Nach der für kommunale Steuern heranzuziehenden Definition des § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) vom 16. März 1976 sind Steuern "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine be-sondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. ..."
Bei den kommunalen Steuern handelt es sich im engeren Sinne um Steuern, deren Aufkommen allein den Gemeinden, aufgrund ihrer Steuerertragshoheit, zufließt. Kommunalsteuern sind an einen örtli-chen Tatbestand oder Vorgang geknüpft und in ihrer unmittelbaren Wirkung örtlich begrenzt. Zu die-sen Steuern gehören insbesondere die Gewerbesteuer, bei der die Gemeinden Ertragshoheit haben, aber einen Teil als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abführen müssen, die Grundsteuer, die Vergnügungsteuer, der Grunderwerbsteuerzuschlag, die Jagd- und Fischereisteuer, die Hundesteuer und die in einigen Bundesländern erhobene Schankerlaubnis- und Zweitwohnsteuer. Diese Steuern stehen den Gemeinden gemäß Artikel 106 Absatz 6 Satz 1 Grundgesetz (GG) zu.
Im weiteren Sinne umfassen die kommunalen Steuern die Gesamtheit der den Gemeinden zur Verfü-gung stehenden Steuereinnahmen, die aus den Gemeindesteuern im engeren Sinne sowie dem Ge-meindeanteil an den Gemeinschaftssteuern besteht.
Ihrem Charakter nach sind kommunale Steuern - mit Ausnahme der Schankerlaubnissteuer - Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern.
Die Höhe des Aufkommens kann von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden weitgehend nach eigenem Ermessen bestimmt werden. Trotz unterschiedlicher Anspannung in den einzelnen Gemein-den führen die kommunalen Steuern nicht zu Störungen im überörtlichen Wirtschaftsverkehr.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Kommunale Steuern
1.1.1. Definition
1.1.2. Zweck
1.1.3. Rechtsgrundlagen
1.1.3.1. Allgemeines (prinzipielles) Steuerfindungsrecht
1.1.3.2. Besonderes Steuerfindungsrecht
1.1.3.3. Allgemeiner Subsidiaritätsgrundsatz kommunaler Steuern
2. Kommunale Verpackungsteuer
2.1. Ziele
2.2. Ökonomische Wirkungen
2.2.1. Steuerwirkungen
2.2.2. Substitutions- und Einsparmöglichkeiten der Einwegverpackungen
2.2.3. Verteilungswirkungen
2.2.4. Arbeitsplatzwirkungen
2.2.5. Wettbewerbswirkungen
2.3. Die praktische Ausgestaltung der Verpackungsteuer am Beispiel Kassel
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer
4. Befürworter und Gegner der kommunalen Verpackungsteuer
5. Weitere Instrumente zur Vermeidung von Einwegverpackungen
5.1. Kommunalpolitische Maßnahmen
5.1.1. Appelle
5.1.2. Subventionen
5.1.3. Staatliche Eigenproduktion
5.1.4. Verbot
5.2. Maßnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften
5.2.1. Die Verpackungsverordnung
5.2.1.1. Rechtliche Grundlagen
5.2.1.2. Anwendungsbereich
5.2.1.3. Abfallwirtschaftliche Ziele
5.2.1.4. Verpackungsarten
5.2.1.5. Rücknahme-, Pfanderhebungs- und Verwertungspflichten
5.2.1.6. Pro und Kontra der Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung und die rechtliche sowie ökonomische Zulässigkeit der kommunalen Verpackungsteuer in Deutschland. Ziel ist es, die Wirkungsweise dieses ordnungspolitischen Instruments im Vergleich zu anderen Abfallvermeidungsstrategien zu analysieren und die kontroversen Standpunkte der beteiligten Akteure zu beleuchten.
- Grundlagen und rechtlicher Rahmen kommunaler Steuern
- Ökonomische Wirkungen und Lenkungsfunktionen der Verpackungsteuer
- Verfassungsrechtliche Bewertung der kommunalen Satzungsbefugnis
- Vergleich mit alternativen Instrumenten wie der Verpackungsverordnung und dem Zwangspfand
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Steuerwirkungen
Ist die Nachfrage nach den verpackten Gütern relativ preisunelastisch, gibt es Möglichkeiten für den Anbieter, die Steuer quer zu überwälzen, ohne dass es große Mengenwirkungen hat.
Darüber hinaus hat der Anbieter die Möglichkeit, die Steuer auf andere, nicht besteuerte Güter oder rück zu überwälzen auf den Zulieferer. So wird die Verpackungsteuer die Nachfrage nach den verpackten Gütern nur wenig beeinflussen, da der Preis für diese Güter nicht oder nur kaum steigt, und den beabsichtigten Effekt der Müllvermeidung bei Einwegverpackungen nicht erreichen. Unter diesen Voraussetzungen erfüllt die Verpackungsteuer vorrangig eine Finanzierungsfunktion, während die Lenkungsfunktion lediglich gering oder gar nicht vorhanden ist.
