Jährlich wird in der EU ein erheblicher Teil der öffentlichen Mittel für Subventionen aufgewendet, so dass die Subventionen als Wirtschaftsförderungsmittel eine erhebliche Bedeutung haben.
Um eine funktionierende Wirtschaft zu gewährleisten, wird die Vergabe von Subventionen in der Literatur als notwendige staatliche Aufgabe angesehen.
Von den Mitgliedsstaaten werden jährlich Beihilfen in ganz erheblichem Umfang gewährt, wobei in den letzten Jahren ein leichter Rückgang bei der Vergabe von staatlichen Beihilfen zu verzeichnen ist. Es ist aber dennoch festzustellen, dass trotz des Rückgangs bei der Vergabe staatlicher Beihilfen, sich die Kontrolltätigkeit der Kommission enorm verstärkt hat, so dass das EG-Beihilferecht in der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten ein wichtiger Teil geworden ist.
Die Subventionen, deren Haupttätigkeitsfeld die Wirtschaftsförderung ist, weisen in der Praxis jedoch erhebliche Nachteile auf. So können Subventionen Ursache für Wettbewerbsverzerrungen sein und den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Ein begünstigtes Unternehmen kann beispielsweise aufgrund einer gewährten Beihilfe eine Besserstellung erfahren und so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrenzunternehmen erhalten, den es ohne diese finanzielle Unterstützung jedoch selbst nicht erreicht hätte.
Es ist eines der Haupttätigkeitsfelder der Gemeinschaft, ein System zu schaffen, was den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt und normiert sich in Art. 3 Abs. 1 lit. g) EGV. Aufgrund dieser Norm wird in den Art. 87 ff. EGV ein Kontrollsystem statuiert, aufgrund dessen alle Beihilfen verboten sind, die den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und mit dem Gemeinsamen Markt nicht vereinbar sind, soweit sie den mitgliedsstaatlichen Handel beeinträchtigen.
Grds. sind nicht alle staatlichen Beihilfen verboten. So zählt Art. 87 Abs. 2 EGV drei Legalausnahmen auf, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind und in Art. 87 Abs. 3 EGV werden Arten von Beihilfen aufgelistet, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sein können.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ziel der Arbeit
- Vorgehensweise
- Theoretische Grundlagen
- Begriff der Subvention
- Subventionsarten
- Definition staatliche Beihilfen i.S.d. Art. 87 Abs. 1 EGV
- Die Zulässigkeit von Beihilfen gem. Art. 87 EGV
- Bedeutung der Beihilfenkontrolle
- Geltungsbereich der Art 87 - 89 EGV
- Der Verbotstatbestand des Art. 87 Abs. 1 EGV
- Ausnahmetatbestände des Art. 87 EGV
- Legalausnahmen nach Art. 87 Abs. 2 EGV
- Ausnahmen nach Art. 87 Abs. 3 EGV
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit dem Subventionsrecht der Europäischen Union, insbesondere mit der Regelung in Art. 87 EGV. Das Ziel ist es, die Bedeutung staatlicher Beihilfen im innergemeinschaftlichen Handel aufzuzeigen und die Relevanz des Verbots von staatlichen Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages zu erläutern. Die Arbeit soll zeigen, welche Kriterien bei der Vergabe von Beihilfen erfüllt sein müssen, um nicht der Verbotsnorm des Art. 87 Abs. 1 EGV zu unterliegen.
- Die Bedeutung von staatlichen Beihilfen im innergemeinschaftlichen Handel
- Die Relevanz des Verbots von staatlichen Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages
- Die Kriterien, die bei der Vergabe von Beihilfen erfüllt sein müssen, um nicht der Verbotsnorm des Art. 87 Abs. 1 EGV zu unterliegen
- Die Ausnahmen von dem Verbot staatlicher Beihilfen nach Art. 87 Abs. 2 und 3 EGV
- Die Funktion des Beihilfenkontrollsystems der Europäischen Kommission
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Zielsetzung und Vorgehensweise der Seminararbeit dar. Kapitel 2 definiert die Begriffe Subvention, Subventionsarten und staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EGV. Kapitel 3 behandelt die Zulässigkeit von Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EGV und erläutert das Beihilfenkontrollsystem, den Geltungsbereich der Art. 87 bis 89 EGV sowie den normierten Verbotstatbestand des Art. 87 Abs. 1 EGV. In Kapitel 4 werden die in Art. 87 Abs. 2 und 3 EGV enthaltenen Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen dargestellt.
Schlüsselwörter
Subventionsrecht, Staatliche Beihilfen, Art. 87 EGV, EG-Vertrag, Binnenmarkt, Wettbewerb, Wirtschaftsförderung, Beihilfenkontrolle, Ausnahmen, Legalausnahmen, Zulässigkeit, Verbotstatbestand.
- Citar trabajo
- Jeanette Petzold (Autor), 2007, Subventionsrecht (Art. 87 EGV) - Theoretische Grundlagen und Umsetzung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88858