Die Bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der EU


Seminar Paper, 2005

22 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Gliederung

1. Einleitung

2. Die Ablehnung des EWR – Beitritts

3. Bilaterale Verträge I
3.1. Chronologie
3.2. Forschung
3.3. Öffentliches Beschaffungswesen
3.4. Technische Handelshemmnisse
3.5. Landwirtschaft
3.6. Luftverkehr
3.7. Landverkehr
3.8. Personenverkehr

4. Bilateralen Verträge II
4.1. Chronologie
4.2. Schengen / Dublin
4.3. Zinsbesteuerung
4.4. Betrugsbekämpfung
4.5. Verarbeitete Landwirtschaft
4.6. Umwelt
4.7. Statistik
4.8. MEDIA
4.9. Bildung, Berufsbildung, Jugend
4.10. Ruhegehälter

5. Fazit

Literatur:

1. Einleitung

Die Schweiz und die EU rücken wieder näher zusammen, so oder ähnlich könnten die Schlagzeilen nach den Abschluss der Bilateralen Verträge I und der Bilateralen Verträge II lauten. Für die Schweiz war dies jedoch ein langer steiniger Weg, der immer wieder von innenpolitischen Problemen gesteuert wurde. Die EU ist für die Schweiz aufgrund der geographischen Nähe der Wirtschaftspartner Nummer eins (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Schweizer Ein- und Ausfuhren 2002 Quelle: www.europa.admin.ch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch in anderen Bereichen ist die Schweiz auf eine gute Zusammenarbeit mit der EU angewiesen. Doch kann die Schweiz ihr volles Potential nicht ausschöpfen, da viele Hemmnisse, zum Beispiel tarifäre Handelshemmnisse, einer verstärkten Zusammenarbeit entgegenstehen. Doch die Schweiz sieht einer solchen verstärkten Zusammenarbeit skeptisch gegenüber da sie zum einen Schaden auf wirtschaftlicher Ebene befürchtet und zum anderen ihre Unabhängigkeit und insbesondere die Direktdemokratie gefährdet sieht. Zwar wurde in den letzten Jahrzehnten ein Beitritt zur EU immer wieder diskutiert, jedoch nie vollzogen. Ende 1992 sollte der Beitritt zum EWR vollzogen werden. Mit ihm erhoffte sich die Schweiz einen teilweisen Ausgleich aus der wirtschaftlichen Isolation innerhalb Europas und so verstärkten Aufschwung für die Wirtschaft. Die Regierung war sogar schon ein Schritt weiter und sah einen baldigen Beitritt zur EU, weshalb bereits ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wurde. Die Bevölkerung sah dies anders. In einem Referendum am 06.12.1992 lehnte die Bevölkerung, zwar nur knapp, den Beitritt zum EWR-Raum ab, ebenso das Ständemehr. Zum einen wurde eine Einschränkung Direktdemokratischer Mitbestimmung befürchtet, zum anderen wurde vor allem der von der Regierung teilweise suggerierte Automatismus zur Mitgliedschaft in die Europäische Union abgelehnt. Somit war das Referendum weniger eine Abstimmung über den EWR-Raum als zu einem Beitritt zur EU und dieses konnte nur abgelehnt werden, da ein solcher in seiner Problematik nicht ausreichend diskutiert worden war. So konnte vor allem die AUNS mit dem Schreckgespenst der EU genügend Nein - Stimmen sammeln.

Wie in Kapitel 2 noch erläutert, verschlechterte sich die Beziehung zur EU nach dem gescheiterten EWR – Beitritt rapide. Die Schweiz wurde wieder als ewiger „Außenseiter“ wahrgenommen, der auf seine Sonderrolle besteht. Für die Wirtschaft war das Nein ein herber Rückschlag, da die erhofften Erleichterungen im Europäischen Markt immer noch nicht greifbar waren. Die Gefahr einer vollständigen Abkopplung von der Europäischen Dynamik bestand. Die Regierung der Schweiz lies sich jedoch nicht beirren und wertete das Nein nicht als eine Ablehnung zur weiteren Integration, sondern als ein Ja für bilaterale Verhandlungen mit der EU. Auf diesem Weg sollte über einzelne Verhandlungspunkte mit der Europäischen Union verhandelt werden und nicht der komplette Rechte und Pflichten Katalog einer supranationalen Organisation übernommen werden. Das Recht zur eigenen Entscheidung sollte so bewahrt werden. Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU bzw. ihren Vorgänger Organisationen sind auch nichts Neues gewesen. So waren in der Vergangenheit über 100 Verträge auf diesem Wege mit der EU zustande gekommen. Nach den geglückten Verhandlungen über die Bilateralen Verträge I, wurde fast umgehend angefangen über ein weiteres Packet zu verhandeln.

