Disproportionalität in den Wahlsystemen der Bundesländer

Welche Faktoren haben Einfluss?


Tesis (Bachelor), 2007

45 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Literaturrahmen

3. Disproportionalität und der politisch-institutionelle Ansatz S . 5

4. Die Wahlsysteme der deutschen Bundesländer

5. Technische Elemente von Wahlsysteme n

6. Untersuchungsdesign, Daten und Methode

7. Operationalisierung

8. Bivariate Analyse

9. Multivariate Analyse

10. Zusammenfassung

11. Literatur

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Sperrklausel und Disproportionalität

Tab. 2: Wahlkreisgröße und Disproportionalität

Tab. 3: Zusammenhang Parlamentskammergröße

Tab. 4a: Sitzzuteilungsverfahren und Disproportionalität (1)

Tab. 4b: Sitzzuteilungsverfahren und Disproportionalität (2)

Tab. 5: Überhang- und Ausgleichsmandatregelungen und

Disproportionalität

Tab. 6: Multivariate Analyse: Modelle 1-5 (mit Prozenthürde)

Tab. 7: Multivariate Analyse: Modelle 6-10 (ohne Prozenthürde)

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Sperrklausel und Disproportionalität

Abb. 2a: Wahlkreisgröße und Disproportionalität

(mit Prozenthürde)

Abb. 2b: Wahlkreisgröße und Disproportionalität

(ohne Prozenthürde)

Abb. 3a: Parlamentskammergröße und Disproportionalität

(mit Prozenthürde)

Abb. 3b: Parlamentskammergröße und Disproportionalität

(ohne Prozenthürde)

Abb. 4a: Sitzzuteilungsverfahren und Disproportionalität

(mit Prozenthürde)

Abb. 4b: Sitzzuteilungsverfahren und Disproportionalität

(ohne Prozenthürde)

Anhang

Anhang 1: Indexwerte zur Disproportionalität

Anhang 2: Wahlkreisgrößen

Anhang 3: Parlamentskammergrößen

Anhang 4: Sitzzuteilungsverfahren

Anhang 5: Indexwerte zu Überhang- und Ausgleichsmandatregelungen

Anhang 6: Visualisierung von Cook’s D für multivariate Modelle 1 und 6

1. Einleitung

Wahlen sind heute eine grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie. Durch sie können die Bürger eines Landes oder einer untergeordneten Gebietskörperschaft ihre Repräsentanten für verschiedene Arten von Volksvertretungen bestimmen.

Der konkrete Ablauf einer Wahl und die für die Verrechnung von Wählerstimmen in Mandate gebräuchlichen Methoden hängen von gesetzlichen Vorgaben ab, über die ein bestimmtes Wahlsystem definiert werden kann. Ein Wahlsystem regelt, „…wie der Wähler seine polit. Präferenz in Stimmen ausdrücken kann und wie dieses Votum in Entscheidungen über die (personelle) Besetzung von Ämtern/Mandaten und die (parteipolit.) Zusammensetzung von Repräsentativversammlungen übertragen wird.“ (Nohlen, 2003: S. 717)

Verschiedene Wahlsysteme mit ihren technischen Elementen haben unterschidliche Eigenschaften und können zu Unterschieden in der Besetzung der Gremien führen. Generell geht man davon aus, dass mit steigendem Proportionalitätsgrad eine geringere Bevorzugung von Parteien stattfindet. Ob eine hohe Proportionalität gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht ist, kann nur politisch oder normativ beurteilt werden.

Das Hauptanliegen dieser Arbeit besteht darin, Unterschiede zwischen den Wahlsystemen der deutschen Bundesländer in ihrer Proportionalität mithilfe von technischen Elementen der Wahlsysteme zu erklären. Es soll also untersucht werden, in wieweit die technischen Wahlelemente als Erklärungsfaktoren und Prädiktoren für die Proportionalität herangezogen werden können. Die in den Ländern existierenden technischen Elemente werden im Laufe der Studie zusammen mit den gängigen, in der internationalen Wahlsystemforschung gebräuchlichen Arbeitshypothesen präsentiert.

