Angehörige von Inhaftierten. Eine nicht wahrgenommene Zielgruppe der Sozialarbeit in Österreich

"Unterstützung null, Beratung auch null, weil Wissen auch null!"


Tesis, 2007

162 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhalt

Abstract

Abstract

1. Danksagung

2. Einleitung

3. Kurze Darstellung der Diplomarbeit

4. Forschungsinteresse

5. Methodologische Überlegungen
5.1. Kontaktaufnahme mit den Frauen
5.2. Die Interviewphase
5.3. Methoden der Datenerhebung
5.4. Auswertung der Interviews
5.5. Gewährleistung der Anonymität
5.6. Motivation der Frauen für die Teilnahme
5.6.1. Einstellung der inhaftierten Partner und Söhne zur Studie
5.7. Bisherige Möglichkeiten des Austauschs
5.8. Zeitlicher und finanzieller Aufwand
5.9. Kontakte mit den Frauen außerhalb der Interviewphasen

6. Biographische Grunddaten der Frauen
6.1. Die Ehefrauen/ Lebenspartnerinnen
6.2. Die Mütter/Pflegemütter

7. Zahlen über den Strafvollzug in Österreich
7.1. Schätzungen über die Zahl der betroffenen Angehörigen

8. Die Problematik der Angehörigen- so alt wie die Gefängnisstrafe?

9. Ausblendung der Angehörigen aus Wissenschaft und Forschung
9.1. Mögliche Ursachen der Ausblendung
9.2. Die Thesen von Pilgram
9.3. Ausblendung aus der Sicht der befragten Frauen
9.4. Die individualistische Strafauffassung

10. Ergebnisse der Befragungen
10.1. Die Verhaftungssituation
10.1.1. „…und plötzlich steht die Kripo vor mir!“
10.1.2. „Ich geh ein, weil mein Kind ist eingesperrt!“
10.1.3. Erfahrungen mit der Polizei bei der Verhaftung
10.1.4. „Ja, die Kummernummer hätte ich anrufen können!“
10.1.5. Das ist halt so, damit müssen Sie nun leben!“
10.2. „Sie sagen nichts, aber man merkt es!“
10.3. „Ich habe praktisch die Doppelstrafe!“
10.3.1. „Ich lass mir diesen Schuh nicht anziehen!“
10.4. „Besuchst du einen Verbrecher, bist du selber ein Verbrecher!“
10.4.1. „Einfach einmal ausquatschen und reden.“
10.4.2. „Es ist wie beim Arzt!“
10.4.3. „Na, die hat es nötig!“
10.4.4. „Wie komm ich als Besucher dazu!“
10.5. „Heute ist es rot, und morgen ist es grün, und übermorgen ist es blau!“
10.5.1. Kontakte zum Sozialen Dienst der JA Stein
10.6. „Momentan geht’s mir ganz gut!“
10.6.1.„Einsamkeit. Niemand zum Reden“
10.6.2. „Weihnachten. Will ich gar nicht denken!“
10.7. Beziehung und Sexualität
10.8. „Na, ich kämpf mich so durch!“
10.9. Ämter, Behörden und soziale Einrichtungen
10.10. „Wo tu ich ihn hin?“
10.11. „Er hat sich ja voll verändert!“
10.12. „Die Mörderkraft, die ich hab!“
10.12.1 „Weil ich ihn liebe“

11. Die Folgen der Haft für die Kinder
11.1. „Papa sitzt Sessel“
11.2. „Der Papa kann mir den Buckel hinunterrutschen“

12. Resümee
12.1. Überprüfung der Hypothesen
12.2. Wer in der Sozialarbeit wäre befähigt?
12.3. Was brauchen die Frauen?

13. Überlegungen für zukünftige Konzepte
13.1. Come- and go-structe
13.2. Betroffenenselbsthilfe: pro und contra
13.3. Rolle der Polizei bei der Verhaftung

14. Treffpunkt e.V. in Nürnberg – ein Best Practice Beispiel der Betreuung von Angehörigen Inhaftierter
14.1. Der Anfang ist schwierig

15. Empfehlungen
15.1. Beratungsstelle für Angehörige
15.1.1. Standort
15.1.2. Träger
15.1.3. Das Beratungsteam
15.1.4. Die Finanzierung
15.2. Wünsche der Frauen an eine Beratungsstelle
15.3. Die Praxis des Strafrechts

16. Literatur

17. Abkürzungsverzeichnis

18. Abbildungsverzeichnis

19. Anhang
19.1. Begleitschreiben an die Angehörigen
19.2. Kalkulation der Kosten der Diplomarbeit
19.3. Expertinneninterview Nürnberg
19.4. statistische Grunddaten der befragten Frauen
19.4.1 Angaben zu den Ehefrauen/ Lebensgefährtinnen:
19.4.2. Angaben zu den Müttern und Pflegemüttern:
19.5. Leitfadeninterview Ehefrauen/Lebenspartnerinnen
19.6. Leitfadeninterview Mütter/Pflegemütter
19.7. Schwerpunktthemen der Folgeinterviews
19.8. Dokumentation des Interviewkontextes
19.9. Fragebogen für Ehefrauen/Lebenspartnerinnen
19.10. Problemgewichtung Ehefrauen/Lebenspartnerinnen
19.11. Fragebogen für Mütter/Pflegemütter
19.12. Problemgewichtung Mütter/Pflegemütter

Abstract

Christiane Hundsbichler

„Unterstützung null – Beratung auch null – weil Wissen auch null!“

Angehörige von Inhaftierten - eine nicht wahrgenommene Zielgruppe der Sozialarbeit in Österreich?

Diplomarbeit, eingereicht an der Fachhochschule St.Pölten im Mai 2007

Seit 1989 hat sich die Anzahl der Häftlinge in Österreichs Justizanstalten um rund ein Drittel auf 9.084 Insassen (Stand: 1.März 2007) erhöht.

Obwohl unser Rechtssystem von einer individualistischen Strafauffassung ausgeht, lebt kein Individuum und daher auch kein Rechtsbrecher losgelöst von sozialen Beziehungen, sodass mit der Zahl der Gefangenen auch die Zahl der Angehörigen steigt. Schätzungen sprechen in Österreich von ungefähr 20.000 bis 30.000 Mitbetroffenen des Strafvollzuges. Während es eine große Menge an wissenschaftlicher Literatur und empirische Studien zur Gefangenenpopulation gibt, bleiben die in der Regel multiplen Problemlagen der Angehörigen weitgehend ausgeblendet. Sie gelten auch in Österreich nach wie vor als eine nicht wahrgenommene Zielgruppe der Forschung und auch der Sozialarbeit.

Ich gehe in meiner Arbeit der Frage nach, welche spezifischen Betreuungsangebote weibliche Familienangehörige von österreichischen Strafgefangenen benötigen, insbesondere um das Familiensystem bzw. die Beziehung so weit zu stabilisieren, dass es auch nach der Haft noch aufrecht und damit als Ressource für die gesellschaftliche und berufliche Wiedereingliederung vorhanden ist.

Dazu habe ich mit neun weiblichen Angehörigen von Inhaftierten der Justizanstalt Stein im Zweimonatsabstand über einen Zeitraum von neun Monaten - Juli 2006 bis März 2007 - jeweils ein teilstrukturiertes qualitatives Interview geführt. Ich wollte herauszufinden, welcher konkreten Unterstützung sie bedürfen bzw. auf welche Ressourcen sie zur Bewältigung der für sie neuen Lebens- und Beziehungssituation zurückgreifen können. Durch diese Studie möchte ich auch herausfinden, ob sich ihre Bedürfnisse im Laufe der Haft verändern und welche Strategien die Frauen entwickeln, sich in ihre Situation einzufinden.

Diese Arbeit soll den Angehörigen von Inhaftierten größere Beachtung verschaffen und sucht nach Ansatzpunkten für Verbesserungen der derzeitigen Situation.

Abstract

Christiane Hundsbichler

“Support: nil – counselling: also nil – because knowledge: also nil!”

Affiliates of prisoners – a disregarded target group of Social Work in Austria?

Since 1989 the number of detainees in Austrian prisons has increased by one third to a total figure of 9.084 (as of March 1, 2007). Although our legal system is based on the principle of individual punishment, every individual and, consequently, every law-breaker, is integrated in a social network. That is why the number of affiliates is rising proportionally to the number of prison inmates. The number of affected affiliates is estimated at 20.000 to 30.000 people. There are numerous scientific publications and empiric studies concerning prison inmates, but the multiple problems of affiliates have been neglected. To the present day they must be considered a disregarded target group of research and social work.

My paper tries to answer the question: Which specific offers of support are needed by female affiliates of Austrian detainees to stabilise relationships or family bonds to such an extent that they are intact after release from prison and may serve as a source of social and vocational re-integration.

For a period of nine months – from July 2006 to March 2007 – I carried out partially structured qualitative interviews with nine female affiliates of inmates of the ‘Stein’ prison at an interval of two months in order to establish their need of actual support and to find out which resources are available for them to manage the new situation in their lives and their relationships. The long-term study is to find out, whether their needs are changing during the period of their partners’ imprisonment, and which strategies the women develop to come to grips with their situation.

My paper aims at establishing starting points for an improvement of the current situation and is to counteract a further disregard of this target group.

„Und die offiziellen Stellen, wo man dann hin muss, um zu melden, dass-, die stehen da, als hätte man ihnen einen Vorschlaghammer ins Gesicht geknallt. Weil keiner weiß, was er mit dir anfangen soll. Ein jeder schreit das durch den Raum: Kennst du dich damit aus? Da gehst du sowieso schon in Deckung, wo du zwei Kinder mithast. Unterstützung null – Beratung auch null - weil Wissen auch null!“

Frau B im Interview

„Dann geh ich dort hin, das war die Frau …, eh im Sozialbereich, von der … Das war einfach nichts. Das hat damit begonnen, dass die dort drinnen sitzt und beißt von ihrer Leberkässemmel ab und isst und isst und isst; dann läutet das Telefon und sie hebt ab und legt die Leberkässemmel wieder weg, sagt: Du, ich muss jetzt Schluss machen, beißt wieder von der Leberkässemmel ab, und ich sitz da wie ein Wurstel und von dieser Stunde, die mir da zugestanden wäre, ist letztendlich eine Viertelstunde geblieben und da sind wir nicht weiter hinausgekommen als: Na ja, ihr Sohn ist aber Täter. Das müssen Sie akzeptieren. Hab ich gesagt, Sie, da muss ich nicht daherkommen und Ihnen zuschauen beim Leberkässemmelessen und beim Telefonieren. Da kann ich mir selber helfen. Diese Stärke hab ich noch und bin gegangen“.

Frau A im Interview

„Wissen Sie, was ich auch nicht mag, wenn Menschen sagen: Ich kann Sie so gut verstehen. Das ist nicht wahr. Das geht gar nicht. Er kann sagen: Ich kann versuchen, Sie jetzt zu verstehen. Aber Sie müssen mir die Chance geben“.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Danksagung

Mein aufrichtiger Dank gilt den neun Ehefrauen/Lebenspartnerinnen und Müttern/Pflegemüttern von inhaftierten Partnern und Söhnen in der Justizanstalt Stein für ihre Offenheit und ihr Vertrauen. Ohne ihre Unterstützung wäre diese Arbeit nicht zustande gekommen. Ich wünsche ihnen weiterhin viel Kraft und Mut und hoffe, dass ihre Erwartungen, was die Wahrnehmung ihrer Problemlagen und in Folge eine Erweiterung der Hilfsangebote für Angehörige von Inhaftierten betrifft, nicht enttäuscht werden.

