Betriebsanlagenrecht und Raumordnung

Gewerberecht


Trabajo de Seminario, 2008

21 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Raumordnung und Raumplanung
2.1 Raumordnungsziele und -grundsätze
2.2 Kompetenzverteilung
2.2.1 Bundesebene
2.2.2 Landesebene
2.2.3 Gemeindeebene
2.2.4 Integrative Planung
2.3 Instrumente der Raumordnung
2.3.1 Örtliches Entwicklungskonzept
2.3.2 Flächenwidmungsplan
2.3.3 Bebauungsplan
2.3.4 Integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

3 Raumordnung und Betriebsanlagenrecht
3.1 Konkurrierende Planungsziele
3.2 Planänderungen
3.3 Immissionsschutz
3.4 Heranrückende Wohnbauten
3.4.1 Nachbarn und die Probleme für die Betriebe
3.4.2 Durchmischung von Flächenwidmungen
3.4.3 Immissionsschutz bei heranrückenden Wohnbauten
3.4.4 Amtshaftung

4 Resümee

5 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Diese Seminararbeit mit dem Titel „Betriebsanlagenrecht und Raumordnung“ umfasst zwei Themenschwerpunkte. Das Betriebsanlagenrecht, das in der Gewerbeordnung (GewO) verankert ist, wird in dieser Seminararbeit einzig in der Verbindung mit der Raumordnung behandelt. Die Grundlagen und weiterführende Themen des Betriebs­anlagenrechts werden im Rahmen anderer Seminararbeiten eingehend behandelt. Durch diese Schwerpunktsetzung ist eine ausführlichere Betrachtung der Raumord­nung zum Einen und deren Behandlung und Problematik im Betriebsanlagenrecht zum Anderen möglich. Weiters werden in dieser Seminararbeit hauptsächlich die Normen der Kärntner Raumordnung und deren Anwendung betrachtet.

Die Seminararbeit wird in zwei große Kapitel unterteilt. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Raumordnung und Raumplanung. Darin wird über deren Ziele und Grundsät­ze, der Kompetenzverteilung zwischen den Gebietskörperschaften sowie den In­strumenten der Raumordnung eingegangen. Im Speziellen wird hierbei ein Augen­merk auf die Instrumente der örtlichen Raumplanung (z.B. Flächenwidmungsplan) gelegt. Der zweite Teil ist der Raumordnung in Verbindung mit dem Betriebsanlagen­recht gewidmet. Es wird darin über die konkurrierenden Planungsziele, die zwischen dem Umweltschutz und den betrieblichen Interesse bestehen, berichtet. Im darauf­folgenden Unterkapitel geht es u.a. darum, welche Umstände eine Planänderung im Flächenwidmungsplan bewirken können. Danach richtet sich der Fokus auf den Im­missionsschutz, dieser wird dann nochmals im nachfolgenden Kapitel unter dem Ge­sichtspunkt „Heranrückende Wohnbauten“ beleuchtet. Das Kapitel „Heranrückende Wohnbauten“ wird in zahlreicher Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGHs) und des Verfassungsgerichtshofes (VfGHs) thematisiert. Im ersten Unterkapitel wird einerseits der Nachbarschaftsbegriff definiert und andererseits die Probleme für die Betriebe veranschaulicht. Danach wird das Themengebiet „Durchmischung von Flä­chenwidmungen“ behandelt um dann auf den bereits beschriebenen Immissions­schutz überzuleiten. Die Amtshaftung schließt das Kapitel „Raumordnung und Be­triebsanlagenrecht“ ab. Die Seminararbeit endet mit einem Resümee bei der eine kritische Betrachtung der Kompetenzverteilung, bedingt durch den föderalen Staatsaufbau,[1] im Bereich Raumordnung stattfindet.

