Der Zweite Golfkrieg und seine Folgen


Seminar Paper, 2019

37 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Informationen zu Irak und Kuwait
2.1. Irak
2.2. Kuwait

3. Kriegsursachen

4. Irakischer Überfall auf Kuwait

5. Vorgehen der Vereinigten Nationen zu Kriegsbeginn

6. Alliierter Militäreinsatz
6.1. Operation Desert Shield
6.2. Operation Desert Storm
6.2.1. Luftkrieg
6.2.2. Bodenoffensive

7. Highways of Death

8. Vorgehen der Vereinten Nationen bei Kriegsende

9. Die Rolle der USA
9.1. Begründung der amerikanischen Militärintervention
9.2. Propaganda zur Kriegsvorbereitung: Die Brutkasten-Lüge

10. Folgen und Konsequenzen des Krieges
10.1. Verluste
10.2. Umweltschäden
10.3. Zerstörte Infrastruktur und wirtschaftliche Konsequenzen
10.4. Gesundheitliche Folgen
10.5. Innerirakische Folgekonflikte
10.5.1. Schiitenaufstand
10.5.2. Kurdenaufstand

11. Fazit

12. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Jahr 1990 kam es zu einer irakischen Invasion sowie nachfolgender Annexion des Emirats Kuwait am Persischen Golf. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen trat eine internationale Militärkoalition in den Krieg ein. Dieser durch eine UN-Resolution legitimierter Einsatz, führte bis Ende Februar 1991 zur Zerschlagung der irakischen Streitkräfte und der Befreiung Kuwaits.

Der Konflikt wird mitunter als geschichtliche Zäsur betrachtet. Die erstmalige Stationierung amerikanischer Soldaten auf arabischem Boden bildete den Anfang einer bis zum heutigen Tag andauernden Feindschaft zwischen Teilen der arabischen Welt und dem Westen. Zudem war es das erste Mal, dass ein Mitglied der Vereinten Nationen ein anderes Mitglied militärisch angriff und annektierte.1

Der Krieg resultierte in verheerenden ökologischen, humanitären und ökonomischen Auswirkungen, die noch viele Jahre später spürbar waren und es zum Teil auch heute noch sind. Die Kampfhandlungen kosteten tausende Menschenleben, sowohl unter Militärangehörigen als auch unter Zivilisten. 28 Jahre später fordern gesundheitliche Langzeitfolgen und gefährliche militärische Hinterlassenschaften innerhalb immer der irakischen und kuwaitischen Bevölkerung immer noch Todesopfer.

Diese Seminararbeit soll dazu dienen, einen Überblick der Geschehnisse und Folgen des Zweiten Golfkrieges zu liefern. Dabei stehen besonders die USA im Fokus, die während des Konflikts der mit Abstand größte und einflussreichste Teil der alliierten Streitkräfte waren.

2. Informationen zu Irak und Kuwait

Die beiden Golfstaaten unterscheiden sich hinsichtlich Fläche, Bevölkerungszahl und Wirtschaftsleistung grundlegend. Um sich in der Thematik des Zweiten Golfkrieges orientieren zu können, ist es wichtig, mit einigen grundlegenden Fakten über das Konfliktgebiet vertraut zu sein.

2.1. Irak

Der Irak ist ein in Asien gelegenes Land, das zum größten Teil aus Wüste besteht. Es grenzt an die sechs Nachbarländer Iran, Jordanien, Kuwait, Saudi-Arabien, Syrien und Türkei und hat im Süden einen Meereszugang zum Persischen Golf. Die Bevölkerung von knapp 38,5 Millionen Menschen (2018) verteilt sich auf einer Fläche von 435.000 Quadratkilometern. Über zwei Drittel der Einwohner leben in urbanen Gebieten. Der Irak ist nach Definition des Internationalen Währungsfonds ein Entwicklungsland. Mit Stand 2018 betrugt sein Bruttoinlandsprodukt 213 Milliarden US-Dollar.2

