Das Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter Auslandschinesen und Familienangehörigen


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

17 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Vorwort

II. Hauptteil
1. Erfassung der Auslandschinesen
1.1 Begrifflichkeiten
1.2 Zahlen
2. Geschichte der chinesischen Diaspora
3. Politik des Festlandes gegenüber den Auslandschinesen
3.1 Kapital: Wirtschaftsfaktor Auslandschinesen
3.2 The Jews of the East und die Rückkehrer
3.3 Der Brain Drain / Die Auslandschinesen
4. Das Gesetz 中华人民共和国归侨侨眷权益保护法 (kurz: 归侨保护法) /
4.1 Einleitung und Übersicht
4.2 Gründe für eine Revision und einige Änderungen
4.3 Aufbau und Besonderheiten

III. Fazit

IV. Anlagen:

V. Bibliographie

Gesetzestexte:

Literatur:

Internetseiten:

I. Vorwort

《 中国人远涉重洋、移居海外 , 已经有一千多年的历史。现在有几千万华侨华人遍布世界各地 , 真可谓有太阳的地方就有中国人 。》 ( 温家宝 ) [1]

Die im Ausland lebenden Chinesen bzw. Nachkommen chinesischer Auswanderer stellen weltweit ein einmaliges Phänomen dar: In keinem anderen Land hat die Auswanderung so starke Auswirkungen auf das Mutterland wie in China und damit verbundenen auch soziale, wirtschaftliche und politische Konsequenzen. In der vorliegenden Arbeit werden wir dieses Phänomen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchen.

Zunächst werden Begrifflichkeiten und Zahlen bezüglich der „Auslandschinesen“ behandelt, da hier in der Literatur häufig Unklarheiten bestehen. Hierauf folgt ein kurzer historischer Rückblick auf die chinesische Auswanderung. Der Mittelteil der Arbeit befasst sich mit der Politik der chinesischen Regierung gegenüber den Auslandschinesen unter den Aspekten Wirtschaft, Rückkehr nach China und Eliten-Verlust. Danach folgt eine Darstellung des ersten chinesischen Gesetzes, welches sich speziell den Auslandschinesen widmet. Im Schlussteil ordnen wir die Stellung der Auslandschinesen ein.

II. Hauptteil

1. Erfassung der Auslandschinesen

1.1 Begrifflichkeiten

Allgemein werden Überseechinesen als diejenigen Chinesen definiert, welche außerhalb der Grenzen der Volksrepublik China und dessen unmittelbaren Jurisdiktion leben.[2] Der Ausdruck für Auslands- bzw. Überseechinesen lautet im Chinesischen 华侨 (huaqiao), was soviel bedeutet wie Chinesen, die im Ausland leben.[3] In den späten 1950er Jahren definierte die Kommunistische Partei (KP) den Begriff huaqiao enger – demnach werden nur noch Chinesen im Ausland mit chinesischer Staatsbürgerschaft als huaqiao angesehen. Bei den Begriffen 华人/华裔 (huaren / huayi)[4] handelt es sich um ethnische Chinesen; es sind ausländische Staatsbürger chinesischer Abstammung,[5] auch 海外华人 (haiwai huaqiao) genannt.[6]

Die Volksrepublik China (VRC) datierte für 1991 ca. 16 Millionen Huayi.[7] Mit dem Begriff 同胞 (tongbao) sind jeweils die chinesischen Landsleute aus Hongkong, Macao und Taiwan gemeint.[8]

Sie zählen nicht zu den huaqiao und gelten nach § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (1980) als chinesische Staatsangehörige.[9]

Die Gruppe der 归侨 (guiqiao) umfasst nach 1949 zurückgekehrte Auslandschinesen, deren ständiger Wohnsitz (定居 dingju) ehemals in Übersee war, sich nun aber in der VRC befindet.[10]

