Unternehmen als Ziel von Mitarbeiterverfehlungen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

20 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Klassifikation der Verfehlungen
2.1 Allgemein
2.2 Soziales Fehlverhalten
2.3 Vermögensmissbrauch
2.4 Korruption
2.5 Fälschung von Finanzdaten

3 Motive für Fehlverhalten
3.1 Persönliche Notlagen
3.2 Mangelnde Loyalität
3.3 Unerfüllte Erwartungen
3.4 Gelegenheit
3.5 Macht

4 Tätertypen
4.1 Täter auf Unternehmerebene
4.2 Langzeittäter auf Arbeitnehmerebene
4.3 Gelegenheitstäter auf Arbeitnehmerebene

5 Prävention
5.1 Organisation
5.2 Kontrolle
5.3 Corporate Governance
5.4 Corporate Compliance

6 Konsequenzen
6.1 Untersuchungsmaßnahmen
6.2 Gegenmaßnahmen

7 Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Mitarbeiterverfehlungen nehmen in der öffentlichen Wahrnehmung nicht erst seit den großen Skandalen der jüngeren Vergangenheit zunehmend Platz ein. Auf der einen Seite stehen dabei die schlagzeilenträchtigen Verfehlungen diverser Topmanager, die sich auf Kosten der Unternehmen oder der Allgemeinheit bereichern. Auf der anderen Seite stehen Verfehlungen der „kleinen Leute“, die sich durch Diebstahl aus den Materiallagern oder Verkaufsräumen ihrer Arbeitgeber ein Zubrot zu verdienen versuchen. Während viele Unternehmen ganze Abteilungen beschäftigen, um externe Risiken wie Zahlungsausfälle oder Veränderungen am Markt zu beobachten und abzufangen, werden Risiken innerhalb der Unternehmensgrenzen oft vernachlässigt. Die vorliegende Arbeit wird einen Teil dieser Risiken beleuchten. Die Studienarbeit mit dem Titel „Unternehmen als Ziel von Mitarbeiterverfehlungen“ nimmt zunächst eine Klassifizierung der Mitarbeiterverfehlungen vor. Anschließend werden mögliche Motive für derartiges Verhalten analysiert und Tätertypen vorgestellt. Danach werden mögliche Präventionsmaßnahmen aufgezeigt und Konsequenzen für die Täter aber auch für die betroffenen Unternehmen dargestellt. Münden wird die vorliegende Arbeit in einen Ausblick auf zu erwartende Entwicklungen im Bereich der Mitarbeiterkriminalität.

2 Klassifikation der Verfehlungen

2.1 Allgemein

Unter dem Begriff Fehlverhalten sind einerseits Verfehlungen zu nennen, die zu direkten wirtschaftlichen Schäden in Unternehmen führen, wie z.B. Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue. Auf der anderen Seite führen Verfehlungen in Form von Mobbing, Nötigung oder sonstigem asozialen Verhalten zu nicht zu vernachlässigenden Schäden in Unternehmen und sind daher wie die direkten Vermögensschäden Bestandteil der weiteren Betrachtung. Weiterhin führen auch Korruption und die Fälschung von Finanzdaten zu indirekten Vermögensschäden. Da ansonsten wenige Gemeinsamkeiten zu den erstgenannten Gruppen bestehen, bilden diese jeweils eine eigene Klasse der Verfehlungen.

2.2 Soziales Fehlverhalten

Unter dem Sammelbegriff soziales Fehlverhalten finden sich hier die Tatbestände des Mobbing sowie der Nötigung aber auch vermeintlich kleinere Verfehlungen in Form von Sticheleien und Animositäten. Im arbeitsrechtlichen Sinn liegt Mobbing vor, sofern es sich bei den Handlungen um systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren handelt. Nur dann kann das Fehlverhalten zu Schadensersatzpflichten oder Schmerzensgeldzahlungen führen.[1] Außer Acht bleibt bei dieser Betrachtungsweise jedoch der Schaden, der darüber hinaus für die Unternehmen etwa durch verminderte Arbeitsleistung der Arbeitnehmer oder Fehlzeiten entstehen kann. Selbst kleine Schikanen und Animositäten führen auf Dauer zu gesundheitlichen Schäden der Mitarbeiter in Form chronischer Krankheiten wie Bluthochdruck oder Depressionen bis hin zu Selbsttötungen und somit in Unternehmen zu hohen wirtschaftlichen Schäden.[2] Nach einer Studie von Stewart aus dem Jahre 2003 entsteht allein durch berufsbedingte Depression in den USA ein jährlicher Schaden i.H.v. 44 Milliarden US-Dollar.[3]

2.3 Vermögensmissbrauch

Unter dem Vermögen eines Unternehmens ist die Summe der in Geld bewertbaren materiellen und immateriellen Güter zu verstehen.[4] Diese Definition des Vermögens ist sehr weit gefasst. Hieran wird deutlich auf welche Vielzahl von Vermögensgegenständen es Täter abgesehen haben können bzw. in welchen Bereichen Unternehmen Schaden zugefügt werden kann. Zu den materiellen Gütern zählen insbesondere Bargeld, Forderungen, Roh-, Halb-, Fertigwaren, Schrott, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Anlagevermögen. Zu den immateriellen Gütern zählen u.a. Patent- und Markenrechte, Firmenwerte oder Forschungsergebnisse.[5] An der Vielzahl der Vermögensgegenstände wird deutlich, dass sich die größte Anzahl der Delikte im Bereich der Mitarbeiterverfehlung in dieser Klasse finden. Weiterhin ist erkennbar, dass nahezu jeder Geschäftsbereich Gefahr läuft, Opfer von Mitarbeiterkriminalität zu werden. Die Delikte reichen hierbei von dem einfachen Diebstahl über Unterschlagung, Betrug und Untreue bis hin zu Betriebsspionage. Nach einer Studie der ACFE aus dem Jahre 2004 waren 90,2% der Straftaten durch Mitarbeiter in diesem Bereich angesiedelt. Den Unternehmen entstand ein durchschnittlicher Schaden i.H.v. 93.000 € pro Einzelfall.[6]