Zu Beginn des Zweiten Golfkriegs zählte der Irak etwa 17,4 Millionen Einwohner, eine Zahl die seitdem konstant stieg. Das Bruttoinlandsprodukt sank im Zuge des Konflikts stark. Für die 14 Jahre nach Kriegsausbruch gibt es keine verlässlichen Daten. Im Jahr 2004 betrug es mit 36,6 Milliarden US-Dollar jedoch nur noch knapp über die Hälfte der 65 Milliarden US-Dollar des Bruttoinlandsprodukts aus dem Vorkriegsjahr 1989.3

2.2. Kuwait

Das Emirat Kuwait ist ein asiatischer Staat am Persischen Golf mit einer Fläche von 17.800 Quadratkilometern. Seine beiden Nachbarländer sind der Irak und Saudi-Arabien, mit denen es sich 460 Kilometer Grenze teilt. Kuwait hat mit einer Bevölkerung von 4,1 Millionen (2018) ungefähr zehnmal weniger Einwohner als der Irak. 96 Prozent der Menschen leben in Städten. 2018 betrug das Bruttoinlandsprodukt 134 Milliarden US-Dollar.4

Das Emirat belegt mit Stand 2018 Rang 56 im Human Development Index.5 Der Internationale Währungsfonds definiert es dennoch als Entwicklungsland, obwohl es auf diesem Rang eine nach UN-Definition hochentwickelte Volkswirtschaft ist.6

1990 lebten in Kuwait 2,1 Millionen Menschen. Die Einwohnerzahl sank bis zum Jahr 1995 auf 1,6 Millionen, wuchs seither aber stetig. 1989 betrug das Bruttoinlandsprodukt 24,3 Millionen US- Dollar. Nachdem es durch den Krieg auf 11 Milliarden US-Dollar im Jahr 1991 abgesunken war, erholte es sich bis 1994 vollständig.7

3. Kriegsursachen

Ursächlich für den Kriegsausbruch waren sowohl strategische als auch wirtschaftliche Interessen des Iraks. Wie schon im ersten Golfkrieg8, in dem der Irak den benachbarten Iran überfallsartig angriff, war der Ausgangspunkt des Konflikts das irakische Bestreben nach Vorherrschaft im arabischen Raum. Durch den letztendlichen Sieg im ersten Golfkrieg erreichte der Irak den Status als dominierende Regionalmacht, den dieser ausbauen wollte.9

Da der Irak nach dem ersten Golfkrieg wirtschaftlich am Boden lag, hätte die Annexion Kuwaits die ökonomische Erholung des Landes bedeutend erleichtert. Durch eine Übernahme der kuwaitischen Ölfelder wären schlagartig über 20% der weltweiten Erdölvorräte im Besitz des Iraks gewesen, nahezu eine Verdoppelung der ursprünglichen irakischen Reserven. Abgesehen von den entsprechenden Mehreinnahmen, hätte sich die irakische Position in der globalen Öl-Preisgestaltung im Rahmen der OPEC erhöht, bei gleichzeitiger Ausschaltung der kuwaitischen Position. Ohne Kuwait, das als Gegenspieler stets um niedrige Ölpreise bemüht war, wäre es leichter gewesen, die Ölpreise nach eigenem Ermessen zu steigern.10

Aufgrund des ersten Golfkrieges war der Irak beim Emirat Kuwait mit zirka 12-14 Mrd. US-Dollar verschuldet. Der Irak betrachtete diese Schulden als kuwaitischen Beitrag zum Krieg gegen den gemeinsamen Feind Iran. Allerdings bestanden die Kuwaiter auf die Rückzahlung der Kredite, zuzüglich hoher Zinsen. Ein Problem, das der Irak durch eine gewaltsame Übernahme des wesentlich kleineren Golfemirats beseitigen wollte. Attraktiv war zudem der mögliche Zugriff auf das kuwaitische Auslandsvermögen in Höhe von 100-200 Mrd. US-Dollar.11

Zudem hätte sich die ursprüngliche Küstenlänge des Iraks bei einer Eingliederung Kuwaits von 58 Kilometer12 auf 557 Kilometer vergrößert.13

