Laizismus in der Türkei. Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2017

24 Pages, Note: 1,3

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Inhaltsverzeichnis

B. Abbildungsverzeichnis
I. Einleitung: Laizismus – eine weltpolitische Thematik
II. Hauptteil: Laizismus in der Türkei
1. Grundlegende Definitionen
2. Laizismus zur Zeit des Osmanischen Reiches
3. Das Laizismusverständnis von Atatürk
4. Laizismus in der Politik von Erdogan und der AKP
III. Fazit: Schlussfolgerungen aus der Laizimusdebatte in der Türkei

C. Quellenverzeichnis
1. Literaturverzeichnis
2. Onlinequellenverzeichnis

B. Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Expansion und größte Ausdehnung des Osmanischen Reichs zwischen 1481 und 1681. URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f7/Ottoman_empire_de.svg/2000px-Ottoman_empire_de.svg.png (zuletzt aufgerufen am: 30.03.2017)

Abb. 2: Die sechs Pfeile nach Atatürk im Logo der Republikanischen Volkspartei der Türkei. URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/68/Chp-logo.svg/800px-Chp-logo.svg.png (zuletzt aufgerufen am: 30.032017)

I. Einleitung: Laizismus – eine weltpolitische Thematik

Die weltpolitischen Ereignisse haben nicht nur über die letzten Jahre, sondern auch ganz aktuell mit der Debatte über Erdogans Verfassungsreferendum, gezeigt, dass Themen wie Laizismus und Islamismus nicht nur in der Türkei ein aktuelles Thema darstellen. Allerdings sind die Gemengelagen und Interessen in dieser Diskussion äußerst kompliziert, wobei der Interessenskonflikt zwischen Islamisten und Laizisten und wie dieser womöglich gelöst werden könnte, ein hochspannendes, wenn auch diffiziles Thema darstellt. Gegenstand und Forschungsthema dieser Arbeit ist somit, die in der Türkei seit rund zwei Jahrhunderten andauernde Diskussion über den Laizismus und dessen politische Umsetzung.1 Auch wird es darum gehen unterschiedliche Konzepte des Laizismus in der Politik der Türkei aus Vergangenheit und Gegenwart mit einem kurzen Zukunftsausblick zu ergänzen, ohne dabei durch die Kürze der Seminararbeit einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Vor allem durch Präsident Erdogans angestrebte Verfassungsänderungen, über die die türkischen Wähler am 16. April dieses Jahres per Volksabstimmung entscheiden werden, erhält das Thema dieser Seminararbeit starke Aktualität und politischen Gegenwartsbezug. Falls die türkischen Wählerinnen und Wähler den von Recep Tayyip Erdoğan angestrebten Verfassungsänderungen am 16.April zustimmen, könnte dies auch Auswirkungen auf das laizistische Handeln der türkischen Politik haben und weitrechende Veränderungen auf diesem Gebiet herbeiführen.2 Dies wird allerdings in Kapitel 4 des Hauptteils dieser Seminararbeit umfassend thematisiert werden. Das Referendum zur Verfassungsänderung ist gerade auch in Deutschland, wie in der gesamten Europäischen Union, extrem präsent, obgleich in der medialen Wahrnehmung vor allem Erdogans Machtzuwächse und ein Untergang der demokratischen Werte durch die möglichen Verfassungsänderungen, auf sämtlichen Kanälen, Talkshows, Zeitungen und Magazinen, ausführlichst debattiert werden.3 Der Haupt- bzw. Erarbeitungsteil der Seminararbeit wird dabei in vier Gliederungspunkte unterteilt. Nach den wichtigsten Begriffserklärungen in Kapitel 1 folgen drei weitere ausführliche Kapitel mit den Auffassungen des Laizismus in der türkischen Politik seit der Zeit des Osmanischen Reiches bis zu den aktuellen Handlungsweisen und Grundideen Erdogans und der AKP zu dieser Thematik. Neben vielen Weiteren wissenschaftlichen Werken (siehe C. Quellenverzeichnis) stützen sich die viele Erkenntnisse dieser Arbeit auf Cigdem Dumanlis Buch „Das Verständnis von Volk, Staat und Religion der Türken“, einer Diplomarbeit, die einen hervorragenden, wenn auch sehr ausführlichen Überblick über die Entwicklung des Laizismus in der Türkei bietet und das auf Englisch verfasste Werk „Secularism and Muslim Democracy in Turkey“ von M. Hakan Yavuz, dass vor allem aktuellere Entwicklungen in der türkischen Staatsauffassung von Laizismus, vor allem in Bezug auf die Politik von Erdogan und der AKP, in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt.

