Aushandeln und kontrollieren - Herrschaftspraxis im Brandenburg des 18. Jahrhunderts


Bachelorarbeit, 2007

80 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Forschungsstand
2.1 Kommunikation als Forschungsgegenstand
2.2 Herrschaft als Forschungsgegenstand
2.3 „Absolutismus“

3 Brandenburg im 18. Jahrhundert

4 Formen der Kommunikation
4.1 Supplikationen
4.2 Bekanntmachungen
4.3 Dörfliche Konflikte
4.4 Landes- und Kirchenvisitationen

5 Der frühneuzeitliche Amtsträger als Herrschaftsgarant
5.1 Amtsträgerformen im frühneuzeitlichen Brandenburg
5.2 Aufgaben des Amtsträgers
5.3 Soziale Stellung der Amtsträger
5.4 Die Bedeutung des Amtsträgers

6 Auswertung eines Visitationsprotokolls des Krieges-Raths Cramer

7 Schlussbetrachtungen

8 Anhänge
8.1 Transkribiertes Bereisungsprotokoll (Auszug)
8.2 Bereisungsakte Stendal den 6./7. April 1740 (Kopie)
8.3 Quellenverzeichnis
8.4 Literaturverzeichnis

„Das Glück besteht nicht darin, dass du tun kannst, was du willst, sondern darin, dass du immer willst, was du tust.“

Leo N. Tolstoi

1 Einleitung

Um das Thema Herrschaftspraxis im Brandenburg des 18. Jahrhunderts zu beschreiben, wird oft schnell und ohne größere Überlegungen die bisher noch weit verbreitete Lehrmeinung herangezogen: Das Brandenburg im 18. Jahrhundert, in der friderizianischen Zeit, ging vollends in Preußen und dem Absolutismus, zuweilen in einer aufgeklärten Form desselben, auf. Die ältere Forschung erschuf den schwammigen Begriff des Absolutismus und vermittelte den Eindruck der uneingeschränkten Macht eines Souveräns über seine Untergebenen. Fraglich bleibt hierbei die hohe Anzahl von Unterbedienten, die in den Gebieten eines absoluten Herrschers u. a. für Ordnung und „gute Policey“ sorgten. Fraglich bleibt z. B. auch die Notwendigkeit von Bereisungen des Kriegs- und Steuerrates Cramer durch die Altmark und die Fülle an Untersuchungspunkten in seinen Bereisungsprotokollen; Untersuchungspunkte, die mitunter darauf bedacht waren, festzustellen, ob der „policeylichen Ordnung“ genüge getan würde, ob ihr zuwider gehandelt würde, ob Steuereinnahmen richtig abgeführt würden. Gleichwohl existierten Untersuchungspunkte, die einzig vorhanden waren, um Beschwerden seitens der Bevölkerung zu ermöglichen, um beispielsweise zu erfragen, wie sich Offiziere und Unteroffiziere den Bewohnern der Städte gegenüber verhielten.[1] Dies steht jedoch konträr zu den mithin überdauernden älteren Forschungsmeinungen und dem Konzept des Absolutismus.

Die jüngere Forschung entkräftet nach und nach die Vorstellung eines omnipotenten und omnipräsenten Herrschers, betrachtet die Herrschaftsstrukturen in den sich bildenden Territorialstaaten deutlich feinfühliger und zeigt auf, dass Herrschaft, in seinen unterschiedlichsten Erscheinungsformen, nur durch Kompromisse erhalten blieb: Herrschaft ist der neueren Forschung nach als soziale Praxis zu verstehen.[2] Um einen Kompromiss zu erzielen, bedurfte es einer dauerhaften Interaktion zwischen Obrigkeit und Untertanen. Der Kommunikation von Oben nach Unten und ihrer Umkehrung kam hierbei eine besondere Bedeutung zu. Herrschaft musste in erster Linie ausgehandelt und kontrolliert werden.

Um all dies besser nachzuvollziehen, beschäftigt sich diese Arbeit mit eben diesen untrennbaren Prozessen der Kommunikation, des Aushandelns und des Kon-trollierens. Notwendigerweise gewährt sie einen kurzen Einblick in den bisherigen Forschungsstand zum Thema Kommunikation und Herrschaft, befasst sich mit der Begrifflichkeit des Absolutismus und mit der Geschichte Brandenburgs zur Zeit des 18. Jahrhunderts, bevor sie dazu übergeht, zu klären, was Kommunikation und Herrschaft in der Frühen Neuzeit bedeuteten, wie sie stattfanden, und warum sie denn untrennbar voreinander betrachtet werden müssen. Darüber hinaus wird herausgestellt, welche Formen der Kommunikation geeignet waren, um Sachverhalte auszuhandeln und zu kontrollieren, welche Wege Kommunikation ging, welche Wechselwirkung bestand und wer mit wem warum kommunizierte. Im weiteren Verlauf wird dann genauer auf den frühneuzeitlichen Amtsträger eingegangen, der als In-formationsmakler zwischen Herrscher und Beherrschten fungierte. Es soll dabei betrachtet werden, inwiefern sein Wirken Einfluss auf das Aushandeln und Kontrollieren von Herrschaft im Brandenburg des 18. Jahrhunderts hatte, welche Anerkennung ihm sowohl von Herrschern als auch von Beherrschten entgegengebracht wurde und welche soziale Stellung er innerhalb der frühneuzeitlichen Gesellschaft besaß; ob Herrschaft ohne die frühneuzeitlichen Amtsträger überhaupt durchsetzbar war. Die über der Arbeit stehende Leitfrage ist: Wie wurde Herrschaft im Brandenburg des 18. Jahrhundert praktiziert?

Die theoretischen Ausführungen sollen, neben der reichlichen Literatur zu diesem Thema, durch die handschriftlich vorliegenden Bereisungsprotokolle des Kriegsrats Cramer bei seiner Observation der Altmark aus den Jahren 1739 und 1740 belegt werden. Diese werden in den einzelnen Kapiteln berücksichtigt und finden zudem eine genauere Betrachtung am Ende dieser Arbeit.

