Unternehmensintegration in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld durch Corporate Citizenship


Diplomarbeit, 2008

103 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Vorwort

2. Einleitung
2.1. Aufbau der Arbeit
2.2. Problemstellung

3. Grundlagen
3.1. Einführung
3.1.1. Der Begriff Ethik
3.1.2. Kurzdarstellung Wirtschaftsethik
3.1.3. Kurzdarstellung Unternehmensethik
3.2. Der Begriff „Moral“
3.3. Ethik vs. Wirtschaft
3.4. Begriff des Wirtschaftsbürgers und die Unternehmung als „guter Bürger“
3.5. „Verantwortung“ in der Gesellschaft
3.6. Bedeutung von Verantwortung
3.6.1. Der Ansatz von HOMANN/BLOME-DREES
3.6.2. Der Ansatz von ULRICH
3.6.3. Der Ansatz von STEINMANN/LÖHR
3.6.4. Kritische Würdigung

4. Konzept des Corporate Citizenship
4.1. Der Begriff Corporate Citizenship
4.2. Drei Ebenen-Modell des Corporate Citizenship
4.3. Die Entstehung von Corporate Citizenship
4.4. Corporate Citizenship und Corporate Social Responsibility
4.5. Aufgabenfelder, Gründe und Motive für Corporate Citizenship
4.6. Nutzen bzw. Erfolgsfaktoren für Unternehmen durch Corporate Citizenship

5. Anforderungen bzw. Integrationsmöglichkeiten von Corporate Citizenship
5.1. Handlungsfelder von Corporate Citizenship
5.2. Gesellschaftlich formulierte Rollenanforderungen
5.3. Rechtliche Anforderungen
5.3.1. Steuerrechtliche Betrachtung
5.3.2. Weitere Rechtsgebiete
5.4. Sanktionspotenzial der gesellschaftlichen Anspruchsgruppen
5.5. Moralisches Handeln: Gewinnprinzip als Legitimation
5.6. Unternehmenskultur und Integration
5.6.1. Begriff Unternehmenskultur
5.6.2. Unternehmensleitbild als Grundlage für erfolgreich Implementierung
5.6.3. Integration von Corporate Citizenship in die Unternehmenskultur
5.6.4. Integrationsmodell bzw. -prozess von Corporate Citizenship:
5.7. Die Kosten bzw. Controlling von Corporate Citizenship

6. Integrationskonzepte für Corporate Citizenship
6.1. Corporate Citizenship-Mix
6.1.1. Corporate Giving
6.1.2. Social Sponsoring
6.1.3. Cause Related Marketing (CRM)
6.1.4. Corporate Foundations
6.1.5. Corporate Volunteering (Nachbarschaftshilfe der Wirtschaft)
6.1.6. Social Commissioning
6.1.7. Community Joint-Venture bzw. Public Private Partnership
6.1.8. Social Lobbying
6.1.9. Venture Philanthropy
6.2. Kritik am Corporate Citizenship-Mix
6.3. Corporate Citizenship-Mix und Marketing-Mix
6.3.1. Systematische Einordnung des Corporate Citizenship in die Systematik des Marketing
6.3.2. Kurzdarstellung des Marketing-Mix
6.3.3. Differenzierung zum Marketing-Mix
6.3.4. Kritische Würdigung

7. Nachhaltigkeitsberichterstattung
7.1.1. Einführung:
7.1.2. Begriff:
7.2. Leitlinien und Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
7.3. Zielgruppen, Leser und Kommunikationswege der Nachhaltigkeitsberichterstattung
7.4. Kritische Würdigung

8. Firmen-Praxisbeispiele für erfolgreiche Unternehmensintegration durch Corporate Citizenship

8.1: BASF-Gruppe

8.2. Würth-Gruppe

8.3. HOCHTIEF

9. Schlussbetrachtung

10. Quellen- und Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Begriffseinteilung des Begriffes "Ethik" (Quelle: Eigene Darstellung)

Abbildung 2: Vier-Quadranten-Schema (Quelle: in Anlehnung an Homann, 1992, S. 133)..

Abbildung 3: Hansen Schema, Quelle: nach Hansen, 1992, S. 742

Abbildung 4: Unternehmensethik-Modell: wechselseitige Einflüsse. (Quelle: nach Schmitt, M., 2002, S. 77)

Abbildung 5: Corporate Citizenship im engeren Sinne (Quelle: nach Schrader, 2003)

Abbildung 6 Corporate Citizenship im weiteren Sinne (Quelle: nach Schrader, 2003)

Abbildung 7 Corporate Citizenship im weitesten Sinne (Quelle: nach Schrader, 2003)

Abbildung 8: Aufgabenfelder der Corporate Citizenship (Quelle: in Anl. an Wieland, 2002, S. 10)

Abbildung 9: Die fünf Funktionen/Nutzenfelder des Corporate Citizenship (Quelle: Habisch/Schmidpeter, S. 58)

Abbildung 10: Ableitung von Anforderungen aus den Legitimationsproblemen des Good Corporate Citizenship (Quelle: Schrader, 2003, S. 124)

Abbildung 11: Hierarchie der Zielebenen (Quelle: Meffert, 1998, S. 69)

Abbildung 14: Vier Stufen des Wertemanagements (Quelle: nach Wieland, J., 2002, S. 21)

Abbildung 15: Die zehn goldenen Regeln (Quelle: Eigene Darstellung)

Abbildung 16: Integrationsmodell bzw. - Integrationsprozess von Corporate Citizenship (Quelle: Eigene Darstellung)

Abbildung 17: Elemente strategischer Planung (Quelle: Fabisch, 2006, S. 80)

Abbildung 18: Erweiterte BSC, (Quelle: eigene Darstellung nach Ansgar Zerfaß, 2004, S. 5)

Abbildung 19: Determinanten und Wirkungen einer Corporate Foundation. (Quelle: in Anl. an Marquardt, 2001, S. 78)

Abbildung 20: Prinzipien der Berichterstattung (Quelle: Global Reporting Initative - Sustainability Reporting Guidelines, S . 20)

Abbildung 21: CSR-Organisation der Fa. HOCHTIEF; (Quelle: HOCHTIEF-Nachhaltigkeitsbericht 2007; S. 13)

Abbildung 22: Ziele im gesellschaftlichem Engagement von HOCHTIEF (Quelle: Nachhaltigkeitsbericht, 2007, S. 61)

Tabelle 1: Das Drei-Ebenen-Modell des Corporate Citizenship in der Übersicht,

Tabelle 2: Vergleich von Corporate Social Responsibility mit Corporate Citizenship (Quelle: Wood/Logsdon, 2001, S. 85; eigene Übersetzung)

Tabelle 3: Warum ethisch sein? (Quelle: Trevino, L. K., Nelson, K. A.; eigene Übersetzung)

Tabelle 4: Beispiel einer erweiterten BSC (Quelle: in Anl. an Zerfaß, 2004, S. 6)

Tabelle 5: Allgemeine Stiftungsmerkmale (Quelle: Marquardt, J., 2001, S. 70)

Tabelle 6: Formen von Corporate Volunteering (Quelle: In Anl. an Littmann-Wernli, 2002, S. 28)

Tabelle 7: Marketing-Mix (Quelle: Borden, 1964, S. 2 - eigene Übersetzung)

Tabelle 8: Marketing-Mix und Marketing-Sub-Mixes (Quelle: in Anl. an Busch/Dögl/Unger, 2001, S. 30)

Tabelle 9: Die vielfältigen Facetten der Nachhaltigkeit; (Quelle: in Anlehnung an Multhaupt, T./Grossmann, W. D., 1999)

1. Vorwort

Ethische und moralische Aspekte innerhalb der Betriebswirtschaftslehre bilden für mich ein Themengebiet, welches mein Interesse an der Themenstellung geweckt hat, auf welchem Weg es möglich ist, sich als Unternehmen bzw. Organisation in das wirtschaftliche und gesell- schaftliche Umfeld zu integrieren. Zum einen wollte ich herausfinden, ob sich Ethik und Mo- ral mit Wirtschaft in Einklang bringen lassen und zum anderen welche Ansätze es für Integra- tionskonzepte in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld gibt. Dabei bin ich bei mei- ner Literaturrecherche auf interessante Themen gestoßen, welche ich in diese Arbeit integrie- ren konnte. Mein besonderer Dank gilt meiner Partnerin Doreen, die mich bei meinen Re- cherchen tatkräftig unterstützte.

