Die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" der Europäischen Union im Hinblick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt


Epreuve d'examen, 2007

112 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Die ‚Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik’ der Europäischen Union
2.1 Grundlegende Vertragstexte
2.1.1 Der Vertrag von Maastricht
2.1.2 Der Vertrag von Amsterdam.
2.1.3 Der Vertrag von Nizza.
2.1.4 Bewertung der Entwicklung in der GASP
2.2 Die ‚Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik’
2.2.1 Die militärische Komponente der ESVP.
2.2.2 Die zivile Komponente der ESVP
2.2.3 Die ESVP in der Bewertung
2.2.4 Die Europäische Sicherheitsstrategie..
2.2.4.1 Kapitel I
2.2.4.2 Kapitel II
2.2.4.3 Kapitel III.
2.2.4.4 Bewertung der ESS..
2.3 Die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft.
2.3.1 Die drei Dimensionen der Zusammenarbeit
2.3.1.1 Die politische und sicherheits-
politische Partnerschaft
2.3.1.2 Die ökonomische und finanzielle Partnerschaft
2.3.1.3 Die soziale, kulturelle und humanitäre Partnerschaft.
2.3.2 Die Entwicklung des Barcelona-Prozesses.
2.3.3 Kommentierung der Euromed-Partnerschaft
2.4 Die Europäische Nachbarschaftspolitik
2.5 Das Nahost-Quartett

3. Die Europäische Union und der israelisch- palästinensische Konflikt.
3.1 Der israelisch-palästinensische Konflikt
3.1.1 Das Vorfeld der Staatsgründung Israels
3.1.2 Die Folge der Staatsgründung..
3.1.3 Der Sechs-Tage-Krieg und die Folgen.
3.1.4 Der Beginn des Nahost-Friedensprozesses
3.1.5 Die erste Intifada..
3.1.6 Ein erster Durchbruch im Nahost-Friedensprozess
3.1.7 Ursachen und Ausbruch der zweiten Intifada
3.1.8 Internationale Vermittlung des Nahost-Quartetts.
3.1.9 Der innerpalästinensische Konflikt..
3.1.10 Israelisch-palästinensische Friedensbemühungen
3.2 Die Rolle der Europäischen Union.
3.2.1 Hilfe im Rahmen der Road Map
3.2.2 Ablehnungspolitik der EU gegenüber der Hamas
3.2.3 Gemeinsame Aktionen der EU
3.2.3.1 Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes
3.2.3.2 Polizeimission EUPOL COPPS
3.2.4 Allgemeine Zielsetzung europäischer Bemühungen
3.2.5 Tendenzen zum Jahresende 2006
3.2.6 Belebung des Friedensprozesses 2007

4. Schlussbemerkung mit Ausblick

5. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Mit dieser Wissenschaftlichen Hausarbeit im Fach Sozialkunde / Politik und Wirt-schaft soll die Entwicklung der europäischen Vergemeinschaftung von der Euro-päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl bis hin zur Europäischen Union der 27 aufgezeigt werden. Die Europäische Union stellt in ihrer politischen wie wirtschaft-lichen Bedeutung als Folge ihrer Zusammensetzung aus Nationalstaaten ein beson-deres Einflussmedium dar, dass sich in den vergangenen Jahren zunehmend im internationalen Auftreten einheitlich gestaltet. Die Einflussnahme und die Sonder-stellung einzelner Mitgliedsstaaten bieten für die ‚Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik’ der Europäischen Union Chancen aber auch Konfliktpotential. Die intergouvernementalen Politik der im Vertrag von Maastricht niederge-schriebenen zweiten Säule der Europäischen Union in ein konzertiertes und konvergentes Auftreten zu wandeln, ergibt eine Herausforderung für die Vertreter der Mitgliedstaaten und die Repräsentanten der Europäischen Union.

Auch die Personalentwicklung und Institutionalisierung vor allem in der Person des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Javier Solana, hat zu einer Intensivierung der gemeinschaftlichen Politik geführt. Hieraus erwächst der EU Einfluss im globalem Maßstab, dem sich die Union in den Veränderungen ihrer Politiken stellen möchte. Die Europäische Union befindet sich aber noch immer in einem Prozess der Vergemeinschaftung, der Herausbildung gemeinsamer, transnationaler Politiken und der Integration neuer Mitgliedsländer. Dieser Prozess bedarf kontinuierlicher Reformen und Weiterentwicklungen, wie sie durch die Verträge von Amsterdam, Nizza und den wohl im Dezember von den Regierungschefs zu verabschiedenden Vertrag von Lissabon erarbeitet wurden und werden. Auch aus gescheiterten Vorhaben, wie dem Entwurf einer Verfassung für Europa, werden Schlüsse gezogen, die für zukünftige Vorhaben positive Akzente setzen und begangene Fehler vermeiden. Der Reformvertrag von Lissabon lässt sich als Lehre aus dem Scheitern des Vertrags über eine Verfassung für Europa sehen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik strebt die Europäische Union das ‚globale Gut Sicherheit’[1] nicht nur über die Ebene der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik an, sondern bedient sich dreierlei Wegen:

Der erste Weg fand unter der „amerikanischen Sicherheitsglocke“[2] zu Zeiten des Kalten Kriegs statt und verschaffte sich nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 ein nach innen gerichtetes Sicherheitsverständnis.[3] Diese Entwicklung umfasst innenpolitische Themen ebenso wie die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die als Motor der europäischen Vergemeinschaftung gilt.

Der zweite historische Weg der Friedensausweitung beginnt nach dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989/90. Durch den Zusammenfall des Sowjetblocks dehnte sich der nach innen gerichtete Sicherheitsbegriff durch eine von der Europäischen Gemeinschaft betriebene Projektion auf die Nachbarländer aus, sodass „ehemalige Nachbarn zu integrierten Partnern“[4] der Europäischen Gemeinschaft wurden. Die Transformation dieser Europäischen Gemeinschaft in die Europäische Union fand 1992 mit dem Vertrag von Maastricht statt. Durch die Aufnahme neuer Mitgliedsländer stieß die EG (während des Kalten Krieges) und die EU (nach 1992) an immer neue Nachbarländer, auf die die Sicherheitsprojektion ausstrahlte.

Nachdem die europäische Integration von neuen Mitgliedstaaten an die Kapazitätsgrenzen des politisch und finanziell Bewältigbaren gelangt, versucht sich die EU der 27 Mitgliedstaaten auf dem neuen, dritten Weg: der Autonomie im Sicherheitssektor. Dieses Bestreben umfasst eine Ausweitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die Ausbildung einer eigenen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, um sich von den Abhängigkeiten gegenüber der USA zu emanzipieren. Dieses junge Politikfeld stellt die EU vor die „größte Herausforderung“[5] der Gegenwart.

Um die politische Beteiligung der EU an einem direkten Beispiel sichtbar zu machen, bietet sich der israelisch-palästinensische Konflikt an. Dieser Konflikt beherrscht den Nahen Osten ebenso lange, wie die europäische Integration in Europa fortschreitet. In diesem Konflikt treten Einflüsse von internationaler Seite, durch die Vereinten Nationen, durch führende Wirtschaftsnationen und durch benachbarte arabische Länder und Organisationen deutlich zutage.

Diese internationalen Vermittlungsversuche prägen das schwankende Verhältnis zwischen Israelis und Palästinensern von Annäherung und Distanzierung, von Anerkennung und Vertreibung seit der Entstehung des Staates Israel nachhaltig.

Die Europäische Union hat sich im Laufe ihrer Entwicklung auf den verschiedensten Politikfeldern mit diesem Konflikt befasst und betätigt sich vornehmlich ökonomisch und finanziell an den Verhandlungen. Ob die EU als selbsternannter globaler Akteur aktiver in die Friedensverhandlungen intervenieren sollte oder ob das Maß der Interaktion zwischen den Konfliktparteien und der EU angemessen ist, soll diese Wissenschaftliche Hausarbeit differenziert erarbeiten.

Durch die Präsentation der für den israelisch-palästinensischen Konflikt bedeut-samen Politikbereiche der Europäischen Union soll eine Grundlage vermittelt werden, die es ermöglicht, sich dem in der Arbeit folgenden historischen Einblick über den Nahost-Konflikt kritisch zu widmen und aus den Erfahrungen der Vergangenheit Schlüsse und Prognosen für die Zukunft zu entwickeln.

Ohne einen Überblick über das gesamte Spektrum der Möglichkeiten der EU zu haben, lässt sich eine effektive Bewertung der Vorgehensweise der EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Hinblick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt nicht durchführen.

