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„Menschenrechte light?“

Eine Untersuchung zu den philosophischen Grundlagen der politischen Menschenrechtstheorie von John Rawls

Title: „Menschenrechte light?“

Term Paper (Advanced seminar) , 2007 , 32 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Michael Risel (Author)

Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
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In der zu seinem Spätwerk zählenden Schrift mit dem Titel „Das Recht der Völker“ (RdV) konzipiert der amerikanische Philosoph John Rawls den Entwurf zu einer gerechten internationalen Ordnung unter Völkern. Er erweitert so den Gegenstandsbereich seines ersten Hauptwerkes „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ (TG), die aus methodischen Gründen auf eine Gesellschaft als „geschlossenes System“ ohne Verbindungen zu anderen Gemeinwesen beschränkt geblieben war. Mit der Anwendung seiner vertragstheoretisch fundierten Gerechtigkeitstheorie im globalen Maßstab begegnet Rawls außerdem den Einwänden seiner Kritiker, die gegen die Theorie der ‚Gerechtigkeit als Fairness’ im heimischen Zuschnitt den Vorwurf in Anschlag gebracht hatten, sie stünde mit ihrem Verharren im kategorialen Rahmen des isolierten Nationalstaates den wichtigsten gegenwärtigen Herausforderungen an die politische Philosophie, nämlich der ökonomischen Globalisierung und der Entstehung transnationaler sozialer, politischer und rechtlicher Räume, konzeptionslos gegenüber.
Ausgehend von der Fragestellung „wie vernünftige Bürger und Völker womöglich friedlich in einer gerechten Welt zusammenleben können“ formuliert Rawls auf der Basis eines zweistufigen Urzustandsmodells einen Katalog von Grundsätzen, der die allgemein verbindlichen Leitlinien eines „Rechts der Völker“ in komprimierter Form festlegt. Der fünfte Grundsatz dieser insgesamt acht Punkte umfassenden Auflistung lautet apodiktisch: „Völker müssen die Menschenrechte achten.“ Wer gegen diese Pflicht verstößt, ist laut Rawls nicht mehr länger als gleichwertiges Mitglied in der Völkergemeinschaft tolerierbar und hat als internationaler Paria Einschränkungen seiner inneren Autonomie durch wirtschaftliche Sanktionen oder militärische Eingriffe zu befürchten. Die Menschenrechte fungieren in diesem Modell somit als normativer Maßstab mit indikativer Wirkung: Ihre (Nicht-) Respektierung ist das entscheidende Kriterium für die (Nicht-) Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Völker.
Dieser Entwurf eines Rechts der Völker mit seinem menschenrechtlichen Kern ist allerdings nicht voraussetzungslos. Ihm liegt die Annahme zu Grunde, dass Menschenrechte eine besondere Klasse von Rechten darstellen, die einen universalen Verbindlichkeitsanspruch formulieren und unbedingte Beachtung einfordern.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Zum Thema

2. Grundzüge des Politischen Liberalismus

2.1. Der Problemkontext: Stabilität angesichts des vernünftigen Pluralismus

2.2. Der Lösungsansatz: Gesellschaft als ein faires System sozialer Kooperation

3. Das Recht der Völker

3.1 Ziel und Kontext

3.2 Der zweistufige Kontraktualismus

3.2.1 Erste Stufe: Der Urzustand liberaler Völker

3.2.2 Zweite Stufe: Der Urzustand nicht-liberaler achtbarer Völker

4. Rawls’ Theorie der Menschenrechte

4.1 Ein menschenrechtlicher Minimalismus

4.2 Die Insuffizienz klassischer Menschenrechtsbegründungen

4.3 Menschenrechte als Bedingungen sozialer Kooperation?

4.3.1 Liberale Grundfreiheiten

4.3.2 Menschenrechte

4.4 Eine pragmatische Menschenrechtskonzeption

5. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die philosophischen Grundlagen der politischen Menschenrechtstheorie von John Rawls, insbesondere in seinem Spätwerk "Das Recht der Völker", um zu ergründen, wie eine menschenrechtliche Begründung ohne Rekurs auf umfassende moralische oder metaphysische Lehren möglich ist und ob diese den eigenen Neutralitätsanspruch einlösen kann.

  • Rekonstruktion des Übergangs von nationalstaatlicher Gerechtigkeitstheorie zur globalen Perspektive.
  • Analyse des menschenrechtlichen Minimalismus bei Rawls im Vergleich zu klassischen Abkommen.
  • Untersuchung der Theorie der Menschenrechte als Gelingensbedingung sozialer Kooperation.
  • Kritische Würdigung der Begründungsstrategie hinsichtlich weltanschaulicher Neutralität.
  • Diskussion des pragmatischen Charakters der Rawls'schen Menschenrechtskonzeption.

