Inwieweit die neue Verordnung, allen voran das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO), die hohen Erwartungen in Zukunft erfüllen kann, soll in dieser Arbeit untersucht werden.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet ist ein sensibles datenschutzrechtliches Thema. Bei der Nutzung des Internets wird eine Vielzahl von persönlichen Daten gespeichert. Dies ist dem Nutzer häufig nicht bewusst. Die Fragen des Datenschutzrechts im Internet sind dabei häufig sehr komplex und die geltenden Gesetze hinken der tatsächlichen Entwicklung im Netz dabei um Jahre hinterher. Für eine bessere Regulierung soll das Internet in Zukunft vergessen können. Dies sieht die neue EU-Verordnung zum Datenschutz in Art. 17 vor, welche ab dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden welche Möglichkeiten, aber auch Grenzen in der Umsetzung liegen. Zusätzlich werden Ansätze und Maßnahmen erörtert, die die Zielsetzung des 17. Artikels unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
Abstract
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Aufbau und methodisches Vorgehen
1.2. Abgrenzung
2. Definition
3. Rechtslage bis zur EU-Datenschutzgrundverordnung
3.1. Bundesdatenschutzgesetz
3.2. Der Fall Mario Costeja González
4. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung
4.1. Aufbau und Ziel
4.2. Darstellung der Inhalte
4.3. Artikel 17 „Recht auf Vergessenwerden“
5. Diskussion
6. Fazit & Aussicht
Literaturverzeichnis
Anhang
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