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Beweisführung mit signierten Dokumenten

Titre: Beweisführung mit signierten Dokumenten

Dossier / Travail , 2006 , 31 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Diplom-Ökonomin / Magistra Legum (LL.M) Kristina Werner (Auteur)

Gestion d'entreprise - Droit économique
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Die Grundvoraussetzung einer gerichtlichen Durchsetzung rechtsgeschäftlicher Ansprüche stellt die Beweisbarkeit von Erklärungen dar. In der Regel bedarf es zur Beweiskraft in Papier verkörperte Urkunden. Sie dienen der dauerhaften Archivierung und verdeutlichen ebenfalls, wer die Erklärung ausgestellt hat. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des elektronischen Geschäftsverkehrs kommen elektronische Dokumente entsprechend häufig zur Anwendung. Hierbei stellen sich allerdings Sicherheitsbedenken seitens der Nutzer ein, denn gerade wegen der Anonymität des Internets bedarf es einem erhöhten Maß an Vertrauen. Nun stellt sich die Frage, ob auch elektronischen Dokumenten, welche die Funktionen von Urkunden nicht vollends erfüllen und folglich keine Urkunden darstellen, dennoch Beweiskraft zukommt und diese entsprechend vertrauenswürdig erscheinen können. Solange echte elektronische Dokumente angenommen werden können, dürften sich keine Probleme ergeben. Wird die Echtheit jedoch angezweifelt, ist diese vom Empfänger des elektronischen Dokuments zu beweisen, wobei aufgrund der beliebigen Veränderbarkeit von elektronischen Dokumenten in Form von Text- und Bilddateien dieser Beweis sehr schwierig erscheint. Folglich können elektronische Dokumente nach herrschender Meinung lediglich mittels freier richterlicher Beweisführung gem. § 286 ZPO im Zivilprozess berücksichtigt werden.

Aufgrund dieser Problematik und der Gleichstellung von elektronischen Dokumenten mit Urkunden erscheint es notwendig, dass der Gesetzgeber entsprechend eingreift. Dies ist letztendlich auch wirksam mit Hilfe der Novellierung des Signaturgesetzes im Jahre 2001 geschehen. Demnach dienen elektronische Signaturen im elektronischen Geschäftsverkehr der Feststellung des Urhebers versendeter Daten, also seiner Authentizität, sowie der Unversehrtheit, d.h. der Integrität, dieser Daten. Gem. § 371a ZPO, welcher im Jahre 2005 neu eingeführt wurde, werden unter Hinzufügung von qualifizierten Signaturen Beweiserleichterungen gewährt, so dass die Vorschriften von Urkunden entsprechend anzuwenden sind.

Ziel dieser Arbeit ist es, mit einer Darstellung der Grundlagen von elektronischen Dokumenten und Signaturen deren Fähigkeit zur Beweisführung kritisch zu betrachten.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • Elektronische Dokumente
    • Einfache Signatur
    • Fortgeschrittene Signatur
    • Qualifizierte Signatur
    • Akkreditierte Signatur
  • Beweisführung mit signierten elektronischen Dokumenten
    • Allgemeine Beweisführung mit elektronischen Dokumenten
      • Beweiserleichterung für qualifiziert signierte Privatdokumente
        • Anschein der Echtheit
        • Begriffsbestimmung der Erklärung
        • Ausstellername als Tatbestandsmerkmal
        • Vorliegen einer qualifizierten elektronischen Signatur
        • Umfang und Erschütterung des Anscheinsbeweises
      • Beweiserleichterung für qualifiziert signierte öffentliche Dokumente
        • Definition öffentlicher elektronischer Dokumente
        • Vermutung der Echtheit
        • Unterschiedliche Behandlung der Echtheitsermittlung
        • Probleme der Beweiserleichterung
      • Beweiswirkung von qualifiziert signierten elektronischen Erklärungen
      • Beweiserleichterung für akkreditiert signierte Dokumente
      • Beweisführung mit fortgeschrittenen signierten Dokumenten
    • Schlussbetrachtung

    Zielsetzung und Themenschwerpunkte

    Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Beweisführung anhand von signierten elektronischen Dokumenten. Sie untersucht kritisch die Fähigkeit von elektronischen Dokumenten und Signaturen, im Rechtsverkehr Beweiskraft zu erlangen.

    • Unterschiede und Merkmale von Urkunden und elektronischen Dokumenten
    • Verschiedene Signaturstufen und deren Bedeutung für die Beweisführung
    • Beweiserleichterungen für qualifiziert signierte Dokumente
    • Relevanz von elektronischen Signaturen im Kontext des elektronischen Geschäftsverkehrs
    • Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Beweisführung mit signierten elektronischen Dokumenten

    Zusammenfassung der Kapitel

    Das erste Kapitel liefert eine Einführung in das Thema und erläutert die Bedeutung der Beweisbarkeit von Erklärungen im Rechtsverkehr, wobei es insbesondere auf die Herausforderungen der Beweisführung mit elektronischen Dokumenten eingeht. Das zweite Kapitel behandelt die Unterschiede zwischen Urkunden und elektronischen Dokumenten und beleuchtet die Notwendigkeit der Einführung von elektronischen Signaturen zur Absicherung der Datenintegrität und -authentizität.

    Im dritten Kapitel werden die verschiedenen Signaturstufen, darunter einfache, fortgeschrittene, qualifizierte und akkreditierte Signaturen, vorgestellt. In Kapitel 4 steht die Beweisführung mit signierten elektronischen Dokumenten im Vordergrund. Dabei werden vor allem die Beweiserleichterungen für qualifiziert signierte Dokumente, sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Recht, ausführlich behandelt.

    Schlüsselwörter

    Die Arbeit beleuchtet Themen wie elektronische Dokumente, digitale Signaturen, Beweisführung, Beweiserleichterung, qualifizierte Signatur, elektronischer Rechtsverkehr, Urkunden, Authentizität, Integrität, Rechtssicherheit und digitale Transformation.

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Résumé des informations

Titre
Beweisführung mit signierten Dokumenten
Université
University of Kassel
Note
1,3
Auteur
Diplom-Ökonomin / Magistra Legum (LL.M) Kristina Werner (Auteur)
Année de publication
2006
Pages
31
N° de catalogue
V88243
ISBN (ebook)
9783638033282
ISBN (Livre)
9783638929646
Langue
allemand
mots-clé
Beweisführung Dokumenten
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Diplom-Ökonomin / Magistra Legum (LL.M) Kristina Werner (Auteur), 2006, Beweisführung mit signierten Dokumenten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88243
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