Auszug aus dem Buch

4.3 Menschenrechte als Bedingungen sozialer Kooperation?

Einige AutorInnen haben in der jüngsten Vergangenheit, allerdings mit sehr unterschiedlicher Akzentsetzung, die These aufgestellt, Rawls Theorie der Menschenrechte stünde in enger Beziehung zur Idee der sozialen Kooperation.94 Obwohl Rawls selbst diesen Ansatz nicht en detail ausgearbeitet hat, ist doch ausreichend textliche Evidenz vorhanden, um diesen Interpretationsvorschlag ernsthaft in Betracht zu ziehen. So schreibt Rawls an einer Stelle:

„Was wir heute als Menschenrechte bezeichnen, sind anerkannterweise notwendige Bedingungen jedes Systems sozialer Kooperation. Werden sie regelmäßig verletzt, haben wir auf Gewalt gestützte Befehle, ein Sklavensystem, und keine Kooperation irgendeiner Art.“95

Zusammenfassung der Kapitel

1. Zum Thema: Das Kapitel führt in Rawls' Projekt ein, seine Gerechtigkeitstheorie auf den globalen Maßstab zu erweitern und Menschenrechte als normativen Maßstab für die Zugehörigkeit zur Völkergemeinschaft zu etablieren.

2. Grundzüge des Politischen Liberalismus: Es wird dargelegt, wie Rawls angesichts des vernünftigen Pluralismus innerhalb moderner Demokratien eine "freistehende" politische Gerechtigkeitskonzeption als faires System sozialer Kooperation begründet.

3. Das Recht der Völker: Dieses Kapitel erläutert den zweistufigen Kontraktualismus, durch den Rawls internationale Rechtsprinzipien auf Basis einer Vielfalt liberaler und nicht-liberaler, aber achtbarer Völker herleitet.

4. Rawls’ Theorie der Menschenrechte: Die Untersuchung analysiert Rawls' "minimalistische" Menschenrechtskonzeption, die weniger Rechte umfasst als klassische Erklärungen, und diskutiert ihre Begründung als Bedingung sozialer Kooperation sowie ihre pragmatische politische Funktion.

5. Resümee: Die Arbeit resümiert die Argumentation, dass Rawls' Ansatz eher als politisch-pragmatischer denn als rein philosophisch-argumentativer Begründungsversuch zu verstehen ist, und diskutiert Perspektiven für die Philosophie nach diesem Begründungsdefizit.

Schlüsselwörter

John Rawls, Das Recht der Völker, Menschenrechte, Politischer Liberalismus, Soziale Kooperation, Gerechtigkeit als Fairness, Vernünftiger Pluralismus, Internationales Recht, Minimalismus, Politische Gerechtigkeitskonzeption, Weltanschauliche Neutralität, Achtbarkeit, Völkergemeinschaft, Interventionslegitimation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den philosophischen Fundamenten der Menschenrechtstheorie von John Rawls, wie er sie in seinem Spätwerk "Das Recht der Völker" entwickelt hat.

Welche zentralen Themenfelder behandelt der Autor?

Die Arbeit fokussiert auf die Themenbereiche politischer Liberalismus, internationale Gerechtigkeit, die Konstruktion von Völkerrechtsprinzipien durch ein Urzustandsmodell und die spezifische Begründung von Menschenrechten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, Rawls' Begründungsstrategie für Menschenrechte kritisch zu rekonstruieren, insbesondere vor dem Hintergrund seines Anspruchs, ohne metaphysische Annahmen auszukommen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit wendet eine philosophische Rekonstruktion und analytische Untersuchung von Rawls' Texten an, wobei insbesondere die Argumentationslogik auf ihre Konsistenz und ihren Neutralitätsanspruch hin geprüft wird.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen des Politischen Liberalismus und Rawls' "Das Recht der Völker" dargelegt, gefolgt von einer detaillierten Analyse seiner Menschenrechtskonzeption, einschließlich ihrer Begründung als Bedingung sozialer Kooperation.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit ist zentral durch Begriffe wie "politischer Pluralismus", "soziale Kooperation", "Achtbarkeit" von Völkern, "Menschenrechtlicher Minimalismus" und "weltanschauliche Neutralität" geprägt.

Warum bezeichnet Rawls seine Menschenrechtskonzeption als "minimalistisch"?

Rawls' Katalog ist "minimalistisch", da er im Vergleich zur "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" nur eine sehr geringe Anzahl an Rechten enthält, die er als absolut notwendig für den Erhalt sozialer Kooperation erachtet.

Was unterscheidet Rawls' Völkerrechtstheorie vom politischen Realismus?

Im Gegensatz zum politischen Realismus, der internationale Beziehungen auf Machtkämpfe reduziert, geht Rawls von der Möglichkeit aus, dass Völker aufgrund ihrer "moralischen Natur" friedlich zusammenleben können.

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Details

Title
„Menschenrechte light?“
Subtitle
Eine Untersuchung zu den philosophischen Grundlagen der politischen Menschenrechtstheorie von John Rawls
College
University of Freiburg  (Philosophisches Seminar)
Course
Philosophie der Menschenrechte
Grade
1,0
Author
Michael Risel (Author)
Publication Year
2007
Pages
32
Catalog Number
V89994
ISBN (eBook)
9783638044066
Language
German
Tags
Philosophie Menschenrechte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Risel (Author), 2007, „Menschenrechte light?“ , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89994
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