2. Einleitung

2.1. Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Arbeit befasst sich ausführlich mit der Thematik der Unternehmensintegrati- on in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld durch Corporate Citizenship. Nach einer Problemdefinition wird im Grundlagenteil auf die Begriffe „Ethik“ und schließlich auf „Moral“ eingegangen. Da Corporate Citizenship eng mit diesem Begriffspaar verbunden ist, wird auf die Begriffe Wirtschafts- bzw. Unternehmensethik explizit eingegangen. An- schließend erfolgt eine Abgrenzung zwischen Ethik und Wirtschaft, d.h. es soll der Fragestel- lung nachgegangen werden, inwieweit Ethik und Wirtschaft miteinander vereinbar sind. Da unter dem Begriff Corporate Citizenship im Prinzip verantwortungsvolles Handeln verstanden wird, wird, nach einer vorherigen Definition des „Wirtschaftsbürgers“ allgemein, auf den Begriff der „Verantwortung“ eingegangen, wobei hier die Ansätze von HOMANN/BLOME/DRESS, PETER ULRICH und von STEINMANN/LÖHR besondere Erwähnung finden.

Im Anschluss daran wird auf das Konzept des Corporate Citizenship näher eingegangen, wo- bei zunächst der Begriff des Corporate Citizenship definiert und anhand des sog. „Drei- Ebenen-Modell“ näher erläutert wird. Schließlich wird die geschichtliche Entwicklung des Corporate Citizenship geschildert. Hieran schließt sich eine Differenzierung der in der Litera- tur häufig synonym verwendeten Begriffe „Corporate Citizenship“ und „Corporate Social Responsibility“ an und führt zu den Aufgabenfeldern, Gründen und Motivation bzw. Nutzen und Erfolgsfaktoren von Corporate Citizenship.

Im weiteren Verlauf werden die Anforderungen und Integrationsmöglichkeiten von Corporate Citizenship erläutert. Dargestellt werden dabei Handlungsfelder, gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen, Sanktionsmöglichkeiten sowie das Gewinnprinzip als Legitimation für moralisches Handeln.

Bevor in Kap. 6 die Integrationskonzepte für Corporate Citizenship, das Corporate Citizens- hip-Mix, näher beschrieben und mögliche Kritikpunkte am Corporate Citizenship-Mix ange- führt werden, wird zunächst auf den Begriff der Unternehmenskultur und das Unternehmens- leitbild als Grundlage für eine erfolgreiche Implementierung von Corporate Citizenship ein- gegangen. In einem weiteren Schritt schließt sich die Integration von Corporate Citizenship in die Unternehmenskultur an und wird anhand eines Integrationsmodells veranschaulicht. Um Corporate Citizenship-Maßnahmen steuern und finanzieren zu können, werden die Kosten bzw. das Controlling von Corporate Citizenship näher betrachtet.

Im Anschluss an die Integrationskonzepte des Corporate Citizenship wird auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung näher eingegangen. Nach einer Begriffsdefinition werden Leitlinien, Vorgaben, Zielgruppen und Leser von Nachhaltigkeitsberichten näher dargelegt und einer kritischen Würdigung unterzogen.

Schließlich werden am Ende dieser Arbeit drei Praxisbeispiele für eine erfolgreiche Unternehmensintegration angeführt und münden schließlich in einer Schlussbetrachtung.

2.2. Problemstellung

Wertewandel in unserer Gesellschaft, Globalisierung und Internationalisierung führen dazu, dass von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen unterschiedliche Anforderungen an die Unternehmen herangetragen werden. So werden immer wieder Forderungen laut, dass das ökonomische Handeln von Unternehmen mit möglichst vielen positiven und möglichst weni- gen negativen Auswirkungen für die Gesellschaft und für die Umwelt verknüpft werden soll- te. Damit wächst zunehmend der Druck auf die Unternehmensführung, gerade in diesem sen- siblen Aufgabenfeld, zu agieren.

Das Thema Corporate Citizenship gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Kongresse, Fachtagungen, Arbeitskreise oder gar Preisverleihungen1 an engagierte Unternehmen bzw. Unternehmer belegen die zunehmende Relevanz von Corporate Citizenship. Mit dem Thema „Corporate Citizenship“ setzte sich auch eine Arbeitsgruppe der 1999 eingesetzten Enquete- Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ auseinander.

Bereits Mitte der 70er Jahre entbrannte eine intensive Diskussion über gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Einer der Auslöser war der „Fall Nestlé“. Nestlé produzierte Milchpulver für Säuglinge, welches den für Säuglinge lebensnotwendigen Aufbau des Immunsystems nicht unterstützte. Das Tragische daran war, dass gerade in den Entwicklungsländern der Umgang mit diesem Milchpulver zum Anstieg der Kindersterblich- keit führte. Nestlé jedoch wurde nicht nur wegen des Produktabsatzes, sondern auch wegen seiner, als aggressiv empfundenen, Werbung geächtet, was schließlich im Jahr 1977 in einem Konsumboykott in den USA führte und erst 1984 wieder aufgehoben wurde (Gazdar, Kirch- hoff, 2004, S. 12). Ein weiteres, vielleicht noch spektakuläreres Beispiel war 1995 die geplan- te Versenkung der Ölplattform „Brent Spar“ in der Nordsee, welche vom Ölkonzern Shell initiiert wurde. Dem engagierten Einsatz der Umweltaktivisten von Greenpeace ist es zu ver- danken, dass die Ölplattform nicht, wie geplant, im Meer versenkt, sondern an Land entsorgt werden musste. Bereits drei Jahre nach „Brent Spar“ beschlossen die Anrainerstaaten des Nordatlantiks, dass keine ausgediente Ölplattform im Meer versenkt werden dürfe.

„Das wissenschaftliche Interesse an wirtschafts- und unternehmensethischen Fragen wird [...] auch durch eklatante Fälle unmoralischen Verhaltens im unternehmerischen Management stimuliert.“ (Raffée, 2004).

