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Die "leges Publiliae Philonis"

Title: Die "leges Publiliae Philonis"

Term Paper (Advanced seminar) , 2007 , 23 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Meik Mörs (Author)

World History - Early and Ancient History
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Summary Excerpt Details

„Mit den Gesetzen fällt aber auch die Dictatur.“ So beschreibt Julius Beloch, dass aus seiner Sicht aufgrund der unhistorischen Gesetze auch automatisch die Person des Diktators selbst, der diese Gesetze erlassen haben soll, unhistorisch wird. Die Rede ist hierbei von Quintus Publilius Philo und den drei sogenannten leges Publiliae Philonis. Daraus ergibt sich der Gegenstand dieser Arbeit, nämlich die Untersuchung der genannten Gesetze auf ihre Historizität.
Während Ludwig Lange 1862 alle drei Gesetze für historisch hält, erachtet, wie bereits geschildert, Karl Julius Beloch 1926 die Gesetze als unhistorisch. Aus dem 46. Halbband des Überblickswerks Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft von 1959 geht hervor, dass das erste Gesetz als nicht historisch und das zweite als historisch anzusehen ist, wobei beim dritten Gesetz keine eindeutige Einschätzung möglich sei. Knapp 30 Jahre später kommt Karl-Joachim Hölkeskamp zu dem Schluss, das erste Gesetz sei unhistorisch, wohingegen das zweite und das dritte als historisch anzusehen seien. 2001 kommt das Übersichtswerk Der neue Pauly im Band 10 zu demselben Ergebnis, wohingegen Marianne Elster 2003 zu der Erkenntnis kommt, dass sich um das zweite, historische Gesetz herum zwei unhistorische Gesetze angesammelt haben. Als Standardwerk über die Gesetze der mittleren und späten Republik ist das Werk Marianne Elsters anzusehen, wobei auch die Werke Karl-Joachim Hölkeskamps und Jochen Bleickens wichtige Hilfestellung gaben.
Inhaltlich wird sich zunächst kurz dem historischen Kontext der Gesetze gewidmet, soweit dies dem Thema zuträglich ist. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Darstellung des Ständekampfes zwischen Patriziern und der Plebs gelegt und einzelne Etappen desselben bis ins vierte Jahrhundert hinein aufgezeigt. Hierbei soll sich vor allem auf die plebejische Elite konzentriert werden, da, obschon soziale Motive für den Kampf auch eine Rolle spielten, vor allem der politische Aspekt, also das Betätigungsfeld der wohlhabenden Plebejer, eine entscheidende Rolle spielte. In einem weiteren Schritt wird die Person Quintus Publilius Philo Gegenstand einer knappen Darstellung, ehe sich dann seinen Gesetzen zugewendet wird. Den Abschluss der Arbeit bildet dann die Bewertung der einzelnen Gesetze hinsichtlich ihrer Historizität.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der historische Hintergrund der leges – der Ständekampf

3 Quintus Publilius Philo

4 Die leges Publiliae Philonis

4.1 Die lex Publilia de patrum auctoritate

4.2 Die lex Publilia de plebiscitis

4.3 Die lex Publilia de censore plebeio creando

5 Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Historizität der drei sogenannten „leges Publiliae Philonis“, die dem plebejischen Staatsmann Quintus Publilius Philo zugeschrieben werden. Ziel der Untersuchung ist es, die Glaubwürdigkeit der Überlieferung dieser Gesetze kritisch zu prüfen, ihren historischen Kontext im Ständekampf einzuordnen und den Wahrheitsgehalt der Quellen im Lichte der modernen Forschung zu bewerten.

  • Historischer Ständekampf zwischen Patriziern und Plebejern
  • Untersuchung der Historizität der drei leges Publiliae Philonis
  • Analyse der Rolle des Quintus Publilius Philo
  • Die Funktion der patrum auctoritas in der frühen Republik
  • Wirkungsweise und Verbindlichkeit von Plebisziten
  • Die Bedeutung der Öffnung des Zensorenamtes für Plebejer

Auszug aus dem Buch

4.1 Die lex Publilia de patrum auctoritate

Das zweite Gesetz Philos sagt aus, ut legum quae comitiis centuriatis ferrentur ante initium suffragium patres auctores fierent. Somit musste die patrum auctoritas also künftig vor einem Gesetzesbeschluss der Zenturiatkomitien erteilt werden, statt wo bisher danach. Mit patrum auctoritas ist hierbei das Recht des Senats gemeint, auf Antrag des Magistrats beschlossene Volksbeschlüsse zu bestätigen oder aber zu verwerfen. Mit der Zulassung plebejischer Senatoren sei dieses Recht auf den patrizischen Teil des Senats übergegangen, so Mommsen. Die Entstehung der patrum auctoritas geht Livius zufolge auf die Regentschaft König Numas zurück, doch hält es Elster für wahrscheinlicher, dass sie aus der Zeit der Republik datiert, da dies am ehesten zur ihr zugrundeliegenden Intention passt. So unterlagen die Beschlüsse der Volksversammlung, und damit auch der Magistrat, der das Recht zur Gesetzesrogation besaß, der Kontrolle des Senats. Nach Mommsen sei die Bestätigung eines Plebiszits durch den Senat zwingend erforderlich gewesen, um rechtsverbindlich zu sein.

Für die Funktion der patrum auctoritas gibt es zwei Erklärungsansätze. Der erste ist sakraler Natur. Der Senat bzw. der patrizische Anteil war Hüter über die Auspizien. Als Folge dessen hing das Zustandekommen von Gesetzen bis in die Zeit Ciceros von der Zustimmung der Auguren, also der Beamten, die die Auspizien durchführten, ab. Somit sollte die Zustimmung des Senats zu Gesetzen und Plebisziten die Gemeinde vor religiösen Fehlern schützen sowie die Einhaltung göttlichen und irdischen Rechts sicherstellen. Damit wurde dem Senat das Recht verliehen, Einspruch gegen solche Beschlüsse zu erheben, die den Göttern, z.B. aufgrund der Auspizien, nicht genehm sein konnten.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die kontroversen Forschungsmeinungen zur Historizität der leges Publiliae Philonis und umreißt den methodischen Ansatz der Untersuchung.

2 Der historische Hintergrund der leges – der Ständekampf: Dieses Kapitel zeichnet die Entwicklung des Ständekampfes nach und zeigt auf, wie die Plebs durch Parallelstrukturen und politische Forderungen den Druck auf das patrizische Monopol erhöhte.

3 Quintus Publilius Philo: Der Abschnitt widmet sich der politischen Karriere des Quintus Publilius Philo als wichtigem Vertreter der plebejischen Nobilität im 4. Jahrhundert v. Chr.

4 Die leges Publiliae Philonis: Hier werden die drei Einzelgesetze – de patrum auctoritate, de plebiscitis und de censore plebeio creando – einer detaillierten historischen Prüfung unterzogen.

5 Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Gesetze vermutlich teilweise annalistische Konstruktionen zur Aufwertung Philos sind.

Schlüsselwörter

Römische Republik, Ständekampf, Quintus Publilius Philo, leges Publiliae Philonis, Patrizier, Plebs, patrum auctoritas, Plebiszit, Historizität, Annalistik, Livius, Nobilität, Zensorenamt, Zenturiatkomitien, Gesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Historizität der drei sogenannten „leges Publiliae Philonis“, die dem römischen Staatsmann Quintus Publilius Philo zugeschrieben werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Ständekampf im antiken Rom, die rechtliche Entwicklung von Volksbeschlüssen und die politische Bedeutung der plebejischen Elite.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die wissenschaftliche Debatte darüber zusammenzufassen, ob diese drei spezifischen Gesetze historische Realitäten oder spätere Konstruktionen der antiken Geschichtsschreiber sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine literaturkritische Analyse der antiken Quellen (insbesondere Livius) im Abgleich mit moderner althistorischer Forschung und den Darstellungen namhafter Historiker.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden der historische Kontext, die Person Publilius Philo sowie die drei Gesetze einzeln auf ihre historische Authentizität und ihre Intention hin untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Römische Republik, Ständekampf, patrum auctoritas, Plebiszit, Historizität und die annalistische Überlieferung.

Warum wird die Historizität der Diktatur Philos bezweifelt?

Da plebejische Diktaturen im 4. Jahrhundert v. Chr. laut Forschung als überwiegend gefälscht gelten und die Quellenlage hierzu sehr dürftig ist.

Welche Funktion hatte die patrum auctoritas nach der ersten lex des Philo?

Sie diente dazu, die Zustimmung des Senats zu Gesetzesentwürfen zu institutionalisieren und fungierte als Kompromiss zwischen patrizischen Kontrollrechten und plebejischen Mitsprachewünschen.

Warum gelten die leges Publiliae Philonis teilweise als unhistorisch?

Einige Forscher argumentieren, sie seien von Annalisten konstruiert worden, um den Ursprung von Plebisziten oder Ämteröffnungen in eine frühere Zeit zurückzudatieren und so die Bedeutung von Philo künstlich aufzuwerten.

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Details

Title
Die "leges Publiliae Philonis"
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften)
Course
Die römische Nobilität
Grade
1,0
Author
Meik Mörs (Author)
Publication Year
2007
Pages
23
Catalog Number
V88727
ISBN (eBook)
9783638040075
Language
German
Tags
Publiliae Philonis Nobilität
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Meik Mörs (Author), 2007, Die "leges Publiliae Philonis", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88727
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