Eine Bank, die einem in die Krise geratenen Unternehmen mit Kredit zur Verfügung steht, wird sich zunächst über die vorliegende Krise und ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten ein Bild machen. Bei der dann zu treffenden Entscheidung, ob z. B. ein weiterer Kredit zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Investitionsentscheidung. Liegt der erwartete Vorteil aus der neuen Finanzierung über dem einzugehenden Risiko, besteht wirtschaftlich betrachtet die Möglichkeit, den Kredit zu vergeben.
Als Vorteile könnten dabei die Rückführung von alten Krediten, die ansonsten möglicherweise gefährdet ist, oder neu zu bestellenden Sicherheiten in die Berechnung einfließen. Dem ist die Höhe des neu zu vergebenden Kredites gegenüber zu stellen. Soweit die wirtschaftlichen Probleme des Schuldnerunternehmens durch die Sanierung behoben werden können, wird sich dabei regelmäßig kein Problem ergeben.
Im Falle des Scheiterns der Sanierung aber liegen die Probleme auf der Hand. Ist es der Bank gelungen, ihr eigenes Kreditrisiko kurz vor dem Zusammenbruch des Unternehmens durch Tilgungen oder neue Sicherheiten zu reduzieren, wird sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sie habe in letzter Minute ihre eigene Position auf Kosten der Gläubiger verbessert. Diesen stehen die zur Kreditrückführung eingesetzten Mittel bzw. die gestellten Sicherheiten nämlich dann nicht mehr zu ihrer eigenen Befriedigung zur Verfügung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Informationslage nach der gescheiterten Sanierung deutlich komfortabler als zur Zeit der Kreditentscheidung ist. Einer getroffenen Entscheidung wird man später, wenn feststeht, dass die Maßnahme gescheitert ist, deutlich kritischer gegenüberstehen. Eine Überprüfung ex-post wird daher häufig zu dem Vorwurf führen, dass bereits vor Kreditentscheidung hätte klar sein müssen, dass die Sanierung scheitern wird. Die ex-ante-Entscheidung, ob eine Sanierung begleitet werden soll, bereitet dabei hingegen wegen der häufig anzutreffenden unbefriedigenden Informationslage ungleich größere Schwierigkeiten. Dies vor allem auch, weil häufig unter hohem Zeitdruck zu entscheiden ist.
Die dabei entstehenden rechtlichen Risiken und entsprechende Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Risiken sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Thema und Abhandlung
A Problemstellung
I. Wachsende Anzahl von Sanierungsversuchen
II. Interessenkollision
B Ziel und Aufbau der Arbeit
I. Zielsetzung und Abgrenzung
II. Gang der Arbeit
Teil 2: Falldefinition und rechtliche Würdigung
A Krise und grundsätzliche Handlungsmöglichkeiten für Banken
I. Das Unternehmen in der Krise
1. Strategiekrise
2. Erfolgskrise
3. Liquiditätskrise
4. Ergebnis
II. Handlungsalternativen für Kreditinstitute
1. Stillhalten
2. Kreditkündigung
3. Neukredit und Sicherheitenbestellung
III. Gegenstand der Untersuchung
B Rechtliche Würdigung
I. Insolvenzanfechtung InsO
1. Allgemeines zur InsO
2. Insolvenzanfechtung
a) Grundsatz nach § 129 InsO
aa) Rechtshandlung
bb) Gläubigerbenachteiligung
cc) Ursächlichkeit
b) Kongruente Deckung nach § 130 InsO
aa) Sicherung oder Befriedigung durch Rechtshandlung
bb) Zahlungsunfähigkeit
(1) Abgrenzung von der Zahlungsstockung
(2) Höhe der nichtgezahlten Verbindlichkeiten
(3) Messung der Zahlungsunfähigkeit