Den Abschluss dieser Wissenschaftlichen Hausarbeit bildet somit eine Bewertung des israelisch-palästinensischen Konfliktes und der Einflussnahme der Europäischen Union mit einer Bezugnahme zu den aktuellen Tendenzen, die sich während der Niederschrift dieser Arbeit ergaben.

Mit der Widmung dieser Arbeit für Sarah Bech möchte ich mich bei ihr für die Hilfe und Unterstützung während des Entstehungsprozesses bedanken.

2. Die ‚Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik’ der Europäischen Union

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hat im Integrationsprozess der Europäischen Union eine Schlüsselstellung übernommen. Durch Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion genannt) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg „eine Sicherung des innereuropäischen Friedens durch die Vergemeinschaftung, also die gegenseitige Kontrolle, der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl,“[6] erzielt. Die auf Initiative des französischen Ministerpräsidenten René Pleven 1952 gegründete Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) scheiterte 1954 am einstigen Initiatorland.[7] Diese Vergemeinschaftung wurde durch die Römischen Verträge von 1957 fortgesetzt, in denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) gegründet und 1967 mit der EGKS zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammen geschlossen wurden. Neben den Gründernationen Frankreich, Italien, der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg traten 1973 Dänemark, Irland und das vormals durch Frankreich in seinen Beitrittgesuchen abgelehnte Großbritannien der EG bei. Die Süderweiterung der EG erfolgte in den 1980er Jahren mit Griechenland (1981), Portugal und Spanien (1986). Inhaltlich stimmten sich die Mitgliedstaaten der EG seit 1970 in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) ab und schufen ein einheitliches Europäisches Währungssystem (EWS, 1979). Die Beteiligung der europäischen Bevölkerung erfolgte ab dem selben Jahr durch Direktwahlen zum Europäischen Parlament. Um diesen Fortentwicklungen der Römischen Verträge auch eine vertragliche Grundlage zu schaffen und das demokratische Defizit im Abstimmungsprozess durch gesteigerte Kompetenzen des Europäischen Parlaments abzuschwächen[8], wurde 1986 die Einheitliche Europäische Akte (EEA) verabschiedet, die bis 1992 einen europäischen Binnenmarkt vorsah und die vorherigen vertraglichen Texte zusammenfasste. Als eine Fortentwicklung dieser Verträge kann der Vertrag von Maastricht 1991 beschrieben werden.

2.1 Grundlegende Vertragstexte

In der Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union gibt es drei zentrale Vertragswerke, die die GASP der Europäischen Union regeln und beginnend mit dem Vertrag von Maastricht (EUV), über den Vertrag von Amsterdam (VA) bis hin zum Vertrag von Nizza (NV) ausweiten und institutionalisieren. Um einen Einblick in die Entwicklung der GASP zu haben, bietet sich eine Durchsicht der Vertragstexte an, inwieweit sich die Europäische Union im Bereich der GASP verändert hat.

2.1.1 Der Vertrag von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht[9] stellt die „Geburtsstunde“[10] der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik dar. Mit diesem Vertragswerk, das am 07. Februar 1992 vom Europäischen Rat unterzeichnet wurde, werden die bisherigen europäischen Bündnisse der EG (EGKS, EAG & EWG) mit der EPZ unter ein neues, den Vergemeinschaftungsprozess fortsetzendes Dach gestellt. Die Europäische Union (EU) löst dabei nicht die EG oder die EPZ ab, sondern setzt diese mit einem weiteren Politikfeld, der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in ein Drei-Säulen-Modell um. Die erste Säule bildet hierbei die Europäische Gemeinschaft, die zweite Säule entsteht durch die aus der EPZ entwickelte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die dritte aus der strafverfolgenden Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz (PJZS).

Bei der ersten Säule handelt es sich um eine supranationale Einheit, deren Entschei-dungskompetenzen außerhalb der Nationalstaaten auf europäischer Ebene getroffen werden und für die Mitglieder bindenden Charakter besitzen – die Nationalstaaten geben in diesen Politikfeldern von ihrer Souveränität an die übergeordneten Institutionen der EU ab. Die supranationalen Institutionen sind die Europäische Kommission (KOM) als Exekutivorgan. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat, oder Rat) bildet auf europäischer Ebene in Verbindung mit dem Europäischen Parlament das Legislativorgan und der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Judikative. Über die höchste Kompetenz verfügt der Europäische Rat, die Konferenz des Kommissionspräsidenten mit den Staats- und Regierungschefs. Der Europäische Rat besitzt auf EU-Ebene jedoch über keine Organfunktion.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bildet in Säule II ein intergouvernementales Politikfeld, das sich durch Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten auf Regierungsebene auszeichnet. Unter Artikel B (EUV) wird hervorgehoben, dass die Europäische Union zur „Behauptung ihrer Identität (...) durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, wozu (...) die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört,“ einen weiteren Integrationsprozess auf den Weg bringen möchte. Die Beschlussfassung über die Einführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik befindet sich in Art. J (EUV), in dem es heißt: „Die Union erarbeitet und verwirklicht eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (Art. J.1 Abs. 1 (EUV)). Der Schutz und die Stärkung der Sicherheit innerhalb der EU, die Sicherung der Charta der Vereinten Nationen und die Wahrung des Friedens im Zusammenspiel mit der Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie werden als Ziele der GASP definiert (Art. J.1 Abs. 2 (EUV)). Die vorbehaltlose und loyale Unterstützung der GASP durch die Mitgliedstaaten fordert Art. J.1 Abs. 4 (EUV) ein und bringt somit eine Wertlegung auf Kooperation und Fortentwicklung des europäischen Einigungsprozesses zum Ausdruck. Die einzelnen Meinungen und Standpunkte der Regierungen der Mitgliedstaaten in Bereichen der GASP sollen durch eine Bündelung und zwischenstaatliche Einigung auf eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erreicht werden, die international durch den Vorsitz im Rat unter Beteiligung der Kommission repräsentiert werde.[11] Der Europäische Rat bestimmt hierzu die „Grundsätze und die allgemeinen Leitlinien“ zu einem „einheitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen“ (Art. J.8 Abs. 1 (EUV)). Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfasst laut Art. J.4 (1) eine „Fest-legung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik,“ über die der Rat in Verbindung mit der Westeuropäischen Union (WEU)[12] entscheidet. In der Entwicklung der EU gilt die WEU als integraler Bestandteil, der verteidigungspolitische Entscheidungen und anzunehmende Aktionen beschließt (Art. J.4 Abs. 2 (EUV)).

Der Vertrag über die Europäische Union hat somit eine Regierungszusammenarbeit in den Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik erstmalig vertraglich festgelegt und die EPZ tiefer ausgearbeitet. Durch die Auslegung dieser GASP wird die Zielvorstellung einer europäischen Verteidigungspolitik signifikant und gewinnt in der Folge an Gesicht, was durch den Vertrag von Amsterdam festgeschrieben wird.

