Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls auf europäischer Ebene


Essay, 2008

23 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Der menschengemachte Klimawandel aus auslösende Determinante für eine internationale Klimapolitik

2. Historische Hintergründe des Kyoto-Protokolls

3. Das Kyoto-Protokoll als wertvoller Beitrag des globalen Klimaschutzes
3.1. Inhalte, Ziele und Inkrafttreten
3.2. Zentrale Elemente: Die flexiblen Kyoto-Mechanismen

4. Umsetzung des Kyoto-Protokolls anhand der Kyoto-Mechanismen in der Europäischen Union
4.1. Emissionshandel (Emission Trading)
4.2. Gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation)
4.3. Umweltverträgliche Entwicklung (CDM)
4.4. Lastenteilung (Burden Sharing)

5. Kritik am Kyoto-Protokoll

6. Implikationen für die Zukunft

Bibliographie

1. Einleitung: Der menschengemachte Klimawandel aus auslösende Determinante für eine internationale Klimapolitik

In der gegenwärtigen Zeit lässt sich im Klimawandel eines der größten Umweltprobleme identifizieren, denen der Mensch sowohl heute als auch in den nächsten Jahrzehnten gegenüberstehen wird. Dies lässt sich insbesondere in den verschiedenen Wetterphänomen erkennen, wie sie in den letzten Jahren weltweit aufgetreten sind. Auch in der Bundesrepublik Deutschland hat diese Entwicklung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse ausgeübt. Als Beispiele lassen sich hier unter anderem das Jahrhunderthochwasser der Elbe im Jahre 2002 beziehungsweise der außergewöhnlich trockene Sommer im Jahre 2003 anführen.[1] Dieser Klimawandel, welcher auch als globale Erwärmung bezeichnet wird, beinhaltet den allmählichen Anstieg der Durchschnittstemperatur der erdnahen Atmosphäre sowie der Meere. Eine weitere Erwärmung für die nahe Zukunft wird durch die Wissenschaft[2] bereits heute prognostiziert, welche in der Verstärkung des Treibhauseffektes durch den Menschen zu suchen ist.[3] Der Treibhauseffekt wird durch wichtige Treibhausgase wie Wassserdampf (H2O), Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) sowie chemischen Verbindungen wie FCKW und FKW angetrieben. Die von der Sonne ausgesandte kurzwellige Strahlung passiert die Atmosphäre und trifft auf die Erdoberfläche auf. Im Gegenzug werden langwellige Strahlen von der Erdoberfläche abgestrahlt und in der Atmosphäre fast vollständig absorbiert. Durch das bestehende thermische Gleichgewicht wird die absorbierte Energie zu je fünfzig Prozent ins Weltall und auf die Erde abgestrahlt.[4] Die nachstehende Abbildung zeigt schemenhaft den Zusammenhang des Treibhauseffektes auf.

Abbildung :

