Vergleich des Lebens von Frauen in Deutschland und muslimischen Frauen im Iran


Seminararbeit, 2007

33 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung in die Thematik

2. Deutschland und Iran
2.1 Deutschland
2.2 Iran

3. Rechtliche Regelungen und kulturelle Normen und Werte
3.1 Gesetze und deren Auswirkung auf das Leben der Frauen
3.2 Gleichberechtigung
3.3 Homosexuelle Frauen
3.4 Bekleidungen

4. Bildung
4.1 Schulbildung
4.2 Hochschulbildung

5. Beruf und Alltag
5.1 Haushalt und Hausarbeit
5.2 Erwerbstätigkeit und Verdienst
5.3 Freizeitgestaltung

6. Familienleben und die Beziehung der Geschlechter
6.1 Ehe
6.2 Scheidung
6.3 Sexualität und Empfängnisverhütung
6.4 Geburten und Abtreibungen
6.5 Kindererziehung
6.6 Häusliche Gewalt und innereheliche Vergewaltigungen

7. Fazit

8. Anhang

9. Quellenverzeichnis

1. Einführung in die Thematik

In dieser Hausarbeit „Vergleich des Lebens von Frauen in Deutschland und muslimischen Frauen im Iran“ beschäftige ich mich mit den verschiedenen Aspekten des Lebens von Frauen in zwei völlig verschiedenen Ländern und Kulturen, wobei ich bei den im Iran lebenden Frauen noch einen Schritt tiefer in die Thematik gehen möchte, indem ich mein Interesse hauptsächlich auf die muslimischen, also dem Islam angehörigen, Frauen im Iran legen werde. Wenn ich in meinen Äußerungen nur die Ausdrücke „muslimische Frau“ oder „iranische Frau“ verwende, beziehe ich mich trotzdem immer auf die muslimischen Frauen im Iran. Diese kurz gefassten Ausdrücke verwende ich nur der Einfachheit halber. Beginnen werde ich mit einer kurzen Darstellung und Beschreibung der Länder, damit jeder Leser weiß, mit welchen Kulturen ich mich in dieser Arbeit auseinandersetzen werde. Die verschiedenen Aspekte des Lebens, die ich in dieser Arbeit herausstellen möchte, beziehen sich auf die rechtlichen Regelungen, sowie kulturellen Normen und Werte, die Bildung der Frauen, Berufs- und Alltagssituationen und das Familien- und Partnerschaftsleben. Um in dieser Arbeit nicht zu weit ausholen zu müssen, beschränke ich mich hauptsächlich auf die Mehrheit der Frauen in den jeweiligen Kulturen und verzichte bei den deutschen Frauen auf eine Trennung zwischen katholischen, evangelischen und nicht-gläubigen Frauen. Am Ende dieser Arbeit werde ich ein endgültiges Fazit zu den bis dahin bekannten Ergebnissen meiner Arbeit ziehen und meine eigene Meinung zu dem häufig in der Öffentlichkeit diskutierten Thema der muslimischen Mentalität und Kultur abgeben.

Dies ist auch der Grund, warum ich mich gerade für dieses Thema entschieden habe. Immer wieder hört und sieht man in den Medien Geschichten über die Unterdrückung der muslimischen Frauen, aber man kennt nie die genauen Fakten und weiß somit nicht, ob diese Geschichten der Wahrheit entsprechen oder frei erfunden sind, da man sich mit diesem Themenbereich nicht so tief greifend beschäftigt. Und genau aus diesem Grund habe ich diese Thematik gewählt, um zuerst Fakten über die verschiedenen Lebensarten zu sammeln und zu vergleichen und um im Endeffekt für mich und die Leser dieser Arbeit eine Vorstellung von dem Leben einer muslimischen Frau im Iran zu erhalten. Dabei ist es jedem Leser dieser Arbeit selber überlassen, ob er oder sie am Ende dieselbe Meinung von dem Leben einer Muslima haben wird, wie ich. Denn jeder Leser und jede Leserin kann sich mithilfe der gewonnenen Ergebnisse ein eigenes Urteil über diese Thematik bilden.

Diese Arbeit soll also dem Zweck dienen, die Erkenntnis zu erlangen, sich über ein Thema erst einmal Informationen einzuholen, bevor man ein Urteil in der Öffentlichkeit abgibt und dadurch das Leben anderer vorschnell verurteilt.

2. Deutschland und Iran

2.1 Deutschland

Deutschland ist ein föderalistischer[1] Staat in Mitteleuropa, dessen Hauptstadt Berlin ist. Diese parlamentarische[2] Republik wurde am 23. Mai 1949 gegründet und am 3. Oktober 1990 wiedervereint. In Deutschland leben ca. 82 Millionen Menschen, wobei eine Bevölkerungsdichte von 231 Menschen pro km² herrscht und die Amtssprache deutsch ist. Das bestehende Gesetz ist das Grundgesetz, welches die Verfassung Deutschlands darstellt und die komplette staatliche Ordnung sichert.[3]

Die Hauptreligionen in Deutschland sind die römisch-katholische Kirche und die evangelische Kirche.

2.2 Iran

Der Iran ist eine islamische[4] Republik in Vorderasien (Westasien), in dem die Amtssprache persisch ist. Die Hauptstadt des Irans ist die Stadt Teheran. Der Iran wurde am 1. April 1979 gegründet und hat ca. 70 Millionen Einwohner, wobei ungefähr 42,8 Einwohner auf einem km² leben. 98 % der Bevölkerung bekennen sich zum Islam, davon sind 90 % Schiiten[5] und 8 % Sunniten[6].[7]

Die Hauptreligion im Iran bildet der Islam. Der Islam ist eine Weltreligion, deren Anhänger sich als Muslime oder Moslems bezeichnen. Der allmächtige Schöpfergott im Islam ist Allah und dessen Prophet ist Mohammed. Das fünfmalige Beten am Tag, die absolute Unterordnung unter den Willen Allahs, das Spenden von Almosen an Arme, festgelegte Glaubenssätze und das 30-tägige Fasten im Monat Ramadan[8] sind nur einige Verlangen des Islams. Der Koran ist das heilige Buch des Islams, in dem in 114 Suren die Lehren Mohammeds niedergeschrieben wurden. Alle islamischen Anhänger richten ihr Leben nach dem Koran und den Bedingungen des Islams aus, um sich somit dem Schöpfergott Allah völlig unterzuordnen.[9]

3. Rechtliche Regelungen und kulturelle Normen und Werte

3.1 Gesetze und deren Auswirkung auf das Leben der Frauen

Das Leben der Menschen, also auch das Leben der Frauen, ist grundsätzlich von Gesetzen und somit von Rechten und Pflichten geprägt, nach denen sich jeder zu richten hat. Dabei hat jedoch jedes Land, jeder Staat und somit auch jede Gesellschaft seine eigenen Gesetze und rechtliche Regelungen. Somit ist auch das Leben der Frauen in den verschiedenen Ländern anders geregelt. So sind die muslimischen Frauen im Iran rein rechtlich gesehen schlechter gestellt als die Frauen in Deutschland.

Das islamische Recht im Iran besteht in der Sharia, der Grundlage des Personenstandsrechts und somit der Rechtsprechung in Zivilprozessen. Die Sharia ist die vollkommene Ordnung göttlicher Autorität und gibt Anweisungen für das Verhalten in der Familie und Gesellschaft (das Ehe- und Strafrecht). Darin beschrieben, ist der Mann der Frau übergeordnet und die muslimische Frau hat dadurch weniger Rechte als der Mann. Den Kern der Sharia bildet das Ehe- und Familienrecht. Unter anderem beinhaltet die Sharia den Züchtigungsvers, der besagt, dass die Frau einem Erziehungsrecht des Mannes unterliegt und sie damit rechnen muss, dass sie von ihrem Mann missachtet und geschlagen werden darf, wenn sie sich ihm widersetzt. Auch bei der Eheschließung ist eine muslimische Frau im Iran einer deutschen Frau gegenüber schlechter gestellt, denn Muslima dürfen sich ihren zukünftigen Ehemann nicht selber auswählen, sondern werden von ihrem Vormund, meist der eigene Vater, oder einem anderen männlichen Verwandten verheiratet. Auch den Ehevertrag, den es bei den Muslimen immer gibt, unterzeichnet die Ehefrau nicht selber, sondern ihr Vormund. Das Scheidungsrecht im Islam besagt, dass eine muslimische Frau sowohl einen Gerichtsprozess, als auch gerichtlich verwertbare Beweise für das Fehlverhalten ihres Mannes benötigt, um sich von ihm scheiden lassen zu können. Daher ist es für diese Frauen sehr schwierig und meist überhaupt nicht machbar, sich von ihren Ehemännern scheiden zu lassen. Auch im Kindschaftssorgerecht sind die muslimischen Frauen den Männern untergestellt. Denn in der Sharia ist festgehalten, dass nach Ende des Kleinkindalters, also bei den Jungen ab dem 7. und bei den Mädchen ab dem 9. Lebensjahr, die Kinder im Falle einer Scheidung dem Mann gehören und die Frau weder die Möglichkeit hat, das Sorgerecht jemals zu erhalten, noch ihre Kinder sehen darf. Auch im Erb- und Zeugenrecht ist die muslimische Frau dem Mann untergeordnet. Denn das Erbrecht besagt, dass eine Frau immer nur die Hälfte von dem erbt, was ein männliches Familienmitglied erhält. Und das Zeugenrecht beinhaltet, dass nur Zeugenaussagen von zwei Frauen die Zeugenaussage eines Mannes aufwiegen können.[10] An diesen vielen Gesetzen im Islam lässt sich feststellen, dass die muslimische Frau ihrem Mann unterworfen ist. Aber dies ist nicht nur in der Sharia so geregelt, sondern auch die kulturellen Traditionen, die eng mit den religiösen Werten verflochten sind, schränken das Leben der muslimischen Frauen im Iran stark ein, weshalb sie nur selten die Möglichkeit haben, für ihr eigenes Leben freie Entscheidungen zu treffen.[11]

Bei den deutschen Frauen hingegen sehen die Rechte und Pflichten, gerade in Bezug auf das Ehe- und Familienrecht, ganz anders aus, denn in Deutschland regelt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Privatrecht. Das bedeutet, dass das BGB in über 2000 Paragraphen die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Privatrechts enthält.[12] Vor dem deutschen Gesetz, und somit geregelt im Grundgesetz, sind Mann und Frau gleich. Diese Gleichheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau gehört zu den Grundrechten in Deutschland und ist im Artikel 3 des GG festgehalten.[13] Das bedeutet, dass Männer und Frauen die gleichen Rechte und Pflichten haben und dies äußert sich dann auch positiv auf das Leben der Frauen in Deutschland, anders als bei den muslimischen Frauen im Iran. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass eine deutsche Frau in Deutschland das Recht hat, ihren Ehemann selber zu wählen, ohne von einem Dritten zu einer unfreiwilligen Hochzeit gezwungen zu werden. Außerdem kann eine Frau sich jederzeit und ohne triftigen Grund von ihrem Ehepartner scheiden lassen und braucht dafür keine gerichtlich verwertbaren Beweise für ein Fehlverhalten ihres Ehemannes. Auch eine Zeugenaussage einer Frau in Deutschland ist genauso viel wert, wie die eines Mannes. Und was das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bei einem Scheidungsfall betrifft, so muss dieses Sorgerecht vor dem Familiengericht geklärt werden, wenn es keine außergerichtliche Einigung gibt.

Das zeigt also, dass es erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Rechte einer Frau zwischen den beiden Kulturen gibt. Da wo in Deutschland eine Gleichberechtigung von Mann und Frau vor dem Gesetz besteht, wird die muslimische Frau im Iran unter den Mann gestellt und somit dem Mann unterworfen.

3.2 Gleichberechtigung

Die Gleichberechtigung beschreibt die rechtliche Gleichstellung, insbesondere von Mann und Frau.[14]

Diese rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau ist aufgrund der Religion, also dem Islam, im Iran noch nicht sehr stark verankert. Denn es herrscht noch immer eine Geschlechtersegregation, die räumliche Trennung von muslimischen Männern und Frauen, um, dem Islam zufolge, Ehebrüche zu verhindern.[15] Im Islam sind die Frauen und Männer vor Gott gleich, aber es herrschen zwischen den beiden Geschlechtern trotzdem biologische Unterschiede, welche dann auch in den rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen als Unterschiede ausgelegt und ausgelebt werden, sodass die Frauen aufgrund ihrer weniger gut ausgebildeten biologischen Fähigkeiten, z.B. Kraft, eine Benachteiligung in den Rechten und in der Gesellschaft überhaupt erfahren.[16] Im Iran gibt es nur wenige Aspekte, die auf eine Gleichberechtigung von Mann und Frau hindeuten. So z.B., dass beide Geschlechter das Recht bzw. die Pflicht haben, sich zu bilden. Männer und Frauen müssen sich auch die Kindererziehung teilen, sind also beide zur Kindererziehung verpflichtet, jedoch ist dabei schon durch die Gesellschaft bestimmt, dass sich die Frau mehr um die Töchter und der Mann sich hauptsächlich um die Söhne kümmern soll. Beide sind auch gleich in Bezug auf ihre Menschlichkeit und ihre Fähigkeit, Verantwortung zu tragen und Rechte zu gewähren.[17] Und genau an diesem Punkt hört die Gleichberechtigung auch schon auf. Denn im Gegensatz zu ihren Männern ist die Meinungs- und Pressefreiheit der Frauen sehr stark eingeschränkt, sodass sie sich in Bezug auf ihre eigene Meinung nicht gegen ihre Männer stellen dürfen. Auch ist es den muslimischen Frauen untersagt, Präsidentin zu werden, eine religiöse Gefolgschaft hinter sich zu scharen oder in den Expertenrat gewählt zu werden.[18]

Die muslimischen Frauen dürfen auch nicht einfach das machen oder anziehen, was sie wollen. Denn sie unterliegen einer Kleiderordnung, um fremde Männer nicht zu reizen, welche sie auch nicht brechen dürfen und müssen ihren Ehemann um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten und Geld verdienen wollen, da das Geld, was sie verdienen, auch nur ihnen zusteht. Auch wenn man sich die Gesetze im Iran und im Islam anguckt, siehe 3.1, kann man erkennen, dass eine absolute Ungleichheit zwischen den Geschlechtern herrscht, da die Frau nur die Hälfte von dem erbt, was ein Mann erbt oder auch erst die Zeugenaussagen von zwei Frauen die Zeugenaussage eines Mannes aufwiegen können.[19]

Dies zeigt, dass in der Welt der muslimischen Frauen im Prinzip keinerlei Gleichberechtigung zwischen den Frauen und den Männern herrscht und die Frauen somit in ihrem Leben oft sehr stark eingeschränkt sind.

Wie sieht es hingegen in Deutschland bei den deutschen Frauen aus?

In Deutschland sind die Grundrechte der Frauen und der Männer schon im Grundgesetz verankert, wobei im Artikel 3 des Grundgesetzes auf die absolute Gleichheit von Mann und Frau eingegangen wird. Denn in den drei Absätzen des Artikels 3 des GG steht geschrieben, dass sowohl alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert, sowie bestehende Nachteile beseitigt und niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.[20] Abgesehen davon, dass nur wenige Frauen in Führungspositionen vertreten sind, ist die Gleichberechtigung ansonsten in allen anderen Lebensbereichen durchgesetzt.[21] Das heißt, sowohl Frauen als auch Männer dürfen die Kleidung tragen, die sie wollen, dürfen sich mit den Menschen treffen, die sie treffen möchten, dürfen den Beruf ausüben, den sie sie wollen und haben gleiche Grundrechte, sowie gleiche Pflichten.

[...]


[1] Föderalismus: Streben nach einem Bundesstaat mit weitgehender Selbständigkeit der Einzelstaaten.

Vgl. Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon GmbH, Gütersloh 1996

[2] Parlamentarismus ist eine Form der Demokratie.

Vgl. Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon GmbH, Gütersloh 1996

[3] Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Deutschland, in: Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996 , Seite 121-122

[4] Der Islam ist eine Weltreligion, dessen Anhänger sich als Moslems bezeichnen. Der Islam versteht sich als die Vollendung der jüdischen und christlichen Religion, in der Allah der allmächtige Schöpfergott ist.

Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Islam, in: Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996 , Seite 281

[5] Schiiten sind Angehörige einer Glaubensrichtung, der Schia, im Islam.

Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Schiiten, in: Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996 , Seite 553

[6] Die Sunniten sind die Anhänger der Sunna, einer Sammlung von Regeln, Vorschriften und Sprüchen Mohammeds und gehören somit dem Islam an.

Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Sunniten, in: Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996 , Seite 609

[7] Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Iran, in: Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996 , Seite 279-280

[8] Der Ramadan ist der 30-tägige Fastenmonat im neunten Monat des islamischen Mondjahres, wobei in diesem Zeitraum das Essen, Trinken und Rauchen von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang strengstens untersagt ist. Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Ramadan, in: Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996 , Seite 504

[9] Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Islam, Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996, Seite 281

[10] Vgl. Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: Beck 2001. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2002.

[11] Vgl. ebenda

[12] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Pocket Politik. Demokratie in Deutschland. Westermann Druck GmbH, Bonn, 2006, Seite 10

[13] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998

[14] Vgl. Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.), Gleichberechtigung, Bertelsmann Jugend Lexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1996, Seite 223

[15] Vgl. Fariborz, Arian: Frauen im Iran. Zwischen Skepsis, Pragmatismus und sanftem Prophet,

http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-502/_nr-42/_p-1/i.html 21.08.2007

[16] Vgl. Orientdienst e.V.: Frauen im Islam,

http://www.orientdienst.de/muslime/minikurs/frauen_im_islam.shtml 21.08.2007

[17] Vgl. o.A.: Rechte und Pflichten der Frauen im Islam,

http://www.ahmadiyya.de/library/rechtePflichtenFrauIslam.html 21.08.2007

[18] Vgl. Rafi, Pari: Frauen in Iran,

http://www.liga-iran.de/Frauen-in-Iran.htm 21.08.2007

[19] Vgl. o.A.: Rechte und Pflichten der Frauen im Islam,

http://www.ahmadiyya.de/library/rechtePflichtenFrauIslam.html 21.08.2007

[20] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998, Seite 13

[21] Vgl. Ernst, Andrea/ Herbst, Vera: Kursbuch Frauen – Das neue Standardwerk, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Rheda – Wiedenbrück, 1997, Seite 380 - 381

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Vergleich des Lebens von Frauen in Deutschland und muslimischen Frauen im Iran
Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta  (Institut für Bildungs- und Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Lebensalltag von Frauen zwischen Tradition
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
33
Katalognummer
V90295
ISBN (eBook)
9783638042581
ISBN (Buch)
9783638941877
Dateigröße
639 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Lebens, Frauen, Deutschland, Frauen, Iran, Lebensalltag, Frauen, Tradition
Arbeit zitieren
Kathleen Schmidt (Autor:in), 2007, Vergleich des Lebens von Frauen in Deutschland und muslimischen Frauen im Iran, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90295

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