Mein besonderer Dank gilt der Frau Bundesministerin für Justiz a. D. Frau Mag.a Karin Gastinger, ihrem Ressort und Herrn Hofrat Mag. Friedrich Nowak, Leiter der Justizanstalt Stein, die mir den Zugang zur Justizanstalt und zu den Angehörigen ermöglicht haben. Gedankt sei auch den JustizwachebeamtInnen, vor allem Frau GIin Doris Klepp, die mir stets mit Rat und Tat zur Seite gestanden ist und durch deren Hilfe ich sehr rasch die gewünschte Anzahl von Gesprächspartnerinnen erreichen konnte. Bedanken möchte ich mich auch beim Sozialen Dienst der Justizanstalt Stein, durch den ich die Möglichkeit hatte, Einblicke in seine tägliche Arbeit und auch in den Alltag einer Justizanstalt zu gewinnen. Dieses Wissen verhalf mir zu einem besseren Verständnis der Problemlagen der Angehörigen.

Bedanken möchte ich mich auch bei Frau Dipl. Sozialwirtin Christel Brendle vom Treffpunkt e.V. in Nürnberg für ihre Unterstützung und bei RAA Dr. Lukas Kollmann für seine wertvollen Tipps.

Zu Abschluss möchte ich meinem Ehemann Mag. Hans Gruber für seine grenzenlose Geduld und die finanzielle Unterstützung meiner Diplomarbeit danken. Dank gebührt auch meinen Kindern Nike und Valentin für ihre moralische Unterstützung während des gesamten Studiums und vor allem in der Phase der Diplomarbeit.

Gedankt hätte ich an dieser Stelle auch gerne allen von mir kontaktierten Behörden und Vereinen für eine finanzielle Unterstützung dieser Arbeit.

2. Mai 2007 Christiane Hundsbichler

2. Einleitung

Straffälligkeit und deren Auswirkungen sind ein Gebiet der Sozialarbeit, für das ich stets ein besonderes Interesse hegte. Doch habe ich im Laufe meiner Ausbildung an der Fachhochschule und auch als ea. Bewährungshelferin die Erfahrung gemacht, dass zwar die Straffälligkeit und deren Ursachen, die Population der Gefängnisinsassen und die Subkultur in den Vollzugsanstalten gut erforscht sind, die Gruppe der mitbetroffenen Angehörigen dagegen sehr randständig behandelt wird. Aber auch inhaftierte Menschen stehen in der Regel in familiären Beziehungen: „Sie sind Kinder, Eltern, Partner oder Partnerin, Geschwister, Schwiegereltern“ (Kawamura-Reindl 2003:9). Die Angehörigen sind von der Situation der Inhaftierung ebenso stark betroffen wie die Gefangenen selbst – denn die Gefängnismauer grenzt nach beiden Seiten aus. Da ca. 95 Prozent[1] der Gefangenen in Österreich männlichen Geschlechts sind, sind es neben den Kindern und Eltern der Inhaftierten mehrheitlich Ehefrauen und Lebenspartnerinnen (vgl. Kawamura-Reindl ebd.:10), die sich als Mitbetroffene auf eine Lebensphase einstellen müssen, in der der Strafvollzug viel Raum in ihrem Leben einnehmen wird. Dazu sind sie häufig sozialer Diskriminierung ausgesetzt und werden zudem von ihrem sozialen Umfeld oft auch für die Straftaten mitverantwortlich gemacht oder gar der Mitwisserschaft bezichtigt. Um der drohenden Gefahr eines sozialen Ausschlusses zu entgehen, schweigt die Gruppe der Angehörigen in der Regel schamhaft über ihre Lage. Provokant könnte man daher sagen: Während der inhaftierte Mann in der Justizanstalt „wohlversorgt“ und von „jeglicher ökonomischen und sozialen Verantwortung befreit ist“ (Kugler-Geck 1987:2), stehen diese Angehörigen den mit der Inhaftierung verbundenen materiellen, sozialen und psychischen Problemen alleine gegenüber (Clephas/ Althoff 2003:279) und sind häufig aufgrund der ihnen übertragenen Mehrfachbelastung heillos überfordert. Typisch für dieses Problem: Es gibt zwar in Österreich ein breites Netz an Hilfsangeboten für straffällig gewordene Menschen, jedoch keine Anlaufstelle für die Angehörigen von Inhaftierten.

Die Justizpolitik setzt selbstverständlich auf die Unterstützung der Angehörigen für eine gelingende Resozialisierung ehemaliger Strafgefangener, ohne diese spezifische Gruppe auch nur im Blickfeld zu haben. Damit wird – auch im Hinblick auf die Sicherheit der Gesellschaft – die wertvolle Ressource eines positiven Einflusses der Familie auf die Resozialisierung der Inhaftierten nicht genutzt.

Behörden (Sozialamt, Jugendamt, etc.), kirchliche und private Hilfsorganisationen sind in Teilbereichen sehr wohl bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfestellungen zu leisten. Allerdings, und das konnte ich sowohl im Zuge meiner bisherigen Tätigkeit als ea. Bewährungshelferin als auch durch die durchgeführten Interviews mit weiblichen Angehörigen von Inhaftierten im Rahmen meiner Diplomarbeit herausfinden, gibt es derzeit in der Sozialarbeit keine spezifische zielgruppenorientierte Arbeit mit Angehörigen von Inhaftierten in Österreich (vgl. auch Fülbier 1983:34).

Auch eine mögliche mangelnde „Beschwerdemacht“ (Klinkert 1983:133) der Angehörigen könnte erklären, warum sich hier weder die Kriminal- noch die Sozialpolitik in die Verantwortung genommen sieht und diesbezüglich einen Handlungsbedarf ausmacht. Angehörige befinden sich aufgrund einer nicht vorhandenen Schnittstelle zwischen Kriminal- und Sozialpolitik in einer Art Vakuum, wo die Zuständigkeiten für die Folgen einer Inhaftierung für die Angehörigen im besten Falle hin- und her geschoben werden. Auch Ortner und Wetter (1980:28) machen für diese Nichtbeachtung die Arbeitsteilung der staatlichen Verwaltung aus: „Die Probleme der Angehörigen etc. werden als ‚Sozialfälle’ von den dafür zuständigen Sozialbehörden, die Probleme des ‚Täters’ als Straffälle der Justizverwaltung behandelt (vgl. auch Brendle 2006:20). Die hier für Deutschland festgemachten Probleme gelten jedoch durchaus auch bei uns. Innerhalb der Justizverwaltung sind die sozialen Probleme und Auswirkungen lediglich sekundär: Erst während oder nach der Strafzeit werden sie im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder Bewährungshilfe mit beachtet. Mit dieser Aufteilung in Sozialfälle und Straffälle schwindet die sozialpolitische Blickrichtung; wird der Kausalzusammenhang verwischt, erlischt die Verantwortung der Strafjustiz“ (Ortner/Wetter ebd.:28). Dieser Widerspruch zwischen den Tätigkeitsbereichen der Sozialpolitik und der Kriminalpolitik würde nach Pilgram (1977:47) demnach durch das Fehlen einer Anlaufstelle für Angehörige verschleiert.

Aber auch der Sozialarbeit ist an dieser Stelle der leise Vorwurf zu machen, diese Menschen bisher zuwenig als eigenständige Zielgruppe wahrgenommen und sie auch nicht hinsichtlich ihrer besonderen Lage betreut zu haben (vgl. Meyer 1989:139). Ortner und Wetter (1980:69) kritisieren an der gängigen Sozialarbeitspraxis, dass „…wer für die Inhaftierten ‚verantwortlich’ ist, nichts mit den Problemen der Angehörigen zu tun hat und umgekehrt“.

Um aber wirklich eine effektive Hilfestellung anbieten zu können, ist es sinnvoll und zielführend, sich vorab mit den unterschiedlichen Problemlagen, Wünschen und Bedürfnissen der Angehörigen auseinander zu setzen. Dies soll auch das Ziel dieser Diplomarbeit sein. Denn gelingende Rahmenbedingungen haben sich m. E. nach den Bedürfnissen der Angehörigen zu richten und nicht umgekehrt.

3. Kurze Darstellung der Diplomarbeit

Die hier vorliegende Studie soll aufgrund einer Beschreibung der materiellen, sozialen und psychosomatischen Problemlagen weiblicher Angehöriger von Inhaftierten (vgl. Busch 1987a:29) sowie der Veränderung ihres Hilfebedarfs und ihrer Ressourcen im Verlaufe der Haft die Notwenigkeit aufzeigen, diese auch von der Sozialarbeit vernachlässigte Personengruppe in ihrer von Gesellschaft und Strafjustiz erwarteten Funktion als Resozialisierungsfaktor zu unterstützen.

Der Beginn meiner Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Anzahl und Art der verwendeten Methoden, mit denen ich zu relevanten Ergebnissen kommen will. Dann wird der Forschungsablauf dargestellt. Nach einem kurzen Rückblick über die Geschichte der Gefängnisstrafe und ihrer bereits bekannten negativen Auswirkung auf die Angehörigen wird auf die möglichen Gründe der Vernachlässigung dieser zahlenmäßig nicht erfassten Zielgruppe in verschiedenen Wissenschaftszweigen eingegangen.

Den Hauptteil meiner Arbeit bildet die Gegenüberstellung der Ergebnisse meiner Befragungen mit der theoretischen Forschung und den bisherigen Erfahrungswerten in der praktischen Arbeit mit Angehörigen von Inhaftierten.

Nach einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einer Auseinandersetzung mit ihren Auswirkungen auf die eingangs aufgestellten Hypothesen versuche ich Empfehlungen abzuleiten. Diese wurden größtenteils von den interviewten Frauen selbst eingebracht und formuliert.

4. Forschungsinteresse

Die mit der Inhaftierung eines Angehörigen verbundenen Probleme sind meinen Recherchen zufolge zwar weitgehend und seit langem auch in den Sozialwissenschaften bekannt, jedoch gibt es dazu keine aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen und Hilfestrategien in Österreich.

In Anbetracht meiner knappen Ressourcen und der Tatsache, dass 95 Prozent der Inhaftierten in Österreichs Justianstalten männlichen Geschlechts sind, fokussiere ich mein Forschungsinteresse auf die weiblichen Angehörigen von Strafgefangenen.

Meine Forschungsfrage heißt daher:

Kann durch eine professionelle und spezifische sozialarbeiterische Unterstützung die Situation der weiblichen Angehörigen von Inhaftierten verbessert werden[2] ?

Auf Grundlage der Forschungsfrage konnten folgende Hypothesen entwickelt werden:

1. Es gibt kein spezifisches sozialarbeiterisches Angebot, auf das Frauen nach der Inhaftierung ihres Partners/Sohnes zurückgreifen können.
2. Angehörige fühlen sich durch die Inhaftierung mitbestraft.
3. Die Problemlagen von Ehefrauen/Lebenspartnerinnen und Müttern/ Pflegemüttern von Inhaftierten sind grundlegend verschieden.
4. Die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen sinkt mit der Dauer der Haft.

5. Methodologische Überlegungen

Um meine Forschungsfrage beantworten und meine aufgestellten Hypothesen bearbeiten zu können, habe ich eine Gruppe weiblicher Angehöriger, deren Partner bzw. Söhne derzeit eine Freiheitsstrafe verbüßen, punktuell über einen längeren Zeitraum begleitet, um durch eine Befragung in Form wiederholter qualitativer Interviews herauszufinden, welche Probleme sich durch die Inhaftierung ihrer Partner/ Söhne für sie ergeben bzw. auf welche Ressourcen sie zur Bewältigung der für sie neuen Lebenssituation zurückgreifen können. Diese Form einer über eine längere Frist begleitende Studie erschien mir als ein geeignetes Instrument, um herauszufinden, ob und wie sich Bedürfnisse der befragten Frauen im Laufe der Haft verändern und welche Strategien sie entwickeln, um sich in ihre Situation einzufinden bzw. diese zu verbessern.