2.1.2 Der Vertrag von Amsterdam

Der Vertrag von Amsterdam[13] ist als die schon im EUV angelegte Revision und Überarbeitung des Vertragstextes zu verstehen, die die Europäische Union inhaltlich ausweitete und auf neue Bereiche der Justiz- und Innenpolitik ausdehnte. Neben einer Neunummerierung der Vertragsartikel wurde mit der Aufnahme des Schengener Abkommens[14] und weiteren Veränderungen die Europäische Union von Maastricht vertieft.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens von Schengen durch lediglich fünf der elf Mitgliedsländer wurde der EU ein Beispiel vorgelegt, das in den VA unter dem neuen Modus der verstärkten Zusammenarbeit eingeführt wurde. Diese verstärkte Zusammenarbeit wird in Artikel K.12 des Vertrags von Amsterdam mit einer detaillierten Ausführungsbestimmung in den Artikeln K.15 und K.16 ein- und näher ausgeführt wird. Die verstärkte Zusammenarbeit muss – entgegen dem Vorhaben von Schengen – von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten ausgehen und umfasst Ziele, die dem Wohle der gesamten EU dienen. Dies lässt den Schluss zu, dass eine „Vertiefung der Integration gegebenenfalls in einem kleineren Kreis“[15] schneller die Ziele der EU als Ganzem erreichen kann, weil eine Gruppe testwilliger Staaten als Motor fungiert und bei positiven Tendenzen – wie am Beispiel Schengen – die gesamte Union (hier mit Ausnahme Großbritanniens und Irlands) die Neuerung übernimmt. Dieses Vertragselement eröffnet der EU die Möglichkeit, mit Hilfe der verstärkten Zusammenarbeit flexibler zu agieren und zögernde Staaten von Erfolgen zu überzeugen. Neben dieser „Flexibilitätsklausel“[16] gilt aber „konzertiertes und konvergierendes Handeln“ (Art. 16 des Vertrags von Amsterdam) als oberstes Prinzip der Europäischen Union, damit der Einfluss der EU international „möglichst wirksam zum Tragen kommt.“ Eine internationale Bedeutung wird der EU schon zu diesem Zeitpunkt beigemessen und soll weiter ausgebaut werden, um die Interessen der europäischen Mitgliedsstaaten im globalen Maßstab zu vertreten. Um diesem internationalen Einfluss ein Gesicht zu geben, wird „der Rat (...) von einem Generalsekretariat unterstützt, das einem Generalsekretär und Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik untersteht.“[17] Die personelle Bindung der intergouvernementalen Politikfelder an einen Generalsekretär und Hohen Vertreter für die GASP verleiht der Vergemeinschaftung einen neuen Tiefgang. Mit dem Hohen Vertreter für die GASP wird eine Funktion in die zweite Säule auf europäischer Ebene integriert, die neben dem rotierenden Vorsitz im Rat und dem für außenpolitische Beziehungen zuständigen Kommissar der Kommission den europäischen, außenpolitischen Einfluss international geltend machen soll. „Der Generalsekretär und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt den Rat [durch] Formulierung, Vorbereitung und Durchführung politischer Entscheidungen [und führt] auf Ersuchen des Vorsitzes im Namen des Rates den politischen Dialog mit Dritten“ (Art. J.16 des VA). Diese Handlungsbefugnis wird durch eine einstimmige Benennung des Hohen Vertreters durch den Rat untermauert (Art. 207 Abs. 2 EGV 1997). Zudem wird dem Generalsekretariat eine Einheit unterstellt, die in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik Analysen, Bewertungen, Empfehlungen und Strategien entwickelt, die dem Vorsitz und dem Rat zugänglich gemacht werden.[18] Aus der außenpolitischen Vertretung der EU durch den Vorsitz des Rats ist nun durch den zuständigen Kommissar und den Hohen Vertreter für die GASP eine außenpolitische Troika geworden (Art. J.8 Abs. 1, 3 und 5 VA).

Die Verträge von Maastricht und Amsterdam repräsentieren „wichtige konkrete Schritte, um die Europäische Union (...) und ihre politische Identität nach innen und außen sichtbarer und wirksamer zu machen.“[19] Im Rahmen der fortschreitenden Erweiterung von 15 in Amsterdam beteiligten auf derzeit 27 Mitgliedstaaten wurden zu Beginn des 21. Jahrhunderts weitere Vertragsveränderungen notwendig, die vor allem Regelungen der Stimmengewichtung und die Postenvergaben beinhalten. Diese wurden auf der Regierungskonferenz vom 07. bis 09. Dezember 2000 in Nizza in dem nach dem Tagungsort benannten Vertrag festgehalten.

2.1.3 Der Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza[20] ist unter den Hintergrund der anstehenden Osterweiterung der Europäischen Union und den in Amsterdam nicht gefundenen Einigungen in Anbetracht der Umverteilung der Stimmen entstanden. Wie bei den vorangegangenen Verträgen handelt es sich bei dem Vertrag von Nizza um einen „Mantelvertrag“[21], der die Vorgänger nicht ablöst, sondern diese integriert und teilweise revidiert.

Zentrale Änderungen des Vertrags von Nizza betreffen die Größe und die Zusammensetzung der Europäischen Kommission, in der jedes Mitgliedsland ungeachtet seiner Größe nur noch einen Kommissar stellt (EU der 25 Mitglieds-länder 2004 bis 2007) und mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens in 2007 wird die Vergabe der Kommissionsmitglieder einer gleichberechtigten Rotation folgen.[22] Die Anzahl der Parlamentarier für das Europäische Parlament wird durch den NV auf 732 limitiert (Art. 189 Abs. 2 (EGV 2001)) und entsprechend der Zunahme der Bevölkerung durch die Erweiterung auf die Mitgliedsländer verteilt (Art. 190 Abs. 2 (1) (EGV 2001)). Zentraler Diskussionspunkt war schon in Amsterdam die Stimmengewichtung der einzelnen Mitgliedsländer im Rat, die durch den Artikel 205 Absatz 2 (EGV 2001 mit Wirkung vom 01. Januar 2005) die Gewichtung und Verteilung neu regelt.

Um im Entscheidungsfindungsprozess in einem Europa von 27 gleichberechtigten Mitgliedsländern noch entscheidungsfähig zu bleiben, wurden die Zuständigkeiten der Europäischen Union ausgeweitet und die Anzahl der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit[23] um 35 der vorgeschlagenen 50 Bestimmungen erhöht.[24] Die qualifizierte Mehrheit findet nach der neuen Regelung Anwendung auf die Ernennung von Mitgliedern europäischer Institutionen und die Ernennung des Hohen Vertreters für die GASP (Art. 207 EGV 2001) und für Sonderbeauftragte im Rahmen der GASP (Art. 23 EUV 2001).

Auch die Flexibilitätsklausel der verstärkten Zusammenarbeit wird auf den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet und unter die Verwaltung des Hohen Vertreters für die GASP gestellt (Art. 27d (EUV 2001)), wobei militärische und verteidigungspolitische Entscheidungen von der verstärkten Zusammenarbeit ausgeschlossen bleiben (Art. 27b (EUV 2001)). Die verstärkte Zusammenarbeit muss nicht mehr durch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten getragen werden, sondern von mindestens acht Nationen (Art. 40a (EUV 2001)). Eine Entwicklung einer partnerschaftlichen, engeren Zusammenarbeit zweier Mitgliedstaaten auf Ebene der WEU oder der NATO ist hingegen ausgenommen (Art. 17 Abs. 4 (EUV 2001)). Auch regelt der Vertrag von Nizza eine rüstungspolitische Zusammenarbeit mit dem Ziel einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die die Übernahme der Krisenmanagementaufgaben von der WEU zum Ziel hat (Art. 17 Abs. 2 (EUV 2001)). Ein entscheidender Schritt von einer Zivilmacht in Richtung eines militärischen Akteurs ist auch die Umwandlung des Politischen Komitees in ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK), das „unter der Verantwortung des Rates die politische Kontrolle und strategische Leitung von Operationen zur Krisenbewältigung“ (Art. 25 (EUV 2001)) wahrnehmen kann.

2.1.4 Bewertung der Entwicklung in der GASP

Während die Europäische Politische Zusammenarbeit über eine lange Zeit ein „zaghafter und selektiver Versuch“[25] der außenpolitischen Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten war, so wurde mit dem Vertrag von Maastricht eine verstärkte politische Zusammenarbeit zwischen den Regierungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit der Vorbereitung auf eine gemeinsame Verteidigungspolitik angelegt. Die starken Interessen der Nationalstaaten hat jedoch eine völlige Vergemeinschaftung dieses Politikfeldes verhindert und es auf eine intergouvernementale Zwischenlösung in der zweiten Säule des Maastrichter Europa-Gebäudes beschränkt.

Eine weitere Schwächung erfuhr die europäische GASP durch die Erfahrungen im Zerfallsprozess des einstigen Jugoslawiens, durch den die Abhängigkeiten der EU gegenüber den USA, die nach dem Zerfall des kommunistischen Ostblocks die einzige Weltmacht darstellt, hervortraten. Auch die Korrekturen der Verträge von Maastricht und Nizza halten an der intergouvernementalen Entscheidungsfindung fest und garantieren den Mitgliedstaaten ihre Souveränität. So wird eine „Über-führung der GASP in die erste Säule (...) wohl noch lange Zeit ein Wunschbild bleiben,“[26] auch wenn dies von der Europäischen Kommission und dem Europä-ischen Parlament im Vorfeld von Maastricht und Amsterdam gefordert wurde.