Die Forschung zu der Thematik dieser Arbeit steckt, verglichen mit anderen Themen der Frühen Neuzeit, in ihren Anfängen. Verschiedene Teildisziplinen der Geschichtswissenschaften beschäftigen sich mit der herrschaftlichen Praxis in der Frühen Neuzeit; so z. B. die rechtshistorische Forschung, welche sich aber eher auf die damaligen Verwaltungsstrukturen und deren juristische Hintergründe konzentriert, oder die historische Kriminalitätsforschung, die sich mit der Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne beschäftigt.[3] Bisweilen tangieren auch die Teilbereiche der Post-, Verkehrs- und Reisegeschichte das Thema der Kommunikation und Herrschaft. Prinzipiell erfährt der Forscher bei diesen Arbeiten am Rande auch etwas über das Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen sowie über deren Kommunikation und ihre Auswirkung auf die Herrschaft. Weiterhin existiert auch eine Reihe von Werken und Aufsätzen, welche die Thematik der ländlichen Kommunikation in der Frühen Neuzeit in den Mittelpunkt ihres Interesses stellen.[4] Dabei wird schnell deutlich, dass sich die historische Forschung auf Protokolle, Rituale und andere verschriftlichte Bereiche stützt. Das eigentliche Gespräch kann daher nie vollends rekonstruiert oder gar nachvollzogen werden. Es ist über schriftlich fixierte Ereignisse nur möglich, etwaige Gespräche, die zweifelsohne stattfanden, zu erahnen. Somit stellt die einfachste Form der Kommunikation - das Gespräch - ein Forschungsproblem dar.

2 Forschungsstand

2.1 Kommunikation als Forschungsgegenstand

Nach Michael North[5] können drei wesentliche Definitionen und somit auch drei unterschiedliche Zugriffe auf die Kommunikation unterschieden werden. Die erste Möglichkeit des Zugangs bildet die Kommunikation als symbolisch vermittelte Aktion. Hier werden primär die vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten eines Mediums - sei es durch Sprache, Mimik oder Gestik - betrachtet. Dabei steht die Rekonstruktion von münd-lichem Informationsaustausch oder zeremoniellen Handlungen im Mittelpunkt. Einen zweiten Zugang bietet die Betrachtung der Kommunikation als soziale Interaktion, wobei davon ausgegangen wird, dass menschliche Kommunikation erst dann vorliegt, wenn eine Verständigung oder Vermittlung von Inhalten in einem aufeinander ausgerichteten kommunikativen Handeln zweier Individuen stattfindet. In diesem Fall stellt Kommunikation einen stattfindenden Prozess der Bedeutungsvermittlung dar. Einen letzten Zugang bildet die Kommunikation als vermittelnder Prozess. In dieser Definition tritt ein Sender über ein Medium mit einem Empfänger in Kontakt und übermittelt ihm eine Information. Dieser Form der medialen Informationsvermittlung hat die Geschichtswissenschaft bisher ein besonderes Interesse entgegengebracht. In dieser letzten Definition darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Empfänger von Botschaften nicht nur als indolenter Rezipient betrachtet werden darf, sondern dass die ihm übermittelten Informationen interpretiert, gewichtet und mit eigenen Zielen und Wertsetzungen versehen werden.[6] Der Empfänger, egal ob Zuschauer, Hörer oder Leser, wird aktiv und gestaltet sein Handeln danach. Somit umfasst der Begriff Kommunikation im weitesten Sinne nicht nur einen Vorgang der Informationsvermittlung, sondern ebenfalls die notwendigen Mittel zur Vermittlung, die Aktionen und Reaktionen auf die Information sowie die aus der Information entstehende Wirkung.[7] Somit ist Kommunikation als ein sozialer Prozess zu verstehen.[8]

2.2 Herrschaft als Forschungsgegenstand

Nach Max Weber „soll Herrschaft, definitionsgemäß, die Chance heißen, für spezi-fische (oder: für alle) Befehle bei angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden […]. Herrschaft („Autorität“) in diesem Sinn kann im Einzelfall auf den verschiedensten Motiven der Fügsamkeit: von dumpfer Gewöhnung angefangen bis zu rein zweckrationalen Erwägungen, beruhen. Ein bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen, also: Interesse (äußerem oder innerem) am Gehorchen, gehört zu jedem echten Herrschaftsverhältnis.“[9] Dabei gilt es nach Weber, drei reine Typen legitimer Herrschaft zu unterscheiden. Herrschaft kann als legal, tradiert oder charismatisch in Erscheinung treten.[10] Herrschaft wird als eine „Übermächtigung“ dargestellt, die von den Beherrschten als rechtmäßig angesehen wird.[11]

Dieser durchaus wirkungsmächtige Definitionsvorschlag von Herrschaft findet bis heute Anklang in vielen akademischen Bereichen. Die Betrachtungen konzentrieren sich hierbei primär auf die Herrschenden. Weniger Aufmerksamkeit wird in diesem Ansatz auf die Beherrschten gelenkt und daher findet keine konsequente Auseinandersetzung mit dem Gehorchenwollen statt. Wie und in welcher Weise das Gehorchenwollen entsteht, wurde erst in der jüngeren Forschung thematisiert. Gleichwohl musste Webers Theorie durch diese Forschungen eine Absage erteilt werden.