Beim Verkauf der Siemens-Handysparte im Jahre 2005 an BenQ ging es Siemens vor allem darum, sich von einem stark verlustbringenden Geschäftsfeld zu trennen, jedoch in der Erwar- tung (so wollte man es zumindest den Aktionären signalisieren) durch einen Verkauf der Sparte, den wirtschaftlichen Standort der bislang von Siemens betriebenen Handysparte in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. BenQ zeigte sich optimistisch, die neu erworbene Siemens-Handysparte wieder aus der Verlustzone zu führen. Das Gegenteil war der Fall. Bereits Ende 2006 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Das Vertrauen bzw. das Immagage beider Unternehmen litt sehr unter diesem Deal. „Kritik [...] indirekt auch an dem früheren Eigentümer Siemens: „Viele Menschen glauben nicht mehr, dass Wirtschaftsmanager ein Verantwortungsgefühl für Standorte, Arbeitsplätze und die Mitarbeiter haben.“ Zumal sich die Siemens-Vorstände erst jüngst über eine Anhebung ihrer Bezüge um 30 Prozent freuen konnten.“ (Kietzmann, 2006)

Solche „Extrembeispiele“ zeigen, wie wichtig es ist, sich als Wirtschaftssubjekt als sog.

„Wirtschaftsbürger“ den sittlichen und moralischen Prinzipien einer Gesellschaft anzupassen und entsprechend zu verhalten und zu integrieren.

Während besonders in den angelsächsischen und nordischen Ländern Formen gesellschaftli- chen Engagements eine lange Tradition haben und publikumswirksam kommuniziert werden, herrschen in manchen Ländern wie etwa Deutschland eher stillschweigende Aktivitäten vor. Erst in neuerer Zeit ist man auch hier dazu übergegangen, dieses Thema öffentlicher zu disku- tieren.

3. Grundlagen

3.1. Einführung

In der Literatur finden sich keine eindeutigen Begriffsdefinitionen für die Begriffe „Moral“ und „Ethik“. Je nach Tätigkeitsbereich bzw. Forschungsgebiet werden diese Begriffe etwas unterschiedlich aufgefasst. Der Grund für die unterschiedlichen Auffassungen liegt möglicherweise darin, dass entgegen theoretischen Aussagen oder Kausalaussagen, Definitio- nen nicht wahr oder falsch, sondern mehr oder weniger zweckmäßig sind. Definitionen dienen lediglich zum besseren Verständnis eines Sachverhalts und erleichtern in der fachlichen Dis- kussion die Kommunikation. Im Zusammenhang mit Corporate Citizenship soll nachfolgend ein Versuch unternommen werden, o.g. Begriffe näher zu definieren. Auch wenn Ethik und Moral denselben Wortsinn besitzen, wird in der Umgangssprache häufig zwischen beiden Begriffen unterschieden.

LEISINGER unterscheidet in diesem Zusammenhang wie folgt:

„Unter „Moral“ sind bestimmte Normen zu verstehen, die das praktische Verhalten (vor allem gegenüber Mitmenschen, aber auch gegenüber der Natur und sich selbst leiten). Die „Ethik“ als Wissenschaft befasst sich mit dem Thema in beschreibender und vergleichender Weise, aber auch als wertende Moralkritik.“2 (Leisinger, 1997, S. 13)

3.1.1. Der Begriff Ethik

Der Ursprung des Begriffs Ethik geht auf den griechischen Philosophen Aristoteles zurück, der als erster von einer ethischen Theorie spricht.

Zum Ursprung des Begriffs „Ethik“ führt MARTIN HONECKER folgendes aus:

„Ethos, ein Wort, das vom selben Wortstamm wie Ethik aber auch von (Gewohnheit, Ge- wöhnung) abgeleitet wird, kennzeichnet eine moralische Grundhaltung. Im modernen Sprachgebrauch kann das Wort Ethos auch dazu dienen, das Ganze der persönlichen mora- lischen Einstellung oder des moralischen Verhaltens eines Menschen oder eines Typus der Sittlichkeit zu bezeichnen. Während Ethik im heutigen Sprachgebrauch die theoretische Reflexion auf das angemessene Handeln und Verhalten meint, verweist Ethos auf eine Le- benshaltung oder Gesinnung eines Einzelnen oder einer Gemeinschaft.“ (Honecker, 1990, S. 4)

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Ethik als eine Art „Unterdisziplin“ der Philosophie zu verstehen ist.

„Sie untersucht die menschliche Praxis im Hinblick auf die Bedingungen ihrer Moralität und versucht, den Begriff der Moralität als sinnvoll auszuweisen. Dabei ist mit Moralität vorerst jene Qualität gemeint, die es erlaubt, eine Handlung als eine moralische, als eine sittlich gute Handlung zu bezeichnen.“ (Pieper, 2000, S. 17)

Darüber hinaus befasst sich Ethik mit Fragen, wie, „Was ist gut?“ oder „Was ist böse?“ bzw. mit Themen, die den Sinn des Lebens betreffen. Es lässt sich feststellen, dass als Vorraussetzung für ethisches Handeln Freiheit, Autonomie und Gewissen gelten.

Daneben lässt sich Ethik folgendermaßen einteilen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Begriffseinteilung des Begriffes "Ethik" (Quelle: Eigene Darstellung)

Im Folgenden wird der Schwerpunkt auf dem Sachgebiet der „Wirtschaftsethik“ liegen.

3.1.2. Kurzdarstellung Wirtschaftsethik

Die Notwendigkeit von Wirtschaftsethik leitet sich vor allem davon ab, dass die moderne Wirtschaft durch tiefe Arbeitsteilung, anonyme Austauschprozesse, lange Wirkungsketten unter Beteiligung vieler Akteure am Ergebnis (Supply-Chain-Management) und hohe Kom- plexität gekennzeichnet ist. Entscheidend für die Lebenssituation der Menschen ist demnach das Endresultat des gesamten Wirtschaftsprozesses, welches der Einzelne, nicht mehr allein zu verantworten hat, da, wie schon erwähnt, viele Akteure am Endergebnis der Volkswirt- schaft beteiligt sind. So ist es auch nicht möglich, besagtes Endergebnis individualmoralisch zu steuern.

ADAM SMITH führt dazu aus:

„Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen.“ (Smith, 1776/1978, S. 17)

Genauer interpretiert, bedeutet dies, dass das erwünschte moralische Endergebnis - Wohlstand als Freiheitsermöglichung aller - so von den Motiven der aktiv Beteiligten abgelöst wird. Gesellschaftliche Ordnung und Struktur werden somit entscheidend für den gesamtwirtschaftlichen Erfolg.

Zur Funktion bzw. Aufgabe der Wirtschaftsethik findet sich bei KERBER folgende Aussage:

„Die Aufgabe der Ethik, auch der Wirtschaftsethik, erschöpft sich [...] nicht darin, nur ide- ale Zielvorstellungen sittlichen Verhaltens für eine „heile Welt“ zu umschreiben und zu begründen, sondern sie muss auch vorläufige und vielleicht unscharfe und problematische, aber unmittelbare beobachtbare Normen angeben, die im Sinne eines Kompromisses von den Menschen auch dann noch eingehalten werden können, wenn sich die Anderen nicht im Sinne des „eigentlich richtigen“ Idealzustandes verhalten.“ (Kerber, 1988, S. 243)

Nach dem Zusammenbruch des Sozialismus, verblieb letzten Endes nur das marktwirtschaft- liche Wirtschaftssystem. Skeptiker hegen jedoch moralische Zweifel an der Marktwirtschaft, vor allem was Egoismus, Gewinnstreben, Konsumhaltung und Wettbewerb betrifft. Zudem wird die Frage aufgeworfen, inwieweit sich globale Probleme wie Überbevölkerung, Unter- entwicklung (vor allem in den Ländern der sog. Dritten Welt), Umweltprobleme (hier sei auf die derzeitige Klimadiskussion bzgl. Erderwärmung hingewiesen) sowie Arbeitslosigkeit un- ter rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten lösen lassen. Das Gebiet der Wirtschaftsethik befasst sich mit den hier gerade aufgeworfenen Fragestellungen. Besonders will sie Antwor- ten auf die Frage finden, wie moralische Normen und Ideale unter den Bedingungen der mo- dernen Wirtschaft zur Geltung gebracht werden können. WIELAND entgegnet jedoch:

„Die gleichsam spontane und natürliche Provokation, die von Begriffen wie „Wirtschafts- ethik“ und „Unternehmensethik“ ausgeht, hat ihren Ursprung in der offenbar zur Selbst- verständlichkeit gewordenen Auffassung, dass in modernen Gesellschaften die Beziehung zwischen der Ökonomie und der Ethik als Differenz zu verstehen sei.“ (Wieland, 1993, S. 7)

Es zeigt sich, dass sich in der Literatur unterschiedliche bzw. z.T. konträre Auffassungen bzgl. der Aufgabe von Wirtschaftsethik finden.