Um trotz der sehr knappen finanziellen und zeitlichen Ressourcen zu qualitativ anspruchsvollen Ergebnissen gelangen zu können, war es zielführend, die Gruppe der weiblichen Angehörigen weiter einzugrenzen. Ich entschloss mich daher, dass die Zielgruppe meiner Untersuchung weibliche Angehörige von Strafgefangenen der Justizanstalt Stein[3] sein sollten, die zum Inhaftierten in aufrechtem Kontakt stehen und außerdem noch folgende Kriterien zu erfüllen hatten:

- Sie mussten Ehefrauen, Lebenspartnerinnen oder Mütter von Strafgefangenen sein.
- Der inhaftierte Partner / Sohn musste österreichischer Staatsbürger sein.
- Das Haftende des Partners / Sohnes sollte frühestens im April 2007 sein.
- Die zu verbüßende Strafhaft musste länger als ein Jahr sein.

Die Auswahl der Frauen war somit nicht zufällig und ist aufgrund der geringen Anzahl der Interviewpartnerinnen keinesfalls repräsentativ, was auch nicht beabsichtigt war. Sie ist aber durchaus in der Lage, Typisches im Leben angehöriger Frauen österreichischer Strafgefangener erkennen zu lassen, um den Bedarf unterstützender und begleitender Sozialarbeit deutlich zu machen. Das notwendige Volumen dieser unterstützenden Intervention muss hier freilich offen bleiben, war aber auch nicht Gegenstand meiner Arbeit.

Denn im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die Angehörigen von Gefangenen als ExpertInnen ihrer Lebenswelt in ihrer sehr besonderen Lebenssituation mit ihrer sehr subjektiven Wahrnehmung.

Um den gewonnenen Erkenntnissen aus den Interviews eine Expertenmeinung gegenüberstellen zu können, besuchte ich Anfang August 2006 die Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten des Vereins Treffpunkt e.V. in Nürnberg (Deutschland), wo sich Frau Dipl. Sozialwirtin Christel Brendle, die vor ca. 15 Jahren die dortige Beratungsstelle aufgebaut hat, für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung stellte. Ich fand die Einrichtung, zu der ich bereits im Februar 2006 Kontakt aufgenommen hatte, insofern geeignet für meine Arbeit, da sie über eine weit reichende Erfahrung in der Beratung und Betreuung Angehöriger von Inhaftierten verfügt und ein großes Leistungsangebot vorzuweisen hat.. Die Beratungsstelle in Nürnberg war und ist bis heute übrigens die einzige Beratungsstelle im deutschen Freistaat Bayern, die ihr Angebot auf Angehörige von Inhaftierten ausrichtet (vgl. Treffpunkt e.V. 2006:17).

Zum besseren Verständnis der Situation der Angehörigen und auch des Systems Strafvollzug absolvierte ich im Dezember 2006 noch ein einwöchiges Praktikum beim Sozialen Dienst in der JA Stein, wobei es jedoch zu keinerlei Kontakten mit den inhaftierten Partnern und Söhnen meiner Interviewpartnerinnen kam. Dies war beabsichtigt, da es auch nicht der Zielsetzung dieser Studie entsprochen hätte.

Im Rahmen dieses Methodenmixes, der Auswertung des mir zugänglichen Literaturbestandes, des Expertinneninterviews und der Langzeitinterviews wollte ich herausfinden, wann die Hilfebedürftigkeit der Ehefrauen/Lebenspartnerinnen und Mütter am größten ist, ob oder inwieweit sich diese mit der Länge der Haftdauer verändert und welche vorhandenen privaten und/oder öffentlichen Hilfsangebote in Anspruch genommen worden sind, bzw. welche Unterstützungsangebote sie zur Verbesserung ihrer jeweiligen Problemlage benötigt hätten.

5.1. Kontaktaufnahme mit den Frauen

Mit Genehmigung des Bundesministeriums für Justiz und der persönlichen Unterstützung durch die damalige Bundesministerin Frau BMin Mag.a Karin Gastinger sowie der Unterstützung durch die Leitung der JA Stein konnte ich Anfang Juli 2006 eine Woche lang in der Wartezone der JA persönlich mit betroffenen Frauen in Kontakt treten. Die Erstbegegnungen erfolgten im Besuchskommando der JA Stein. Dort konnte ich für mein Vorhaben die Kooperation und Unterstützung der diensthabenden Justizwachebeamtin gewinnen. In ihrer Funktion als „feldinterne Reflexionsexpertin“ (Froschauer/ Lueger 2003:54) hat sie mir den Zugang zu den Frauen aufgrund eines bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses zu den Angehörigen enorm erleichtert. Sie bat alle infrage kommenden Besucherinnen nach ihrem Eintreffen in das Besuchskommando, sodass ich ungestört mein Anliegen vorbringen und ihnen mein Begleitschreiben[4] überreichen konnte. Darin waren der Zweck, die Bedingungen und auch die Aussicht auf eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 100.- am Ende der Interviews angeführt. In der zweiten Woche, in der ich persönlich nicht mehr anwesend war, verteilte die mich unterstützende Justizwachebeamtin mein Begleitschreiben an weitere weibliche Angehörige.

Obwohl anfänglich wegen möglicher Ausfälle im neunmonatigen Interviewzeitraum fünfzehn bis zwanzig weibliche Angehörige für diese Studie geplant waren, stellte sich jedoch bereits bei den Erstkontakten heraus, dass es mir aus zeitökonomischen Gründen nicht möglich sein würde, mehr als zehn Frauen über den Zeitraum von neun Monaten zu begleiten.

Von den zehn Frauen sagten sieben bereits beim Erstkontakt zu, zwei erbaten sich Bedenkzeit und sagten später telefonisch zu und eine Frau gewann ich ohne persönlichen Erstkontakt durch die Vermittlung der Justizwachebeamtin. Eine Angehörige musste kurz vor dem ersten Interviewtermin aus familiären Gründen ihre Teilnahme wieder absagen, sodass letztendlich neun Frauen bereit waren, bei dieser Studie mitzumachen. Danach gab ich der JA Stein bekannt, genügend Interviewpartnerinnen zu haben, und eine weitere Verteilung der Begleitschreiben wurde eingestellt.

Für keine der teilnehmenden Frauen war ein vorzeitiger Ausstieg aus dieser Studie je ein Thema.

Ablehnungsgründe der Frauen, die die vorgegebenen Kriterien erfüllt hätten, waren:

- Verbitterung: „Ich hab’s bis jetzt allein geschafft, also brauch ich jetzt auch niemand mehr“ (Zitat einer Frau).
- Zu langer Interviewzeitraum
- Angst vor Indiskretion
- Fehlende Zustimmung des inhaftierten Partners
- Zu wenig Zeit

Zwei Frauen wurden von mir abgelehnt, da der Anreiseweg für mich zu aufwändig gewesen wäre (Innsbruck und Salzburg) und es in der Umgebung der JA keine Lokalität gab, die eine ungestörte Interviewführung ermöglicht hätte.

5.2. Die Interviewphase

Die teilstrukturierten qualitativen Interviews fanden im Zweimonatsabstand über einen Zeitraum von neun Monaten - Juli 2006 bis März 2007 - statt und wurden bis auf ein Interview[5] auf Tonband aufgezeichnet.

Von den 45 Interviewterminen fanden 44 Gespräche auf Wunsch der teilnehmenden Frauen in deren Wohnungen bzw. Häusern statt. Bei allen Interviewpartnerinnen erfolgte nach Abschalten des Tonbandes noch ein längeres Gespräch.

Alle Frauen waren sehr kooperativ und Terminvereinbarungen wurden bis auf wenige Ausnahmen verlässlich eingehalten. Auffallend war, dass die Mütter/Pflegemütter im Vergleich zu den Ehefrauen/Lebenspartnerinnen aufgrund anderer außerhäuslicher Aktivitäten viel öfter die vereinbarten Interviewtermine verschieben mussten.

Ich fühlte mich bei allen Besuchen stets willkommen und hatte den Eindruck, die Interviews führten vor allem zu einer emotionalen Entlastung der Frauen. Lediglich eine Teilnehmerin empfand die „Fragerei“ (Frau F) beim ersten Gespräch als ein wenig lästig.

Obwohl im Begleitschreiben an die Frauen eine Gesprächsdauer von ein bis zwei Stunden veranschlagt war, dauerten die Interviews beim Erstgespräch zwischen eineinhalb Stunden und fünfeinhalb Stunden und in den Folgeinterviews zwischen 20 Minuten (Telefongespräch) und vier Stunden. Dies ergab eine Durchschnittsgesprächsdauer von knapp drei Stunden pro Gespräch.

Die interviewten Frauen hatten grundsätzlich die Möglichkeit, frei zu erzählen, wobei ich aber stets versuchte, die von mir vorbereiteten Fragen einfließen zu lassen, um eine Vergleichbarkeit der Aussagen zu ermöglichen (teilstrukturierte Gesprächsführung). Wichtiger als die Fragetechnik war mir zu Beginn die Herstellung einer konstruktiven und positiven Gesprächsatmosphäre (vgl. Froschauer/Lueger 2003:63). Notwendig war weiters die Anpassung an verschiedene Sprachniveaus und der Erwerb eines Grundwissens über die unterschiedlichen kulturellen Lebensformen und Gegebenheiten. In der Folge hatten sich in allen neun Fällen tragfähige und vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen entwickelt.

In der Regel achteten die Frauen darauf, dass wir bei diesen Aufnahmen ungestört waren. Allerdings hatte ich im Laufe der Monate trotzdem die Gelegenheit, einen Teil der betroffenen Kinder und weitere Familienangehörige kennen zu lernen. Dies änderte indes nichts daran, dass ich relevante Daten, die Kinder betreffend, ausschließlich von ihren Müttern erhalten habe. Bei den Interviews mit den betroffenen Müttern/Pflegemüttern von inhaftierten Söhnen waren hin und wieder auch deren Ehemänner/Lebenspartner, Geschwister bzw. Schwiegertöchter anwesend. Die Frauen wurden für diese Studie nur über ihre Prokreationsfamilie[6] (vgl. auch Busch et al. 1987a:218) befragt. Ihre Herkunftsfamilie war nur insoweit von Relevanz, als sie einen Teil des Lebensfeldes der interviewten Personen darstellte.

Ich konnte feststellen, dass viele Fragen oder Problemlagen aus den ersten Interviews erst infolge des zunehmenden Vertrauensverhältnisses zwischen Interviewerin und interviewten Frauen in den Folgeinterviews beantwortet bzw. thematisiert wurden.

Ich möchte hier noch einmal betonen, dass es mir wichtig erschien, herauszufinden, wie die befragten Frauen im Laufe des Untersuchungszeitraumes mit ihren Problemlagen und Ressourcen umgingen, warum sie aus ihrer sozialen Logik heraus so und nicht anders handelten, welche Unterstützungsmöglichkeiten sie aus ihrer subjektiven Sicht benötigt hätten. Um eine (mögliche) Überprüfbarkeit der von den befragten Frauen getätigten Aussagen ging es in dieser Erhebung jedoch nicht. „Die subjektive Lebenslage Angehöriger von Inhaftierten ist wie die jedes anderen Individuums einerseits geprägt durch die objektive Faktizität bestehender sozio-ökonomischer Verhältnisse; andererseits konstruieren Menschen durch Tätigkeiten, die subjektiven Sinn ausdrücken, ihren Alltag“ (Berger/Luckmann, zit. in Busch 1987b: 301).