Nationale Egoismen, deutlich divergierende außenpolitische Interessen der einzelnen Mitglied-

staaten und ein ineffizientes GASP-Entscheidungssystem mit weitreichenden Souveränitäts-vorbehalten zugunsten der Einzelstaaten führen zu mangelnder Kohärenz des gemeinschaft-

lichen Agierens und seien mithin das große außenpolitische Handykap Europas.[27]

Diese pauschalisierende Sicht hat mit den Verträgen von Amsterdam und vor allem von Nizza für die GASP aber auch an Bedeutung verloren. Durch die Einführung der Flexibilitätsklausel mit der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird auch die Handhabung der GASP vereinfacht. Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen und konstruktive Enthaltungen führen zu einem effizienterem Einsatz der GASP, wenn einzelne Mitgliedstaaten Vorbehalte gegenüber einer Entscheidung haben oder verfassungsmäßige Einschränkungen vorliegen.[28] Eine weitere, die GASP von der Intergouvernementalität distanzierende Schlüsselstellung, besitzt das Amt des Hohen Vertreters für die GASP, der die auch weiterhin von den Nationalstaaten zu treffenden Entscheidungen vorbereitet und auch vom Europäischen Rat mit deren Durchführung betraut werden kann. Somit findet eine Europäisierung im Vorbereitungsprozess statt, die auch hinsichtlich der Arbeit des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees forciert wird. Gisela Müller-Brandeck-Bocquet bezeichnet dies als „Brüsselisierung.“[29]

Die GASP hat somit an ihrer reinen Intergouvernementalität verloren, befindet sich aber nicht auf einem Weg zur reinen Supranationalität. Sie ist vielmehr ein dritter Weg, der europäische Gemeinschaftspolitik mit nationalstaatlicher Souveränität verbindet. Mit den Nationalstaaten auf der einen Seite und der europäischen Gemeinschaftspolitik der ersten Säule auf der anderen[30] wird die GASP somit noch auf längere Zeit durch mehrere Dimensionen geprägt und damit ein besonderes Profil der Außenpolitik sein, dessen Repräsentanz durch die Troika auch personell der Europäischen Union auf internationaler Ebene einen verstärkten Einfluss verleihen kann.

Durch die Veränderungen des Maastrichter und Amsterdamer Vertrags hat sich die Europäische Union mit dem Vertrag von Nizza einen „vorläufigen Schlussstein“[31] gesetzt, der die räumliche Vergemeinschaftung, die Aufnahme von neuen Mitgliedstaaten begrenzt.[32] Der entstandene, räumlich geschlossene, ökonomisch starke Raum der 27 Mitgliedstaaten wird von der Europäischen Union seit dem Gipfeltreffen des Europäischen Rats in Köln 1999 durch eine geeignete Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu schützen versucht. Die Bestrebungen liegen darin, dem wirtschaftlichen Potential der EU auch ein entsprechendes politisches Gewicht zu geben.[33]

2.2 Die ‚Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik’

Als Geburtsstunde der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gilt das Treffen des Europäischen Rats in Köln, an dem die Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedsländer der EU am 03. und 04. Juni 1999 unter deutscher Ratspräsidentschaft zusammen traten, „um nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam wichtige Zukunftsfragen zu erörtern.“[34]

Als für die ESVP zentrale personelle Entscheidung wurde auf dem Gipfeltreffen der ehemalige spanische Außenminister und NATO-Generalsekretär Javier Solana zum Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und zum Generalsekretär der Europäischen Union berufen (Kapitel II. Art. 4).

Mit der Einführung des Euro wird Europa in die Lage versetzt, eine seinem

wirtschaftlichem Gewicht entsprechende Rolle in der Weltwirtschaft zu spielen.[35]

Nicht nur unter dem Aspekt der Ökonomie wurde auf dem Gipfel von Köln die Union als globaler Akteur eingeführt, sondern unter Kapitel IV.55/56 die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik als neues Politikfeld der zweiten Säule der EU benannt. Diese wird in einer angehängten Erklärung über die Stärkung der ESVP ausgearbeitet. Die GASP solle die EU dazu befähigen, ihre Verantwortung auf der „internationalen Bühne uneingeschränkt“[36] wahrzunehmen. Dazu sollen die notwendigen Mittel und Fähigkeiten von den Nationalstaaten der EU zur Verfügung gestellt werden, um die „Beschlüsse über die gesamte Palette der im Vertrag über die Europäische Union definierten Aufgaben der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung, der sogenannten ‚Petersberg-Aufgaben’[37], zu fassen.“[38] Eine Fortentwicklung in diesem Bereich sei für die Handlungsfähigkeit Europas „am vordringlichsten.“[39] Die Herstellung dieser Handlungsfähigkeit werde über die Verstärkung der bestehenden „nationalen, binationalen und multinationalen Fähigkeiten“[40] erreicht und soll speziell im Bereich „strategische Aufklärung, strategischer Transport, sowie Streitkräfteführung“[41] ausgebaut und durch gemeinsame, europäische Übungen eine Verbesserung entwickelt werden. Die Rüstungsindustrien sollen unter dieser Vereinheitlichung der nationalen Streitkräfte auf eine Austauschbarkeit und Zusammenlegefähigkeit auf multinationaler Ebene intensiver kooperieren, um eine „Harmonisierung militärischer Erfordernisse und der Rüstungsplanung und -beschaffung“[42] zu erzielen. Die Durchführung und Übernahme der Petersberg-Aufgaben und der Planungskapazitäten durch die EU soll bis zum Jahr 2000 die WEU als Militärbündnis ablösen und somit direkt in die Europäische Union überführen, was jedoch nicht die Nordatlantische Allianz als Verteidigungsbündnis aufhebe. Die „Partnerschaft EU und NATO ist und bleibt eine unverzichtbare Vorraussetzung für das Gelingen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.“[43] Die ESVP wirke „bei der Konfliktverhütung und Krisen-bewältigung (...) [die] Vitalität einer erneuerten Allianz.“[44] Eine „dynamisierte Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärkt [somit] den europäischen Pfeiler der Allianz.“[45] Im ‚Bericht des Vorsitzes über die Stärkung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik’[46] kommen die entsprechenden Modalitäten und Veränderungsvorschläge zur Erreichung dieses Ziels zur Sprache: Einrichtung des politischen und sicherheitspolitischen Komitees, Einrichtung eines Militärausschusses und eines Militärstabs, zur Aufklärung, Planung und Durchführung von Operationen werden ein Satellitenzentrum und ein Institut für Sicherheitsstudien vorgeschlagen.[47] Auf dem Gipfeltreffen in Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 schrieben die Staats- und Regierungschefs den Aufbau der notwendigen zivilen und militärischen Fähigkeiten fest.

Der Europäische Rat unterstreicht seine Entschlossenheit, die Union in die Lage zu versetzen, autonom Beschlüsse zu fassen und in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist, als Reaktion auf internationale Krisen EU-geführte militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen. Dabei ist unnötige Duplizierung zu vermeiden.

Dieser Prozeß impliziert nicht die Schaffung einer europäischen Armee.[48]

Über die notwendige Entscheidungsbefugnis verfügt der Europäische Rat, der die Leitlinien für die ESVP vorgibt und diese an Entscheidungen im Ministerrat, dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der Außen- und Verteidigungsminister, übergibt. Die Vorarbeit und Vorbereitung übernehmen die seit dem Vertrag von Nizza eingerichteten Gremien.

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) setzt sich aus 27 Botschaftern der Mitgliedsländer zusammen und hat im Namen des Europäischen Rats die Aufgaben der politischen Kontrolle und strategischen Leitung von Einsätzen. Ihm arbeiten zwei Ausschüsse zu: der EU-Militärausschuss (EUMC), der in wöchentlichen Sitzungen der Generalstabschefs der Mitgliedsländer militärische Empfehlungen ausspricht, und der Ausschuss für zivile Aspekte der Krisenbearbeitung (CIVCOM), in dem Diplomaten (vornehmlich Vertreter der Außenministerien und der Kommission) und Spezialisten in zivilen Belangen Vorschläge unterbreiten und Empfehlungen formulieren.[49]

Dem EUMC arbeitet der Militärstab zu, der „sich mit der Frühwarnung, der Lagebeurteilung und der strategischen Planung im Hinblick auf die Ausführung der Petersberg-Aufgaben, einschließlich der Bestimmung der jeweiligen europäischen nationalen und multinationalen Streitkräfte, befasst“[50] und die Vorgaben des EUMC ausführt. Sowohl für die militärische als auch die zivile Komponente des Krisenmanagements hat die Europäische Union ein Headline Goal formuliert, wobei die Militärvorgaben schon 1999 in Helsinki festgelegt wurden.