HOMANN versucht, aus diesem Problemkreis heraus, die Aufgabe der Wirtschaftsethik wie folgt zu definieren:

„Wirtschaftsethik (bzw. Unternehmensethik) befasst sich mit der Frage, welche moralischen Normen und Ideale unter den Bedingungen der modernen Wirtschaft und Gesellschaft (von den Unternehmen) zur Geltung gebracht werden können.“ (Homann, 1992, S. 14)

HOMANN unterscheidet hier die Begriffe „Normen“ und „Ideale“ voneinander. Er sieht in dem Begriff „Ideal“ ein moralisches, innovatives Weiterentwicklungspotential in bezug auf eine Ausrichtung des Handelns an moralischen Ideen. Allerdings geht HOMANN bei „Nor- men“ von in der Gesellschaft fest verankerten Regeln aus, welche befolgt werden müssen.

WIELAND vertritt den Standpunkt, dass sich der Begriff der modernen Wirtschaftsethik nicht nur von der Philosophie und der christlichen Sozialethik ableite, sondern sich vielmehr aus der Praxis ergäbe:

[...] dass das Thema nicht, wie traditionell üblich, von der Philosophie und der christlichen Sozialethik lanciert, als Kritik der Wirtschaft von außen an diese herangetragen wurde, sondern, dass es [...] nordamerikanische Unternehmen waren, die [...] ihr Verhältnis zur Ethik als für sie sinnvolle Fragestellung neu entdeckten. Diese gaben sich ethische Unternehmensrichtlinien („code of ethics“ oder „code of conducts“), in denen sie Werte wie Ehrlichkeit, Vertrauen, Fairness, Einhaltung der Goldenen Regel, Integrität und Selbstverpflichtungen gegenüber Kapitalgebern, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, der Gemeinde und der Gesellschaft festhielten.“ (Wieland, 1993, S 7-8).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Wirtschaftsethik, woher sie nun auch abgeleitet wird, stets eng mit gesellschaftlich festgelegten Verhaltensnormen und dem Zusammenwirken un- terschiedlichster, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure verbunden ist, von deren Regeln, Ansprüchen und Vorgaben letztlich abhängig ist und sich daran auszurichten hat.

3.1.3. Kurzdarstellung Unternehmensethik

Unternehmensethik bezieht sich auf die Legitimation von wirtschaftlichen Handlungsweisen von Unternehmen.

„Die herkömmliche Unternehmensethik ist [...] vorwiegend um den Unternehmer als den individuellen Entscheidungsträger zentriert; sie beurteilt das Unternehmer handeln innerhalb anerkannter Institutionen und entsprechend den geltenden Normen.“ (Hengsbach, 1991, S. 57)

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen auch PETER ULRICH und ULRICH THIELEMANN:

„Die meisten Studien zur Moral des Managements scheinen davon auszugehen, dass es einen festen Kanon von Normen und Vorschriften gibt, dem jeder zu folgen hat.“ (Ulrich, Thielemann, 1993, S. 54).

O.g. Autoren gehen noch einen Schritt weiter, indem sie den sog. „Ort“ der Moral definieren. Sie kommen zu folgendem Ergebnis:

„[...]erkennt [...] ein großer Teil der befragten Manager den primären „Ort“ der wirtschaftlichen Moral nicht im persönlichen Gewissen des einzelnen Managers, sondern im Markt oder in dessen Rahmenbedingungen.“ (Ulrich, Thielemann, 1993, S. 54)

Im Zusammenhang mit Unternehmensethik spricht HENGSBACH von einer sog. Tugendethik. Damit meint er:

„Der Verantwortungsbereich von Managern, die sich darüber Gedanken machen und bestrebt sind, die gesetzlichen Bestimmungen etwa über den Umweltschutz korrekt anzuwenden, die Stellung des Unternehmens auf dem Weltmarkt zu halten und so Arbeitsplätze zu sichern gehört zum methodischen Umfeld einer Tugendethik.“

(Hengsbach, 1991, S. 57).

Abgesehen von der Problematik, dass sich vereinzelt Manager nicht an steuerrechtliche, ge- setzliche Rahmenbedingungen halten, kann und sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass mehrheitlich Führungskräfte bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen sich daran orien- tieren, was sachlich und wirtschaftlich ist und mit gesetzlichen Vorschriften, vor allem aber mit ihrem Gewissen vereinbar ist.

Ein Problem hierbei ist, dass sich o.g. Manager einem Interessenskonflikt zwischen Unter- nehmensinteressen einerseits und Mitarbeiterinteressen andererseits ausgesetzt sehen. Bspw. kann es einerseits wirtschaftlich notwendig sein Personalkosten zu senken, indem Personal abgebaut bzw. entlassen wird, andererseits aber Rücksicht genommen werden sollte auf lang- jährige Mitarbeiter in der Unternehmung (Sozialplan). Hier stellt sich unweigerlich die Frage, inwieweit es ethisch und moralisch vertretbar ist, langjähriges Personal freizusetzen.

HENGSBACH stellt die Unternehmensethik auf den einzelnen Unternehmer ab und nicht auf die Unternehmung - als komplex handelndes Gesamtsystem. Eine Tatsache, welcher hier im Folgenden nicht entsprochen werden kann.

LEISINGER nimmt eine Unterteilung in die Begriffe „Unternehmensmoral“ und „Unternehmensethik“ vor. Nach seiner Auffassung ist Unternehmensmoral „[...] der Inbegriff jener Werte und Normen, die innerhalb eines bestimmten Unternehmens als verbindlich anerkannt werden.“ (Leisinger, 1997, S. 18).

Weiter führt er aus:

„Unternehmensethik reflektiert die faktisch in einem Unternehmen herrschenden Normen und Werte, fragt nach qualitativen Momenten, die solches Handeln zu „gutem“ Handeln machen. (Leisinger, 1997, S. 18)

Entgegen HENGSBACH sieht LEISINGER die Unternehmensethik auf die Gesamtheit einer Organisation bezogen und nicht auf den einzelnen Unternehmer. Ich schließe mich ebenfalls der Ansicht LEISINGERS an, denn m.E. kann im Zusammenhang mit Unternehmensethik nur eine Betrachtung der Unternehmung (der Organisation) als Einheit erfolgen, in welcher unter- schiedliche Individuen mit jeweils unterschiedlichen Normen- und Wertvorstellungen zu- sammengefasst sind und gemeinsam agieren, um die allgemeinen Ziel-, Normen- und Wert- vorstellungen der Gesamtunternehmung verfolgen zu können. Bei dieser Betrachtung darf auf keinen Fall das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld außer Acht gelassen werden, denn gerade an dieser Schnittstelle treffen unterschiedliche Ziel-, Norm- und Wertvorstellun- gen aufeinander, die es gilt, aufeinander abzustimmen, zu respektieren und das eigene Verhal- ten daran zu orientieren.

