Soziale Arbeit im Nationalsozialismus. Exemplarische Konkretisierung zu Professionskonzepten


Bachelor Thesis, 2013

46 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Soziale Arbeit im Nationalsozialismus – die Veränderung von Profession und Konzepten
2.1 Veränderungen im Ausbildungssystem - die Fürsorgeausbildung im Nationalsozialismus
2.1.1 Neue Aufgaben für die Soziale Arbeit
2.1.2 Entlassungen und Nachwuchsmangel

3. Die Erziehungswissenschaft als Grundpfeiler sozialpädagogischer Professionskonzepte
3.1 Die Gleichschaltung der Universitäten
3.2 Die „neue“ Wissenschaft und ihr Einfluss auf die Soziale Arbeit
3.2.1 Führertum
3.2.2 Eugenik und Rassenhygiene
3.2.3 Die Bedeutung des Leiblichen
3.2.4 Ganzheitlichkeit
3.2.5 Völkische Erziehung
3.2.6 Auslese und Ausmerze

4. Die Identitätskrise der Pädagogik
4.1 Ernst Krieck - Ein Beispiel völkischer Professionskonzepte
4.1.1 Hinwendung zum Nationalsozialismus
4.2 Identifikation deutscher Sozialarbeiter mit dem neuen Regime
4.3 "Ja, aber" - Eine Stellungnahme zum Nationalsozialismus

5. Ein Versuch, nationalsozialistische Pädagogik zu verstehen

6. Resümee

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Um das Verhältnis von Sozialer Arbeit und deutschem Faschismus zu verstehen, bedarf einer es einer Abhandlung, die den Rahmen einer Bachelorarbeit sprengen würde. Sie müsste von der Sozialpolitik über das Menschenbild nationalsozialistischer Pädagogik und den Grenzen der Erziehung, bis zur gesamtdeutschen Geschichte reichen. Und selbst dann hätten wir nur einen oberflächlich und wie aufgeschnappt anmutenden Blick auf das "Wie?" und das "Warum?".

Daher möchte ich mich im Folgenden auf die Veränderung von Professionskonzepten der Sozialen Arbeit beschränken. Denn um sich das Wirken Sozialer Arbeit zunutze zu machen, mussten zunächst Ausbildung und Berufsethik geformt werden. Hierzu werde ich die Veränderungen der Profession Sozialer Arbeit, ihres Ausbildungssystems und ihrer Berufsentwicklung darlegen. Des Weiteren werde ich einen Blick in die universitäre Erziehungswissenschaft wagen, deren Vertreter von enormer Bedeutung für die Berufsethik helfender Berufe sind. Um ihre Entwicklung zu verstehen ist es unabdingbar die Veränderung im Gesamtgefüge von Universität und Studium zu begreifen, welches sich unter anderem durch die Hochschulzugangsbeschränkungen und die „Zehn Gesetze der studentischen Erziehung“ (vgl. Gamm 1990, S.153) drastisch änderte. Hierzu muss auch der Kern der alles umfassenden „neuen Wissenschaft“ betrachtet werden.

Um einen möglichst unverfälschten Blick zu bieten, werde ich meine Ausarbeitung nicht nur auf Literatur, die die Thematik post festum betrachtet stützen, sondern ebenso auf Aussagen aus dem historischen Kontext.

Trotz der historischen Bedeutung für das Verständnis des deutschen Faschismus, begegnet die heutige Soziale Arbeit als Profession ihrer Vergangenheit mit größtem Desinteresse. Hier reiht sie sich mit anderen Disziplinen in ein Geflecht aus Mitläufererklärungen und der unausweichlichen Instrumentalisierung bestehender Strukturen ein. Die Soziale Arbeit wird zum unmündigen Werkzeug degradiert. Gleichwohl diese Erklärungsversuche ihre Berechtigung und Richtigkeit haben, können sie nicht die volle Komplexität in der Beziehung von Sozialer Arbeit zum Faschismus darlegen (vgl. Otto/Sünker 1989, S. 7). Insbesondere in der Debatte um die neue Gefahr eines Rechtsrucks in der Gesellschaft wie die sogenannte „Mitte Studie 2010“ sie aufwirft (vgl. Brähler/Decker 2010, S. 72 ff.), als auch um dem Verständnis unserer Profession und seiner Aufarbeitung Genüge zu tun, bedarf es mehr als einer bloßen Reminiszenz.