Der ehemals wichtige irakische Hafen von Basra am Irak-Iran Grenzfluss Shatt-al-Arab verlor im Laufe des ersten Golfkrieges aufgrund von Seeminen und Schiffwracks jegliche Bedeutung. Der Irak wollte daher einen Tiefseehafen, der nicht vom Iran zu erobern wäre. Der Einzige dafür in Frage kommende Hafen, befand sich an der Grenze zu Kuwait, in der Mündung des Shatt-el-Basra. Der Mündung vorgelagert sind die beiden kuwaitischen Inseln Bubiyan und Warba, von wo der Schiffsverkehr mühelos kontrolliert und blockiert werden könnte. Der Irak versuchte mehrfach erfolglos diese Inseln zu pachten, da sie den für ihn essenziellen Zugang zum Persischen Golf gefährdeten. Bei Kriegsausbruch stellte auch der angestrebte freie Zugang zu diesen beiden Inseln einen wichtigen Aspekt der irakischen Militärplanung dar.14

Die ungeklärte Grenzfrage zwischen den beiden Staaten war ein weiterer Auslöser für den Krieg. Seit der kuwaitischen Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1961 war der genaue Grenzverlauf ungeklärt.15 Der Irak - wie Kuwait ein Nachfolgestaat des im ersten Weltkrieg untergegangenen Osmanischen Reiches – wollte Kuwait nicht als selbstständigen Staat anerkennen und betrachtete es seit jeher als 19. Irakische Provinz.16

Der Konflikt heizte sich insbesondere an dem im Grenzgebiet gelegenen Rumaila Ölfeld auf, das zu ungefähr vier Fünfteln auf irakischem und zu einem Fünftel auf kuwaitischem Gebiet liegt. Kuwait zweigte aus dem irakischen Teil des Ölfeldes mittels Schrägbohrungen Erdöl ab und überschritt unablässig die Ölquoten der OPEC-Regelungen. Durch die somit größere Ölmenge am Markt befand sich der globale Ölpreis auf sehr niedrigem Niveau. Dem Irak, der wirtschaftlich ohnehin sehr schlecht aufgestellt war, entstanden erhebliche finanzielle Verluste. Mehrfach wurde versucht, das Problem bei Konferenzen mit Kuwait und Saudi-Arabien zu entschärfen. Gescheitert waren diese Versuche aber stets an Kuwait, das den Irak mit überheblichem und beleidigendem Vorgehen provozierte. Schadensersatzforderungen der Iraker wurden von Kuwait ignoriert und zurückgewiesen.17

Das Verhalten der USA war letztendlich einer der maßgeblichsten Gründe für die militärische Eskalation der Krise. Der Irak wurde durch diverse Äußerungen im Glauben gelassen, die USA wären mit seiner Position einverstanden und würden sich nicht in die vermeintlich inner-arabische Angelegenheit einmischen. Kurz vor Kriegsbeginn überzeugte die US-Botschafterin April Glaspie den Irak endgültig davon, dass man sich militärisch nicht auf die Seite Kuwaits stellen werde. Ohne diese Zusicherungen wäre eine Invasion wahrscheinlich nicht gewagt worden.18

4. Irakischer Überfall auf Kuwait

Kurz vor der Eskalation bezeichnete der kuwaitische Ministerpräsident Saad al-Abdulah al-Sabah die Lage als sehr ernst. An der Grenze waren bereits in den vorangegangenen Tagen irakische Truppen aufmarschiert.19

Um 01:00 Uhr des 2. Augusts 1990 überquerten schließlich 100.000 Soldaten, unterstützt von 700 Panzern, die Grenze zum Emirat Kuwait.20

Lange Kolonnen irakischer Panzer rollten auf der sechs-spurigen Autobahn Richtung Kuwait-Stadt, die ungefähr 130 Kilometer südlich der Grenze liegt.21

Kampfflugzeuge bombardierten das Stadtgebiet, während irakische Spezialeinheiten strategisch wichtige Punkte wie das Verteidigungsministerium und den Palast des Emirs besetzten.22

