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Konflikte zwischen sozialen Rechten und dem Schutz des geistigen Eigentums

Title: Konflikte zwischen sozialen Rechten und dem Schutz des geistigen Eigentums

Term Paper (Advanced seminar) , 2008 , 24 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Georg Fichtner (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Das grundlegende Problem zwischen den sozialen Rechten und dem Schutz des geistigen Eigentums ist nahezu philosophischer Natur.
Jemand verfügt über das Wissen, ein bestimmtes Produkt herzustellen, sprich er besitzt das geistige Eigentum. Er kann mit seinem Wissen Geld verdienen, da das Produkt am Markt gefragt ist. Der Produzent sichert mit seinem Gewinn sein Überleben oder zumindest seinen Lebensunterhalt und, im Falle einer großen Pharmafirma, das Leben von zigtausend Mitarbeitern und deren Familien, sowie mittelbar über Steuern das Leben am Produktionsstandort. Mit diesem Produkt kann vielen Menschen das Leben erleichtert werden, aber sie können es sich nicht leisten.
Um das Problem verständlicher und genauer zu analysieren hilft ein Blick in die Vergangenheit zu John Locke. Durch das Eigentum an seiner Person und der damit verbundenen „Investitionskraft/ Kraft seiner Arbeit“ kann der Mensch, so Locke, sein Eigentum ausdehnen auf Bereiche, die vorher allgemeines Eigentum waren.
Wenn er also einen Apfel aufhebt, überführt er ihn durch den Prozess des Aufhebens in sein Privateigentum. Durch seine investierte Arbeit erhält er ein Anrecht auf das von ihm geschaffene Werk, welches somit dem gemeinsamen Eigentum entrückt ist.
Bei dem geistigen Eigentum mischt sich demnach die geistige Arbeit (die Entwicklung eines Medikaments beispielsweise) mit den notwendigen Rohstoffen zur Herstellung eines Produktes. Somit schafft der Mensch (in diesem Beispiel vermutlich ein Pharmachemiker) ein neues Produkt, welches ihm, so Locke, zusteht.
Dieses Eigentum muss vom Staat geschützt werden. Eine absolutistische Willkürherrschaft, bei welcher der Herrscher jederzeit in das Eigentum der Bürger eingreifen kann, ist abzulehnen.
Das Problem des liberalistischen Eigentumsbegriffs ist nun, dass es eine Güterknappheit gibt, das heißt es sind nicht genügend Güter vorhanden. Der Produzent eines Produkts hat durch seine Arbeit die Verfügungsgewalt am produzierten Produkt erhalten, die ihm auch rechtmäßig zusteht. Er ist demnach in der Lage, über das Produkt frei zu verfügen. Dies bedeutet er kann andere Menschen vom Produkt ausschließen, bzw. ihre Teilhabe an Bedingungen knüpfen. So steht es im frei, andere Güter für das Produkt zu verlangen. Wenn er beispielsweise einen Apfelkuchen backt, hat er nicht nur den Apfel aufgehoben, sondern noch eine relativ komplexe geistige Arbeit geleistet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Das grundlegende Problem/ Einleitung

2 Die konkurrierenden Menschenrechte

3 Das TRIPS Abkommen

3.1 (Vor)geschichte

3.2 Inhalt des TRIPS

3.3 Problematik mit TRIPS

4 Die Doha – Erklärung

4.1 Streit um die Umsetzung der Doha Erklärung

5 Jus Cogens als Ausweg?

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das fundamentale Spannungsfeld zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Wahrung sozialer Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Gesundheit. Dabei wird analysiert, inwiefern internationale Handelsabkommen wie das TRIPS-Abkommen den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten in Entwicklungsländern einschränken und welche Lösungsmechanismen existieren.

  • Philosophische Grundlagen des Eigentumsbegriffs nach John Locke
  • Rechtliche Analyse des TRIPS-Abkommens und seiner Auswirkungen auf Entwicklungsländer
  • Konfliktpotenzial zwischen Patentrechten und dem Menschenrecht auf Gesundheit
  • Rolle der Doha-Erklärung bei der Ermöglichung von Zwangslizenzen
  • Diskussion um die Einordnung sozialer Rechte als zwingendes Völkerrecht (Jus Cogens)

Auszug aus dem Buch

3.3 Problematik mit TRIPS

Die grundsätzliche Problematik besteht darin, dass sich manche Menschen den Zugang zu den durch TRIPS geschützten Medikamenten oder auch Saatgut nicht leisten können. So leiden vor allem stark unterentwickelte sog. „Dritte Welt“ Länder massiv an dem Schutz, den das TRIPS dem Rechteinhaber von Wissen gewährt.

In der Zielformulierung des TRIPS Abkommen wird nur von einem beiderseitigen Vorteil der Interessen zwischen Nutzer und Hersteller gesprochen. Es soll ein Ausgleich zwischen den Interessen der jeweiligen Gruppen stattfinden (vgl. Art 7 TRIPS). Damit liegt die Formulierung der Ziele des TRIPS Abkommen weit unter der von Art. 15 Abs 1 lit b des IPWSKR der vorsieht, dass jeder Mensch am wissenschaftlichen Fortschritt teilhaben darf. Betrachtet man Art 7 TRIPS so erkennt diese Norm zwar das Recht der Allgemeinheit auf Anteil am „gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohl“ an, stellt es aber sofort in Relation zu den Interessen des Autors.