Ein weiterer bedeutender Punkt in der fehlenden Debatte um Soziale Arbeit und Fürsorge im Dritten Reich stellt die Opfergruppe jener Berufsausübung dar. Es handelte sich hier nicht um politische Gegner oder große, in sich geschlossene Religionsgemeinschaften. Ins Zentrum der Verfolgung, an der sich die Soziale Arbeit beteiligte, geriet die vergessene Gruppe der sogenannten „Asozialen“. Diese waren aufgrund ihres von der Norm abweichenden Verhaltens in die Kontrolle der staatlichen Fürsorge geraten und fielen einem ausmerzenden System zum Opfer (vgl. Lehnert 2010, S. 79). Das geschah nicht nur im Rahmen einer bloßen Werkzeugfunktion Sozialer Arbeit, sondern erforderte ein gänzlich neues Selbstbild und Konzept sozialer Berufstätigkeit.

Unter einem Konzept versteht man im Allgemeinen eine Grundvorstellung, die das Fundament einer Idee oder eines Projektes darstellt. Also die Sammlung jener Leitgedanken, die in diesem Falle die Soziale Arbeit als Beruf ausmachen.

Im Folgenden möchte ich erörtern wie sich die Professionskonzepte und die Berufsethik Sozialer Arbeit veränderten, um diese Verbrechen zu ermöglichen.

2. Soziale Arbeit im Nationalsozialismus – die Veränderung von Profession und Konzepten

Wenn im Folgenden von Sozialer Arbeit die Rede ist, so meint dies alle Felder öffentlicher Fürsorge, den Handlungsraum der Wohlfahrtsverbände sowie berufspädagogisches Einwirken in Problembereichen und die Gemeinschaftserziehung. Wenngleich die Handlungsfelder Sozialer Arbeit damals wie heute komplex sind, so haben sie eines gemeinsam: die Ausführung des gesellschaftlichen und im Nationalsozialismus nunmehr politischen Handlungsauftrages, um das Verhältnis vom Individuum zur Gesellschaft zu formen. Um bei der Lebensführung und den gestellten Anforderungen in Arbeitswelt und Familie unterstützend zu wirken. Und dies von Generation zu Generation. Im nationalsozialistischen Tenor: um das Verhältnis vom Einzelnen zur Volksgemeinschaft, um Anpassung und Reproduktion.

Hier wird deutlich, dass die Soziale Arbeit im Nationalsozialismus nicht nur fortbestand, sondern Aufwertung erfuhr. Unter der Maxime einer Rassen- und Erblehre rückte die soziale und physische Reproduktion in die Mitte staatlichen Interesses (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 253).

Im Hinblick auf eine Konkretisierung von Professionskonzepten sind nicht jene Satzungen und Kodexe großer Wohlfahrtsverbände interessant, da diese sich im Vergleich zur Weimarer Republik kaum veränderten. Zu betrachten sind die gesetzlichen und gesellschaftlichen Veränderungen, jene Fußnoten unter der Berufsethik, sowie der Tenor des neuen sozialpädagogischen Selbstbildes.

Stand die NSDAP dem Wohlfahrtssystem vor 1933 noch durchweg denunzierend gegenüber, änderte sich diese Sichtweise mit der Machtübernahme rasant (vgl. Kramer 1983, S. 174 ff.). Durch das in der Weimarer Republik geschaffene System sozialer Institutionen und großer Wohlfahrtsverbände bot sich ein Gerüst das von den neuen Machthabern übernommen und zur „staatlichen Kontrolle“ umfunktioniert werden konnte. Anders als in der Arbeiter- und Arbeitspolitik konnte dieses Gefüge in seinen organisatorisch-institutionellen Grundzügen erhalten bleiben. Die kommunalen Wohlfahrts- und Jugendämter wurden übernommen. Ebenso die rechtlichen Grundlagen der Wohlfahrtsstaatlichkeit der Weimarer Republik, wie das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (RGr) und die Reichsordnung über die Fürsorgepflicht (RFV). In den Jahren nach Machtergreifung der NSDAP erleben wir statt einer Zerstörung bisheriger Strukturen des Sozialstaates eine völlige Umstrukturierung. Diese reicht von obersten Posten führender Dachverbände bis in die Lehrinhalte an Universitäten und Fachschulen (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 253-254). Gleichwohl brachte die Umstrukturierung der Inhalte massive personelle Veränderungen mit sich, auf die unter Punkt 2.1.2 „Entlassungen und Nachwuchsmangel“ explizit eingegangen wird.