Mit dieser empirisch-quantitativ-technischen Untersuchung wird einerseits versucht, empirisch gesicherte Hypothesen zu überprüfen, andererseits mögliche Besonderheiten der Wahlsysteme der Bundesländer zu entdecken und zu erklären. Eine systematische Überprüfung der Proportionalität und ihrer Bestimmungsgründe in den Ländern wurde bisher nicht durchgeführt. Da Wahlsysteme keine unveränderbaren Gegebenheiten sind und durch Parlamentsbeschlüsse abgeändert werden können, kann aus dieser Untersuchung zudem abgeleitet werden, welche Konsequenzen sich hinsichtlich einer Veränderung der Proportionalität durch eine Abänderung technischer Wahlsystemelemente in den Bundesländern ergeben könnten.

Zuallererst wird ein kurzer Überblick über die in diesem Forschungsbereich relevante Literatur gegeben. In Abschnitt 3 wird sodann das Konzept der Proportionalität bzw. ihres Gegenstücks, der Disproportionalität, vorgestellt und in einen theoretischen Rahmen eingebettet. Im darauffolgenden Abschnitt wird der Versuch unternommen, die Untersuchungsobjekte „Wahlsysteme der Bundesländer“ mit ihren Eigenschaften zu beschreiben und zu klassifizieren. Abschnitt 5 wird dann eine ausführliche Präsentation der technischen Wahlsystemelemente liefern, von denen ein Einfluss auf die Disproportionalität erwartet wird. Untersuchungsaufbau und Methode werden in Abschnitt 5 erläutert. Im Anschluss daran werden die verschiedenen Operationalisierungsmethoden zu den einzelnen Variablen vorgestellt. Der erste Teil der Analyse, die Untersuchung von bivariaten Zusammenhängen zwischen technischen Wahlsystemelementen und Disproportionalität, findet sich in Abschnitt 8. Abschnitt 9 enthält dann die multivariate Analyse, durch die die Erklärungskraft der technischen Wahlfaktoren zur Vorhersage der Disproportionalität ergründet wird.

2. Literaturrahmen

Aus Kapazitätsgründen werden hier nur die für diese Studie im engeren Sinne relevanten Studien vorgestellt. Die erste systematische Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen technischen Wahlsystemvariablen und Disproportionalität vor dem Hintergrund einer Studie zum Einfluss von Wahlsystemen auf Parteiensysteme ist die Arbeit „The Political Consequences of Electoral Law“ von Douglas W. Rae aus dem Jahr 1967. In dieser fand er heraus, dass mehrere technische Elemente von Wahlsystemen auf Variablen des Parteiensystems und auf die Disproportionalität Einfluss haben, hervorzuheben ist der starke Einfluss der Wahlkreisgröße. Taagepera und Shugart greifen dies in ihrer umfassenden Analyse „Seats and Votes. The Effects and Determinants of Electoral Systems“ aus dem Jahr 1989 auf. Neben Sperrklauseln überprüfen sie ebenso wie Rae auch den Einfluss von Wahlformeln und Sitzzuteilungsverfahren. Über die Auswirkungen dieser beiden Variablen auf die Disproportionalität schreibt Michael Gallagher 1991 in seiner Studie „Proportionality, Disproportionality and Electoral Systems“. Zudem vergleicht er verschiedene Methoden zur Messung der Disproportionalität und präsentiert auch eine eigene, den so genannten Least-Square Index. Dieser wird in der vorliegenden Studie zur Messung der Disproportionalität verwendet. Im Jahr 1994 erschien schließlich eine sehr umfassende Studie von Arend Lijphart („Electoral Systems and Party Systems“), in der Hypothesen über die technischen Elemente von Wahlsystemen in einer international vergleichenden Überprüfung weitgehend bestätigt werden konnten. Lijphart untersuchte zusätzlich zu den bereits genannten Variablen noch den Einfluss der Parlamentskammergröße auf Disproportionalität und Parteiensystem. In seiner Arbeit „Patterns of Democracy“ (1999) wurde ebenfalls eine international vergleichende Untersuchung hinsichtlich Disproportionalität und Parteiensystem durchgeführt. Die Wahlsysteme sind in diesem Werk ein Indikator unter vielen, mithilfe derer ein politisches System auf einem Kontinuum zwischen Mehrheits- und Verhandlungsdemokratie eingeordnet werden kann.

