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Die Europäische Union. Vorstufen der Mitgliedschaft, Beitritt, Formen der Mitgliedschaft und Austritt

Title: Die Europäische Union. Vorstufen der Mitgliedschaft, Beitritt, Formen der Mitgliedschaft und Austritt

Seminar Paper , 2017 , 36 Pages , Grade: 13 Punkte

Autor:in: Matthias Weigmann (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Ist der "Brexit" das Ende der EU? Warum kann ein Mitgliedstaat aus der EU austreten, war ein solcher Schritt bereits seit Gründung der Gemeinschaften zulässig und ist sogar ein EU-Ausschluss gegen den Willen des betroffenen Mitgliedstaates möglich? Der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen rund um die Beendigung einer Mitgliedschaft in der EU und die Austrittsklausel des Art. 50 EUV ist der folgende Beitrag gewidmet.

Gelegentlich hört oder liest man, das Vereinigte Königreich habe dem Wunsch, dass die europäische Integration unaufhaltsam voranschreiten würde, am 23.06.2016 eine historische Absage erteilt. Der Glaube, dass diese nur eine Richtung kenne, gepaart mit der weitgehenden Ignoranz eines bestenfalls in der Theorie für möglich gehaltenen Austritts eines Mitgliedstaates, sei auf die Probe gestellt worden.

Derartigen Stimmen ist zuzugeben, dass der "Brexit" in der Tat mit einer mancherorts zunehmend kritischen Hinterfragung der EU einhergeht. Dabei ist zu beobachten, dass sich euroskeptische und populistische Akteure wachsender Beliebtheit erfreuen, welche sich etwa anhand der jüngeren Wahlen in Frankreich oder Österreich nachzeichnen lässt und mit einer Ablehnung der EU als rechtsetzende, supranationale Organisation und Konzeption einer engen Zusammenarbeit der europäischen Völker korrespondiert.

Aber auch wenn das mediale Echo im Anschluss an das "Brexit"-Referendum den Anfang vom Ende der EU suggeriert haben mag, so ist dies doch primär dem Schock über das aus der Sicht vieler enttäuschende Abstimmungsergebnis zuzuschreiben. Die Bedeutung des "Brexit" für die Zukunft der EU ist im Moment nur sehr vage zu prognostizieren, sodass allzu pessimistische Lagebilder nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass die EU gestärkt aus dem "Brexit" hervorgeht und am Ende sogar wieder an Popularität gewinnt.

Dennoch lohnt sich in jedem Fall eine Untersuchung der Thematik, wirft diese doch interessante dogmatische Probleme aus dem Europa und Völkerrecht auf. Bevor in diesem Zusammenhang auf Hintergründe und Entstehungsgeschichte des Art. 50 EUV eingegangen wird, soll die zuvor geführte Debatte über die Zulässigkeit eines einseitigen Austritts aus den Gemeinschaften beziehungsweise der EU erörtert werden. Danach wird untersucht, ob neben Art. 50 EUV alternative Verfahren eines EU-Austritts existieren.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil

I. Zulässigkeit eines einseitigen Austritts vor Art. 50 EUV

1. "Völkerrechtlicher" Ansatz

2. "Autonomer" Ansatz

3. Sichtweise des BVerfG im Maastricht- und Lissabon-Urteil

4. Bewertung und Stellungnahme

II. Entstehungsgeschichte und Hintergründe zur Einführung des Art. 50 EUV durch den Vertrag von Lissabon

1. Entstehungsgeschichte des Art. 50 EUV

2. Hintergründe zur Einführung des Art. 50 EUV

a) Beweggründe für die Einführung des Art. 50 EUV

b) Reaktionen auf die Einführung des Art. 50 EUV

aa) Befürworter des Art. 50 EUV

bb) Kritiker des Art. 50 EUV

cc) Bewertung und Stellungnahme

III. Alternative Verfahren eines EU-Austritts neben Art. 50 EUV

1. Anwendbarkeit des Art. 62 WVK neben Art. 50 EUV

a) Anwendbarkeit des allgemeinen Völkerrechts

b) Art. 50 EUV als "lex specialis" zu Art. 62 WVK

aa) Argumente gegen eine Spezialität des Art. 50 EUV

bb) Argumente für eine Spezialität des Art. 50 EUV

cc) Bewertung und Stellungnahme

c) Ergebnis

2. Auflösung der EU durch multilateralen Aufhebungsvertrag

a) Gegner eines Aufhebungsvertrages

b) Befürworter eines Aufhebungsvertrages

c) Bewertung und Stellungnahme

3. Zulässigkeit eines "Teilaustritts" und einer "Teilmitgliedschaft"

4. Austritt durch multilateralen Entlassungsvertrag

IV. Reaktionsmöglichkeiten der EU und der Mitgliedstaaten auf die Errichtung einer Militärdiktatur in einem Mitgliedstaat

1. Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258-260 AEUV

a) Anwendbarkeit des Vertragsverletzungsverfahrens

b) Anwendung auf den Fall

c) Ergebnis

2. Verfahren nach Art. 7 EUV

3. Ausschluss aus der EU

a) Ausschlussmöglichkeit nach dem Unionsrecht

b) Ausschlussmöglichkeit nach dem allgemeinen Völkerrecht

aa) Anwendbarkeit des allgemeinen Völkerrechts

bb) Abschließende Spezialregelung im Unionsrecht

(1) Spezialität des Unionsrechts (Art. 7 EUV, Art. 258-260 AEUV)

(2) Keine Spezialität des Unionsrechts (Art. 7 EUV, Art. 258-260 AEUV)

(3) Zwischenergebnis

cc) Zwischenergebnis

c) Anwendung auf den Fall

4. Ergebnis

C. Abschlussbemerkung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und Verfahren zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, insbesondere vor dem Hintergrund des Brexit und der Austrittsklausel des Art. 50 EUV. Dabei wird analysiert, ob alternative Austrittsszenarien existieren und wie die EU auf gravierende Rechtsstaatsverletzungen durch Mitgliedstaaten reagieren kann.

  • Zulässigkeit und Dogmatik eines einseitigen EU-Austritts.
  • Entstehungsgeschichte und Bedeutung des Art. 50 EUV.
  • Mögliche alternative Verfahren wie Aufhebungsverträge oder Teilaustritte.
  • Reaktionsmöglichkeiten bei Militärputsch oder totalitären Strukturen (Art. 7 EUV, Art. 258-260 AEUV).
  • Die Problematik eines unfreiwilligen Ausschlusses aus der EU.

Auszug aus dem Buch

1. "Völkerrechtlicher" Ansatz

Die "Traditionalisten" gingen davon aus, dass das Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht trotz gewisser Besonderheiten seinen völkerrechtlichen Ursprüngen verhaftet blieb und sich nicht endgültig von diesen "emanzipiert" hatte. Ihnen zufolge blieb das Unionsrecht im Kern Völkerrecht, da es durch völkerrechtliche Verträge zwischen Völkerrechtssubjekten entstanden und die dadurch geschaffene Rechtsordnung infolgedessen auch Völkerrecht sei. Zur Begründung einer Austrittsmöglichkeit wurde auf die Reversibilität der europäischen Integration abgestellt, indem man betonte, dass die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Souveränität "Herren der Verträge" blieben. Damit waren die Regeln des allgemeinen Völkerrechts anwendbar, was bedeutete, dass etwa eine Vertragskündigung als zulässig erachtet wurde. So sollten die Art. 56, 60-62 WVK anwendbar sein, insbesondere sollte nach der "clausula rebus sic stantibus", Art. 62 WVK, unter engen Voraussetzungen ein einseitiges Beendigungsrecht in Betracht kommen. Dabei sollte aufgrund der Dichte der Rechtsbeziehungen ein einseitiger Austritt freilich erst dann zulässig sein, wenn alle anderen Möglichkeiten, etwa eine Vertragsanpassung, ausgeschöpft waren, ein weiterer Verbleib des Staates in den Gemeinschaften bzw. der EU für diesen unzumutbar wäre, eine Suspendierung des Vertrages nicht denkbar und alle milderen Lösungen erfolglos ausgeschöpft waren.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Zulässigkeit eines einseitigen Austritts vor Art. 50 EUV: Erörtert den theoretischen Streit zwischen dem "völkerrechtlichen" und dem "autonomen" Ansatz bezüglich eines einseitigen Austritts vor Einführung der expliziten Austrittsklausel.

