Am 23. September 1122 fand mit dem ‚Wormser Konkordat’ der fast ein halbes Jahrhundert währende Streit zwischen ‚sacerdotium’ und ‚regnum’ ein Ende. Der Investiturstreit, der später den Namen für diese Epoche prägen sollte, erschütterte den traditionellen Einheitsgedanken von Königtum und Papsttum. Eine Lösung konnte nur in einem Dualismus der Gewalten erwirkt werden, zu sehr waren kirchliche Institutionen mit weltlichen Gewalten verwoben, traditionelle Hoheitsrechte verankert und Territorialansprüche geltend gemacht.
Gerade Paschalis II. hatte die Problematik des Verhältnisses zwischen der weltlichen und geistlichen Einflusssphäre deutlich erkannt. Zur Lösung des Investiturproblems beabsichtigte er 1111 in seinem Privileg vom 12. Februar die wohl radikalste und konsequenteste Form der Gewaltenteilung bzw. des reformerischen Entweltlichungsbestrebens der Kirche: die Rückgabe der in kirchlichen Besitz befindlichen Regalien an das Reich im Austausch mit dem Investiturverzichts Heinrich V.
Trotz des Scheiterns der Verhandlungen von 1111 haben die daraus hervorgegangenen Erkenntnisse wesentlich den Weg geebnet, den Investiturstreit zu einer Lösung zu führen. Zwar hatte schon Ivo von Chartres zu einer begrifflichen Scheidung von Spiritualien und Temporalien beigetragen, aber erst im Privileg Paschalis’ II. mit Zusammenwirkung des von königlicher Seite verfassten ‚Tractatus de investitura episcoporum’ findet der Gedankengang seine Entsprechung durch eine lehnsrechtliche Interpretation des Verhältnisses zwischen Bischof und König. Die damit zusammenhängenden Besitz-ansprüche werden geltend gemacht und somit kann auch ein Investituranspruch des Königs abgeleitet werden.
In den Geschehnissen des Jahres 1111 wird die Gesamtproblematik des Investiturstreits deutlich, vor allem die Abhängigkeiten zwischen ‚regnum’ und ‚sacerdotium’ und auch die neue aufstrebende Macht der geistlichen und weltlichen Territorialfürsten zeigt bereits hier ihre politische Wirkung.
Anhand des ‚Tractatus de investitura episcoporum’ und des Privilegs Paschalis’ vom 12. Februar und mit der Schilderung der Ereignisse von 1111 sollen die wesentlichen Gedankenmodelle und auch die Abhängigkeitsverhältnisse und Verflechtungen der Gewalten herausgearbeitet und beurteilt werden, um sie in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Lösung des Investiturstreites mit dem Wormser Konkordat zu beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Der Romzug Heinrichs V. 1110/ 1111
1.1 Der ‚Tractatus de investitura episcoporum’
1.2 Die Ereignisse von 1111
2. Das Privileg Paschalis’ II. vom 12. Februar 1111
3. Bedeutung für die Lösung des Investiturstreites
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Gedankenmodelle des „Tractatus de investitura episcoporum“ sowie des Privilegs Paschalis’ II. vom 12. Februar 1111, um die machtpolitischen Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen „regnum“ und „sacerdotium“ zu analysieren und deren Bedeutung für den späteren Abschluss des Wormser Konkordats 1122 aufzuzeigen.