2.2.1 Die militärische Komponente der ESVP

Die Zielerklärung des militärischen Helsinki Planziels 2003 (Helsinki Headline Goal 2003) war die Bereitstellung von 50.000 bis 60.000 Soldaten[51], die innerhalb von sechzig Tagen zur Erfüllung der Petersberg-Aufgaben für ein Jahr verlegbar sind. Das Ziel wurde quantitativ erfüllt, wobei noch qualitative Lücken vor allem im Sektor Transport, „strategische Aufklärung und Führungsfähigkeiten“[52] blieben. Diese Lücken sollten durch den European Capabilities Action Plan (ECAP)[53] als Interimslösung für das Logistikproblem geschlossen werden. Dieser neuerliche Versuch, die Handlungsfähigkeit herzustellen, scheiterte jedoch an der dezentralen Kooperation und der Freiwilligkeit. Somit kam es im März 2003 zu der Ausführung des durch den Vertrag von Nizza vorgesehenen Instruments des Capability Development Mechanism (CDM). Hierbei werden Bestand (Force Catalogue) und Bedarf der militärischen Fähigkeiten (Requirement Catalogue) gegenüber gestellt und im Progress Catalogue bewertet. Dieser führte 2003 zu der Feststellung, dass „die EU (...) nun im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben einsatzfähig [ist], wobei es Einschränkungen und Zwänge aufgrund anerkannter Lücken gibt.“[54]

Die Fortschreibung dieser Lücken und die veränderten Anforderungen durch die Europäische Sicherheitsstrategie (Juni 2003) veranlassten die Staats- und Regierungschefs zur Festlegung eines erneuten Planziels für 2010.[55] Dies sieht nach der Gründung der Europäischen Verteidigungsagentur (European Defense Agency / EDA) im Juni 2004 und deren Arbeitsfähigkeit seit Dezember 2004 eine den Umständen angepasste Analyse und Ermittlung des europäischen Bedarfs bis 2005 vor. Im folgenden Jahr fand eine Meldung der Fähigkeiten der nationalen Streitkräfte durch die Mitgliedstaaten statt.

Auf Initiative der großen Drei – Frankreich, Großbritannien und Deutschland – sollten zu den verlegbaren Streitkräften in Korpsgröße auch rasch verlegbare Kampfverbände zur zügigen Krisenbewältigung (‚rapid response’) im Größenumfang von 1500 Soldaten hinzukommen. Diese ‚Battlegroups’ können den Auftakt für größere Operationen darstellen oder zur „Durchführung begrenzter, eigenständiger Operationen“[56] befähigt sein. Pro Halbjahr sollen zwei Battlegroups unter voller Einsatzbereitschaft stehen, was durch die erste Battlegroup unter deutscher Führung mit Beteiligung Finnlands und den Niederlanden zum Jahresbeginn 2007[57] erreicht wurde.[58]

Die EDA, die als „Agentur für den Bereich Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten“[59] ebenfalls in Thessaloniki auf den Weg gebracht wurde, hat ihren Sitz in Brüssel. Als zwischenstaatliche Agentur teilt sie sich in vier Direktorate, die die Themenfelder Fähigkeiten, Forschung und Technologie, Rüstung, Verteidigungsindustrie und Verteidigungsmarkt abdecken. Sie untersteht der politischen Kontrolle des Ministerrats unter Vorsitz des Hohen Vertreters für die GASP, ist rechtlich jedoch selbstständig.[60] Ihre Aufgaben liegen in der „Förderung der Rüstungsindustrie“ und der Koordination von Aktivitäten zur bestmöglichen Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Mitgliedstaaten.[61]

2.2.2 Die zivile Komponente der ESVP

Mit den initiierten Gremien und neu geschaffenen Institutionen hat sich die EU „auf den Weg gemacht, ein autonomer internationaler Akteur mit eigenen militärischen Fähigkeiten zu werden.“[62] Der deutsche Außenminister Steinmeier kommentiert diese Entwicklung dadurch, dass die EU eine „Zivilmacht mit Zähnen“[63] geworden sei. Um der gestellten Aufgabe „Krisen zu bewältigen, Frieden zu exportieren und die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Europäischen Union zu wahren“[64], gerecht zu werden, sei es nicht möglich, allein mit militärischen Mitteln vorzugehen. Es benötige einen „richtigen Mix aus ziviler und militärischer Konfliktlösung.“[65] Auch in dem erläuterndem Dokument des Auswärtigen Amts und des Verteidigungsministeriums wird auf den zivilen Charakter wertgelegt. Die EU ist „heute ein wichtiger Krisenmanager (...) [mit] zivil-militärischer Krisenbewältigung.“[66] Neben den rein militärisch gefassten Vorhaben werden alle zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung notwendigen Maßnahmen angestrebt, „die von diplomatischen Aktivitäten, humanitärer Hilfe und wirtschaftlichen Maßnahmen bis hin zu nichtmilitärischen Polizeieinsätzen und militärischen Operationen“[67] reichen. Die zivilen Fähigkeiten stellen hierbei einen „unverzichtbaren Teil des Krisenmanagements“ dar und sind sowohl vor- als auch nachkonflikttauglich. Auf den Gipfeltreffen von Feira 2000[68] und Göteborg 2001[69] wurden die Grundlagen für die zivilen Krisenmanagementkomponenten festgeschrieben. Die Fähigkeiten der EU sollen hiernach in den Schwerpunkten Polizei, Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Unterstützung der Zivilverwaltung und Katastrophenschutz liegen. Unter diesen Prämissen wurde am 12. Dezember 2004 das Zivile Planziel 2008 (Civilian Headline Goal 2008) angenommen. Zu den vier Grundelementen zivilen Krisenmanagements kommen die Durchführung von verschiedenen Überwachungsmissionen und die Unterstützung von EU-Sonderbeauftragten hinzu. Die strategische Planung sieht die Feststellung des Bedarfs im zivilen Sektor vor, die bis Ende 2005 durch die Nationalstaaten mit Fähigkeiten abgedeckt werden sollen. Um eine Verbesserung des zivilen Krisenmanagements zu erreichen, sei die „Mobilisierung ausreichender Ressourcen“ unabdingbar, die zur parallelen Durchführung mehrerer Missionen unterschiedlichen Anforderungsprofils befähigen, wovon eine unter schwierigen Bedingungen erfolgt („Substitutionsmission“).[70] Um schnell auf Krisen zu reagieren, soll der Abgleich von zivilen und militärischen Fähigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden, der die nationale Schulungszentren wie das Zentrum für Internationle Friedens-einsätze in Berlin (ZIFF) mit Nichtregierungsorganisationen[71] in Einklang bringt. Die Bildung schnell verlegbarer Polizeigruppen (Rapid Deployable Police Elements)[72] und die Einrichtung der Krisenreaktionsteams (Civilian Response Teams/CRT) im Juni 2005 haben ein ähnlich rasch verfügbares, ziviles Instrumentarium entwickelt, wie es auf dem militärischen Sektor der Fall ist.[73] Auch die außerhalb der ESVP von den südlichen Mitgliedstaaten gegründete European Gendarmerie Force ist von der EU abrufbar[74] und von Nicht-EU-Mitgliedsländern wurde zusätzlich Unterstützung signalisiert.[75]

2.2.3 Die ESVP in der Bewertung

Von der EU wurden seit 2003 sechzehn Krisenmanagement-Operationen durchgeführt, die sich auf die unterschiedlichen Sektoren verteilen. Im Rahmen ziviler Missionen fanden elf Einsätze statt, die sich von Polizeimissionen in Bosnien und Herzegowina (Januar 2003) bis zur Beobachtermission in Aceh / Indonesien (September 2005 bis Dezember 2006) über drei Kontinente (Europa, Afrika und Asien) erstreckt. Die Militäroperationen CONCORDIA auf der Basis der UN-Resolution 1371 in Mazedonien fand unter Rückgriff auf NATO-Kapazitäten von März bis Dezember 2003 statt. Für diese Mission konnten drei Ziele definiert werden: die Stabilisierung der Lage Mazedoniens, die Entlastung der NATO und einen Praxistest der ESVP.[76] Ebenso wie die Mission ALTHEA wurde hierbei die erste Variante der möglichen EU-Intervention angewandt, die die Nutzung und den Rückgriff auf NATO-Kapazitäten beinhaltet. Grund für die Einbeziehung der NATO ist der Rückstand, dass die EU nicht wie die NATO über eigene Kommandostrukturen und Planungskapazitäten verfügte, was jedoch durch die Einrichtung des EU-Operationszentrums zum 01. Januar 2007 eine geringe Verbesserung erfuhr.[77] Die angestrebte Autonomie der EU im Hinblick auf NATO-unabhängige Missionen fand bei ARTEMIS und EUFOR RD CONGO statt. Diese Krisenmanagementeinsätze der EU waren jedoch von „begrenzter Größe und Dauer“[78] und zudem gestaltete sich der Einsatz in der Demokratischen Republik Kongo von Juni bis September 2003 unter dem „robusten Mandat“[79] der Vereinten Nationen als „Solo der Franzosen.“[80] Dies legt auch heute noch die Vermutung nahe, dass sich die Nationalstaaten weiterhin den „autonomen Einsatz ihrer Armeen zur Realisierung nationaler Interessen auch in Zukunft vorbehalten werden.“[81] Die ESVP wird auf „absehbare Zeit von einer intergouvernementalen sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation bestimmt bleiben“[82], weil die zentralen ESVP-Länder Frankreich und Großbritannien nicht von der zwischenstaatlichen Beschlussfassung abweichen werden, um ihre Streitkräfte der EU allein zu unterstellen.[83] Somit wird die EU nicht in der Lage sein, „ohne Nutzung von NATO-Kapazitäten internationale Operationen von größerem Umfang auszuführen.“[84] Die Anstrengungen, die hinsichtlich einer Konzertierung der europäischen Armeen vorgenommen werden, entsprächen nicht einer EU, die „ernsthaft die Erfüllung des gesamten Spektrums der Petersberg-Aufgaben anstrebt.“[85] „Einerseits reklamiert die EU eine globale Rolle (...), andererseits hemmen Interessengegensätze der Mitgliedstaaten die Effektivität der EU.“[86] Diese drastische Diagnose steht im Kontrast zu aktuellen Tendenzen.