In den letzten Jahren gab es wenig neue Studien, die sich mit der Disproportionalität von Wahlsystemen beschäftigten. Für die deutschen Bundesländer sucht man bisher vergeblich nach Literatur. Lediglich Massicotte (2003) liefert mit seiner deskriptiven Arbeit „To Create or to Copy? Electoral Systems in the German Länder“ einen Überblick über die Wahlsysteme der Bundesländer. Nohlen (2004) gibt in „Wahlrecht und Parteiensystem“ zwar einen guten Überblick über den Zusammenhang von Wahlsystemen und Parteiensystemen, beschränkt sich jedoch auf internationale Vergleiche und lässt die Bundesländer weitgehend außen vor. Als sehr hilfreich für die Durchführung dieser Studie hat sich die „International Encyclopedia of Elections“ von Rose (Hrsg.) aus dem Jahr 2000 erweisen. Man findet dort viele Definitionen und grundlegende Erklärungen der meisten Aspekte, die Wahlen und Wahlsysteme betreffen.

Wirklich grundlegende Kontroversen gibt es im Bereich der Wahlsystemforschung nicht, was wohl an der sehr technischen Natur des Fachgebietes liegt. Unterschiedliche Meinungen beziehen sich eher auf unterschiedliche Messmethoden, unterschiedliche Interpretationen der Ergebnisse und dergleichen. Die Erforschung der Bestimmungsgründe der Disproportionalität ist eine wenig theoretische Angelegenheit. Dies ändert sich, wenn es um die Auswirkungen der Disproportionalität geht. Im Grunde heißt das, dass die Hypothesen, die in dieser Studie getestet werden, technischer Natur sind und sich nicht aus einer sozialwissenschaftlichen Theorie herleiten lassen. Das ganze Konzept der Disproportionalität lässt sich jedoch in den Rahmen der politisch-institutionellen Theorie einbetten.

3. Disproportionalität und der politisch-institutionelle Ansatz

Bevor auf die möglichen Konsequenzen von Disproportionalitäten in Wahlsystemen eingegangen wird, soll im Folgenden zunächst das Konzept der Disproportionalität vorgestellt werden.

Die Disproportionalität eines Wahlsystems ist das Gegenstück zur Proportionalität. Man benutzt die Disproportionalität, weil mit steigenden Werten der Messindizes eine höhere Disproportionalität verbunden ist (Lijphart, 1994: 58) und weil sie vor allem leichter zu messen ist als die Proportionalität.

Unter Disproportionalität versteht man gemeinhin die Diskrepanz zwischen Stimmen- und Sitzanteilen von Parteien bei Wahlen. Diese Sichtweise teilen Rae (1967), Taagepera/Shugart (1989), Lijphart (1990, 1994, 1999), Anckar (1997) und Nohlen (2004). Ein Wahlsystem hat eine Disproportionalität von null, wenn nach der Sitzvergabe der jeweilige Stimmanteil aller Parteien exakt ihrem jeweiligen Sitzanteil entspricht. In der Realität ist eine solche vollkommene Proportionalität praktisch nicht möglich, es gibt jedoch durchaus Wahlsysteme, die beinahe proportionale Ergebnisse liefern.