II. Hauptteil: Laizismus in der Türkei

1. Grundlegende Definitionen

Religion

Was ist das charakteristische an der Auffassung des Religionsbegriffs in der Türkei? Hierzu lohnt sich ein Blick darauf wie die unterschiedlichen Institutionen in der Türkei Religion definieren. Das Institut für die Türkische Sprache meint, dass das Wort Religion (türkisch: „Din“), einen arabischen Ursprung hat und eine gesellschaftliche Einrichtung darstellt, die das Glauben und das Anbeten an Gott, den überirdischen Mächten und den heiligen Wesen systematisiert.4 Aus den Auffassungen der Religion würden Ideale, Werte, Sitten, Regeln und Symbole entstehen, in welche die Gläubigen vertrauen und denen sie sich verpflichtet fühlen. Religion entsteht somit im türkischen Religionsverständnis, durch das Beten an eine alles kontrollierende himmlische Wahrheit und durch das Entwickeln von Idealen, mit denen alle Gläubigen ihre Handlungen einheitlich zu organisieren versuchen.5

Staat

In der vorliegenden Seminararbeit wird auch der Begriff Staat des Öfteren fallen, sodass es sich lohnt zunächst zu betrachten, was in der Türkei unter dieser Begrifflichkeit eigentlich zu verstehen ist. Ähnlich wie im deutschen Verständnis des Staatsbegriffs wird Staat von seiner Wortbedeutung auch in der Türkei, als juristisches Wesen aufbauend auf einer Gebietseinheit von einer organisierten Nation oder einer Nationengemeinschaft definiert.6 Das türkische Staatsverständnis geht allerdings noch wesentlich weiter, als in dieser eher wissenschaftlich-juristischen Definition angedeutet. Im türkischen Wortverständnis von Staat (türkisch: „devlet“) wird der Begriff meist mit den Begriffen „Führungsorgan“ oder auch „Machtposition“ gleichgesetzt. Allerdings sind der Staat und seine Eigenschaften, zum Beispiel sein Umgang mit dem Islam und den Werten und Normen seiner Heiligen Schrift, des Koran, über Jahrzehnte ein kontrovers diskutiertes Thema in der Türkei, wie dies auch der Hauptteil in Bezug auf die Laizimusdebatte in der Türkei zeigen wird.7

Laizismus

Der Laizismus meint, nicht nur in der Türkei, sondern europaweit, getrennte Staats- und Religionsaufgaben, die Neutralität des Staates in Bezug auf Religion und deren Ausübung, um die Religions- und Gewissensfreiheit der Menschen eines Landes, in unserem Fall der Türkei, zu gewährleisten.8 Der Laizismus stellt somit ein religionsverfassungsrechtliches Modell dar, welches in jedem laizistischen Land unterschiedlich politisch umgesetzt wird. Laizismus geht dabei von der Wortherkunft auf das altgriechische Wort „λαϊκός laïkós“, zu Deutsch „der Ungeweihte“ (im Gegensatz zum Priester), zurück. Der Begriff „laïcité“ wurde 1871 vom französischen Pädagogen Ferdinand Buisson geprägt, der erstmals einen religionsfreien Schulunterricht forderte. Auf Grundlage ihrer Verfassung können aktuell weltweit 16 Staaten als laizistische Staaten bezeichnet werden, wobei in der EU nur Tschechien, Portugal und Frankreich den Laizismus als festes Staatsprinzip in deren Verfassungen verankert haben.9

