Konventionelle Kapitalmarktfinanzierung versus Leasingfinanzierung


Seminararbeit, 2006

18 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten

3 Grundlagen des Leasing
3.1 Begriffserklärung und Systematisierungskriterien
3.2 Bilanzierung von Leasingverhältnissen

4 Vergleich: Leasing – Kreditfinanzierung
4.1 Quantitative Aspekte
4.1.1 Kosten im Rahmen des Leasingvertrages
4.1.2 Liquidität
4.1.3 Steuerliche Effekte
4.2 Qualitative Aspekte
4.2.1 Bilanzneutralität und Erweiterung des Kreditspielraums
4.2.2 Geringerer Sicherheitenbedarf
4.2.3 Serviceleistungen
4.2.4 Schutz vor Veralterung
4.2.5 Investitionsrisiko

5 Empirische Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung

6 Die aktuelle und zukünftige Bedeutung von Leasing und Kredit

7 Kritische Würdigung

Anhang

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Finanzsystem in Deutschland befindet sich seit einigen Jahren in einer Phase des Umbruchs. Davon sind insbesondere mittelständische Unternehmen betroffen, die sich lange Zeit nahezu ausschließlich über eigene Mittel und Bankkredite finanziert haben. Nicht zuletzt durch Basel II sind diese Unternehmen dazu gezwungen, sich anzupassen und verstärkt alternative Finanzierungsquellen zu erschließen.[1]

In der vorliegenden Arbeit sollen im Rahmen der Themenstellung „konventionelle Kapitalmarktfinanzierung versus Leasingfinanzierung“ die Vor- und Nachteile von Leasing, als alternativem Finanzierungsinstrument, im Vergleich zur Kreditfinanzierung diskutiert werden. Zunächst soll dem Leser jedoch ein Überblick über die verschiedenen Finanzierungsalternativen gegeben werden, um eine Einordnung von Leasing zu ermöglichen. Im Anschluss daran werden die für das weitere Verständnis nötigen begrifflichen und bilanziellen Grundlagen zu Leasing erläutert. Im vierten Kapitel und Hauptteil der Arbeit soll schließlich ein Vergleich zwischen Leasing und Kredit aus unterschiedlichen Perspektiven stattfinden. Fragestellungen wie: „Welche Finanzierungsalternative ist günstiger?“, „wie wirkt sich Leasing auf die Bilanz aus?“ oder „lassen sich gewisse Investitionsrisiken mit Leasing verringern?“ werden in diesem Abschnitt hinterfragt. Dabei fließen auch ganz aktuelle Neuerungen hinsichtlich der geplanten Unternehmenssteuerreform ein, die nicht ohne Auswirkungen für das Leasinggeschäft und die Beurteilung dieser Finanzierungsalternative bleiben werden. Doch wie wird Leasing eigentlich in der Praxis beurteilt? Welche Gründe sprechen aus Unternehmenssicht für die Finanzierungsalternative Leasing und welche dagegen? Anhand einer Umfrage des Forschungsinstituts für Leasing werden die aus Unternehmersicht relevanten Motive vorgestellt. Abschließend soll eine Einschätzung getroffen werden, welche Bedeutung Leasing und Kreditfinanzierung in Zukunft zuteil wird.

2 Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Kapitalmarktfinanzierung stehen dem Unternehmen je nach Größe und Rechtsform unterschiedliche Finanzierungsalternativen zur Verfügung. Während sich größere Unternehmen und Konzerne mit entsprechendem Kapitalbedarf häufig über die Ausgabe von Aktien finanzieren, ist für den Mittelstand der Kredit traditionell die beliebteste Art der Kapitalbeschaffung. Aber auch alternative Finanzierungsinstrumente wie Factoring, Asset Backed Securities und Leasing haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Über die Möglichkeiten der Kapitalmarktfinanzierung soll anhand der folgenden Abbildung ein Überblick gegeben werden:[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Systematik der Finanzierungsformen (Quelle: Schierenbeck, BWL, S. 422)

