Für die jüdische Bevölkerung im nationalsozialistischen Deutschland ab 1933 war die Emigration die einzige Möglichkeit, "Entrechtung, geistiger und psychischer Erniedrigung und Bedrohung von Leib und Leben" (Mehringer/Röder 1996: 115) zu entgehen. Durch planmäßig vorbereitete Auswanderung oder durch Flucht entkamen zwischen 280.000 und 330.000 der 525.000 Juden, die im Januar 1933 im Deutschen Reich lebten, der Ermordung in den Konzentrationslagern. Außerdem emigrierten 150.000 österreichische Juden nach dem "Anschluss" ihres Landes im Jahr 1938. Hinzu kamen 33.000 Juden aus der Tschechoslowakei, die nach dem Münchner Abkommen 1938 ihre Heimat verließen. Insgesamt emigrierten 450.000 bis 600.000 Menschen jüdischer Herkunft aus dem von Deutschland beherrschten Mitteleuropa; sie wurden von 80 Staaten weltweit aufgenommen (Vgl. Bade 2002: 281f.).
Dennoch gelang es nicht allen, das Land rechtzeitig zu verlassen. Im Holocaust wurden rund sechs Millionen Juden planmäßig in Konzentrationslagern oder auf andere Weise ermordet (vgl. Benz 2000: 228), darunter waren 165.000 Juden aus Deutschland und 65.000 österreichische Juden (vgl. Benz 1991: 15).
Wodurch wurde die Auswanderung deutscher Juden erschwert? Was hinderte diese daran, ihr Heimatland in noch größerer Anzahl zu verlassen? Diese beiden Fragen stehen neben einer gekürzten Darstellung des Emigrationsprozesses im Mittelpunkt der Ausarbeitung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einordnung des Untersuchungsgegenstandes in die Migrationsforschung
3. Der Push-Faktor für die jüdische Emigration: die antijüdische Politik in Deutschland von 1933 bis 1941
3.1. Die Anfänge der antijüdischen Politik des NS-Regimes bis 1935
3.2. Die NS-Rassenpolitik von den Nürnberger Gesetzen bis 1938
3.3. Die antijüdische Politik von der Reichspogromnacht bis 1941
4. Der Verlauf der jüdischen Emigration und die Einstellung des NS-Regimes zu ebendieser
4.1. Ausgangslage vor der Machtergreifung
4.2. Verlauf der jüdischen Emigration von 1933 bis 1941
4.2.1. Jüdische Emigration und NS-Migrationspolitik von 1933 bis 1937
4.2.2. Jüdische Emigration und NS-Migrationspolitik von 1938 bis 1941
5. Erschwerung und Verhinderung der jüdischen Emigration
5.1. Einwanderungspolitiken der Zielländer von 1933 bis 1941
5.1.1. Einwanderungspolitik der USA
5.1.2. Das Einwanderungsregime Palästinas
5.1.3. Einwanderungspolitik Großbritanniens
5.1.4. Einwanderungspolitik Frankreichs
5.1.5. Einwanderungspolitik Argentiniens
5.1.6. Zwischenfazit: Vergleich der Einwanderungspolitiken
5.2. Falsche Einschätzung der Bedrohung
5.3. Position der „Reichsvertretung der deutschen Juden“
5.4. Die Reichsfluchtsteuer als Auswanderungsrestriktion
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Faktoren, die eine Emigration der jüdischen Bevölkerung aus dem Deutschen Reich zwischen 1933 und 1941 erschwerten oder verhinderten, und untersucht, warum trotz der massiven Bedrohungslage viele Juden ihr Heimatland nicht rechtzeitig verlassen konnten.
- Antijüdische Politik als zentraler Push-Faktor für die Emigration.
- Analyse der restriktiven Einwanderungspolitiken wichtiger Zielländer.
- Rolle der Fehlinterpretation der Bedrohungslage durch die betroffenen Juden.
- Einfluss der Reichsvertretung der deutschen Juden auf das Auswanderungsverhalten.
- Finanzielle Hürden durch die Reichsfluchtsteuer und weitere Sonderabgaben.
Auszug aus dem Buch
3.2. Die NS-Rassenpolitik von den Nürnberger Gesetzen bis 1938
Auf dem NSDAP-„Parteitag der Freiheit“ in Nürnberg wurden am 15. September 1935 die so genannten Nürnberger Gesetze verkündet. Durch das „Reichsbürgergesetz“ wurden die Juden endgültig zu Bürgern zweiter Klasse. Das Gesetz unterschied zwischen Staats- und Reichsbürgern: Letztere mussten arisch sein, sodass Juden lediglich Staatsangehörige sein konnten (Vgl. Friedländer 2006a: 159). Wer war Jude im Sinne des Gesetzes? Als „Volljude“ galt eine Person, die mindestens drei jüdische Großeltern hatte, ein „Mischling“ war eine Person mit zwei jüdischen Großeltern (vgl. Broszat/Frei 1996: 233).
Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot „Mischehen“ und außereheliche Beziehungen zwischen „Ariern“ und Juden (vgl. Friedländer 2006a: 159). Vergehen wurden fortan als „Rassenschande“ bezeichnet (vgl. Broszat/Frei 1996: 233). Ehen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz standen, waren nichtig. Strafbar waren für Juden das Hissen der Reichskriegsflagge und das Beschäftigen von weiblichen deutschen Hausangestellten unter 45 Jahren (Vgl. Friedländer 2006a: 159). 13 Durchführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze schränkten die Rechte der deutschen Juden weiter ein: Das Wahlrecht wurde ihnen am 14. November 1935 aberkannt. Es folgten ein Zulassungsverbot für nicht arische Ärzte (13. Dezember) und die Entfernung von jüdischen Ärzten, Professoren und Lehrern aus dem Staatsdienst (21. Dezember). Ein Zulassungsverbot für jüdische Steuerberater wurde am 11. Januar 1936 erlassen. Seit dem 26. März durften Juden keine Apotheken mehr pachten. Es folgten Zulassungsverbote für jüdische Tierärzte (3. April), Devisengeber (29. Juni), Viehhändler (25. Januar 1937) und Notare (13. Februar). Wegen Verstoßes gegen die Nürnberger Gesetze wurden bis 1940 offiziell 2090 Personen verurteilt (Vgl. Broszat/Frei 1996: 233).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Zwangslage der jüdischen Bevölkerung im NS-Staat und stellt die zentrale Forschungsfrage nach den Hindernissen der Auswanderung.
2. Einordnung des Untersuchungsgegenstandes in die Migrationsforschung: Dieses Kapitel definiert die Begriffe Emigration, Auswanderung und Flucht und wendet diese auf den historischen Kontext der jüdischen Verfolgung an.
3. Der Push-Faktor für die jüdische Emigration: die antijüdische Politik in Deutschland von 1933 bis 1941: Es wird der zunehmende staatliche Druck durch Gesetze und antijüdische Maßnahmen erläutert, der den primären Anreiz zur Emigration darstellte.
4. Der Verlauf der jüdischen Emigration und die Einstellung des NS-Regimes zu ebendieser: Hier wird der zeitliche Verlauf der Emigration analysiert, beginnend bei der Machtübernahme bis hin zum Auswanderungsverbot 1941, sowie die Zielsetzung des NS-Regimes dabei.
5. Erschwerung und Verhinderung der jüdischen Emigration: In diesem Hauptteil werden die vier identifizierten Faktoren untersucht, die eine Auswanderung behinderten: restriktive Aufnahmeländer, Fehleinschätzungen der Opfer, die Position der Reichsvertretung und die Reichsfluchtsteuer.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass drei der vier untersuchten Faktoren maßgeblich zur Nichtauswanderung beigetragen haben.
Schlüsselwörter
Jüdische Emigration, Nationalsozialismus, Drittes Reich, Flucht, Auswanderung, Migrationsforschung, Antisemitismus, Rassenpolitik, Einwanderungspolitik, Reichsfluchtsteuer, Holocaust, Reichsvertretung der deutschen Juden, Verfolgung, NS-Regime, Exil.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der jüdischen Emigration aus Deutschland zwischen 1933 und 1941 und analysiert die Gründe, warum viele Juden trotz des zunehmenden staatlichen Drucks ihr Heimatland nicht rechtzeitig verlassen konnten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die antijüdische Gesetzgebung des NS-Regimes, die Migrationspolitik der Zielländer, die psychologische Fehleinschätzung der Gefahr durch die Betroffenen sowie finanzielle Restriktionen wie die Reichsfluchtsteuer.
Was ist das primäre Ziel der Forschung?
Das Ziel ist es, die spezifischen Faktoren zu identifizieren und zu gewichten, die die jüdische Bevölkerung daran gehindert haben, rechtzeitig vor dem Holocaust zu emigrieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historisch-analytische Arbeit, die auf einer Auswertung von Fachliteratur und zeitgenössischen Quellen basiert, um die Migrationsbewegung und die sie hemmenden Faktoren systematisch zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der NS-Politik als Push-Faktor, den Verlauf der Emigrationswellen und eine detaillierte Untersuchung der vier Haupthindernisse: Aufnahmebeschränkungen der Zielländer, Fehlwahrnehmungen der Bedrohung, die Haltung der jüdischen Selbsthilfeorganisationen sowie finanzielle Auswanderungsrestriktionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie jüdische Emigration, NS-Rassenpolitik, restriktive Einwanderungspolitik, Reichsfluchtsteuer und Holocaust charakterisiert.
Warum war die Konferenz von Evian 1938 laut der Untersuchung ein Wendepunkt?
Sie gilt als Wendepunkt, weil deutlich wurde, dass die internationale Staatengemeinschaft nicht bereit war, ihre restriktiven Aufnahmequoten trotz der bekannten rassistischen Verfolgung in Deutschland zu erhöhen.
Welche Rolle spielte die Reichsvertretung der deutschen Juden bei der Auswanderung?
Zunächst warb die Reichsvertretung eher für einen Verbleib in Deutschland, um jüdisches Leben aufrechtzuerhalten. Erst nach 1935 änderte sich diese Haltung hin zu einer aktiven Unterstützung der Auswanderung.
Wie beeinflusste die Reichsfluchtsteuer die Auswanderungsmöglichkeiten?
Zusammen mit weiteren Abgaben und der „Sühneleistung“ führte die Reichsfluchtsteuer zu massiven Vermögensverlusten, was die Emigration für viele Juden finanziell unmöglich machte.
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- Philipp Schnorbus (Author), 2007, Die Emigration der Juden aus dem Deutschen Reich von 1933 bis 1941, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89732