Zu betrachten ist, dass das Soziale des Nationalsozialismus zwar eine Besonderheit darstellt, aber keine von seiner Vorgängerzeit getrennte Entwicklung. In der Geschichte der Sozialen Arbeit stellt sich die Weimarer Republik als Substrat für die Weiterentwicklung eben dieser Profession dar. Mit dem Nationalsozialismus wurde dennoch eine Entwicklung perfektioniert, die in der deutschen Geschichte durchaus Kontinuität aufweist. Entsprachen doch die gesellschaftlichen Veränderungen, vor allem jene im Bereich der Arbeits- und Sozialverfassung, einem langgehegten Streben der herrschenden Klasse. So wundert es nicht, dass im letzten Drittel der Weimarer Republik eine immer restriktivere Sozialpolitik zu finden ist (vgl. Otto/Sünker 1989, S. 13-15). Die sich neben der Weltwirtschaftskrise 1929 und den daraus resultierenden Notstandsverordnungen, nicht zuletzt auch in dem von Fischer im „Bündnis der Eliten“ beschriebenen Streben nach einer Verstaatlichung der Gesellschaft begründet (vgl. Fischer 1979, S. 7 ff.). Neben den Veränderungen der Sozialstaatlichkeit war der aufkommende Umschwung auch aus dem Grund für die Eliten interessant, stellte er doch eine antimarxistisch ausgerichtete Kontrolle über die Arbeiterklasse dar, die zur Zerstörung ihrer Organisationen führte. Zudem wurde der Umschwung zu einem Viadukt vom liberalen zu einem staatskapitalistischen System (vgl. Otto/Sünker 1989, S. 16).

Der Weimarer Ruhmeszug in der Aufwertung der Sozialen Arbeit sollte durch die politische Veränderung aber keinen Abbruch erleiden, wenngleich sie auf eine perfide Weise voran getrieben wurde. Die Soziale Arbeit konnte als Instrument zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen Herrschergedanke und Individuum genutzt werden und erlangte dadurch eine enorme Bedeutung in der Umsetzung eines ausmerzenden Systems. Sie konnte Kontrollfunktion gegenüber dem Einzelnen ausüben und somit die Axiome einer völkisch-rassistisch ausgerichteten Ideologie durchsetzen.

Um das „Potenzial“ der Sozialen Arbeit für den Nationalsozialismus zu nutzen, bedarf es aber eine Reihe von Veränderungen. Die Wohlfahrtspflege musste zur Volkspflege werden.

Augenscheinlich brachte das Regime die Wohlfahrt zu seinem Ursprungsgedanken zurück. Konnte sie doch mit Milliardeninvestitionen im Bereich der Arbeitslosenbekämpfung, dessen Planung zu weiten Teilen auf Regierungs-Vorgänger in der Weimarer Zeit beruhten, die Arbeitslosenquoten senken und so die öffentliche Fürsorge massiv entlasten (vgl. Frei 1989, S. 87). So sanken die Kosten in der Unterstützung der sog. „Wohlfahrtserwerblosen“ (fürsorgebedürftige Arbeitslose) zwischen März 1933 und Dezember 1939 von 974,7 auf 39,7 Millionen Reichsmark. Im gleichen Zeitraum sank die Arbeitslosenquote von 64,6% auf 5,7%. Während die Zahlen für die Unterstützung der herkömmlichen Klienten öffentlicher Fürsorge stiegen. So entwickelte sich der Anteil der Empfänger der Sockelunterstützung von 17% auf 42,6% und die Empfänger der gehobenen Fürsorge (hierzu zählt man unter anderem Kriegsgeschädigte) stieg von 18,5% auf 51,7% an. Zwar wurde die Unterstützung in den späteren, kostenintensiven Kriegsjahren völlig eingefroren, dennoch wandelte sich die Wohlfahrt von 1933 bis 1938 wieder ihren traditionellen Zielgruppen zu (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 254).

Die inhaltliche und konzeptionelle Umgestaltung der Wahlfahrt kam spontan. Bei Machtübernahme gab es noch keine Pläne zur Ausrichtung von Wohlfahrtspflege und Fürsorge. Doch wurde schnell deutlich, dass neben ihrem nutzbaren Potenzial, die christliche Liebestätigkeit der politisch indoktrinierten Volkspflege weichen sollte. Gleiches galt für Sozialpolitik und Soziale Arbeit. Zwar fanden sich in den neuen Leitsätzen durchaus Kontinuitäten, waren doch Eugenik, Rassen- und Sozialhygiene schon vor der Machtübernahme der NSDAP keine Fremdworte und das vorherrschende Bild in Medizin, Psychiatrie und Pädagogik glich dem des unmündigen Patienten, der auch gegen seinen Willen behandelt werden konnte. Dennoch war eine Ausrichtung auf eine Erb- und Rassenhygiene sowie die Privilegierung der Volksgemeinschaft vor dem Individuum neu für Fürsorge und Soziale Arbeit (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 255).