Auf den Punkt gebracht lässt sich Unternehmensethik wie folgt definieren:

„Unternehmensethik umfasst alle durch dialogische Verständigung mit den Betroffenen begründeten bzw. begründbaren materialen und prozessualen Normen, die von einer Unternehmung zum Zwecke der Selbstbindung verbindlich in Kraft gesetzt werden, um die konfliktrelevanten Auswirkungen des Gewinnprinzips bei der Steuerung der konkreten Unternehmensaktivitäten zu begrenzen“ (Steinmann, Löhr, 1989, S. 10 ff).

3.2. Der Begriff „Moral“

„Das Wort Moral leitet sich vom Wort „mos“, „mores“ (Sitten). MAX WEBER definiert Sitte:

„„Sitte“ soll uns eine im Gegensatz zu „Konvention“ und „Recht“ nicht äußerliche garantierte Regel heißen, an welche sich der Handelnde freiwillig, sei es einfach „gedankenlos“ oder aus „Bequemlichkeit“ oder aus welchen Gründen auch immer, tatsächlich hält und deren wahrscheinliche Innehaltung er von anderen diesem Menschkreis Angehörigen aus diesen Gründen gewärtigen kann.“ (Weber, 1972, S. 15)

Bei HONECKER findet sich folgende Definition für den Begriff „Moral“:

„Unter „Moral“ versteht man heute im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit akzeptierter und durch Tradition stabilisierter Verhaltensnormen einer Gesellschaft oder Gruppe. „Moral“ nennt man das, was „man“ üblicherweise tut.“ (Honecker, 1990, S. 4)

Nach WEBERS Auffassung stellt „Sitte“ ein freiwilliges Verhalten dar, zu welchem der Einzelne nicht direkt aufgefordert wird. Jedoch können aus „sittlichem Verhalten“ Regeln i.S.v. allgemeinverbindlichen Konventionen entstehen. So verhält es sich auch mit dem Begriff der Moral. Moral ergibt aus überlieferten Traditionen und Gebräuchen, welche von jedem freiwillig akzeptiert und angewendet werden.

„Moral“ drückt sich einerseits dadurch aus, dass menschliches Verhalten als sittlich „gut“ oder „schlecht“ beurteilt wird. Die Moral wird [...] durch Werte und Normen bestimmt konstituiert.“ (Leisinger, 1997, S. 13)

Es wird deutlich, dass der Begriff„Moral“ eng mit dem Begriff „Norm“ verknüpft ist.

BÖCKLE dazu:

„In dieser [...] Form wird der Begriff „Norm“ als eine Art Gattungsbegriff verstanden, der verschiedene Normarten subsumiert. Als solche gelten beispielsweise Sitten, Gesetze, Weisungen, Konventionen, Moden. [...] Durch alle diese Formen wird das freie menschliche Verhalten der Gesellschaftsmitglieder in einer bestimmten allgemeinen Weise reguliert.“ (Böckle, 1978, S. 37).

Auf eine tiefer gehende Darstellung der Begriffe „Werte“ und „Normen“ wird aufgrund des Umfanges dieses Themenkomplexes an dieser Stelle verzichtet.

3.3. Ethik vs. Wirtschaft

MAX WEBER beschreibt „Wirtschaften“ wie folgt:

„Wirtschaftlich orientiert soll ein Handeln insoweit heißen, als es seinem gemeinten Sin- ne nach der an der Fürsorge für einen Begehr nach Nutzleistungen orientiert ist. Wirtschaf- ten soll eine friedliche Ausübung von Verfügungsgewalt heißen, welche primär, rationa- les Wirtschaften eine solche, welche zweckrational, also planvoll, wirtschaftlich orientiert ist.“ (Weber, 1972, S. 31)

Hier verbirgt sich, dass „Wirtschaften“ zum einen Bedürfnisbefriedigung nach Gütern und Dienstleistungen bedeutet, zum anderen aber auch „friedlich“, d.h. nicht gewaltsam i.S.v. kriegerisch (Intention Webers) sondern m.E. ethisch und moralisch ausgeübt werden sollte. Demnach müsste dies bedeuten, dass Wirtschaft und Ethik vereinbar sein müssten.

Im nachfolgenden Kapitel wird der Frage nach dem Verhältnis zwischen Ethik einerseits und der Wirtschaft andererseits nachgegangen. Lässt sich Ethik mit dem Wirtschaftssystem unserer Zeit vereinbaren? Um diese Frage näher beleuchten zu können, sollte zuerst auf die Ausgangsproblematik eingegangen werden.

„Business ethics, rightly conceived, is just good business.” (Solomon, Excellence, S. 21)

Diese heute in der amerikanischen Literatur verbreitete Grundüberzeugung postuliert, dass man Unternehmen mit mehr Ethik zu mehr Erfolg führen könne.

Eine solche Sichtweise berücksichtigt jedoch nicht die oftmals problematische Beziehung zwischen Ethik einerseits und dem wirtschaftlichen Erfolg anderseits. Eine solche Sichtweise birgt die Gefahr in sich, das vielschichtige Verhältnis von Moralität und Rentabilität auf eine harmonische Konvergenz zu reduzieren.

In der realen Wirtschaftswelt ist eine solche Konvergenz nicht vorzufinden. Sie ist zwar erstrebenswert, aber sie kann nicht Vorraussetzung sein.

HOMANN sieht im Spannungsfeld zwischen Moral und Rentabilität vier Handlungsfelder, die er in folgender Matrix zusammengeführt hat.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Vier-Quadranten-Schema (Quelle: in Anlehnung an Homann, 1992, S. 133)

Demnach bilden die Fälle II und IV den Idealfall ab, wohingegen bei den Fällen I und III E- thik- und Rentabilitätsgesichtspunkte weit differieren können. Es kommt in den beiden letztgenannten Fällen also zu einer Dilemmasituation. Im Feld III wird der ökonomischen Effizienz und in Feld I der moralischen Effizienz Vorzug gegeben.

Eine Schwachstelle weist HOMANN bzgl. des Betrachtungszeitraumes auf. Es ist davon aus- zugehen, dass dieses Modell nur eine kurzfristige Darstellung sein kann. Bei dieser Betrachtungsweise scheint es nicht möglich zu sein, ethische und ökonomische Effizienzen zu vereinen. Aus diesem Grund wurde HOMANNS Modell von URSULA HANSEN erweitert. Ähnlich der Szenario-Technik wird aus dem zweidimensionalen Modell HOMANNS ein dreidimensionales, welches die Zeiträume „kurzfristig“ und „langfristig“ ergänzend aufnimmt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Hansen Schema, Quelle: nach Hansen, 1992, S. 742

Im „Hansen-Modell“ wird zwar auf das Spannungsverhältnis in Bezug auf die Vereinbarkeit der Sektoren I und II bzw. III und IV aufmerksam gemacht, jedoch scheint es m.E. möglich, dass langfristig gesehen, ethische und ökonomische Effizienzen miteinander vereinbar sind. So könnte es bspw. sein, dass eine kurzfristige, ökonomisch effiziente Entscheidung, welche die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter belastet, langfristig zu einer sinkenden Arbeitspro- duktivität führen. Oben gezeigtes Schema kann jedoch die potentielle Divergenz von ökono- mischen und ethischen Zielen verdeutlichen. Es ist möglich, dass die Einhaltung einer morali- schen Zielsetzung nicht immer den gewünschten, wirtschaftlichen Erfolg nach sich zieht. So schrecklich es klingen mag: Wer bspw. in Kolumbien an einer öffentlichen Ausschreibung teilnimmt, kommt ohne Korruption nicht aus. Korruption ist nicht mit ethischen oder gar mo- ralischen Werten vereinbar, kann sich jedoch (leider) für die Unternehmung existenzsichernd auswirken.