Islamismus

Islamismus bezeichnet eine Staatsideologie, aus der auch eine Bewegung entstand, welche davon ausgeht, dass der Islam nicht nur Verpflichtungen gegenüber Gott als Basis festgelegt hat, sondern auch die Beziehungen der Menschen zueinander angeordnet hat. Der Islam beinhaltet nach dieser Auffassung bereits alle notwendigen Normen, Regeln und soziale Maximen, die dem Menschen ein Leben in Glück, Würde und Individualität ermöglichen.10 Der Staat ist allerdings in dieser Ideologie nicht überflüssig, sondern es ist seine Aufgabe die im Islam bereits festgesetzten Grundsätze und Regeln mit Hilfe von Sanktionen zu setzen und auszuführen. Ein Staatsrecht, dass in demokratischen und juristischen Prozessen entsteht, wird in dieser politischen Auffassung gänzlich durch ein „islamisches Recht“ ersetzt, das der Gesellschaft ein gottesfürchtiges und gutes Leben ermöglichen soll. Die Prinzipien des Islam werden dabei vom privaten religiösen Leben der Gläubigen auf sämtliche rechtliche, wirtschaftliche und politischen Regeln übertragen. Anhänger der islamistischen Staatsideologie finden sich weltweit, jedoch vor allem im arabischen Raum und der Türkei. Auch in der Türkei favorisieren einige Politiker diese Grundideen des Islamismus, wobei die Wurzeln dieses Staatsprinzips geschichtlich betrachtet bis zu den Wahhabiten im Arabien des 18.Jahrhunderts zurückreichen.11

2. Laizismus zur Zeit des Osmanischen Reiches

Das Osmanische Reich war das Reich der Dynastie der Osmanen von ca. 1299 bis 1922. In Westeuropa wurde das Land ab dem 12. Jahrhundert auch als „Turchia“ (deutsch: „Türkei“ oder „Türkisches Reich“) bezeichnet. Zur Zeit seiner größten Ausdehnung im 17. Jahrhundert erstreckte es sich von seinen Kernlanden Kleinasien und Rumelien nordwärts bis in das Gebiet um das Schwarze und das Asowsche Meer, westwärts bis weit nach Südosteuropa hinein (siehe Abb. 1).12

