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Die geistlichen Fürsten und das Lehnwesen

Title: Die geistlichen Fürsten und das Lehnwesen

Term Paper (Advanced seminar) , 2006 , 33 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Marlen Frömmel (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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„Unter Lehnswesen versteht man die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasall und deren Auswirkungen auf die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen.“ Im Hinblick auf die Wechselbeziehung des Königs/Kaisers als Lehnsherrn und den Reichsbischöfen sowie Reichsäbten als seinen Vasallen unterlagen die das Lehnswesen prägenden rechtlichen Bestimmungen im 11. und 12. Jahrhundert besonderen Wandlungen.
Das 11. Jahrhundert war dadurch gekennzeichnet, dass der König, aufgrund seiner sakralen Legitimation durch die Weihe bei der Krönung, die Herrschaft über die Reichskirche und somit auch über die Bischöfe und Äbte ausübte. So hatte Heinrich III. an die Kirchenpolitik Heinrichs II. angeknüpft, und mit Hilfe des Reichskirchensystems eine fast uneingeschränkte Herrschaft über die Reichskirche erlangt. Dabei hatte er „die Bischöfe und Äbte, die ihre Würden seiner Gunst verdankten, […] nicht nur als Diener der Kirche, sondern auch als Reichsbeamte betrachtet“ . Neben dem Lehnsband war in dieser Zeit also auch die Einheit von regnum und sacerdotium die Basis für die Beziehung des Reichsoberhauptes zu den Mitgliedern des zweiten Heerschildes und umgekehrt.
Durch die Kirchenreform, insbesondere durch den Investiturstreit, wurde diese Einheit jedoch zerstört, so dass am Ausgang des 12. Jahrhunderts allein das Lehnsband das Verhältnis des Königs zu den geistlichen Reichsfürsten bestimmte. „Als Markstein auf dem Weg zu dieser Feudalisierung der Reichskirchenverfassung gilt das Wormser Konkordat von 1122, das dem Königtum anstelle der im Investiturstreit verloren gegangenen sakralen Legitimation der Bischofserhebung durch Ring und Stab für die ihm verbliebenen weltlichen Herrschaftsrechte ein Leiheverhältnis zugestand“. Um diese zu stärken bzw. zu stabilisieren, musste das Lehnrecht auch seine Verankerung in der Reichsverfassung finden.
In dieser Arbeit sollen die Determinanten, die die jeweilige Stellung der geistlichen Fürsten im Lehnswesen bestimmten, untersucht werden, sowie die sich daraus ergebenden Folgen für das Verhältnis von König und geistlichen Reichsfürsten. Im Einzelnen bilden daher das Reichskirchensystem, der Investiturstreit und das Wormser Konkordat den groben Rahmen für die Analyse der Stellung der Inhaber des zweiten Heerschildes im Lehnswesen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der König und die Reichskirche mit ihren geistlichen Fürsten

2.1 Der rechtliche Rahmen: das ottonisch-salische Reichskirchensystem

2.2 Das Verhältnis zwischen Bischof und König

2.2.1 Die königliche Investitur der Bischöfe und die Bedeutung für ihr Verhältnis

2.2.2 Kirchenrechtliche Beurteilung: Erwachen der Kritik

2.3 Der Erzbischof von Köln: Anno II. (1056-1075)

3. Der Investiturstreit: Gregor VII. und Heinrich IV. (1073-1085)

3.1 Reichstag in Worms: Der Brief des Episkopats an den Papst

3.2 Der Fortgang des Investiturstreites unter Gregor VII.

3.3 Der Erzbischof von Köln: Friedrich I. (1100-1131)

4. Auf dem Weg zum Wormser Konkordat

4.1 Die Zwidderstellung der Bischöfe in den Jahren 1111 und 1119

4.1.1 Das „Pravileg“ von Ponte Mammolo

4.1.2 Der Einigungsversuch in Mouzon

4.2 Der Erzbischof von Mainz: Adalbert (1111-1137)

5. Das Wormser Konkordat

5.1 Vorgeschichte: Die Lösung in Frankreich und England

5.2 Inhalt

5.3 Bedeutung für das Verhältnis von Papst- und Kaisertum

6. Die lehnrechtliche Deutung: Bischöfe als Reichsfürsten im Lehnswesen

7. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Determinanten, welche die Stellung der geistlichen Fürsten im mittelalterlichen Lehnswesen maßgeblich beeinflussten, und analysiert die daraus resultierenden Konsequenzen für das Spannungsfeld zwischen König und geistlichen Reichsfürsten. Im Zentrum steht dabei die Entwicklung vom ottonisch-salischen Reichskirchensystem über die Krisen des Investiturstreits bis hin zur Findung einer rechtlichen Einigung im Wormser Konkordat.

  • Das ottonisch-salische Reichskirchensystem als Herrschaftsinstrument
  • Die Auswirkungen des Investiturstreits auf das Verhältnis von regnum und sacerdotium
  • Die politische Rolle der Erzbischöfe von Köln und Mainz als Akteure zwischen Kaiser und Kirche
  • Die rechtliche Transformation der Bischöfe zu Reichsfürsten im Lehnswesen
  • Die Bedeutung des Wormser Konkordats für die Verfassungsstruktur

Auszug aus dem Buch

2.1 Der rechtliche Rahmen: das ottonisch-salische Reichskirchensystem

Diese enge Verflochtenheit der kirchlichen Institutionen mit den weltlichen Gewalten wurde besonders seit den Ottonen als Instrument zur Sicherung und Festigung ihrer Machtbasis genutzt. Denn die Einsicht Ottos des Großen bestand darin, „dass das Königtum die innenpolitischen Gegensätze ohne völlige Beherrschung der Kirche nicht meistern werde“.

