Die Bachelorarbeit konzentriert sich auf Verrechnungspreisfragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Finanztransaktionen innerhalb eines Konzerns. Bei einer konzerninternen Darlehensgewährung ohne Sicherheitsleistung wird des Öfteren diskutiert, ob die fehlende Besicherung unter die Fremdvergleichsprüfung fällt. Wenn die Besicherung eines Darlehens auch fremdüblich sein müsste, könnte eine Gewinnkorrektur im Falle einer Teilwertabschreibung aufgrund einer ausgefallenen Tilgung eines unbesicherten Darlehens seitens des Schuldners erfolgen. Nach den jüngsten Urteilen ist die Fremdunüblichkeit eines unbesicherten Darlehens trotz des Konzernrückhalts zu bejahen.
Auch die Korrektur der Einkünfte nach § 8b III 4ff KStG greift auch in diesem Fall nach deutschem Recht ein. Die Gewinnberichtigung könnte jedoch nach Art. 9 I OECD-MA auf internationaler Ebene verhindert werden. Nach allgemeiner Ansicht entfaltet Art. 9 I OECD eine Sperrwirkung der nationalen Korrekturvorschriften gegenüber, wenn die Fremdvergleichsprüfung über den Fremdvergleichsmaßstab nach Art. 9 I OECD-MA hinausgeht.
Nach der bisherigen Ansicht des BFHs sind jedoch nur die vereinbarten Bedingungen zu berücksichtigen, welche Einfluss auf die Zinshöhe unter dem Fremdvergleichsmaßstab haben. Die fehlende Besicherung kommt somit nicht in Betracht. Diese Auffassung gab der BFH nach den jüngsten Urteilen auf. In diesen Urteilen entschied der BFH, dass der Fremdvergleichsmaßstab nach der dem Art. 9 OECD-MA nachgebildeten Vorschrift auch die Prüfung der anderen Bedingungen als Preise umfasse. Die fehlende Besicherung eines Darlehens stellt eine vom Fremdüblichen abweichende „vereinbarte Bedingung“ i.S.v. Art. 9 OECD-MA dar. Weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck des Art. 9 OECD-MA ist von einer Beschränkung der Preisberichtigung auszugehen. Eine Gewinnberichtigung nach § 1 AStG ist somit zulässig.
Die jüngsten Urteile des BFHs lassen jedoch noch manche Fragen, insbesondere im Umfang der Sperrwirkung nach Art. 9 OECD-MA gegenüber anderen Tatbeständen des § 1 AStG offen. Zudem lässt eine Änderung der Rechtsprechung mit dem Entwurf des neuen § 1a AStG, der speziell den steuerlichen Abzug des Aufwands aus einer konzerninternen Finanztransaktion regelt, auch nicht ausschließen.
Inhaltsverzeichnis
Text
A. Einleitung
I. Verrechnungspreis als Maßnahme für Gewinnverlagerung
II. Verrechnungspreis in den Finanztransaktionen und der Ausgangsfall
III. Forschungsfrage und Aufbau der Arbeit
B. Korrekturmöglichkeit nach dem nationalen Steuerrecht
I. Teilwertabschreibung gem. § 6 I EStG
II. Außerbilanzielle Hinzurechnung der Teilwertabschreibung auf Basis § 1 I AStG
1. Einkünfteminderung aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland
2. Nahestehende Person
a) Wesentliche Beteiligung
b) Beherrschender Einfluss
c) Geschäftsfremde Einflussmöglichkeiten
d) Interessenidentität
3. Fremdvergleichsgrundsatz
a) Unabhängigkeit der Geschäftspartner
b) Vergleichbarkeit der Verhältnisse
4. Behandlung von Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen nach § 1 AStG
III. Einkünftekorrektur nach § 8b KStG
IV. Maßstab der Korrektur
C. Die Sperrwirkung nach Art. 9 OECD-MA
I. Allgemeines
1. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
2. Abgrenzung des Art. 9 OECD-MA zu Art. 7 OECD-MA und anderen DBA-Vorschriften
II. Die Gewinnkorrektur nach Art. 9 I OECD-MA
1. Verbundene Unternehmen
2. Kaufmännische oder finanzielle Beziehungen
3. Vereinbarte oder auferlegte Bedingungen
4. Grundsatz des Fremdverhaltens
5. Rechtsfolge
III. Die Sperrwirkung nach Art. 9 OECD-MA
1. Sperrwirkung bezüglich der ersten Kriterien
2. Sperrwirkung bezüglich der dritten Kriterien
D. Entwicklung der Rechtsprechung
I. BFH-Urteil vom 11.10.2012 - I R 75/11
II. BFH-Urteile vom 17.12.2014 - I R 2/13 und vom 24.06.2015 - I R 29/14
III. BMF-Schreiben vom 30.03.2016
IV. BFH-Urteile vom 27.02.2019 - I R 73/16 und vom 19.06.2019 - I R 32/17
V. Offene Frage zu den jüngsten BFH-Urteilen
E. Auswirkung des RefEs ATAD-Umsetzungsgesetz auf die grenzüberschreiten Finanztransaktionen innerhalb eines Konzerns
F. Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
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