Jüngere Untersuchungen ersetzen die bipolare Beziehung von Herrschenden und Beherrschten durch ein multipolares Beziehungsmodell von Herrschaft, indem die bisherigen zwei Machtpole nach Weber nunmehr einen Teil von mehreren Bezugspunkten darstellen. Durch die neusten fachwissenschaftsübergreifenden Forschungen wurde dieser neue Ansatz bekräftigt.[12] So sagt Achim Landwehr, dass das binäre Konzept von Befehlenden und Gehorchenden sich in der empirischen Arbeit als unzulänglich erweist und diese einseitige Beziehung - wie sie ursprüngliche Herrschaftstheorien implizieren - in der Realität, heute wie in früheren Jahrhunderten, vielfach nicht existent ist. Es gäbe nicht nur zwei Beteiligte an der Herrschaftsbeziehung, sondern eine Vielzahl.[13] Bisweilen führte das so weit, dass ausformulierte Normen durch Boten an die zuständigen Amtmänner oder Geistlichen gelangten und jene bei Nichtinteresse oder anderer Meinung nicht darauf reagierten. Dies geschah u. a., indem sie diese Anweisung vernachlässigten, unter den Tisch fallen ließen oder sie einfach vergessen wurde.[14] Frank Kleinehagenbrock zeigt sogar auf, dass die Herrschenden sich der Zustimmung vergewisserten, bevor sie neue Gesetze erließen oder wiederholt Untertanen verpflichteten.[15] Genannte Beispiele stellen dabei keine Einzelfälle dar, vielmehr gelingt es den derzeitigen Forschern nach und nach eine Vielzahl dieser zu finden und dadurch diese anfangs als Ausnahmen abgetanen Erscheinungen zur Regel zu machen. Gesetze und Verträge verdrängten eine verkörperte Herrschaftspraxis und schufen eine institutionalisierte Herrschaftsform, die sich nicht durch die Demonstration und die Verkörperung des Herrschers legitimierte, sondern deren Grundlage nunmehr das Gesetz bildete.[16] Die große Komplexität und Vielfalt an „Befehlsgebern“ und „Befehlsempfängern“ spricht ebenso für ein multipolares Bezugssystem wie das Nichtexistieren eines einheitlichen Willens oder einer einheitlichen Umsetzung des Willens.[17] Herrschaft bekommt durch die neuere Forschung ein anderes, bisweilen verworrenes Bild und ist keinesfalls so geradlinig wie es Weber einst konstatierte. Eine noch tiefer gehende Untersuchung der [frühneuzeitlichen] Herrschaftspraktiken muss daher vorangetrieben und unterstützt werden. Deutlich hervor tritt jedoch der Aspekt, dass Herrschaft in kommunikative Prozesse eingebunden ist. Kommunikation stellt eine wichtige Voraussetzung und Funktion für Herrschaft dar.[18] Somit sind Kommunikation und Herrschaft sehr eng miteinander verwoben und bilden in der Betrachtung etwaiger Herrschaftspraktiken ein untrennbares Paar. Wenn Kommunikation als sozialer Prozess verstanden wird und Herrschaft untrennbar mit ihr agiert, dann muss somit auch Herrschaft als soziale Praxis verstanden werden.

2.3 „Absolutismus“

Der Begriff „Absolutismus“, wie er u. a. von Historikern verwendet wird, ist recht unscharf. Er suggeriert, dass Monarchen existierten, die - ungeachtet aller Gesetzlichkeiten - willkürlich ihres Amtes walteten und dass alle Untertanen nach deren Willen handelten. In zahlreichen Handbuch- und Überblicksdarstellungen ist der Absolutismus ein gängiger Epochenbegriff, der die Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution umfasst. Auch zur Beschreibung der Herrschaftsverhältnisse im Brandenburg des 18. Jahrhundert wird er mitunter verwendet.

Dabei ist der Absolutismus, wie übrigens viele andere -ismen auch, kein quellennaher Begriff, der etwa in der Zeit entstand, die er versucht zu beschreiben, sondern er wurde erst im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts ins Leben gerufen, um die bisherigen Formen der „absoluten Monarchie“ negativ darzustellen. Zeitgenossen wie Jean Bodin kannten ihn nicht, prägten aber die Begriffe „potestas legibus solutas[19] oder „princeps legibus solutus[20]. Die Bezeichnung „Absolutismus“ wurde dann, in erster Linie durch preußische Historiker, positiv konnotiert. Sie erkannten in ihm eine Vorstufe zur modernen Staatlichkeit unter der Führung des Hauses Hohenzollern. Eine Bestätigung dieser Ansichten fanden diese Historiker, als im Jahr 1871 das Deutsche Reich unter der Führung der Hohenzollern gegründet wurde.

Weiterhin suggeriert der Kollektivsingular Absolutismus, dass er eine gesamteuropäische, geradlinige Erscheinung war. Dem muss deutlich widersprochen werden. In Polen z. B. gab es eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönigtum; republikanische Strukturen besaßen neben den Niederlanden auch die Eidgenossenschaft oder die italienischen Stadtrepubliken.[21] In den europäischen Territorien, denen starke absolute Monarchen vorstanden, fand die Entwicklung jedoch auch nicht zur selben Zeit und erst recht nicht gleichförmig statt, sodass die Epochenbezeichnung „Absolutismus“ eher einen falschen Eindruck vermittelt. Demnach verliert dieser Ordnungsbegriff nach und nach an Plausibilität.[22]

Noch mehr in die Kritik geraten ist der Absolutismus als Inhaltsbeschreibung. Wird bei der Epochenbezeichnung primär „nur“ versucht, eine Periode zu fassen, in der viele europäische Monarchen versuchten, absolut zu herrschen, so wird durch die Inhaltsbeschreibung der Eindruck erweckt, dass die jeweiligen Herrscher willkürlich und losgelöst von Gesetzen regierten und in ihren Herrschaftsgebieten alle auf die selbe Art und Weise ihre Macht errichteten[23]. Dass dem nicht so war, macht die Forschung seit den 1990er Jahren immer deutlicher. So zeigen jüngste Forschungen auf, dass nicht nur die Untertanen sowie die Stände noch weitreichenden Einfluss besaßen, sondern selbst der höfische Adel in das Herrschaftssystem eingebunden war. Wie oben schon angeführt, partizipierten sich die Untertanen mittels der Gesetzgebung an der Herrschaft und auch die adlige Führungsschicht wirkte dem Streben nach Vereinnahmung und Zentrierung von Hoheitsrechten einer fürstlichen Zentralgewalt entgegen. Sowohl die Untertanen als auch die adlige Führungsschicht lösten einen umfassenden Prozess des Aushandelns zwischen ihnen und dem Monarchen aus.[24]

Herrschaft wird als eine soziale Praxis verstanden[25], in der gleichwohl nur geherrscht werden konnte, wenn die Untertanen sich beherrschen ließen und in der - um Herrschaft zu sichern - Kompromisse geschlossen wurden und das „alte Recht“, an das sich sogar die Monarchen hielten, durchaus noch seine Geltung hatte. Allein diese Erkenntnisse bringen das Konstrukt des Absolutismus zu Fall. Anhand von Supplikationen, Gerichtsprozessen, Bekanntmachungen, Konflikten oder auch Kirchen- und Landesvisitationen lassen sich herrschaftliche Praktiken erkennen, die alles andere darstellen, als eine Herrschaftsform, die vorgibt, absolut zu sein.

Letztlich kann durch die Bezeichnung „Absolutismus“ nicht rückwirkend eine Epoche in der Frühen Neuzeit bezeichnet werden, die geprägt war durch Herrschaft sowie Staats- und Staatenbildung. Dies würde den Blick auf die Eigenheiten dieser Epoche verstellen und dazu verführen, die frühneuzeitlichen Herrschaftserscheinungen als einen Teil einer geradlinigen Entwicklung, hin zu einem modernen Staat, zu beschreiben.[26]

3 Brandenburg im 18. Jahrhundert

Obschon im vorherigen Kapitel beschrieben worden ist, dass der Begriff „Absolutismus“ nicht dem gerecht wird, was er versucht zu umschreiben, muss konstatiert werden, dass die brandenburgisch-preußische Geschichte des 18. Jahrhunderts eng mit der Begrifflichkeit „aufgeklärter Absolutismus“ verbunden ist. In älteren, aber auch neueren Handbüchern zur Historie Brandenburg/Preußens erfährt der Leser viel über Friedrich II. und seinen „aufgeklärten Absolutismus“.[27] Dabei werden dem Rezipienten mindestens zwei wesentliche Sachverhalte vorenthalten: Zum einen die oben beschrieben Kritik am „Absolutismus“, die für ganz Europa zutrifft und somit Brandenburg/Preußen nicht ausklammert, und zum anderen, dass der Begriff „aufgeklärter Absolutismus“ ein Oxymoron darstellt, denn der Begriff des „aufgeklärten Absolutismus“ vereint im engeren Sinne zwei sich ausschließende bzw. widersprüchliche Worte miteinander.[28]

Das Brandenburg des 18. Jahrhunderts ist stark verbunden mit den preußischen Königen, denn in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ging die Kurmark nach und nach in Preußen auf.[29] Mit Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. von Preußen waren es zwei bedeutende Herrscherpersönlichkeiten, die, so unterschiedlich sie waren, dasselbe Ziel verfolgten: Preußen zu einer europäischen Großmacht zu machen.[30]

Nachdem 1713 Friedrich I. König in Preußen verstarb, trat sein Sohn Friedrich Wilhelm I. ein schweres Erbe an. Mit seiner Thronbesteigung übernahm er ein prachtvolles Berlin und ein noch so sehr verschuldetes Preußen. Daher nahm Friedrich Wilhelm I. einschneidende Maßnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes vor. Dabei entließ er Beamte, Gelehrte, aber auch Künstler und führte ein bescheidenes Leben am Hofe ein. Seine Sparsamkeit grenzte zuweilen schon an Geiz. Er setzte in den Provinzen Kriegs- und Domänenkammern ein, um seinen Anspruch auf absoluten Gehorsam Ausdruck zu verleihen. Diesen unbedingten Gehorsam verlangte Friedrich Wilhelm I. ebenso im preußischen Militärwesen. Dies galt als bestimmendes Element seiner Politik. Das Militär bildete die Grundlage seiner Monarchie und wurde kontinuierlich unter seiner Führung ausgebaut. Diesem Ausbau ordnete der König alle staatlichen Maßnahmen unter. Die Wissenschaft und Wirtschaft des Landes blühte in erster Linie in den Bereichen auf, die eng an das Militär geknüpft waren. Das umfasste beispielsweise die Bereiche der Chirurgie, Tuchmacherei und die Herstellung von militärischer Ausrüstung. Obwohl der Monarch eine besondere Vorliebe für das Militär hatte, was auch die Aufstellung der seiner königlichen Riesengarde beweist, hielt er sich weitgehend aus militärischen Konflikten heraus. Mit seinem Tod 1740 überließ er seinem Sohn Friedrich II. einen konsolidierten und gut funktionierenden Staat, mit einer übermächtigen Armee, wodurch Friedrich II. in die Lage versetzt wurde, dominierend in die europäische Politik einzugreifen.[31]

Unter dem musisch begabten und aufgeschlossen Friedrich II., der sehr unter der harten Erziehung seines Vaters gelitten hatte, wurde das Militär in den drei Schlesischen Kriegen (1756 – 1763) eingesetzt. Diese Kriege führten zu viel Not in Brandenburg. Nach der Beendigung des letzten der drei Kriege, dem Siebenjährigen Krieg, war die Kurmark erschöpft und wirtschaftlich ausgelaugt, die Einwohnerzahlen waren stark gesunken. Friedrich setzte nun die Aktivitäten seines Vaters fort und ergriff Maßnahmen, die Brandenburg verhelfen sollten, innerlich zu gedeihen.[32] Wenngleich die Produktionsschwerpunkte noch immer auf dem Militär und dem Hof lagen, so gewann bei den Manufakturen der Massenbedarf auch zunehmend an Bedeutung. Weitere Bedeutung hatte der Ausbau des Kanalnetzes, die Urbarmachung von unerschlossenen Landesteilen sowie die Ansiedlung ausländischer Zuwanderer.[33] Er förderte Wissenschaft, Kunst und Bildung nachhaltig. Preußen wuchs beträchtlich bis zum Ende der Regierungszeit Friedrich II.

Nach seinem Tod im Jahr 1786 stagnierte die preußische Entwicklung zusehends. Sein Nachfolger Friedrich Wilhelm II. distanzierte sich von den bisher gültigen Grundsätzen der Toleranz. Die preußischen Truppen wurden zu den Interventionskriegen gegen das revolutionäre Frankreich herangezogen und die Niederlage der Truppen gegen die Armee Napoleons in der Schlacht bei Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 besiegelte vorerst den Untergang Preußens.[34]

4 Formen der Kommunikation

Gerade weil die Kommunikation verschiedene Zugriffsoptionen bietet, gibt es eine Vielzahl an Kommunikationsformen. In den nachfolgenden Betrachtungen sollen einige von ihnen Beachtung finden und etwas näher beleuchtet werden. Hierbei stellt die Auswahl der Formen eine subjektive Auswahl dar und ist nicht zu verstehen als eine Rangfolge der Relevanz oder gar der Häufigkeit ihrer Erscheinung.

Prinzipiell lassen sich nach Ursula Löffler vier gegenüberstehende Begriffspaare bilden.[35] Als erstes: schriftlich vs. mündlich, wobei die Verschriftlichung auf der Amtsebene oder im Dorf durch den Pfarrer bzw. Schulmeister stattfand und die übrigen Bestandteile der Kommunikation mündlich produziert und weitergegeben wurden. Es muss davon ausgegangen werden, dass im frühneuzeitlichen Dorf die mündliche Kommunikation dominierte. Das führt zu dem oben schon angeführten Forschungsproblem, da dazu dem Historiker keinerlei Quellen zur Verfügung stehen. Als zweites Paar nennt Löffler: offiziell vs. informell. Hier ist der Weg des Informationsaustausches gemeint, welcher einen offiziellen Charakter besitzt, indem z. B. über den Instanzenweg vom Untertanen zum Amtmann eine Supplik den Landesherrn erreicht. Dem gegenüber steht der informelle Weg, auf dem die Supplikation vorbei am Amtmann direkt an den Landesherrn geschickt wurde. Das heißt, dass Informationen von Unten nach Oben durchaus den Instanzenweg umgingen. Im Gegensatz dazu werden Botschaften von Oben nach Unten selten den Instanzenweg verlassen haben. Als drittes Paar bildet Löffler: freiwillig vs. weisungsgebunden. Löffler geht davon aus, dass Handeln im Staatsinteresse von Weisungen und Befehlen geprägt war. Der Antagonist hierzu ist die Initiative der Untertanen aus einer persönlichen oder gemeinschaftlichen Betroffenheit heraus. Beim letzten Paar konkurrieren direkt vs. indirekt: Die frühneuzeitliche Verwaltung hatte eindeutige Interaktionswege, in der eine Meldung durchaus mehrere Behörden durchlief, aber immer in derselben Struktur verblieb. Dagegen bestand die Kommunikation mit den Untertanen aus einer vermittelnden Kommunikation, d. h. sie erfolgte mittels eines Mediums wie z. B. dem Pfarrer oder dörflichen Amtsträger.

4.1 Supplikationen

Oftmals supplizierten dörfliche Unterbediente im Auftrag der Gemeinde gegen unbefriedigende Situationen. So gingen u. a. auch mehrmals die Schulzen und Bauernmeister von Colbitz im Amt Wolmirstedt zwischen 1652 und 1674 gegen den Amtmann und das Kloster vor, um ihre Rechte in Bezug auf die Steuerfreiheit beim Bier zu verteidigen.[36] Oder in Stendal beschwerten sich die Bewohner beim Kriegs- und Steuerrat Cramer über die Offiziere und beweibten Unteroffiziere, welchen Betten und Holz zur Verfügung gestellt wurden, diese jedoch nicht bezahlt worden sind und somit die Stadtkasse arg belasteten. Ein Vermerk neben dieser Beschwerde fordert dazu auf, den Soldaten klar zu machen, dass sie für die Bezahlung aufzukommen hätten.[37] Auch beklagten sich die Brauer in Stendal „daß das Holtz von Tage zu Tage im Preyß steige, und der Landmann kein Bier holete, indem er kein Geld habe“, was u. a. auf die Missernte im letzten Jahr zurückzuführen sei.[38] Die Möglichkeit der Bittschrift über die Bereisungsprotokolle scheint eine gewollte Form zu sein, denn nicht nur, dass nach solchen Problemen gefragt wurde, sondern in unmittelbar nachfolgenden Untersuchungspunkten wurde nach Vorschlägen für Auswege aus diesen Situationen gesucht. So heißt es beispielsweise bei Punkt 28 der Untersuchung: „Welchergestalt solches zu remedieren?“ oder bei Punkt 83.: „Ob sonst bey dem Rath-Hauße einige Mängel und Gebrechen angemerkt wurden, und wie solche zu remedieren?[39] Diese Fragen zeigen auf, dass der Obrigkeit wohl schon in einem bestimmten Maß daran gelegen war, Missstände abzuschaffen, indem mitunter Vorschläge angehört wurden und evtl. zu Gunsten der Bittsteller entschieden worden war. Allein dieser Punkt deutet auf eine Herrschaft hin, die auszuhandeln war und widerspricht dem Dogma des allein entscheidenden Souveräns.

Auch wenn Supplikationen nicht immer zum Erfolg führten, so konnten sie dennoch die Obrigkeit in einen intensiven Schriftwechsel verwickeln und zumindest die Entscheidungen, soweit sie gegen den oder die Bittsteller fielen, hinauszögern.[40] Andersherum konnte das Supplizieren auch riskant sein. Es geschah ebenso, dass die Bittsteller u. a. wegen einer ungebührlichen Supplikation ins Verhör genommen wurden. Im Normalfall jedoch war die Supplikation kein riskantes Unterfangen, vielmehr eine alltägliche Erscheinung[41], welche standardisiert und formalisiert war.[42]

Die Supplikation lässt sich in der Forschung in mindestens zwei Richtungen untersuchen; zum einen lassen sich Selbstzeugnisse und Selbstdarstellungen frühneuzeitlicher Untertanen erforschen und zum anderen erhält der Forscher Einblick in die Interessenwelt von Gemeinde und Untertanen.[43] Als Medium fungierten hier oftmals die Amtsträger. Sie kannten durch ihre teilweise lange Tätigkeit die Kommunikationswege und nutzten diese auch zum Schutz der gemeindlichen Interessen. Bei der Supplikation - also bei der freiwilligen Kommunikation von Unten nach Oben - erwiesen sich die Unterbedienten als Sprachrohr der Gemeinde.[44]

4.2 Bekanntmachungen

Die Frühe Neuzeit definiert sich u. a. über die beginnende Herausbildung des modernen Staates. Dazu gehörte es, eine „gute Ordnung und Policey“[45] durchzusetzen. Diese Verordnungen sollten den Alltag der Bevölkerung regulieren. Dabei standen die Gemeinden als unterste Instanz in der sich entwickelnden Verwaltung zur Verkündung obrigkeitlicher Erlasse zur Verfügung.[46] Exemplare der Regierungsblätter wurden an alle Gemeinden versendet und dort ihren Adressaten kundgetan. Die Empfänger waren dabei nicht nur die Untertanen allein, sondern ebenfalls die Amtsträger, die dafür sorgen sollten, dass diese Forderungen durchgesetzt würden. So wird z. B. in Stendal die königlich approbierte Feuerordnung „jährlich 2 mahl öffentlich verlesen, und denen Bürgern ein Exemplar gegeben.“[47]

Die Bekanntmachung erfolgte in aller Regel mündlich. Nicht selten ist zu erkennen, dass dieser Form der Bekanntmachung die Zuhörer fehlten. Aber auch eine mangelnde Disziplin der Verkünder selbst wurde kritisiert.[48] Daher ist es nachvollziehbar, dass z. B. bei den Bereisungen der Altmark durch den Kriegsrat Cramer untersucht worden war, ob die Brauerei-, Schau und Feuerordnungen ordnungsgemäß vorhanden waren, vorgelesen und ihnen nicht zuwider gehandelt wurden.[49] Ein weiteres Problem der Bekanntmachung stellt die unterschiedliche Praktizierung selbiger dar. Obwohl gesetzliche Reglungen erlassen wurden, die anordneten, wie und wann die Verkündung zu erfolgen habe, gab es wohl - bis auf wenige Ausnahmen wie bei den Untersuchungspunkten der Bereisungsprotokolle der Altmark - keine Kontrollen hierzu. Die am meisten geeigneten Termine für die Kundmachung neuer Verordnungen waren der Sonntagsgottesdienst oder die Gemeindeversammlung.[50]

Der mündlichen Bekanntmachung steht die Verschriftlichung in der Verwaltung entgegen. Wie oben erwähnt (Kap. 3), bildet hier das Paar schriftlich vs. mündlich ein zusammenhängendes Konstrukt und beeinflusst sich wechselseitig. Wird durch die Schriftlichkeit die Möglichkeit geboten, Informationen sicher und dauerhaft aufzubewahren, bildet die mündliche Verkündung dahingehend keine Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Um die mündliche Bekanntmachung zu sichern, bedurfte es eines kompetenten Kommunikationspartners, der gleichwohl über Eigenschaften, die über die einfache Schreib- und Lesefähigkeit hinausgingen, verfügen sollte.[51] Auch hier wurde - wie bei der Supplikation - sowohl der Pfarrer als auch der Amtsträger genutzt. Die theoretischen Ansätze eines Systems, welches die Bevölkerung mit Informationen versorgte, waren vorhanden, obschon die praktische Realisierung einige Defizite aufwies. Einerseits wurden die Nachrichten immer wieder von Unbefugten vorher gelesen und andererseits muss konstatiert werden, dass die mündliche Verkündung oft nur schlecht oder gar nicht durchgeführt wurde.[52] Abgesehen davon fehlten, wie oben bereits beschrieben, häufig die Rezipienten oder die Bauern schickten ihre jugendlichen, unverständigen Söhne.[53] Dieses Verhalten kann als eine Form der Verweigerung der [dörflichen] Gesellschaft gegenüber den obrigkeitlichen Erlassen verstanden werden. Die Gemeinde sah im Überbringer der Nachrichten eine Personifikation der Obrigkeit und machte selbigen für die vielen neuen Gesetze verantwortlich.[54] Um eventuellen Konflikten aus dem Weg zu gehen, unterließen zuweilen die Unterbedienten die Bekanntmachungen nach dem Sonntagsgottesdienst oder im Krug. Die Versuche - die Amtsträger, welche die Bekanntmachung unterließen sowie die Untertanen, welche der Verkündung fernblieben, durch Geldbußen zu bestrafen - führten nicht zum Erfolg.[55] Der Unterbediente musste darauf bedacht sein, seine Glaubwürdigkeit nach Oben und Unten nicht zu verlieren. Denn der Verlust jener Glaubwürdigkeit würde den beiderseitigen Informationsfluss im Dorf unterbrechen und somit die duale Funktion des Unterbedienten einschränken.[56] Ein Aushandeln und Kontrollieren würde um ein Vielfaches schwerer, bei einem Verlust der Glaubwürdigkeit.

4.3 Dörfliche Konflikte

Wenn Kommunikation nicht nur als verbale und schriftliche Interaktion zwischen zwei oder mehreren Parteien, sondern als soziale Praxis verstanden wird, so ist davon auszugehen, dass dieser Terminus geeignet erscheint, die unterschiedlichen Facetten des menschlichen Zusammenlebens unter den verschiedensten Bedingungen zu charakterisieren. Somit müssen auch die dörflichen Konflikte als eine Form der Kommunikation anerkannt werden. Die Visitation - aber auch die Bekanntmachung neuer Informationen der Obrigkeit in Form von Erlassen - sowie die Verordnungen, konnte zu verschiedensten Formen des Konfliktes führen. Gewalt, Konflikte und Kommunikation sind eng miteinander verwoben, indem der Konflikt als ein gestörter Kommunikations- und Interaktionsprozess verstanden werden kann und Gewalt - die nicht zwangsläufig zum Abbruch der Kommunikation führen musste - eine Form des Konfliktaustrages war.[57] Im Rahmen der Forschung lassen sich zwei grundsätzliche Arten von Konflikten unterscheiden. Erstens: die Kollektivkonflikte, die von zwei oder mehreren Parteien aus z. B. politischen, konfessionellen oder wirtschaftlichen Gründen geführt wurden. Zweitens: die Individualkonflikte, bei denen zwei Personen oder Familien aus ähnlichen Gründen aneinander gerieten.[58] Letztere bildeten dabei den größten Teil der Konflikte. Eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an verbalen und körperlichen Delikten geschah im Krug oder auf Festen wie z. B. bei Taufen oder Hochzeiten.[59] Allerdings kann keineswegs von wilden Gelagen gesprochen werden; sondern im Gegenteil waren diese Zusammenkünfte durch und durch von Ritualen und Vorschriften geprägt.[60] Es ist wohl auch auf das in Mengen ausgeschenkte Bier zurückzuführen, welches vielen Teilnehmern die Zunge lockerte und somit die Grundlage für die Verbalkonflikte lieferte.[61]

Rainer Walz geht davon aus, dass der hohe Anteil an Verbaldelikten ein Hinweis darauf sein könnte, dass den Streitereien oft ein höherer Stellenwert beigemessen wurde, als dem eigentlichen Streitgrund. Daher beschreibt er die dörfliche Kultur der Frühen Neuzeit als eine ausgeprägte agonale Kultur, die sehr die Dominanz der Ehre betonte.[62] So konnten z. B. nicht eingehaltene Eheversprechen, außereheliche Schwangerschaften, schlechtes Verhalten, sexuelle Verfehlungen u. ä. zum Verlust der Ehre führen. Neben den Ehrverletzungen waren es auch Besitzverhältnisse, die zu handfesten Konflikten erwuchsen. Die frühneuzeitliche Dorfgemeinschaft war überaus besitzorientiert. Ein Zugewinn an Besitz für den einen bedeutete damals einen gleichzeitigen Verlust an Besitz für einen anderen.

[...]


[1] BLHA Rep. 2 Nr. S 12 und S 13.

[2] Vgl. dazu Ursula Löffler: Herrschaft als soziale Praxis, in: Markus Meumann, Ralf Pröve (Hg.): Herrschaft in der Frühen Neuzeit. Umrisse eines dynamisch-kommunikativen Prozesses, Münster 2004, S.97; Rudolf Schlögl: Bedingungen dörflicher Kommunikation. Gemeindliche Öffentlichkeit und Visitation im 16. Jahrhundert, in: Werner Rösener: Kommunikation in der Ländlichen Gesellschaft, Göttingen 2000, S. 241.; Alf Lüdtke (Hrsg.): Herrschaft als soziale Praxis. Historische und sozial-antropologische Studien, Göttingen 1991, S. 12 f.

[3] Werke hierzu erschienen u. a. von Andres Blauert/Gerd Schwerhoff (Hg.): Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, Konstanz 2000, oder Magnus Eriksson/ Barbara Krug-Richter (Hg.): Streitkulturen. Gewalt, Konflikt und Kommunikation in der ländlichen Gesellschaft (16.-19. Jahrhundert), Köln, Weimar, Berlin 2003.

[4] Vgl. hierzu Werner Rössner (Hg.): Kommunikation in der ländlichen Gesellschaft, Göttingen 2000; Ursula Löffler: Dörfliche Amtsträger im Staatswerdungsprozess der Frühen Neuzeit. Die Vermittlung von Herrschaft auf dem Lande im Herzogtum Magdeburg, 17. und 18. Jahrhundert, Münster 2005; Markus Meumann, Ralf Pröve (Hg.): Herrschaft in der Frühen Neuzeit. Umrisse eines dynamisch- kommunikativen Prozesses, Münster 2004; Rainer Walz: Agonale Kommunikation im Dorf der Frühen Neuzeit, in: Westfälische Forschungen 42 (1992), S. 215-251.

[5] Michael North: Kommunikation, Handel, Geld und Banken in der Frühen Neuzeit, München 2000, S. 45f.

[6] Ursula Löffler: Kommunikation zwischen Obrigkeit und Untertanen: Zum Aufgabenprofil dörflicher Amtsträger in der Frühen Neuzeit, in: Ralf Pröve/Norbert Winnige (Hg.): Wissen ist Macht. Herrschaft und Kommunikation in Brandenburg-Preußen 1600-1850, Berlin 2001, S. 101.

[7] Vgl. Ralf Pröve: Herrschaft als kommunikativer Prozess: das Beispiel Brandenburg-Preußen, in: Pröve/ Winnige: Wissen, S. 11f.

[8] Vgl. Ursula Löffler: Dörfliche Amtsträger im Staatswerdungsprozess der Frühen Neuzeit. Die Vermittlung von Herrschaft auf dem Lande im Herzogtum Magdeburg, 17. und 18. Jahrhundert, Münster 2005, S. 5; oder dies.: Herrschaft als soziale Praxis zwischen Dorf und Obrigkeit, in: Markus Meumann/Ralf Pröve: Herrschaft in der Frühen Neuzeit. Umrisse eines dynamisch-kommunikativen Prozesses, Münster 2004, S. 97.

[9] Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, Fünfte revidierte Auflage, Tübingen 1976, S. 122.

[10] Ebenda, S. 124.

[11] Vgl. Lüdke: Herrschaft als soziale Praxis, S. 9.

[12] Vgl. Meumann/Pröve: Herrschaft in der Frühen Neuzeit, S. 45.

[13] Vgl. Achim Landwehr: „Normdurchsetzung“ in der Frühen Neuzeit? Kritik eines Begriffs, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 48 (2000), S. 146-162, hier S. 155.

[14] Ebenda, S. 155.

[15] Vgl. Frank Kleinehagenbrock: Herrschaft und Untertanen in der Grafschaft Hohenlohe vor dem Dreißigjährigen Krieg. Die Einführung von Dienstgeldern und die Festlegung von Landsteuern durch die Diensgeld-Assekuration von 1609, in: Meumann/Pröve: Herrschaft in der Frühen Neuzeit, S. 51-78, hier, S. 59f.

[16] Dagmar Freist: Einleitung: Staatsbildung, lokale Herrschaftsprozesse und kultureller Wandel in der Frühen Neuzeit, in: Ronald G. Asch/Dagmar Freist (Hrsg.): Staatsbildung als kultureller Prozess. Strukturwandel und Legitimation von Herrschaft in der Frühen Neuzeit, Köln, Weimar, Wien 2005, S. 1-48, hier S.2.

[17] Vgl. Meumann/Pröve: Herrschaft in der Frühen Neuzeit, S. 46.

[18] Ebenda, S. 47.

[19] Die nicht durch Gesetze eingeschränkte Macht.

[20] Der von den Gesetzen entbundene Fürst.