Die vorrückenden Bodentruppen stießen auf geringen Widerstand und erreichten bereits am frühen Morgen die Hauptstadt. Dort leisteten die Verteidiger erbitterten Widerstand, waren der irakischen Übermacht aber chancenlos unterlegen.23 Die Zahl aktiver kuwaitischer Soldaten betrug zu diesem Zeitpunkt lediglich 20.000 Mann.24

Staatsoberhaupt Scheich Jabir al-Ahmad al-Sabah hatte sich bereits kurz nach Kriegsbeginn ins saudi- arabische Exil abgesetzt, was die eigenen Truppen entmutigte und schließlich deren Widerstand zum Erliegen brachte.25 Jedoch gelang einer Armee-Brigade, 40 Flugzeugen und einigen Marineschiffen die rechtzeitige Flucht nach Saudi-Arabien.26

Im Zuge der Kampfhandlungen wurden tausende Zivilisten und ausländische Staatsbürger in der Stadt festgesetzt.27 Die meisten Kuwaiter waren vorab nicht gewarnt worden und bemerkten die Invasion erst, als am folgenden Morgen irakische Panzer durch die Straßen der Hauptstadt rollten. Dort war der 2. August ein Tag voller Chaos und Verwirrung. Einwohner berichteten von heftigem Beschuss, Explosionen, sowie Hubschraubern und Kampfjets über der Stadt.

Im Laufe des Vormittags waren in der Stadt alle wichtigen Ziele unter irakische Kontrolle gebracht worden. 30.000 Soldaten besetzten das Stadtgebiet, während die restlichen Truppen südlich Richtung Saudi-Arabien vorrückten.28

Der irakische Präsident Saddam Hussein erklärte den Einmarsch in Kuwait nach zwei Tagen für erfolgreich beendet. Die dafür von ihm verwendete Rechtfertigung war allerdings unglaubwürdig und wurde in der Folgezeit kein weiteres Mal erwähnt. Laut Hussein hätten junge kuwaitische Revolutionäre die dort herrschende Regierung gestürzt und den Irak um Hilfe ersucht. Diese Behauptung stellte sich als reine Erfindung heraus.29

In den folgenden Tagen wurden die irakischen Truppen beständig verstärkt, schon am 6. August befanden sich zirka 200.000 Soldaten mit 2.000 Panzern in Kuwait.30

5. Vorgehen der Vereinten Nationen zu Kriegsbeginn

Noch am Tag des Einmarsches verurteilte der UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 660 das irakische Vorgehen als einen Bruch des Weltfriedens sowie der internationalen Sicherheit. Der Sicherheitsrat verlangte den sofortigen Rückzug der Invasionstruppen und die Aufnahme von Verhandlungen zwischen dem Irak und Kuwait.31 Überdies machte der Sicherheitsrat von Artikel 52 der Charta Gebrauch und wies darauf hin, dass der Konflikt regional durch die Arabische Liga beendet werden könne.32

Nachdem sich die Sowjetunion und die USA über eine gemeinsame Verurteilung des Iraks verständigten, verhängte der UNO-Sicherheitsrat mit Resolution 661 vom 6. August 1990 umfassende Handels- und Finanzsanktionen gegen den Golfstaat.33

Als Konsequenz der Resolution 661 mussten Jordanien, Türkei und Saudi-Arabien die irakischen Ölpipelines auf ihrem Territorium schließen, wodurch ihnen hohe Transiteinnahmen verloren gingen.34

Nachdem der Irak am selben Tag die Eingliederung Kuwaits in sein Gebiet bekanntgab, erklärte die UNO in der Resolution 662 vom 9. August 1990 die Annexion für völkerrechtswidrig und forderte den Abzug der Iraker.35

Bei einem Gipfel der Arabischen Liga in Kairo, wurde eine Resolution verabschiedet, in der man den Irak zum sofortigen Abzug aus Kuwait drängte und die Aufstellung einer arabischen Militärkoalition in Saudi-Arabien beschloss. 36