Um in dieser Arbeit ein besseres und nachhaltigeres Verständnis für die Situation der von einer Inhaftierung ihres Partners/ Sohnes betroffenen Frauen weiter zu geben, habe ich mich entschlossen, sie hier so oft wie möglich selbst zu Wort kommen zu lassen. Ihre direkten Aussagen stehen stets in kursiver Schrift.

5.3. Methoden der Datenerhebung

Als Gesprächsgrundlage dienten zwei im Vorfeld erstellte Interviewleitfäden nach Alf Seippel, die sich unter Einbeziehung des theoretischen Wissens an den vermuteten verschiedenen Problemlagen der Ehefrauen/Lebenspartnerinnen und Mütter/Pflegemütter orientierten.

Der erste Fragebogen enthielt neben den qualitativen Elementen auch einen standardisierten Teil, aus dem relevante Grundlagendaten der Frauen erhoben werden konnten. Beim Abschlussinterview erhielten die betroffenen Frauen einen Fragebogen zur Bewertung der in den Gesprächen behandelten Problemlagen.

Die weiteren Interviews hatten einen stets gleich bleibenden Mittelteil, der die Veränderung von Problemlagen und Ressourcen im Vergleich zum letzten Gespräch zum Inhalt hatte. Dazu kamen zwei Schwerpunktthemen, die unterschiedlich ausgestaltet waren. Der Interviewleitfaden, der Fragebogen und eine Auflistung der Schwerpunktthemen liegen im Anhang auf.

Unmittelbar nach den geführten und aufgezeichneten Interviews erfolgte eine Dokumentation des Interviewkontextes (vgl. Froschauer/Lueger 2003:74), in dem die Rahmenbedingungen, der Gesprächsverlauf und vor allem die Gesprächsinhalte vor und nach den Aufzeichnungen vermerkt wurden, welche in die Interpretationen miteinbezogen wurden.

5.4. Auswertung der Interviews

Die 45 Interviews wurden von mir beinahe vollständig transkribiert. Aufgrund der Fülle des Datenmaterials und des knappen Zeitbudgets wurde für die Auswertung der Interviews das Textreduktionsverfahren im Rahmen der Themenanalyse nach Froschauer und Lueger (vgl.2003:158f) angewandt. Bei diesem Verfahren geht es grundsätzlich weniger um eine Analyse von Texten als vielmehr darum, durch ein Zusammenfassen von relevanten Textteilen einen Überblick über die Vielzahl von Themen und ihre Zusammenhänge in den Interviews zu bekommen. Mittels der Komponenten der Textreduktion wurden im Anschluss die charakteristischen Elemente der Themendarstellung herausgearbeitet, um die unterschiedlichen Darstellungen der angesprochenen Themen sichtbar zu machen (Froschauer/Lueger 2003:159), aber auch um offene Fragen aufzuzeigen. Originalzitate aus den Interviews sollen die Positionen der befragten Frauen unterstreichen.

Für die Beantwortung meiner Forschungsfragen und aus arbeitsökonomischen Gründen war es nicht notwendig, das gesamte vorhandene Material vollständig auszuwerten. Der Teil, der sich auf die Hauptprobleme der Frauen und mögliche Lösungsansätze konzentrierte, ergab sich aus den Gesprächen und der Berücksichtigung der Ergebnisse des Fragebogens. Bei der Erstellung desselben nahm ich Anleihe bei der Problempyramide von Busch et al. (1987a:33). Die dort angeführte Rangordnung der Problemstellungen wurde von mir um die in den Gesprächen aufgetauchten Problemfelder erweitert, in eine alphabetische Reihenfolge gesetzt und den Frauen beim letzten Interview zur Bewertung vorgelegt. Die graphische Darstellung der Reihung der Problemlagen liegt unkommentiert im Anhang auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Expertinneninterview mit der Mitarbeiterin der Beratungsstelle Treffpunkt e. V. in Nürnberg wurde von mir vollständig, aber sprachlich geglättet transkribiert, von meiner Interviewpartnerin gegengelesen und überarbeitet. Es ist in einer von der Gesprächspartnerin zur Veröffentlichung freigegebenen Fassung vollständig im Anhang[7] nachzulesen.

5.5. Gewährleistung der Anonymität

Grundvoraussetzungen für diese Studie waren die Gewährleistung des Datenschutzes und eine vertrauliche Behandlung der im Rahmen der Interviews getätigten Aussagen. Teile der Interviews, die auf ausdrücklichen Wunsch der Frauen nicht auf Band aufgezeichnet worden waren oder Aussagen, welche Rückschlüsse auf die Person zuließen, blieben von einer Interpretation und Verwertung ausgeschlossen. In der folgenden Darstellung habe ich die Bezeichnungen der Frauen als Frau A, B, C usw. mehrmals verändert, sodass auch durch das Zusammenlegen scheinbar der gleichen Person zuordenbarer Interviewteile keine direkte Zuordnung der Aussagen zu einer bestimmten Person möglich ist. Von meiner Seite wurde überdies die verbindliche Zusage gemacht, die Tonbänder unter keinen Umständen in fremde Hände zu geben.

Alle befragten Frauen erhalten nach Fertigstellung dieser Arbeit ein gedrucktes Exemplar zugesandt.

5.6. Motivation der Frauen für die Teilnahme

Für alle neun Frauen war nach eigenen Angaben nicht die Aufwandsentschädigung ausschlaggebend, sondern vielmehr die Möglichkeit eines regelmäßigen Austauschs, zumindest über einen begrenzten Zeitraum. „Ich kann wieder einmal mich freimachen, ich kann jemandem was erzählen, ja. Und dieser Jemand kann vielleicht etwas damit auch erreichen, etwas bewirken und wieder weitergeben. Das ist meine Motivation, kannst du sagen, und Vertrauen. Weil ich lege dir im Vertrauen mein Leben und das meiner Familie und meiner Kinder in die Hände“ (Frau A).

Vier Frauen wollten vor allem durch ihre Teilnahme und Unterstützung dazu beitragen, dass sich die Situation der Angehörigen von Inhaftierten langfristig verbessert. „Das ist ja das Problem, es interessiert niemanden. Solange das Interesse nicht geweckt wird, wird sich nichts ändern“ (Frau C).

Zwei Frauen erwarteten sich von mir auch Informationen: „Dass man was erfährt über Stein vielleicht, wie das abläuft, was man tun kann, dass man herauskommt, was man vorher tun kann“ (Frau B). „Also, ich habe mir gedacht, ja, vielleicht erfährst du was Neues. In dieser Situation bist du ja für jede kleinste Kleinigkeit dankbar. Weil das ist ein Thema; da kann man nicht mit sehr vielen Leuten reden, das geht nicht, da muss man wirklich vorsichtig sein, wem man was erzählt. Da gibt es nicht sehr viele, die das verstehen“ ( Frau J).

Für drei teilnehmende Frauen war letztendlich die Empfehlung der Justizwachebeamtin im Besuchskommando, zu der sie großes Vertrauen hatten, entscheidend, bei der Studie mitzumachen. „Ja, erstens hat sie (Justizwachebeamtin, Anm. der Autorin) mich ganz nett dafür angeredet und dann habe ich mir gedacht, vielleicht passiert was, dass die nächsten eine Hilfe haben in der Zeit; dass das Thema nicht untergeht“ (Frau G).

Eine Frau gab an, eher aus Gefälligkeit für die Interviews zur Verfügung gestanden zu sein. Allerdings fügte sie hinzu: „Ich meine, ich hab Ihnen ein paar Sachen gesagt, die mich stören; wenn Sie es ändern könnten, ich mein, nicht nur für mich, …und es sind bestimmt einige, die vielleicht genauso denken, ich mein, ich sag halt so: Wenn einer inhaftiert ist, OK, aber manche Sachen, die die in den Justizanstalten aufführen, ich weiß nicht, ist es nur draußen in Stein so oder woanders auch so, wie soll ich sagen, die sekkieren damit auch die heraußen. (…) Es ist eigentlich ein Goodwill von den Beamten, wie sie aufgelegt sind. Und ich finde das ist nicht in Ordnung!“ (Frau F).

5.6.1. Einstellung der inhaftierten Partner und Söhne zur Studie

Alle Ehefrauen/Lebenspartnerinnen haben ihre inhaftierten Partner über die Teilnahme an dieser Studie in Kenntnis gesetzt. Fünf Ehemänner befürworteten die Teilnahme, bzw. überließen ihnen die Entscheidung. Ein Partner hatte aufgrund schlechter Erfahrungen mit SozialarbeiterInnen die Befürchtung, dass seine Frau durch die Interviewerin negativ beeinflusst werden könnte: „….er hat doch schon eine längere Erfahrung und er ist dem Thema Sozialarbeit und dem Thema Bewährungshilfe extremst negativ eingestellt. Er hat wirklich extrem negative Erfahrungen gemacht. Seine Angst war immer, dass irgendwas sein könnte, dass ich da irgendwas erfahre, was uns dann irgendwie auseinander bringen könnte. Das ist seine einzige Angst, die er hat. Also, dass mir irgendwer was einreden könnte“ (Frau H).

Die drei Mütter/Pflegemütter haben ihre Söhne ebenfalls über ihre Teilnahme an der Studie informiert. Es gab keine negativen Reaktionen der Söhne.

5.7. Bisherige Möglichkeiten des Austauschs

Zwei Ehefrauen/Lebenspartnerinnen hatten bis zu Beginn der Studie noch nie mit jemandem ausführlich über ihre Situation sprechen können. „Es hat mir nie wer zuhören wollen“ (Frau A). Frau B konnte zwar mit Freunden darüber sprechen, aber nicht mit ihrer Familie, da diese über die Inhaftierung des Partners nicht informiert war.

Frau C suchte in größeren aber regelmäßigen Abständen die Beratungsstelle einer kirchlichen Hilfsorganisation auf, wo sie von einer Lebens- und Sozialberaterin betreut wurde. Mit anderen sprach sie nur dann darüber, wenn sie gefragt wurde.

Frau E und Frau H konnten mit der Familie und Freunden über ihre Lage sprechen und waren in unregelmäßigen Abständen auch in therapeutischer Behandlung.

Alle drei Mütter/Pflegemütter haben bis zu Beginn meiner Untersuchung nur im engeren Familienkreis über ihre Situation gesprochen. Sie hatten, zum Teil auch als Folge verschiedenster negativer Erfahrungen mit diversen Einrichtungen, keine weiteren externen Hilfsangebote gesucht.

5.8. Zeitlicher und finanzieller Aufwand

Zu den Interviews brachte ich stets eine kleine Aufmerksamkeit für die Familien in Form von Süßigkeiten, Kaffee oder Zigaretten mit. Am Ende des fünften und letzten Interviews erhielten die befragten Frauen eine Aufwandentschädigung von je 100.- Euro. Eine Frau erhielt bereits vor dem letzten Interview aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage die Hälfte der Aufwandsentschädigung ausbezahlt.

Die mit dem Auto zurückgelegte Kilometeranzahl zu den Interviewterminen betrug insgesamt 5.215 km, die Fahrtzeit 82,5 Stunden. Der Zeitaufwand für die geführten Interviews belief sich auf insgesamt 120,5 Stunden. Eine Kalkulation der angefallenen Kosten liegt im Anhang auf.

5.9. Kontakte mit den Frauen außerhalb der Interviewphasen

Ich habe mit allen teilnehmenden Frauen beim ersten Interview vereinbart, dass sie mich jederzeit kontaktieren könnten, falls sie Informationen oder Ratschläge benötigten.