[21] Vgl. Markus Meumann/Ralf Pröve: Herrschaft in der Frühen Neuzeit. Umrisse eines dynamisch- kommunikativen Prozesses, Münster 2004, S. 29.

[22] Vgl. Ernst Hinrichs: Abschied vom Absolutismus? Eine Antwort auf Nicholas Henshall, in: Ronald G. Asch/Heinz Durchhardt (Hrsg.): Der Absolutismus - ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550-1700), Köln, Weimar, Wien 1996, S. 353-371, hier S. 358.

[23] Ebenda., S. 370.

[24] Freist: Einleitung, in: Asch/Freist (Hrsg.): Staatsbildung, S. 3.

[25] Vgl. dazu Ursula Löffler: Herrschaft als soziale Praxis, in: Meumann, Pröve (Hg.): Herrschaft in der Frühen Neuzeit, S.97.

[26] Freist: Einleitung, in: Asch/Freist (Hrsg.): Staatsbildung, S. 10.

[27] Vgl. hierzu etwa die Schriften von Werner Künzel: Geschichte Brandenburgs, in: Werner Künzel/Werner Rellecke (Hrsg.): Geschichte der deutschen Länder. Entwicklungen und Traditionen vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Münster 2005, S. 121-152, Wolfgang Neugebauer: Zentralprovinz im Absolutismus. Brandenburg im 17. Und 18. Jahrhundert, Berlin 2001.

[28] Angela Borgstedt: Das Zeitalter der Aufklärung, Darmstadt 2004, S. 21.

[29] Künzel: Brandenburg, in: Künzel/Rellecke (Hrsg.): Deutsche Länder, S. 133.

[30] Vgl. Ebenda, S. 134.

[31] Vgl. Künzel: Brandenburg, in: Künzel/Rellecke (Hrsg.): Deutsche Länder, S. 134.

[32] Vgl. Ebenda, S. 135f.

[33] Vgl. Wolfgang Neugebauer: Zentralprvinz im Absolutismus. Brandenburg im 17. und 18. Jahrhundert, Berlin 2001, S. 130f.

[34] Vgl. Künzel: Brandenburg, in: Künzel/Rellecke (Hrsg.): Deutsche Länder, S. 137.

[35] Vgl. Löffler: Kommunikation, in: Pröve/ Winnige: Wissen, S. 105.

[36] Vgl. Löffler: Dörfliche Amtsträger, S. 204f.

[37] BLHA Rep. 2 Nr. S 13.

[38] BLHA Rep. 2 Nr. S 13.

[39] BLHA Rep. 2 Nr. S 12 und S 13.

[40] Vgl. Löffler: Dörfliche Amtsträger, S. 204f.

[41] Vgl. Gerd Schwerhoff: Das Kölner Supplikwesen in der Frühen Neuzeit. Annäherungen an ein Kommunikationsmedium zwischen Untertanen und Obrigkeit, in: Georg Mölich/Gerd Schwerhoff (Hg.): Köln als Kommunikationszentrum. Studien zur frühneuzeitlichen Stadtgeschichte, Köln 2000, S. 473f.

[42] Karl Härtner: Strafverfahren im frühneuzeitlichen Territorialstaat: Inquisition, Entscheidungsfindung, Supplikation, in: Blauert/Schwerhoff (Hg.): Kriminalitätsgeschichte, Konstanz 2000, S. 478.

[43] Vgl. Schwerhoff: Kölner Supplikwesen, in: Mölich/Schwerhoff (Hg.): Köln, S. 474.

[44] Vgl. Löffler: Dörfliche Amtsträger, S. 207.

[45] Vgl. Joachim Eibach: Die Bekanntmachung der Gesetze und Verordnungen in den badischen Gemeinden ab 1803, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 142 (1994), S. 431.

[46] Ebenda, S. 431.

[47] BLHA Rep. 2 Nr. S 13.

[48] Eibach: Bekanntmachung, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 142 (1994), S. 436.

[49] BLHA Rep. 2 Nr. S 13.

[50] Vgl. Ebenda, S. 439, oder Rainer Prass: Die Brieftasche des Pfarrers. Wege der Übermittlung von Informationen in ländliche Kirchengemeinden des Fürstentums Minden, in: Pröve/Winnige: Wissen, S. 75.

[51] Vgl. Prass: Brieftasche, in: Pröve/Winnige: Wissen, S. 71.

[52] Ebenda, S. 78.

[53] Vgl. Löffler: Dörfliche Amtsträger, S. 209.

[54] Vgl. Löffler: Dörfliche Amtsträger, S. 209.

[55] Eibach: Bekanntmachung, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 142 (1994), S. 431.

[56] Vgl. Löffler: Dörfliche Amtsträger, S. 210.

[57] Vgl. Magnus Eriksson/Barbara Krug-Richter (Hg.): Streitkulturen. Gewalt, Konflikt und Kommunikation in der ländlichen Gesellschaft (16.-19. Jahrhundert), S. 6.

[58] Rainer Walz: Agonale Kommunikation im Dorf der Frühen Neuzeit, in: Westfälische Forschungen 42 (1992), S. 218.

[59] Vgl. Ebenda, S. 218, oder auch Gudrun Gersmann: Orte der Kommunikation, Orte der Auseinandersetzung. Konfliktursachen und Konfliktverläufe in der frühneuzeitlichen Dorfgesellschaft, in: Eriksson/Krug-Richter (Hg.): Streitkulturen, S. 250.

[60] Gersmann: Kommunikation, S. 251.

[61] Ebenda, S. 252.

[62] Walz: Agonale Kommunikation, S. 222.

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Aushandeln und kontrollieren - Herrschaftspraxis im Brandenburg des 18. Jahrhunderts
Hochschule
Universität Potsdam  (Philosophische Fakultät - Historisches Institut)
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
80
Katalognummer
V90393
ISBN (eBook)
9783638029810
ISBN (Buch)
9783638928052
Dateigröße
7551 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aushandeln, Herrschaftspraxis, Brandenburg, Jahrhunderts
Arbeit zitieren
Bachelor Mario Kaun (Autor:in), 2007, Aushandeln und kontrollieren - Herrschaftspraxis im Brandenburg des 18. Jahrhunderts , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90393

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