Die Betrachtungsweise der Disproportionalität aus dem Blickwinkel der Parteien ist jedoch nicht die einzig mögliche. Einen anderen Ansatz, bei dem die Disproportionalität aus Sicht des Wählers betrachtet wird, beschreiben Riedwyl und Steiner (1995). Bei dieser Sichtweise spielt nicht die Diskrepanz zwischen Stimm- und Sitzanteilen die entscheidende Rolle, sondern die unterschiedliche Anzahl an Wählern, die hinter einem Parlamentssitz stehen. In der vorliegenden Studie wird der Ansatz mit dem Fokus auf Disproportionen zwischen Stimm- und Sitzanteilen verwendet. Mehrere Argumente sprechen für diese Vorgehensweise: Zum einen spielen für diese Art der Disproportionalität die technischen Elemente von Wahlsystemen eine grundlegende Rolle, während beim Ansatz aus Sicht der Wähler hauptsächlich die Wahlkreiseinteilung von entscheidender Bedeutung ist.[1] Da in den Wahlsystemen der Bundesländer sehr häufig ein landesweiter Wahlkreis als Proportionsbasis verwendet wird, ist die Anzahl der Wähler hinter einem Parlamentssitz in diesen ohnehin immer identisch. Zum anderen ist die Vorgehensweise sinnvoll, da sie eine Vergleichbarkeit mit zahlreichen internationalen Studien ermöglicht.

Es stellt sich die Frage, welche technischen Elemente von Wahlsystemen für die Entstehung von Diskrepanzen zwischen Stimm- und Sitzanteilen von Parteien verantwortlich sein können. Gallagher (2000: 239 ff.) nennt drei Haupteinflussfaktoren auf die Disproportionalität: Wahlkreisgröße, Sperrklauseln und Wahlformeln. Lijphart (1994: 12 ff., 1999: 154) nimmt zusätzlich noch die Größe der Parlamentskammer als einflussreichen Faktor in seine Analyse mit auf. Rae (1967: 16) verwendet bspw. auch die „ballot structure“, die die Anzahl der Stimmen definiert, die dem Wähler zur Verfügung stehen. Nach ausgiebigem Studium der empirischen Gegebenheiten in den Wahlsystemen der Bundesländer wurden folgende Variablen identifiziert: Wahlkreisgröße, Größe der Parlamentskammer und Wahlformel (präziser: die verwendeten Sitzzuteilungsverfahren). Zusätzlich müssen hier die in vielen Wahlsystemen existierenden Regelungen zu Überhang- und Ausgleichsmandaten berücksichtigt werden, die als Besonderheit personalisierter Verhältniswahlsysteme Teil des Verrechnungsprozesses von Stimmanteilen in Sitzanteile sind. Ihr Einfluss wurde bisher noch nicht untersucht.

Als theoretischer Rahmen, in den das Konzept der Disproportionalität eingebettet werden kann, wird hier der politisch-institutionelle Ansatz herangezogen. Ganz allgemein beeinflussen diesem zufolge politische Institutionen das Handeln von Regierungen. Da Wahlsysteme formale politische Institutionen darstellen, kann aus dem politisch-institutionellen Ansatz abgeleitet werden, dass die Ausgestaltung von Wahlsystemen Einfluss auf das Regierungshandeln hat.

Speziell haben Wahlsysteme Einfluss auf Parteiensysteme. Dieser Zusammenhang war und ist Gegenstand vieler Studien wie der von Rae (1967), Taagepera/Shugart (1989) und Lijphart (1994). In anderen Studien wie der von Taagepera/Shugart (1993), Monroe/Rose (2002) oder Flick/Vatter (2007) werden nur bestimmte technische Elemente wie die Wahlkreisgröße zur Erklärung von Variablen im Parteiensystem benutzt. Beeinflusst werden nach diesen Studien die Zahl der vertretenen Parteien im Parlament, die Parteienfraktionalisierung und die Regierungsform (Mehrheitsregierung vs. Vielparteien- bzw. Koalitionsregierung). Oftmals konnte ein Zusammenhang zwischen Variablen von Wahlsystemen und Variablen von Parteiensystemen nachgewiesen werden.