Außerhalb der vereinbarten Termine hatte ich zu vier Ehefrauen/Lebenspartnerinnen losen, aber regelmäßigen Kontakt und konnte ihnen bei arbeits-, pensions- und sozialrechtlichen Belangen behilflich sein. Dies reichte von der Beschaffung von Sachinformationen, Klarstellung falscher Informationen von Behörden, über das Formulieren von Einsprüchen gegen amtliche Bescheide bis hin zur Vermittlung an Fachpersonal. Zwei Frauen vermittelte ich in strafvollzugsrechtlichen Belangen an den Sozialen Dienst der JA Stein weiter. Zwei Frauen leiteten mir auch Anfragen ihrer inhaftierten Partner weiter. Der Arbeitsaufwand betrug diesbezüglich ca. 20 Stunden.

Erst durch diese lockere, über neun Monate andauernde Betreuungssituation konnte ein annähernd konkreter Hilfebedarf erhoben werden[8].

6. Biographische Grunddaten der Frauen

Es erfolgt hier eine kurze Deskription der Auswertung[9] der biographischen Variablen der befragten weiblichen Angehörigen - genauere Aufzeichnungen dazu befinden sich im Anhang.

6.1. Die Ehefrauen/ Lebenspartnerinnen

Die sechs von mir befragten Partnerinnen kommen aus den drei Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. Davon leben drei Frauen im städtischen Bereich und drei in ländlichen Gebieten. Fünf Frauen bewohnen Gemeinde- bzw. Genossenschaftswohnungen, eine Frau bewirtschaftet einen Bauernhof auf dem Lande. Zwei Frauen sind aufgrund der Inhaftierung ihres Partners während der Haft umgezogen; eine, um ihrem inhaftierten Partner näher zu sein, und eine Frau sogar zweimal, um den negativen Reaktionen auszuweichen, nachdem Informationen über die Inhaftierung in der Nachbarschaft durchgesickert waren.

Alle Frauen sind österreichische Staatsbürgerinnen und zwischen 34 und 48 Jahre alt. Eine der Frauen hat selbst eine Vorstrafe. Fünf Frauen sind mit dem inhaftierten Partner verheiratet und eine lebte vor der Verhaftung mit ihm in einer Lebensgemeinschaft. Für drei Frauen ist es die erste, für eine die zweite und für eine die sechste Ehe. Die Dauer ihren Ehen bzw. Lebensgemeinschaften betrug zum Zeitpunkt der Verhaftung des Partners zwischen einem Monat und 24 Jahren. Alle Ehefrauen/Lebenspartnerinnen sind auch Mütter. Insgesamt haben sie und ihre Partner 18 Kinder im Alter zwischen drei und 28 Jahren, wovon sechs gemeinsame Kinder sind. Sieben Kinder lebten zum Zeitpunkt dieser Studie noch im gemeinsamen Haushalt, davon drei der über 16jährigen. Von den 18 Kindern ist 16 der Aufenthaltsort des Vaters bzw. des Partners der Mutter bekannt. Zwei können aufgrund ihres Alters mit dem Begriff Gefängnis noch wenig anfangen.

Eine Frau hat Matura und eine höhere Fachausbildung, zwei Frauen haben eine berufsbildende mittlere Schule und eine Frau eine einjährige Haushaltungsschule absolviert. Eine Frau hat einen abgeschlossenen Lehrberuf und eine Frau eine begonnene Lehre, die sie allerdings wegen einer eingetretenen Schwangerschaft abbrechen musste.

Zu Beginn meiner Untersuchung war eine Frau berufstätig, zwei bezogen Notstandshilfe, eine Arbeitslosengeld und eine Frau einen Pensionsvorschuss. Das ihnen monatlich zur Verfügung stehende Geld betrug bei einer Frau ca. € 820.- bei zwei Frauen knapp um die € 1.000.-, bei einer Frau ca. € 1.200.- und eine Frau hatte mehr als € 1.500.- monatlich zur Verfügung. Alle Frauen haben mit Schulden zu kämpfen. Diese betragen zwischen € 1.000.- und € 400.000.- und setzen sich aus überzogenen Bankkonten bis zu Schulden aus Firmenkonkursen zusammen. Vier Frauen sehen diese Schulden auch als eine Folge der Haft, jedoch nur zwei Frauen haben eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht.

Die inhaftierten Partner der befragten Frauen sind zwischen 36 und 52 Jahre alt. Ihr Haftbeginn lag zwischen 2002 und 2005. Sie wurden unter anderem wegen Sexualdelikten, Mord, Mordversuch, Körperverletzung und Betrug zu Freiheitsstrafen in der Höhe zwischen drei Jahren und lebenslanger Haft verurteilt. Eine Frau kann zur Art des Deliktes keine genaue Auskunft geben. Fünf Partner haben eine Strafhaft zu verbüßen und einer befindet sich im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs. 2 StGB[10]. Für zwei Männer ist es die erste Strafhaft, für drei die zweite und für einen die dritte Haft. Drei Partner waren vor der Inhaftierung selbstständig und einer unselbstständig erwerbstätig. Einer bezog Notstandshilfe des AMS. Zur Einkommensart eines Partners gibt es keine Aussagen. Vier der inhaftierten Partner haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, zwei haben keinen Beruf erlernt.

Alle befragten Ehepartnerinnen/Lebensgefährtinnen führten ihrer Meinung nach bis zum Zeitpunkt der Inhaftierung eine durchaus befriedigende Beziehung innerhalb eines völlig normalen Familienlebens.

Drei der inhaftierten Partner hatten vor dem Beginn ihrer Beziehung zu ihren Ehefrauen/ Lebenspartnerinnen bereits eine mehrjährige Haftstrafe hinter sich, von denen die Ehefrauen/ Lebenspartnerinnen jedoch Kenntnis hatten. Ein Partner hatte bereits vor der Beziehung mehrere Haftstrafen verbüßt, von denen die Ehefrau/Lebenspartnerin aber bis zur Verhaftung nichts wusste. Zwei Partner waren bis dahin unbescholten.

Ein inhaftierter Partner einer teilnehmenden Ehefrau/Lebenspartnerin wurde kurz nach dem ersten Interview in eine andere Haftanstalt verlegt. Dies führte jedoch zu keinem Abbruch der Interviews, da diese Situation als eine Veränderung während des Untersuchungszeitraums zu werten war. Bei dieser Frau nahmen die finanziellen und psychischen Belastungen enorm zu.

Bei den anderen Ehefrauen/Lebensgefährtinnen gab es keinerlei haftbedingte Veränderungen der Grunddaten im Beobachtungszeitraum.

6.2. Die Mütter/Pflegemütter

Die drei von mir interviewten Mütter/Pflegemütter kommen aus den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. Eine Frau lebt in ihrem eigenen und eine Frau in einem gemieteten Haus im ländlichen Bereich. Eine Frau bewohnt eine Gemeindewohnung im städtischen Bereich. Eine Frau zog während der Haft ihres Sohnes um, was aber in keinem Zusammenhang mit der Inhaftierung des Sohnes stand. Alle Frauen sind österreichische Staatsbürgerinnen und zwischen 59 und 61 Jahre alt. Keine der Mütter hat eine Vorstrafe. Eine der Mütter ist in erster Ehe verheiratet, zwei sind geschieden, wobei eine Mutter bereits in einer langjährigen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. Zwei Söhne sind leibliche Kinder, ein Sohn ist ein Pflegekind. Zwei Mütter haben nur dies eine Kind, eine Mutter hat noch drei leibliche und zwei weitere Pflegekinder. Zwei Mütter beziehen eine Alterspension, eine Mutter Invaliditätspension. Das den Müttern zur Verfügung stehende Geld betrug zum Zeitpunkt der Interviews monatlich knapp über € 1.000.-, wobei eine Mutter die Pension zwar bewilligt, jedoch noch nicht ausbezahlt bekommen hatte. Zwei Mütter gehen nebenbei noch einer geringfügigen Beschäftigung nach. Keine der Mütter hat aufgrund der Inhaftierung ihres Kindes Schulden. Keine der drei Mütter erhält eine staatliche Unterstützung. Zwei Mütter können mit einem finanziellen Beistand ihrer Partner rechnen.

Das Alter der drei Söhne/Pflegesöhne liegt zwischen 27 und 40 Jahren. Zwei Söhne sind ledig, einer verheiratet. Zwei haben jeweils ein Kind, zu einem bestand allerdings zur Zeit der Interviews wenig Kontakt. Der Haftbeginn lag zwischen 2002 und 2003. Für alle Söhne ist dies die erste Freiheitsstrafe. Sie wurden wegen Drogenhandels, versuchter Raubüberfälle und mehrfach versuchten Mordes zu Haftstrafen zwischen fünf und achtzehn Jahren verurteilt. Ein Sohn wird im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs.2 StGB angehalten. Ein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, zwei hatten ihre Ausbildung abgebrochen, einer davon krankheitsbedingt. Ein Sohn bezog sein Einkommen vor der Haft durch Drogenhandel, einer durch Gelegenheitsarbeiten und einer bezog Arbeitslosengeld vom AMS.

Alle drei Söhne/Pflegesöhne lebten zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung bereits in eigenen Haushalten und waren bis dahin noch nie straffällig geworden.

Die Beziehung zu ihrem Sohn/Pflegesohn bezeichneten zwei Mütter/Pflegemütter vor der Haft als gespannt bis lau, während sie von einer Mutter/Pflegemutter als sehr liebevoll beschrieben wurde.

Bei den Müttern/Pflegemüttern gab es keine haftbedingten Veränderungen der Grunddaten im Beobachtungszeitraum.

7. Zahlen über den Strafvollzug in Österreich

Laut Gratz (2005:20) wurden in den letzten 10 Jahren in Österreich rund 60 neue Straftatbestände geschaffen bzw. Strafen erhöht und in 12 Fällen Sanktionen zurückgenommen. Obgleich der Staat die Diversion[11][12] und auch die bedingte Entlassung (welche vor allem in Ostösterreich nur sehr eingeschränkt[13] ausgesprochen wird) forciert, befanden sich laut Strafvollzugsdirektion Wien mit Stichtag 1. März 2007 in Österreichs Justizanstalten 9.084 Personen in Haft. Durch den wachsenden Anteil von Untersuchungshäftlingen steigt die Frequentierung der Justizanstalten dabei noch stärker als ihr Belag (Grafl et al. 2004:1). Daher sind durch den beständigen Wechsel der Insassen in den Justizanstalten immer neue betroffene Angehörige[14] zu registrieren (vgl. Busch et al. 1987a:5).

Von der Vollzugsdirektion Wien wurden mir im März 2007 folgende Daten zum Familienstand der 9.084 inhaftierten Personen überlassen:

Von dieser Personengruppe waren 8.653 männlich und 431 weiblich.

5.252 Personen besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft, und 3.832 Personen kamen aus anderen Ländern.

Von sämtlichen zum Stichtag 1. März 2007 inhaftierten Personen waren 59,7% ledig, 17,58% verheiratet, 15,26% geschieden, 1,11% verwitwet und zu 6,35% gab es keine Angaben über den Familienstand.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

Von den 5.252 inhaftierten Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft waren 59,27% ledig, 13,56% verheiratet, 19,71% geschieden, 1,31% verwitwet und zu 6,15% gab es keine Angaben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2

Betreffend die Anzahl jener Strafgefangenen, die Kinder haben und diesen gegenüber unterhaltspflichtig sind, standen der Vollzugsdirektion keine Informationen zur Verfügung. Weiters standen mir auch keinerlei Daten zur Verfügung, wie viele der Strafgefangenen vor ihrer Inhaftierung in eheähnliche Lebensgemeinschaft lebten.

