Redaktionelles Arbeiten beim wissenschaftlichen E-Publishing. Tipps und Hinweise


Informe Técnico, 2014

59 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Ad notam
1. Was heiBt und zu welchem Ende publiziert man online?
2. Das Open-Access-Prinzip
3. Nachhaltig schnell sichtbar. Zur Auffindbarkeit und Langzeitarchivierung online veröffentlichter Texte

Publikationsformate
1. Beitrage in Online-Fachzeitschriften
2. Rezensionen
3. Online-Lexika und Datenbanken
4. Tagungs- und Projektberichte
5. Qualifikationsarbeiten

Redaktionelles Arbeiten im digitalen Zeitalter
1. Technisch-formelle Vorbereitung eines Textes
2. Redaktionelle Richtlinien und "style sheets"
3. Zitierbarkeit
4. FuB- und Endnotenapparate
5. Abstracts
6. Einige Grundsatze redaktioneller Praxis
7. Glossieren, Annotieren und Korrigieren im digitalen Text
8. Fertigstellen des Textes für den Online-Gang

Texte und Materialien verwalten
1. Kommunikation
2. Dateienmanagement: Server, Clouds und Sharepoints
3. Texte Verschlagworten
4. Autorendaten
5. Digitale Check- und To-Do-Listen
6. Bildmaterial, Quellendigitalisate, Audio- und Videostreams

Kommiinizieren - Vernetzen - Vermitteln. Autorenbetreuung 2.0
1. Der wissenschaftliche Redakteur: Dienstleister - Partner - Supervisor
2. Rückvermittlung redigierter Textversionen
3. Korrekturfahnenversand und Imprimatur-Einholung
4. Einbindung in Wissenschaftsblogs

Rechtliches
1. Urheberrecht - Verwertungsrecht - Nutzungsrecht
2. Der Autorenvertrag
3. Creative-Commons-Lizenzen
4. Die VG-Wort
5. Bildrechte
6. Das Impressum
7. Das Moving-Wall-Verfahren

Literatirhinweise ind Links
1. Erganzende Literatur
2. Links

Ad notam

1. Was heifit und zu welchem Ende publiziert man online?

"Publish or perish!" - dieses antreibend-voranpeitschende Statement klingt fast jedem Wissenschaftler unablassig in den Ohren. Vor ihm gibt es kein Entrinnen, allenfalls vermag man sich kürzere oder langere "Gnadenfristen" zu ergaunern. Warum ist das so? Weil der Wissenschaftler seine Forschungsergebnisse veröffentlichen muss, will er sie "beweisen", weil er sein Ansehen innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft erhalten, nach Möglichkeit steigern möchte, weil er an deren Diskurs teilhaben will, ja muss. Denn er ist selbst auf die Befunde anderer Wissenschaftler angewiesen. Wissenschaft braucht seit jeher den fruchtbaren, möglichst schnellen, direkten und unkomplizierten Austausch, sie lebt von der Kommunikation zwischen den Forschenden, legitimiert sich durch die Vermittlung ihrer Ergebnisse und basiert letztlich auf der Verfügbarkeit eines rasch und bestandig wachsenden Reservoirs an Daten.

Die Erfindung und rasante Verbreitung des Internets seit den 1990er Jahren hat die Welt fundamental verandert. Was hier stattgefunden hat, ist nichts weniger als eine mediale Revolution, die mit der Erfindung des Buchdrucks gleichzusetzen ist, und wohl auch so schnell nicht für beendet zu erklaren sein wird. Das Internet ermöglicht die globale, überaus rasche, gleichzeitige und permanente Verfügbarkeit im Grunde unbegrenzter Datenmengen, natürlich auch von digitalen Texten. Der Zugang zu einem online publizierten Text ist weitgehend frei von Barrieren wie Anfahrtszeiten und -kosten zu oder Öffnungszeiten und Leihfristen von Bibliotheken, Archiven oder Buchladen, was nicht nur Umwelt und Geldbeutel bedeutend schont. Auf einen online publizierten Text kann jederzeit und von jedem internetfahigen Computer der Welt verlinkt und hingewiesen werden. Er kann theoretisch beliebig oft nahezu kostenfrei vervielfaltigt und weiterverbreitet (von unwilligen Bildschirmlesern freilich auch ausgedruckt) werden und erreicht damit potenziell auch wesentlich leichter jene Wissenschaftler dieser Welt, für die Print-Publikationen kaum erschwinglich sind, ja sogar jene, die unter den Zensur- und Repressionsapparaten von Staaten zu leiden haben, in denen Meinungsfreiheit, Menschenrechte und eben auch die Freiheit der Wissenschaften noch immer mit FüBen getreten werden. Wer online publiziert, der hilft auch ihnen!

Für den Wissenschaftler erscheinen die oben skizzierten Vorzüge des elektronischen Publizierens auf den ersten Blick daher wie eine Art "Idealzustand": freier, gleicher und brüderlicher Zugang zum Wissen der Menschheit, einsatzbereit weltweit jederzeit! In vielerlei Hinsicht ist dieser Zustand schon erreicht, doch gibt es andererseits noch immer viele Widerstande und Vorurteile gegen das Online-Publizieren. Manches davon ist überlebten Vorstellungen, anderes rein kommerziellen Interessen geschuldet. Einige Bedenken gegen eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Beitrage im Internet sind prinzipiell jedoch durchaus berechtigt. Sie sind nur dann auszuraumen, wenn gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind. Die wichtigste von ihnen ist die Wahrung des Open-Access-Prinzips.

2. Das Open-Access-Prinzip

"Read me if you can!" Leider ist an diesem Ausspruch auch mit Blick auf wissenschaftliche Publikationen noch immer viel Wahres dran. Denn die Kosten für die Print-Publikation wissenschaftlicher Beitrage sind in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten enorm gestiegen, wahrend die Etats von Bibliotheken, Universitaten und Instituten stagnierten oder gar reduziert wurden. Viele Publikationen können schlicht aus Kostengründen nicht mehr angeschafft werden. Die öffentlichen Bibliotheken müssen sparen und rationalisieren, was insbesondere Randbereiche der Forschung und die sogenannten "kleinen Facher" hart trifft. Die meisten Print-Verlage verlangen für den Druck wissenschaftlicher Publikationen, die oft nur in relativ geringer Auflage erscheinen und somit wenig Gewinn abwerfen, sehr hohe Druckkostenzuschüsse, die der jeweilige Autor/Wissenschaftler, so er kein "Krösus" ist, weitgehend von der Allgemeinheit einwerben muss. Die öffentlichen Bibliotheken müssen die Werke dann ihrerseits beim Verlag erwerben. Gleich mehrfach muss hier also die öffentliche Hand herhalten, welche in den allermeisten Fallen zudem bereits die eigentliche Forschungsarbeit des Wissenschaftlers finanziert hat.

Diesem Missverhaltnis eines effektiven "Rückkaufs" öffentlich geförderter Forschung von privatwirtschaftlich-kommerziell agierenden Verlagen stellt sich die Open-Access-Bewegung entgegen. Sie fordert den komplett freien Zugang (Open-Access) zu allen wissenschaftlichen Publikationen durch Nutzung der oben geschilderten Möglichkeiten des Internets. Die Ziele der Open-Access-Bewegung wurden grundlegend im Jahre 2003 durch die "Berliner Erklarung" bestimmt. Etliche bedeutende deutsche wie internationale Forschungs- und Forschungsförderinstitutionen habe die Berliner Erklarung bis heute unterzeichnet. Einen Text im Open-Access-Verfahren zu publizieren, heiBt ihr gemaB, jedem das ausdrückliche Einverstandnis zu erteilen, den eigenen Text kostenfrei zu nutzen (Lesen, Download und Speicherung, Druck, Verlinkung). Weitere Nutzungsrechte (Verbreitung, Veranderung, Vervielfaltigung im Print) bleiben jedoch an die Erteilung einer rechtlichen Lizenz (vgl. Abschnitt "Creative-Commons-Lizenzen") gebunden.

Unterschieden wird seither zwischen dem sogenannten "goldenen" und dem "grünen" Weg des Open-Access-Publizierens. Beim "goldenen Weg" erfolgt die Publikation zunachst online auf einer Publikationsplattform, die allen Ansprüchen des Open-Access-Prinzips gerecht wird und zudem ein Qualitatssicherungsverfahren (Peer Review) einsetzt. Parallel oder nachtraglich (Post-Print) kann eine kostenpflichtige Print-Publikation erfolgen.

Der "grüne Weg" bezeichnet die Online-Publikation auf einem Dokumentenserver einer festen Institution, wobei weder ein Peer Review noch eine parallele oder nachtragliche Print- Publikation über einen Verlag erfolgen müssen, aber durchaus können. Demgegenüber einen "grauen Weg" gehen solche Online-Publikationen, die auf mehr oder minder privaten Homepages veröffentlicht werden. Denn diese sind weder langfristig in ihrem Bestand gesichert (Langzeitarchivierung), noch werden sie einer Qualitatskontrolle unterzogen, noch sind sie in den Online-Katalogen (Web-OPACS) der akademischen Bibliotheken gelistet. Über den Buchhandel sind solche Publikationen damit nicht erhaltlich.

Leider wird bei aller Open-Access Euphorie die Autorenseite noch zu haufig übersehen. Denn auf vielen Publikationsplattformen, die unter dem Banner des Open-Access firmieren, bekommt zwar der Leser letztlich kostenfreien Zugang zu den Texten, doch werden die Publikationskosten dann vollends auf den Autor (der ja eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichen will) abgewalzt. Zum Teil können diese pro Publikation fünfstellige Summen erreichen. Dass Online-Publizieren grundsatzlich kostengünstiger ware, als im Print zu veröffentlichen, ist dessen ungeachtet ein leider viel zu oft apostrophiertes Missverstandnis. Vielmehr ist es erst der nicht zu leugnende langfristige Mehrwert einer "unbegrenzt" verfügbaren elektronischen Publikation, welcher die Kosten-Nutzen-Rechnung klar zugunsten der Online-Variante ausfallen lasst. Und genau hierin liegt die Rechtfertigung für eine nachhaltige Förderung institutionalisierter Open-Access-Publikationsplattformen. Eine freie Entfaltung der Wissenschaften ist letzen Endes nur dann gewahrleistet, wenn Barrierefreiheit sowohl für den Rezipienten als auch für den Verfasser wissenschaftlicher Beitrage sichergestellt wird.

Nur so lasst sich auch die wissenschaftliche Qualitat wahren, die bei Online-Publikationen entgegen manchem Vorurteil im Schnitt übrigens nicht ansatzweise geringer ist als bei der klassischen Print-Variante. Inhalt, Bedeutung und Wissenschaftlichkeit einer bestimmten Publikation sind im HTML genauso hoch oder gering wie auf Papier. Und auch die gangigen Evaluierungsmethoden zeigen sich völlig unabhangig von dieser Frage. Leider sind es allerdings fast nur noch die Wissenschaftler selbst, die für ein ordentliches Lektorat sowie zunehmend auch für Satz und Layout ihrer Beitrage Sorge zu tragen haben. Der Beruf des Verlagslektors ist ein sterbender, er fallt zunehmend der betriebswirtschaftlichen Rationalisierung zum Opfer - mit teils verheerenden Folgen für die Qualitat wissenschaftlicher Texte. Auch deshalb möchte der vorliegende Leitfaden es sich angelegen sein lassen, insbesondere Nachwuchsredakteure und -autoren ein Stück weit auf die mannigfachen Herausforderungen des Publizierens wie der redaktionellen Arbeit im "Digitalen Zeitalter" vorzubereiten.

3. Nachhaltig schnell sichtbar. Zur Auffindbarkeit und Langzeitarchivierung online veröffentlichter Texte

Bei der Erwagung, ob man lieber im Print oder online publiziert - sofern nicht beides parallel geschehen kann - stellen sich dem wissenschaftlichen Autor zunachst zwei ganz zentrale Fragen. Namlich zum Ersten: Wird meine Publikation von jedem einschlagig Interessierten problemlos gefunden? Sowie zum Zweiten: Ist ihr Bestand auch langfristig gesichert? Damit sind zwei "wunde Punkte" angesprochen, die in der zurückliegenden "Pionier- und Probierphase" des elektronischen Publizierens etliche Autoren von einer reinen Online- Publikation haben Abstand nehmen lassen - und dies sicher nicht völlig zu Unrecht. Ohne Weiteres gefunden werden gemaB den in der Wissenschaft gangigen und bewahrten Mechanismen der Literaturrecherche allein jene Werke, die in den heute rein digitalen Bibliothekskatalogen bzw. deren online verfügbaren Versionen, den Web-OPACS, auftauchen. Auf privaten oder halbprivaten Websites gehostete Publikationen ("grauer Weg") gehören freilich nicht dazu. In jedem Fall sollte vor einer Entscheidung pro oder contra Online-Publikation bzw. für oder gegen diese oder jene Online-Publikationsplattform dieser neuralgische Punkt mit den Betreibern abgeklart werden. Auf der sicheren Seite sind Sie hier letztlich erst, wenn die Publikation über eine eigene ISBN bzw. das (Online-)Periodikum, innerhalb dessen sie veröffentlicht werden soll, über eine eigene ISSN verfügt und für die Publikation darüber hinaus möglichst eine Signatur/Nummer innerhalb der jeweiligen Nationalbibliographie vergeben worden ist. Unabhangig davon winkt dem Autor wie dem Leser einer Online-Publikation natürlich der immense Vorteil der potenziellen Volltextdurchsuchbarkeit des digitalen Dokuments.

Für den langfristigen Bestand der Publikation garantiert indes allein eine professionelle Langzeitarchivierung, die leider ebenfalls bei weitem noch nicht für alle Online-Publikationen realisiert worden ist. Sie ist unbedingt abzugrenzen von einem reinen Backup. Archivierung meint - zumindest theoretisch - die Bewahrung für die Ewigkeit (weshalb der Terminus "Langzeitarchivierung" im Grunde irreführend ist). Vor dem Hintergrund einer rasanten technischen Entwicklung kann jedoch bereits nach etwa einem Jahrzehnt schon kaum mehr garantiert werden, dass digitale Daten aufgrund der begrenzten Haltbarkeit der Tragermedien (Diskette, CD, DVD, Festplatte et cetera) noch komplett erhalten bzw. dass sie angesichts des schnellen Systemwandels noch lesbar sind. Im Gegensatz zu E-Publikationen brauchen Print- Publikationen kein "Lesegerat". Durch den Einsatz von Graphikformaten, die einfach ausschlüsselbar und wesentlich langlebiger sind, kann den geschilderten Problemen heute jedoch effektiv abgeholfen werden. Denn diese Formate schaffen im weiteren Rahmen der bestandig steigenden Publikationsflut Zeit und Raum für die periodische Migration der langzeitarchivierten Daten auf das jeweils aktuellste digitale Tragersystem. Grund zur Sorge vor dem Verlust der eigenen Werke besteht also wenig. Doch sollte auch der Aspekt der Langzeitarchivierung einer Online-Publikation mit den jeweiligen Verantwortlichen stets im Vorfeld besprochen werden.

Publikationsformate

1. Beitrage in Online-Fachzeitschriften

Aufsatze, Forschungsberichte, "Paper" und Essays, Kommentarschriften - damit sind die üblichen Beitragstypen umrissen, die in den Fachperiodika publiziert werden. Immer mehr dieser Fachzeitschriften verlegen sich auf die elektronische Form, sei sie nun kostenpflichtig oder -frei. Die Fördermöglichkeiten, beispielsweise innerhalb der Digital Peer Publishing (DiPP) Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, sind hier vielfaltig. Kürzere Beitrage in Aufsatzlange, deren Inhalte, haufig zunachst Thesen und Konzepte, besonders rasch in die wissenschaftliche Community vermittelt werden sollen, die auf ein möglichst breitgefachertes "Feedback" abzielen, profitieren von einer Online-Publikation natürlich in besonderem MaBe. Dies gilt vermehrt auch für das Format des Wissenschaftler-Interviews, das in transkribierter Form, oft erganzt um einen entsprechenden Audio- oder Videostream, prasentiert wird. Es mag ein bestimmtes Themengebiet, auf dem der interviewte Wissenschaftler Spezialist ist, in den Vordergrund stellen oder aber ein eher personenbezogenes Forscherprofil zeichnen.

Da es sich bei Zeitschriftenbeitragen so gut wie nie um Qualifikationsarbeiten handelt, von denen immer auch zumindest einige gedruckte Exemplare vorliegen müssen, ist die "Hemmschwelle", sich zur Veröffentlichung online zu entscheiden, hier nochmals geringer. Vermittels Gastherausgebern können innerhalb von Online-Fachzeitschriften (wie zum Beispiel dem geschichtswissenschaftlichen Fachjournal zeitenblicke; www.zeitenblicke.de) auch ganze Tagungsbande publiziert werden. Dies bietet zudem die Möglichkeit, die einzelnen Artikel untereinander zu verlinken und gerade Tagungsbanden somit etwas mehr Koharenz zu verleihen. Der Vorteil einer zeitnahen Veröffentlichung bald nach Abschluss der Fachkonferenz liegt auch hier auf der Hand.