Es stellt sich nun die Frage, wie das Konzept der Disproportionalität vor diesem Hintergrund einzubinden ist. Wie bereits erwähnt ist die Disproportionalität die Diskrepanz zwischen Stimm- und Sitzanteilen von Parteien. Für den Verrechnungsprozess von Stimmanteilen in Sitzanteile spielen technische Elemente der Wahlsysteme eine Rolle. In der Disproportionalität als Ausprägung von Wahlsystemen sind alle Einflüsse der technischen Elemente in einer Variable vereint. Lijphart (1994: 75) begreift die Disproportionalität daher folgerichtig als „Verbindungsvariable“ zwischen Wahl- und Parteiensystemen. Geht man davon aus, dass ein bestimmter Grad an Disproportionalität einen bestimmten Einfluss auf Variablen des Parteiensystems hat, so kann durch eine gründliche Untersuchung der Bestimmungsgründe der Disproportionalität darauf geschlossen werden, welches technische Element eines Wahlsystems einen Einfluss auf das Parteiensystem hat. Genau diese Untersuchung der Bestimmungsgründe der Disproportionalität wird hier für die Wahlsysteme der Bundesländer vorgenommen.

Eine Ansicht wie die von Cox und Shugart (1991: 350), dass die Disproportionalität an sich nicht von solch großem Interesse sein sollte, sondern eher ihr politischer Charakter, also wer bei hoher Disproportionalität profitiert und wer verliert, wird hier nicht oder nur bedingt vertreten. Als Grundlage für eine normative Diskussion über die Konsequenzen der Disproportionalität, die ja Verzerrungen durch Bevor- und Benachteiligung von Parteien wiedergibt, ist eine Erforschung der Ursachen der Disproportionalität unabdingbar.

Neben und auch wegen des möglichen Einflusses der Disproportionalität auf die Ausgestaltung eines Parteiensystems dient sie zudem als Klassifizierungsmerkmal für die Unterscheidung zwischen verschiedenen Demokratietypen. Man geht normalerweise davon aus, dass Mehrheitswahlsysteme eine höhere Disproportionalität als Verhältniswahlsysteme aufweisen. Mehrheitswahlsysteme führen demnach zu Zweiparteiensystemen und Einparteienregierungen, während Verhältniswahlsysteme eher zu Koalitionsregierungen und Vielparteiensystemen führen. Verhältniswahlsysteme mit niedriger Proportionalität sind folglich eher beim Demokratietypus der Verhandlungsdemokratie anzutreffen, während Mehrheitswahlsysteme der Mehrheitsdemokratie zuzuordnen sind (Lijphart, 1999: 143 ff.).

Im folgenden Abschnitt werden nun die Wahlsysteme der Bundesländer vorgestellt und klassifiziert.

4. Die Wahlsysteme der deutschen Bundesländer

In vielen international vergleichenden Studien wird getestet, ob Mehrheitswahlsysteme tatsächlich eine höhere Disproportionalität aufweisen als Verhältniswahlsysteme. Da alle Wahlsysteme der Bundesländer zur Familie der Verhältniswahlsysteme gehören kann dies hier nicht überprüft werden. Massicotte (2003: 5-6) ordnet dreizehn Wahlsysteme der Kategorie „personalized PR“ (personalisierte Verhältniswahl) und drei der reinen Verhältniswahl zu (Saarland, Hamburg und Bremen). Diese Zuordnung gilt für den gesamten Untersuchungszeitraum, müsste jedoch spätestens nach der nächsten Wahl in Hamburg im Jahr 2008 geändert werden , da dort nun ebenfalls die Form der personalisierten Verhältniswahl eingeführt wird. Gemäß Lijphart (1999: 145) gehören beide Typen von Wahlsystemen zur Familie der Verhältniswahlsysteme. Begründet wird die Zuordnung der personalisierten Verhältniswahlsysteme mit der Proportionsbasis für die Sitzvergabe. Die Sitzverteilung wird in diesen aufgrund der Zweit- oder Parteienstimmen berechnet. Die Direktmandate in Einerwahlkreisen werden, wie bei der Wahl zum deutschen Bundestag, zum Zweck der Stärkung des Verhältnisses zwischen Bürgern und Abgeordneten vergeben (Kaase, 1979: 159).