7.1. Schätzungen über die Zahl der betroffenen Angehörigen

Geht man nun, ungeachtet der Zahl der LebenspartnerInnen, davon aus, dass rund ein Fünftel aller Gefangenen verheiratet sind, so waren allein zum Stichtag 1. März 2007 rund 1.600 EhepartnerInnen von der Inhaftierung betroffen. Nimmt man weiter an, dass pro ehelicher Beziehung 1,5 Kinder vorhanden sind (vgl. Kury 2003:415f), erhöht sich die Zahl der unmittelbar Betroffenen auf ca. 4.000 Personen.

Bezieht man nun auch LebenspartnerInnen, betroffene außereheliche Kinder, Scheidungskinder, Pflegekinder, Eltern, Geschwister und andere nahe Angehörige mit ein, so erhöht sich diese Zahl erheblich. Kollmann (2005:20) schätzt die Zahl der betroffenen Angehörigen[15] von Inhaftierten in Österreich auf zwischen 20.000 und 30.000 Menschen.

8. Die Problematik der Angehörigen- so alt wie die Gefängnisstrafe?

Galt die Gefängnisstrafe bis zum Ende des 18. Jh. nur als eine Strafform unter anderen, so wurde die Haftstrafe mit Beginn des 19. Jh. binnen weniger Jahrzehnte in ganz Europa zur maßgeblichen Form der Bestrafung (vgl. Foucault 1994:147f). Bald wurde man sich jedoch der Problematik bewusst, die mit einer Inhaftierung der zumeist männlichen Personen einherging. „Schließlich produziert das Gefängnis auf indirektem Wege Delinquenten, indem es die Familie des Häftlings ins Unglück fallen lässt“ (Foucault 1994:345).

„Dasselbe Urteil, welches das Familienoberhaupt ins Gefängnis schickt, stürzt jeden Tag die Mutter in die Not, die Kinder in die Verlassenheit, die ganze Familie in die Landstreicherei oder in den Bettel. Solchermaßen droht das Verbrechen sich fortzupflanzen“ (Lucas 1838: 64, zit. in Foucault 1994:345).

Auch Desjardin[16] (o.D.:447 zit. in Foucault 1994:154) sprach von den Begleiterscheinungen der Haft, die nicht nur angetan sind, den Inhaftierten in den Ruin zu stürzen, „…sondern auch seiner unglücklichen Familie die Mittel zum Lebensunterhalt zu nehmen“.

„Die Gefängnisstrafe war immer schon eine ‚legale Haft’ mit dem Zweck der Besserung bzw. ein Unternehmen zur Veränderung von Individuen, das durch die Freiheitsberaubung legalisiert wird. Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist die Strafhaft zugleich Freiheitsberaubung und technische Umformung der Individuen“ (Foucault 1994:297f). Die Gefangenen sollen wieder in die Außenwelt integriert werden, während ihnen jedoch diese gleichzeitig vorenthalten wird (vgl. Goffman 1973:24).

Dauert allerdings der Aufenthalt in einem Gefängnis, welches Goffman zu den totalen Institutionen[17] zählt, sehr lange an, kann unter Umständen eintreten, was Sommer (1959:586f zit. in Goffman 1973:24) als „Diskulturation“ bezeichnet. Der Gefangene verlernt, verliert oder kann die für ein Leben in der Gesellschaft erforderlichen Gewohnheiten nicht erwerben (Goffman ebd:75).

Weiters führt der Autor an, dass der Haftentlassene zwar einige seiner Rollen in der Gesellschaft wieder etablieren könne, andere Verluste von Lebensphasen wie Ausbildung, Partnersuche oder das Großziehen der eigenen Kinder jedoch unwiederbringlich seien. Goffman (ebd.:26) bezeichnet daher diesen permanenten Verlust als den „Bürgerlichen Tod“. „Mei, der Papa ist so wunderlich. Hab ich gesagt: Ja, was soll ich denn tun? Die Zeit vom Wegkommen bis jetzt, die fehlt ihm jetzt. Er lebt noch von dem, wie er weggefahren ist“ (Frau J im Interview).

9. Ausblendung der Angehörigen aus Wissenschaft und Forschung

So wie das Thema Angehörige von Inhaftierten nicht wirklich existent erscheint, so langwierig und mühevoll gestaltete sich auch die Literaturrecherche. Die Auffindung des schwer zugänglichen und teilweise bereits vergriffenen Materials dauerte nahezu ein Jahr.

Die in meiner Arbeit verwendeten Materialien und die Literatur sind vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum und zumeist aus den 80er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Eine Ausnahme ist die systematische und repräsentative Untersuchung von Pauline Morris (1965), die in den 1960er Jahren in Großbritannien 837 inhaftierte Männer und 588 Ehefrauen zu ihrer Situation befragte. Die Arbeit von Morris ist, sowohl im angloamerikanischen wie auch im deutschsprachigen Raum, die bislang umfangreichste Studie zu diesem Problemkreis und für meine Arbeit insofern von Bedeutung, als sie - meinen Recherchen zufolge - die einzige Langzeitstudie „The intensive sample“ (Morris 1965:165f) auf diesem Gebiet enthält. Allerdings untersuchte Morris im Unterschied zu meiner Studie nur Familien, wo der Strafrahmen des Ehemannes zwischen 15 Monaten und zwei Jahren lag.

Die bis dato wichtigste Arbeit zu dieser Problemstellung im deutschsprachigen Raum ist eine empirische Studie im Auftrag des deutschen Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit aus dem Jahre 1987, durchgeführt von Max Busch, Paul Fülbier und Friedrich Wilhelm Meyer. Für diese repräsentative Studie wurden 366 inhaftierte Männer und 135 Ehefrauen und Partnerinnen von Inhaftierten interviewt (vgl. Busch et al. 1987a:30f). Aufgrund ihrer gewonnenen Erkenntnisse wurde eine umfangreiche Hilfeplanung entwickelt, bis heute jedoch kaum eine der damals vorgeschlagenen Verbesserungen umgesetzt (vgl. Kern 2002:1). Jedoch sind die Erkenntnisse von damals immer noch weitgehend gültig, da sich an der Situation der Familien und Angehörigen von Inhaftierten im Wesentlichen nichts verändert hat.

Ganz aktuell ist eine Untersuchung aus Österreich von Lukas Kollmann (Befragung von 85 Angehörigen von Inhaftierten in vier österreichischen Justizanstalten, davon 78% Frauen) über die Kontakte von Strafgefangenen zu ihren Angehörigen, die er 2005 im Zuge seiner Dissertation verfasste und mir dankenswerterweise zur Verfügung stellte.

„In recent years a great deal of attention has been focused on the delinquent inside an institution…but so far as we know there has been no systematic attempt in this country to study the families of men experiencing separation as a result of imprisonment.” Diese Feststellung von Pauline Morris (1965:17) aus den 60er Jahren hat leider bis heute nichts von ihrer Gültigkeit verloren.

Obwohl aufgrund steigender Insassenzahlen in Österreichs Gefängnissen die Problematik aktueller denn je ist, gibt es im gesamten deutschsprachigen Raum kaum wissenschaftliche Studien und wenig aktuelle Fachliteratur zu diesem Thema. Dadurch unterscheidet sich die Behandlung der Probleme Angehöriger von Inhaftierten in Wissenschaft und Forschung von anderen sozialwissenschaftlichen Problemstellungen (vgl. Busch et al.1987a:27).

Anders als im „anglo - amerikanischen Sprachraum“ (Busch et al. 1987a:128), wo bereits in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts Untersuchungen[18] zur Lage von Angehörigen durchgeführt wurden, beschäftigt sich, laut Busch et al. (1987a:28), die wenige deutschsprachige Fachliteratur in Form wissenschaftlicher Arbeiten, praxisorientierter Darstellungen, Diplom- und unveröffentlichter Abschlussarbeiten hauptsächlich mit Teilfragestellungen der Probleme Angehöriger. Busch (ebd.:29) bezeichnet die Forschung insgesamt als bruchstückhaft und unzureichend. Die Ausblendung der Angehörigen aus Wissenschaft und Forschung korrespondiere mit ihrer Ausblendung aus anderen Bereichen. So würden nach wie vor grundlegende Daten über den Umfang und die Struktur dieser Gruppe fehlen. Dies ist auch nach Meyer (1983:20) symptomatisch für das Phänomen der Ausblendung der Angehörigen.

Weder die Viktimologie als Teil der Kriminologie, die für die Problemstellung der Angehörigen von Inhaftierten prädestiniert zu sein scheint, noch die Familiensoziologie haben laut Meyer (1983:26) die Gruppe der Angehörigen von Inhaftierten als Teil ihrer wissenschaftlichen Theoriebildung entdeckt. Während erstere ihr Interesse hauptsächlich auf die Opfer als unmittelbar geschädigte Personen krimineller Handlungen legt, scheint den FamiliensoziologInnen die Gruppe der Angehörigen seit jeher verborgen geblieben zu sein. Meyer kritisiert an dieser Stelle vor allem, dass die Angehörigen nur in ihrer nachgeordneten Bedeutung für den Hauptakteur, den Mann, ins Blickfeld wissenschaftlicher Betrachtung gelangen. Die diesem Phänomen inhärente Perspektive fokussiere auf den Mann und seine Lebenswelt, lasse ihn zum Mittelpunkt und Ausgang von Betrachtungen werden. Der Hauptgrund dieses - nach Meyer - sexistischen Zugangs liege in der sozialen Dominanz des Mannes, über den nach wie vor der soziale Status der Familie definiert werde (Meyer ebd.:27), während die Frau vor allem in ihrer Rolle als Resozialisierungsinstanz für den straffälligen Mann beurteilt werde.

Erhard und Janig (2003: 155) kritisieren vor allem die Ausblendung der mitbetroffenen Kinder in der psychologischen und sozialwissenschaftlichen Forschung in Österreich, obwohl ihrer Ansicht nach weder ihre Zahl noch ihre Belastungen gering sein dürften.

Als weiteres Symptom für die „Unwichtigkeit“ dieses Themas sehe ich auch die Ablehnung einer finanziellen Unterstützung meiner Diplomarbeit durch alle von mir kontaktierten Behörden und Organisationen.

9.1. Mögliche Ursachen der Ausblendung

Obwohl die Angehörigen von Inhaftierten unter enormem Druck stehen, multiple Problemlagen haben und daher professioneller Hilfe bedürfen, gelten sie nach wie vor weder als Zielgruppe der Forschung noch der Sozialarbeit. „Sie tauchen in der anonymen Masse unter und treten lediglich als Teil des Klientels sozialer Institutionen - sofern sie diese überhaupt erreichen - in Erscheinung“ (Meyer 1983:1).

9.2. Die Thesen von Pilgram

Diese Problematik führte 1977 den österreichischen Rechts- und Kriminalsoziologen Arno Pilgram zu folgender Überlegung:

„In der Wissenschaft ist kein geringes Interesse am Strafvollzug der Gesellschaft und an Strafgefangenen vorhanden, hingegen eine weit reichende Ausblendung der Angehörigen Gefangener zu beobachten“ (Pilgram 1977:44).

Als Ursache dieses Missverhältnisses führt er folgende vier Thesen an:

Die Gründe liegen

1. in der individualistischen Schuld- und Strafauffassung im Recht,
2. in der zentralen Stellung der Freiheitsstrafe im Strafsystem,
3. in der „kriminalistischen“ Orientierung der Kriminologie,
4. in der geringen Artikulations-, Organisations- und Konfliktfähigkeit der Betroffenen (Pilgram ebd.:44).