2 Raumordnung und Raumplanung

Die Raumordnung unterliegt wie auch ihre Begriffsbildung einem steten Wandel. Neue Aufgaben und Bedürfnisse verändern die Raumordnung und das Raumord­nungsrecht. Beispielhaft dafür ist das Vordringen ökologischer Aspekte, die diese Wandlungsfähigkeit unterstreicht.[2]

Die Landtage als gesetzgebende Organe der Länder erlassen die Raumordnungsge­setze.[3] Während Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, die Steiermark und Ti­rol „Raumordungsgesetze erlassen haben, gilt in Burgenland und Vorarlberg die Be­zeichnung „Raumplanungsgesetz“. Kärnten wiederum unterteilt die Raumordnung in ein „Raumordnungsgesetz“ und ein „Gemeindeplanungsgesetz“.[4] Inhaltlich sind die Raumordnungsgesetze in den Bundesländern grundsätzlich ähnlicher als ihre An­wendung in der Planungspraxis. Zu Beginn sind die allgemeinen und besonderen Ziele der Raumordnung als inhaltliche Normen gesetzt. Der Kern im Raumordnungs­gesetz sind die unterschiedlichen Planungsinstrumente und deren Ausgestaltung für die überörtliche Raumplanung des Landes und für die örtliche Raumplanung der Gemeinden. Es werden darin auch die Verfahrensabläufe geregelt.[5]

Im Folgenden beinhaltet der Begriff der Raumordnung sämtliche Maßnahmen öffent­licher Gebietskörperschaften, sei es hoheitlicher oder privatwirtschaftlicher Art, deren Ziel es ist, das Staatsgebiet nach bestimmten Zielvorstellungen zu gestalten.[6] Das generelle Ziel der Raumordnung liegt in der planmäßigen Nutzung und Gestaltung des Staatsterritoriums. Dies erfolgt nach bestimmten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und ökologischen Leitlinien die im Sinne des Gemeinwohles sind.[7]

Hoheitliche Maßnahmen sind verbindliche Anordnungen von Behörden in Vollzie­hung des öffentlichen Rechts. Dies wäre beispielsweise bei einer Verordnung der Fall, bei der ein Schutzgebiet festgelegt wird. Alle Gebietskörperschaften können ne­ben den hoheitlichen Maßnahmen auch privatwirtschaftliche Maßnahmen treffen.[8] Eine privatwirtschaftliche Maßnahme wäre beispielsweise eine Verwendungsverein­barung zwischen Gemeinde und Grundeigentümer. Darin verpflichtet sich der Grundeigentümer innerhalb einer bestimmten Frist zur Bebauung. Ziel dieser Rege­lung ist, dass Baulandwidmungen tatsächlich zur Wohnraumschaffung genutzt und nicht zur Spekulation missbraucht werden. Die Kärntner Landesregierung hat auf­grund dieser privatwirtschaftlichen Ermächtigung der Gemeinden eine Richtlinienver­ordnung für Inhalt und Gestaltung solcher Verträge erlassen.[9]

Unter Raumplanung - Fachplanung[10] ist jene hoheitliche Tätigkeit beschrieben, wel­che Grundlage für die öffentliche Hand ist um die Entwicklung der räumlichen Ver­hältnisse beeinflussen zu können.[11] Als Beispiele der Raumplanung kann die Ertei­lung einer Baubewilligung im Falle der Bodennutzungsplanung oder der Straßenbau angeführt werden.[12]

2.1 Raumordnungsziele und -grundsätze

In § 2 Kärntner Raumordnungsgesetz (K-ROG) sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung definiert. Sie bilden die oberste Grundlage aller weiteren Planungs­schritte. Alle Ziele sind gleichrangig, d.h. es besteht keine Rangordnung und dies kann zu Zielkonflikte führen. Die Planungsakte sind mit den gesetzlich verankerten Zielen und Grundsätzen zu messen.[13] Bei Zielkonflikten fällt der Planungsträger (im Bereich der örtlichen Raumplanung: Gemeinde) die Entscheidung darüber, welchen

Zielen Priorität eingeräumt werden soll. Der Planungsträger hat aber idR abzuwägen, welche Interessen bzw. Ziele schwerwiegender sind und den realen Bedürfnissen der Bevölkerung am ehesten entsprechen.[14] Der Verwaltung wird hierbei erheblichen Handlungsspielraum eingeräumt. Dies ist ein charakteristisches Beispiel von einer Finalnorm.[15]