Wirtschaftsunternehmen sind in der Volkswirtschaft ein wichtiger, innovativer „Motor“ zur Erlangung bzw. Sicherung des Wohlstandes einer Gesellschaft. Aufgabe einer Unternehmung, die Volkswirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, ist es, sich durch kreative Maßnahmen und Strategien, unter Berücksichtung ethischer und moralischer Belange, sich ggü. dem Wettbewerb behaupten zu können. Hierbei ist zu beachten, dass die Einhaltung ethischer und moralischer Aspekte nicht zu einer Schwächung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit bzw. der unternehmerischen Existenz führen darf.

MATTHIAS SCHMIDT führt dazu aus:

„Dadurch, dass ein Unternehmen sich zu seinen Werten bekennt und diese transparent macht, geht es eine Selbstverpflichtung ein. Denn sind [...] Werte [...] kommuniziert, werden [...] Handlungen und Entscheidungen, die mit ihnen im Widerspruch stehen, einklagbar.“ (Schmidt, 2002, S. 75 f.)

Es zeigt sich, dass es zu einer Wechselwirkung zwischen dem Unternehmenswert und den Werten der Unternehmungen kommt. Dies bedeutet, dass der Erfolg in einer Wechselbezie- hung zwischen Unternehmenswert, Reputation (gesellschaftlicher Wertschätzung einem Men- schen oder einer Organisation gegenüber), sozialer, ökonomischer, ökologischer Verantwor- tung, und den Grundwerten steht. Folgende Abbildung soll diese Wechselbeziehung nochmals näher verdeutlichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Unternehmensethik-Modell: wechselseitige Einflüsse. (Quelle: nach Schmitt, M., 2002, S. 77)

Aufgrund der o.g. Wechselbeziehungen lässt sich zusammenfassend sagen, dass dauerhafter Erfolg Ergebnis und Vorraussetzung für die Verwirklichung unternehmerischer Grundwerte ist. Demnach ist davon auszugehen, dass Ethik und Wirtschaft durchaus miteinander verein- bar sind.

3.4. Begriff des Wirtschaftsbürgers und die Unternehmung als „guter Bürger“

Vorab soll der Begriff des „Wirtschaftsbürgers“ definiert werden. Im weiteren Verlauf soll theoretisch überlegt werden, was unter einem Unternehmen als „Staatsbürger“ bzw. „guter Bürger“ verstanden werden kann und welche Implikationen damit verbunden sind. Weiter wird diskutiert, was es von diesen Überlegungen ausgehend bedeutet, dass ein Unternehmen - also eine Organisation - als Staatsbürger auftritt. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen wird im Wirtschaftssystem als eine Organisation definiert. Die Unternehmung als solches wird als ein komplexes, offenes System, das vielfältige (komplexe) Austauschbeziehungen mit der Umwelt unterhält, verstanden. Dies bedeutet, die Umsysteme wirken in das System Unternehmen hinein, und umgekehrt beeinflussen die Aktivitäten der Unternehmung die Um- systeme.

PETER ULRICH geht bei der Begriffsbestimmung des Wirtschaftsbürgers noch einen Schritt weiter. Seiner Ansicht nach bezeichnet der Begriff „Wirtschaftsbürger“ „[...] den Bürger als Wirtschaftssubjekt und zugleich als moralische Person, der [...] wirt- schaftliches Handeln nicht privatistisch von seinem staatsbürgerlichen Verantwortungsbe- wusstsein abspaltet, sondern es in diese integriert.“ (Ulrich, 2002, S. 102) Die allgemeine, gesellschaftliche Funktion von Organisationen besteht in der Lösung gesell- schaftlicher Probleme durch Komplexitätsreduktion bzw. in der Koordination menschlicher Handlungsweisen zur Zielerreichung. In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansätze, welche einerseits eine Organisation als ein strukturelles Medium definieren welche eine „Mittlerfunktion“ zwischen Individuum und Gesellschaft ausüben und andererseits eine par- tielle Autonomie i.S.v. Eigenständigkeit zugestehen, die über die Summe der Handlungen der einzelnen Organisationsmitglieder hinausgeht. Ausgehend vom letzteren Fall ist es möglich, individuelles und organisatorisches Verhalten vergleichbar zu machen. Bei GESER (1990) finden sich fünf Unterscheidungsmerkmale:

1. Fähigkeit zu normgeleitetem sowie komplexem Handeln,
2. Zielspezifität,
3. Zielstabilität,
4. Transparenz der Binnenstruktur,
5. Diversifizierbarkeit von Handlungsfeldern.

GESER unterstellt, dass Organisationen durch ihre höhere Binnentransparenz und Zielspezifi- tät selbstverantwortlicher (wie ein Individuum also wie ein Bürger) agieren und somit in der Lage sind, simultan an verschiedenen Interaktionen teilzuhaben. Durch diese Fähigkeit wer- den Organisationen in die Lage versetzt, auf die gesellschaftliche Normgestaltung Einfluss auszuüben. Hinzu kommt, dass das in Organisationen vereinigte Fachwissen sowie eine er- höhte Rationalität, Organisationen in die Lage versetzt, mit den gegebenen Ressourcen ihre selbst gesteckten Zielvorgaben zu erreichen und gesellschaftliche Gebote zu erfüllen, ohne hierfür eine bestimmte Regelstruktur aufbauen zu müssen. Organisationsinterne Prozesse sind auf diese Weise besser kontrollier- bzw. steuerbar. Organisationen erzielen eine höhere Er- wartungssicherheit bedingt durch eine höhere Transparenz der Binnenstruktur und der Ge- schäftsprozesse im Vergleich zu Individuen. GESER schlussfolgert in diesem Zusammen- hang, Organisationen seien als „perfekte Akteure“ zu verstehen, und deshalb wäre ein ideali- siertes Handlungsmodell i.S.v. rationalerem Handeln auf das Verhalten der Organisationen anwendbar. Eine denkbare, gesellschaftliche Folge wäre, dass Organisationen einerseits Sozi- alordnungen schaffen, in denen sich jedes Individuum seinen eigenen Lebensweltbereich su- chen müsste, und andererseits mit hohen normativen Verhaltenserwartungen konfrontiert wer- den (Geser, 1990, S. 414 f.).