- Historisch-rechtliche Analyse der Investiturfrage
- Lehnsrechtliche Interpretation des Verhältnisses zwischen Bischof und König
- Die Auswirkungen der Regalienrückgabe als Lösungsansatz
- Der politische Einfluss der geistlichen und weltlichen Territorialfürsten
- Die Entwicklung vom Dualismus hin zu einem Trialismus der Gewalten
Auszug aus dem Buch
1.1 Der ‚Tractatus de investitura episcoporum’
Bereits 1109 hatte Heinrich V. eine Gesandtschaft unter der Leitung der Erzbischöfe Friedrich von Köln und Bruno von Trier nach Rom vorausgeschickt, um Vorverhandlungen mit Paschalis II. zu führen. In der Geschichtswissenschaft wird einhellig die These vertreten, dass ihr eine anonyme Begleitschrift, der bekannte ‚Tractatus de investitura episcoporum’, mitgegeben wurde, der allem Anschein nach auf den Geschichtsschreiber Sigebert von Gembloux zurückgeht und im Auftrage des Hofes verfasst wurde. Es handelt sich wohl „um ein politisches Memorandum, eine Gesandteninstruktion oder eine Unterlage für den mündlichen Vortrag in einem kleinen Kreis von Sachverständigen,“ zur Vorlage bei der Kurie und zur Vermittlung in der Frage der Investitur, welche/s in enger Beziehung zu den vorausgegangenen Verhandlungen von Châlons 1107 steht. In historisch-rechtlichem Sinn begründet und verteidigt der Traktat den Anspruch auf eine Laieninvestitur und macht Vorschläge zur Lösung des Investiturproblems in Anlehnung an die bereits durch Ivo von Chartres gemachte Unterscheidung von Spiritualien und Temporalien.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik des Investiturstreits und die Relevanz der Ereignisse von 1111 für die spätere Lösung durch das Wormser Konkordat.
1. Der Romzug Heinrichs V. 1110/ 1111: Darstellung der Ausgangslage vor dem Romzug sowie der politischen Spannungen zwischen König Heinrich V. und Papst Paschalis II.
1.1 Der ‚Tractatus de investitura episcoporum’: Analyse des Traktats, der die Investitur als lehnrechtlichen Akt definiert und rechtlich zu begründen versucht.
1.2 Die Ereignisse von 1111: Schilderung der gescheiterten Verhandlungen in Rom, des Privileg-Vorschlags zur Regalienrückgabe und des darauf folgenden Eklats.
2. Das Privileg Paschalis’ II. vom 12. Februar 1111: Untersuchung der reformatorischen Gedanken Paschalis’ II. und der daraus resultierenden Forderung nach der Entflechtung von geistlicher und weltlicher Macht.
3. Bedeutung für die Lösung des Investiturstreites: Einordnung der Konzepte von Sutri als Wegbereiter für den Kompromiss im Wormser Konkordat von 1122.
4. Schlussbetrachtung: Synthese der Ergebnisse, wobei betont wird, dass eine Lösung des Investiturstreits letztlich durch ein Miteinander der Mächte (Trialismus) und nicht durch eine vollständige Trennung erreicht wurde.
Schlüsselwörter
Investiturstreit, Regalien, Privileg Paschalis II., Tractatus de investitura episcoporum, Wormser Konkordat, Regnum, Sacerdotium, Lehnswesen, Heinrich V., Papst Paschalis II., Territorialfürsten, Lehnsrecht, Laieninvestitur, Libertas Ecclesiae, Trialismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die gescheiterten Verhandlungsversuche zur Beilegung des Investiturstreits im Jahr 1111 und deren theoretische Fundamente.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf den lehnsrechtlichen Interpretationen der Investitur, der Rolle der Regalien sowie dem Einfluss der fürstlichen Machtelite auf die Reichspolitik.
Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, wie die im „Tractatus de investitura episcoporum“ und im Privileg von 1111 entwickelten Gedankenmodelle den Weg zum Wormser Konkordat von 1122 ebneten.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Es handelt sich um eine historische Quellenanalyse, die den Traktat sowie das Privileg anhand der aktuellen Forschungsliteratur interpretiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden der Romzug Heinrichs V., die spezifischen Argumente des Traktats und die dramatischen Ereignisse des Jahres 1111 detailliert rekonstruiert und bewertet.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich diese Untersuchung charakterisieren?
Typische Begriffe sind Regalien, Investiturstreit, Lehnsverhältnis und die Entwicklung zum Trialismus der Gewalten.
Warum scheiterte der radikale Plan zur Regalienrückgabe im Jahr 1111?
Der Plan scheiterte primär am vehementen Widerstand der geistlichen und weltlichen Fürsten, die ihre politischen Machtpositionen und Besitzungen durch die geplante Entflechtung gefährdet sahen.
Inwiefern hat der „Tractatus de investitura episcoporum“ die Position des Königs gestärkt?
Der Traktat bot eine juristische Argumentationshilfe, die Investitur als legitimen Belehnungsakt darzustellen, indem die Vergabe von Regalien mit einer lehnsrechtlichen Bindung verknüpft wurde.
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- Annika Singelmann (Author), 2007, Der Anfang vom Ende des Investiturstreites, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89473