Hier wird nun also eine Art Intragruppenvergleich zwischen den Verhältniswahlsystemen der Bundesländer hinsichtlich ihrer Disproportionalität durchgeführt. Die verschiedenen technischen Elemente sind auch eher in Verhältniswahlsystemen anzutreffen: Mehrpersonenwahlkreise, Sitzzuteilungsverfahren, die gemäß ihrer Definition proportionale Ergebnisse produzieren, sowie Sperrklauseln, die der Beschränkung des Zuganges für kleine Parteien dienen. Die erwarteten Disproportionalitätswerte sollten also relativ niedrig sein. Wie zu sehen sein wird, trifft dies nur teilweise zu. Zudem ergeben sich doch beträchtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Wahlsystemen der Länder und selbst innerhalb der Wahlsysteme zwischen den verschiedenen Wahljahren.

Im folgenden Abschnitt werden nun die technischen Wahlsystemelemente als potentielle Erklärungsfaktoren der Disproportionalität in den Wahlsystemen der Bundesländer präsentiert und deren Wirkungsweise erläutert.

5. Technische Elemente von Wahlsystemen

5.1 Sperrklausel

Nach Nohlen (2000: 310) sind Wahlhürden eines der effektivsten Instrumente zur Beeinflussung politischer Repräsentation und zur Strukturierung des Parteiensystems. Auf zwei Arten wirken sie der Parteienfragmentierung entgegen, einerseits durch den Ausschluss kleiner Parteien von der Vergabe der Parlamentssitze, andererseits durch die Beeinflussung von Wählerentscheidungen.

„Sperrklauseln machen die Teilnahme der Parteien an der Mandatsvergabe von der Auflage abhängig, eine bestimmte Anzahl von Stimmen (in Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen) oder Direktmandaten zu erreichen.“ (Nohlen, 2004: 102) Solche Wahlhürden sind „künstliche“ Wahlhürden, die im Gegensatz zu „natürlichen“ Wahlhürden gesetzlich festgesetzt sind (vgl. Nohlen, 2000: 310). Eine natürliche Wahlhürde ist „… the theoretical minimum share of votes a party needs to win its first seat under optimal conditions …“ (Taagepera/Shugart, 1989: 116). Wie im weiteren Verlauf der Studie zu sehen sein wird, spielen die natürlichen Wahlhürden de facto in den Wahlsystemen der Bundesländer bis auf eine Ausnahme keine Rolle[2], da die gesetzlich vorgegebenen Wahlhürden weit höher liegen als die natürlichen. Im Folgenden werden daher nur die gesetzlich festgelegten Sperrklauseln behandelt.

Die durch Gesetz vorgegebenen Wahlhürden lassen sich weiter unterscheiden. Während es in allen Bundesländern eine Fünfprozenthürde gibt, existieren in vier Bundesländern zusätzlich sog. Grundmandatsklauseln[3]. Diese ermöglichen es Parteien, die Fünfprozenthürde durch den Gewinn von Direktmandaten zu umgehen. Da die Grundmandatsklauseln im Untersuchungszeitraum aus praktischer Sicht keine Rolle spielen, wird im weiteren Verlauf nicht näher auf sie eingegangen.