Die vierte These untermauert Pilgram (1977:50) vor allem damit, dass er die Angehörigen Gefangener als inhomogene, verstreute und unterschiedlich situierte Gruppe bezeichnet. Das gemeinsame Interesse mache nur einen Teil ihrer Lebensinteressen aus. Die betroffenen Personen, bei denen es sich größtenteils um Frauen, Kinder oder ältere Leute handle, deren gesellschaftliche Leistung kaum relevant sei, befinde sich zumeist in wirtschaftlich prekären Verhältnissen, welche keine Verschlechterung zulassen. Auch berge eine Organisation von Angehörigen die Gefahr, mit dem diskriminierten Status des Straftäters identifiziert zu werden. Somit seien Strategien der Verheimlichung, der Trennung und Verselbstständigung nahe liegender als die Bekämpfung dieses Status. Weiters trage diese geringe Artikulations-, Organisations- und Konfliktfähigkeit der Betroffenen auch dazu bei, dass um ihre Problemlage in der Öffentlichkeit Ruhe herrsche.

Ein Punkt, der Pilgrams vierter These beigefügt werden müsste, ist auch das Faktum, dass der Status als Angehörige/r eines/er Inhaftierten zwar von zeitlicher Begrenztheit ist, aber in der Dauer erheblich variiert (vgl. Meyer 1983:29). Dadurch ist die Gruppe der Angehörigen nicht konstant, sondern einer ständigen Veränderung unterworfen.

9.3. Ausblendung aus der Sicht der befragten Frauen

„Darüber spricht man nicht. Das ist so in unserer Gesellschaft … Die Angehörigen nehmen sich die Frechheit heraus, immer noch mit ihm Kontakt zu haben. Dass man alles abbrechen könnte, dann ginge es ja einem auch besser. Man könnte ja dann vielleicht auch unter Umständen jemand anderen kennen lernen. Dann ist das überhaupt gelöscht. Dann ist man wieder resozialisiert; manche oder viele wahrscheinlich“ (Frau F).

„Ich habe schon oft darüber nachgedacht; und ich muss gestehen, so richtig über Angehörige hört man ja erst jetzt mit der neuen Justizministerin[19] … diese Langzeitbesuche. Aber vorher, ich habe mir immer gedacht, das interessiert ja die gar nicht. Für die existieren nur die, die in Haft sitzen, weil die müssen sie ja wieder-,“ (Frau G).

„Weil es einfach leichter ist, das zu übergehen, hinwegzuschauen. Die werden schon klarkommen; wenn nicht, haben sie ein Pech gehabt … Das tun wir uns gar nicht an. So rennt das. Und vor allem-, es passiert ja in Österreich tagtäglich irgendetwas. Also müssten ja wirklich aktive Dienste auf Habt Acht sein. Das muss ja auch bezahlt werden. Na ja, und unser Vater Staat hat für so etwas einmal gar kein Verständnis und auch kein Geld. (…) Das ist ein Tabuthema; ein reines Tabuthema. Da wollen wir gar nichts wissen“ (Frau E).

„Ja, ich kann es schon sagen. Weil da denken sie, na der Mann hockt im Häfen; der hat ja das angestellt. Wie sich die Frauen oder ist ja wurscht wer, wie sich die fühlen… ziemlich beschissen. Na ja, wie soll ich das jetzt erklären; die denken sich, hättest halt nicht so einen geheiratet, selber schuld“ (Frau D).

„Na ja ich weiß nicht. Die meisten werden abgehakt. Wenn du drinnen bist, bist du abgehakt… Wenn es so ist wie bei mir-, ich bleib trotzdem bei ihm, vergiss es, die ist genauso wie er“ (Frau C).

„… die Gesellschaft sagt sich, die gehören eh auch gestraft: mitgehangen, mitgefangen!“ (Frau B).

„Was man da anrichtet bei einem Kind?... Es regen sich auch keine Kinderpsychologen auf. Über das wird nicht gesprochen! Weil wenn du-, wenn du eh deinen Mann hast, der im Gefängnis ist, bist du selber mitschuld-, das ist die Sippenhaft! Die indirekte Sippenhaft, die es noch immer gibt…“ (Frau A).

9.4. Die individualistische Strafauffassung

Das heutige Strafrecht geht von einer individualistischen Schuld- und Strafauffassung (Pilgram 1977:44) aus, die den Straftäter „…isoliert herausgelöst behandelt, zunächst aus der Gesellschaft herausnimmt, um ihn später, nach Strafverbüßung wieder in diese zurückzusetzen … Hierbei können sowohl durch die Herausnahme als auch Rückkehr des Täters erhebliche Schäden im sozialen Umfeld entstehen, die sich nicht nur negativ auf den Täter selbst, sondern auch die Bezugspersonen und das weitere Umfeld auswirken können“ (Kury/Kern 2002:98). Denn obwohl diese Individualisierbarkeit Grundlage unseres Rechtssystems ist, ist zu bemerken, dass kein Individuum und somit auch nicht der Rechtsbrecher losgelöst von sozialen Beziehungen lebt, sondern sich „…in einem Set sozialer Rollen…“ (Meyer 1983:22) befindet. Dieses „strukturelle Dilemma“ ist seiner Meinung auch mitverantwortlich für die Nichtbeachtung und Ausblendung der Angehörigen von Inhaftierten (vgl. Meyer ebd.:20). Unbestritten ist jedoch, dass die vielschichtigen Problemlagen, unter denen Angehörige zu leiden haben, sehr wohl auch eine Folge des individualistischen Strafsystems sind. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe richtet sich demnach zwar ausschließlich gegen den Verurteilten selbst, trotzdem sind, meist unbeabsichtigt, auch die Angehörigen betroffen (vgl. Kawamura-Reindl 2003:9).

Fülbier (1983:33) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Mitbestrafung ohne Urteil“, durch welche die Restfamilie[20] in materielle und psychologische Konfliktsituationen gerät, die nur in den seltensten Fällen durch eigenes Management kompensiert werden könne. Ich möchte hier bewusst nicht das Wort „Sippenhaftung[21] “ in den Raum stellen, da dies eine Bestrafung der Angehörigen an Stelle des Täters[22] bedingen würde, sondern spreche von einer „Stigmatisierung“ der Angehörigen, worauf ich auch in einem der folgenden Kapitel genauer eingehen werde.

10. Ergebnisse der Befragungen

Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse der Interviews mit den betroffenen Frauen über die Problemlagen und fehlenden bzw. benötigten Hilfsangebote für Angehörige von Inhaftierten den Erkenntnissen aus der Literatur und den Erfahrungen der Beratungsstelle Treffpunkt e.V. in Nürnberg gegenübergestellt. Dabei werden die materiellen, psychischen und sozialen Probleme der Ehefrauen/Lebenspartnerinnen und Mütter/Pflegemütter infolge der Inhaftierung des Partners/Sohnes innerhalb des Untersuchungszeitraumes analysiert.

10.1. Die Verhaftungssituation

10.1.1. „…und plötzlich steht die Kripo vor mir!“

Der einschneidende Beginn einer Inhaftierung ist zumeist die Verhaftung des straffällig gewordenen Menschen durch die Polizei (vgl. Kury 2003:415).

Zu diesem Zeitpunkt ist der familiäre Zusammenhalt allerhöchsten Anforderungen ausgesetzt. Vor allem den Frauen kommt hinsichtlich des Überstehens dieser ersten Krisen enorme Bedeutung zu, müssen sie doch, abgesehen von der Herausnahme des Mannes aus der Familie mit Zweifeln an der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des Partners/Sohnes fertig werden (vgl. auch Klinkert 1983:128).

Der plötzlichen Zwangstrennung durch Staat und Strafjustiz standen alle sechs befragten Ehefrauen/Lebenspartnerinnen zu Beginn gleichermaßen hilflos und ohnmächtig gegenüber.

„Es war wie ein Schock, ich konnte es nicht glauben“ (Frau A). „Ich war richtig vereist; ja nichts an mich ranlassen, von niemandem“ (Frau J). Für vier Frauen kam die Verhaftung ihres Partners völlig überraschend und schockartig; sie hatten keine Ahnung, dass ihr Partner eine strafbare Handlung gesetzt hatte. „…ich habe mit dem überhaupt nicht gerechnet… und plötzlich steht die Kripo vor mir und ich habe mir gedacht, ich bin, ich weiß nicht wo-,“ (Frau F).

Zwei der sechs Ehefrauen/Lebenspartnerinnen waren bei der Verhaftung anwesend, zwei erfuhren durch die Polizei und eine durch ein Familienmitglied, dass ihr Partner inhaftiert worden war. „Wie das passiert ist, das werde ich auch nie vergessen, ich habe ja doch zwei, drei Tage überhaupt nicht gewusst, wo er ist; und ich hab mir halt gedacht: Na ja, wir sind noch nicht so lange zusammen; wird er halt gegangen sein. Dann waren die (die Polizei, Anm. der Autorin) bei mir, dann waren wieder zwei, drei Tage, wo ich gewusst habe, er ist da drinnen, aber absolut nicht gewusst habe, was ich tun soll, ja“ (Frau H). Bei einer Frau war keine Verhaftungssituation gegeben.

Dies deckt sich in etwa mit der Studie von Busch et al. (1987:38) und Kury/Kern (2003:102), wonach mehr als die Hälfte der von ihnen befragten Frauen der Straftat und der Inhaftierung völlig unvorbereitet gegenüberstanden und lediglich ca. ein Drittel vorher Kenntnis von der Straftat des Partners hatte und sich zumindest gedanklich mit einer Inhaftierung auseinandersetzen konnte..

Frau J war hochschwanger und befand sich zum Zeitpunkt der Verhaftung im Spital. Sie fühlte sich von der Situation heillos überfordert; stand mit den Kindern aus der ersten Ehe ihres verhafteten Ehemannes alleine da und war in ein Konkursverfahren verwickelt. Zudem hatte sie unter massiven Schuldzuweisungen („Warum nimmst du dir so einen?“) ihrer Familie und des sozialen Umfeldes zu leiden. „Da hab ich mir gedacht: da musst du jetzt durch, weil sonst verlierst du alles.“ Sie erlitt wenige Wochen nach der Verhaftung ihres Partners eine Frühgeburt. Da Frau J nach Meinung der Strafbehörde in den Fall involviert war, wollte ihr die Jugendwohlfahrtsbehörde das neugeborene Kind abnehmen, was sie jedoch verhindern konnte.

Frau C stand ebenfalls einige Tage vor ihrer Niederkunft, als die Polizei ihren Mann in der Nacht vor der gemeinsamen Wohnung verhaftete. Sie fühlte sich von einer Situation überfahren, mit der sie nie gerechnet hatte. Sie war bis zu diesem Zeitpunkt noch nie von ihrem Partner getrennt gewesen. „Ich hab auch nicht weinen können; kein Zorn; einfach nur die Angst und diese Leere“. Angst auch „…dass jetzt irgendwer kommt und sagt, die Kinder haben jetzt einen Vormund und die Kinder brauchen jetzt eine Betreuung-, und da kommt mir irgendeine Sozialarbeiterin oder die Fürsorge. Mehr hätten die nicht gebraucht!“

Belastend waren für Frau E auch die Schuldzuweisungen durch die Kriminalbeamten: „Ich hätte mich mit so was ja nicht einlassen müssen“ und die mediale Aufbereitung der Straftat ihres Partners. „Es war im Fernsehen, es war in den Zeitungen, mit Namen ausgeschrieben. Man darf ja nicht-, ha ha. Ich habe damit leben müssen“.

Beide schwangeren Frauen berichteten, dass weder zum Zeitpunkt der Verhaftung noch danach von den Exekutivbeamten und Behörden Rücksicht auf ihren Zustand genommen worden wäre.