Schema des Treibhauseffektes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Internetpräsenz: http://eospso.gsfc.nasa.gov/eos_observ/pdf/Nov-Dec06.pdf, 10.01.2008, 15.42 Uhr.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bewirkt der Mensch eine Verstärkung des natürlichen Treibhauseffektes durch den vermehrten Ausstoß von Treibhausgasen.[5] Durch den Treibhauseffekt wird die Beschaffenheit der Atmosphäre hauptsächlich durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe (insbesondere Kohle, Öl, Gas) und die daraus resultierenden Emissionen von Kohlendioxid (CO2) sowie durch die großflächige Entwaldung und die Freisetzung weiterer Treibhausgase verändert. Dadurch erhöht sich die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre, wodurch die Wärmeabstrahlung ins Weltall gemindert wird.[6] Dieser so genannte anthropogene Treibhauseffekt verstärkt durch sein wichtigstes Gas Kohlendioxid (CO2) den natürlichen Effekt mit der Folge von steigenden Meeresspiegeln, Wandel der Klimazonen, extreme Wetterereignisse und anderweitige Katastrophen.[7] Während die Konzentration von CO2 in der Mitte des 19. Jahrhunderts noch 280 ppmV[8] betrug, ist diese bis zum heutigen Tage auf 380 ppmV gestiegen. Mit dieser Steigerung ist gemäß der Ausführungen von Siegenthaler et al. die höchste Konzentration seit ca. 650.000 Jahren erreicht.[9] Dagegen expliziert Prentice, dass es offenbar die höchste Konzentration seit zwanzig Millionen Jahren darstellt.[10] Auch der Volumenanteil von Methan ist nicht unerheblich gestiegen. Während er in der Mitte des 19. Jahrhunderts noch 730 ppbV[11] betrug, misst er gegenwärtig durchschnittlich 1.783 ppbV. Diese Entwicklung ist signifikant auf die zunehmend sukzessive und nicht unbeträchtliche Massentierhaltung zurückzuführen. Sie impliziert auch den Anstieg der Distickstoffoxidwerte, welche in den letzten 150 Jahren von 270 ppbV auf 319 ppbV gestiegen sind.[12]

Die Darstellungen lassen erkennen, dass die Folgen und Risiken des Klimawandels nicht mehr als vertretbar angesehen werden können. Ein aktiver Klimaschutz, welcher das Betreiben einer aktiven Klimapolitik weltweit impliziert, ist daher wichtiger und notwendiger denn je. Einen wichtigen Stellenwert innerhalb der internationalen Klimapolitik nimmt das Kyoto-Protokoll ein. In der vorliegenden Expertise werden nach der Erörterungen der historischen Hintergründe des Kyoto-Protokolls dessen wertvolle Beiträge zum globalen Klimaschutz präsentiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ziele und Verpflichtungen sowie die flexiblen Kyoto-Mechanismen als zentrale Elemente, auf deren Grundlage die beteiligten Unterzeichnerstaaten ihre Ziele erreichen können, weshalb auch die Umsetzung dieses Dokumentes in der Europäischen Union anhand der Kyoto-Mechanismen dargestellt wird. Da das Kyoto-Protokoll nicht nur positive Resonanz fand, werden in diesem Zusammenhang auch die kritischen Seiten betrachtet. Abschließend werden relevante Aspekte für die Zukunft reflektiert.

2. Historische Hintergründe des Kyoto-Protokolls

Aus der Sicht der Intensität des vorherrschenden Klimawandels lässt sich konstatieren, dass sich die internationale Klimapolitik noch in ihrem Anfangsstadium befindet. Erste Maßnahmen lassen sich bereits im Jahre 1988 erkennen, als auf der World Conference on the Changing Atmosphere die so genannten Toronto-Ziele formuliert wurden, welche besagten, die CO2 – Emissionen aus den Industrieländern bis zum Jahre 2005 um zwanzig Prozent gegenüber den vorherrschenden Werten im Jahre 1988 zu senken. In Folge dieser ersten Maßnahme verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in den Jahren 1988 bis 1990 die erste Resolution zum Klimawandel.[13] Im Juni 1992 fand schließlich die erste weltgrößte internationale Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro statt, an welcher Abgesandte fast aller Regierungen sowie auch Vertreter zahlreicher Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Einen wichtigen Höhepunkt dieser Konferenz nahm die Unterzeichnung des Klimarahmenabkommens (UNFCCC)[14] ein, welches am 21. März 1994 in Kraft trat.[15] Insgesamt unterzeichneten und ratifizierten insgesamt 189 Länder dieses Abkommen,[16] wobei es sich um die Annex-I-Länder handelte, zu denen mit Ausnahme von Südkorea und Mexiko alle OECD-Länder sowie die Transformationsländer mit Ausnahme von Kroatien und Slowenien gehörten.[17] Die hauptsächlichsten Ziele wurden dahingehend formuliert, „ [ … ] to achieve stabilization of greenhouse-gas concentrations in the atmosphere at a level that would prevent dangerous anthropogenic interference with the cimate system [ … ]” sowie „ [ … ] in accordance with [the nations] common but differentiated responsibilities and respective capabilities and their social and economic conditions [ … ].”[18] Die Klimarahmenkonvention verankerte völkerrechtlich im internationalen Rahmen das Ziel, eine entsprechende Stabilisierung der Treibhauskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem riskante anthropogene Störungen, welche durch gefährliche und menschlich verursachte Eingriffe ausgelöst werden können, im Sinne eines positiven Bestandes des Klimasystems der Erde zu verhindern.[19] In diesem Zusammenhang wurde auch aufgegriffen, dass sich unter den zum Ziel gesetzten Umständen auch die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig fortgeführt werden kann.[20] Dies implizierte die Festlegung von Prinzipien, welche besagten, dass die Vertragsparteien „ [ … ] auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten das Klimasystem zum Wohle heutiger und künftiger Generationen schützen [ sollen ]. Folglich sollen [ … ] entwickelte Länder [ … ] bei der Bekämpfung der Klimaänderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Führung übernehmen.“[21] Jedoch enthält die Konvention in Anlehnung an ihren Rahmencharakter keine rechtlich quantifizierten Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Aus diesem Grunde legte die Konvention ein Vorsorgeprinzip fest, welches besagte, dass die Staatengemeinschaft auch weitere konkrete Klimaschutzmaßnahmen treffen sollte. In diesem Zusammenhang gab die Konvention den Beschluss ergänzender Protokolle statt.[22]