2.4 Korruption

Ein weiterer Bereich der Mitarbeiterverfehlungen ist die Korruption. Unter Korruption wird der Missbrauch einer Vertrauensstellung in der Verwaltung, der Politik oder eben in Unternehmen zum privaten Vorteil verstanden.[7] Schon aus der Wahl des Begriffs Korruption (corrumpere, lat.: verderben, vernichten, bestechen) geht die schlechte Meinung über die handelnden Personen hervor. Korruption umfasst die Begriffspaare Bestechung und Bestechlichkeit, sowie Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im Gegensatz zu den unter 2.2 und 2.3 beschriebenen Delikten sind bei den Korruptionsdelikten immer mindestens zwei Personen beteiligt. Im Gesetz zur Bekämpfung der Korruption von 1997 wurde dies berücksichtigt und die aktive und die passive Rolle dieser Delikte in das Strafgesetzbuch aufgenommen.[8] Die aktive Rolle kann dem Gebenden (Bestechung) aber auch dem Nehmenden (Erpressung) zukommen. Hierbei missbraucht mindestens einer der beiden Kooperationspartner die ihm z.B. per Arbeitsvertrag übertragene Machtstellung. Vielfach ist der aktive Partner bei Bestechungsdelikten durch seinen Prinzipal legitimiert, durch Gelder oder Sachleistungen, insbesondere in Form von Kick-Back-Zahlungen oder Schmiergeldern (Anbahnungsgelder) zur Gewinnung von Aufträgen Geschäftspartner oder Amtsträger zu bestechen.[9] Bis 1998 waren solche Zahlungen unabhängig von einer möglichen Rechts- oder Sittenwidrigkeit sogar als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.[10] Ein weiterer Motivator für korruptes Verhalten ist die in manchen Regionen selbstverständliche Zahlung von Schmiergeldern an Amtsträger. Beispielhaft sei hier nur auf Berichte aus Afrika, Asien oder der arabischen Welt verwiesen, nach denen ein Geschäft in diesen Regionen ohne entsprechende Zahlungen unmöglich ist.[11] Vor diesem Hintergrund wird deutlich, weshalb Korruption im Geschäftsleben stellenweise weit verbreitet ist. Der Schaden durch Korruption kann für das betroffene Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen. Am Anfang steht der Vermögensschaden für das Unternehmen, das beispielsweise durch Beeinflussung der Auftragsvergabe Güter zu überhöhten Preisen einkauft. Der Preis der Güter setzt sich hierbei aus den eigentlichen Kosten, dem möglicherweise höheren Gewinnzuschlag und dem Anbahnungsgeld zusammen. Auf Seiten des „gebenden“ Unternehmens kann Schaden durch Imageverlust bei Bekannt werden des korrupten Verhaltens entstehen.[12] Weiterhin können sich Ermittlungs- und Strafverfahren bzgl. der eigentlichen Bestechung aber auch bzgl. der Fälschung von Finanzdaten im Zusammenhang mit der Bildung schwarzer Kassen ergeben.[13] Nach o.g. Studie aus dem Jahre 2004 standen 30,3% der Straftaten in Unternehmen in Zusammenhang mit Korruption. Die durchschnittliche Schadenshöhe pro Fall betrug 250.000 €.[14]

[...]


[1] LAG Hamm, 25.6.2002 18 (11) Sa 1295/01.

[2] Vgl. Scholz, C. (2000) S. 861.

[3] Vgl. Schäfer, A.(2005): Klotz am Geist, in: Gehirn und Geist, 06/2005, S. 63.

[4] Vgl. Kopetzky, M., Wells, J. T. (2006) S. 65.

[5] Vgl. Kopetzky, M., Wells, J. T. (2006) S. 66.

[6] Vgl. Kopetzky, M., Wells, J. T. (2006) S. 260.
(Die Summe der Prozentsätze übersteigt 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren).

[7] Vgl. http://www.transparency.de/Was-ist-Korruption.45.0.html.

[8] Vgl. Teufer, A. (2005) S. 4.

[9] Vgl. Kopetzky, M., Wells, J. T. (2006) S. 255.

[10] Vgl. http://www.steuernetz.de/lexikon03/s9.html.

[11] Vgl. http://www.futurezone.orf.at/it/stories/153019/.

[12] Vgl. Polke-Majewski, K. (2005): Schadensermittlung, in: Die Zeit, 29/2005, S. 2.

[13] Vgl. Kopetzky, M., Wells, J. T. (2006) S. 270.

[14] Vgl. Kopetzky, M., Wells, J. T. (2006) S. 260.
(Die Summe der Prozentsätze übersteigt 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren).

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Unternehmen als Ziel von Mitarbeiterverfehlungen
Université
University of Applied Sciences Esslingen
Cours
Unternehmensrecht
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
20
N° de catalogue
V89826
ISBN (ebook)
9783638040815
Taille d'un fichier
427 KB
Langue
allemand
Mots clés
Unternehmen, Ziel, Mitarbeiterverfehlungen, Unternehmensrecht
Citation du texte
Diplom Wirtschaftsjurist (FH) Diplom Ingenieur (BA) B.Sc. (Hons) Sönke Lesser (Auteur), 2007, Unternehmen als Ziel von Mitarbeiterverfehlungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89826

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