2. Rezensionen

Worin liegen die Vorteile, Rezensionen wissenschaftlicher Publikationen, zumeist im Print erschienener Monographien und Sammelbande, online zu publizieren? In aller erster Linie natürlich in der wesentlich höheren Geschwindigkeit, mit der diese erscheinen können! Oder etwas direkter formuliert: Welchen Sinn machen heute noch Rezensionen, die drei oder vier Jahre nach Erscheinen des Bezugswerkes (im Print) publiziert werden? Eine Antwort erübrigt sich wohl, denn eine Rezension lebt letztlich von ihrer Aktualitat, von ihrer Zeitnahe zum besprochenen Text. Darüber hinaus lassen sich Online-Rezensionen problemlos kommentieren und gegenkommentieren und sie können mit anderen Besprechungen, Hinweisen auf das besprochene Werk, Wissenschaftsblogs, Publikationsverzeichnissen auf den Institutswebseiten der Autoren/Wissenschaftler, Social-Media-Profilen et cetera verlinkt werden. Auch die Verlage profitieren von dieser öffentlichkeitswirksamen Praxis, ist jede Rezension doch auch ein Stück weit Werbung für das jeweilige Werk bzw. den dahinterstehenden Verlag, der umso freigiebiger mit kostenlosen Rezensionsexemplaren für die Redaktionen bzw. Rezensenten verfahren wird.

Mittlerweile existiert eine Reihe reiner Online-Rezensionsjournale (wie die sehepunkte; www.sehepunkte.de oder recensio.net), wahrend immer mehr Print-Fachzeitschriften ihren Rezensionsteil komplett ins Web verlagern (wie beispielsweise die traditionsreiche und weithin etablierte deutsch-französische Historiker-Zeitschrift Francia nunmehr in Form von Francia Online bzw. Francia Recensio; http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia). Durch die Bündelung zahlreicher Rezensionen, oder, wie im Fall von recensio.net, sogar gleich mehrerer Rezensionsjournale an einer Stelle ergeben sich neben der deutlich erhöhten Sichtbarkeit weitere Agglomerationsvorteile, so nicht zuletzt die direkte Vergleichsmöglichkeit mehrerer Besprechungen zu ein und derselben Publikation. Auch deshalb erfahrt das "Online- Rezensieren" mittlerweile einen sehr hohen Grad der Anerkennung innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft.

3. Online-Lexika und Datenbanken

Langfristig angelegte Editions- und Übersetzungsprojekte, Enzyklopadien, Quellendigitalisierungen, Neuausgaben bekannter Klassiker, Datenbankprojekte aller Art gehören in den Bereich der geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Das Internet bietet völlig neue Möglichkeiten der Aufbereitung und Vermittlung dieses Basisdatenmaterials. Ob an einer Universitat, einer staatlichen Akademie, Bibliothek oder Stiftung, einem Archiv oder an einem auBeruniversitaren Institut angebunden, Datenserver wie das VD17 (Verzeichnis Deutscher Schriften des 17. Jahrhunderts; www.vd17.de), die digitalen MGH (Monumenta Germaniae Historica; www.mgh.de) oder die Akademie- Ausgabe der Leibniz Edition (www.leibniz-edition.de) sind nicht mehr wegzudenkende Online-Hilfsinstrumente des Geisteswissenschaftlers. Und selbst etliche Wikipedia-Artikel haben mittlerweile ein Niveau erreicht, das vielen traditionellen Print-Publikationen nicht nur ebenbürtig ist, sondern diese zum Teil sogar noch übertrifft. Diese und vergleichbare Online- Enzyklopadien, die integrativ und kollektiv entstehen, bestandig aktualisierbar sind und mithin das "Wissen der Massen" anzuzapfen in der Lage sind, werden für das wissenschaftliche Publizieren vermutlich noch rasant an Bedeutung gewinnen.

4. Tagungs- und Projektberichte

Die Vortrage und Diskussionsbeitrage wissenschaftlicher Konferenzen und Forschergruppentreffen wie auch Zwischenstande und Befundsskizzen laufender Forschungs- oder Editionsprojekte werden den Gepflogenheiten akademischer Praxis entsprechend protokollartig zusammengefasst. Wirkung entfalten sie vor allem dann, wenn sie zeitnah und breitenwirksam publiziert werden - und dazu bieten einschlagige Internetforen (allen voran H-Soz-u-Kult; www.hsozukult.geschichte.hu.berlin.de), die im Übrigen auch Rezensionen und Forschungsberichte hosten, die derzeit beste und zudem eine kostenfreie Möglichkeit. Der Verfasser muss freilich auch hier stets mit E-Mail-Adresse und institutioneller Anbindung genannt werden. Alternativ bietet sich die Veröffentlichung von Tagungs- und Projektberichten auf Institutshomepages oder aber deren Einspeisung in fachspezifische Mailinglisten an. Den Rang einer vollwertigen Publikation können sie jedoch weder hier noch dort beanspruchen. Als Erganzung hierzu fungieren immer haufiger Wissenschaftsblogs, die von international agierenden wissenschaftlichen Blogportalen (wie etwa hypotheses.org) gehostet und technisch betreut werden, oder aber institutionell betriebene Social-Media­Profile (facebook, google+, slideshare et cetera), die vor allem der Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Scientific Community dienen.

5. Qualifikationsarbeiten

Nachwuchswissenschaftler, also im Grunde all diejenigen, die noch Qualifikationsarbeiten verfassen, müssen sich ihre Reputation, ihr "Standing" innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft erst noch erarbeiten. Eine rasche, barrierefreie und breit rezipierbare Publikation ihrer Arbeit ist also für sie besonders wichtig. In den Genuss der Vorzüge des elektronischen Publizierens kommen sie jedoch bisher noch mit am wenigsten. Vielmehr müssen sie, gerade aufgrund ihrer noch fehlenden Bekanntheit, besonders hohe Druckkostenzuschüsse einwerben, um die Print-Publikation bei einem Verlag finanzieren zu können.

Das schlichte Hinterlegen eines gedruckten Exemplars in der Bibliothek der Universitat, an der die Arbeit betreut wurde, reicht zwar theoretisch hin, um die Veröffentlichungspflicht zur Erlangung des Doktorgrades zu erfüllen. Doch die Rezeption solcher Studien ist erfahrungsgemaB sehr gering. In anderen Landern, so zum Beispiel in Frankreich, werden Doktorarbeiten daher sehr haufig online über Dokumentenserver der jeweiligen Universitaten und Institute publiziert. Und auch in Deutschland erfahrt dieses System allmahlich Anerkennung.

Redaktionelles Arbeiten im digitalen Zeitalter

1. Technisch-formelle Vorbereitung eines Textes

Das Online-Publizieren wissenschaftlicher Beitrage erfordert bestimmte vorbereitende MaBnahmen, die eine reibungslose Umwandlung der einzelnen Textdateien ins HTML- Format, deren Auffindbarkeit, Volltext-Durchsuchbarkeit und Zitierbarkeit im Web, ein ansprechendes und einheitliches Erscheinungsbild sowie gegebenenfalls des erganzenden Bildmaterials und nicht zuletzt einen prazisen, allen wissenschaftlichen Standards genügenden Anmerkungsapparat sicherstellen. Entscheidend ist zunachst die Wahl des richtigen Textverarbeitungsprogramms. Eine weitgehend problemlose Umsetzbarkeit von Textdateien ins HTML bei allgemeiner Kompatibilitat mit allen Content-Management- Systemen (CMS) garantiert derzeit allein das Programm "Microsoft-Word".

MS-Word verfügt über hinreichende Funktionen und Instrumente, die eine den Ansprüchen wissenschaftlichen Publizierens genügende Redaktion gestatten. Allen voran sind dies: eine vollends funktionstüchtige "Suchen/Ersetzen"-Funktion, Anzeigeoptionen für jedes eingegebene Zeichen (inklusive "geschützter" Lehrzeichen, Trennzeichen uvm.), eine hinreichende Rechtschreibprüfung, ein funktionierendes FuB- und Endnotensystem sowie ein hervorragender Korrekturmodus, mithilfe dessen samtliche Eingriffe in den Text prazise markiert werden können. Konkurrenzprodukte, wie zum Beispiel das Open-Source-Programm "Open-Office", haben sich, abgesehen von unzureichender Kompatibilitat und der Quellcode- /Sicherheitsproblematik, insbesondere mit Blick auf genannte Aspekte als ungenügend herausgestellt. Eine zeitige Festlegung aller am Publikationsprozess Beteiligten auf das allgemein verbreitete MS-Word erspart darüber hinaus Kompatibilitatsprobleme, insbesondere nach der Rückvermittlung (vgl. Abschnitt "Rückvermittlung redigierter Textversionen") der redigierten Textversionen an die Autoren.

Alle folgenden Schritte beziehen sich auf das Arbeiten in MS-Word:

Vorbereitende Formatierung:

- FlieBtext: Blocksatz; Schrifttyp "Times New Roman"; SchriftgröBe 12; Zeilenabstand 1,5; Einzug 0cm/0cm, Abstand 0cm/0cm
- FuBnoten: Blocksatz; Schrifttyp "Times New Roman"; SchriftgröBe 10; Zeilenabstand: einfach; Einzug 0cm/0cm, Abstand 0cm/0cm
- Überschrift: Blocksatz; Schrifttyp "Times New Roman"; SchriftgröBe 14 (fett); Zeilenabstand 1,5; Einzug 0cm/0cm, Abstand 0cm/0cm
- Absatze, die rein der Quellenzitation dienen, sollten kursiv formatiert werden.

Formelle Textüberprüfung:

- Löschen überzahliger Leerzeichen (Funktion "Ersetzen": ersetze 2x Leerzeichen durch 1x Leerzeichen sowie 3x Leerzeichen durch 1x Leerzeichen). Sie erkennen diese durch Aktivieren des MS-Word Buttons "Alle Anzeigen" unter dem Reiter "Start".
- Umwandlung aller typographischen Anführungszeichen (einfache und doppelte) in gerade Anführungszeichen per "Ersetzen"
- Löschen aller Seitenangaben sowie der kompletten Kopf- und FuBzeilen
- Löschen aller bedingten Trennstriche (Format Blocksatz) und geschützten Leerzeichen
- Alle Endnoten in FuBnoten umwandeln
- Über Funktion "Verweise" -> "Nachste FuBnote" alle FuBnoten auf korrekte Positionierung hinter (nicht vor!) dem letzten Satzzeichen überprüfen
- Bei Zahlenangaben mit mehr als drei Stellen jeweils einen Punkt einfügen (3.000; 27.789.555; 14.758; 500; 21; 7 usw.)
- Text auf alle im "style sheet" (vgl. Abschnitt "Redaktionelle Richtlinien") angeführten Abkürzungen überprüfen und diese nötigenfalls anpassen bzw. ausschreiben

Absatzmarken:

- Alle Absatze durchzahlen und mit Zahl in Spitzklammern markieren: <1>; <2>; <3> usw. Die Absatzmarkierungen stellen die Zitierbarkeit des Textes im HTML-Format (keine Seitenangaben möglich) her. Absatze, die nach der Vorformatierung im Textdokument mehr als eine halbe Seite einnehmen, sollten an geeigneter Stelle abgeteilt werden.
- Die Absatzreihenfolge - dies gilt insbesondere bei langeren Texten - am Ende des Redaktionsprozesses unbedingt nochmals durchzahlen und überprüfen

2. Redaktionelle Richtlinien und "style sheets"

Redaktionelle Richtlinien garantieren die Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes der Gesamt- Publikation, sei es ein Sammelband, ein Magazin, eine Schriftenreihe oder Vergleichbares. In aller Regel gelten für alle über ein und dieselbe Online-Publikationsplattform veröffentlichten Texte dieselben redaktionellen Richtlinien. Diese werden dem dort publizierenden Autor in Form des "style sheets" vor Einreichung des Manuskripts kommuniziert. Das style sheet ist eine Handreiche, in der alle relevanten Richtlinien kurz zusammengefasst sind. Zur Vermeidung spaterer Nachfragen und Diskussionen sollte das style sheet dem Autor direkt nach Verstandigung über das jeweilige Publikationsprojekt übermittelt bzw. der Autor auf das idealerweise über die Hompepage abrufbare style sheet hingewiesen werden. GemaB dem oben Dargelegten zielen style sheets für Online-Publikationen gerade auch auf die besonderen technischen Bedingungen und Möglichkeiten des elektronischen Publizierens.

Das folgende style sheet hat sich in verschiedenen Online-Publikationsprojekten und Periodika (zeitenblicke.de; perspectivia.net; historicum.net/e-studies) als geeignete Lösung erwiesen. Es mag hier als Vorschlag und gutes Beispiel stehen:

- Bitte fügen Sie zur besseren Gliederung Zwischentitel ein. Die Zwischentitel sollten allerdings weder nummeriert noch in irgendeiner Form hierarchisiert sein.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie kürzere Satze formulieren und mehr Absatze einfügen. Dies erhöht die Lesbarkeit Ihres Textes am Bildschirm.
- Absatze sollten mit Zahlen in spitzen Klammern durchlaufend nummeriert werden. Beispiel: <1>, <2>, <3> ...
- Deaktivieren Sie bitte die Funktion "Silbentrennung"
- Sie sollten möglichst auf Zeichenformatierungen wie Kursiva, Kapitalchen, Grofibuchstaben, gesperrt gesetzte Zeichen, hochgestellte Zeichen et cetera verzichten.
- Kennzeichnen Sie Zitate bitte durch doppelte Anführungsstriche (oben). Beispiel: "cito, citissime".
- Für Zitate im Zitat verwenden Sie bitte einfache Anführungsstriche (oben). Beispiel: 'Dichte Beschreibung'.
- Spezifische Begriffe werden in einfache Anführungsstriche (oben) gesetzt.
- Verwenden Sie im Text bitte keine Abkürzungen wie z.B., u.a., Verf., dergl., v.a., ca. Erlaubt sind allein: usw. und bzw.
- Zur besseren Lesbarkeit sollte bei mehr als dreistelligen Zahlen ein Punkt eingefügt werden. Beispiel: 7.500; 100.000.
- Am Ende eines Satzes stehen die Fufinotenziffern immer nach dem Satzzeichen.
- Markieren Sie bitte im Text genau die Stelle, wo eine Abbildung zuplatzieren ist.
- Nummerieren Sie bitte Ihre Abbildungen.
- Die Legende zu jeder Abbildung sollte eine genaue Bildbezeichnung erhalten: Künstler, Titel, Ort, Jahr, Quellenangabe.
- Für die digitalisierten Abbildungen gelten folgende Mindestanforderungen: Sie sollten eine Gröfie von mindestens 750x500 Pixel haben und können auf circa 100-200 KB komprimiert sein.
- Als Dateiformate eignen sich allein JPG oder GIF.
- Grundsatzlich begrüfien wir es, die Bilder in besserer Qualitat (mit hoher Auflösung gescannt / als TIFF abgespeichert) zu erhalten, da so noch "Bearbeitungsspielraum" vorhanden ist.
- Bitte verwenden Sie stets die neuen Rechtschreibregeln.
- Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre institutionelle Anbindung und/oder Ihre Arbeitsstatte an. Beispiel:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Bibliographische Angaben:
- Liefern Sie bitte keine eigenstandige Bibliographie. Die Literaturangaben erfolgen Schritt für Schritt in den Fufinoten.
- Monographien und Sammelbande sind nach folgendem Schema zu zitieren:

Vorname Name (mehrere Autoren oder Herausgeber sind durch Schragstrich zu trennen) ggfs. (Hg.) Doppelpunkt Titel Punkt Untertitel Klammer Gleichheitszeichen Leerstelle Reihentitel (kein Komma!) Bandangabe Klammer ggfs. Aufl. Komma Ort (mehrere Orte sind durch Schragstriche zu trennen) Erscheinungsjahr. Beispiel:

Jörg Berns / Wolfgang Neuber (Hg.): Seelenmaschinen. Gattungstraditionen, Funktionen und Leistungsgrenzen der Mnemotechniken vom spaten Mittelalter bis zum Beginn der Moderne, Wien / Köln / Weimar 2000.

- Aufsatze sind nach folgendem Schema zu zitieren:

Vorname Nachname Doppelpunkt Aufsatztitel Komma "in:" Zeitschriftentitel Bandangabe Klammer Jahr Klammer Komma Seitenzahlen Komma "hier:" Seitenzahl des Zitats. Beispiel:

Jürgen Schlumbohm: Gesetze, die nicht durchgesetzt werden - ein Strukturmerkmal des frühneuzeitlichen Staates?, in: Geschichte und Gesellschaft 23 (1997), 647-663, hier: 650.