Die folgende Hausarbeit versucht vor allem die Inhalte der beiden Abkommen, Bilaterale Verträge I und Bilaterale Verträge II, sowie ihre Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Ergänzend dazu soll die Entstehung und ihre Verhandlungsschwierigkeiten dargestellt werden.

2. Die Ablehnung des EWR – Beitritts

Die Ablehnung des Beitritts zum EWR-Raum durch das Referendum vom 06.12.1992 war ein herber Rückschlag für die Regierung der Schweiz, aber wahrscheinlich auch für die gesamte Schweiz. Die Presse redete von einem „Schwarzen Sonntag“. Negative wirtschaftliche und politische Folgen des Neins wurden befürchtet und traten teilweise auch ein.

Die Wirtschaft der Schweiz hatte fest mit dem Beitritt zum EWR – Raum gerechnet und sich damit neue Wachstumschancen auf dem Europäischen Markt erhofft. Die Wirtschaftsinstitute senkten dementsprechend nach dem Nein ihre Konjunkturprognosen für die nächsten Jahre (vgl. GEMPERLE 2000, S. 7). Die Angst vor einer weiteren Benachteiligung der Schweizer Wirtschaft auf dem Europäischen Markt im Vergleich zu anderen europäischen Anbietern wuchs. Die EU verwirklichte gerade ihren freien Binnenmarkt, weshalb für Wirtschaftsobjekte innerhalb der EU tarifäre und nicht tarifäre Handelshemmnisse fielen und für die Schweizer Wirtschaft weiterhin galten. Somit erwuchs der Schweizer Wirtschaft ein immenser Nachteil.

Die politischen Folgen waren im ersten Moment ebenso schwerwiegend. Die Beziehungen zur EU und zur EFTA verschlechterten sich erheblich. Das Bild der Schweiz in Europa wurde wieder auf den „Eigenbrödler“ Schweiz heruntergeschraubt. Die Schweiz verlangte in den Augen der EU eine Sonderrolle mit vielen Zugeständnissen ohne selber dafür ausreichend zu geben. Die negativen Effekte der Direktdemokratie überwiegten das Bild mit einem Sonderstatus Schweiz. Das Mitgliedsgesuch der Schweiz in der EU wurde auf unbestimmte Zeit eingefroren und einzelne Verträge die die Zusammenarbeit von Schweiz und EU regelten, wurden gekündigt. So wurde z.B. der MEDIA – Vertrag der eine vertiefte Zusammenarbeit im filmischen Bereichen regelte, aufgekündigt. Die EFTA Staaten, mit denen die Schweiz den EWR – Raum gründen wollte, waren durch das Nein ebenso verärgert, da sie nun Nachverhandeln mussten und bereits vorher viel Zeit auf die Bedürfnisse der Schweiz aufgebracht hatten, die nun verloren war.

Andererseits sah man auch positive politische Folgen. So konnte man zum Beispiel mit gestärkter Brust den nächsten GATT-Verhandlungen ins Auge sehen, da die Schweiz ihre Neutralität waren konnte und somit nicht als ein Zubringer der Europäischen Union galt (vgl. GEMPERLE 2000, S. 8f.).

Die Regierung der Schweiz versuchte das Nein, ebenso ins positive zu drehen. Zwar wurde das Nein bei den meisten Parteien bedauert, doch wollte man sich nicht unterkriegen und sah in dem Nein ein Ja für bilaterale Verhandlungen mit der EU. Der Weg der bilateralen Verhandlungen war vor allem in der Absicht gewählt worden, die Wirtschaftliche Benachteiligung der Schweiz zu reduzieren und damit eine Veränderung des bestehenden Freihandelsabkommen von 1972 zu erreichen (vgl. GEMPERLE 2000, S. 10).