Ihre Mehrheit kam in den 50er/60er Jahren aus Südostasien. Ein Teil der Rückkehrer kam freiwillig zurück, der Großteil wurde gezwungen.[11] Die zwischen 1978 /79 aus Südvietnam fliehenden huaren gelten auch als guiqiao.[12] Schätzungen zufolge gibt es rund eine Million guiqiao. [13] Die aufgrund Vertreibung zurückgekehrten Auslandschinesen werden als 归难侨 (guinanqiao) bezeichnet. 华眷 (qiaojuan/huajuan) sind Nachkommen und Familienangehörige von huaqiao (in direkter Linie[14] ), die sich in der VRC aufhalten.[15]

1.2 Zahlen

Aufgrund verschiedener Definitionen und fehlenden Daten, lässt sich die zahlenmäßige Verteilung der Auslandschinesen nicht genau angeben.[16] Nach der chinesischen Gesetzgebung von 1909 galt für die chinesische Staatsbürgerschaft der Grundsatz jus sanguinis (Prinzip der Blutabstammug), d.h. Kinder chinesischer Eltern, egal wo sie sich befinden, galten stets als chinesische Staatsangehörige.[17] Die KP dagegen wies das Prinzip jus sanguinis ab, wodurch widerum Unstimmigkeiten in der Erfassung auftreten.[18] Die chinesische Regierung spricht von 30 Millionen Überseechinesen (mit und ohne chinesische Staatsbürgerschaft).[19] Eine andere Schätzung gibt weltweit 25 Millionen Auslandschinesen an, wobei ca. 80-95 Prozent in Südostasien leben.[20]

Die Erhebungen sind ungenau, da Bürger chinesischer Abstammung in Südostasien aus sozial-ökonomischen Gründen nicht immer zu ihrer Herkunft stehen.[21] (Zur weltweiten Verteilung der Auslandschinesen siehe Tabelle 1/ Anhang B).

2. Geschichte der chinesischen Diaspora

Es gibt vielfältige Faktoren, welche Menschen dazu bewegen, ihr Heimatland zu verlassen und sich in Länder zu begeben. Man spricht von push - und pull -Faktoren.[22]

Faktoren wie Krieg und Hungersnöte treiben die Menschen aus dem Lande - push - , während Industriemächte häufig mit Arbeitsversprechen und besseren Lebensbedingungen locken – pull.[23]

In China reichten die Beweggründe der Auswanderung von Armut, Überbevölkerung, sozialen und wirtschaftlichen Missständen, politischer Instabilität, Plünderungen, Hungersnot bis hin zu der britischen Rekrutierungspolitik im 18./19.Jahrhundert.[24] Die ersten chinesischen Auswanderer waren Handelsleute (sog.华商 huashang).[25] Seit dem 4. Jahrhundert sind wirtschaftliche Kontakte zwischen China und Südostasien bekannt.

Die herrschende Qing-Regierung sah Auswanderung als unpatriotisch an, weshalb sie diese verbot und darüber die Todesstrafe verhängte. Die westlichen Siegermächte benötigten jedoch chinesische Arbeitskräfte zur Erschließung ihrer Kolonialgebiete in Südostasien. Daher erzwangen die Westmächte die Aufhebung des Auswanderungs-Verbotes als Teil der Ungleichen Verträge (1860).[26] Der Niedergang des Qing-Reiches führte zur Abwanderung chinesischer Arbeiter nach Südostasien.[27] Infolge der industriellen Revolution übten die Europäer in Südostasien eine Kolonial- und Rekrutierungspolitik aus, um an Rohstoffe zu gelangen und ihre gestiegene Nachfrage nach Arbeitskräften zu decken. Dies führte Mitte des 19. Jahrhunderts. zu einem raschen Anstieg der Einwanderungswelle chinesischer Arbeiter nach Südostasien.[28] Die meisten kamen aus den Provinzen Guangdong, Guangxi, Fujian und Hainan Dao. Das zentrale Motiv der Auswanderer war Armut.[29] Von ca. 1820 bis 1960er hielt die lange Einwanderungsperiode chinesischer Arbeitskräfte nach Südostasien an. Diese Einwanderungsflut konzentrierte sich in den von Großbritannien 1826 gegründeten Strait Settlements[30].