Um es schon etwas vorweg zu nehmen: Im Staatsverständnis der Herrscher des Osmanischen Reiches waren Staat und Religion untrennbar miteinander verknüpft und eine laizistische Staats- und Gesellschaftsordnung vollkommen unvorstellbar. Das Osmanische Reich war eine Monarchie, in welcher alle Staatsmacht über das Sultanat ausgeübt wurde.13 Der Sultan wurde dabei nicht über eine demokratische Wahl durch das Volk gewählt, sondern nach den Prinzipien der Vererbung ernannt. Grundlage für das Prinzip der Vererbung war die Begründung, dass auch Mohammed, der heilige Prophet des Islam, nicht an demokratische Wahlen gedacht habe, sondern die Kalifen des Landes per Testament bestimmt hat.14 Der Herrscher des Osmanischen Reiches wurde stets als der „Staat in Person“ angesehen und er hatte in guten und schlechten Handlungen ausschließlich gegenüber Gott Verantwortung, nicht jedoch gegenüber dem osmanischen Volk. Die osmanischen Sultane regierten stets auf Grundlage der Scharia (arabisch: „šaraʿa“, deutsch: „den Weg weisen, vorschreiben“), welche die Gesamtheit der Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und zu erfüllen sind enthält.15 Sie basiert auf dem Koran und den von Mohammed im 7.Jahrhundert überlieferten Regeln und Normen für ein gottgefälliges Zusammenleben der Menschen. Da der Staat im Osmanischen Reich ein Religionsstaat war, wurden alle Staatsaufgaben den „Befehlen“ der Religion untergeordnet und angepasst. Da die Herrscher zu dieser Zeit einen Machtverlust durch Anarchie fürchteten, entstand eine Jahrhunderte andauernde Gewaltherrschaft der Osmanischen Herrscher, welche die Unterdrückung des eignen Volkes mit den Normen der Scharia begründeten.16 In der Islamischen Staatsdoktrin dieser Zeit wurde der Ausdruck „Souveränität“ vollkommen anders verwendet, als wir dies aus der heutigen westlichen Welt gewohnt sind. Souveränität stand im Osmanischen Reich nie in Verbindung mit den Begriffen „Bevölkerung“ oder „Volk“. Es gab im Gegensatz zur Volkssouveränität wie wir sie heute kennen nur eine Souveränität Gottes und seines Vertreters auf Erden, dem Sultan des Osmanischen Reiches. Die Religion im nicht-laizistischen Osmanischen Reich hatte jedoch noch viel weitreichendere Auswirkungen auf die Staatshandlungen.17 Da die Araber im Osmanischen Reich als Erben Mohammeds und Abkömmlinge seines Geschlechts angesehen wurden, profilierten sich die Araber innerhalb des Osmanischen Reiches mehr und mehr als das „überlegen Volk“, auch beispielsweise gegenüber der türkischen Bevölkerung. Obwohl der Grundstein des osmanischen Staates die türkische Bevölkerung war, unterdrückten die arabisch stämmigen osmanischen Herrscher das Bewusstsein des „Türkisch-seins“, sprich einer türkischen Volksidentität, lange Zeit mit großem Erfolg.18 Es kam somit durch die Verwebung von Staat und Religion zu einer Profilierung der arabisch stämmigen Bevölkerungsschicht als Nachkommen des Propheten Mohammed, während andere Volksgruppen zwar als Teil des Osmanischen Reiches akzeptiert, aber als minderwertig eingestuft wurden. Die türkische Volksidentität wurde aus religiösen Motiven unterdrückt und Begriffe wie „türkische Gesellschaft“ oder „türkischer Soldat“, durch Begriffe wie „Soldat des Islam“ oder „Ümmet-i Mohammed“ (deutsch: „Mohammedanische Gesellschaft“) ersetzt.19

Aus der heiligen Schrift der Moslems, dem Koran, sowie der Hadith, einer Überlieferung der Aussprüche und Handlungen des Propheten Mohammed, auf welcher die Gesetze der Scharia basieren, entwickelten die Sultane des Osmanischen Reiches ein religionsbasiertes Rechtsverständnis, welches zum Abschluss dieses Kapitels genauer erläutert werden sollte.20 Schon der erste osmanische Sultan Osman I. (Regierungszeit von 1288 bis 1326) ging davon aus, dass die Quelle der Souveränität im Islam nicht die Bevölkerung der Gläubigen, sondern Gott selbst ist. Die von Gott und seinem Propheten Mohammed gesetzten Werte, Normen und Ideale wurden als endlos und ewig bezeichnet. Die Vorstellung, dass sich Personen und die Gesellschaft insgesamt nach ihren eigenen weltlichen Gesetzen und Regeln richten und diese selbst demokratisch aushandeln, war für ihn nicht denkbar, da er wie seine Nachfolger fest davon überzeugt war, dass ein solches Staatssystem zum Scheitern verurteilt wäre.21 Die Souveränität Gottes bzw. Allahs stellt durchaus eine wichtige Thematik des Koran dar. In 109 Suren des Koran ist direkt oder indirekt von Gottes Souveränität und Herrschaft, seiner Gerichtsbarkeit über den Menschen und seinem Königtum die Rede. Jede dieser Suren macht deutlich, dass Gott die Herrschaft und Rechtleitung besitzt und auf seinem himmlischen Thron über sein Reich herrscht.22 Der Mensch hat seinen Befehlen Folge zu leisten und ihm zu dienen, so das Koranverständnis der Sultane im Osmanischen Reich. Im Folgenden werden insgesamt vier, besonders aussagekräftige, dieser 109 Suren zitiert, um sich einen Eindruck über die Gottessouveränität, wie sie im Koran niedergeschrieben wurde, machen zu können:

