Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualität nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem außenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftäter in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfür ist die Gefährlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, haben alltäglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstoßen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den für die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Für Rechtsordnungen, die Strafrecht u.a. als Instrumentarium eines effektiven Güterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber muß Gefahren für Güter abschätzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwört. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung (§ 46 I Satz 2 StGB) ), bei der Strafaussetzung zur Bewährung und ihrer Ausgestaltung (§ 56 ff.), bei der Prüfung, ob ein Strafrest ausgesetzt werden kann (§ 57) und der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 I Nr. 1) eine Rolle. Ein geradezu zentrales materielles Kriterium stellt die Prognose jedoch bei den "Maßregeln der Besserung und Sicherung" gemäß § 61 ff. dar. Hier geht es um die Frage, ob vom Täter auch in Zukunft mit Wahrscheinlichkeit Straftaten oder doch Taten bestimmter Art zu erwarten sind. Zudem muss dies für das "Ob" und das "Wie" des strafrechtlichen Zugriffs herangezogen werden. Insgesamt betrachtet wird aber im Gesetz selbst das geforderte Prognoseergebnis nur unpräzise umrissen. Bei der Strafaussetzung zur Bewährung in der Form der §§ 56 bis 58 kommt es lediglich darauf an, ob zu erwarten ist, "dass der Verurteilte schon unter dem Eindruck der Verurteilung auch ohne Strafvollstreckung keine Straftaten mehr begehen wird".
Inhaltsverzeichnis
- A. INHALT DER GEFÄHRLICHKEITSPROGNOSE UND SOZIALPROGNOSE IM
- I. DIE SOZIALPROGNOSE DER §§ 56 FF, 57, 59 STGB.
- II. DIE GEFÄHRLICHKEITSPROGNOSE INNERHALB DER \"MABREGELN DER BESSERUNG UND SICHERUNG\" GEMÄß § 61 FF.......
- 1. Zur Gefährlichkeitsprognose der freiheitsentziehenden Maßregeln gemäß § 63, § 64 und § 66............
- 2. Zur Gefährlichkeitsprognose der freiheitsbeschränkenden Maßregeln (§ 68, § 69, § 7012
- 3. Die Gefährlichkeits- bzw. Entlassungsprognose des § 67 d II StGB...
- 4. Prozeßẞvoraussetzungen.
- a. Freiheitsentziehende Maßregeln
- b. Freiheitsbeschränkende Maßregeln
- B. METHODEN DER PROGNOSEERSTELLUNG
- I. INTUITIVE PROGNOSE
- II. INDIVIDUAL- ODER KLINISCHE PROGNOSE...
- III. STATISTISCHE PROGNOSE..\li>
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Referatsausarbeitung befasst sich mit der Gefährlichkeitsprognose bei Straftätern. Ziel ist es, die verschiedenen Methoden der Prognoseerstellung zu analysieren und die jeweiligen Stärken und Schwächen aufzuzeigen. Dabei werden sowohl die sozialprognostischen Aspekte als auch die Gefährlichkeitsprognose innerhalb der Maßregeln der Besserung und Sicherung im Strafgesetzbuch (StGB) beleuchtet.
- Die Bedeutung der Gefährlichkeitsprognose im Strafrecht
- Verschiedene Methoden der Prognoseerstellung (intuitive, klinische, statistische Prognose)
- Die rechtlichen Grundlagen der Gefährlichkeitsprognose im StGB
- Die Rolle der Gefährlichkeitsprognose bei der Anwendung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Die Grenzen und Risiken der Gefährlichkeitsprognose
Zusammenfassung der Kapitel
Die Referatsausarbeitung gliedert sich in zwei Hauptteile. Im ersten Teil wird der Inhalt der Gefährlichkeitsprognose und der Sozialprognose im StGB erläutert. Dabei werden die verschiedenen gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung in der Praxis beleuchtet.
Im zweiten Teil werden verschiedene Methoden der Prognoseerstellung vorgestellt, darunter die intuitive, klinische und statistische Prognose. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden werden diskutiert.
Schlüsselwörter
Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose, Strafrecht, StGB, Maßregeln der Besserung und Sicherung, intuitive Prognose, klinische Prognose, statistische Prognose, Tätergruppen, Freiheitsentziehende Maßnahmen, Freiheitsbeschränkende Maßnahmen, Rechtliche Grundlagen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Gefährlichkeitsprognose im Strafrecht?
Es ist eine fachliche Einschätzung darüber, ob von einem Straftäter in Zukunft weitere Taten zu erwarten sind. Sie ist Grundlage für Entscheidungen über Haftentlassungen oder Maßregeln der Sicherung.
Wann wird eine Sozialprognose erstellt?
Eine Sozialprognose wird insbesondere bei der Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB), bei der Aussetzung eines Strafrests (§ 57 StGB) oder einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) benötigt.
Welche Methoden der Prognoseerstellung gibt es?
Man unterscheidet die intuitive Prognose (Erfahrungswissen), die klinische Individualprognose (psychologische Untersuchung des Einzelfalls) und die statistische Prognose (Vergleich mit ähnlichen Tätergruppen).
Was sind Maßregeln der Besserung und Sicherung?
Dazu gehören die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63), in einer Entziehungsanstalt (§ 64) oder die Sicherungsverwahrung (§ 66), wenn vom Täter eine erhebliche Gefahr ausgeht.
Was ist der Unterschied zwischen freiheitsentziehenden und -beschränkenden Maßregeln?
Freiheitsentziehende Maßregeln bedeuten eine Unterbringung in einer Einrichtung, während freiheitsbeschränkende Maßnahmen (wie Führungsaufsicht oder Berufsverbot) die Lebensführung im Freien kontrollieren.
Welche Rolle spielt die Wahrscheinlichkeit bei der Prognose?
Das Gesetz fordert oft eine hohe Wahrscheinlichkeit künftiger Taten, allerdings ist das geforderte Prognoseergebnis im Gesetzestext selbst oft nur unpräzise umrissen.
- Quote paper
- Rechtsanwalt Jürgen Wolsfeld (Author), 1994, Gefährlichkeitsprognose bei Straftätern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89621