Der vollständige Titel des Embryonenschutzgesetzes lautet Gesetz zum Schutz von Embryonen und wird mit dem Gesetzeskürzel ESchG abgekürzt. Das Embryonenschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, dessen Gültigkeitsbereich in der Bundesrepublik Deutschland liegt, das zu der Rechtsmaterie des Strafrechts gehört. Innerhalb der Rechtsmaterie Strafrecht ist das Embryonenschutzgesetz dem Nebenstrafrecht angehörig. Das Gesetz zum Schutz von Embryonen wurde am 13. Dezember 1990 verkündet und trat am 01.01.1991 in Kraft und regelt bis heute die künstliche Befruchtung und den Umgang mit Embryonen. Die aktuelle Fassung des ESchG ist vom 23.Oktober 2001.
In dieser Hausarbeit zum Thema „Embryonenschutzgesetz“ werde ich zunächst bestimmte Begriffe erläutern, die wiederum im Gesetz zum Schutz von Embryonen auftauchen und für das weitere Verständnis notwenig sind. Bei dieser Begriffserläuterung werde ich auch vertieft auf den Bereich des Klonens eingehen und dort das therapeutische und das reproduktive Klonen näher vorstellen, da diese Aspekte für die spätere Darstellung der Vor- und Nachteile des Klonens und somit des Embryonenschutzgesetzes von Vorteil sein werden. Im Anschluss an die Begriffsklärungen folgt das Vorstellen der Artikel des Embryonenschutzgesetzes. Dabei werde ich die Artikel einzeln erklären, um so die gesetzliche Situation darstellen zu können und einen guten Überblick über die einzelnen Artikel zu geben. An die Artikel des Embryonenschutzgesetzes anknüpfend, werde ich weitere juristische Aspekte aufzeigen, um anhand deren die Wichtigkeit des Gesetzes zum Schutz von Embryonen herauszustellen. Dazu bediene ich mich der Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Artikel 1, 3 und 7 der allgemeinen Menschenrechte und der Artikel 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, welche unter anderem das Recht auf Leben und Freiheit beinhalten und somit bedeutsame Aspekte für das Embryonenschutzgesetz bilden. Danach greife ich die ethischen Aspekte auf, die das Pro und Contra des Klonens und somit das des Embryonenschutzgesetzes aufzeigen. Diesen inhaltlichen Punkt führe ich auch in dem Sinne an, dass man sich mithilfe dessen ein eigenes Urteil über missbräuchliche Verfahren innerhalb des Embryonenschutzgesetzes bilden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffserläuterungen
3. Das Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG)
4. Weitere juristische Aspekte
5. Ethische Aspekte (Pro und Kontra des Klonens)
6. Fazit
7. Quellenverzeichnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) auseinander. Das Hauptziel besteht darin, die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Embryonen und zur künstlichen Befruchtung darzustellen und vor dem Hintergrund grundrechtlicher sowie ethischer Erwägungen zu bewerten, um die Frage nach der Notwendigkeit und Strenge dieses Gesetzes zu beantworten.
- Strukturelle Erläuterung der 13 Paragraphen des ESchG.
- Juristische Einordnung durch Bezugnahme auf das Grundgesetz, Menschenrechte und die Charta der Grundrechte der EU.
- Differenzierte Gegenüberstellung von therapeutischem und reproduktivem Klonen.
- Diskussion ethischer Argumente hinsichtlich der Freiheit von Forschung und der Menschenwürde.
- Kritische Reflexion der Manipulationsmöglichkeiten menschlichen Lebens.
Auszug aus dem Buch
Contra Klonen (gegen die Auflockerung des ESchG):
So wie für das Klonen viele Fakten gesprochen haben, so sprechen auch viele dagegen. Zum einen bestehen Gefahren für den geklonten Menschen, da gesundheitliche Schädigungen möglich sind, aber auch Gefahren für die Frau, die den Klon austrägt bzw. gebärt. Auch das Risiko psychologischer Schäden und der Zerstörung zwischenmenschlicher Beziehungen spiegeln sich als Gefahr für den Klon und seine Umwelt wieder. Außerdem wird dem Klon somit seine menschliche Freiheit geraubt, da ein anderer Mensch quasi die Macht über ihn hat, da dieser andere Mensch ihn geklont hat. Über den Klon und den Geklonten würde wie über Sachen verfügt werden, ohne dass sie ihre eigene Freiheit ausleben könnten. Das größte Risiko würde wahrscheinlich in dem Missbrauch der Macht über die Technik und das Klonen liegen, was wiederum auch Auswirkungen auf das menschliche Selbstbewusstsein des Klons und des Geklonten hätte.
Die willentliche Erschaffung von genetischen identischen Menschen steht auch im Widerspruch zur menschlichen Würde und stellt somit einen Missbrauch der Biologie und Medizin dar. Durch das Klonen und die Gentechnik allgemein besteht auch die Gefahr der Überbevölkerung. Denn wenn mithilfe des therapeutischen Klonens, für den Erkrankten verträgliche Organe produziert und somit das Leben vieler kranker Menschen verlängert werden kann, dann ist das Risiko groß, dass es zur Überbevölkerung kommen könnte. Die Überbevölkerung würde auch automatisch das natürliche Gleichgewicht ändern und wohl möglicherweise sogar zerstören. Die Individualität und Einzigartigkeit der Menschen würde verfallen und Achtlosigkeit und Ignoranz zunehmen, da man das einzigartige Phänomen Leben nicht mehr zu achten und schätzen wüsste.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung definiert den Gegenstand und den Gültigkeitsbereich des Embryonenschutzgesetzes und skizziert das methodische Vorgehen der Hausarbeit.
2. Begriffserläuterungen: In diesem Kapitel werden zentrale medizinische und gentechnische Fachbegriffe wie Embryo, Chimäre, Zygote und die verschiedenen Formen des Klonens definiert.
3. Das Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG): Eine detaillierte Aufarbeitung der 13 Paragraphen des Gesetzes, die strafbare Handlungen im Bereich der Fortpflanzungstechnik und Embryonenforschung beschreiben.
4. Weitere juristische Aspekte: Hier wird das ESchG in Bezug zum Grundgesetz, den Menschenrechten und der EU-Grundrechtecharta gesetzt, um die verfassungsrechtliche Notwendigkeit des Embryonenschutzes zu begründen.
5. Ethische Aspekte (Pro und Kontra des Klonens): Dieses Kapitel beleuchtet das Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Forschungsfreiheit und dem Schutz der menschlichen Würde sowie den Risiken des Klonens.
6. Fazit: Die Autorin fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Embryonenschutzgesetz essenziell ist und keine Auflockerung erfahren sollte.
7. Quellenverzeichnis: Auflistung der verwendeten Literatur und Internetquellen zur Untermauerung der juristischen und ethischen Ausführungen.
Schlüsselwörter
Embryonenschutzgesetz, ESchG, Klonen, therapeutisches Klonen, reproduktives Klonen, Menschenwürde, Grundgesetz, Fortpflanzungsmedizin, Nebenstrafrecht, Embryo, genetische Manipulation, Bioethik, Medizinrecht, In-Vitro-Fertilisation, Grundrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und ethischen Analyse des deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) von 1990.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Felder umfassen die Definition medizinischer Fachbegriffe, die strafrechtliche Einordnung von Fortpflanzungstechniken und die ethische sowie grundrechtliche Bewertung des Klonens.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Wichtigkeit des Embryonenschutzgesetzes für den Schutz der Menschenwürde und anderer Grundrechte nachzuweisen und eine begründete Position gegen eine mögliche Gesetzesauflockerung zu beziehen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autorin nutzt eine strukturierte Analyse von Gesetzestexten, juristischen Grundlagen und ethischen Diskursen aus der Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine erläuternde Darstellung der 13 Paragraphen des ESchG, eine verfassungsrechtliche Einordnung sowie eine Pro- und Contra-Diskussion des Klonens.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Embryonenschutz, Klonen, Menschenwürde, Gentechnik und Strafrecht geprägt.
Warum ordnet die Autorin das ESchG dem Nebenstrafrecht zu?
Weil das Gesetz Strafnormen beinhaltet, die nicht im Strafgesetzbuch selbst, sondern in einem eigenständigen Gesetz zur Regelung spezieller Sachverhalte verankert sind.
Welches Argument führt die Autorin gegen das therapeutische Klonen an?
Sie warnt vor einem bewussten Züchten von Menschen, dem Verlust der menschlichen Individualität und der Gefahr, dass eine Unterscheidung zwischen wertvollem und minderwertigem Leben getroffen wird.
Warum wird die körperliche Unversehrtheit als Kriterium gegen das Klonen angeführt?
Da bei Klonvorgängen ein hohes Risiko für stoffwechselbedingte Missbildungen und gesundheitliche Schäden sowohl für den Klon als auch für die Leihmutter besteht.
Welche Bedeutung kommt dem Arztvorbehalt im ESchG zu?
Der Arztvorbehalt stellt sicher, dass künstliche Befruchtungen und der Umgang mit Embryonen ausschließlich durch qualifiziertes medizinisches Personal unter Einhaltung gesetzlicher Standards erfolgen.
- Citation du texte
- Kathleen Schmidt (Auteur), 2007, Das Embryonenschutzgesetz (ESchG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90297