Einen Wandel hin zu mehr Kohärenz in der GASP und ESVP herbeizuführen, wurde nicht nur durch den Vertrag von Maastricht gefordert. Dieser reklamierte schon 1992 eine gemeinsame Verteidigungspolitik, „die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte.“[87] Die entscheidenden Phasen der Vergemeinschaftung im Feld der Außen- und Sicherheitspolitik waren durch den deutschen Vorsitz geprägt. So äußert der europäische Ratsvorsitzende im ersten Halbjahr 2007, der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier, trotz aller Kritik und einem wechselvollen Prozess in der Entwicklung zu gesteigerter europäischer Zusammenarbeit und Kooperation nur „eine Vision: eine gemeinsame Verteidigungspolitik, hin zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung.“[88] Seine Feststellung und sein Zukunftsbild leitet er von den positiv zu bewertenden zivilen Missionen, der Grenzsicherung in Rafah / Gazastreifen, die Polizei-ausbildung im Irak, die Unterstützung der Polizei in Bosnien und in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und den Wahlbeobachtungsmissionen in Aceh / Indonesien und in der DRK ab.[89] Die „EU-Politik bei der Krisenbewältigung trägt Vorbildcharakter.“[90] Auch die militärischen Komponenten seien kohärenter und auf dem Weg einer Vergemeinschaftung, wie es die einsatzbereite EU-Eingreiftruppe und die Battlegroups zeigten.[91] Die Kritik der Konkurrenz und Duplizierung zwischen EU und NATO sei ausgeblieben und gerade das Gegenteil, die Gemeinsamkeit und Ergänzung, entstanden. Lediglich der breit angelegte strategische Dialog fehle. Durch die Einführung der strukturierten Zusammenarbeit werden zwar Missionen auf europäischer Ebene vom Einstimmigkeitsprinzip teilweise abgekoppelt, verbleiben jedoch an NATO-Kommandostrukturen angelehnt, um „Doppelgleisigkeit“[92] zu vermeiden. Es bleibt für viele europäische NATO-Mitgliedsländer die Frage offen, warum sie eine europäische Verteidigungsfähigkeit herstellen soll, wenn diese schon durch die NATO garantiert ist? Zudem lässt sich die strukturierte Zusammenarbeit leichter zwischen den großen Bündnispartnern realisieren, die in der Abstimmung ihrer Fähigkeiten auf weniger Multilateralismus angewiesen sind. Eine Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene wird somit maßgeblich von den britisch-französischen, deutsch-französischen und deutsch-britischen Beziehungen abhängen.[93] Ebenfalls von besonderer Bedeutung bei einer von der NATO autonomen ESVP ist die Führungskapazität inklusive eines verlegbaren Hauptquartiers. Diese militärische Fähigkeit wird lediglich von Frankreich und Großbritannien bereit gehalten, weil Deutschland zwar ein Einsatzführungskommando in Potsdam unterhält, dieses aber erst durch die bilaterale Entwicklung mit den Niederlanden über verlegefähige Strukturen verfügen soll.[94]

Wenn man von den Fähigkeiten und Erfahrungen der Europäischen Union in den sicherheitsstiftenden Maßnahmen der Integration und Nachbarschaftspolitik ausgeht, so erscheinen die militärischen Interventionen der vergangenen Jahre als marginal. Die Bedeutung der EU sollte vermehrt auf einem Mittelweg zwischen einer „globalen Zivilmacht (ohne militärische Komponente) [und einer] globalen Militärmacht (á la USA)“[95] fußen. Die Priorität sollte hierbei auf der für die EU bekannten und bewehrten Größe der Zivilmacht liegen.[96] Den Weg, den die EU in dieser Richtung unternimmt, scheint jedoch vermehrt durch nationale Interessen bestimmt. Vornehmlich durch Staaten, die ihrer eigenen Politik durch die „Methode des Souveränitätsgewinns durch Souveränitätsverzicht“[97] Ausdruck verleihen möchten und dies auf europäischer Militärebene und unter dem Deckmantel der Verteidigung eine europäische Rüstungspolitik vorantreiben. Ein weiterer Beweggrund mag es sein, dass Staaten auf internationaler Ebene dem unilateralen Machtstreben der USA aus europäischer Sicht etwas entgegensetzen möchten.[98]

Die ESVP und die GASP stellen somit für die nationalen Außenpolitiken ein gemeinsames Dach dar, unter dem der auf multilateralen Kräften beruhende Einfluss der Europäischen Union wächst. Dabei werden die nationalen Interessen nicht von dem Dach als „überlagernde Autorität“[99] zu einer rein europäischen Außenpolitik ohne Wahrung der Nationalstaaten kanalisiert. Dieses Dach basiert auch auf gemeinsamen Aktionen, Standpunkten und vertraglichen Bindungen, wie es für die militärische Integration und zentral von der Europäischen Sicherheitsstrategie repräsentiert werden. Diese Strategie symbolisiert in mehrfacher Hin-sicht die Vergemeinschaftung der ESVP, weil sie zwischen der ersten Säule und der zweiten Säule der Europäischen Union eine teilweise kompensierende Wirkung hat.

2.2.4 Die Europäische Sicherheitsstrategie

Die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) wurde durch Javier Solana, den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Generalsekretär des Rats der Europäischen Union, ausgearbeitet. Zum Gipfeltreffen von Thessaloniki im Juni 2003 erreichte das Solana-Papier die Staats- und Regierungschefs der EU und wurde von diesen auf dem Gipfeltreffen im Dezember 2003 als ESS mit leichten Abänderungen verabschiedet.

Die Forderung nach einer Erstellung dieses Strategiepapiers entspringt dem Gedanken, die Krise der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Anbetracht des Irakkriegs zu überwinden. Durch das militärische Vorgehen der USA kam es innerhalb der EU und den NATO-Partnern zu Unstimmigkeiten über eine Bewertung dieses Militärschlags, der völkerrechtlich nicht legitimiert war. Während Frankreich und Deutschland einem militärischen Vorgehen kritisch gegenüberstanden, zogen Großbritannien und Spanien mit den USA in den ‚Krieg gegen den Terror’. Als „Hauptgrund für die Meinungsdifferenzen der Europäer zum Irak-Krieg“[100] wird die fehlende strategische Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Beobachtung und Bewertung von „akuten Krisensituationen“[101] benannt. Um diesen Mangel auszugleichen, soll die ESS als Grundlagenpapier dienen, wie sich die EU und deren Mitgliedstaaten in einem solchen Fall verhalten.