„In der Verschärfung der Kausalhaftpflicht [...] kommt zum Ausdruck, dass Organisationen [...] in wachsendem Maße als Zurechnungsadressaten für besonders voraussetzungsreiche und rigorose normative Verhaltenerwartungen in Anspruch genommen werden, und dass man [...] ihnen zumutet, ihre Handlungskapazitäten [...] andauernd zu perfektionieren.“ (Geser, 1990, S. 415)

COLEMAN (1986), der entgegen GESER, Organisationen als korporative Akteure betrachtet, die allein durch Ressourcenzusammenlegung gebildet werden, weist allerdings darauf hin, dass sich bedingt durch eine komplexe Binnenstruktur kaum eine Handlungsverantwortung an einer bestimmten Person festmachen lässt. Auch sind seiner Ansicht nach, keine moralischen Appelle an Organisationen im Vergleich zu Individuen möglich. Das Handeln der Organisati- on kann demnach nur durch Sanktionierung beeinflusst werden (Coleman, 1986, S. 113 ff.). Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung der Aufgabenstellungen, nehmen Wissens- und Informationsunterschiede Abteilungsintern zu, und können möglicherweise zu einem ver- stärkten Prinzipal-Agent-Problem führen.

„Die in diesem Kontext ausgeführten, theoretischen Überlegungen finden sich auch in der täglichen Praxis der Unternehmungen wieder, z.B. dann, wenn sich Unternehmen ggü. Verbraucher, NGOs oder gar Medien aufgrund eines ihnen vorgehaltenen Fehlverhaltens verantworten müssen. Dies ist besonders dann relevant, wenn die Ursache zwar nur in ei- nem Unternehmensbereich liegt, die Auswirkungen des Fehlverhaltens sich aber auf die gesamte Unternehmung auswirken. Für die Unternehmung bedeuten o.g. Fakten folgendes: Betrachtet man eine Unternehmung als eigenständigen Akteur, der eine privatwirtschaftli- che Funktion ausübt, so lässt sich diese als ein eigenständiger Bürger, also einem „Citi- zen“, welcher der Bürgergesellschaft zuzurechnen ist, definieren. Es ist anzunehmen, dass ein Unternehmen, wenn es sich in die Gesellschaft integrieren will, damit rechnen muss, dass die Gesellschaft eine gesteigerte Erwartungshaltung bzgl. des normgerechten Verhal- tens des Unternehmens aufgrund dessen höheren Rationalisierungsgrades hat“ (Geser, 1990, S. 408).

In diesem Zusammenhang stellt sich sicherlich die Frage, wie weit das „normgerechte“ Ver- halten über den selbst auferlegten Pflichtanteil hinausgeht. Eines scheint jedoch offensichtlich zu sein, nämlich die Tatsache, dass normgerechtes „Bürgerverhalten“ eher auf Geboten (i.S.v. Tugenden) und nicht auf Verboten basiert. Inwieweit jedoch von einer auf Profit abzielende Unternehmung gesellschaftlich, normgerechtes Verhalten auferlegt werden kann, hängt si- cherlich zum einen von den am jeweiligen Standort (Region) geltenden Normen zum anderen aber auch von allgemein gültigen Normen ab. WOOD/LOGSDON gehen davon aus, dass dies eine Frage der Definition des Unternehmens ist - entweder aus der Perspektive eines „multi-domestic“ oder eines global integrierten Ansatzes. Andererseits konstatieren BARTLETT/GOSHAL (1989), dass die organisationale Definition eines Unternehmens von dessen Branchen beeinflusst wird. Der in der Unternehmensbranche vorherrschende Markt beeinflusst nach Auffassung o.g. Autoren die Stellung des Mutterkonzerns ggü. dessen Töch- tern und bestimmt somit die Organisationsform (global, national oder international). Folglich hat dies auch Auswirkungen auf die Mentalität des Managements. Das Management steht vor der Entscheidung, ob die Unternehmenstöchter eher selbstständig im Ausland agieren können, oder ob die Unternehmenstöchter ihre Entscheidungen stets mit der Konzernzentrale abstim- men müssen.

Offen bleibt jedoch die Fragestellung, ob die Tatsache, dass ein Unternehmen nun ein „globa- ler“ oder ein „multi-domestic“ Citizen ist, allein von der Organisationsform abhängig ist, oder ob noch andere Faktoren dabei eine wesentliche Rolle spielen können. Hierbei wäre aller- dings zu klären, um welche Faktoren es sich handeln könnte. Eine Beantwortung dieser Fra- gestellung kann jedoch aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit an dieser Stelle nicht erfolgen.

3.5. „Verantwortung“ in der Gesellschaft

Sich verantwortlich ggü. Anderen zu verhalten, regelt bereits das Grundgesetz. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstößt.“ (GG, Art. 2, (1))

Inhaltlich bezeichnet Verantwortung das „Eintreten“ (-müssen) oder das „Einstehen“ (-müssen) eines Subjekts für ein Objekt, mehr nicht. Wer Verantwortung zugeschrieben be- kommt, sie übernehmen darf oder muss, ist Ergebnis verschiedener Kommunikationsprozesse. FRANZ-XAVER KAUFMANN (1992) spricht im Zusammenhang von Verantwortung von einer „Verantwortungsethik“.

Hierbei nimmt er eine Unterteilung des Begriffes „Verantwortung“ vor:

1. Die Fragestellung nach der Verantwortung gegenüber wem:. „[...] die Frage nach dem Adressaten, dem gegenüber man Rechenschaft ablegen muss, der meine Verpflichtung einfordern kann, dem ich Antwort schuldig bin.“ (Kaufmann, 1992, S. 24) und

2. Die Fragestellung nach der Verantwortung wofür: „[...] die Frage nach den Verantwortungsobjekten, deren Beachtung oder Erhaltung Gegenstand meiner ‚Verpflichtung ist.“ (Kaufmann, 1992, S. 24) KAUFMANN postuliert zusammenfassend, dass „[...] Verantwortung im Kern eine Rechenschaftspflicht gegenüber Dritten bedeutet, die entweder aufgrund einer Selbstverpflichtung oder aufgrund sozialer, insbesonderer rechtlicher Zuschreibungen entsteht. Verantwortung braucht nicht unmittelbar ethisch begründet zu sein. Sie kann auch aus Gesetzen, Verträgen, politischen Wahlen u.ä. resultieren.“ (Kaufmann, 1992, S. 46)

Nach den o.g. Begriffsbestimmungen soll im Folgenden die Frage geklärt werden, in welchem Umfang Unternehmen verantwortlich sind, bzw. welchen „Verantwortungs-Pflichten“ ein Untenehmen nachzukommen hat.

In der Literatur findet sich bei LEISINGER folgendes „Pflichtenheft“:

- der engagierte Einsatz für das kurz- und langfristige Wohl des Unternehmens
- verantwortungsvolle und fürsorgliche Behandlung der Mitarbeiter und Mitarbeiterin-
- weitest mögliche Berücksichtigung der Umweltbelange
- weitest mögliche Berücksichtigung der Verbraucherwünsche
- Herstellung und preiswertes Angebot von nützlichen, ungefährlichen, gesunden, qualitativ möglichst guten Produkten und Dienstleistungen
- Schaffung oder zumindest Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Engagement für die soziale Umwelt, Unterstützung der Gemeinden und Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung sowie, in letzter Zeit zunehmend

- Berücksichtigung des „shareholder value“, d.h. der kurz- und langfristigen Interessen der Aktionäre eines Unternehmens

(Leisinger, 1997, S. 21)

Diese Liste stellt jedoch keine besondere Rangfolge i.S.v. Wichtigkeit dar. Je nach der jeweils ökonomischen, sozialen und ökologisch vorherrschenden Situation, kann und muss seitens der Unternehmen variiert werden. Bspw. sinkt in Zeiten wirtschaftlicher Rezession (Anstieg der Arbeitslosenquote) das Interesse an ökologischen Themenstellungen. In solchen Fällen wird wohl eine Priorität auf Sicherung und Erhaltung der Arbeitsplätze liegen.