- Beitrage in Sammelbanden sind nach folgendem Schema zu zitieren:

Vorname Nachname Doppelpunkt Aufsatztitel Komma "in:" Vorname Nachname (Hg.) Doppelpunkt Titel Punkt Untertitel Klammer Gleichheitszeichen Leerstelle Reihentitel (kein Komma!) Bandangabe Klammer ggfs. Aufl. Komma Ort (mehrere Orte sind durch Schragstriche zu trennen) Erscheinungsjahr Komma komplette Seitenzahlen Komma "hier:" Seitenzahl des Zitats. Beispiel:

Andrea Bendlage: Stadtische Polizeidiener in der Reichsstadt Nürnberg im 15. und 16. Jahrhundert, in: Martin Dinges / Fritz Sack (Hg.): Unsichere Grofistadte? Vom Mittelalter bis zur Postmoderne, Konstanz 2000, 85-99, hier: 95.

- Sie sollten bei der ersten Nennung eines Titels in den Anmerkungen die vollstandigen bibliographischen Angaben machen. Verwenden Sie bei spaterer Verwendung einen Kurztitel. Auf die erste vollstandige Nennung des Titels verweisen Sie im Folgenden bitte mit: (wie Anm. ##). Es gilt also folgendes Schema: Nachname Doppelpunkt Kurztitel "(wie Anm. ##)" Komma Seitenzahl Beispiel:

Berns / Neuber: Seelenmaschinen (wie Anm. ##), 15.

- Bitte schreiben Sie die Autorennamen (auch Vornamen!) nach Möglichkeit immer aus.
- Zeitschriftentitel sollten nicht abgekürzt werden.
- Bei Aufsatzen bitten wir Sie, die kompletten Seitenzahlen anzugeben, nicht nur die zitierte Seitenzahl.
- Verwenden Sie bitte nicht S., Sp. oder Z. bei Seiten-, Spalten-. oder Zeilenangaben.
- Bitte verwenden Sie nicht die Angabenpassim, a.a.O., op. Cit.
- Folgende Abkürzungen sind bei den bibliographischen Angaben in den Fufinoten jedoch zulassig: Hg., u.a., f., ff., ebd., vgl., ders. / dies., 3. Überarb. Aufl., Bd., Bde., Anm., bzw., z.B., Diss.
- Die Abkürzungen sollten ohne Leerzeichen geschrieben werden.
- Für das Zitieren von digital verfügbaren Texten müssen Sie folgende Angaben anführen:

Vorname Name Doppelpunkt Titel, in: Titel der Online-Publikation Komma genaue URL spitze Klammer Datum Ihres Besuches der entsprechenden Online-Adresse spitze Klammer.

- Wenn Sie die Möglichkeit der Verlinkung im Text (auf eine externe Website) nutzen wollen, markieren Sie bitte das zu verlinkende Wort und setzen dahinter in Klammern die URL.

3. Zitierbarkeit

Online publizierte Texte sind grundsatzlich genauso voll zitierbar wie Print-Publikationen - solange hier wie dort die obligatorischen Auszeichnungen und Markierungen vorgenommen werden. Was in der Print-Publikation die Seitenangabe, ist beim Online-Text (denn scrollbare HTML-Applikationen haben nun einmal keine Seitenzahlen!) die Absatzangabe. Was in der Print-Publikation der Erscheinungsort, ist beim Online-Text die URL. Was in der Print- Publikation das Erscheinungsjahr, wird beim Online-Text um die Datumsangabe des letztmaligen Zugriffs erweitert. Das weitverbreitete Vorurteil, Online-Publikationen seien nicht voll zitierbar, wird vollends entkraftet, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Alle Absatze innerhalb des Textes müssen markiert und durchnummeriert sein (<1>, <2>, <3>.).
- Autor und gegebenenfalls Herausgeber müssen (möglichst inklusive E-Mail-Adresse) genannt sein.
- Aktualisierte Textversionen müssen mit einem "Timestamp", also der Angabe des Datums ihrer letztmaligen Veranderung/Aktualisierung versehen werden.
- Ein Zitierhinweis sollte über die genaue Zitierweise Auskunft geben.

Beispiel:

Michael Kaiser / Florian SchönfuB: Adel in der Sattelzeit: Die Rhein-Maas-Region und Westfalen. Einführung, in: zeitenblicke 9, Nr. 1, [10.06.2010], URL: http://www.zeitenblicke.de/2010/1/ einfuehrung/index_html, URN: urn:nbn:de:0009- 9-25200 <03.02.2011>, <##>.

4. Fufi- und Endnotenapparate

Ein fachgerecht angefertigter kritischer Anmerkungsapparat ist Grundvoraussetzung für die Überprüfbarkeit der im Text gemachten Aussagen und damit für die Wissenschaftlichkeit der Publikation an sich. Ohne jeden Abstrich lasst sich ein Anmerkungsapparat auch in Online- Publikationen realisieren. Allerdings werden hier aus FuBnoten in aller Regel Endnoten. Diese werden im HTML mit den entsprechenden FuBnotenzeichen im FlieBtext verlinkt. Neben der rein formellen Applikation des style sheets auf den Endnotenapparat sollte der Redakteur vor allem auf folgende Aspekte Acht geben (denn hier schleichen sich erfahrungsgemaB immer wieder Fehler ein):

Folgezitationen per Kurztitel: In Online-Publikationen werden Folgezitationen üblicherweise per Kurztitel abgehandelt. Das heiBt im Kurztitel erscheint der Hinweis "(wie Anm. ##)" bzw. bei englischen Manuskripten "(see FN ##)". Die Reihenfolge der einzelnen Zitationen ist also ganz entscheidend. Werden FuB- bzw. Endnoten nachtraglich zwischengefügt, gerat die Gesamtreihenfolge möglicherweise durcheinander und der Bezug geht verloren. Dies gilt erst Recht bei Direktfolgezitationen per "ebenda/ebd.". Aus eben diesem Grunde sollten diese bereits im style sheet ausdrücklich "verboten" werden! In jedem Falle muss der Redakteur die Querverweise durch Folgezitationen jeweils einzeln nachkontrollieren. Verweist die Angabe "(wie Anm. 52)" in Endnote 144 auch in der dritten Textversion noch auf die in Endnote 52 zitierte Literatur? ErfahrungsgemaB neigen Autoren wissenschaftlicher Texte dazu, "auf den letzten Drücker" noch Literaturangaben, Quellenverweise oder Erlauterungen einzufügen. Doch sollten entsprechende Erganzungen des Anmerkungsapparats (so wie grundsatzlich jede Veranderung des Dokuments!) unbedingt markiert und dem Redakteur mitgeteilt werden. Dieser muss seinerseits den Autor für diese Problematik sensibilisieren. Denn für den Leser ist kaum etwas argerlicher, als sich in unstimmigen Folgezitationen und Querverweisen zu verlieren.

Angaben des Erscheinungsorts: Ortsangaben bzw. Stadte- und Staatennamen sollten stets in der Sprache des FlieBtextes gehalten werden, nicht in der Sprache der zitierten Publikation.

Beispiel (Französische Publikation, FlieBtext auf Deutsch):

Jean-Luc Lasalle: L'agriculture au Moyen Age, StraBburg 1985.

In begründeten Einzelfallen (etwa aufgrund der politisch sensiblen Befindlichkeiten im deutsch-polnischen Verhaltnis) mag in Absprache mit dem Autor/Herausgeber von diesem Prinzip dennoch abgewichen werden. Doch kommt es hier ganz auf den Publikationszusammenhang an.

Englische Titel: Englische Literaturtitel sollten stets im anglo-amerikanischen GroBbuchstabenschema wiedergegeben werden.

Beispiel:

Robert M. Berdahl: The Politics of the Prussian Nobility. The Development of a Conservative Ideology, Princeton 1988.

Stichproben: Überprüfen Sie - zumindest stichprobenartig - die Literaturangaben im Anmerkungsapparat auf ihre Richtigkeit. Per "copy & paste" auf google eingegeben sind diese rasch abgeglichen. Dies vermeidet manchen Fehler, auch wenn dieser freilich allein im Verantwortungsbereich des Autors lage. Bei auffallig vielen Fehlern halten Sie mit dem Autor und gegebenenfalls dem Herausgeber Rücksprache.

Links: Überprüfen Sie unbedingt jeden Link auf seine Funktionstüchtigkeit! Hyperlinks sollten vor dem Formatieren des Dokuments entfernt werden.

Online-Publikationen: Achten Sie darauf, dass Online-Publikationen richtig und vollstandig zitiert werden (vgl. Abschnitt "Zitierbarkeit").

Archivalienzitation: Die Zitation von Archivalien muss stets in einheitlicher Form erfolgen. Falls bekannt, müssen Ausstellungsdatum und Ausstellungsort angegeben werden (sonst: o.O. [= ohne Ort]; o.J. [= ohne Jahr]). Für staatliche Archive existieren allgemeinverbindliche Abkürzungen (GstA PK,HstAS usw.).

Beispiel 1:

Pachtvertrag zwischen Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck und Jakob Joisten, Schloss Dyck,

1. Marz 1818, einregistriert zu Bonn am 12. Marz 1818, §11. In: Archiv Schloss Dyck. Bestand Dyck 4 - Kart. 5/118.

Beispiel 2:

Pro Memoria die Umpfarrung des Klosters St. Nicolas von Glehn nach Bedbur-Dyck betreffend, Schloss Dyck, April 1846 (Entwurf). In: Archiv Schloss Dyck. Rechnungsbestand, Nr. 415, f. 1r-3v, hier: 1r-2v.

Beispiel 3:

Albrecht von Bayern an Ernst Friedrich zu Salm-Reifferscheidt, München, 22. Oktober 1628. In: Archiv Schloss Dyck. BestandBlaue Bande - Band 408, 303f.

Mehrere Literaturzitationen in einer Anmerkung: Erfolgen gleich mehrfache Literaturangaben in einer FuB-/Endnote, so werden diese durch Semikolon voneinander getrennt. Jede FuB- /Endnote endet immer mit einem Punkt. Bereits in derselben FuB-/Endnote genannte Autoren werden mit "(ders.)" bzw. "(dies.)" abgekürzt. Innerhalb ein und derselben FuB-/Endnote sind Verweise mithilfe von "ebd." durchaus gestattet - nicht jedoch Querverweise mit "(wie Anm. ##)"!

Angaben von Band- und Auflagenummer: Band und Auflage müssen bei der Literaturzitation stets mit angegeben werden. Achten Sie hier besonders auf die Einheitlichkeit. Auch bei Folgezitationen muss die jeweilige Bandnummer genannt werden, nicht aber nochmals die Auflagennummer.

Beispiel:

Zorn / Schnurrbein: Schmalkaldischer Krieg (wieAnm. 43), Band 3, 132.

5. Abstracts

Abstracts bzw. kurze Zusammenfassungen des Inhalts sollten jedem wissenschaftlichen Beitrag von mehr als 15.000 Zeichen Lange voranstehen. Oft fallt das Verfassen des Abstracts in den Aufgabenbereich des wissenschaftlichen Redakteurs (zumindest in den erfahrungsgemaB haufigen Fallen, in denen der Beitragsautor den Abstract nicht einreicht). Der Abstract sollte in knappen Satzen und in besonders praziser Wortwahl zumindest die Fragestellungen, Ansatze und Befunde, die im jeweiligen Aufsatz abgehandelt werden, dokumentieren. Reine Forschungsberichte erhalten keine Abstracts, ebenso wenig wie Tagungsberichte und Rezensionen. Die Gesamtlange des Abstracts mag mit jener des Aufsatzes variieren, doch sollten 15 bis 20 Zeilen nicht überschritten werden.

Es empfiehlt sich, die Abstracts/Zusammenfassungen in anderen Sprachen verfasster Beitrage auf Englisch zu schreiben bzw. ins Englische zu übersetzen. Insbesondere bei Online- Publikationen erhöht dies den Rezeptionsradius des Beitrags deutlich - die Übersetzungsarbeit lohnt hier in jedem Fall. In Tagungsbanden zu bilateralen Konferenzen wird bisweilen von diesem Prinzip abgewichen. Der Abstract steht hier dann in der jeweils anderen Sprache. Beitrage, die bereits in englischer Sprache abgefasst sind, sollten einen Abstract in der Sprache der meisten anderen Beitrage der jeweiligen Publikation erhalten.

6. Einige Grundsatze redaktioneller Praxis

Beim Redigieren wissenschaftlicher Texte gibt es per se nur auBerst selten ein "richtig oder falsch" oder gar eine ideale Vorgehensweise. Vielmehr hat jeder Redakteur immer auch seine ganz eigenen Sichtweisen und Vorstellungen, wie ein Text zur Publikationsreife zu führen ist. Dennoch existieren einige feste Grundsatze, die jedem wissenschaftlichen Redakteur ein steter Handlungsleitfaden sein sollten:

1. Publikationen sind das "Gold" des Wissenschaftlers. Und dem entsprechend sollten sie behandelt werden: mit gröBtmöglicher Sorgfalt, Achtsamkeit und Fürsorge. Der Redakteur steht für die korrekte Orthographie, Interpunktion und Grammatik, die Wahrung aller Formalien und wissenschaftlichen Standards, sprachliche Prazision und guten Stil gerade. Ein bedeutsamer wissenschaftlicher Befund verdient einen einwandfreien Text, über den er einer möglichst breiten Öffentlichkeit vermittelt wird.
2. Autor und wissenschaftlicher Redakteur sind gleichrangige Partner. Beide arbeiten auf ein und dasselbe Ziel hin: einen guten Text. Beide gehen einer hoch anspruchsvollen, komplexen und verantwortungsvollen Aufgabe nach. Dabei sind unterschiedliche Ansichten vorprogrammiert. Behandeln Sie Ihr Gegenüber also stets mit gröBtem Respekt und aller Höflichkeit. Bringen Sie Ihrem Partner (ob Redakteur, Lektor, Korrekturassistent, Autor oder Herausgeber) Ihr Anliegen möglichst einfühlsam und schonend bei. Er wird es Ihnen danken!
3. Der perfekte Text ist in jeder Hinsicht eine Utopie. Kein Redakteur dieser Welt wird immer jeden Fehler finden, irgendwann wird auch er am jeweiligen Manuskript "betriebsblind". Falls vorhanden, hilft dann am besten noch ein "frisches Augenpaar". Ein "Kontrolldurchgang" bzw. ein "Fine Tuning" nach dem eigentlichen intensiven Redigieren sollte allerdings immer erfolgen. In schwierigen Fallen darf es auch ein dritter Durchgang sein. Dann sollten Sie innerlich mit der Sache aber auch abschlieBen und "loslassen".
4. Wahren Sie den Stil! Jeder Autor hat seinen ganz eigenen Schreib-, Argumentations- und Sprachstil. Er ist Ausfluss eines individuellen Denk- und Arbeitsprozesses, der sich wahrend des Schreibens vollzieht. Heben Sie schlechten Stil, wo es notwendig ist, aber lassen Sie immer auch der persönlichen Note des jeweiligen Autors Raum.
5. In der Kürze liegt die Würze. Auch der wohlformulierteste, grammatikalisch noch so prazise, klangvoll-inhaltschwere Satz kann für den Leser (und den Redakteur) zu einer regelrechten Tortur werden, wenn er schlicht zu lang und zu verschachtelt daherkommt. Teilen Sie auf und kürzen Sie, wo es möglich ist. Die Bereitschaft, einen Satz drei bis vier Mal zu "studieren", bevor man ihn vollends versteht, nimmt gerade im "Digitalen Zeitalter" rapide ab. Gleiches gilt für die Akzeptanz von Beitragen, die schlicht zu lang und in Teilen redundant sind.
6. Der Leser muss immer im Vordergrund stehen. Zumeist ist er selbst kein Spezialist, bei weitem nicht immer Fachmann, oft sogar Laie. Ihm müssen die wissenschaftlichen Inhalte verstehbar, ja bisweilen zunachst einmal schmackhaft gemacht werden. Darin besteht eine Kernaufgabe der redaktionellen Arbeit und hierfür gilt es die Autoren eindringlich zu sensibilisieren. Was aus der Perspektive des Lesers nicht klar ersichtlich wird, gehört schlichtweg nicht in den Text!
7. "Misstrauen" ist ausdrücklich erwünscht. Ob Seitenangaben, Jahresdaten, Namensschreibweisen oder auch inhaltliche "Fakten", sollte Ihnen beim Lesen bzw. Redigieren etwas merkwürdig vorkommen, dann überprüfen Sie es! Das Internet gibt Ihnen weitreichende Möglichkeiten dazu an die Hand. Falls solche Recherchen zu zeitaufwendig werden oder sich aus anderen Gründen erübrigen, merken Sie zumindest Ihre "Zweifel" gegenüber dem Autor an. Oft reicht dazu schlicht das Setzen eines Fragezeichens. Der Autor wird Ihnen überaus dankbar für das Tilgen von Fehlern und Unstimmigkeiten sein, die Sie auf diese Weise entdecken.
8. Gesittet, unabhangig und neutral. Über die unbedingte Einhaltung dieser drei Grundsatze hat jeder wissenschaftliche Redakteur streng zu wachen. Diffamierende oder diskreditierende AuBerungen, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, politische Statements, religiöse Farbungen, Polemiken, Sarkasmus, kommerzielle Interessen - diese Dinge haben in wissenschaftlichen Beitragen nichts verloren!
7. Glossieren, Annotieren und Korrigieren im digitalen Text

Je nach Inhalt, Form, Sprachstil, Orthographie, Idiomatik, thematischem Zuschnitt, Quellengehalt usw. wird der wissenschaftliche Online-Redakteur in die ihm zur Bearbeitung übertragenen Texte eingreifen. Etliche dieser Eingriffe werden nur Vorschlagscharakter haben, mancher Punkt wird noch durch Nachfragen beim Autor zu klaren sein, Erganzungsvorschlage aus dem fachbezogenen Wissensschatz des Redakteurs mögen in den Text einflieBen, andere Korrekturen und formelle Anpassungen werden demgegenüber absolut obligatorisch sein und müssen dem Autor als solche selbstverstandlich signalisiert werden. Es wird rasch ersichtlich: Der Redakteur mag noch so gute Anderungsvorschlage machen, sie wollen dem Autor zunachst prazise kenntlich gemacht werden. Dabei hilft ein einheitliches, einpragsames, gut verstandliches Markierungssystem, das sowohl den Autor als auch etwaige Nach- und Mitbearbeitende im Blick behalt.