Hermann Althaus, von 1936 bis 1945 Vorstand des „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge“, beschreibt 1937 die neue Ausrichtung des Sozialen, die gleichzeitig eine Gegenbewegung zum verhassten „jüdischen Liberalismus“ und Marxismus darstellt:

„Die Fürsorge des Liberalismus und Marxismus ging von der irrigen Anschauung des entscheidenden Einflusses der Umwelt und namentlich der wirtschaftlichen Verhältnisse für das Wohlergehen der Individuen aus und bewirkte durch den Mangel an erbpflegerischen Gesichtspunkten in ihrer Arbeit eine für die Ganze sich ungünstig auswirkende Haltung und Vermehrung der erblich Minderwertigen, wobei die Tüchtigen zugunsten der Untüchtigen belastet und vernachlässigt wurden. Eine Wohlfahrtspflege, die auf das Wohl des Volkes ausgerichtet ist, wird im Gegensatz hierzu die Minderwertigen in einer ausmerzenden Erbpflege zurückdrängen.“ (Althaus 1937, S. 14)

Weiter schreibt Althaus:

„Die lebenden Minderwertigen Individuen selbst sollen nur mit einer Mindestvorsorge bedachte werden, außerdem, soweit notwendig durch fürsorgerische Bewahrung oder Sicherheitsverwahrung auf strafrechtlicher Grundlage aus dem Volksleben ausgeschieden werden.“ (Althaus 1937, S. 14-15)

Unter dieser Maxime wandelte sich der Fürsorgegedanke drastisch.

Den neuen inhaltlichen Schwerpunkten vorgreifend wurde der Bereich des Sozialen für eine leichtere Führbarkeit verändert. Die Berufsverbände wurden gleichgeschaltet, die Gewerkschaften aufgelöst. Der überkonfessionelle „Verband der Sozialbeamtinnen“ sowie der „Verband der evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen“ mussten sich der staatlich geführten „Fachschaft für Wohlfahrtspflegerinnen“ anschließen. Sämtliche Belange der Qualitätsprüfung von Ausbildung und Arbeit unterlagen nun staatlich geführten Behörden (vgl. Hering/Münchmeuer 2005, S. 168).

Wenngleich der Nationalsozialismus an Kontinuitäten anschließend konnte, so wurde mit der genannten Entwicklung die konzeptionelle Ausrichtung von Sozialer Arbeit und Sozialpolitik, wie sie in der Weimarer Republik entwickelt wurde, vernichtet. Staatliche Hilfe galt als Verschwendung, da der Hilfebedürftige systematisch abgewertet wurde. Es wurde zur Pflicht jedes Einzelnen für die Gemeinschaft zu sorgen. Der im RJWG bis dato vorherrschende Anspruch eines jeden Jugendlichen auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit wurde gestrichen und durch die Pflicht zur Erhaltung der Volksgemeinschaft ersetzt.

Die Soziale Arbeit wurde zuerst im Gesundheitswesen interessant, da sich hier Sozialhygiene und Erbgesundheitspflege wiederfanden. Schnell wurde jedoch klar, dass mit einem völligen Umbruch in Konzeption und Aufgabenausrichtung die Soziale Arbeit insgesamt eine wichtige Kontrollfunktion übernehmen konnte (vgl. Lamp 2007, S. 66).

In der Sozialen Arbeit tauchte der neue Begriff des sogenannten „Volkskörpers“ auf, der für eine überindividuelle Lebenseinheit stand und den Gedanken von Rassenreinhaltung und Erbgutpflege auf jene Bürger des deutschen Reiches beschränkte. In den Fokus sozialarbeiterischer Fürsorge rückte nun dieser abstrakte Volkskörper. Eine rassistisch definierte Volksgemeinschaft wurde zum zentralen Wertebegriff der Sozialpolitik (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 257). Zwar gab es bereits in der Weimarer Republik eine an am Gemeinwohl interessierte und die Gemeinschaft positiv beeinflussende Volksfürsorge, jedoch wurde das Verhältnis zwischen Individuum und Staat im Nationalsozialismus geändert. Ein individueller Rechtsanspruch auf wohlfahrtspflegerische Dienstleistungen verfiel. Die Pflicht jedes Einzelnen wurde sein Beitrag zum Volkskörper (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 258).