Durch die Einbeziehung der kirchlichen Institutionen und Mandatsträger in die Reichsregierung und die gezielte Besetzung vakanter Bischofsstühle mit königstreuen Kandidaten erlangte das Reichskirchensystem entscheidende Bedeutung für die Festigung der Reichseinheit und war zugleich eine wichtige Voraussetzung für die sakrale Legitimation des Königtums. Mit diesem Vorgehen wurde versucht, ein Gegengewicht zum politisch unzuverlässigen weltlichen Adel zu schaffen, womit aber auch eine Politisierung der Kirche einherging.

Da die Bischöfe so zu Beratern und Herrschaftsträgern der königlichen Gewalt wurden sowie durch die zunehmende Zentralisierung, verfestigte sich seit Heinrich II. allmählich die tatsächliche Verfügungsgewalt des Königs über die Reichskirche. Aber auch wenn es sich hierbei um eine Feststellung handelt, die weitgehende Gültigkeit besaß, so ist doch anzumerken, dass der König nur in einer gefestigten politischen Situation allein über die Besetzung von Bistümern und Abteien entscheiden konnte. Zwar hatte er als weltlicher Kirchenherr entscheidenden Einfluss auf die Bischofswahl, doch oftmals standen den königlichen Interessen die Interessen des Adels oder das Prinzip der kanonischen Wahl durch Klerus und Volk entgegen.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Definition des Lehnswesens und Eingrenzung der Fragestellung hinsichtlich der Stellung der geistlichen Reichsfürsten im 11. und 12. Jahrhundert.

Der König und die Reichskirche mit ihren geistlichen Fürsten: Analyse der engen Verflechtung von Staat und Kirche und der Funktion der Reichsbischöfe als Herrschaftsinstrument.

Der Investiturstreit: Gregor VII. und Heinrich IV. (1073-1085): Darstellung des Konflikts um die Investitur und die sakrale Machtstellung des Königtums.

Auf dem Weg zum Wormser Konkordat: Untersuchung der verschiedenen Lösungsansätze, Geheimverträge und der Rolle einzelner Erzbischöfe.

Das Wormser Konkordat: Analyse des Kompromisses zwischen Kaiser und Kirche sowie dessen Bedeutung für das künftige Verhältnis der Gewalten.

Die lehnrechtliche Deutung: Bischöfe als Reichsfürsten im Lehnswesen: Betrachtung der Transformation der Bischöfe zu Territorialfürsten und der damit verbundenen Feudalisierung.

Resümee: Synthese der Ergebnisse und Fazit über den Wandel des Kaisertums und die Machtausweitung der ehemaligen Reichsbischöfe.

Schlüsselwörter

Lehnswesen, Reichskirchensystem, Investiturstreit, Wormser Konkordat, Bischöfe, Reichsfürsten, Regalien, Papsttum, Kaisertum, Spiritualia, Temporalia, Feudalisierung, Territorialmacht, Kirchenreform, Sacerdotium.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?

Die Arbeit befasst sich mit dem historischen Wandel der Stellung geistlicher Fürsten im deutschen Lehnswesen während des 11. und 12. Jahrhunderts.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des Reichskirchensystems, den Auswirkungen des Investiturstreits und dem Prozess der rechtlichen Einigung durch das Wormser Konkordat.

Welches wissenschaftliche Ziel verfolgt die Autorin?

Ziel ist es, die Determinanten zu untersuchen, die die Stellung der geistlichen Fürsten bestimmten, sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für das Machtverhältnis zwischen König und Kirche zu analysieren.

Welche methodische Vorgehensweise wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine tiefgehende historische Analyse anhand von Fachliteratur und Quellen, um die Interaktion zwischen politischer Macht und kirchlicher Institution zu rekonstruieren.

Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?

Der Hauptteil behandelt chronologisch den Investiturstreit, die Rolle prominenter Akteure wie Anno von Köln und Adalbert von Mainz sowie den Weg zum Konkordat von 1122.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Zentrale Begriffe sind neben Lehnswesen und Reichskirchensystem vor allem Investitur, Regalien und das Spannungsfeld zwischen regnum und sacerdotium.

Welche Rolle spielten die Erzbischöfe von Köln und Mainz in diesem Prozess?

Die Arbeit beleuchtet sie als einflussreiche politische Akteure, die ihre Stellung zwischen kaiserlicher Loyalität und eigener Territorialmacht geschickt ausbalancierten.

Welchen Schluss zieht die Arbeit bezüglich der Macht der Bischöfe?

Die Arbeit schließt damit, dass die Bischöfe trotz des Streits als Nutznießer hervorgingen und sich im Laufe der Zeit von Reichsbeamten zu eigenständigen, rechtlich fundierten Territorialfürsten entwickelten.

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Details

Title
Die geistlichen Fürsten und das Lehnwesen
College
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald
Course
Das Lehnswesen im Mittelalter
Grade
1,0
Author
Marlen Frömmel (Author)
Publication Year
2006
Pages
33
Catalog Number
V89086
ISBN (eBook)
9783638036795
ISBN (Book)
9783640108824
Language
German
Tags
Fürsten Lehnwesen Lehnswesen Mittelalter
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marlen Frömmel (Author), 2006, Die geistlichen Fürsten und das Lehnwesen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89086
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