[...]


[1] Vgl. JC Online: http://ic.jcei.gov.cn/76/2005-5-21/49@229735.htm (Zitat S.1/ Aufruf: 18.07.07).

[2] Vgl. Fitzgerald 1972: 35 und Wang 2003: 37.

[3] Vgl. Chang 1969: 8.

[4] Die KP unternimmt selten eine genaue Unterscheidung zwischen der Gruppe der huaqiao und denen der huaren bzw. fasst beide Gruppen in der Doppelnennung 华侨华人 huaqiao huaren zusammen, so dass wohl beide Gruppen in China als eine große angesehen werden. Vgl. Barabantseva 2005: 8.

[5] Vgl. Barabantseva 2005: 8 und Wang 1991: 8 /223.

[6] Vgl. Wang 2003: 37.

[7] Vgl. Ibid 1991: 223.

[8] Vgl. Wang 1991: 225.

[9] Vgl. Weggel 1999: 48.

[10] Vgl. Tunö 2001: 915 und Vgl. Wang 1991: 227.

[11] Vgl. Wang 1991: 227.

[12] Vgl. Weggel 1999: 49.

[13] Vgl. Wang 1991: 227ff.

[14] Vgl. Weggel 1999: 49.

[15] Schlüsselmerkmale der guiqiao / qiaojuan bestehen in den Kapital-Investitionen, finanziellen Spenden, etc. , welche sie durch verwandte Auslandschinesen erhalten. Es gibt ca. 20 Millionen qiaojuan, wobei berücksichtigt werden muss, dass nicht alle qiaojuan sich selbst als solche identifizieren. Vgl. Wang 1991: 227ff.

[16] Vgl. Chang 1969: 18.

[17] Vgl. Fitzgerald 1972: 3ff. und Chang 1969: 19.

[18] Vgl. Fitzgerald 1972: 79.

[19] Vgl. Barabantseva 2005: 10 und Tunö 2001: 910.

[20] Vgl. Fitzgerald 1972: 19 und Vgl. Wang (China-Lexikon) 37.

[21] Vgl. Mitchison 1961: 12.

[22] Vgl. Zweig 1995: 10.

[23] Vgl. Wang 2003: 38.

[24] Vgl. Chang 1969: 13ff.

[25] Vgl. Mitchison 1961: 14 und Vgl. Wang 1991: 5.

[26] Vgl. Chang 1969: 10ff und Long: http://www.prospect-magazine.co.uk/article_details.php?id=4212. (letzter Aufruf 18.04.2007) und Fitzgerald 1972: 6.

[27] Vgl. Wang 2003: 38.

[28] Vgl. Chang 1969: 15ff. / 50.

[29] Vgl. Mitchison 1961: 13 und Chang 1969: 14.

[30] Strait Settlements: Malakka, Penang, Singapur.

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Das Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter Auslandschinesen und Familienangehörigen
Université
University of Cologne  (Ostasiatisches Seminar)
Cours
Gesetzgebung u. Gesetzes- implementierung in der VRC
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
17
N° de catalogue
V89716
ISBN (ebook)
9783638038560
ISBN (Livre)
9783638935470
Taille d'un fichier
643 KB
Langue
allemand
Annotations
Die vorliegende Hausarbeit entstand im Rahmen des Hauptseminars "Gesetzgebung und Gesetzesimplementierung in der Volksrepublikchina" am Ostasiatischen Seminar an der Universität zu Köln (Sommersemester 2007) im Diplomstudiengang Regionalwissenschaften Ostasien.
Mots clés
Gesetz, Volksrepublik, China, Schutz, Rechte, Interessen, Auslandschinesen, Familienangehörigen, Gesetzgebung, Gesetzes-, Chinese Law, Oversea Chinese, Chinesisches Recht, Volksrepublik China
Citation du texte
Duc-Hien Huynh (Auteur), 2007, Das Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter Auslandschinesen und Familienangehörigen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89716

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