Die Arbeit behandelt Rechtsfragen im Hinblick auf die Ablieferung des Transportguts im (deutschen) Seehandelsrecht, mit der der Obhutszeitraum endet, in dem der Verfrachter gemäß §498 HGB bzw. der Frachtführer gemäß §425 HGB für das Beförderungsgut verantwortlich ist. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Frage, ob die Rechtsprechung des BGH zur Haftung nach §7 StVG (Urteil des BGH vom 08. Dezember 2015 – VI ZR 139/15) für die seehandelsrechtliche Rechtslage zum Ende des Obhutszeitraums von Bedeutung ist bzw. welche Unterschiede zur Rechtslage nach dem StVG bestehen.
Im Rahmen eines Stückgutfrachtvertrags (§481 ff. HGB) verpflichtet sich der Verfrachter das Gut mit einem Schiff über See zum Bestimmungsort zu befördern und dort dem Empfänger abzuliefern (vgl. §481 Abs. 1). Ähnliches gilt mit einzelnen Besonderheiten auch für den Reisefrachtvertrag (§527 Abs. 1 S. 1 HGB). Zum Zwecke der vertragsgemäßen Beförderung übernimmt der Verfrachter das Transportgut, d.h. er erwirbt in aller Regel unmittelbaren oder mittelbaren Besitz.
Die Beförderung endet regelmäßig durch die Ablieferung des Transportguts an den im Frachtvertrag bestimmten Empfänger. Zwischen der Übernahme zur Beförderung und der Ablieferung des Gutes befindet sich das Gut in der Obhut des Verfrachters. Während dieses Obhutszeitraums haftet der Verfrachter gem. §498 Abs. 1 HGB für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entstehen, sofern ihn ein Verschulden trifft, das allerdings vom Gesetz vermutet und daher vom Verfrachter zu widerlegen ist.
Eine mit §498 Abs. 1 HGB nahezu inhaltsgleiche, den Obhutszeitraum des Frachtführers betreffende Regelung im Kontext des allgemeinen Transportrechts findet sich in §425 Abs. 1 HGB, sodass im Folgenden auch auf die umfangreiche Literatur zu den §§407 ff. HGB zurückgegriffen wird. Verursacht der Verfrachter einen Schaden außerhalb des Obhutszeitraums, der in keinem unmittelbaren Zusammenhang zur Beförderung steht (z.B. durch Stellung eines verschmutzten Containers), haftet der Verfrachter nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Abgrenzung des Begriffs "Ablieferung"
- Ablieferung im engeren Sinn
- Ablieferung im weiteren Sinn
- Ablieferung an den Berechtigten
- Forderung des Berechtigten nach Ablieferung
- Ablieferung an den Berechtigten unter Vorbehalt
- Pflicht des Verfrachters zur Ablieferung
- Ablieferung an den Nicht-Berechtigten
- Ablieferung an den Nicht-Berechtigten trotz Wider- spruchs
- Ablieferung an den Nicht-Berechtigten ohne Wider- spruch
- Ablieferung unter Entgegennahmeverweigerung des Be- rechtigten
- Ablieferung im Rahmen des Zeitchartervertrags
- Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rechtsnatur der Ablieferung des Transportguts im Seehandelsrecht und beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Ablieferung im Kontext des Seehandelsrechts. Sie analysiert die Pflichten des Verfrachters in Bezug auf die Ablieferung und die rechtlichen Folgen, die aus der Ablieferung an einen Nicht-Berechtigten resultieren.
- Die Abgrenzung des Begriffs "Ablieferung"
- Die rechtliche Bedeutung der Ablieferung im Seehandelsrecht
- Die Pflichten des Verfrachters bei der Ablieferung
- Die rechtlichen Folgen der Ablieferung an den Nicht-Berechtigten
- Die Ablieferung im Rahmen des Zeitchartervertrags
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Das Kapitel führt in die Thematik der Ablieferung des Transportguts im Seehandelsrecht ein und stellt die Relevanz des Themas im Kontext des internationalen Handels dar. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die grundlegenden Rechtsbegriffe erläutert.
Abgrenzung des Begriffs "Ablieferung"
Das Kapitel befasst sich mit der Abgrenzung des Begriffs "Ablieferung" im Seehandelsrecht. Es unterscheidet zwischen der Ablieferung im engeren und weiteren Sinn und stellt die unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen dar.
Ablieferung an den Berechtigten
Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Anforderungen an die Ablieferung an den Berechtigten. Es behandelt die Pflicht des Verfrachters zur Ablieferung und die möglichen Rechtsfolgen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Ablieferung an den Nicht-Berechtigten
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Problematik der Ablieferung an einen Nicht-Berechtigten. Es untersucht die verschiedenen Konstellationen, unter denen eine solche Ablieferung erfolgen kann, und die rechtlichen Konsequenzen für den Verfrachter und den Berechtigten.
Ablieferung unter Entgegennahmeverweigerung des Berechtigten
Das Kapitel betrachtet die Situation, in der der Berechtigte die Entgegennahme des Transportguts verweigert. Es analysiert die rechtlichen Möglichkeiten des Verfrachters in einer solchen Situation und die möglichen Rechtsfolgen.
Ablieferung im Rahmen des Zeitchartervertrags
Das Kapitel analysiert die Besonderheiten der Ablieferung im Kontext des Zeitchartervertrags. Es behandelt die spezifischen Pflichten des Verfrachters und die rechtlichen Folgen, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren können.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen des Seehandelsrechts, wie Ablieferung, Verfrachter, Berechtigter, Nicht-Berechtigter, Zeitchartervertrag, Transportgut, Haftungsrecht und Seehandelsrecht.
- Quote paper
- Jonas Benedikt Böhme (Author), 2016, Die Ablieferung des Transportguts im Seehandelsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/900509