Die konkrete Ausgestaltung der Fünfprozenthürde ist in den Wahlsystemen der Länder weitgehend homogen. In zwölf der sechzehn Länder müssen Parteien mindestens fünf Prozent der gültigen Parteienstimmen landesweit erhalten, um bei der Vergabe der Parlamentssitze berücksichtigt zu werden. Eine Ausnahme der landesweiten Regelung gibt es im Land Bremen, wo die Prozenthürde getrennt in den beiden Wahlkreisen Bremerhaven und Bremen zur Anwendung kommt. Obwohl „a district-level legal threshold offers a lower barrier than a nationwide legal threshold of the same formal height“ (Taagepera, 2002: 387), erfährt diese Ausnahme im weiteren Verlauf der Studie keine Sonderbehandlung. In Berlin gibt es zwar eine landesweite Regelung, jedoch müssen dort die Parteien fünf Prozent aller Zweitstimmen (also auch der ungültigen) erhalten, um Sitze gewinnen zu können. Zwei weitere Ausnahmen existieren aufgrund von Minderheitenregelungen: In Schleswig-Holstein wird die schlesische Minderheit in Form des Südschlesischen Wählerverbands (SSW) von der Prozenthürde ausgenommen (daher gilt für sie in gewisser Weise eine natürliche Wahlhürde). In Brandenburg existiert eine ähnliche Regelung für die sorbische Minderheit[4]. Um einen bundesweiten Vergleich des Einflusses von Sperrklauseln in den Wahlsystemen der Länder auf deren Disproportionalität zu ermöglichen, werden die Ausnahmeregelungen nicht in die weitere Untersuchung miteinbezogen. Vor dem Hintergrund ihrer als gering einzuschätzenden Auswirkungen erscheint diese Vorgehensweise vertretbar.

Die zu untersuchende Fragestellung dieser Studie hinsichtlich der Sperrklausel lautet wie folgt: Welchen Einfluss hat die Fünfprozenthürde auf die Disproportionalität?

Um hierauf eine Antwort liefern zu können, muss zunächst danach gefragt werden, warum sich Prozenthürden überhaupt auf die Disproportionalität von Wahlsystemen auswirken. Die Antwort ist trivial: Durch Prozenthürden werden kleinere Parteien davon abgehalten, Parlamentssitze zu gewinnen. Taagepera (2002: 384) drückt das Verhältnis zwischen der Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien und der Prozenthürde folgendermaßen aus: „…on average the number of seat-winning parties can be expected to decrease with increasing threshold.“

Parteien mit einem Stimmenanteil, der kleiner als eine festgelegte Hürde ist, erhalten einen Sitzanteil von null. Die Diskrepanz zwischen Stimm- und Sitzanteilen von an der Prozenthürde gescheiterten Parteien fließt in die Berechnung der Disproportionalität mit ein. Zudem wird der Sitzanteil, der ohne Prozenthürde den gescheiterten Parteien zustehen würde, unter den Parteien verteilt, die die Hürde überspringen konnten. Diese erhalten dann einen größeren Sitzanteil als ihnen nach ihrem Stimmenanteil eigentlich zusteht. Die Disproportionalität wird dadurch weiter erhöht. Die zu prüfende Hypothese lautet also:

Je höher die Prozenthürde, desto höher die Disproportionalität[5].

Da alle Wahlsysteme der Bundesländer eine Hürde von fünf Prozent aufweisen, ist die Hypothese in dieser Form nicht zu testen. Es lassen sich keine Aussagen darüber machen, wie sich unterschiedlich hohe Prozenthürden auf die Disproportionalität in den Wahlsystemen der Länder auswirken. Es muss aber angenommen werden, dass die Prozenthürde aufgrund ihrer Höhe einen beträchtlichen Einfluss auf die Disproportionalität hat. Dies wird besonders deutlich, wenn die hypothetischen Werte der Disproportionalität unter Annahme der Nichtexistenz der Prozenthürde betrachtet und mit den real existierenden Disproportionalitätswerten verglichen werden[6]. Der genaue Untersuchungsaufbau, der eine eher deskriptive Überprüfung des Einflusses der Prozenthürde ermöglicht, wird in Abschnitt 6 vorgestellt.