cc) Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
dd) Rechtsfolge und Ergebnis
c) Inkongruente Deckung gem. § 131 InsO
aa) Nicht zu beanspruchende Sicherung oder Befriedigung
(1) AGB-Nachbesicherungsrecht
(2) Gleichzeitige Kreditvergabe
bb) Zeitraum und weitere Voraussetzungen
cc) Rechtsfolge und Ergebnis
d) Unmittelbar nachteilige Rechtshandlung nach § 132 InsO
e) Kein Bargeschäft gem. § 142 InsO
f) Vorsätzliche Benachteiligung gem. § 133 Abs. 1 InsO
aa) Rechtshandlung und Gläubigerbenachteiligung
bb) Benachteiligungsvorsatz
cc) Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz
dd) Rechtsfolge und Ergebnis
g) Zwischenergebnis
II. Sittenwidriger Sanierungskredit
1. Definition und Konkretisierung der Sittenwidrigkeit
a) Begriff der Sittenwidrigkeit
b) Relevante Fallgruppen
aa) Insolvenzverschleppung
bb) Gläubigergefährdung und -benachteiligung
2. Mögliche Haftungsfolgen der Sittenwidrigkeit
a) Verstoß gegen § 138 BGB
aa) Objektive Voraussetzung (Naheliegende Benachteiligung)
(1) Krise gem. § 32a Abs. 1 GmbHG
(2) Krise bei (drohender) Insolvenzreife
(3) Ergebnis
bb) Subjektive Voraussetzungen
(1) Motiv der Kreditvergabe
(a) Eigennützige Kreditvergabe
(b) Uneigennützige Kreditvergabe
(c) Ergebnis
(2) Sanierungsprüfung
(3) Einschätzung der Erfolgsaussichten
cc) Rechtsfolge
b) Verstoß gegen § 826 BGB
aa) Tatbestand
(1) Schaden
(2) Sittenwidrigkeit
(3) Vorsatz
bb) Rechtsfolge
3. Zusammenfassung und Fazit
Teil 3: Ergebnis und Handlungsempfehlung
A Festgestellte Rechtsrisiken
B Handlungsempfehlungen
I. Grundsätzliche Empfehlungen
II. Umsetzung in der Kreditpraxis
1. Inhalt Sanierungsgutachten
2. Kreditprüfung
3. Überbrückungskredit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zivilrechtlichen Haftungsrisiken, denen Kreditinstitute bei der aktiven Begleitung von Unternehmenssanierungen ausgesetzt sind. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Inanspruchnahme der Bank aufzuzeigen und Strategien zu entwickeln, wie diese Risiken im Rahmen der Kreditpraxis vermieden werden können.
- Insolvenzanfechtungsrisiken bei Sanierungskrediten
- Die Abgrenzung von eigennütziger und uneigennütziger Kreditvergabe
- Haftungsfolgen durch Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB und § 826 BGB
- Anforderungen an Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten
- Empfehlungen zur rechtssicheren Begleitung in der Krise
Auszug aus dem Buch
Interessenkollision
Eine Bank, die einem in die Krise geratenen Unternehmen mit Kredit zur Verfügung steht, wird sich zunächst über die vorliegende Krise und ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten ein Bild machen. Bei der dann zu treffenden Entscheidung, ob z. B. ein weiterer Kredit zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Investitionsentscheidung. Liegt der erwartete Vorteil aus der neuen Finanzierung über dem einzugehenden Risiko, besteht wirtschaftlich betrachtet die Möglichkeit, den Kredit zu vergeben.
Als Vorteile könnten dabei die Rückführung von alten Krediten, die ansonsten möglicherweise gefährdet ist, oder neu zu bestellenden Sicherheiten in die Berechnung einfließen. Dem ist die Höhe des neu zu vergebenden Kredites gegenüber zu stellen. Soweit die wirtschaftlichen Probleme des Schuldnerunternehmens durch die Sanierung behoben werden können, wird sich dabei regelmäßig kein Problem ergeben.
Im Falle des Scheiterns der Sanierung aber liegen die Probleme auf der Hand. Ist es der Bank gelungen, ihr eigenes Kreditrisiko kurz vor dem Zusammenbruch des Unternehmens durch Tilgungen oder neue Sicherheiten zu reduzieren, wird sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sie habe in letzter Minute ihre eigene Position auf Kosten der Gläubiger verbessert. Diesen stehen die zur Kreditrückführung eingesetzten Mittel bzw. die gestellten Sicherheiten nämlich dann nicht mehr zu ihrer eigenen Befriedigung zur Verfügung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Informationslage nach der gescheiterten Sanierung deutlich komfortabler als zur Zeit der Kreditentscheidung ist. Einer getroffenen Entscheidung wird man später, wenn feststeht, dass die Maßnahme gescheitert ist, deutlich kritischer gegenüberstehen. Eine Überprüfung ex-post wird daher häufig zu dem Vorwurf führen, dass bereits vor Kreditentscheidung hätte klar sein müssen, dass die Sanierung scheitern wird.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil 1: Thema und Abhandlung: Einführung in die Problemstellung wachsender Sanierungsbedarfe im Mittelstand und die daraus resultierende Interessenkollision zwischen Bank und Gläubigern.
Teil 2: Falldefinition und rechtliche Würdigung: Analyse der Unternehmenskrise sowie detaillierte Untersuchung insolvenzrechtlicher Anfechtungstatbestände und Haftungsgefahren durch sittenwidrige Sanierungskredite.
Teil 3: Ergebnis und Handlungsempfehlung: Darstellung der identifizierten Rechtsrisiken und Ableitung konkreter Empfehlungen für die Kreditpraxis, insbesondere hinsichtlich Sanierungsgutachten und Kreditprüfung.
Schlüsselwörter
Unternehmenssanierung, Kreditinstitute, Insolvenzanfechtung, Sittenwidriger Sanierungskredit, Insolvenzordnung, Gläubigerbenachteiligung, Sicherheitenbestellung, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzreife, Haftungsrisiken, Sanierungsgutachten, Sanierungskonzept, Kreditsicherung, Wirtschaftsrecht, Bankpraxis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Risiken, die für Kreditinstitute entstehen, wenn sie Unternehmen aktiv bei deren Sanierung begleiten und hierfür Kredite vergeben.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Insolvenzrecht, insbesondere der Insolvenzanfechtung, sowie dem Bankhaftungsrecht unter Berücksichtigung sittenwidriger Kreditgeschäfte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die rechtlichen Haftungsgefahren für Banken bei einer Sanierungsbegleitung zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für ein insolvenzfestes Vorgehen abzuleiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine rechtliche Würdigung einschlägiger Normen der Insolvenzordnung (InsO) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch, gestützt auf aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit analysiert?
Im Hauptteil werden die Phasen der Unternehmenskrise, die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände (§§ 129 ff. InsO) sowie die Haftung aus sittenwidriger Kreditvergabe (§§ 138, 826 BGB) detailliert rechtlich geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Unternehmenssanierung, Insolvenzanfechtung, Haftungsrisiken für Banken und sittenwidriger Sanierungskredit zusammenfassen.
Welche Rolle spielt die Zahlungsunfähigkeit in der Arbeit?
Die Zahlungsunfähigkeit ist ein zentraler Begriff, da sie als Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren dient und die Voraussetzung für die Wirksamkeit vieler Anfechtungstatbestände bildet.
Warum ist die Einholung eines Sanierungsgutachtens so bedeutend?
Ein Sanierungsgutachten dient als Nachweis für eine ernsthafte Sanierungsabsicht und hilft, den Vorwurf der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) sowie den Vorwurf der vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) zu entkräften.
Ist eine aktive Sanierungsbegleitung durch Banken grundsätzlich risikoreich?
Ja, sie ist risikoreich, insbesondere wenn durch die Kreditvergabe die eigene Risikoposition durch Sicherheiten auf Kosten anderer Gläubiger verbessert wird, ohne dass ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegt.
- Citation du texte
- Christian Schankweiler (Auteur), 2008, Rechtliche Risiken und Handlungsmöglichkeiten für Kreditinstitute bei der aktiven Begleitung von Unternehmenssanierungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88738