Trotz gleich gebliebener Zahl der Verpackungen ist aber die Wohlfahrt der Gesellschaft gegenüber dem Zustand vor Steuererhebung gestiegen, da nun die Verursacher in Höhe der externen Kosten die finanzielle Last tragen.
Neben den, wegen der Konkurrenzsituation nur bedingt möglichen, legalen Überwälzungsversuchen existiert auch eine illegale Überwälzungsmöglichkeit. Hierbei versuchen die Anbieter, beispielsweise durch nicht legale Steuerverkürzung bei anderen Steuern (Steuerhinterziehung), ihre Steuerlast nach Erhebung der Verpackungsteuer konstant zu halten. In solchen Fällen braucht der Anbieter, da er seine Steuerlast dem Staat auferlegt hat, seine Preise für die verpackten Waren nicht zu erhöhen. So wird weder die Produktion gelenkt, noch stellt sich eine Finanzierungsfunktion ein, da ja andere Steuereinnahmen des Staates sinken.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Grundlagen der kommunalen Steuererhebung sowie Definition und Zweck der Verpackungsteuer werden erläutert.
2. Kommunale Verpackungsteuer: Analyse der ökonomischen Lenkungsziele, der Substitutionsmöglichkeiten sowie der Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wettbewerb.
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer: Untersuchung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Kompetenzverteilung zwischen Kommune und Bund.
4. Befürworter und Gegner der kommunalen Verpackungsteuer: Darstellung der Interessenlagen von Wirtschaft, Verbänden und Politik im Kontext des Rechtsstreits.
5. Weitere Instrumente zur Vermeidung von Einwegverpackungen: Vorstellung alternativer Ansätze wie der Verpackungsverordnung und der Pfandproblematik.
6. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Effektivität von Steuern auf Einwegverpackungen als Lenkungsinstrument für umweltgerechtes Verhalten.
Schlüsselwörter
Verpackungsteuer, Einwegverpackungen, Mehrweg, Lenkungsfunktion, externe Kosten, Kommunalsteuern, Abfallvermeidung, Pfandpflicht, Verfassungsrecht, ökonomische Wirkungen, Wettbewerbsverzerrung, Umweltpolitik, Verpackungsverordnung, Nachhaltigkeit, Finanzierungsfunktion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das kommunalpolitische Instrument der Verpackungsteuer als Mittel zur Abfallvermeidung und untersucht dessen ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Steuerfindungsrechte der Gemeinden, die fiskalischen und ökonomischen Wirkungen auf Märkte und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit im Konflikt mit übergeordneten Bundesregelungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Evaluation, ob eine Verpackungsteuer tatsächlich ökologische Lenkungswirkungen erzielen kann oder ob sie primär als fiskalisches Einnahmeinstrument dient, das mit höherrangigem Recht kollidiert.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine politikfeldanalytische Untersuchung, die auf der Auswertung juristischer Urteile (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts), ökonomischer Theorien zu externen Effekten und branchenspezifischer Fachpublikationen basiert.
Was wird im Hauptteil detailliert betrachtet?
Der Hauptteil befasst sich mit der ökonomischen Wirkungsweise (Überwälzung, Substitutionseffekte), der Verteilungsgerechtigkeit sowie einem detaillierten Abgleich mit der Verpackungsverordnung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Analyse?
Besonders prägend sind Begriffe wie "Externe Effekte", "Lenkungssteuer", "Verpackungsverordnung", "Mehrwegsysteme" und "Steuerfindungsrecht".
Welche Bedeutung hatte das Urteil zum Fall Kassel für die Kommunen?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts führte dazu, dass kommunale Verpackungsteuern, sofern sie als Lenkungsinstrumente gegen das bundesrechtliche Kooperationskonzept der Verpackungsverordnung verstießen, für unzulässig erklärt wurden.
Warum wird das "Gefangenendilemma" im Kontext der Appelle erwähnt?
Es dient zur Erklärung, warum freiwillige Appelle an Unternehmen oft scheitern: Auch wenn eine kollektive Einigung sinnvoll wäre, verleitet der individuelle Wettbewerbsvorteil durch Kosteneinsparung bei Verpackungen die Akteure dazu, sich gegen ökologisch nachhaltige, aber teurere Lösungen zu entscheiden.
- Citation du texte
- Franziska Lenz (Auteur), 2002, Verpackungsteuer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8985