Es wird außerdem vermutet, dass der Einfluss der Prozenthürde so stark ist, dass die Erklärungsstärke der vier anderen unabhängigen Variablen durch die Existenz der Prozenthürde verdeckt bzw. abgeschwächt wird und nur dann zum Vorschein kommt, wenn die Prozenthürde nicht existiert. Verantwortlich hierfür und für den starken Einfluss der Prozenthürde auf die Disproportionalität ist ihre „Katalysatoreigenschaft“. Die spezifische Parteienstruktur in den Bundesländern erhält durch die Prozenthürde einen Einfluss auf die Höhe der Disproportionalität, den sie ohne Existenz der Prozenthürde nicht hätte. Gibt es in einer Wahl A im Bundesland A bspw. mehrere Parteien, die knapp unter fünf Prozent der Stimmen liegen, so ist die Disproportionalität höher im Vergleich zu Wahl B im Bundesland B, bei der die an der Hürde gescheiterten Parteien niedrige Stimmanteile erhalten. Grund sind die in Wahl A größeren Differenzen zwischen Stimm- und Sitzanteilen derjenigen Parteien, die die Prozenthürde nicht überspringen konnten. Ohne die Existenz der Fünfprozenthürde würde es diesen Effekt nicht geben, da alle Parteien bei der Sitzvergabe gleich berücksichtigt würden. Da die geografische Parteienstruktur keine technische Variable von Wahlsystemen darstellt, wird ihr möglicher Einfluss auf die Disproportionalität in dieser Studie nicht untersucht.

5.2 Wahlkreisgröße

Der zweite hier untersuchte Einflussfaktor auf die Disproportionalität ist die Wahlkreisgröße.

Die Wahlkreisgröße ist „…nicht die territoriale Ausdehnung eines Wahlkreises, sondern die Zahl der Mandate im Wahlkreis“ (Nohlen 2004: 82).

[...]


[1] Wenn in Wahlkreis A und B jeweils 40 Mandate vergeben werden, in Wahlkreis A jedoch 100.000 Menschen leben, in Wahlkreis B nur 50.000, so führt dies zu einer Disproportionalität aus Sicht des Wählers (man nennt diese ungleichmäßige Enteilung dann „malapportionment“).

[2] Ausnahme ist der Südschlesische Wählerverband (SSW).

[3] In Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein genügt einer Partei ein Direktmandat zur Umgehung der Prozenthürde, in Sachsen werden zwei Direktmandate benötigt (Massicotte, 2003: 14).

[4] Die Wendische Volkspartei als Partei der sorbischen Minderheit existiert erst seit 2005 und nahm noch nicht an einer Landtagswahl teil.

[5] Lijphart (1994: 12) drückt den Effekt von gesetzlichen Wahlhürden folgendermaßen aus: They „… limit proportionality and the opportunities for small parties to win seats; as… thresholds decrease, proportionality and the chances for small parties increase.“

[6] Vgl. Anhang 1.

Final del extracto de 45 páginas

Detalles

Título
Disproportionalität in den Wahlsystemen der Bundesländer
Subtítulo
Welche Faktoren haben Einfluss?
Universidad
University of Constance
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
45
No. de catálogo
V89711
ISBN (Ebook)
9783638036665
ISBN (Libro)
9783638933407
Tamaño de fichero
713 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Disproportionalität, Wahlsystemen, Bundesländer
Citar trabajo
Christoph Emanuel Müller (Autor), 2007, Disproportionalität in den Wahlsystemen der Bundesländer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89711

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Disproportionalität in den Wahlsystemen der Bundesländer



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona