Mit einer immer größeren Fülle neuer und auch etablierter Medien wächst die Relevanz des Medienrechts stetig. Konkurrenz- und Meinungskampf zwischen verschiedenen Medienunternehmen und Verlagen sind dabei alltäglich, wobei die Grenze zwischen beiden Ausformungen der Streitgegenstände eine sehr fließende sein kann. Ob es den Betroffenen jeweils lediglich um die Artikulation ihres Standpunktes, oder um die Schädigung des vermeintlichen Mitbewerbers geht, ist nicht immer klar zu beantworten. Unter zu Hilfenahme zweier einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen soll in dieser Arbeit der Versuch unternommen werden, zwischen dem wettbewerblichen Eingreifen in den konkurrierenden Gewerbebetrieb auf der einen, und öffentlicher, meinungsbildender Stellungnahme auf der anderen Seite, zu unterscheiden.
Hierzu folgt die Ausführung verschiedener gesetzlicher Normen und Gegebenheiten, nämlich der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, UWG, und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 I BGB. Im Folgenden werden die Entscheidungen BGH vom 20. Dezember 1967 „Fix und Clever“, sowie BGH vom 21. Juni 1966 „Höllenfeuer“, als Grundlage zur näheren Ausführung und beispielhaften Besprechung dienen, bevor ein Fazit für die Auswirkungen der beiden Urteile auf die Rechtsprechung im Medienrecht die Arbeit abschließt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitendes und Allgemeines
- Zweck und Struktur der Arbeit
- Gesetzesgrundlagen
- Entscheidungen
- Fix und Clever - BGH 20.12.1967
- Sachverhalt
- Entscheidung
- Gründe
- Folgen
- Höllenfeuer – BGH 21.06.1966
- Sachverhalt
- Entscheidung und Erweiterung der Klage
- Gründe
- Folgen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Spannungsverhältnisse zwischen wettbewerblichem Eingreifen in den konkurrierenden Gewerbebetrieb und öffentlicher, meinungsbildender Stellungnahme im Bereich der Wirtschaftsberichterstattung. Dazu werden zwei wegweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, "Fix und Clever" und "Höllenfeuer", genauer betrachtet. Der Fokus liegt dabei auf der Anwendung relevanter Rechtsgrundlagen wie der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 I BGB.
- Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlichen und presse- bzw. meinungsrechtlichen Aspekten in der Wirtschaftsberichterstattung
- Anwendung der Meinungsfreiheit im Kontext von Wirtschaftsberichterstattung
- Bedeutung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb für die Wirtschaftsberichterstattung
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und dessen Schutz im Spannungsfeld der Medienfreiheit
- Relevanz der beiden BGH-Entscheidungen "Fix und Clever" und "Höllenfeuer" für die Rechtsprechung im Medienrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitendes und Allgemeines
Die Einleitung erläutert den Zweck der Arbeit, der darin liegt, die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für wettbewerbliches Eingreifen und öffentliche Meinungsäußerung in der Wirtschaftsberichterstattung aufzuzeigen. Es wird die Struktur der Arbeit vorgestellt, welche die relevanten Gesetzesgrundlagen behandelt und zwei BGH-Entscheidungen ("Fix und Clever" und "Höllenfeuer") als Beispielfälle analysiert.
Gesetzesgrundlagen
Dieser Abschnitt stellt die wichtigsten Rechtsgrundlagen vor, die für die Analyse der Fallbeispiele relevant sind: die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 I BGB.
Entscheidungen
Fix und Clever - BGH 20.12.1967
Der Sachverhalt dieser Entscheidung betrifft die Werbung für ein Konkurrenzprodukt im Rundfunk durch eine Satire-Sendung. Die Entscheidung befasst sich mit dem Abwägen von Meinungsfreiheit und Wettbewerbsschutz.
Höllenfeuer – BGH 21.06.1966
Der Sachverhalt dieser Entscheidung betrifft kritische Berichterstattung über ein Unternehmen in einer Zeitschrift. Die Entscheidung befasst sich mit der Anwendung der Meinungsfreiheit im Kontext von journalistischer Kritik und der Frage, wann diese Grenzen überschreitet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den folgenden Schlüsselbegriffen: Wirtschaftsberichterstattung, Meinungsfreiheit, Medienrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, § 823 I BGB, BGH-Entscheidungen, "Fix und Clever", "Höllenfeuer", Wettbewerbsrecht, Pressefreiheit.
- Citation du texte
- Annette Sandner (Auteur), 2007, Wirtschaftsberichterstattung: Höllenfeuer & Fix und Clever, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90378