- „Gott hat bestimmt: Ich und meine Gesandten werden gewiss die Oberhand gewinnen. Gott ist stark und mächtig.“ (58/21)23
- „Gott allein hat die Herrschaft über Himmel und Erde. Er macht lebendig und lässt sterben. Außer ihm habt ihr weder Freund noch Helfer.“ (9/116)24
- „Und niemanden lässt er an seiner Entscheidung teilhaben.“ (18/26)25
- „Was Gott anordnet, wird ausgeführt.“ (33/38)26

Nun stellt sich jedoch zum Abschluss dieses Kapitels zum Laizismus im Osmanischen Reich die Frage, ob jene contra-laizistische Staatsauffassung, wie sie in den ersten Seiten dieses Kapitels bisher dargelegt wurde, auch durchgängig bis zum Zerfall des Osmanischen Reiches aufrechterhalten wurde.27 Diesbezüglich sei gesagt, dass mit dem Eintreten des Osmanischen Reiches ins 19.Jahrhundert die klassisch osmanische Ordnung eines, wie wir es wohl heute formulieren würden, „islamistischen Gottesstaates“, mehr und mehr ins Wanken geriet. Mit dem 1699 unterschriebenen Frieden von Karlowitz hatte das Osmanisches Reich eine erste Machtschwäche gegenüber den christlich geprägten westlichen Staaten gezeigt. Mit ihm endete der Große Türkenkrieg zwischen dem Osmanischen Reich auf der einen und dem Heiligen Römischen Reich, Polen, der Republik Venedig, dem Kirchenstaat sowie Russland auf der anderen Seite.28 Durch den Frieden von Karlowitz wurde beschlossen, dass das Osmanische Reich die Beziehungen mit den großen europäischen und christlichen Staaten nach deren Anforderungen gestalten muss. Dieses Eingeständnis der osmanischen Herrscher konnte als Startschuss einer moderaten Modernisierungsphase im endenden Osmanischen Reich gesehen werden. Es kam zu einer moderaten Öffnung des Osmanischen Reiches zum Westen und dem Beitreten in die Ideen des westlichen Imperialismus in Bezug auf einem Schutz des Lebens und des Eigentums, sowie dem westlichen System angepassten Steuerabgaben und der Reduktion von staatlicher Korruption.29 Die islamistisch geprägte staatliche Grundausrichtung blieb jedoch von diesen leichten Modernisierungsbestrebungen, dem sogenannten Tanzimat, unberührt. So ließ der Sultan im Befehlstext zum Tanzimat gleichermaßen verkünden: „Diejenigen, die gegen dieses Gesetz der Scharia opponieren, werden im Falle der Feststellung ihrer Schuld, ohne auf Dienstgrad oder Gefälligkeit und Zustimmung zu achten, bestraft.“30

3. Das Laizismusverständnis von Atatürk

Mustafa Kemal Pascha, seit 1934 mit dem Nachnamen Atatürk, war der Begründer der Republik Türkei und von 1923 bis 1938 erster Präsident der nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Osmanischen Reich hervorgegangenen Republik.31 Atatürk brachte auch neue Vorstellungen in den Umgang des Staatsapparats und der Staatspolitik mit dem Islam ein. Während zu Zeiten des Osmanischen Reiches wie in Kapitel 2 dargestellt, ein laizistisches Staatsverständnis auf ehemals osmanischem Staatsgebiet absolut unvorstellbar war, beschreibt Atatürk in seinen Reden eine neue Form des Laizismus, den er für die Türkei anwenden möchte.32