[...]


[1] Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2005), S. 5.

[2] Im Abstand von mehreren Jahren erfolgt eine Erhebung über den Status Quo hinsichtlich der globalen Erderwärmung. Diese Erhebung wird durch die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) vorgenommen. Sie stellt in ihren Analysen den menschlichen Einfluss auf das Klimasystem der Erde dar, welche für politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Entscheidungen herangezogen werden.

[3] Vgl. Internetpräsenz: http://www.ipcc.ch/ipccreports/ar4-wg1.htm, 10.01.2008, 15.04 Uhr.

[4] Vgl. Moslener (2006), S. 3.

[5] Vgl. Harries / Brindley / Sagoo / Bantges (2001), S. 355 ff.

[6] Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2005), S. 6.

[7] Vgl. Moslener (2006), S. 4.

[8] ppmV = parts per million, Teile je Million Volumenanteil.

[9] Vgl. Siegenthaler et al. (2005), S. 1313 ff.

[10] Vgl. Prentice (2001), S. 185.

[11] ppbV = parts per billion, Teile je Billion Volumenanteil.

[12] Vgl. Blasing / Smith (2006), S. 1.

[13] Vgl. Sterk (2005), S. 2.

[14] Hierbei handelt es sich um das Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 09. Mai 1992 über Klimaänderungen vom 13. September 1993 (BGBl. II S. 1783).

[15] Vgl. Donner / Herkommer (2005), S. 3.

[16] Vgl. Moslener (2006), S. 5.

[17] Vgl. Donner / Herkommer (2005), S. 3. Bei den Nicht-Annex-I-Ländern handelt es sich im Wesentlichen um Entwicklungs- und Schwellenländer.

[18] Moslener (2006), S. 5.

[19] Vgl. Sterk (2005), S. 4.

[20] Vgl. Internetpräsenz: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2001_2005/2005/11/ 2005-11.html, 11.01.2008, 15.11 Uhr.

[21] Sterk (2005), S. 4.

[22] Vgl. Donner / Herkommer (2005), S. 3.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls auf europäischer Ebene
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V89012
ISBN (eBook)
9783638032582
ISBN (Buch)
9783638929806
Dateigröße
1780 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umsetzung, Kyoto-Protokolls, Ebene
Arbeit zitieren
Mathias Kunze (Autor:in), 2008, Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls auf europäischer Ebene, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89012

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