2.1 Veränderungen im Ausbildungssystem - die Fürsorgeausbildung im Nationalsozialismus

Für das Verständnis der Änderungen während des Nationalsozialismus, insbesondere das der massiven Einschnitte in erkämpfte Rechte und Berufsethik, soll vorerst die Entwicklung der Fürsorgeausbildung umrissen werden. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entstand der Beruf der Wohlfahrtspflegerin entgegen dem Willen des Patriarchats. Führende Persönlichkeiten der Frauenbewegung erkämpften sich ihr recht, jungen, unverheirateten Frauen mit diesem Berufszweig die Möglichkeit einer sinnvollen und selbstbestimmten Tätigkeit zu geben. Von der Hilfskraft im Haushalt des Vaters und später des Mannes in einen helfenden Beruf zu flüchten erscheint gering, war jedoch ein bedeutender Schritt in die Emanzipation der weiblichen Berufstätigkeit (vgl. Baron 1989, S. 81). Neben der Tatsache, dass Frauen im Proletariat und Subproletariat bereits früh auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen waren, fand sich diese Veränderung mit der Auflösung der großbürgerlichen Familienstrukturen zum Ende des 19. Jahrhunderts in immer weiteren Teilen der Bevölkerung wieder. Mit dem Bild der organisierten Mütterlichkeit erkämpfte sich die 1. deutsche Frauenbewegung einen Platz in fürsorgerischen Berufen. Dies nicht zuletzt dadurch, dass das Konzept der Mütterlichkeit der patriarchalen Gesellschaft entsprach und Einschnitte wie das berufliche Zölibat mit sich brachte. Nichtsdestotrotz war dies die erste große Entwicklung in der Emanzipation und Berufstätigkeit der Frau (vgl. Lehnert 2010, S. 77).

Von 1893 bis 1908 entwickelte sich die Ausbildung über erste, kurze Kurse bin zu einer 1- und letztendlich 2-jährigen Berufsausbildung an sozialen Frauenschulen. Die Notwendigkeit einer Berufsausbildung die zu sozialpädagogischer, helfender Tätigkeit befähigen sollte wurde immer deutlicher. Als nach Ende des Ersten Weltkrieges die staatliche Anerkennung der Wohlfahrtspflegerinnen näher rückte, entbrannte eine Diskussion um Konzeption, Selbstverständnis und Berufsethik dieses Tätigkeitsfeldes. Unter Alice Salomon plädierten die Frauenschulen und arbeitenden Wohlfahrtspflegerinnen für ein sozialpädagogisches Berufsbild. Dies setzen sie jenem Bild des Preußischen Innenministeriums entgegen, dass in den Wohlfahrtspflegerinnen lediglich unmündige Helferinnen an der Seite männlicher Amtsärzte sah (vgl. Baron 1989, S. 81).

Im Oktober 1920 wurden, aufgrund eines politischen Wandels der den Eintritt von Vertreterinnen der Frauenbewegung, wie Helene Weber und Gertrud Bäumer, in die zuständigen Ministerien ermöglichte, das sozialpädagogische Berufsverständnis sowie erste Konzepte für die Lehrpläne in die staatlichen Prüfungsordnungen aufgenommen.

In den darauffolgenden Jahren konnte eine Weiterentwicklung neuer amerikanischer Ansätze zur Methodik sozialer Arbeit, die unter anderem durch Salomon, Wronsky und Kronfeld entwickelt wurden, in die deutschen Ausbildungsstätten getragen werden. Nicht zuletzt durch die Teilnahme von Vertretern deutscher Ausbildungsstätten an der Konferenz für Soziale Arbeit in Paris 1928 erreichten die deutschen Ausbildungen ein international anerkanntes Niveau (vgl. Baron 1989, S.82-83).

Es scheint nahezu höhnisch, dass der Nationalsozialismus an genau diese Entwicklung anknüpfte und sich die mittlerweile etablierte Fürsorgeausbildung zunutze machte. Es folgte eine systematische Umstrukturierung und Gleichschaltung. Dass man in diesem Zusammenhang Anna von Gierke, deren Mutter jüdischer Abstammung war, das von ihr aufgebaute und über 20 Jahre geführte Jugendheim Charlottenburg enteignete und die Leitung einem SA-Mann übertrug. Oder dass Alice Salomon die von ihr begründete Frauenschule ab 1933 nicht mehr betreten durfte, sind neben zahlreichen Entlassungen jüdischer und nicht regimetreuer Lehrkörper nur zwei Beispiele der Veränderungen ab 1933. Einige Vertreter, insbesondere der Wohlfahrtsschulen für Männer, wie Hemlmuth Schreiner und Adolf Stahl sympathisierten offen mit dem Nationalsozialismus, wenngleich sie die Abwendung zum Christentum nicht gutheißen konnten. Damit reihten sie sich in die Tradition vieler, bei denen fraglich bleibt ob sie in ihrer Machtlosigkeit gegenüber des neuen Regimes resignierten und versuchten nicht mit einem Berufsverbot bestraft zu werden oder ob sie die von den Nationalsozialisten vertretene Weltsicht tatsächlich teilten. Denn vor allem an den Wohlfahrtsschulen für Männer und in der universitären Erziehungswissenschaft war es unlängst einfacher, konservativ-völkisches Gedankengut zu vertreten, da man sich von der Emanzipation der Frauenschulen abgrenzen konnte, ohne das eigene Berufsbild in Frage zu stellen (vgl. Baron 1989, S. 84-85). Der Grundstein für die Veränderung sozialpädagogischer Berufskonzepte war hier viel einfacher zu legen.