3. Bilaterale Verträge I

Mit den Bilateralen Verträge I wurden die direkten Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU nach dem Scheitern des EWR – Beitritts der Schweiz abgeschlossen. Verhandlungsgegenstand waren 7 verschiedene Abkommen in den Bereichen: Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Landwirtschaft, Forschung, Luftverkehr, die im folgendem genauer dargestellt werden sollen.

Alle einzelnen Bereiche wurden parallel verhandelt und sollten in sich und im ganzen ausgewogen sein, so dass für beide Seiten sich Vor- und Nachteile die Waage halten. Die Europäische Union bestand auf eine „Guillotinen - Klausel“, die ein späteres Scheitern einzelne Teilverträge auch ein Scheitern der anderen Verträge bedeuten würde. So sollte ein „Rosinen picken“ der Schweiz verhindert werden, da das Volk dadurch gezwungen wurde/wird über die Verträge als ein Ganzes zu urteilen (vgl. GEMPERLE 2000, S. 75f.).

Für die Schweiz war es wichtig das keinerlei Gesetzgebungskompetenzen an eine supranationale Institution übertragen werden, da eine Wahrung der eigenen Handlungsentscheidung gewahrt werden sollte. Die Verwaltung der Verträge erfolgte über gemischte Ausschüsse und somit beiderseitiges Einverständnis vorraussetze (vgl. EDA 2002, S.47ff.).

Die Verträge wurden vorerst auf 7 Jahre befristet.

3.1. Chronologie

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und EU gestalten sich als sehr schwierig. So dauerte es mehr als 9 Jahre von der Einreichung von Verhandlungswünschen bis zum Inkrafttreten der Bilateralen Verträge I.

Bereits 2 Monate nach dem gescheiterten Referendum zum EWR Wirtschaftsraum reichte die Schweizer Regierung Verhandlungswünsche über 16 verschiedene Bereiche bei der EU ein. Aufgrund der allgemeinen schlechten Stimmung innerhalb der EU gegenüber der Schweiz dauerte es bis zum November bis man sich auf ein Packet über sieben Dossiers geeinigt hatte, über die verhandelt werden sollte (vgl. GEMPERLE 2000, S. 11). Bis es zur Eröffnung der Verhandlungen kam, dauert es wieder mehr als ein Jahr. Grund war die nur langsam sich wendende Stimmung gegenüber der Schweiz in der EU. Zur Verschlechterung der Stimmung und der dann langwierigen Verhandlung wurde vor allem das Referendum „Alpeninitiative“, das knapp vom Schweizer Volk angenommen wurde (vgl. www.admin.ch). Mit diesem Referendum wurde die Regierung der Schweiz verpflichtet den Schwerlastverkehr durch die Schweiz zu begrenzen bzw. zu verhindern und auf die Schien zu verlagern und dadurch das Leben in den Alpen freundlich zu bewahren. Die Staaten der EU sahen dadurch eine wichtige Transitstrecke zwischen den EU-Ländern massiv gefährdet bzw. durch hohe Mautgebühren immens verteuert (vgl. GEMPERLE 2000, S. 15ff.).

Eine Einigung auf Unterhändlerebene konnte deshalb erst Mitte 1998 erreicht werden. Die politische Einigung erfolgte Ende des Jahres (vgl. GEMPERLE 2000, S. 52ff.). Positiv zur vergleichsweise schnellen politischen Einigung trug ein weiteres Referendum bei, wodurch das Referendum „Alpeninitiative“ entschärft und der Regierung mehr Handlungsspielraum gegeben wurde. So konnte die Regierung den Schwerlastverkehr verstärkt über Begleitmaßnahmen beim Bahntransit und Mautgebühren regulieren, was den EU-Staaten entgegen kam (vgl. GEMPERLE 2000, S. 6).

[...]

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Die Bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der EU
College
University of Hamburg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Course
Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und EU
Grade
2,0
Author
Year
2005
Pages
22
Catalog Number
V89333
ISBN (eBook)
9783638038454
File size
720 KB
Language
German
Keywords
Bilateralen, Abkommen, Schweiz, Beziehungen, Schweiz
Quote paper
Alexander Wijgers (Author), 2005, Die Bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89333

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