Bestens dafür geeignet ist der "Korrekturmodus" von Microsoft-Word (zu aktivieren über den Reiter "Überprüfen" und die folgende Schaltflache "Anderungen nachverfolgen"). Ein funktionierendes redaktionelles Markierungssystem sollte dieses überaus nützliche Tool zur Basis haben. Im Übrigen ist ein "Übersehen" von Korrekturen im MS -Korrekturmodus im Grunde ausgeschlossen. Jeder Eingriff wird am Dokumentenrand automatisch nochmals mit einem schwarzen Balken markiert. Über die Schaltflache "Anderungen" lassen sich zudem alle Eingriffe in den Text hintereinander weg aufrufen. Es gibt einige Dingezu beachten: <54>

Achten Sie nach Streichung einzelner Wörter oder auch ganzer Satzteile darauf, dass keine doppelten Leerschlage entstehen. Die zugehörigen Leerschlage müssen stets mit beseitigt werden.

Bemühen Sie sich um Verstandlichkeit und nutzen Sie den Korrekturmodus "adressatenorientiert", das heiBt stets mit Blick auf den Autor und eventuelle weitere Bearbeiter, den Herausgeber et cetera. Ein fehlerhaftes Wort komplett durchzustreichen, mag zunachst übersichtlicher erscheinen. Der Autor wird aber zumindest langer brauchen, um nachzuvollziehen, weshalb genau der Redakteur jene Streichung vorgenommen hat. Beschranken Sie Ihren Eingriff daher allein auf jene Zeichen, die tatschlich zu streichen, zu andern oder zu erganzen sind.

Beispiel:

Nicht eindeutig:

Die mittelalterlichemitelalterliche Vilikationsverfassung kann als Indikator für eine erhöhte Arbeitsteiligkeit aufgefasstaufgefaBtwerden.

Eindeutig:

Die mittelalterliche Vilikationsverfassung kann als Indikator für eine erhöhte Arbeitsteiligkeit aufgefassBt werden.

Nutzen Sie den Korrekturmodus als eine Art Kommunikationshilfe. Aber denken Sie an den zusatzlichen Arbeitsaufwand, den ein Kontrollieren und Nachvollziehen auch für den Autor, dessen Dienstleister Sie in diesem Falle sind, bedeuten mag. Es gilt folgendes Prinzip: Die Anpassung des Textes an das style sheet, zu viel gesetzte oder fehlende Leerzeichen und Leerzeilen, das Einfügen einer Absatzzahlung, Formatierungen, Kursivierungen et cetera müssen dem Autor nicht mehr eigens indiziert werden. Anders verhalt es sich mit Eingriffen im FuBnotenapparat, in Quellenzitationen im FlieBtext, in Bildunterschriften usw., die unabhangig vom style sheet einen formellen Fehler korrigieren. Diese müssen dem Autor unbedingt angezeigt werden.

Idealerweise sollte dem Autor sofort klarsein, wer hinter denim Korrekturmodus angezeigten Texteingriffen steht und dafür verantwortlich zeichnet. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn mehrere Redakteure per Korrekturmodus am Text arbeiten - von Word unterschieden durch verschiedene Korrekturschriftfarben. MS-Word setzt als Namen des jeweiligen "Korrektors" automatisch den Benutzernamen des jeweiligen PCs bzw. Windows-Accounts, den dieser verwendet. Achten Sie also darauf, dass dieser dem Ihrigen entspricht oder zumindest eindeutig aufSie verweist.

Der MS-Word-Korrekturmodus ist hundertprozentig kompatibel mit der "Kopieren und Einfügen" (Copy & Paste) Funktion von Windows. Einfügungen dieser Art sollten ebenfalls per Korrekturmodus kenntlich gemacht werden. Mit dem Korrekturmodus lassen sich Eingriffe in FlieBtext und FuBnotenapparat prazise nachverfolgen. Doch als Erklarungs- und Vermittlungsinstrument stöBt er rasch an seine Grenzen. Es bedarf erganzend des Glossierens und Kommentierens. Dies kann - der Einfachheit halber - ebenfalls bei aktiviertem Korrekturmodus erfolgen, doch muss natürlich eigens hervorgehoben werden, dass es sich um eine Anmerkung oder Nachfrage des Redakteurs handelt. Hierzu kann die in Word integrierte Kommentarfunktion genutzt werden (Reiter "Überprüfen" dann Schaltflache "Neuer Kommentar"). Schlichtweg schneller, einfacher und dem Autor/ Bearbeiter sogleich ins Auge springend ist jedoch das Annotieren in Rautenmarkierung (#).

Beispiele:

Verglichen mit jenen, ### Bezug? ### lasst sich die Situation des Protagonisten als durchaus kritisch bezeichnen.

Was Österreich anlangt, ist in diesem Zusammenhang auf die Studie von Joseph Stachlgruber: "Topfa samma net - oaba fesch!" Das österreichische Bundesheer von 1955 bis heute, Pasching 2007, zu verweisen, die auf quellengesattigter Basis ein auBerst prazises Bild der Umstande zeichnet ### Hier lieBe sich noch erganzen: Xaver Mosch: "Stoppelhopser unterm Doppeladler". Das K u. K. Kadettenkorps im Wandel der Zeit, Graz 1981. ###.

Die Arabesken im Teppichgewebe geben einen eindeutigen Hinweis ### Bitte für die Nicht- Orientalisten unter den Lesern etwas naher erlautern! ###, Ali ben Habib war nicht nur ein begnadeter Dichter, sondern auch ein Kunstmazen.

In Rauten können darüber hinaus einleitend auch allgemeine Fragen, Anregungen, Anmerkungen und Kommentare zum Gesamttext abgefasst werden. Doch ist dabei stets abzuwagen, ob diese Dinge nicht besser in einer E-Mail an den Autoren/Herausgeber aufgehoben waren oder im Falle von Nachfragen auch telefonisch geklart werden könnten. Auch dies beugt einer "Überfrachtung" des redigierten Dokuments vor, erhalt dessen Übersichtlichkeit und damit die Reaktionsfahigkeit und - bereitschaft des jeweiligen Autors.

8. Fertigstellen des Textes für den Online-Gang

Sie haben die redigierte Version des Textes vom Autor zurückerhalten. Dieser hat sich an Ihre Aufforderungen (vgl. Abschnitt "Rückvermittlung redigierter Textversionen"), Ihre im Korrekturmodus markierten Anderungsvorschlage lediglich im Rautensystem oder per Kommentarfunktion gutzuheiBen, abzulehnen oder zu modifizieren, gehalten und sich nicht dazu verleiten lassen, die Anderungsvorschlage im Korrekturmodus selbst gleich anzunehmen oder zu verwerfen. Denn das "Vollziehen" der Korrekturen ist einzig und allein Sache des Redakteurs. Jegliche Erganzungen, Streichungen, Anderungen, die der Autor an der redigierten Textversion noch vorgenommen hat, hat er gemaB Ihren Aufforderungen farbig markiert. Nun geht es an die Endkontrolle des Dokuments, die sich in folgende Schritte (in beliebiger Reihenfolge) gliedern sollte:

Vollziehen der Anderungsvorschlage im Korrekturmodus: Klicken Sie in MS-Word auf den Reiter "Überprüfen", gehen Sie dann auf die Schaltflache "Anderungen", hier auf den Button "Weiter". Mit dieser Funktion lassen sich alle Anderungen einzeln überprüfen, annehmen oder ablehnen. Es empfiehlt sich, jede Anderung einzeln nochmals durchzugehen (und vom "verführerischen" Button "Alle Anderungen Annehmen" die Finger zu lassen!). Nur so lassen sich ungewollte Veranderungen seitens des Autors an der Korrekturschrift ausschlieBen. Entsprechend den Anmerkungen des Autors setzen Sie dann die Anderungsvorschlage um bzw. "vollziehen" die Korrektur. Im Korrekturmodus von Ihnen vermerkte "VerstöBe" gegen das style sheet werden an dieser Stelle direkt bereinigt, ihre vormalige Markierung dient vornehmlich der Verdeutlichung der redaktionellen Richtlinien gegenüber dem Autor. Sind alle Anderungen umgesetzt, erhalten Sie von MS-Word eine Nachricht "Das Dokument enthalt keine Anderungen mehr". Diese werden andernfalls durch einen schwarzen Balken am linken Rand des Dokuments angezeigt. Achten Sie stets darauf, auch den Anmerkungsapparat vollends zu berücksichtigen!

Löschen von Kommentaren und Glossierungen: Nachdem diese "abgearbeitet" worden sind, löschen Sie jegliche Kommentare. Es empfiehlt sich, das gesamte Dokument (inkl. Anmerkungsapparat!) nochmals per Word-Suchfunktion auf Rauten "#" zu durchsuchen und diese dann zu löschen.

Letzte Checks: Überprüfen Sie nochmals alle FuB-/Endnoten sowie die Absatzzahlung auf die richtige Reihenfolge sowie alle Querverweise/Folgezitationen und alle Verlinkungen auf ihre Richtigkeit. Löschen Sie abschlieBend über die Suchen/Ersetzen-Funktion (vgl. Abschnitt "Technisch formelle Vorbereitung des Textes") nochmals zu viel gesetzte Leerzeichen.

Formatierungen: Formatieren Sie das Dokument entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Online-Publikationsplattform (Reiter "Start" -> Schaltflache "Formatvorlagen"). Hier sei dringend angeraten, zunachst alle Formatvorlagen zu löschen, schleichen sich doch insbesondere aufgrund von "copy & paste" Vorgangen seitens der Autoren immer wieder "hartnackige" Formatvorlagen ins Dokument ein, die anders nur schwer wieder zu entfernen sind. Nachdem alle Formatvorlagen beseitigt sind, applizieren Sie allein die relevanten Vorlagen.

Upload ins Content-Management-System (CMS) und Transformation ins HTML: Vor dem Upload ins CMS der jeweiligen Online-Publikationsplattform sollten die Text-Dokumente unter einem auch dem technischen Redakteur (der in der Regel an dieser Stelle das weitere Verfahren übernimmt) sofort eingangigen Dateinamen (vgl. Abschnitt "Dateienmanagement") abgespeichert (und auf dem Server oder Sharepoint hinterlegt) werden. Je nach CMS muss dies in einem bestimmten Format erfolgen (zumeist Rich Text bzw. rtf), damit die Umwandlung ins HTML reibungslos erfolgen kann. Nach der Schaffung entsprechender "Container" im CMS werden die Textdateien in diese hinein geladen, um dann schlieBlich zum vorgesehenen Publikationstermin "freigeschaltet", das heiBt online publiziert zu werden. Je nach CMS und Publikationsplattform können die Textdateien auch zunachst als Online- Korrekturfahnen eingestellt und unter Verwendung eines allein dem jeweiligen Autor zur Verfügung stehenden Passworts diesem zur Imprimatur-Einholung prasentiert werden (vgl. Abschnitt "Korrekturfahnenversand und Imprimatur-Einholung").

Texte und Materialien verwalten

1. Kommunikation

Koordination und Management sind im Verbund mit all den anderen Gliedern in der langen "Produktionskette" einer Publikation besonders gefragt. Diese reicht bisweilen vom Autor und dem Herausgeber über mögliche Redakteurskollegen, den Chefredakteur oder Projektleiter, externe Korrekturassistenten, Übersetzer, Archivare, Webdesigner und Contentmanager bis hin zur Sekretarin oder dem Assistenten des Autors, Layoutern, E-Lancern, der Abteilung Öffentlichkeits- und Pressearbeit uvm. Ganz entscheidend ist daher die Wahrung eines regelmaBigen und prazisen Kommunikationsflusses, der alle Beteiligten am Publikationsprozess auf dem Laufenden halt. Denn nichts ist argerlicher, als kurz vor Redaktionsschluss zu erfahren, dass man eine völlig veraltete oder verkehrte Textversion erhalten hat, dass das CMS, trotz öffentlicher Publikationsankündigung, noch nicht betriebsbereit ist, der RSS-Feed zu früh rausging oder die Bildrechte zu Abbildung XY wider Erwarten doch noch nicht abgeklart sind. .

Im Zweifelsfall gilt daher: Lieber eine E-Mail oder einen Anruf zu viel tatigen als eine(n) zu wenig! Fragen Sie nach, wenn Dinge unklar erscheinen, und informieren Sie stets alle Beteiligten über den aktuellen Stand. Dieser manifestiert sich in erster Linie in den jeweils aktuellsten Textversionen bzw. Dateien.

2. Dateienmanagement: Server, Clouds und Sharepoints

"Halte die Ordnung, und die Ordnung wird Dich halten!" - dieses Sprichwort muss dem Online-Redakteur eine Maxime sein. Denn er arbeitet mit einer oft überbordenden Menge unterschiedlicher Textversionen, Bilddateien, Autorendaten, Schlagwortverzeichnissen usw. Diese müssen einfach zu überblicken, jederzeit und möglichst ortsunabhangig abrufbar und sicher verwahrt sein. Nicht selten arbeitet der wissenschaftliche Online-Redakteur gemeinsam in einem Team bestehend aus weiteren Redakteuren, den Herausgebern, technischen Mitarbeitern, CMS-Managern oder Archivaren an ein und derselben Publikation. Dies erfordert die je unabhangige Zugriffsmöglichkeit auf die relevanten Dateien für alle Beteiligten ebenso wie ein klar strukturiertes Auszeichnungssystem, das jedem verstandlich ist.

Kostenfreie Cloud-Dienste wie "Drop-Box" oder "Photobucket" mögen zum webbasierten abspeichern wenig sensibler privater Daten ein komfortables Werkzeug darstellen. Für noch nicht publizierte Manuskripte wissenschaftlicher Beitrage, Forschungshypothesen, umfangreiche Datenerhebungen, Digitalisate von Archivalien, Bildmaterial (dessen Nutzungsrechte womöglich noch in Klarung befindlich sind) et cetera besteht aufgrund des hier unzureichenden Schutzes die Gefahr der Ausspahung (Hacking). Institutionsinterne Server und Sharepoint-Systeme bieten derzeit die sicherste Lösung. Sie garantieren hinreichenden Schutz vor geistigem Diebstahl. Darüber hinaus zeichnen sie sich durch ihre Zuverlassigkeit, leichte Bedienbarkeit und ihre Kompatibilitat mit anderer Standard-Software aus. Genannt seien an dieser Stelle das Programm "BSCW" (Basic Support for Cooperative Work), das vom Fraunhofer Institut für angewandte Informationstechnik entwickelt und im Übrigen für Bildungseinrichtungen kostenlos lizenziert werden kann, sowie das System "Microsoft Sharepoint", das zudem in direkter Verbindung mit bestehenden institutionseigenen Servern (Serverfarming) betrieben werden kann.

Auf dem Sharepoint oder Server sollten stets alle Versionen eines Textes, welche der zustandige Online-Redakteur erhalt, gespeichert werden. Dies wird zumindest die vom Autor eingereichte Ursprungsfassung (Manuskript), die vom Redakteur bearbeitete, lektorierte und redigierte Fassung, die dem Autor dann zurückzureichen ist, eine "vollzogene" (vgl. Abschnitt "Fertigstellen des Textes für den Online-Gang"), das heiBt nach der Abnahme der Korrekturvorschlage des Redakteurs und nochmaliger Kontrollsichtung durch den Autor vorlaufige Endversion, die dann als "Korrekturfahne" dem Autor mit der Bitte um Erteilung des "Imprimaturs" übermittelt wird, und schlieBlich die letztgültige Textfassung zur Online- Schaltung sein, auf die gegebenenfalls noch letzte Korrekturwünsche, Erganzungen oder Streichungen durch den Autor appliziert worden sind. Zusatzliche "Zwischenschritte", die jeweils weitere Textfassungen nach sich ziehen, können durch gesondertes Hinzufügen, Bearbeiten oder Abklaren von Abbildungen, Digitalisaten, Links, Audio- oder Videostreams und dergleichen notwendig werden.

