„Mit den Gesetzen fällt aber auch die Dictatur.“ So beschreibt Julius Beloch, dass aus seiner Sicht aufgrund der unhistorischen Gesetze auch automatisch die Person des Diktators selbst, der diese Gesetze erlassen haben soll, unhistorisch wird. Die Rede ist hierbei von Quintus Publilius Philo und den drei sogenannten leges Publiliae Philonis. Daraus ergibt sich der Gegenstand dieser Arbeit, nämlich die Untersuchung der genannten Gesetze auf ihre Historizität.
Während Ludwig Lange 1862 alle drei Gesetze für historisch hält, erachtet, wie bereits geschildert, Karl Julius Beloch 1926 die Gesetze als unhistorisch. Aus dem 46. Halbband des Überblickswerks Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft von 1959 geht hervor, dass das erste Gesetz als nicht historisch und das zweite als historisch anzusehen ist, wobei beim dritten Gesetz keine eindeutige Einschätzung möglich sei. Knapp 30 Jahre später kommt Karl-Joachim Hölkeskamp zu dem Schluss, das erste Gesetz sei unhistorisch, wohingegen das zweite und das dritte als historisch anzusehen seien. 2001 kommt das Übersichtswerk Der neue Pauly im Band 10 zu demselben Ergebnis, wohingegen Marianne Elster 2003 zu der Erkenntnis kommt, dass sich um das zweite, historische Gesetz herum zwei unhistorische Gesetze angesammelt haben. Als Standardwerk über die Gesetze der mittleren und späten Republik ist das Werk Marianne Elsters anzusehen, wobei auch die Werke Karl-Joachim Hölkeskamps und Jochen Bleickens wichtige Hilfestellung gaben.
Inhaltlich wird sich zunächst kurz dem historischen Kontext der Gesetze gewidmet, soweit dies dem Thema zuträglich ist. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Darstellung des Ständekampfes zwischen Patriziern und der Plebs gelegt und einzelne Etappen desselben bis ins vierte Jahrhundert hinein aufgezeigt. Hierbei soll sich vor allem auf die plebejische Elite konzentriert werden, da, obschon soziale Motive für den Kampf auch eine Rolle spielten, vor allem der politische Aspekt, also das Betätigungsfeld der wohlhabenden Plebejer, eine entscheidende Rolle spielte. In einem weiteren Schritt wird die Person Quintus Publilius Philo Gegenstand einer knappen Darstellung, ehe sich dann seinen Gesetzen zugewendet wird. Den Abschluss der Arbeit bildet dann die Bewertung der einzelnen Gesetze hinsichtlich ihrer Historizität.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der historische Hintergrund der leges – der Ständekampf
- Quintus Publilius Philo
- Die leges Publiliae Philonis
- Die lex Publilia de patrum auctoritate
- Die lex Publilia de plebiscitis
- Die lex Publilia de censore plebeio creando
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Historizität der drei sogenannten leges Publiliae Philonis, die von Quintus Publilius Philo erlassen worden sein sollen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Positionen der Geschichtsschreibung zu den einzelnen Gesetzen zu beleuchten und zu analysieren, welche Argumente für oder gegen die Historizität der Gesetze sprechen. Die Arbeit beschäftigt sich dabei insbesondere mit den Quellen und deren Interpretation sowie dem historischen Kontext der Gesetze im Zusammenhang mit dem römischen Ständekampf.
- Die Historizität der leges Publiliae Philonis
- Der Ständekampf zwischen Patriziern und Plebejern
- Die Rolle von Quintus Publilius Philo
- Die Interpretation antiker Quellen
- Die politische und soziale Situation der römischen Republik im 4. Jahrhundert v. Chr.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet den Gegenstand der Arbeit und gibt einen Überblick über die verschiedenen Positionen der Geschichtsschreibung zur Historizität der leges Publiliae Philonis. Anschließend wird der historische Hintergrund der Gesetze im Zusammenhang mit dem römischen Ständekampf beleuchtet. Im Folgenden wird die Person Quintus Publilius Philo vorgestellt und seine Rolle im Ständekampf erörtert. Das Hauptkapitel widmet sich dann den drei Gesetzen und analysiert die verschiedenen Argumente für oder gegen deren Historizität.
Schlüsselwörter
Römische Republik, Ständekampf, leges Publiliae Philonis, Quintus Publilius Philo, Historizität, Quellenkritik, Plebs, Patrizier, politische Geschichte, antike Quellen, Lex Publilia de patrum auctoritate, Lex Publilia de plebiscitis, Lex Publilia de censore plebeio creando.
- Arbeit zitieren
- Meik Mörs (Autor:in), 2007, Die "leges Publiliae Philonis", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88727