Atatürk lehnte eine Staatsreligion in der neu gegründeten Republik ab und ließ verlauten, dass alle Gesetze und Verordnungen in der Staatsverwaltung nach westlichem Vorbild, nach den Prinzipien und Formen, die die Wissenschaft der modernen Zivilisation bieten und nach den Bedürfnissen der Welt gemacht und durchgeführt werden. Er ging sogar noch einen Schritt weiter in seinen Aussagen und bezeichnete die Etablierung des Laizismus in der Türkei als Speerspitze seiner Modernisierungsbestrebungen für die neue Republik.33 Weil das Religionsverständnis das Gewissen betrifft, betrachtete Atatürk die Trennung der religiösen Gedanken von den staatlichen und weltlichen Angelegenheiten und von der Politik als Hauptfaktor einer modernen Türkei. Mit der Etablierung dieses sogenannten kemalistischen Laizismusverständnisses in der Türkei läutete Atatürk eine ganze Welle von Modernisierungsmaßnahmen ein, welche, von der Ökonomie bis zum sozialen Bereich, weite Teil des gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Türkei umfassten.34

Mittels unterschiedlichster Gesetze, die im Folgenden näher erläutert werden sollen, vollzog Atatürk den Wandeln der Türkei vom gottesstaatlichen Gebiet zu Zeiten des Osmanischen Reiches zum moderne laizistischen Staat nach dem Vorbild vieler westlicher Länder Europas.35

[...]


1 Vgl. DUMANLI, C. (2008): S. 11.

2 Vgl. COPUR, B. (2017).

3 Vgl. ebd.

4 Vgl. DUMANLI, C. (2008): S. 19f.

5 Vgl. ebd.: S. 20.

6 Vgl. ebd.: S. 21.

7 Vgl. ebd.: S. 24.

8 Vgl. DUMANLI, C. (2008): S. 27.

9 Vgl. NAIM, A. (2008): S. 46.

10 Vgl. ebd.: S. 47.

11 Vgl. DUMANLI, C. (2008): Laizismus. S. 26f.

12 Vgl. ÖZDEMIR, C. (2008): S. 38f.

13 Vgl. DUMANLI, C. (2008): S.31.

14 Vgl. DUMANLI, C. (2008): S.31.

15 Vgl. ebd.: S. 32.

16 Vgl. ebd.: S. 32f.

17 Vgl. ebd.: S. 33.

18 Vgl. ebd.: S. 34.

19 Vgl. DUMANLI, C. (2008): S.34.

20 Vgl. ÖZDEMIR, C. (2008): S. 54.

21 Vgl. ebd.: S. 54.

22 Vgl. ebd.: S. 54.

23 Vgl. DUMANLI, C. (2008): S.34.

24 Vgl. ebd.: S. 34.

25 Vgl. DUMANLI, C. (2008).: S. 35.

26 Vgl. ebd.: S.34.

27 Vgl. SILVERSTEIN, B. (2011): S. 31.

28 Vgl. ebd.: S. 32.

29 Vgl. ebd.: S. 34.

30 Vgl. FINDLEY, C. (2010): S. 77.

31 Vgl. WEDEL, H. (1991): S. 16.

32 Vgl. ebd.: S. 17.

33 Vgl. ebd.: S. 26.

34 Vgl. ebd.: S. 26.

35 Vgl. NAIM, A. (2008): S. 41.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Laizismus in der Türkei. Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Note
1,3
Année
2017
Pages
24
N° de catalogue
V899543
ISBN (ebook)
9783346217684
ISBN (Livre)
9783346217691
Langue
allemand
Mots clés
gegenwart, laizismus, türkei, vergangenheit, zukunft
Citation du texte
Anonyme, 2017, Laizismus in der Türkei. Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/899543

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