3 Grundlagen des Leasing

3.1 Begriffserklärung und Systematisierungskriterien

Unter Leasing wird die gewerbsmäßige Vermietung von Wirtschaftsgütern durch Leasinggesellschaften (indirektes Leasing, s. Anhang Abb. 2) oder durch den Hersteller (direktes Leasing ) verstanden. Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine spezielle Form des Mietvertrages im Sinne des §535 BGB, in dem sich der Vermieter (Leasinggeber) verpflichtet, dem Mieter (Leasingnehmer) den Leasinggegenstand gegen Zahlung einer vereinbarten Miete (Leasingrate) zu überlassen.[3]

Anhand des Verpflichtungscharakters lassen sich Leasingverträge in Operating- und Finance-Leasing unterscheiden. Bei Operating- Leasingverträgen handelt es sich um normale Mietverträge. Sie sind kurzfristig ausgelegt, sehen keine fest vereinbarte Grundmietzeit vor und können unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Der Leasinggeber trägt bei dieser Art von Vertrag das volle Investitionsrisiko, d.h. er trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, der wirtschaftlichen Entwertung durch technischen Fortschritt sowie sämtliche mit dem Leasingobjekt in Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

Finance-Leasingverträge kennzeichnen sich durch eine unkündbare Grundmietzeit aus, die maximal der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht, regelmäßig jedoch zwischen der halben und der vollen Nutzungsdauer gemäß den steuerlichen Afa-Tabellen liegt. Bei sogenannten Vollamortisationsvertägen decken die in der Grundmietzeit zu entrichtenden Leasingraten die Anschaffungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten und des Gewinnzuschlags. Ein Teilamortisationsvertrag liegt vor, wenn sich das Gut am Ende der Grundmietzeit noch nicht vollständig amortisiert hat. Ein Sonderfall des Finance-Leasing ist das Spezial-Leasing . Hierbei handelt es sich um Güter, die speziell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und daher eine sehr eingeschränkte Marktfähigkeit aufweisen.

Die weiteren Ausführungen sollen sich auf Finance-Leasing beschränken, da es als Finanzierungsalternative zur Kreditfinanzierung angesehen werden kann. Operating-Leasing stellt dagegen eine Investitionsalternative dar, da die Möglichkeit besteht selbst zu investieren oder die Investition des Leasinggebers entgeltlich zu nutzen.[4]

3.2 Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Mit Blick auf steuerliche Vorteile sowie Bilanzkennzahlen ist es von Bedeutung, ob der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer oder dem Leasinggeber zugerechnet wird. Grundsätzlich richtet sich die Bilanzierung des Leasinggutes nach dem wirtschaftlichen Eigentum . Dies führt in der Praxis dazu, dass regelmäßig Vertragskonstellationen gewählt werden, die den Leasinggegenstand verlässlich dem Leasinggeber zuordnen.[5] Eine detaillierte Übersicht über die Zuordnung von Leasinggegenständen bei Teil- und Vollamortisationsverträgen findet sich im Anhang (s. Abb. 3 und 4).

Ist der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer, so erfasst der Leasingnehmer lediglich die laufenden Leasingraten in den jeweiligen Perioden als Aufwand in der GuV. Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften müssen zusätzlich nach §285 Nr.3 HGB im Anhang Angaben über die künftig zu leistenden Leasingraten machen. Aktiviert wird das Wirtschaftsgut dagegen in der Bilanz des Leasinggebers (§255 Abs.1, 2 HGB), der es nach §253 HGB planmäßig abschreiben muss.

Ist der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer muss er das Wirtschaftsgut mit den Anschaffungskosten, die dem Barwert der künftigen Leasingraten entsprechen, aktivieren und planmäßig abschreiben. Um den Beschaffungsvorgang wie beim Kauf des Anlagegutes erfolgsneutral zu halten, muss der Leasingnehmer in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingraten eine Verbindlichkeit passivieren. Die an den Leasinggeber zu leistenden Leasingraten sind in einen Tilgungsanteil sowie einen Zins- und einen Kostenanteil aufzuspalten. Der Tilgungsanteil wird erfolgsneutral mit der passivierten Verbindlichkeit verrechnet, der Zins- und der Kostenanteil stellen Aufwand der jeweiligen Abrechnungsperiode dar.