Diese Zahl wird noch multipliziert, falls gleich mehrere Autoren, Redakteure und/oder Herausgeber von der Partie sind. So können von einem Text ohne Weiteres zehn oder mehr Fassungen vorliegen. Bei "Sammelbanden" oder Periodika-Ausgaben mit mehr als fünf Beitragen ist die Übersichtlichkeit dann bereits stark gefahrdet, Fehler bei der Verwaltung und Vermittlung können sich rasch einschleichen. Um dies zu verhindern, bedarf es eines klaren, einfachen und vor allem für jeden Beteiligten verbindlichen Systems zur Auszeichnung der einzelnen Dateien, etwa nach folgendem Muster:

Autorenname_Kurztitel_Arbeitsschrittbezeichnendes Kürzel_Namenskürzel des erstbearbeitenden Redakteurs_ Arbeitsschrittbezeichnendes Kürzel_Namenskürzel des zweitbearbeitenden Redakteurs_Endstatus des Dokuments_Namenskürzel des letzten Bearbeiters Der gegebene Dateiname könnte beispielsweise eine Textfassung ausweisen, die von der Autorin Gudrun Gersmann mit dem Titel "Hexenforschung" eingereicht, dann zunachst vom Redakteur Karl Schmidt, infolge auch vom Redakteur Franz Meier redigiert wurde, ein nochmaliges externes Lektorat durch den Herausgeber Erich Mertens erfuhr und schlieBlich durch genannten Redakteur Karl Schmidt endvollzogen wurde.

Beispiel:

Gersmann_Hexenforschung_red_ks_red_fm_korr_em_vollzogen_ks Darüber hinaus empfiehlt sich das Anlegen von verschiedenen Ordnern zur Sortierung der Textfassungen. In jedem Fall sollte ein Ordner "Endversionen", "Finale Versionen" oder "Texte zur Publikation" eingerichtet werden. Abbildungen, Quellendigitalisate usw. sollten ebenfalls in eigenen Ordnern abgelegt werden. Zur Erleichterung der Dokumentenverwaltung können die einzelnen Textfassungen innerhalb der oben empfohlenen Sharepoint-Systeme auch mit "Tags" versehen werden (vgl. Abschnitt "Texte Verschlagworten"), die besondere Hinweise auf noch anstehende Arbeitsschritte, die Qualitat des Textes, noch einzupflegendes Zusatzmaterial usw. enthalten können. Dies erleichtert insbesondere bei mehreren Redakteuren/Lektoren den internen Kommunikationsfluss erheblich.

Der Abschnitt sei mit einem weiteren Sprichwort beschlossen: "Was Du gleich tust, kannst du nicht mehr vergessen!". Dies gilt, rein erfahrungsgemaB, auch für den Upload und die Auszeichnung von neuen Textfassungen aufdem Server oder Sharepoint.

3. Texte Verschlagworten

Jeder Text, ob er online oder im Print publiziert wird, muss über einen Kern an Metadaten verzeichnet, katalogisiert und auffindbar gemacht werden. Hierzu gehören der Name des Autors, die ISBN oder ISSN, der Erscheinungsort, die Auflage, das Erscheinungsjahr, gegebenenfalls der Verlag und das Datum des letzten Aufrufs. Die weitere inhaltliche ErschlieBung erfolgt durch Verschlagwortung. Diese wird in der Regel manuell durch den Redakteur oder Autor vorgenommen, denn sie kennen das einschlagige Fachvokabular, aus dem sich die Schlagworte speisen sollten, am besten. Haufig wahlen sie dabei Synonyme, um breitere Zusammenhange zu indexieren. Pro Text sollten etwa drei bis sechs Schlagworte vergeben werden. Unter diesen sollte zumindest je eines den Zeitpunkt oder Zeitrahmen und je mindestens ein weiteres den örtlichen Bezug herstellen. Ansonsten gilt es, die inhaltlichen Schwerpunkte so prazise wie möglich zu beschreiben. Mit ein wenig Übung und regelmaBiger Orientierung an bereits verschlagworteten Werken (hier lohnt immer auch ein Blick in Bibliothekskataloge!), lasst sich dies recht gut bewerkstelligen. Grundsatzlich dürfen Schlagworte jedoch keine reine Kopie des Titels oder Untertitels einer Publikation sein, sondern müssen diese tiefer erschlieBen. Besondere Ansatze und Methoden ("Kulturgeschichte"), wichtige Protagonisten ("Napoleon"), chronologische Daten ("1763­1815") sowie die Zuordnung zu gewissen Subdisziplinen des Faches ("Regionalgeschichte") können und sollten bei der Verschlagwortung berücksichtigt werden.

Nicht zu verwechseln mit dem Verschlagworten ist das sogenannte "Tagging", das demgegenüber weder an ein bestimmtes Fachvokabular gebunden ist, noch bestimmte Kategorien (Ort, Zeit, Protagonist, Methode, s.o.) zwingend abbilden muss. Das Tagging erfolgt meist durch Benutzerkollektive, kann aber auch allein vom Redakteur oder Autor vorgenommen werden. In einer "Tag Cloud" (Wortwolke) können die Schlagworte visualisiert und verlinkt werden, wobei die am haufigsten vorkommenden Schlagworte graphisch am gröBten dargestellt werden. Tag Clouds kommen vermehrt innerhalb von Blogs (vgl. Abschnitt "Einbindung in Wissenschaftsblogs") zum Einsatz.

4. Autorendaten

Die Angaben zum Autor (oder den Autoren) eines Textes sind besonders wichtig und sensibel. Sie sollten stets auf dem aktuellen Stand befindlich sein. Da sich gerade im akademischen Bereich institutionelle Anbindungen, E-Mail-Adressen und akademische Titel rasch verandern, ja haufig kurz vor der Publikation noch anders lauten als zum Freischaltungstermin, sollten die Autorendaten sicherheitshalber nochmals abgeglichen bzw. angefragt werden. Normalerweise sind entweder die vollstandigen Autorendaten dem Beitrag nach- oder vorangestellt, oder aber es wird lediglich der Name des Autors genannt, wahrend die vollstandigen Angaben dann gesammelt in einem (verlinkten) Autorenverzeichnis zu finden sind. Im Mindesten sollten die folgenden Angaben aufgeführt werden:

- Vor- und Nachnahme (akademischer Titel auf Wunsch)
- Tatigkeitsbereich/B eruf/Stellenbezeichnung
- Affiliation/Institutionelle Anbindung
- E-Mail-Adresse

Beispiel:

Prof. Dr. Max Mustermann Professor für die Geschichte der Frühen Neuzeit Universitat zu Köln Historisches Institut E-Mail: max.mustermann(at)uni-koeln.de Die vollstandige Postadresse, Telefon- oder Faxnummern, Social-Media-Profile, Links auf persönliche Homepages, Abteilungsbezeichnungen et cetera können diese Basisangaben noch erganzen. Notwendigenfalls können genauere Angaben auch immer noch beim Autor selbst per E-Mail erfragt werden. Klaren Sie die Angabe von Kontaktdaten aller Art - auch wenn Sie diese im Internet frei recherchieren konnten - stets im Vorfeld mit den Autoren ab!

Aus unterschiedlichsten Gründen kann bereits die Nennung einer veralteten E-Mail-Adresse oder Stellenbezeichnung zum Politikum werden. Zur Vermeidung von unnötigem Spam sollten E-Mail-Adressen grundsatzlich mit "(at)" statt "@" angegeben werden.

5. Digitale Check- und To-Do-Listen

Aus den bisherigen Ausführungen wird rasch ersichtlich, dass der wissenschaftliche Online- Redakteur im Verlaufe des Redaktions- und Publikationsprozesses umfangliche Aufgaben zu bewaltigen hat. Oft ist regelrechtes "Multitasking" gefragt. Umso essentieller sind für ihn, neben einem guten Zeitmanagement, trittfeste "Gedachtniskrücken". Im unsteten Redaktionsalltag gelangen die ubiquitaren gelben "Post-It's", Terminkalenderglossen oder Notizbucheintrage allerdings sehr schnell an ihre mnemotechnischen Grenzen. Es gibt mittlerweile sehr nützliche, in verschiedenste Komponenten untergliederte und auf die individuellen Bedürfnisse jeder Redaktion kalibrierbare Client Administration Software (wie zum Beispiel COBRA Solutions), mithilfe derer auch der redaktionelle Workflow organisiert werden kann. Doch solche Programme sind in der Anschaffung sehr teuer, ja für die meisten kleineren "Drittmittelprojekt- Redaktionen" schlicht unerschwinglich.

Die beste Abhilfe "wider das Vergessen" schaffen noch immer digitale Check- und To-Do- Listen, zumindest solange diese regelmaBig gepflegt werden. Ganz entscheidend für die redaktionellen Ablaufe ist jedoch, dass diese alle notwendigen Schritte abdecken, ohne selbst zu überfrachten. Das Anlegen und Führen von Organisationshilfen - dies gilt auch für die einschlagige Software - darf nicht zum Selbstzweck werden. Was gehört also hinein? Was nicht?

Grundsatzlich sollten alle "kritischen Scharnierstellen" im redaktionellen Ablauf, also der Eingang eines Textes in der Redaktion (dem Autor/Herausgeber immer sogleich zu bestatigen!), der Abschluss des Lektorats, der Rückversand an den Autor, der Korrekturfahnenversand bzw. die Einholung des Imprimaturs, gegebenenfalls die Einspeisung/Freischaltung einzelner Texte im CMS vermerkt werden. Darüber hinaus sollte eine gute Checkliste darüber Aufschluss gewahren, ob alle "Bausteine" des Beitrags (Text, Abstract, Abbildungen, Verzeichnisse, gegebenenfalls erganzende Video-/Audiostreams, Logos et cetera) beisammen sind; insbesondere rechtsverbindliche Schritte (Autorenvertrag, eventuell Bildrechte, Imprimatur) sollten unbedingt nachgehalten werden. Für einen Aufsatzband oder eine Ausgabe eines Fachjournals mag dies wie folgt aussehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Freilich sind die unterschiedlichen Punkte und Spalten innerhalb der obligatorischen Checkliste jeweils vom Publikationsformat abhangig. Für ein Rezensionsjournal (aufgrund der "Masse" an Texten sind wohldurchdachte Checklisten hier besonders wichtig!) würde eine solche gewiss anders ausschauen, denn sie enthielte statt dem Eintrag "Abstract" zumindest die Eintrage "Rezensionsexemplar in Redaktion eingetroffen" sowie "Rezensionsexemplar an Rezensent geschickt", statt "Autor" stünde "Rezensent", die Spalten "ISBN-Nummer" und "Verlag" würden die Liste komplettieren. Im Falle einer Quellenedition oder einer Netzbiographie (vgl. Abschnitt "Zwischen Sammelband und Wikipedia?") sahe die Checkliste wiederum anders aus. Bei reinen Monographien reichen einfache To-Do-Listen oder "Meilensteine" meist aus.

6. Bildmaterial, Quellendigitalisate, Audio- und Videostreams

Ganze Galerien umfangreichen und hochauflösenden Bild- und Kartenmaterials, Digitalisate ausgewerteter Quellen oder edierter Archivalien, Sequenzen historischer Filme, Audiomitschnitte von Interviews oder Radiosendungen, Videostreams von Panels (Podiumsdiskussionen) oder ganzen Konferenzen, Audiodateien mit der Interpretation historischen Notenmaterials, korrekt ausgesprochenem Vokabular indigener Sprachen und noch vieles mehr kann ohne gröBeren technischen Aufwand jeder elektronischen Publikation beigefügt werden. Die mannigfachen Vorzüge des Publikationsmediums Internet kommen hier zum Tragen. Gerade für Publikationen mit zahlreichen farbigen Abbildungen, welche die Kosten für eine Print-Veröffentlichung in die Höhe schnellen lassen würden, ist das E­Publishing oft nicht mehr nur eine Alternative, sondern die einzige noch verbleibende Publikationsmöglichkeit. In aller Regel müssen diese multimedialen Beigaben jedoch von der technischen Redaktion noch bearbeitet werden, bevor sie ins Content-Management-System eingespeist werden können. Audio- und Videostreams dürfen meist einen gewissen Datenumfang nicht überschreiten und müssen in ein und demselben Format bzw. Dateityp vorliegen, Bilddateien müssen auf eine bestimmte Auflösung gebracht werden usw.

Von gröBter Wichtigkeit in puncto Abbildungen ist, dass diese als gesonderte Dateien (JPEG oder GIF) eingereicht werden. Diese sollten zudem in höchstmöglicher Auflösung an die Redaktion gereicht werden, sodass noch genug Spielraum für eine Bearbeitung bleibt. Eine Einbindung der Bilddateien durch den Autor direkt in den FlieBtext verursacht zumeist Probleme (Dateiformate, Auflösung, Formatvorlagen). Der Autor muss allerdings unbedingt die genaue Reihenfolge und Position angeben, in bzw. an der die Abbildungen im Text erscheinen sollen. Jede Abbildung muss mit einer Bildunterschrift versehen sein, die, nach Möglichkeit, Aufschluss über den Künstler oder Fotographen, den Titel oder die Bezeichnung, das Jahr der Anfertigung bzw. Aufnahme, den gegenwartigen Ausstellungs- oder Aufbewahrungsort, die verwendeten Materialien und Techniken, den derzeitigen Besitzer sowie (ganz wichtig!) die Bildrechte gibt. Demnach sieht eine vollstandige Bildunterschrift beispielhaft wie folgt aus:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Erwin de Nussbach, Pferde im Schnee (Öl auf Leinwand, 1767, Staatliches Museum Schloss Mosigkau, ©Kulturstiftung Dessau Wörlitz).

Oder bei Fotographien beispielsweise:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Schloss Schönhausen, Hofseite, Ausstellungshaus (unbekannter Fotograph um 1936, ©Bundesarchiv Berlin).

Audio- und Videostreams sollten natürlich genauso wenig völlig unvermittelt im Text oder neben dem Text auftauchen. Eine kurze "Anmoderation" durch einen aus dem OFF gesprochenen Text ist ebenfalls anzuraten. Auch Audio-/Videostreams sollten von Autorenseite zumindest eine kurze schriftliche Erlauterung erhalten. Rechtliche Belange müssen auch hier stets im Blick behalten werden. So müssen etwa jegliche Personen, die in einem Videostream auftauchen bzw. erkennbar sind, vor der Aufnahme informiert und um ihre ausdrückliche Erlaubnis gebeten werden. Und auch an historischem oder wissenschaftlichem Film- und Tonmaterial können selbstverstandlich Verwertungsrechte Dritter bestehen, die es im Vorhinein abzuklaren gilt. Die Auflösung und Wiedergabequalitat entsprechender Streams sollte einerseits natürlich möglichst hoch sein, doch andererseits auch die Internetleitungen des "Standard-Users" nicht überfordern.

Was bei Abbildungen die Bildunterschrift, ist bei Quellendigitalisaten die Angabe der vollstandigen Archivsignatur. Desweiteren empfiehlt es sich, diese mit einem eigens anzulegenden Verzeichnis aller in der Publikation digitalisierter Archivalien zu verlinken, gegebenenfalls auch mit ihrer jeweiligen Zitation in an gleicher Stelle publizierten Textbeitragen. Insbesondere für alte Handschriften sollten nur hochauflösende Scans gewahlt werden, für deren Anfertigung zumeist Spezialgerate und -software benötigt werden. Gleiches gilt für Scans von historischem Kartenmaterial, Drucken, Holzschnitten, Kupferstichen, Radierungen et cetera.

All die technischen Möglichkeiten, die das digitale Zeitalter mit Blick auf Einbindungsmöglichkeiten multimedialer Erganzungen und kostengünstiger Bildeinbettung dem wissenschaftlichen Autor an die Hand gibt, verführen letzteren bisweilen jedoch leider auch dazu, es damit zu übertreiben. Unmengen von farbigen Abbildungen, Quellendigitalisate oder Videostreams ohne wirklichen Bezug auf den FlieBtext, ohne erkennbaren Mehr- oder zusatzlichen Erlauterungswert schaden einer Publikation eher, als dass sie diese aufwerten. Die Gefahr der Reizüberflutung des Lesers lauert hier bestandig. Deshalb sollte der wissenschaftliche Redakteur auch diesbezüglich stets auf das rechte MaB achten.