So wundert es nicht, dass der Evangelische Johannesstift in seinem Brüderblatt im Dezember 1933 verlauten lässt:

Wir haben aber vom ersten Tage an uns mit großer Freude in das werdende Dritte Reich hineingestellt. Als äußeres Symbol mag dafür dienen, daß unsere Hausbrüder fast vollständig in der SA marschieren. Wir haben sie nicht leichten Herzens dort eintreten lassen, aber wir haben diesen Schritt nicht bereut. Durch verständnisvolles Zusammenarbeiten mit der Leitung des Sturmes ist es möglich geworden, die Ausbildung der SA organisch in unseren Unterricht einzubauen.“ (Zitat: Brüderblatt 9-12/1933:2, aus Baron 1989, S. 84-85).

Bei der Biographie vieler Vertreter sozialer und kirchlicher Organisationen kann nicht von einer bloßen Anpassung aus berufsstrategischen Gründen ausgegangen werden. Gleichwohl sind die großen Verbände und christlichen Stifte bedeutend für das Professionsverständnis Sozialer Arbeit.

Gleichzeitig verkannten die Nationalsozialisten aber die Wichtigkeit männlicher Mitarbeiter in der Wohlfahrt, sodass einige Männerwohlfahrtsschulen keine neuen Schüler aufnehmen durften oder schließen mussten. Die Umstrukturierung, die wir im Bereich der Fürgerausbildung der Frauen finden, trat bei den Männern zu weiten Teilen erst viel später ein, wie durch die Gründung der Reichsfachschule der NSV im Jahr 1940 (vgl. Baron 1989, S.91-92).

Neben neuen Inhalten in der Fürsorgeausbildung, veränderten sich vor allem die Rahmenbedingungen dieser Ausbildung unter dem Nationalsozialismus. Hier haben wir es mit einer Neuerung sämtlicher, zum großen Teil rechtlicher Faktoren zu tun.

Während des Nationalsozialismus wurden die Bemühungen nach einem autonomen Berufsstand und einer Professionalisierung der Sozialen Arbeit unterbrochen. Fürsorgerinnen hießen nun auch Volkspflegerinnen, Wohlfahrtspflegerinnen und Gesundheitspflegerinnen.

Um die Veränderungen im Ausbildungssystem zu verstehen, muss zuerst der Leitgedanke nationalsozialistischer Sozialpolitik betrachtet werden. Im Nationalsozialismus wurde davon ausgegangen, dass sämtliche Erscheinungsformen gesellschaftlichen Lebens erblich bedingt seien, da die biologische Beschaffenheit nicht nur den Körper, sondern auch die Seele forme. Aus diesem Gedanken ging hervor, dass alle charakterlichen Merkmale sowie soziales Fehlverhalten, welches man dem Einzelnen zuordnete und nicht etwa ungünstigen Gruppendynamiken, durch seine Biologie zustande käme. Die Soziale Arbeit stand somit nicht mehr vor gesellschaftlichen, sondern vor nunmehr erbbiologisch bedingten Problemen. Diese Ideologie lässt keinen Raum für eine angebrachte Hilfe problembelasteter Menschen, da sie in dem neuen Verständnis nicht zur Besserung in der Lage sind oder gar eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, würden sie ihr fehlerhaftes Erbgut weiter geben (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 255). Für die Soziale Arbeit hat also nicht jener Rassismus der sich auf vermeintlich fremde Rassen bezieht die größte Bedeutung, sondern rassistische Auswüchse die minderwertiges Leben innerhalb des eigenen Volkes betreffen (vgl. Bock, 1986, S. 16). Eugenik und Rassenhygiene lieferten zwar die Kriterien zur Beurteilung des Individuums. Dennoch finden wir in der Sozialen Arbeit den umgekehrten Fall, gemessen an der sonst vorherrschenden Rassenkunde, die von körperlichen Merkmalen Rückschlüsse auf das Wesen eines Menschen zieht. Im Bereich des Sozialen wird dagegen vom (Fehl-)Verhalten des Menschen auf seine erbbiologische Anlage geschlossen (vgl. Schnurr/Steinacker 2011, S. 256).

