Nur wenige Akte braucht es um eine GmbH rechtskräftig zu gründen. So geschieht es in Deutschland unzählige Male in jedem Jahr. Zu diesem Zeitpunkt der Gründung und der guten Geschäftsaussichten und Ideen denkt natürlich keiner an eventuelle negative Auswirkungen bzw. an Zahlungsschwierigkeiten oder gar eine Insolvenz und der damit verbundenen umfangreichen Haftungstatbeständen für den oder die Geschäftsführer.
Jedoch müssen allein in jedem Jahr rund 25.000 GmbH Insolvenz anmelden und verwirklichen somit in den meisten Fällen Haftungstatbestände. Es wird auf einmal klar, dass selbst eine Gesellschaft mit „beschränkter“ Haftung durchaus für den Gesellschafter persönliche Unannehmlichkeiten und strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Diese Arbeit wird sich mit dem Thema der Haftung für Lohnsteuerzahlungen und die Auswirkung deren Anfechtung in der Insolvenz beschäftigen und versuchen Lösungsansätze aufzuzeigen.
Die Problematik hat auch schon eine Vielzahl unterschiedlicher Gerichte beschäftigt und somit auch zu verschiedensten Rechtsprechungen geführt. Zurzeit liegt jedoch keine eindeutige höchstrichterliche Entscheidung vor und ein erneuter Fall zur Revision und (ersehnten) Entscheidung, beim BFH.
Auf die unterschiedliche Rechtsprechung der Senate der beiden obersten Bundesgerichtshöfe in Darstellung der Fallkonstellationen wird diese Arbeit eingehen und eventuell absehbare Entscheidungen erläutern. Auch eine kritische Auseinandersetzung mit den oft nicht ganz nachvollziehbaren Entscheidungsgründen wird folgen.
Als gesetzliche Grundlage für die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gilt der § 69 AO i. V. m. § 34 AO. Demnach haftet der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft bei einer schuldhaften Pflichtverletzung deren steuerlichen Verpflichtungen.
Der Geschäftsführer hat gem. § 34 Abs. 1, S. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Dies sind insbesondere eine ordnungsgemäße Buchführung, Abgabe einer Steuererklärung und die rechtzeitige Abführung der Steuern an das Finanzamt und zuvor die Einbehaltung dieser Steuern für die Rechnung eines Dritten
Kommt es zu einer Verletzung oder einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung dieser Pflichten durch den Geschäftsführer, so kann ihn unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 69 AO eine persönliche Haftung für diese Steuerschulden treffen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft
1.1 Gesetzliche Bestimmungen
1.2 Arten der Steuerschulden
1.3 Pflicht zur Abführung der Lohnsteuer
1.4 Ausschluss der Haftung bei einer evtl. erfolgreichen Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
2 Einzelne Entscheidungen der Rechtsprechung
2. 1 BFH-Urteil vom 24.04.2006 (BFH VII S 43/05)
2.1.1 Darstellung der Fallkonstellation
2.1.2 Gegenstand der Klage
2.1.3 Entscheidung des FG Münster und dessen Begründung
2.2 BGH v. 22.01.2004 (IX ZR 39/03)
3 Ausgewählte Problematiken
3.1 Haftung aus formeller Geschäftsführertätigkeit/ faktischer Geschäftsführer
3.2 Pflichtenkollision bei Eintritt der Insolvenzreife
3.3 Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen
3.3.1 § 129 InsO als Grundvoraussetzung jeder Anfechtung
3.3.2 Anfechtungsgrund des § 130 InsO
3.3.3 Ausschlussgründe der Anfechtung
3.3.3.1 Verjährung
3.3.3.2 Bargeschäft
4 Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden
5 Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das Haftungsdilemma von GmbH-Geschäftsführern bei nicht abgeführten Lohnsteuern und analysiert, inwieweit eine erfolgreiche insolvenzrechtliche Anfechtung dieser Zahlungen durch einen Insolvenzverwalter die persönliche Haftung des Geschäftsführers ausschließen kann.
- Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden nach AO und GmbHG
- Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen (§§ 129, 130 InsO)
- Abgrenzung von Bargeschäften (§ 142 InsO) bei Lohnsteuerzahlungen
- Kausalitätsprüfung zwischen Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden
- Widersprüchliche Rechtsprechung von BFH und BGH zur Anfechtungsfrage
Auszug aus dem Buch
1.1 Gesetzliche Bestimmungen
Als gesetzliche Grundlage für die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gilt der § 69 AO i. V. m. § 34 AO. Demnach haftet der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft bei einer schuldhaften Pflichtverletzung deren steuerlichen Verpflichtungen.
Der Geschäftsführer hat gem. § 34 Abs. 1, S. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Dies sind insbesondere eine ordnungsgemäße Buchführung, Abgabe einer Steuererklärung und die rechtzeitige Abführung der Steuern an das Finanzamt und zuvor die Einbehaltung dieser Steuern für die Rechnung eines Dritten.
Kommt es zu einer Verletzung oder einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung dieser Pflichten durch den Geschäftsführer, so kann ihn unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 69 AO eine persönliche Haftung für diese Steuerschulden treffen. Das bedeutet, dass er mit seinem persönlichen Privatvermögen für die Steuerschulden der GmbH haftet, und dabei nicht in der Haftung beschränkt ist, wie es sich mit anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft verhält.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft: Erläutert die gesetzlichen Haftungsgrundlagen gemäß AO und die spezifischen Pflichten des Geschäftsführers hinsichtlich der Lohnsteuerabführung.
2 Einzelne Entscheidungen der Rechtsprechung: Analysiert aktuelle Urteile von BFH und BGH zur Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen und die damit verbundenen divergierenden Rechtsansichten.
3 Ausgewählte Problematiken: Vertieft die Themen faktische Geschäftsführung, Pflichtenkollision bei Insolvenzreife sowie die detaillierten Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung.
4 Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden: Untersucht die notwendige kausale Verknüpfung zwischen der Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer und dem beim Finanzamt entstandenen Steuerausfall.
5 Fazit: Fasst die bestehende Problematik zusammen und betont die Notwendigkeit einer klärenden Entscheidung durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe.
Schlüsselwörter
GmbH-Geschäftsführer, Lohnsteuer, Insolvenz, persönliche Haftung, Anfechtung, Insolvenzordnung, § 69 AO, § 130 InsO, Bargeschäft, Pflichtverletzung, Kausalität, Rechtsprechung, Finanzamt, Zahlungsunfähigkeit, Steuerverbindlichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der persönlichen Haftung von GmbH-Geschäftsführern für Steuerschulden, speziell für nicht abgeführte Lohnsteuern, und den Auswirkungen, die eine insolvenzrechtliche Anfechtung dieser Zahlungen auf diese Haftung hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Themenfelder umfassen die steuerliche Haftung nach Abgabenordnung, die insolvenzrechtliche Anfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO) und die Konfliktlinien zwischen der Rechtsprechung von BFH und BGH.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob ein Geschäftsführer von seiner persönlichen Haftung befreit wird, wenn der Insolvenzverwalter die von ihm geleisteten Lohnsteuerzahlungen als anfechtbare Rechtshandlungen erfolgreich zurückfordert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse vorgenommen, die auf der Auswertung relevanter Gesetzestexte, aktueller Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur basiert.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Im Hauptteil werden die Fallkonstellationen zur Haftung, die Kollision zwischen Zahlungsverboten und Steuerpflichten sowie die detaillierte Prüfung der Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung diskutiert.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Geschäftsführerhaftung, Lohnsteuer, Insolvenzanfechtung, § 130 InsO und Bargeschäft charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von BFH und BGH in diesem Bereich?
Der BGH sieht in Lohnsteuerzahlungen anfechtbare Rechtshandlungen, während der BFH in seiner älteren Rechtsprechung teilweise von einem Bargeschäft ausging, mittlerweile jedoch in seinen neueren Beschlüssen ebenfalls Zweifel an dieser Ansicht zeigt.
Warum ist das Thema Bargeschäft für den Geschäftsführer so wichtig?
Wenn eine Lohnsteuerzahlung als Bargeschäft nach § 142 InsO eingestuft wird, ist sie weitgehend "anfechtungsfest", wodurch der Geschäftsführer seinen Haftungsschutz verliert, da die Zahlung nicht mehr zur Masse zurückgeholt werden kann.
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- Sabine Bräuniger (Author), 2007, Zur Geschäftsführerhaftung und Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88673