Frau G musste die Verhaftung ihres Partners auf offener Straße durch ein großes Polizeiaufgebot in Anwesenheit ihres Kindes miterleben: „Ich hab das noch so in Erinnerung; wo der Beamte gesagt hat, Sie dürfen nicht zum Auto gehen. Sag ich, da ist mein Kind drinnen. Ich darf nicht zum Auto. Da sitzt mein Kind drinnen. Ich will mein Kind heraushaben. (…) Er hat herausgeschaut, hat gesehen, der Papa ist weg, hat mich angeschaut-, sag ich, ich will zu meinem Kind, die haben mich nicht zu meinem Kind gehen lassen. Ich habe geschrieen und geplärrt, (…) und dann endlich; ja, holen Sie ihr Kind. (…). Für meinen Sohn war das furchtbar. Er hat monatelang in der Nacht Schreikrämpfe gehabt und die Polizei ist für ihn bis heute böse“. Obwohl sie in die Straftat nicht involviert war, fühlte sie sich bei den anschließenden Verhören durch die Polizei massiv unter Druck gesetzt. Sie litt vor allem unter der Behandlung und den offensichtlichen Launen der ermittelnden Beamten. Ich darf nicht zurückdenken an meine Verhöre. Wenn sie dir drohen, ich soll das jetzt unterschreiben, weil wenn ich das nicht unterschreibe, wird mein Kind sehen, wann es seine Mutti wieder sieht. (…) Wenn ich daran denke, wie ich bei der … meine Aussage gemacht habe oder mehr oder weniger machen hätte müssen-, heute tät ich aufstehen, da sind sechs Mann hoch neben mir gestanden und haben drei Stunden auf mich eingeschrieen . Ich bin dort hinausgegangen und habe nicht einmal mehr gewusst, wie ich heiße“.

Vier der fünf Partner blieben bis zum Antritt der Strafhaft bzw. der Maßnahme in Untersuchungshaft.

Frau D, deren Mann vor dem Haftantritt noch fast zwei Jahre in Freiheit verbringen konnte, hatte die Möglichkeit, die finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten soweit zu regeln, dass eine Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes während seiner Abwesenheit gewährleistet werden konnte. „Also mir hat das schon was gebracht, die zwei Jahre; die Kinder sind größer…. Wenn ich zurückdenke, wir haben eigentlich alles organisiert.“

Frau B reagierte auf den Haftantritt ihres Partners und der damit verbundenen Einsamkeit und finanziellen Verschlechterung ihrer Lebenslage mit schweren Depressionen. „…da ist alles auf mich zugekommen, dann hat es mich mit den Nerven so gehabt, dann hab ich Depressionen gehabt; das habe ich eh noch immer, und finanziell ist es dann mehr geworden. Ist immer ärger geworden“.

[...]


[1] Ausführlichere statistische Daten siehe Seite 27.

[2] Diese Fragestellung hat sich auch für Julia Kern (2002:116) aus den Ergebnissen ihrer explorativen Studie ergeben.

[3] Die Justizanstalt Stein bei Krems an der Donau ist mit ihren drei Außenstellen Oberfucha, Meidling und Mautern die größte Strafvollzugsanstalt Österreichs. Das im Jahre 1850 vom Staat angekaufte ehemalige Redemptoristinnenkloster umfasst nach zahlreichen Um- und Zubauten, darunter den 1873 fertig gestellten Sterntrakt nach Nürnberger Vorbild, ein Areal von über 58.000 m². In der Anstalt werden ausschließlich männliche Straftäter, deren Strafdauer 18 Monate übersteigt, untergebracht. Die vorgesehene Kapazität der Anstalt beträgt rund 730 Häftlinge, die in 28 Werkstätten und Betrieben sowie in den Außenstellen beschäftigt werden (vgl. Neustart 2007).

[4] Siehe Anhang

[5] Dieses Interview musste aus organisatorischen Gründen telefonisch geführt werden.

[6] die eigene Familie; Definition nach Parson (1955:o.A. in Wegel 2005:13): Die Kernfamilie mit separatem Wohnsitz, getrennt von der Herkunftsfamilie.

[7] Siehe Anhang

[8] Bei dieser Vorgehensweise orientierte ich mich an der Studie von Busch et al. (1987:186): Die befragten Angehörigen wurden dabei von den InterviewerInnen nicht als „Objekt“ der Forschung, sondern als gleichwertige „Subjekte“ behandelt. Es ergab sich dabei für die InterviewerInnen die Verpflichtung, die Frauen in ihren Problemen nicht alleine zu lassen, vor allem dann nicht, wenn sie durch das Interview erneut aktualisiert worden waren.

[9] Da sich diese Angaben nur auf eine sehr kleine Untersuchungsgruppe beziehen, lassen die Ergebnisse keine Rückschlüsse auf eine bis dato allerdings nicht erfasste Grundgesamtheit von weiblichen Angehörigen zu (vgl. Busch 1987a: 29, 222f).

[10] § 21 Abs.2 StGB: „In eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist auch einzuweisen, wer, ohne zurechnungsunfähig zu sein, unter dem Einfluss seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. In einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.“

„Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kann bis zu lebenslang dauern, wenn die zumindest jährliche Überprüfung des Fortbestandes der Gefährlichkeit eine Entlassung nicht gerechtfertigt erscheinen lässt“ (Gratz et al. 1999:8).

[11] Es sind im Strafvollzug drei verschiedene strafrechtliche mit Freiheitsentzug verbundene Eingriffe zu unterscheiden: Untersuchungshaft, Strafhaft und Maßnahmen (vgl. Gratz et al. 1999:6).

Die Schubhaft ist hier ausdrücklich ausgenommen. Gemäß § 76 FPG stellt sie keine Strafhaft oder eine richterlich verordnete Haft dar, sondern wird lediglich von der Verwaltungsbehörde ausgesprochen und durchgesetzt.

[12] Mit Diversion bezeichnet man im Strafrecht: „alle Formen staatlicher Reaktionen auf strafbares Verhalten, welche den Verzicht auf die Durchführung eines Strafverfahrens oder die Beendigung eines solchen ohne Schuldspruch und ohne förmliche Sanktionierung des Verdächtigen ermöglichen (Schroll 1997:17, zit. in Hönisch/ Dvorak 2006:3)

[13] Gratz (2005:56) spricht bei der bedingten Entlassung nach § 46 Abs.1 StGB vor allem in Ostösterreich von einem toten Recht.

[14] Die formale Definition von Angehörigen nach § 72 StBG besagt: (1) Unter Angehörigen einer Person sind ihre Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie, ihr Ehegatte und dessen Geschwister, ihre Geschwister und deren Ehegatten, Kinder und Enkel, die Geschwister ihrer Eltern und Großeltern, ihre Vettern und Basen, der Vater oder die Mutter ihres unehelichen Kindes, ihre Wahl- und Pflegeeltern, ihre Wahl- und Pflegekinder, ihr Vormund und ihre Mündel zu verstehen. (2) Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaften leben, werden wie Angehörige behandelt, Kinder und Enkel einer von ihnen werden wie Angehörige auch der anderen behandelt (BGBL 1998/ 153).

[15] Meinen Erfahrungen als Praktikantin beim Sozialen Dienst in der JA Stein zufolge werden sehr wohl im Zuge der Sozialanamnese beim Erstgespräch mit dem Gefangenen Daten bezüglich Angehöriger und vorhandener Kinder erhoben. Also wäre es doch grundsätzlich möglich, im Zuge einer Datensammlung auch Rückschlüsse über die Anzahl der betroffenen Angehörigen von Inhaftierten zu erhalten.

[16] Trotz intensivster Recherchen konnte dieser Schrift keine Jahreszahl zugeordnet werden. Im Vergleich zu anderen Schriften Desjardins kann man als Entstehungszeitraum die zweite Hälfte des 18. Jh vermuten.

[17] Den zentralen Merkmalen einer totalen Institutionen zufolge wird die grundlegende soziale Ordnung, wonach die drei menschlichen Lebensbereiche Schlafen, Spielen und Arbeiten mit wechselnden Partnern, unter verschiedenen Autoritäten und ohne umfassenden rationalen Plan stattfinden, aufgehoben: „1. Alle Angelegenheiten des Lebens finden an ein und derselben Stelle, unter ein und derselben Autorität statt. 2. Die Mitglieder der Institution führen alle Phasen ihrer täglichen Arbeit in unmittelbarer Gesellschaft einer großen Gruppe von Schicksalsgenossen aus, wobei allen die gleiche Behandlung zuteil wird und alle die gleiche Tätigkeit gemeinsam verrichten müssen. 3. Alle Phasen des Arbeitstages sind exakt geplant, eine geht zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt in die nächste über, und die ganze Folge der Tätigkeiten wird von oben durch ein System expliziter formaler Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben. 4. Die verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten werden in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der angeblich dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen“ (vgl. Goffman 1973: 17).

[18] Lt. Busch et al. (1987a:150f) ist für die Mehrzahl der amerikanischen und auch der englischen Studien der aus der Familiensoziologie abgeleitete und auf die Situation der Frauen von Inhaftierten applizierte „Krisenansatz“ kennzeichnend. Die Studien konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Darstellung der empirischen Vorgehensweise und die anschließende Hypothesendiskussion. Weiterführende Diskussionen über z. B. strukturelle Widersprüche zwischen dem Rechts – und dem Familiensystem unterbleiben beinahe vollständig.

[19] Bezieht sich auf BMin a. D. Mag.a Gastinger (Anmerkung der Autorin)

[20] Im Unterschied zu Deutschland, wo Ehe und Familie im Verfassungsrang (GG § 6 Abs.1) stehen und als besonders schützenswert zu betrachten sind, scheiterte eine Verankerung im österreichischen Verfassungsgesetz bis dato an den „…fundamentalen weltanschaulichen Gegensätzen der tragenden politischen Kräfte…“ (vgl. Bauer 2003:6)

[21] Die Sippenhaftung ist eine Bezeichnung aus dem altdeutschen Recht und stand für das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Bußen und Wergeld ihrer Angehörigen. In der Zeit des Nationalsozialismus und auch in der Zeit des Realsozialismus in der DDR bekam diese Bezeichnung eine neue Bedeutung und stand nunmehr für die Bestrafung eines Angehörigen anstelle eines anderen „Sippenangehörigen“ (vgl. Wikipedia 2007).

[22] Ortner und Wetter (1987:15) sehen bei aller Grausamkeit, ganze Sippen für ein Vergehen eines Mitgliedes auszurotten, darin immerhin die Anerkennung eines sozialen Zusammenhangs. Auch die Einkerkerungen unter feudalherrschaftlichen Verhältnissen stellten ihrer Meinung nach den Familienzusammenhang insofern in Rechnung, als diese zur Erpressung der Familienangehörigen diente.

Final del extracto de 162 páginas

Detalles

Título
Angehörige von Inhaftierten. Eine nicht wahrgenommene Zielgruppe der Sozialarbeit in Österreich
Subtítulo
"Unterstützung null, Beratung auch null, weil Wissen auch null!"
Universidad
St. Pölten University of Applied Sciences
Calificación
1
Autor
Año
2007
Páginas
162
No. de catálogo
V89660
ISBN (Ebook)
9783638039604
ISBN (Libro)
9783638936200
Tamaño de fichero
1039 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Unterstützung, Beratung, Wissen, Angehörige, Inhaftierten, Zielgruppe, Sozialarbeit
Citar trabajo
Mag.a(FH) Christiane Hundsbichler (Autor), 2007, Angehörige von Inhaftierten. Eine nicht wahrgenommene Zielgruppe der Sozialarbeit in Österreich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89660

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