Kommunizieren - Vernetzen - Vermitteln. Autorenbetreuung 2.0

1. Der wissenschaftliche Redakteur: Dienstleister - Partner - Supervisor.

Manuskripte von Wissenschaftlern zu redigieren und lektorieren - das heiBt eben auch zu korrigieren und abzuandern -, ist in gleich mehrfacher Beziehung keine leichte Aufgabe. Jeder Eingriff geschieht zwar grundsatzlich mit der Intention, den Text zu verbessern. Doch ist das "Anstreichen" zugleich immer auch ein Hinweis auf ein vorliegendes oder wenigstens antizipiertes "Defizit", und sei es aus reiner Flüchtigkeit herrührend. Wenn Sie in den Text eines anderen eingreifen, dann helfen Sie ihm, das Endergebnis zu optimieren. Andererseits werten Sie immer auch ein Stück weit dessen Leistung. Und die wenigsten wissenschaftlichen Autoren lassen sich gern in ihre Texte "hineinreden", viele fühlen sich beim Hinweis auf einen sprachlich-orthographischen oder formellen Fehler, erst Recht aber auf fachliche Unstimmigkeiten regelrecht ertappt, manchmal gar kritisiert, in seltenen Fallen auch schon einmal persönlich angegriffen. Allzu leicht entsteht, auch bedingt durch die starke Hierarchisierung und Verschulung des akademischen Systems, beim Autor der Eindruck eines "Schüler-Lehrer-Verhaltnisses", was insbesondere dann zum Problem werden kann, wenn zwischen dem Redakteur und dem Autor bezüglich des wissenschaftlichen Rangs bzw. akademischen Grads gröBere Abstande bestehen.

Es ist, wie weiter oben bereits skizziert, gerade in erwahnten Fallen jede Menge "Fingerspitzengefühl" seitens des Redakteurs gefragt. Entscheidend ist die Wahrung einer höflichen, prazisen, stets sachlichen und zuvorkommenden Kommunikation. Dass gewisse Eingriffe etwa allein den redaktionellen Richtlinien geschuldet sind, wahrend es sich bei anderen lediglich um "Verbesserungsvorschlage", keineswegs jedoch um obligatorische Anderungsgebote handelt, sollte dem Autor im Zweifel immer mitgeteilt werden - auch wenn es erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten mag. Dies beugt Missverstandnissen und potenziellen "Konflikten" vor. Um diese gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollte sich der Redakteur (wie freilich auch der Autor) zunachst über die ihm innerhalb des Publikationsprozesses zukommende Rolle, über seine Grenzen und Spielraume, seine Pflichten und Freiheiten vollends im Klaren sein. Oder anders ausgedrückt: Was darf er für sich reklamieren? Und was nicht?

Selbstredend gibt es auf diese ganz zentrale Frage keine allgemein- oder letztgültige Antwort. Doch mögen gemaB getatigten Erfahrungen die folgenden Stichpunkte bei der Aufgabendefinition und Kompetenzenabgrenzung hilfreich sein. Der wissenschaftliche (Online-)Redakteur.

1 ist nicht der Schöpfer des Textes. Der Autor steht für den Inhalt letzten Endes gerade. Er erntet dafür Ruhm und Anerkennung - oder eben Kritik. Deshalb hat der Autor (gegebenenfalls auch der Herausgeber) in inhaltlichen Belangen im Zweifel immer das letzte Wort.
2 befördert, begleitet, vermittelt und schützt die wissenschaftliche Forschungsarbeit, an der er selbst jedoch nicht unmittelbar teilhat. Ahnlich den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Koordination und Kommunikation, IT und Datensicherheit, Verwaltung, Recht und Finanzen et cetera gehört er zu den unterstützenden Dienstleistern der Wissenschaft - ohne die sie freilich undenkbar ware.
3 ist der "Anwalt des Lesers" und muss diese Funktion dem Autor gegenüber stets wahren, nötigenfalls auch durchsetzen.
4 sollte jeden Text pfleglich wie seinen eigenen behandeln und doch mit Blick auf alle anderen Beteiligten bearbeiten. Er muss sich dieses Spannungsverhaltnisses stets bewusst sein. Denn er hat darüber hinaus die Pflicht, den Autor notfalls möglichst "vor sich selbst zu schützen", das heiBt Inhalte und Ausdrucksformen, die der Reputation des Autors schaden könnten, nicht zur Veröffentlichung gelangen zu lassen.
5 arbeitet unter bestandigem Zeitdruck. Einreichungsdeadlines, feste Launch- und Prasentationstermine, Fristen zur Erteilung des Imprimaturs usw. sind notwendig, um den Publikationsprozess am Laufen zu halten und den Publikationstermin einhalten zu können. Die Veröffentlichung eines Manuskripts sollte - und dies gilt besonders für Online-Beitrage - so zeitnah wie möglich erfolgen. Hierin liegt eine wesentliche Starke des Publikationsmediums Internet. Der Redakteur darf und muss entsprechend mahnen und disziplinieren.
6 hat darüber hinaus zumeist weitreichende Koordinationsaufgaben (technische Umsetzung, Rechtliches, Layout, Digitalisierung, Archivierung, Pressearbeit, Autorenvernetzung uvm.).
7 tragt hohe Verantwortung und übt notwendigerweise gewisse Kontrollfunktionen aus.
8 ist nach auBen hin zu unbedingter Verschwiegenheit verpflichtet und muss die unpublizierten (Forschungs-)Manuskripte hüten wie ein Bankgeheimnis.
9 ist ein spezialisierter "Kommunikator" und sollte als solcher für den Autor und alle am Publikationsprozess Beteiligten immer erreichbar und ansprechbar sein.

Anhand dieser Auflistung wird rasch deutlich, dass bei aller Abhangigkeit voneinander erfahrungsgemaB leider doch breiter Raum für Fehleinschatzungen und Missverstandnisse zwischen Autor und wissenschaftlichem Redakteur besteht. Die meisten wissenschaftlichen Redakteure sind oder waren selbst auch als Autoren tatig, doch nur die allerwenigsten Autoren haben ihrerseits Erfahrung in redaktioneller Arbeit, noch weniger von ihnen im Bereich des elektronischen Publizierens. Den Verantwortungsbereich des Redakteurs zu kennen, seine "Sorgen und Nöte" nachvollziehen zu können, zu verstehen, warum er in manchem Punkte so "kleinlich", "drangend" und "intolerant" - wie es auf den ersten Anschein hin anmuten mag - auftritt, erleichtert die Zusammenarbeit jedoch auch für den Autor ganz erheblich. Will er mit einer hochwertigen (Online-)Publikation aufwarten, muss er mit der Arbeitswelt seines dabei wichtigsten Dienstleisters und Partners zumindest einigermaBen vertraut sein.

Umgekehrt ist auch der Redakteur bestandig dazu angehalten, dem Autor prazise zu vermitteln, welche Informationen und Materialien er von ihm benötigt, was mit seinem wertvollen Manuskript wann geschieht, warum bestimmte Richtlinien - etwa die Anderungsmarkierung, Versionenauszeichnung oder bestimmte Dateiformate - eingehalten werden müssen. ErfahrungsgemaB denken, planen und kommunizieren Autor und Redakteur noch viel zu haufig aneinander vorbei.

2. Rückvermittlung redigierter Textversionen

Entsprechend den oben ausgeführten Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereichen des Redakteurs müssen dem Autor insbesondere eines online zu publizierenden wissenschaftlichen Beitrags schon rein sicherheitshalber beim Rückversand des redigierten Manuskriptes (via E-Mail) einige Punkte kommuniziert werden:

- dass etliche der per Korrekturmodus markierten Texteingriffe reinen Vorschlagscharakter haben und er über die Annahme oder Ablehnung frei entscheiden kann.
- dass andere Texteingriffe obligatorisch sind, um die redaktionellen Richtlinien bzw. das style sheet zu wahren.
- dass ALLE Anderungen, die er nach der eigentlichen Redaktion am Text noch vornehmen möchte, unbedingt markiert werden müssen.
- dass das Vollziehen der im Korrekturmodus markierten Texteingriffe allein Sache des Redakteurs ist.
- gegebenenfalls welche Informationen und Materialien (Abstract, Abbildungen, Rechteklarungen, Bildunterschriften, Links) der Autor baldmöglichst noch nachzureichen hat.
- wie sich der weitere Redaktionsprozess (Korrekturfahnenversand,

Imprimatureinholung, Online-Schaltung) im Groben gestalten wird.

- dass er sich bei Fragen jederzeit an die Redaktion wenden kann.
- Zudem sollte allein schon aus Gründen das Respekts und der Höflichkeit stets ein wohlmeinender Ausdruck der Freude über das eingereichte Manuskript vermittelt werden.
- Wird das Manuskript von der wissenschaftlichen Redaktion - aus welchen Gründen auch immer - für nicht publikationsreif befunden, so sind dem Autor die Gründe dafür zu nennen.

Die Übermittlung dieser wichtigen Informationen kann zur langfristigen Arbeitserleichterung durchaus in Form einer standardisierten Rückvermittlungs-Mail erfolgen. Sie könnte beispielsweise wie folgt aussehen:

"Sehr geehrte(r) Herr/Frau XYZ,

anbei erhalten Sie eine von uns redigierte Version Ihres Beitrag "XYZ", der uns sehr gefallen hat und für unsere Publikation eine grofie Bereicherung darstellt. Uns sind am Manuskript noch ein paar Dinge aufgefallen, die wir in gewohnter Weise mittels Korrekturmodus vermerkt haben. Etliche der Eingriffe in den Text sind freilich allein unseren redaktionellen Richtlinien geschuldet, andere haben reinen Vorschlagscharakter - bitte schauen Sie, was Sie von letzerem umsetzen mögen. Falls Sie am Manuskript noch Anderungen, Erganzungen oder Streichungen vornehmen möchten, so machen Sie diese bitte unbedingt im Dokument kenntlich! Das Annehmen oder Ablehnen der Anderungen im Korrekturmodus (gemafi Ihren Kommentaren und Glossierungen) übernehmen wir ebenfalls selbst. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verstandnis, ist diese Vorgehensweise doch der Vermeidung eines erheblichen Mehraufwandes an redaktioneller Arbeit geschuldet, den ein erneuter Textabgleich unweigerlich implizieren würde.

Sobald wir von Ihnen Nachricht haben, werden wir das Manuskript in seine vorlaufige Endfassung überführen und Ihnen eine entsprechende Korrekturfahne zukommen lassen, auf deren Grundlage wir Sie dann um Ihr ausdrückliches Einverstandnis zur Publikation (Imprimatur) bitten werden. Der Onlinegang der Publikation ist (nunmehr) für den XX.YY.ZZZZ geplant.

Bei Fragen aller Art wenden Sie sich bitte jederzeit an uns!

Mit freundlichen Grüfien

Ihre Redaktion ABC"

3. Korrekturfahnenversand und Imprimatureinholung

Das "Imprimatur" ("Es werde gedruckt") bezeichnet die Druckerlaubnis. Da online publizierte Texte in ihrer "Endgültigkeit" und prinzipiellen Unveranderlichkeit (von einigen kollektiv verfassten Spezialformaten abgesehen, die Aktualisierungen ausdrücklich gestatten) Druckwerken publikationsrechtlich vollkommen gleichrangig sind, müsste in ihrem Falle eigentlich praziser von der "Freischaltungs- oder Uploaderlaubnis" gesprochen werden. Gemeint ist in beiden Fallen letztlich das "ausdrückliche Einverstandnis zur Publikation in der vorliegenden Form". Kein Text, und sei er noch so kurz und "unbedeutend", darf ohne das Imprimatur seines Autors veröffentlicht werden! Andernfalls stehen dem auf diese Weise "geschadigten" Autor weitreichende rechtliche Instrumentarien zur Verfügung, mithilfe derer er potenziell ohne Weiteres GeldbuBen und Entschadigungszahlungen, zumindest aber die einstweilige Verfügung zur sofortigen Einstampfung bereits gedruckter Ausgaben und/oder entsprechenden Erratierung neu zu produzierender bzw. bei Online-Publikationen zur Löschung/Abanderung der elektronischen Version durchsetzen kann. Wer vor einer Veröffentlichung bewusst auf das Einholen des Imprimaturs bzw. den Versand von Korrekturfahnen verzichtet, der handelt unprofessionell, unseriös und rechtswidrig!

Als wissenschaftlicher Redakteur, erst Recht als Herausgeber, sollten Sie sich stets absichern und das Imprimatur zu jedem Text einholen. E-Mails, über welche dieses in aller Regel erteilt wird, sollten unbedingt ausgedruckt und archiviert werden. Immer wieder werden Sie als Redakteur zudem die Erfahrung machen, dass sich Autoren auf die Korrekturfahnen bzw. die Bitte um Erteilung des Imprimaturs auch nach wiederholten Folgemails und Anrufen nicht oder für die Publikation viel zu spat melden. Doch auch für diese Falle gibt es einen gangbaren Weg: Nennen Sie dem Autor einen Termin, nach dessen Verstreichen - mindestens zwei bis drei Wochen sollte er Zeit bekommen - Sie vom "stillschweigenden Imprimatur" ausgehen. Zur weiteren Absicherung wahlen Sie beim E-Mail-Versand die Option "Lesebestatigung anfordern". Natürlich hat dies rein rechtlich nicht die Qualitat eines Einschreiben-Rückscheins. Aber Sie haben gegebenenfalls eine ganze Reihe "harter Argumente" in der Hand.

Korrekturfahnen stellen die vorlaufige Endversion eines zu publizierenden Textes dar. Sie geben dem Autor eine letzte Gelegenheit, alles nochmals zu prüfen und sich zu vergewissern, dass der Text auch seinen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Ist dem (noch) nicht so, kann er die Erteilung seines Imprimaturs an die Bedingung knüpfen, noch diese oder jene Anderung am Text vorzunehmen. Nachdem bereits eine professionelle, intensive und sorgfaltige Redaktion erfolgt ist, sollte sich dies allerdings auf das Notwendigste beschranken. Zahlendreher, Kommafehler, falsche Seitenangaben, fehlende Leerzeichen, Formatierungsfehler et cetera sollen auf diesem Wege ausgeschlossen bzw. auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das Verandern ganzer Textabschnitte, das Einfügen zahlreicher neuer FuBnoten oder die Streichung ganzer Passagen sollten hingegen tabu sein. Letztlich muss jedoch jede Redaktion selbst entscheiden, wie viel Spielraum sie den Autoren hier noch lasst, wie viel Zeit und Arbeit sie kurz vor dem Publikationstermin noch investieren kann.

Um zu verhindern, dass die Autoren mehr als das Notwendigste verandern oder gar Anderungen am Text vornehmen, ohne den Redakteur davon zu informieren - auf diesem Wege sich einschleichende Fehler fallen dem Redakteur zur Last - sollten die Korrekturfahnen als "unveranderliche" Formate (nie als Word-Dateien!), am besten entweder als PDF-Dateien im Anhang der E-Mail, oder, so dies technisch möglich ist, als Online- Korrekturfahnen über eine passwortgeschützte Testumgebung des Servers vermittelt werden. In letzterem Falle darf das jeweilige Passwort selbstredend allein dem Autor zur Verfügung stehen bzw. diesen allein auf seinen Text, nicht aber auf die Korrekturfahnen zu Beitragen anderer Autoren führen.

Eine standardisierte Korrekturfahnen/Imprimatur-Mail könnte wie folgt lauten:

"Sehr geehrte(r) Herr/Frau XYZ, in der angehangten PDF-Datei/über folgenden Link (Ihr Passwort: DFG123456) erhalten Sie die Korrekturfahnen zu Ihrem Beitrag HIJ. Wir möchten Sie bitten, den Text nochmals gründlich zu überprüfen und uns eventuell notwendige Korrekturen mitzuteilen. Umfangreichere Anderungs- oder Erganzungswünsche über das Notwendigste hinaus können in diesem Stadium freilich nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf gegebener Textgrundlage bitten wir Sie hiermit um Erteilung Ihrer uneingeschrankten Einverstandniserklarung zur Publikation (Imprimatur). Sollten wir bis zum XX.YY.ZZZZ nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehen wir von Ihrem stillschweigenden Imprimatur aus und werden den Text in abgebildeter Form publizieren bzw. online stellen.

Bei Fragen aller Art wenden Sie sich bitte jederzeit an uns!

Mit freundlichen Grüfien

Ihre Redaktion ABC"

4. Einbindung in Wissenschaftsblogs

Blogs bieten Autoren wie Herausgebern die Möglichkeit, laufende Forschungs- und Publikationsprojekte in diskursiver, offener und unverbindlicher Form der wissenschaftlichen Community im Netz, bei entsprechend dokumentarisch-erklarendem Schreibstil durchaus auch einer breiteren Öffentlichkeit wirkungsvoll zu prasentieren. Freilich sollte ein Blog in regelmaBigen Abstanden mit neuen Beitragen befüllt, sollten eingegangene Kommentare und Nachfragen abgearbeitet werden, sonst verlauft er sich allzu rasch im Sande. Über Linkreihungen (Blogroll) kann auf themen- oder methodenverwandte andere Blogs, Webseiten oder Social-Media-Profile (facebook, Twitter, google+ et cetera) verwiesen werden. Im Austausch ergeben sich perzeptorische Synergien, die Wahrnehmung der eigenen Inhalte im World Wide Web steigt exponentiell. Gerade für jüngere Nachwuchswissenschaftler eröffnen Projektblogs nachhaltige Chancen, innerhalb der wissenschaftlichen Community auf sich aufmerksam zu machen und sich effektiv zu vernetzen, bleiben ihnen "etablierte" Kanale (Print-Periodika, Rezensionsjournale, Tagungsteilnahmen) doch haufig noch versperrt.

Im Grunde genommen existieren aktuell zwei "Typen" von Wissenschaftsblogs. Zum einen jene, die auf ein möglichst breites und fundiertes Feedback zu Forschungsthesen, methodischen Ansatzen und (vorlaufigen) Befunden abzielen, aktuelle Forschungsliteratur besprechen oder Vortrage diskutieren - sprich den webinternen Forschungsdiskurs kanalisieren, sowie andererseits solche, die vornehmlich der digitalen Öffentlichkeits- und Pressearbeit dienen, zu projektbezogenen Tagungen und Vortragen, Panels, Buchvorstellungen oder Lehrveranstaltungen berichten, die Projektförderung reprasentieren oder gar einwerben, aber genauso auch thematische "Claims" abstecken und webbasiertes Networking ermöglichen. Für ein inhaltlich begrenztes Publikationsprojekt, aber auch für Periodika empfiehlt sich vor allem letztgenannter Typ.

Durch ansprechend gestaltete Blogs können Einzelbeitrage, etwa eines online publizierten Tagungsbandes oder einer Projektreihe, angekündigt, kurz erlautert und dem Leser "schmackhaft gemacht" werden. Die Kunst dabei ist, die Inhalte, Ansatze und Befunde der jeweils vorgestellten Beitrage in einem möglichst journalistisch gehaltenen, zum Lesen verlockenden Schreibstil allenfalls kurz anzureiBen, keinesfalls jedoch - wie im Falle eines Abstracts (vgl. Abschnitt "Abstracts") - zusammenfassend auf den Punkt zu bringen und damit schon vor der Publikation "zu viel zu verraten".

Wohlüberlegte (gern auch einmal zum Schmunzeln anregende) Blogbeitragstitel und entsprechende Hinführungen zum eigentlichen Thema können dabei das Salz in der Suppe sein. Gerade durch sie kann auch ein breiteres Publikum über die universitar-akademische Klientel hinaus gewonnen werden. Zwischenzeitliche Hinweise auf neu erschienene verwandte Publikationen, auf einschlagige Vortrage oder Prasentationen mögen, wann immer sich Gelegenheit bietet, eingestreut werden. Und selbstverstandlich sollte ein Blog spaterhin auch mit der online geschalteten Publikation, mit eigenen Webseiten und Social-Media- Profilen verlinkt werden. Ein Beispiel für solch einen projektbegleitenden, einer umfangreicheren Online-Publikation vorangeschalteten Blog ist der auf hypotheses.org gehostete Blog "Rheinischer Adel" (www.rhad.hypotheses.org).

Rechtliches

1. Urheberrecht - Verwertungsrecht - Nutzungsrecht

Völlig unabhangig davon, ob eine Publikation im Print oder online erscheint, unterliegt sie dem Urheberrecht. Es schützt das "geistige Eigentum" - materiell wie ideell - des Urhebers an seinem Werk. In der Bundesrepublik Deutschland ist es vornehmlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) kodifiziert, darüber hinaus wird es durch das "Verlagsgesetz" (VerlG) und das sogenannte "Wahrnehmungsgesetz" (WahrnG) weiter prazisiert. Im Gegensatz zu einem gewerblichen Patent schützt das Urheberrechtsgesetz die Rechte des Urhebers auf kulturellem Gebiet, das heiBt konkret, es schützt Werke der Literatur, der Kunst und der Wissenschaft. Das Urheberrechtsgesetz spricht dem Urheber das alleinige Recht zu, über die Nutzung, und gegebenenfalls die Nachnutzung, seines Werks frei zu verfügen. Damit genieBt er das Verwertungsrecht, wonach sich (nach §15 UrhG) ergibt, dass er für jede Verwertung, sprich Nachnutzung seines Werkes Vergütungsansprüche geltend machen kann. Dabei kann der Urheber von einer Verwertungsgesellschaft, wie zum Beispiel der "Verwertungsgesellschaft Wort" (vgl. Abschnitt "Die VG Wort") treuhanderisch vertreten und unterstützt werden.

Was bedeutet das für das wissenschaftliche E-Publishing? Zunachst einmal besteht eine Ambivalenz zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an den Ergebnissen der - in der Regel mit öffentlichen Geldern geförderten - wissenschaftlichen Forschung bzw. den Inhalten wissenschaftlicher Publikationen auf der einen und den alleinigen Verwertungsrechten des Autors/Urhebers auf der anderen Seite. Diesen potenziellen Zielkonflikt - denn er besteht freilich nur dann, wenn der Urheber auf seinen Rechten beharrt - ist das Urheberrechtsgesetz bemüht, ein Stück weit zu schlichten (UrhG §44a bis §64), indem es beispielsweise die Gemeinfreiheit des Werks nach Ablauf einer Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers festschreibt. Natürlich gilt dies auch für Online-Publikationen. Im Übrigen kann dieser Urheberrechtsschutz vererbt, jedoch nicht frei übertragen werden. Ansonsten besteht natürlich immer die Möglichkeit, das Werk unter Angabe des Urhebers zu zitieren.

Ein Autor wissenschaftlicher Beitrage ist, aus oben bereits naher erlauterten Gründen, stets bestrebt, sein Werk einer möglichst breiten Öffentlichkeit, zumindest aber der Scientific Community seines Fachbereichs zu vermitteln. Deshalb übertragt er seine Verwertungsrechte, vollstandig oder in Teilen, per Vertrag (vgl. Abschnitt "Autorenvertrage") an Dienstleister, die für die Verbreitung seines Werks sorgen - in aller Regel sind dies Verlage oder eben Online-Publikationsplattformen. Wie weit er diese Rechte abtritt oder gar verkauft, ist Verhandlungssache. Unterschieden wird dabei zwischen dem einfachen Verwertungsrecht und dem ausschliefilichen Verwertungsrecht. Das einfache Verwertungsrecht beschrankt sich auf eine ganz bestimmte, vorher festzulegende Art der Nutzung, beispielsweise die Verbreitung im Druck, nicht aber online, als Hörbuch et cetera. Vergibt er lediglich das einfache Verwertungsrecht, darf der Urheber sein Werk zudem auch noch anderen Verwertern anbieten. Vergibt er allerdings das ausschliefiliche Verwertungsrecht, tritt er alle Rechte ein seinem Werk ab, das heiBt, er darf es dann auch nicht mehr selbst vermarkten geschweige denn zusatzlich anderen zur Verwertung anbieten.

In Verhandlungen mit Print-Verlagen ist letzteres Verfahren die Regel. Oft aus reiner Unwissenheit treten viele wissenschaftliche Autoren somit auch die Rechte zur Online- Verwertung gleich mit ab - quasi als "Gratisbeigabe" für den Verlag. Doch kann und sollte der Autor sich im "Digitalen Zeitalter" das Online-Verwertungsrecht (das der Verlag allein zur Realisierung einer Print-Publikation ja nicht benötigt) wenn irgend möglich vorbehalten, um seinem Werk durch parallele oder nachfolgende Online-Publikation jene Breitenwirkung zu verschaffen, die es und die Öffentlichkeit verdienen. Beim Open-Access-Publishing hingegen (vgl. Abschnitt "Das Open-Access-Prinzip") tritt der Autor unentgeltlich lediglich das einfache Verwertungsrecht an die Online-Publikationsplattform ab, die ihrerseits dem Autor keinerlei Kosten für die Verbreitung des Werks in Rechnung stellt. Das bedeutet, dass der Autor sein Werk auch noch parallel oder nachtraglich einem Print-Verlag anbieten kann. Über Creative-Commons-Lizenzen (vgl. Abschnitt "Creative-Commons-Lizenzen") können der Öffentlichkeit weitere Nutzungsrechte auf sehr einfachem Wege eingeraumt werden.

2. Der Autorenvertrag

"In life you never get what you deserve, butwhat you negotiate!" (Chester L. Karrass). Diesen Leitspruch sollten sich gerade Nachwuchswissenschaftler in Verhandlungen mit Print- Verlagen zu Eigen machen. Denn das Online-Publizieren im Open-Access-Verfahren setzt sich als Alternative oder Erganzung immer weiter durch. Aufgrund der oben dargestellten rechtlichen Gegebenheiten wird allerdings ebenso rasch deutlich, dass wann immer Verwertungs-, Nutzungs- oder Kostenfragen zwischen dem Autor oder Herausgeber und der wissenschaftlichen Online-Redaktion aufkommen, diese im Vorfeld vertraglich geregelt werden sollten. Doch wie sieht solch ein "Autorenvertrag" beim elektronischen Publizieren idealerweise aus? Was muss enthalten sein? Und wie sind die Dinge medienrechtlich einwandfrei auszuformulieren?

Einmal mehr mag ein beispielhaftes Standardmuster alle Fragen am schnellsten und eindeutigsten klaren:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(1) Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Beitrag des Autors im Rahmen der Online- Publikationsplattform XYZ zu veröffentlichen.
(2) Der Autor erklart, dass er allein über die ausschliefilichen Verwertungsrechte an seinem Beitrag zu verfügen berechtigt ist. Diese Verwertungsrechte tritt der Autor unentgeltlich an die Online-Publikationsplattform XYZ ab. Das bedeutet, die Online-Publikationsplattform XYZ besitzt das Recht, die vom Autor (mit-)erbrachten konzeptionellen und inhaltlichen Leistungen weiter zu vervielfaltigen, zu ver öff entlichen und zu verbreiten. Ebenso schliefit dies das Recht auf Überarbeitung des Textes ein. Dem Autor verbleibt das einfache übertragbare Verwertungsrecht (das heifit, dass er seinen Beitrag zum Beispiel an einen anderen Verlag weitergeben kann). Hieraus ergeben sich jetzt und für die Zukunft keine finanziellen Ansprüche an die Online-Publikationsplattform XYZ. Die Online- Publikationsplattform XYZ hat das Recht auf die Erstveröffentlichung.
(3) Der Autor ist für die von ihm erstellten Inhalte allein verantwortlich. Dies gilt auch für die Klarung etwaiger Rechte Dritter an dort angezeigten Publikationen jeder Art (Text, Bild, Ton). Der Autor wird die Online-Publikationsplattform XYZ von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus eventuellen Urheberrechtsverletzungen ergeben, freistellen.
(4) Etwaige Differenzen über Inhalt oder Form der aus dieser Kooperation hervorgegangenen Inhalte werden zwischen den Unterzeichnern einvernehmlich beigelegt.
(5) Dem Autor entstehen durch den Betrieb der Online-Publikationsplattform XYZ keine zusatzlichen Kosten.
(6) Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft. Anderungen und Erganzungen der Vereinbarung können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit beschlossen werden und bedürfen der Schriftform.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Urheber eines Textes, oder auch eines beliebigen anderen Formats (Filme, Bilder, Musik et cetera), kann jeweils ganz unterschiedliche Teilbereiche seiner Nutzungs- und Verwertungsrechte am eigenen Werk abgeben. Er kann sich etwa die kommerzielle Nutzung komplett selbst vorbehalten, er kann eine Bearbeitung seines Werks nicht gestatten, dessen Weiterverbreitung jedoch freistellen usw. Creative-Commons-Lizenzen (kurz CC-Lizenzen), das heiBt so viel wie Lizenzen über "schöpferisches Allgemeingut", helfen ihm dabei, indem sie dem Urheber schablonenartige Standardlizenzen unterschiedlich stark eingeschrankter Nutzungs- und Verwertungsrechte an die Hand geben. CC-Lizenzen haben damit Hinweischarakter und ersetzen komplexere Rechtstexte, die der Urheber, zumeist juristischer Laie, nicht ohne Weiteres aufzusetzen in der Lage ist. Sie können auf alle Werke Bezug finden, die dem Urheberrecht (vgl. Abschnitt "Urheberrecht - Verwertungsrecht - Nutzungsrecht") unterliegen. Der Öffentlichkeit indizieren CC-Lizenzen eindeutig, in welcher Form und unter welchen Konditionen die jeweiligen Inhalte nachgenutzt werden dürfen. Sie kreieren damit sogenannte "Freie Inhalte" (Open Contents), deren entgeltfreie Nutzung und Vervielfaltigung urheberrechtlich nicht eingeschrankt wird. Dennoch kann diese vom Urheber an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, welche mithilfe der CC-Lizenzen in einer Art Baukastensystem markiert werden.

Je nach Zusammenstellung der einzelnen Rechtemodule, dargestellt durch Buchstabenkürzel,1 kann die Freigabe eines Werks je nach Belieben des Urhebers abgestuft erfolgen. Aktuell existieren die folgenden Lizenzen:

- "by" = Namensnennung des Urhebers verpflichtend
- "by-sa" = Namensnennung des Urhebers verpflichtend, veranderte Versionen des Werks dürfen weitergegeben werden, jedoch nur unter der gleichen Lizenz
- "by-nd" = Namensnennung des Urhebers verpflichtend, keine Bearbeitung gestattet
- "by-nc" = Namensnennung des Urhebers verpflichtend, Bearbeitung gestattet, es darf keine kommerzielle Nachnutzung erfolgen
- "by-nc-sa" = Namensnennung des Urhebers verpflichtend, veranderte Versionen des Werks dürfen weitergegeben werden, jedoch nur unter der gleichen Lizenz, es darf keine kommerzielle Nachnutzung erfolgen
- "by-nc-nd" = Namensnennung des Urhebers verpflichtend, keine Bearbeitung gestattet, es darf keine kommerzielle Nachnutzung erfolgen

Damit sind Sie als Urheber/Autor wie als Redakteur letztlich mit allen urheberrechtlich möglichen Nachnutzungsformen ausgestattet bzw. können diese problemlos und allgemeinverstandlich ausweisen. Die Indizierung sollte immer im Impressum (vgl. Abschnitt "Das Impressum") erfolgen. Im Übrigen sollten auch Blogs über eine CC-Lizenz verfügen. Dies ist insbesondere mit Blick auf dort prasentiertes Bildmaterial von höchster Bedeutung (vgl. Abschnitt "Bildrechte"). Sichern Sie sich rechtlich stets ab - die Creative-Commons- Lizenzen sind hierzu ein sehr nützliches Werkzeug.

4. Die VG-Wort

Gegenüber einem Verlag oder einer Online-Publikationsplattform vergibt der Autor lediglich das Erstverwertungsrecht, wahrend das Zweit- und Drittverwertungsrecht von der Verwertungsgesellschaft Wort stellvertretend und treuhanderisch für ihn wahrgenommen wird. Sie erhebt Tantiemen, die dem Urheber eines Werks, aber auch Verlegern oder Übersetzern, rechtlich zustehen, da dieses, durch Einsichtnahme in einer Bibliothek, Fotokopien und Fotographien, PC-Scans, Vortrage usw. von der Öffentlichkeit genutzt wird bzw. werden kann. Die VG-Wort ist im Grunde also eine Interessenwahrnehmungsgesellschaft aller literarisch, künstlerisch, journalistisch, und eben auch wissenschaftlich schöpferisch Tatigen. Als solche ist sie staatlich anerkannt und vollends rechtsfahig.

Die VG-Wort erhebt eine Pauschalabgabe auf alle Gerate, die urheberrechtlich geschützte Werke in irgendeiner Form vervielfaltigen können (Kopierer, Scanner, Drucker, Papierfabrikation, Kameras et cetera), dazu kommen Abgaben von Bibliotheken, Videotheken, Lesezirkeln und anderem mehr. Den Erlös, abzüglich vor allem der eigenen Verwaltungs- und Personalkosten, schüttet sie regelmaBig nach einem komplizierten, sich laufend andernden Verteilungsschlüssel an die Urheber und Verleger aus - das heiBt also auch an jeden, der wissenschaftlich publiziert. Um an den Ausschüttungen teilzuhaben, muss der jeweilige Werksurheber allerdings bei der VG-Wort als solcher registriert sein. Dies kann er postalisch per Formular, wesentlich einfacher auch im Online-Meldeverfahren (www.vgwort.de) erledigen. Allerdings sollte er damit nicht zu lange warten, denn Monographien können nur bis zu drei Jahre nach Erstveröffentlichung, alle anderen Beitrage lediglich zwei Jahre nach Erscheinen gemeldet werden. Als Herausgeber können Sie ein Werk nur dann unter Ihrem Namen registrieren lassen, wenn es Beitrage mehr als drei verschiedener Autoren enthalt. Darüber hinaus gilt für alle Print-Publikationen ein Mindestumfang von 3.000 Zeichen (ohne Leerschlage), Online-Publikationen müssen mindestens 1.800 Zeichen (ohne Leerschlage) umfassen und dürfen nicht kopier- bzw. passwortgeschützt sein. Auch Beitrage in Blogs können unter diesen Bedingungen gemeldet werden. Die Ausschüttung erfolgt in der Regel mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, da alle gemeldeten Werke freilich erst überprüft werden müssen.

Leider ist die Meldung von Online-Texten bei der VG-Wort recht kompliziert und an gewisse Voraussetzungen seitens der Publikationsplattform gebunden. Sie erfolgt über das "Meldesystem für Texte auf Internetseiten" (METIS). So muss - im Gegensatz zu Print- Publikationen - eine Mindestzugriffszahl von 1.500 Seitenaufrufen im Jahr (bei merklich höheren Zugriffszahlen steigt die Ausschüttung je nach erreichtem Schwellenwert) nachgewiesen werden. Dies ist an sich bereits eine spürbare Schlechterstellung von Online- Publikationen gegenüber Print-Publikationen.

Das eigentliche Problem besteht jedoch in der Art und Weise, auf die der Beweis über die erreichte Mindestzugriffszahl zu erbringen ist, denn diese muss eigens mithilfe eines "Zahlpixels" nachgewiesen werden. Zahlpixel sind sehr kleine, oft "unsichtbare" Graphiken, die eine Logdateianalyse vornehmen, also den Aufruf der jeweiligen Webseite nicht nur registrieren, sondern auch die IP-Adresse und ein Bewegungsprofil des Nutzers erstellen. Sie sind datenrechtlich deshalb umstritten. Für den Betreiber einer Online-Publikationsplattform besonders argerlich ist jedoch, dass Zahlpixel eigens in den Quellcode der Webseite eingefügt werden müssen. Neben gewissen Sicherheitsrisiken ist der Aufwand, dies zu bewerkstelligen, sehr hoch. Gerade deshalb verzichten viele Online-Portale auf die Applikation von Zahlpixeln, was die dort publizierenden Autoren um ihre Tantiemen bringt. Doch immerhin nehmen sie, so sie ihre Texte bei der VG-Wort melden, zur Kompensation an Sonderausschüttungen teil, auch wenn diese vergleichsweise geringer ausfallen. Eine Anderung des Meldesystems der VG-Wort für Online-Publikationen ist bisher leider nicht in Sicht.

5. Bildrechte

Jede Abbildung innerhalb einer (Online-)Publikation unterliegt dem Urheberrecht. Das heiBt, allein der Urheber, im Falle von Fotographien auch "Lichtbildner" bzw. schlicht Fotograph, besitzt die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Bild - solange er diese nicht ausdrücklich, also schriftlich, abtritt. Was bei Texten vergleichsweise einfach festzustellen ist, wer namlich der Urheber/Rechteinhaber am Werk ist, gestaltet sich bei Abbildungen zumeist deutlich schwieriger. Darüber hinaus ist haufig auch das Recht am eigenen Bild als Teil des Persönlichkeitsrechts tangiert, welches jeder Person zuspricht, selbst darüber bestimmen zu dürfen, ob, wo und in welchem Zusammenhang er erkennbar abgebildet (gefilmt oder seine Stimme aufgenommen) wird. Wer diese Rechte (Urheberrecht + Recht am eigenen Bild) verletzt, dem drohen - insbesondere nach deutschem Recht, das hier im Vergleich zum anglo- amerikanischen Rechtsraum strenger verfahrt - hohe Geldstrafen.

Beim elektronischen Publizieren potenziert sich das Risiko, "ertappt" zu werden, durch die Breitenwirksamkeit und enorme Geschwindigkeit des Mediums Internet deutlich. Es gibt mittlerweile ganze Anwaltskanzleien, die davon leben, online stehende Abbildungen mit nicht oder nicht ausreichend geklarten Bildrechten aufzuspüren und dem Rechteinhaber die Klage nahezulegen. Selbst für Einzelaufnahmen können ohne Weiteres fünfstellige Summen eingeklagt werden. Manche drittmittelgeförderte Projektredaktion kann dann "den Laden zusperren". Es existieren darüber hinaus aber auch spezielle Fallen, so etwa online verfügbare Abbildungen, die zwar kostenfrei heruntergeladen, aber keinesfalls weiterverbreitet werden dürfen. Hier muss man immer ganz genau hinschauen. Abbildungen aus wissenschaftlichen Printpublikationen einfach zu scannen und online zu stellen, - wie man es immer wieder beobachtet - ist schlichtweg naiv und kann ebenfalls sehr teuer werden.

Seien Sie also gewarnt! Die vollstandige Einholung aller Bildrechte - und zwar ausdrücklich für eine Verbreitung im Internet - ist von allergröBter Wichtigkeit. Im Zweifelsfall sollten Sie eher auf eine Abbildung verzichten, als sich auf juristisch unsicheres Terrain zu begeben. Klaren Sie im Vorfeld genau, wer der Urheber eines Bildes ist bzw. die Rechte innehat. Grundsatzlich gilt, dass der Schöpfer, sehr haufig Fotograph, der Eigentümer und/oder Besitzer (man denke etwa an Leihgaben innerhalb eines öffentlichen Museums) sowie alle erkennbar abgebildeten, noch lebenden Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen, bevor eine Abbildung veröffentlicht werden darf. Und eben diese Einverstandniserklarung muss deutlich erkennbar - Bildunterschriften (vgl. Abschnitt "Bildmaterial, Quellendigitalisate, Audio- und Videostreams") und/oder das Impressum (vgl. Abschnitt "Das Impressum") bieten sich hier zuvorderst an - innerhalb der jeweiligen Publikation indiziert werden. Etliche Bilder sind natürlich gemeinfrei, bei Verwendung in einer Publikation sollte aber auch dies ausgewiesen werden. Sind Sie (oder Ihr Redakteurskollege) selbst der Schöpfer/Fotograph, muss auch dies angezeigt werden (etwa "eigene Aufnahme" oder "Foto: Max Mustermann"). Genau wie für Texte erlischt das Urheberrecht auch an (veröffentlichten) Bildern 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Bildrechte können und werden zudem haufig lediglich für eine einmalige Nachnutzung gewahrt. Klaren Sie also auch diesen Aspekt unbedingt mit dem Rechteinhaber ab!

Als Redakteur/Herausgeber ergibt sich daraus natürlich auch die Verantwortung, die einzelnen Autoren diesbezüglich besonders scharf im Blick zu behalten und sie nötigenfalls zu schützen bzw. vor Fallen zu bewahren. Als Herausgeber kann man die rechtliche Verantwortlichkeit partiell auch auf die Autoren "abwalzen", wozu sich Autorenvertrage (vgl. Abschnitt "Der Autorenvertrag") eignen. Eine seriöse Herausgeberschaft/Online-Plattform sollte hier jedoch so weit als möglich selbst einstehen und den Autor entlasten.

6. Das Impressum

Das Presserecht schreibt vor, in jeder eigenstandigen Publikation die für sie verantwortlichen Personen anzugeben. In erster Linie dieser MaBgabe ist das Impressum geschuldet. Auch das Urheberrecht fordert die Angabe bestimmter Informationen zur Publikation. Über den reinen Pflichtteil hinaus liegt es im Ermessen des Autors, Herausgebers und Verlegers bzw. der Online-Publikationsplattform, weitere Angaben anzuführen, für die das Impressum einen Ort höchster Sichtbarkeit bietet. Nicht zuletzt haben auch Bibliotheken ein groBes Interesse daran, dass Informationen wie die ISBN bzw. ISSN oder die Auflagenzahl dort auf den ersten Blick erkennbar werden. Für eine Online-Publikation sieht die Sache wiederum ein Stück weit anders aus, denn hier sind einige genuine Angaben vonnöten, wahrend andere (wie der Papiertyp, die Umschlagsgestaltung, verwendete Einbandstoffe et cetera) sich gewiss erübrigen.

Das Impressum einer Online-Publikation sollte folgende Angaben enthalten:

- Name der Online-Publikationsplattform sowie aller Verantwortlichen bzw. Herausgeber
- Postanschrift (diese steht gemeinsam mit der URL statt dem Erscheinungsort) und E- Mail-Adresse
- Möglichst eine Telefon- und Faxnummer
- Angaben zum Urheberrecht (Creative-Commons-Lizenz)
- Falls existent die ISSN
- Gegebenenfalls Informationen zu den Bildrechten
- Die Verantwortlichen für Redaktion, Layout und technische Umsetzung
- Gegebenenfalls Angaben zu E-Lancern
- Hinweise zur richtigen Zitierweise
- Einen "Legal Disclaimer" gegenüber verlinkten Webseiten, zum Beispiel: "Trotz sorgfaltiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte verlinkter Webseiten, für die allein deren Betreiber verantwortlich sind."
- Bei Periodika Angaben zum Erscheinungsrhytmus
- Gegebenenfalls Angaben zur Finanzierungsförderung

Freilich können auch noch weitere, gegebenenfalls speziellere Merkmale der Publikation im Impressum Erwahnung finden, beispielsweise Angaben zu Übersetzungen, archivfachlicher Beratung, Digitalisierungen uvm. Natürlich müssen auch Blogs mit einem Impressum versehen werden! Hier empfiehlt sich zudem die Formulierung einer klaren Policy gegenüber unerwünschten Kommentaren und Beitragen (Politisches, Kommerzielles, Beleidigendes usw.).

7. Das Moving-Wall-Verfahren

Mit einer "sich bewegenden Wand" hat gleichnamiges Verfahren wenig zu tun. Was sich hier bewegt bzw. voranschreitet, ist eher eine Art Sperrfrist. Eine "Moving-Wall" wird in einem Zeitraum bemessen - fast immer betragt dieser ein Jahr. Dies kann ein Jahr sein, über das die jeweilige Publikation lediglich im Print erhaltlich bzw. kauflich zu erwerben ist, bevor sie schlieBlich nach Ablauf der Moving-Wall als Digitalisat auch online - sei es kostenfrei im Open-Access-Verfahren oder weiterhin entgeltpflichtig - zur Verfügung steht. In der Tat ist dies bisher der haufigste Anwendungsbereich des Moving-Wall-Verfahrens, das beispielsweise vom kostenpflichtigen online Archiv JSTOR, aber auch von wissenschaftlichen Open-Access-Formaten wie francia retro (www.perspectivia.net) mit groBem Erfolg eingesetzt wird. Es vermittelt auf sehr eingangige Weise zwischen kommerziellem (Urheber, Verlag) und öffentlichem Interesse. Auf im Grunde sehr einfache und auch für den Rezipienten leicht nachvollziehbare Weise lassen sich durch ein Moving-Wall-Verfahren Kompromisse zwischen den, zumeist kommerziellen, Interessen des Rechteinhabers an einer bestimmten Publikation und seinem, wie vornehmlich dem Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst breitenwirksamen und barrierefreien Vermittlung der entsprechenden Inhalte aushandeln und festlegen.

Hinlanglich der Begrifflichkeit nicht unerheblich ist, dass das laufende Jahr nie mitgezahlt wird. Bei einer einjahrigen Moving-Wall waren im Jahre 2014 also alle bis einschlieBlich in 2012 publizierten Beitrage verfügbar. Natürlich kann gleichnamiges Fristsetzungsverfahren, nicht zuletzt aufgrund seiner zunehmenden Bekanntheit und Akzeptanz beim Rezipienten, auch in völlig anderen Bereichen des elektronischen Publizierens zum Einsatz kommen. Insbesondere mit Blick auf integrativ-dialogische bzw. kollektiv entstehende Webformate wie freie Online-Enzyklopadien (vgl. Abschnitt "Online-Lexika und Datenbanken") oder eine multiperspektivische "Netzbiographie" können über Moving-Walls Mindestbestandsfristen eines Artikels bis zu seiner frühestmöglichen Aktualisierung allgemeingültig und verstandlich gesetzt werden. Gleiches gilt für den Transfer bestimmter Online-Beitrage auf andere, zumeist aggregierende Publikationsplattformen, die Implementierung von Quellendigitalisaten in Absprache mit Archiven und weiterem mehr. Das Potenzial des Moving-Wall-Verfahrens ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Literaturhinweise und Links

1. Erganzende Literatur

- Thomas Dreier / Gernot Schulze: Urheberrechtsgesetz. Kommentar, 4. Aufl., München 2013.
- Deutsche UNESCO-Kommission: Open Access. Chancen und Herausforderungen. Ein Handbuch, Bonn 2007.
- Klaus Graf: Urheberrechtsfibel - nicht nur für Piraten. Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklart und kritisch kommentiert (PiratK-Urhg), Berlin 2009, Online-Version: http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf, <15.01.2014>.
- Gerald Spindler (Hg.): Rechtliche Rahmenbedingungen von Open-Access- Publikationen, Göttingen 2006, Online-Version: http://www.univerlag.uni- goettingen.de/OA-Leitfaden/oaleitfaden_web.pdf, <15.01.2014>.
- Eric W. Steinhauer: Das Recht auf Sichtbarkeit - Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit, Münster 2010, Online-Version: http://fiz1.fh- potsdam.de/volltext/aueintrag/10497.pdf, <15.01.2014>.
- Freier Zugang für alle? Was Open Access für Wissenschaft und Verlage bedeutet (Geisteswissenschaften im Dialog, 29.02.2012, Wissenschaftszentrum Bonn), URL: http://www.perspectivia.net/content/publikationen/gid/2012-02-29, <15.01.2014>.
- Wissenschaftliches Publizieren im digitalen Zeitalter, in: CMS-Journal 32 (Juni 2009), URL: http://edoc.hu-berlin.de/browsing/cmsjournal/ index.php?l7=Archiv&l8=cms-journal+Nr.+32+- +01.06.2009%3A+Wissenschaftliches+Publizieren+im+digitalen+Zeitalter&c 8[journal_id]=29780&_=8480bc177ca5cc0e7c908216682ac8db, <15.01.2014>.

2. Links

- www.open-access.net (Aktuelles zum Open-Access-Prinzip)
- www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html (Das Urheberrechtsgesetz)
- www.sehepunkte.de (Online-Rezensionsjournal für die Geschichtswissenschaften)
- www.zeitenblicke.de (Online-Fachjournal für die Geschichtswissenschaften)
- www.perspectivia.net (Open-Access Online-Publikationsplattform der Max-Weber- Stiftung)
- www.recensio.net (Open-Access-Aggregator im Bereich geschichtswissenschaftliche Rezensionen)
- www.historicum.net (geschichtswissenschaftliches Themenportal)
- www.lesepunkte.de (Rezensionen von Schülern für Schüler)
- www.vgwort.de (Homepage der VG-Wort)
- www.bsb-muenchen.de/Zentrum-fuer-Elektronisches-Publizieren-ZEP.2349.0.html (Zentrum für elektronisches Publizieren an der Bayerischen Staatsbibliothek)
- http://creativecommons.org/ (Webprasenz der Creative-Commons-Initiative)
- http://hypotheses.org/ (Das Portal für Wissenschaftsblogs)
- https://public.bscw.de/pub/ (Webprasenz von Basic Support for Cooperalive Work)
- www.koelner-forum-medienrecht.de/ (Aktuelle medienrechtliche Diskussionen)
- www.buchhandel.de (Hier finden Sie jede im Buchhandel verfügbare Publikation mit allen bibliographischen Angaben)
- http://www.doaj.org/ (Verzeichnis aller Open-Access-Zeitschriften)
- www.academia.edu (Social-Networking Plattform für Wissenschaftler)
- www.langzeitarchivierung.de (Kompetenznetzwerk zur digitalen Langzeitarchivierung)
- www.dnb.de (Webprasenz der Deutschen Nationalbibliothek)
- www.jstor.org (Kostenpflichtiges Online-Archiv alterer Fachzeitschriftenausgaben)
- www.revues.org (Französische Online-Publikationsplattform für die Geisteswissenschaften)
- www.hbz-nrw.de/recherche/dipp/ (Digital Peer Publishing Initiative des Hochschulbibliothekszentrums NRW)

[...]


1 "by" = Attribution (Namensnennung); "sa" = share alike; "nd" = no derivatives; "nc" = non-commercial.

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Detalles

Título
Redaktionelles Arbeiten beim wissenschaftlichen E-Publishing. Tipps und Hinweise
Universidad
University of Cologne  (Historisches Institut)
Curso
keine
Autor
Año
2014
Páginas
59
No. de catálogo
V902735
ISBN (Ebook)
9783346230287
ISBN (Libro)
9783346230294
Idioma
Alemán
Palabras clave
E-Publishing, Wissenschaftliche Redaktion, Open Access, Geisteswissenschaften, Publikationsmanagement
Citar trabajo
Florian Schönfuß (Autor), 2014, Redaktionelles Arbeiten beim wissenschaftlichen E-Publishing. Tipps und Hinweise, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/902735

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