Mit der folgenden UNO-Resolution 664 vom 18. August 1990 rief der Sicherheitsrat den Irak dazu auf, die festgesetzten Ausländer in Kuwait freizulassen, sowie deren Sicherheit und Gesundheit sicherzustellen.37

Das gegen den Irak verhängte Wirtschaftsembargo durfte ab 25. August 1990 von UN Mitgliedsstaaten unter Zuhilfenahme ihrer Seestreitkräfte und im Rahmen der Resolution 665 durchgesetzt werden.38

Bestimmte humanitäre Güter und Medizin waren nach der Resolution 666 vom 13. September 1990 von den Wirtschaftssanktionen ausgenommen.39

Als der Irak Kuwait zu seiner 19. Provinz ernannte und zudem westliche Botschaften in dem annektierten Gebiet von irakischen Militäreinheiten überfallen wurden, verurteilte der Sicherheitsrat dies in der Resolution 667 vom 16. September 1990. Konkret forderte diese den Irak auf, die Konsul- und Diplomatenrechtskonvention zu beachten, was aber nicht berücksichtigt wurde.40

Einige Länder erlitten aufgrund der von ihnen eingehaltenen Sanktionen gegen den Irak erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Um deren Verluste auszugleichen, wurden mit der Resolution 669 von 24. September 199041 Maßnahmen eingeleitet, um die betroffenen Staaten gemäß Artikel 50 der UN- Charta finanziell zu unterstützen.42

Mit der Resolution 670 vom 25. September 1990 wurden die Überwachungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Sanktionen um die Kontrolle des Luftverkehrs erweitert. Konkret wurden die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, sämtliche Flüge in den Irak oder nach Kuwait zu unterbinden.43

Am 29. Oktober 1990 wurde mit Resolution 674 beschlossen, dass das vierte Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen während kriegerischen Auseinandersetzungen auf das besetzte Kuwait Anwendung finde.44

Als Vorsorge gegen befürchtete Zwangsumsiedelungen der kuwaitischen Bevölkerung, wurde am 28. November 1990 mit Resolution 677 der Generalsekretär der Vereinten Nationen - Javier Pérez de Cuéllar – dazu aufgefordert, eine Kopie des Bevölkerungsregisters Kuwaits zu verwahren.45

[...]


1 Vgl. Halliday, Fred: The Gulf War and Its Aftermath: First Reflections. In: International Affairs, 2/1991. S. 223.

2 Vgl. Laenderdaten.info: Irak. Im Internet: https://www.laenderdaten.info/Asien/Irak/index.php (eingesehen am: 13.09.2019).

3 Vgl. The World Bank: Iraq. Im Internet: https://data.worldbank.org/country/iraq (eingesehen am: 13.09.2019).

4 Vgl. Laenderdaten.info: Kuwait. Im Internet: https://www.laenderdaten.info/Asien/Kuwait/index.php (eingesehen am: 13.09.2019).

5 Vgl. UNDP: Human Development Reports. Im Internet: http://hdr.undp.org/en/2018-update (eingesehen am: 13.09.2019).

6 Vgl. Laenderdaten.info, Kuwait.

7 Vgl. The World Bank: Kuwait. Im Internet: https://data.worldbank.org/country/kuwait (eingesehen am: 13.09.2019).

8 (1980 bis 1988)

9 Vgl. Kahn, Mansur: Der Zweite Golfkrieg (1990-1991): Verteidigung des Völkerrechts oder hegemoniales Bestreben. Eine Kriegsursachenforschung. Kassel 2005 (Dissertation). S. 289-290.

10 Vgl. ebda, S. 289-290.

11 Vgl. ebda, S. 289-290.

12 Vgl. Laenderdaten.info, Irak.

13 Vgl. Laenderdaten.info, Kuwait.

14 Vgl. Mansur, Golfkrieg, S. 289-290.

15 Vgl. ebda, S. 289-290.

16 Vgl. Etzel, Roland: Schurkenstück mit schweren Folgen. Im Internet: https://www.neues-deutschland.de/ artikel/176533.schurkenstueck-mit-schweren-folgen.html?sstr=schurkenst%C3%BCck (eingesehen am: 17.08.2019).