In gewisser Weise lässt sich die ESS von der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA (NSS)[102] ableiten, die im September 2002 – ein Jahr nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York – veröffentlich wurde.[103] Dieser Angriff auf das Zentrum der amerikanischen Öffentlichkeit hat vielen vor Augen geführt, dass die „Welt komplizierter“ und die „Gefahren größer“ geworden sind, so Solana in einem Artikel zur Begründung der ESS. Dies sei die Ursache dafür, „die Wirksamkeit unseres Systems kollektiver Sicherheit [das der EU] zu erhöhen.“[104] Zwar sei Europa „nie zuvor (...) so wohlhabend, so sicher und so frei gewesen,“[105] im Rahmen der „Umstrukturierung der internationalen Beziehungen“[106] sei die EU jedoch „zwangsläufig“[107] zu einem globalen Akteur geworden, der bereit sein müsse, nicht nur für sich, sondern auch „Verantwortung für die globale Sicherheit (...) zu tragen.“[108] Die historischen Entwicklungen hätten gezeigt, dass sich „Rechtstaatlichkeit und Demokratie“ durchgesetzt haben und die „Vision eines geeinten und friedlichen Kontinents“[109] Realität geworden sei. Die ESS benennt in der Einleitung, dass eine Europäische Union bestehend aus 25 Nationen mit 450 Millionen Einwohnern und einem wirtschaftlichen Potential von einem Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts als „größter öffentlicher Hilfegeber und größte Handelsmacht“[110] in der Lage sein müsse, auch international „glaubwürdig und handlungsstark“ auf dem Sicherheitssektor Fuß zu fassen. Solana selbst sagt über diesen Zusammenhang aus, dass im Hinblick auf den Irakkrieg „Europa nicht in der Lage [war], die Rolle zu spielen, die seinem Potential entspricht.“[111] Die USA wird im Gegenzug als „dominierender militärischer Akteur“[112] gesehen, dessen militärische Handlungsfähigkeit nicht für alle Konflikte dieser Welt ausreiche. Neben der dominierenden „amerikanischen Macht“[113] wird die Forderung von Seiten der EU in der ESS nach einer multilateralen Struktur deutlich. Dieses gesteigerte Interesse der EU an einer globalen Beteiligung wird von Klaus-Dieter Schwarz nüchtern eingeschätzt. Er warnt vor „übertriebenen Erwartungen“:

Die Union hat sich stets als eine Macht mit Mission verstanden,

bisher jedoch wenig Willen und Fähigkeit zum Handeln besessen.[114]

Die Einteilung der ESS erfolgt in zwei Kapiteln: das erste Kapitel befasst sich mit der Klassifikation von Risiken und Bedrohungen, denen sich die EU gegenüber sieht, und das zweite Kapitel beinhaltet die Strategien, mit der die EU den in Kapitel Eins benannten Gefahren begegnen möchte.

2.2.4.1 Kapitel I: Das Sicherheitsumfeld:

Globale Herausforderungen und Hauptbedrohungen.

Im ersten Kapitel stellt die ESS mögliche, allgemein gehaltene Gefährdungen der europäischen Sicherheit heraus:

Nach dem „doppelten Paradigmenwechsel“[115] ist nach 1989/90 nicht mehr von einer klaren Zweiteilung der Welt die Rede; der 11. September 2001 hat eine neue Bedrohungsszenerie entworfen, auf die politische Reaktionen folgten.

Durch die Öffnung der Grenzen nach dem Ende des Kalten Krieges hat sich der Handlungsraum für eine europäische Wirtschaft ausgeweitet und die ökonomische Abhängigkeit Europas von einer internationalen Vernetztheit der Infrastrukturen trete deutlicher hervor. Eine planbare und stabile Beziehung zu anderen Ländern sei nicht nur Garant für die Energieversorgung Europas, sondern auch ein steigender Markt für die europäische Wirtschaft. Diese Sicherheit der Vernetztheit stelle allgemein eine Grundlage für Entwicklung dar. Eine weitere Herausforderung globaler Natur sei das Anwachsen von Krankheiten und Armut in den ärmeren Ländern der Welt, was auf das Versagen der Staaten und anhaltenden Konflikte zurückgeführt wird.[116]

Auch das Fehlen von ausreichenden Rohstoffen auf dem europäischen Kontinent sei elementare Herausforderung, die internationale Sicherheit zu garantieren, um durch gefestigte Beziehungen eine Entwicklung zu fördern, an der nicht nur Europa positiv teilhaben könne. Auch für die beteiligten Länder wäre es möglich, durch diese Sicherheit zu profitieren und innerstaatlich gegen Risiken und Krankheiten vorzugehen.

[...]


[1] Steinmeier 2007.

[2] Maurer 2006. S. 12.

[3] Vgl. Maurer 2006. S. 13.

[4] Maurer 2006. S. 14.

[5] Ebd.

[6] Konrad-Adenauer-Stiftung 2007.

[7] Vgl. Blasius 2007.

[8] Vgl. Zeller 2000. Diese Veränderungen für das Europäische Parlament waren: formelle konsultative Teilnahme an der EPZ, Mitwirkung an der Setzung bestimmter Rechtsakte, Mitentscheidungsrecht beim Abschluss von Beitritts- und Assoziationsverträgen.

[9] Vertrag über die Europäische Union (EUV) vom 29. Juli 1992. – (92/C 191/01)

[10] Läufer 2004. S. 11.

[11] Art. J.5 Abs. 1 und Abs. 3 (EUV).

[12] Die WEU ist ein kollektiver Beistandspakt der Mitgliedsländer Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, der Niederlande, Portugal, Spanien, deren assoziierten Mitgliedstaaten Island, Norwegen, Polen, Tschechien, der Türkei und Ungarn mit sieben assoziierten Partnerstaaten. Die WEU wurde 1954 von sieben westeuropäischen Ländern aufgrund des Ost-West-Gegensatzes gegründet und verfügt über kein eigenes militärisches Kommando, sondern ist dem transatlantischen Bündnis der NATO unterstellt und ist zur Verteidigungskomponente der EU ausgebaut worden. Vgl. Schubert/Klein 2006 und ‚Erklärung der WEU zur Rolle der WEU und zu ihren Beziehungen zur EU und zur Atlantischen Allianz’ (1997, angenommene Erklärung 3 im Anhang des Vertrags von Amsterdam).

[13] Vertrag von Amsterdam vom 10. November 1997. – (97/C 340/01)

[14] Das Schengener Abkommen wurde 1985 von der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und den Beneluxstaaten unterzeichnet und von weiteren Staaten bis zur Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens 1990 übernommen. Es trat erst 1995 infolge technischer und rechtlicher Abstimmungen in Kraft. Dieses Abkommen regelte den Personenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten neu, in dem Grenzkontrollen im Schengen-Raum aufgehoben wurden und an den Grenzen zu Drittstaaten verstärkt wurden. Dies erforderte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Polizei, der Justiz und im Rahmen von Asylfragen. Vgl. Auswärtiges Amt 2006.

[15] Läufer 2004. S. 13.

[16] Zeller 2000.

[17] Art. 207 Abs. 2 Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV 1997).

[18] Vgl. Erklärung zur Schaffung einer Strategie- und Frühwarneinheit. Angenommene Erklärung 6 im Anhang des VA.

[19] Läufer 2004. S. 11.

[20] Vertrag von Nizza vom 10. März 2001. – (2001/C 80/01)

[21] Läufer 2004. S. 12.

[22] Art. 213 (EGV 2001) und vgl. Protokoll über die Erweiterung der EU. – (2001/C 80/163)

[23] Die qualifizierte Mehrheit umfasst in der EU der 27 Mitgliedsstaaten 73,91 Prozent der Stimmen im Rat, die zugleich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und mindestens 62 Prozent der europäischen Gesamtbevölkerung repräsentiert. (Vgl. Läufer 2004. S. 12.)

[24] Angaben nach Läufer 2004. S. 13.

[25] Müller-Brandeck-Bocquet 2002. S. 9.

[26] Müller-Brandeck-Bocquet 2002. S. 10.

[27] Ders. S. 11.

[28] Vgl. ebd.

[29] Müller-Brandeck-Bocquet 2002. S. 11f und Lieb/von Ondarza 2007. S. 1.

[30] Die Kommission ist „in vollem Umfang an den Arbeiten im Bereich der GASP beteiligt“ (Art. 27 (EUV 1992).

[31] Läufer 2004. S. 11.

[32] Zwar wird mit Kroatien und der Türkei bereits verhandelt, aber ein schneller Beitritt ist nicht zu erwarten. Dies gilt ebenso für die von der EU als potentielle Beitrittsländer eingestuften Länder auf dem Balkan. Vgl. Prange 2006.

[33] Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet 2002. S.10f.

[34] Europäischer Rat in Köln. Kap. I. Art. 1.

[35] Ebd. Kap. III. Art. 5.

[36] Europäischer Rat in Köln. Anhang III. Erklärung des Europäischen Rates zur Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Absatz 1. S. 33.

[37] Zu den Petersberg-Aufgaben gehören humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedens-erhaltende Aufgaben, Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung und friedensschaffende Maßnahmen. Nach Art. 17 Abs. 2 (EUV 2001).

[38] Erklärung des Europäischen Rates zur Stärkung der ESVP. Absatz 2. S. 33

[39] Ders. Absatz 2. S. 38.

[40] Ders. Absatz 2. S. 33.