Um diese neue Denkweise in die Konzepte und Berufsethik Sozialer Arbeit zu bringen, bedarf einer grundlegenden Veränderung im Ausbildungssystem. Dies traf neben Lehrinhalten auch die Zulassungsvoraussetzungen. Wurden für Ausbildungen in der Volkspflege zur Weimarer Zeit noch vorrangig Abiturientinnen aufgenommen, bevorzugte man nun Mittelschülerinnen. Die staatliche Anerkennung zur Volkspflegerin bedarf daneben oftmals keinerlei Ausbildung mehr, ein Nachweis über bisherige ehrenamtliche Tätigkeiten war ausreichend. Auch die Ausbildung selbst wurde systematisch entqualifiziert und war nun entgegen Studienordnungen aus dem Jahr 1920 mittels Kurzlehrgängen zu absolvieren. Die „Konferenz der Sozialen Frauen- und Wohlfahrtsschulen“ wurde 1935 in den „Reichszusammenschluss staatlich anerkannter Schulen für Volkspflege“ umgewandelt und im Jahr 1937 ganz aufgelöst. Damit wurde das Qualitätsmanagement der Wohlfahrtsschulen aus der Kontrolle einer unabhängigen Stelle in die Obhut des Staates gegeben (vgl. Hering/Münchmeier 2005, S. 168).

Mit einem Erlass vom 27. Januar 1934 erlebte die Sozialarbeitsausbildung ihren größten Wandel. Dieser sah vor, dass nicht mehr die Entfaltung des Individuums im Vordergrund stehe, sondern das Zusammenstehen der „Volks- und Schicksalsgemeinschaft“, zu der ein jeder Bürger angeleitet werden sollte.

Die Prüfungsgebiete für das Abschlussexamen der Sozialarbeitsausbildung wurden unter anderem um die Bereiche „Adolf Hitler und die Geschichte der NSDAP“, „Erbgesundheitslehre“, „Nächstenliebe unter Volksgenossen“ und „Nationalsozialistische Haushaltsführung“ erweitert (vgl. Armendt/Göring/Kullik 1986, S. 125). Die Anteile an gesundheitsfürsorglichen und in erster Linie rassenhygienenischen Lehrinhalten nahmen stark zu.

Ein Prozess schleichender Akademisierung im Bereich der Sozialen Arbeit wurde gestoppt, die Lehrinhalte vereinfacht und end-theoretisiert. Der Leitsatz der Volkspflege brauchte auch eine Eingrenzung der Zugangswege mit sich. Obschon die Zulassungsvoraussetzungen was das schulische Vorbildungsniveau anbelangte gesenkt wurden, so wurden nun Personen mit einer pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Vorbildung bevorzugt. Dies verfolgte einzig den Zweck, die Fürsorge erheblich unter den Einfluss der Erb- und Rassenpflege zu stellen, deren Durchführung seit dem 3. Juli 1934 nach dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ den Amtsärzten unterstellt ist (vgl Armendt/Göring/Kullik, 1986, S. 126).

Im den Jahren 1938 und 1939 wurde eine einheitliche Ausbildungsverordnung eingeführt. Oberstes Bildungsziel der Sozialarbeitsausbildung soll die Volkspflege an deutschen Familien darstellen, wie es in einem Entwurf vom deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge vorgesehen ist.

An der Erarbeitung der neuen Ausbildungsverordnung waren die Reichsfrauenführung, das Hauptamt für Volkswohlfahrt, der deutsche Gemeindetag, die Reichsausgleichsstelle für Frauenberufe, der deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Fachschaft der Volkspflegerinnen, die Minister des Reichsministerium des Inneren, das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung sowie des Reichsarbeitsministeriums beteiligt.

Bei der Entwicklung einer neuen Verordnung sahen die Beteiligten sich vor zwei Problemen: Dem der mangelnden weiblichen Fachkräfte in sozialen Berufen, sowie der Annahme dass die bisherigen Ausbildungsverordnungen keine Ausbildung sicherstellen konnten, die den neuen Anforderungen genügte.

Zu einem Mangel an weiblichen Fachkräften im sozialen Bereich war es insbesondere durch eine Reihe an Berufsverboten für nicht arische und nicht regimetreue Wohlfahrtspflegerinnen gekommen (vgl. Armendt/Göring/Kullik 1986, S. 127-128).