17 Vgl. Mansur, Golfkrieg, S. 289-290.

18 Vgl. ebda, S. 289-290.

19 Vgl. Etzel, Schurkenstück.

20 Vgl. BBC: 1990: Iraq invades Kuwait. Im Internet: http://news.bbc.co.uk/onthisday/hi/dates/stories/august/2/newsid_2526000/2526937.stm (eingesehen am: 18.08.2019).

21 Vgl. Encyclopedia.com: Iraq Invades Kuwait. Im Internet: https://www.encyclopedia.com/defense/encyclopedias- almanacs-transcripts-and-maps/iraq-invades-kuwait (eingesehen am: 18.08.2019).

22 Vgl. BBC, Iraq.

23 Vgl. Etzel, Schurkenstück.

24 Vgl. Encyclopedia.com, Iraq.

25 Vgl. Etzel, Schurkenstück.

26 Vgl. McCausland, Jeffrey: The Gulf Conflict: A Military Analysis. A military analysis of the lessons of the Gulf War with recommendations for future security in the region. In: Adelphi Papers, 282/1993. S. 6.

27 Vgl. BBC, Iraq.

28 Vgl. Encyclopedia.com, Iraq.

29 Vgl. Etzel, Schurkenstück.

30 Vgl. McCausland, Gulf, S. 6.

31 Vgl. UNSCR: Resolution 660. Iraq-Kuwait (2 August). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/660 (eingesehen am: 02.09.2019).

32 Vgl. Vereinte Nationen: Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, 24. Oktober 1945, 1 UNTS XVI. Im Internet: https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf (eingesehen am: 02.09.2019).

33 Vgl. UNSCR: Resolution 661. Iraq-Kuwait (6 August). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/661 (eingesehen am: 02.09.2019).

34 Vgl. Heinz, Ursula/Philipp, Christiane/Wolfrum, Rüdiger: Zweiter Golfkrieg: Anwendungsfall von Kapitel VII der UN-Charta. In: Vereinte Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen. 4/1991. S. 124.

35 Vgl. UNSCR: Resolution 662. Iraq-Kuwait (9 August). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/662 (eingesehen am: 02.09.2019).

36 Vgl. Heinz et al., Golfkrieg, S. 124.

37 Vgl. UNSCR: Resolution 664. Iraq-Kuwait (18 August). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/664 (eingesehen am: 02.09.2019).

38 Vgl. UNSCR: Resolution 665. Iraq-Kuwait (25 August). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/665 (eingesehen am: 02.09.2019).

39 Vgl. UNSCR: Resolution 666. Iraq-Kuwait (13 September). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/666 (eingesehen am: 02.09.2019).

40 Vgl. UNSCR: Resolution 667. Iraq-Kuwait (16 September). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/667 (eingesehen am: 02.09.2019).

41 Vgl. UNSCR: Resolution 669. Iraq-Kuwait (24 September). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/669 (eingesehen am: 02.09.2019).

42 Vgl. Vereinte Nationen, Charta.

43 Vgl. UNSCR: Resolution 670. Iraq-Kuwait (25 September). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/670 (eingesehen am: 02.09.2019)

44 Vgl. UNSCR: Resolution 674. Iraq-Kuwait (29. October). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/674 (eingesehen am: 02.09.2019).

45 Vgl. UNSCR: Resolution 677. Iraq-Kuwait (28 November). Im Internet: http://unscr.com/en/resolutions/677 (eingesehen am: 02.09.2019).

Excerpt out of 37 pages

Details

Title
Der Zweite Golfkrieg und seine Folgen
College
University of Applied Sciences Graz
Grade
1,0
Author
Year
2019
Pages
37
Catalog Number
V889193
ISBN (eBook)
9783346185372
ISBN (Book)
9783346185389
Language
German
Keywords
Golfkrieg, Irak, Usa, Desert Shield, Desert Storm, Saddam Hussein, Zweiter Golfkrieg, Kuwait, Brutkastenlüge
Quote paper
Paul Jaunegg (Author), 2019, Der Zweite Golfkrieg und seine Folgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/889193

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