[41] Ders. Absatz 2. S. 34.

[42] Ders. Absatz 2. S. 34.

[43] BMVg/AA 2006. S. 5.

[44] Erklärung des Europäischen Rates zur Stärkung der ESVP. Absatz 3. S. 34.

[45] BMVg/AA 2006. S. 5.

[46] Europäischer Rat in Köln. Anhang III. Bericht des Vorsitzes über Stärkung die Stärkung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. S. 36-42.

[47] Vgl. ders. S. 39.

[48] Europäischer Rat in Helsinki. Kap. II. Art. 27.

[49] Vgl. Ehrhardt 2007. S. 9.

[50] Ehrhardt 2007. S. 9.

[51] Auch bekannt als europäische Eingreiftruppe (European Rapid Reaction Force / ERRF).

[52] BMVg/AA 2006. S. 12.

[53] Nach dem Helsinki-Planziel wurden im Jahr 2000 auf freiwilliger Basis Zusagen von Streitkräfte-kapazitäten durch die Mitgliedstaaten im Helsinki-Streitkräfte-Katalog zusammen gestellt. Die entstandenen Lücken traten hierbei zu Tage und wurden 2001 durch den European Capabilities Action Plan aufgelistet und sollten beseitigt werden. (Vgl. Deutscher Bundestag 2006. S. 4 und BMVg/AA 2006. S. 12.)

[54] Europäischer Rat in Thessaloniki. Kap. VIII. Art. 56.

[55] Das European Headline Goal 2010 zielt auf die Durchführung der Petersberg-Plus-Aufgaben. Diese sehen eine qualitative Verbesserung der Fähigkeiten vor allem in den Bereichen der Interoperabilität und der Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte vor. Die effizientere Ausnutzung der eingesetzten Finanzen ist integraler Bestandteil der Petersberg-Plus-Aufgaben, was durch Zusammenlegung von militärischen Fähigkeiten (pooling) und Spezialisierung (asset sharing) erreichbar sei. (Vgl. Deutscher Bundestag 2006. S. 5 und BMVg/AA 2006. S. 30)

[56] BMVg/AA 2006. S. 13.

[57] „Am 01. Januar 2007 hat die EU die volle Einsatzfähigkeit erreicht, um zwei Krisenreaktions-einsätze in Gefechtsverbandsstärke durchzuführen. (...) sie [die Mitgliedsländer] haben (...) Angebote unterbreitet, die einen lückenlosen Zeitplan für die Aufstellung der Gefechtsverbände bis (...) 2010 ermöglichen.“ (ESVP-Bericht 2007. Art. 52.)

[58] Jeweils eine Nation erklärt sich bereit, als Lead-Nation eine Battlegroup anzuführen, diese auszustatten, zu trainieren und gegebenenfalls mit anderen Nationen zu koordinieren. Es handelt sich somit um eine nationale Verantwortung gegenüber der supranationalen EU, deren Engagement vornehmlich, jedoch nicht ausschließlich, den Vereinten Nationen unterstellt werden soll. (Vgl. Deutscher Bundestag 2006. S. 5.)

[59] Europäischer Rat in Thessaloniki. Kap. VIII. Art. 65.

[60] Vgl. BMVg/AA 2006. S. 14.

[61] Die EDA gilt als „uneingeschränkt wirksames Instrument“ für die Ausarbeitung neuer Strategien und der Vertiefung von Projekten. (ESVP-Bericht 2007. Art. 58.)

[62] Jünemann 2005. S. 8.

[63] Steinmeier 2007. Titel.

[64] BMVg/AA 2006. S. 4.

[65] Steinmeier 2007.

[66] BMVg/AA 2006. S. 4.

[67] Europäischer Rat in Helsinki. Anhang IV. Bericht des Vorsitzes über die Stärkung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und über die nichtmilitärische Krisenbewältigung der Europäischen Union.

[68] Europäischer Rat in Feira. Anlage 3 zu Anlage I. Studie über konkrete Ziele im Bereich der nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung.

[69] Europäischer Rat in Göteborg. Kap. V. Art. 48.

[70] Vgl. BMVg/AA 2006. S. 16.

[71] Beteiligte Nichtregierungsorganisationen sind Swisspeace, Search für Commond Ground, Amnesty International, International Center for Transitional Justice. (ESVP-Bericht 2007. Art. 80.)

[72] Insgesamt 5000 Polizisten sollen für internationale Missionen zur Verfügung stehen und davon 1000 innerhalb von 30 Tagen. (Reiter 2004. S.7.)

[73] Es wurde angeregt, ein Verzeichnis der CRT-Experten anzulegen, um einen Pool aus hundert Experten „aus allen relevanten Bereichen“ zu erreichen. Einzelne Experten waren jedoch schon in der DR Kongo und in Afghanistan eingesetzt. (ESVP-Bericht des Vorsitzes 2007. Art. 42.)

[74] Die European Gendarmerie Force (EGF) wurde zur „Wiederherstellung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung“ (Maurer 2006. S. 15) von den Ländern Portugal, Spanien, Frankreich, Italien und den Niederlanden zusammen gestellt. (Vgl. Onlineangebot der EGF unter www.eurogendfor.eu)

[75] Krisenbewältigungsfähigkeiten wurden von Kanada, Kroatien, Mazedonien, Island, Norwegen, der Schweiz, der Türkei und der Ukraine dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee angeboten. (ESVP-Bericht des Vorsitzes 2007. Art. 37.)

[76] Vgl. Ehrhardt 2005. S. 174.

[77] Vgl. BMVg/AA 2006. S. 32.

[78] BMVg/AA 2006. S. 30.

[79] UN-Resolution 1484.

[80] Steinmetz 2003, Reiter 2004. S. 8 und vgl. Meier-Walser 2005. S. 6.

[81] Frank 2003. S. 9.

[82] Meier-Walser 2004. S. 20.

[83] Vgl. Meier-Walser 2004. S. 20 und Frank 2003. S. 13.

[84] Meier-Walser 2005. S. 7.

[85] Jovin 2003.

[86] Meier-Walser 2005. S. 11.

[87] EUV in der Absichtserklärung. - (92/C 191/01)

[88] Steinmeier 2007.

[89] Vgl. Steinmeier 2007.

[90] Steinmeier 2007.

[91] Ebd.

[92] Reiter 2004. S. 9.

[93] Vgl. Reiter 2004. S. 25.

[94] Vgl. Holländer/Schmidt 2005. S. 21.

[95] Meier-Walser 2005. S. 11.

[96] Vgl. Meier-Walser. S. 14.

[97] Helga Haftendorn 2001. Zit. nach Maurer 2006. S. 16.

[98] Vgl. Holländer/Schmidt 2005. S. 21.

[99] Maurer 2006. S. 16.

[100] Reiter 2003. S. 322.

[101] Schwarz 2003. S. 1.

[102] The National Security Strategy of the USA. Als entscheidende Grundlage für die Sicherheits-politik der USA gilt der Satz des Präsidenten Bush: „Our Nation’s cause has always been larger than our Nation’s defense. We fight, as we always fight, for a just peace - a peace that favors liberty. (…) And we will extend the peace by encouraging free and open societies on every continent.” (George W. Bush am 01. Juni 2002. Zit. nach NSS. S. 2). Der globale Aktionsradius der USA wird damit deutlich.

[103] Vgl. Meier-Walser 2004. S. 20 und Reiter 2003. S. 327.

[104] Solana 2003.

[105] ESS 2003. S. 1.

[106] Solana 2003.

[107] ESS 2003. S. 1.

[108] Ebd.

[109] Ebd.

[110] ESS 2003. S. 10.

[111] Solana 2003.

[112] ESS 2003. S. 1.

[113] Solana 2003.

[114] Schwarz 2003. S. 1.

[115] BMVg/AA 2006. S. 7.

[116] Vgl. ESS 2003. Kapitel I.

Fin de l'extrait de 112 pages

Résumé des informations

Titre
Die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" der Europäischen Union im Hinblick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt
Université
University of Kassel
Note
2,0
Auteur
Année
2007
Pages
112
N° de catalogue
V88857
ISBN (ebook)
9783638035712
ISBN (Livre)
9783638955942
Taille d'un fichier
839 KB
Langue
allemand
Mots clés
Außen-, Sicherheitspolitik`, Europäischen, Union, Hinblick, Konflikt, Israelisch-palästinensischer Konflikt, Israel, Palästina
Citation du texte
René-André Kohl (Auteur), 2007, Die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" der Europäischen Union im Hinblick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88857

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Titre: Die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" der Europäischen Union im Hinblick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt



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