3.6. Bedeutung von Verantwortung

In der Literatur finden sich verschiedene Ansätze bzgl. der Verantwortung der Wirtschaftsbzw. Unternehmensethik. Im Folgenden wird kurz auf drei wesentliche Ansätze von HOMAN/DREES, ULRICH und STEINMANN eingegangen.

3.6.1. Der Ansatz von HOMANN/BLOME-DREES Die zentrale These des Ansatzes lautet:

„ Der systematische Ort der Moral in einer Marktwirtschaft ist die Rahmenordnung“ (Homann/Bloome-Drees, 1992, S. 49).

Ein wirksamer Koordinationsmechanismus bildet jedoch die Grundvorrausetzung für das Funktionieren des Systems. Der Wirtschaftsethik kommt hier die Rolle einer „Ordnungsethik“ zu.

„Die Regeln des Wirtschaftens sind so zu gestalten, dass die gegebenen gesellschaftlichen Normen bestmöglich durchgesetzt werden können. (Homann/Blome-Drees, 1992, S. 25 ff.) HOMANN und BLOME-DREES sehen aber neben der Wirtschaftsethik als Ordnungsethik auch die Notwendigkeit einer Unternehmensethik.

„Dort, wo die Regeln (systematisch) lückenhaft bleiben und ökonomischer Erfolg und moralische Ergebnisse auseinanderdividiert werden, fällt die Verantwortung für die moralische Gestaltung auf die Unternehmen zurück. Dabei stehen ihnen insbesondere drei Strategien zu Verfügung: Marktaustritt, Wettbewerbsstrategien und ordnungspolitische Strategien.“ (Homann/Blome-Drees, 1992, S. 132 ff.)

„In Situationen, in denen sowohl die moralische Akzeptanz als auch die Rentabilität nicht geben sind, ist die logische Konsequenz der Marktaustritt. In den anderen Situationen ist die Wettbewerbsstrategie zu bevorzugen, die besagt, dass ein Unternehmen versuchen sollte, mit Hilfe moralisch anerkannter Leistungen rentabel zu wirtschaften.“ (Homann/Blome-Drees, 1992, s. 131 ff.)

Als zweite Möglichkeit führen HOMANN und BLOME-DREES explizit kollektive Selbstregulierungen an: Unternehmen können "[...] etwa durch kollektive Selbstbindungen in Form von Branchenkodizes selbst dem Wettbewerb eine neue Ordnung geben“ (Homann/Blome-Drees, 1992, S. 138).

Hier werden solche Instrumente als Ersatzinstrumente für staatliche Rahmensetzung betrach- tet, und die Autoren weisen darauf hin, dass ein solches vor allem aufgrund abnehmender ordnungspolitischer Fähigkeit des Staates künftig an Bedeutung gewinnt. Als entscheidende Vorteile werden die größere Flexibilität und bessere Sachgerechtigkeit genannt. Der gezeigte Ansatz lässt jedoch wichtige Aspekte bzgl. einer dedizierten Analyse von kollektiven Selbst- regulierungen vermissen.

3.6.2. Der Ansatz von ULRICH

Das oberste Ziel der Wirtschaftsethik ist für PETER ULRICH:

„[...] das buchstäblich fragwürdig gewordene Verhältnis zwischen ökonomischer Sachlogik und ethischer Vernunft zu klären und es in zukunftsfähiger, lebensdienlicher Weise neu zu bestimmen.“ (Ulrich, 1997, S. 12).

ULRICH sieht die Analyse deshalb als notwendig an, weil die „[...] Verselbstständigung, Verabsolutierung und normative Überhöhung ökonomischer Gesichtspunkte“ (Ulrich, 1997, S. 15) zu der Abkopplung der wirtschaftlichen Welt von der Lebenswelt geführt habe und die Ökonomie unter Ausblendung aller wertvollen sozi- alökonomischen Zusammenhänge keine vernünftigen Ergebnisse hervorbringen kann. (Ulrich, 1997, S. 127).

Weiter finden sich bei PETER ULRICH folgende drei Ansatzpunkte (Ulrich, 1997, S. 285 ff.):

a) Ordnungsethik
b) Wirtschaftsbürgerethik
c) Unternehmensethik

Zu a): Wie bei HOMANN/BLOME-DREES wird auf dieser Ebene die Durchsetzung allgemein verbindlicher Rahmenbedingungen gefordert, von denen menschlich und ökologisch vernünftige Gesamtwirkungen zu erwarten sind.

Zu b): Auf der Ebene des Individuums gibt es Ansatzpunkte für eine wirtschaftsethische Reflexion. Die Wirtschaftsbürgerethik umfasst dabei drei unterschiedliche Rollen, nämlich die des Staatsbürgers, des Organisationsbürgers und des Konsumenten

(Ulrich, 1997, S. 305 ff.).

Zu c): Die Unternehmen haben zudem eine ordnungspolitische Mitverantwortung, die sich zum einen durch die Bereitschaft zur Teilnahme und zum zweiten in der Bereitschaft zur e- thisch aufgeklärten Nutzung der marktlichen Lenkungsfunktionen zeigt. Unternehmerisches Handeln ist mit den Betroffenen durch unternehmenspolitische Dialoge abzustimmen. An dieser Stelle wird auf die engen Verflechtungen des Unternehmens mit seinen Stakeholdern verwiesen. Deutlich wird in diesem Ansatz auch, dass sich Unternehmen in ordnungspoliti- sche Gestaltungsprozesse einbringen können und sich durch kollektive Vereinbarungen selbst Regeln auferlegen können (Ulrich, 1997, S. 434 ff.). In diesem Punkt finden sich ebenfalls Übereinstimmungen zu dem in Kap. 3.6.1. gezeigten Ansatz.

3.6.3. Der Ansatz von STEINMANN/LÖHR

Im Gegensatz zu den o.g. beiden Ansätzen beschränken sich HORST STEINMANN und ALBERT LÖHR bei ihren Betrachtungen weitgehend auf Aspekte der Unternehmensethik. „Die Wirtschaftsethik hat auf der ersten Stufe die Aufgabe, über die wirtschaft- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Handelns [...] und ihre Legitimationsgrundlagen nachzudenken!“ (Steinmann/Löhr, 1994, S. 103)

[...]


1 Preisverleihung am 30.11.05 an Herrn Martin Herrenknecht (Herrenknecht AG). „Mit dem Preis honoriert die Jury einen Arbeitgeber, der mit großem Enthusiasmus seine Firma leitet und uns dabei sein gesellschaftliches und soziales Engagement in seiner Heimat beispielsweise mit der Finanzierung von Infrastrukturprojekten und Leistungssportlern vorlebt.“ (Pressespiegel von N24; www.presseportal.de, 20.08.07)

2 Eine genauere Begriffsdefinition findet sich in den Kap. 3.1.1. und 3.2. dieser Arbeit

Ende der Leseprobe aus 103 Seiten

Details

Titel
Unternehmensintegration in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld durch Corporate Citizenship
Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
103
Katalognummer
V89034
ISBN (eBook)
9783638025256
Dateigröße
1301 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmensintegration, Umfeld, Corporate, Citizenship, Wirtschaftsbürger, Peter, Ulrich, Integrationsprozess, Integrationsmodell, Homann
Arbeit zitieren
Wilhelm Bernhard Dülm (Autor:in), 2008, Unternehmensintegration in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld durch Corporate Citizenship, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89034

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