Es ist zwar gemäß TRIPS Art. 31 grundsätzlich möglich, Zwangslizenzen zur Produktion von Generika in Ländern, die Produkte benötigen zu erhalten und damit eine quasi Enteignung des Rechteinhabers durchzusetzen. Diese Zwangslizenzen ohne Genehmigung des Rechteinhabers dürfen jedoch gem. Art. 31 lit b nur erteilt werden, wenn ein nationaler Notstand vorliegt, wenn äußerste Dringlichkeit geboten ist oder wenn es sich um eine öffentliche, nicht gewerbliche Benutzung handelt. Der erste amerikanische Vorschlag zum TRIPS Abkommen sah sogar überhaupt keine Zwangslizenzen vor. Ferner muss sich der Staat, der eine Zwangslizenz anstrebt, bemüht haben, die Zustimmung des Rechteinhabers zu erhalten.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Das grundlegende Problem/ Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die philosophische Dimension des Konflikts zwischen privatem geistigem Eigentum und dem gesellschaftlichen Bedarf an lebensnotwendigen Gütern.

2 Die konkurrierenden Menschenrechte: Das Kapitel stellt das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Eigentum als zwei konkurrierende, in der Menschenwürde verankerte Rechte gegenüber.

3 Das TRIPS Abkommen: Es wird die Historie, der Inhalt sowie die kritische Problematik des TRIPS-Abkommens hinsichtlich des Zugangs zu Medikamenten und Saatgut detailliert dargelegt.

4 Die Doha – Erklärung: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung der Doha-Erklärung und die politischen Auseinandersetzungen um ihre praktische Umsetzung zur Erleichterung von Zwangslizenzen.

5 Jus Cogens als Ausweg?: Hier wird diskutiert, ob das Recht auf Gesundheit als zwingendes Völkerrecht eingestuft werden kann, um Zwangslizenzen schneller zu ermöglichen.

6 Fazit: Das Fazit wägt die Notwendigkeit des Eigentumsschutzes gegen die moralische Dringlichkeit sozialer Rechte ab und plädiert für Ausnahmen bei lebenswichtigen Medikamenten.

Schlüsselwörter

Geistiges Eigentum, TRIPS-Abkommen, soziale Menschenrechte, Recht auf Gesundheit, Patentrecht, Zwangslizenz, Doha-Erklärung, Völkerrecht, Jus Cogens, Pharmaindustrie, Entwicklungsländer, Welthandelsorganisation, Eigentumsbegriff, Zugang zu Medikamenten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit?

Die Arbeit analysiert das Spannungsverhältnis zwischen dem völkerrechtlichen Schutz geistigen Eigentums, wie er durch das TRIPS-Abkommen geregelt wird, und dem Schutz sozialer Menschenrechte, insbesondere dem Recht auf Gesundheit.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum?

Im Zentrum stehen die philosophischen Grundlagen des Eigentums, die Auswirkungen internationaler Patentrechtsstandards auf Dritte-Welt-Länder und die Möglichkeiten staatlicher Intervention durch Zwangslizenzen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie ein Ausgleich zwischen dem legitimen Schutz geistigen Eigentums und dem Menschenrecht auf Leben beziehungsweise Gesundheit in der internationalen Rechtsordnung erreicht werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird genutzt?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die internationale Abkommen, Völkerrechtstheorien und philosophische Grundlagentexte (z. B. von John Locke) interpretiert und gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des TRIPS-Abkommens, die Analyse der Doha-Erklärung als Lösungsansatz und eine Diskussion über die Einordnung dieser Rechte als zwingendes Völkerrecht (Jus Cogens).

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie geistiges Eigentum, Zwangslizenz, Patente, soziale Menschenrechte, Doha-Erklärung und Recht auf Gesundheit definiert.

Wie bewertet der Autor den Einfluss der Pharmalobby?

Der Autor führt an, dass Kritiker dem TRIPS-Abkommen vorwerfen, einseitig durch Industrielobbying entstanden zu sein, um die Gewinne von Firmen in westlichen Industrienationen zu sichern.

Warum wird die Doha-Erklärung als bedeutsam hervorgehoben?

Sie wird als entscheidend eingestuft, da sie Staaten im Falle eines nationalen Notstands ermöglicht, von Exportbeschränkungen abzuweichen, um den Zugang zu Generika in Ländern mit mangelnder eigener Infrastruktur zu sichern.

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Details

Title
Konflikte zwischen sozialen Rechten und dem Schutz des geistigen Eigentums
College
LMU Munich
Grade
1,3
Author
Georg Fichtner (Author)
Publication Year
2008
Pages
24
Catalog Number
V88669
ISBN (eBook)
9783638031066
ISBN (Book)
9783638928540
Language
German
Tags
Konflikte Rechten Schutz Eigentums TRIPS
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Georg Fichtner (Author), 2008, Konflikte zwischen sozialen Rechten und dem Schutz des geistigen Eigentums, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88669
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