Die Raumordnungsziele besitzen in der Privatwirtschaftsverwaltung eine weiterrei­chende Bindungskraft, da nach § 6 K-ROG Investitionen und Förderungsmaßnah­men nur im Einklang mit den Zielsetzungen des § 2 K-ROG erfolgen dürfen. Diese Regelung gilt auch für die Gemeinden.[16]

2.2 Kompetenzverteilung

Der VfGH stuft die Raumordnung als „komplexe Materie“ ein. Dies bewirkt in Öster­reich in Zusammenhang mit hoheitlichen Raumordnungsaufgaben eine „komplexe“ kompetenzrechtliche Aufgabenverteilung.[17] Kompetenzrechtlich fällt die Raumord­nung gemäß Art. 15 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in Gesetzgebung und Voll­ziehung den Ländern zu, sofern nicht Teile davon in die Kompetenzen des Bundes oder der Gemeinden fallen. Es handelt sich hierbei um eine Querschnittsmaterie.[18]

Das Verfassungsrecht unterscheidet überdies auch zwischen örtliche und überörtli­che Raumplanung. Die örtliche Raumplanung liegt im ausschließlichen und überwie­genden Interesse der Gemeinden und wird auch von diesen vollzogen.[19] Hingegen ist die überörtliche Raumplanung Aufgabe der Länder, deren Instrumente die Rau- mordnungs- bzw. Entwicklungsprogramme sind. Kärnten hat seit 1997 ein „Entwick­lungsleitbild“ für das Bundesland[20] und flächendeckend regionale Entwicklungsleitbil­der für alle Landesbezirke. Ein Entwicklungsleitbild beinhaltet eine Strukturanalyse, deren Schwerpunkte sind Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Verkehr und technische Infrastruktur, Natur und Landschaft sowie Wasser, Boden, Land- und Forstwirtschaft.

[...]


[1] Vgl. Kanonier [Raumordnungsgesetze 2001], S. 207ff.

[2] Vgl. Pernthaler/Prantl [Raumordnung 1994], S. 12.

[3] Vgl. o.V. [Raumordnung 1998], S. 26.

[4] Vgl. Pernthaler/Prantl [Raumordnung 1994], S. 14.

[5] Vgl. o.V. [Raumordnung 1998], S. 26.

[6] Vgl. o.V. [Raumordnung 1998], S. 22.

[7] Vgl. Hummer/Schweitzer [Raumordnung 1992], S. 243.

[8] Vgl. o.V. [Raumordnung 1998], S. 22.

[9] Vgl. Kleewein [Vertragsraumordnung 2000], S. 562ff.

[10] Vgl. Pernthaler/Prantl [Raumordnung 1994], S. 13.

[11] Vgl. Kleewein [Vertragsraumordnung 2003], S. 27f.

[12] Vgl. o.V. [Raumordnung 1998], S. 22.

[13] Vgl. Lienbacher [Raumordnungsrecht 2002], S. 329.

[14] Vgl. Pernthaler/Fend [Raumordnungsrecht 1989], S. 80.

[15] Vgl. Lienbacher [Raumordnungsrecht 2002], S. 329.

[16] Vgl. Pernthaler/Fend [Raumordnungsrecht 1989], S. 81.

[17] Vgl. Kanonier [Raumordnungsgesetze 2001], S. 207ff.

[18] Vgl. Lienbacher [Raumordnungsrecht 2002], S. 323.

[19] Vgl. Schwaighofer [Raumordnungsrecht 2007], S. 35ff.

[20] Vgl. o.V. [Raumordnungsbericht 2002], S. 138ff.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Betriebsanlagenrecht und Raumordnung
Subtítulo
Gewerberecht
Universidad
Klagenfurt University  (Institut für Rechtswissenschaft)
Curso
Spezialgebiete des öffentlichen Rechts (Gewerberecht)
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
21
No. de catálogo
V88301
ISBN (Ebook)
9783638024051
ISBN (Libro)
9783638924191
Tamaño de fichero
423 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Spezialgebiete, Rechts
Citar trabajo
Markus Frick (Autor), 2008, Betriebsanlagenrecht und Raumordnung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88301

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Betriebsanlagenrecht und Raumordnung



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona