Durch das 1992 neu formulierte Betreuungsrecht hat der Gesetzgeber die Schranken für einen neuen Berufsstand geöffnet: den Berufsbetreuer. Die Betreuung, die bis dato als ehrenamtliche Tätigkeit galt, entwickelte sich mehr und mehr zu einer berufsmäßigen Beschäftigung.
Da die Zahl der zu betreuenden Personen einem stetigen Wachstum unterlegen ist, stieg auch die Zahl der Berufsbetreuer in den letzten Jahren kontinuierlich an. Diese Entwicklung wirft vermehrt die Frage auf, ob der Berufsbetreuer ein neuer Beruf ist oder nur im Rahmen eines anderen Berufes ausgeübt wird?
Auf der einen Seite stehen die Berufsbetreuer mit den Berufsverbänden und ihrer Forderung nach einer Berufsanerkennung. Auf der anderen Seite steht das Bundesministerium der Justiz und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" mit ihrem Appell, dass die Tätigkeiten eines Berufsbetreuers kein eigenes Berufsbild rechtfertigen und in erster Linie ehrenamtlich ausgeführt werden sollten.
Ziel dieser Ausarbeitung ist es nun, den momentanen Stand der Professionalisierung herauszuarbeiten, sowie die unterschiedlichen Argumente, die für und gegen eine Anerkennung des Berufsbildes sprechen, aufzuzeigen und kritisch zu hinterfragen.
Als Quellen dienten mir in erster Linie ein Rechtstaatsachenbericht über die Betreuungsarbeit vom Bundesjustizministerium, Publikationen des Instituts für freie Berufe Nürnberg, sowie verschiedene Veröffentlichungen von den beiden Berufsverbänden.
Um dem Leser einen Einstieg zu vermitteln, wird der erste Teil dieser Arbeit eine Definition der wesentlichen Begriffe enthalten sowie eine kurze Einleitung in das Betreuungsgesetz und die Entstehung der Berufsbetreuung bieten.
Da die Einführung eines Berufsbildes hauptsächlich von den Berufsverbänden vertreten wird, behandelt der Hauptteil die Entwicklung der Berufsverbände im Betreuungswesen und somit auch die Bestrebungen in der Professionalisierung bis zum heutigen Zeitpunkt. Unter diesem Punkt werden auch die unterschiedlichen Ansichten der verschiedenen Akteure aufgeführt und sogleich kritisch beleuchtet. Das Kapitel endet mit einem Ausblick über das mögliche weitere Vorgehen der Verbände.
In einem abschließenden Fazit werden dann die wesentlichen Dinge, die sich aus dem Hauptteil ergeben haben, noch mal kurz zusammengefasst und auf einen Punkt gebracht. Weiterhin werde ich im letzten Abschnitt eigene Ansichten zur Berufsbildung aufführen.
Inhaltsverzeichnis
1 Begriffserklärung
1.1 Beruf
1.2 Professionalisierung
2 Entwicklung der Berufsbetreuung
2.1 Einführung des Betreuungsgesetzes
2.2 Entstehung der Berufsbetreuung
2.3 Zugangsvoraussetzungen für Berufsbetreuer
3 Professionalisierungsbestrebungen in der rechtlichen Betreuung
3.1 Die Berufsverbände
3.2 Argumente für und gegen die Professionalisierung in der Betreuungsarbeit
3.2.1 Aus Sicht der Berufsverbände
3.2.2 Aus politischer Sicht
3.3 Weiteres Vorgehen der Verbände
4 Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht den aktuellen Stand der Professionalisierung von Berufsbetreuern in Deutschland. Ziel ist es, die Entwicklung dieses Berufsstandes nachzuzeichnen sowie die konträren Positionen von Berufsverbänden, die eine explizite Berufsanerkennung fordern, und politischen Akteuren, die fiskalische sowie strukturelle Bedenken äußern, kritisch zu analysieren und gegeneinander abzuwägen.
- Historische Entwicklung des Betreuungsrechts seit 1992
- Strukturwandel von der ehrenamtlichen hin zur berufsmäßigen Betreuung
- Qualitätssicherung als zentrales Argument der Berufsverbände
- Fiskalische Auswirkungen und das „Moral-Hazard-Phänomen“ in der Betreuung
- Anforderungen an zukünftige Ausbildungsstandards und Berufsbilddefinitionen
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Aus Sicht der Berufsverbände
1. Das Hauptargument der Berufsverbände ist eine Verbesserung der Qualitätssicherung, welche beispielsweise durch einheitliche Zugangsvoraussetzungen erreicht werden soll. Laut BdB soll die Anerkennung eines Berufes sicherstellen, dass die von verschiedenen Seiten formulierte Kritik in Richtung Qualität, Effizienz und Kontrolle nachhaltig angegangen wird.
Die Kontrolle der Qualität der Betreuungsarbeit gestaltet sich tatsächlich schwierig. Dieses liegt hauptsächlich daran, dass die Berufsbetreuer nur einmal im Jahr über ihre Arbeit informieren müssen, und dieses in Form eines Berichtes über die zu betreuenden Personen an das Vormundschaftsgericht. Da sich die Betreuungen aber seit 1992 mehr als verdoppelt haben, ist es nicht möglich, jeden dieser Fälle zu kontrollieren. Schwierig ist auch, dass die zu betreuenden Personen keine Konsumenten im eigentlichen Sinne sind und in der Regel auch keine Beurteilungen zu der durch den Betreuer geleisteten Arbeit geben können.
Unter die Qualitätskontrolle fallen auch die offenen Zugangsmöglichkeiten, da wie vorhin schon erwähnt „jede natürliche Person“ Berufsbetreuer werden kann.
Hierzu eine Aussage von Margot Renesse von der „Parlamentarischen Arbeitsgruppe Betreuungsrecht“:
Nichts ist leichter, als gegenwärtig den Beruf des Berufbetreuers zu ergreifen. Sie brauchen dazu weder eine fachliche Voraussetzung, eine Vorbildung, noch brauchen Sie dazu eine Prüfung, die in Richtung auf persönliche Eignung geht, sondern Sie brauchen nichts anderes als die Bereitschaft des Vormundschaftsrichters, Ihren Namen aus einer Vorschlagsliste herauszufischen und Sie als Betreuer einzusetzen. Dieses ist für die verantwortliche Aufgabe, die ein Betreuer in jedem Fall hat, ein bisschen wenig."
Zusammenfassung der Kapitel
1 Begriffserklärung: Definiert die zentralen Begriffe „Beruf“ und „Professionalisierung“ und ordnet diese für den Kontext der Arbeit ein.
2 Entwicklung der Berufsbetreuung: Beschreibt die Entstehung des Betreuungsrechts von 1992, die Transformation von ehrenamtlicher zu berufsrechtlicher Betreuung und die Zugangsvoraussetzungen für diesen neuen Berufsstand.
3 Professionalisierungsbestrebungen in der rechtlichen Betreuung: Analysiert die Rolle der Berufsverbände, die Argumente für eine stärkere Professionalisierung sowie die kritische Gegenposition der politischen Akteure und skizziert das weitere Vorgehen.
4 Fazit: Führt die Argumentationslinien zusammen, bewertet die Notwendigkeit einheitlicher Standards und äußert die eigene Ansicht zur künftigen Entwicklung des Betreuungsberufs.
Schlüsselwörter
Rechtliche Betreuung, Berufsbetreuer, Professionalisierung, Qualitätssicherung, Betreuungsrecht, Betreuungsgesetz, ehrenamtliche Betreuung, Berufsanerkennung, Berufsverbände, Moral-Hazard-Phänomen, Vergütung, Sozialsystem, Qualifikation, Berufsbild, Vormundschaftsgericht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und den Professionalisierungsprozess des Berufsstandes der Berufsbetreuer nach Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Entwicklung des Berufsbildes, die Rolle der Berufsverbände, die Debatte um Qualitätssicherung sowie die fiskalischen Auswirkungen und politischen Bedenken gegenüber einer vollständigen Berufsanerkennung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den aktuellen Stand der Professionalisierung herauszuarbeiten und die Argumente von Befürwortern und Kritikern einer einheitlichen Berufsanerkennung kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, unter Einbeziehung von Rechtstatsachenberichten, Publikationen des Instituts für freie Berufe und Stellungnahmen von Berufsverbänden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Entwicklung der Berufsverbände, den Pro- und Contra-Argumenten zur Professionalisierung und den verschiedenen Sichtweisen der Beteiligten, insbesondere der politischen Akteure.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Rechtliche Betreuung, Professionalisierung, Qualitätssicherung, Betreuungsgesetz und Berufsbetreuer.
Warum wird die aktuelle Zugangsmöglichkeit zum Beruf als problematisch angesehen?
Kritisiert wird, dass aktuell jede natürliche Person ohne spezielle fachliche Vorbildung als Berufsbetreuer bestellt werden kann, was im Widerspruch zu der hohen Verantwortung des Amtes steht.
Was besagt das im Text erwähnte Moral-Hazard-Phänomen?
Das Moral-Hazard-Phänomen beschreibt im Kontext der Arbeit das Risiko, dass die leichte Verfügbarkeit und Kostenübernahme durch das Sozialsystem zu einer Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen führen könnte, die eigentlich nicht zwingend erforderlich wären.
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- Anonym (Author), 2007, Professionalisierung in der rechtlichen Betreuung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90389