Der Leasinggeber bilanziert in diesem Fall eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer in Höhe der abgezinsten Leasingraten. Dabei sind die Zins-, Kosten- und Gewinnbestandteile von den Leasingraten abzusetzen, so dass lediglich die Tilgungsanteile abgezinst werden. Folglich werden die Tilgungsanteile der eingehenden Leasingraten erfolgsneutral mit der Forderung verrechnet und die anderen Bestandteile pro-rata-temporis erfolgswirksam in der GuV vereinnahmt.[6]

4 Vergleich: Leasing – Kreditfinanzierung

4.1 Quantitative Aspekte

Bei der Beurteilung von Leasing unterscheidet man zwischen quantitativen Aspekten, die sich monetär darstellen lassen, und qualitativen Aspekten.

4.1.1 Kosten im Rahmen des Leasingvertrages

Den Hauptbestandteil der Kosten bilden die monatlich zu entrichtenden Leasingraten, welche sich auf ca. 120-150% des Anschaffungswertes des Leasing-Objektes belaufen.[7] Sie setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

- Amortisation des vom Leasinggeber eingesetzten Kapitals (AHK)
- Verzinsung des vom Leasinggeber eingesetzten Kapitals
- Deckung der Kosten beim Leasinggeber (Verwaltung)
- Risiko und Gewinnmarge beim Leasinggeber.

Nach Ablauf der Grundmietzeit können je nach Vertragsart weitere Zahlungen anfallen:

- Bei Vollamortisationsverträgen kann es zur Zahlung eines Kaufoptionspreises oder einer Mietverlängerungsrate kommen: Enthält der Leasingvertrag eine Kaufoption, kann der Leasingnehmer das Leasinggut zu einem bei Vertragsschluss vereinbarten Kaufpreis erwerben. Bei einer Mietverlängerungsoption ist vertraglich die Möglichkeit einer Mietverlängerung nach Ablauf der Grundmietzeit gegeben, die dem Leasingnehmer eine erheblich geringere Miete, ca. 5-10% der bisherigen Raten, ermöglicht.
- Bei Teilamortisationsverträgen muss der Leasingnehmer mit der Zahlung eines Andienungspreises , einer Mindererlösbeteiligung oder einer Abschlusszahlung bei Kündigung rechnen: Im Gegensatz zur Kaufoption kann der Leasinggeber bei Vereinbarung eines Andienungsrechtes am Ende der Laufzeit vom Leasingnehmer den Kauf des Leasingobjektes verlangen. Bei Vereinbarung einer Mehr-/Mindererlösbeteiligung gibt der Leasingnehmer das Objekt nach Ende der Laufzeit an den Leasinggeber zurück, der diesen dann veräußern muss. Liegt der Verkaufserlös unter dem kalkulierten Restwert, muss das Unternehmen den Differenzbetrag an den Leasinggeber zahlen und trägt damit zusätzlich das Verwertungsrisiko.[8]

[...]


[1] vgl. o.V.: Bestandsaufnahme, S.1

[2] vgl. Schierenbeck, BWL, S. 422

[3] vgl. Baetge u.a., Bilanzen S. 697

[4] vgl. Wöhe, Grundzüge S. 281 -282

[5] vgl. Baetge u.a., Bilanzen S. 699, S. 706

[6] vgl. Baetge, Bilanzen S. 706 ff.

[7] vgl. Perridon, Unternehmung, S. 469

[8] vgl. Werner, Unternehmensfinanzierung S. 164 f.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Konventionelle Kapitalmarktfinanzierung versus Leasingfinanzierung
Hochschule
Hochschule Pforzheim
Veranstaltung
Seminar Kapitalmarktfinanzierung
Note
2
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V89228
ISBN (eBook)
9783638028769
ISBN (Buch)
9783640750238
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konventionelle, Kapitalmarktfinanzierung, Leasingfinanzierung, Seminar, Kapitalmarktfinanzierung
Arbeit zitieren
Mareike Schneider (Autor:in), 2006, Konventionelle Kapitalmarktfinanzierung versus Leasingfinanzierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89228

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