II. Entstehungsgeschichte und Hintergründe zur Einführung des Art. 50 EUV durch den Vertrag von Lissabon: Beleuchtet die Gründe für die Kodifizierung des Art. 50 EUV sowie die verschiedenen Reaktionen in Literatur und Praxis.

III. Alternative Verfahren eines EU-Austritts neben Art. 50 EUV: Untersucht die Anwendbarkeit des allgemeinen Völkerrechts (Art. 62 WVK), die Möglichkeit multilateraler Aufhebungsverträge sowie das Konzept eines Teilaustritts.

IV. Reaktionsmöglichkeiten der EU und der Mitgliedstaaten auf die Errichtung einer Militärdiktatur in einem Mitgliedstaat: Analysiert die rechtlichen Mittel der EU (Art. 7 EUV, Vertragsverletzungsverfahren) und die theoretische Ausschlussmöglichkeit bei schwersten Grundwerteverstößen.

Schlüsselwörter

Europäische Union, EU, Art. 50 EUV, Brexit, Mitgliedschaft, Austritt, Ausschluss, Völkerrecht, Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, WVK, Art. 7 EUV, Vertragsverletzungsverfahren, Rechtsstaatlichkeit, Souveränität, Europäische Integration.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beendigung einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union, ausgehend von der Debatte vor Art. 50 EUV bis hin zu aktuellen Szenarien wie dem Brexit.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die Zulässigkeit von Austrittsrechten, die Entstehung der Austrittsklausel des Art. 50 EUV, alternative völkerrechtliche Austrittswege und die Sanktionsmöglichkeiten der EU bei gravierenden Verstößen gegen die gemeinsamen Werte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die dogmatische Einordnung der Mitgliedschaft in der EU zu klären und zu prüfen, inwieweit das Unionsrecht bei Austritts- oder Ausschlussfragen eine abschließende Spezialregelung darstellt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf die Auslegung des Primärrechts der EU, die Analyse völkerrechtlicher Grundlagen (WVK) und die Auswertung der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur sowie Rechtsprechung des EuGH und BVerfG setzt.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil behandelt die historische Debatte um den einseitigen Austritt, die Entstehung und Bedeutung von Art. 50 EUV, die Diskussion um alternative Verfahren wie Aufhebungsverträge sowie die Reaktionsmöglichkeiten bei antidemokratischen Entwicklungen in Mitgliedstaaten.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Austrittsrecht, Art. 50 EUV, Völkerrecht, Vertragsverletzungsverfahren, Mitgliedschaft und Europäische Integration charakterisieren.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Art. 50 EUV?

Der Autor sieht in der Normierung des Art. 50 EUV eine weitgehend alternativlose Klarstellung, die das "Schattendasein" der Austrittsfrage beendet hat und das Risiko eines Scheiterns der EU bei erzwungener Mitgliedschaft mindert.

Ist ein unfreiwilliger Ausschluss eines Mitgliedstaates rechtlich möglich?

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht zwar keine explizite Ausschlussregelung kennt, im Extremfall jedoch ein Rückgriff auf das allgemeine Völkerrecht (Art. 60 WVK) bei massiven Vertragsverletzungen in Betracht kommen kann.

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Details

Title
Die Europäische Union. Vorstufen der Mitgliedschaft, Beitritt, Formen der Mitgliedschaft und Austritt
College
Ruhr-University of Bochum
Grade
13 Punkte
Author
Matthias Weigmann (Author)
Publication Year
2017
Pages
36
Catalog Number
V899799
ISBN (eBook)
9783346213433
ISBN (Book)
9783346213440
Language
German
Tags
EU Brexit EUV AEUV WVK GG Austritt Ausschluss Vertrag von Lissabon Europarecht Völkerrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Matthias Weigmann (Author), 2017, Die Europäische Union. Vorstufen der Mitgliedschaft, Beitritt, Formen der Mitgliedschaft und Austritt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/899799
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