Im Rahmen der neuen Ausbildungsverordnung war nun der Abschluss einer Mittelschule ausreichend. Die Ausbildung wurde deutlich verkürzt, um die Auszubildenden schneller im sozialen Bereich einsetzen zu können. Besonders der finanzielle Aspekt fiel ins Auge, würde doch bereits die Verkürzung von 2 Jahren auf 18 Monate erhebliche Einsparnisse im Bereich der Ausbildungskosten erbringen. Auch eine bis dahin notwendige Vorbildung wurde auf eine halbjährige Pflegerische Ausbildung verkürzt, somit stand der Ausbildungseintritt wesentlich unqualifizierten Interessenten offen (vgl. Armendt/Göring/Kullik S. 129). Es kam zu einem Abbruch aller internationalen Verbindungen, die zuvor einen Garant für die Weiterentwicklung sozialpädagogischer Berufe darstellten (vgl. Baron, 1989, S. 94).

Die Ausbildung an den sozialen Frauenschulen verliefen, wie es im Zentralblatt über die Bestimmungen zur Gestaltung des Unterrichts vom 27. Januar 1993 heißt, unter dem Tenor:

die Schülerinnen fest zu verwurzeln im Nationalsozialismus und sie aus nationalsozialistischer Geisteshaltung zu einheitlicher und eindeutiger Lösung der volkspflegerischen Aufgaben zu führen“ (Zitat: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preuen, 1934, aus Baron, 1989, S. 94).

In den neuen Lehrplänen fanden sich weder Fürsorgepflichtsverordnungen, noch psychologische und sozialpolitische Inhalte. Ein sozialpädagogisches Berufsbild oder die Geschichte der Fürsorger fehlte ebenfalls (vgl. Baron, 1989, S. 95). Eine Akademinierung der Ausbildung wurde abgelehnt. Die Lehrpläne wurden von allgemeinbildenden und historischen Bereichen gesäubert. Der Schwerpunkt wurde auf die praktische Arbeit verlegt. Die bis dahin vorherrschende dreigliedrige Unterteilung der Ausbildung in die Schwerpunkte Jugendwohlfahrtspflege, Gesundheitsfürsorge und Wirtschafts- und Berufsfürsorge wird abgeschafft (vgl. Baron 1989, S. 96).

Einen wesentlichen Beitrag bei der Berufsentwicklung der Fürsorgeberufe spielte das Selbstkonzept der Fürsorgerinnen. Neben der „organisierten Mütterlichkeit“ gehörten Merkmale wie Leidensfähigkeit und Anpassung zum Bild der Frau. Zur Duldung einer sich immer mehr verändernden Berufsethik trug außerdem bei, dass der gesamtgesellschaftliche Kontext von Hilfebedürftigkeit verleugnet wurde und die Soziale Arbeit keinen „politischen Auftrag“ besaß. Fürsorgerinnen konnten sich voll und ganz als rein ausführendes Organ der Sozial- und Fürsorgeverwaltung wahrnehmen (vgl. Lehnert 2010, S. 82).

2.1.1 Neue Aufgaben für die Soziale Arbeit

Mit dem Ausbildungssystem änderten sich auch die Aufgaben für die Soziale Arbeit. Die größte Aufmerksamkeit kam hier dem Gesundheitswesen zu. Erbgut- und Sozialhygiene ließen sich am besten mithilfe der Gesundheitsämter überwachen. Ein Eingreifen ließ sich durch ihr Personal, insbesondere durch die Fürsorgerinnen vor Ort verwirklichen. Nicht zuletzt durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses im Jahr 1933 kam es zu einem Mehrbedarf an Fürsorgerinnen unter Anleitung der Gesundheitsämter (vgl. Hering/Münchmeier 2005, S. 166). Da Wohlfahrtspflege im Nationalsozialismus als Verschwendung von Staatsmitteln galt, kam hier der Negativauslese die größte Bedeutung zu. Das heißt, dass nur in den unbedingten Notfällen, in denen beschädigtes und dadurch minderwertiges Erbgut vorhanden war, ein Eingreifen des Gesundheitssystems erforderlich wurde. Hilfebedürftige, aber nicht in besonderer Weise als minderwertig angesehenen Personen wurde keine Unterstützung zu teil. Uferten soziale Probleme zu weit aus, waren sie in der nationalsozialistischen Doktrin ein Anzeichen für minderwertige erbbiologische Anlagen.

[...]

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Details

Title
Soziale Arbeit im Nationalsozialismus. Exemplarische Konkretisierung zu Professionskonzepten
College
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel; Salzgitter
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
46
Catalog Number
V882619
ISBN (eBook)
9783346210593
ISBN (Book)
9783346210609
Language
German
Keywords
Sozialpädagogik, Nationalsozialismus, Geschichte, Soziale Arbeit
Quote paper
Britt Fender (Author), 2013, Soziale Arbeit im Nationalsozialismus. Exemplarische Konkretisierung zu Professionskonzepten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/882619

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