´Justicia est fundamentum regni` - ein juristisches Sprichwort aus der Antike.
Doch erst mal eine funktionierende und unabhängige Rechtssprechung haben. Gerade in jungen Demokratien, so auch in Mittel- und Osteuropa, ist das nicht leicht. Slowenien gehört auch zu den Transformationsländern dieser Region, doch scheint das Land seinen Nachbarn um einiges voraus zu sein. So galt Slowenien, laut Freedom House, schon 1997 mit einem Index von 1.5, als sehr freie Demokratie und konstant lehnen die Slowenen mit 70% die Abschaffung des Parlaments und der politischen Parteien ab. Der sonst noch dominierende Regimekonflikt gilt in Slowenien als überwunden. Ebenso ist eine personelle Kontinuität bei politischen Spitzenämtern zu beobachten.
Doch steht es auch so gut um das slowenische Verfassungsgericht?
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Slowenien
2.1) Chronologie Sloweniens
2.2) Verfassungsgeschichte Sloweniens
3) Verfassungsgerichtsbarkeit
3.1) Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit
3.2) Verfassungsgerichte in Mittel- und Osteuropa (MOE)
4) Der Verfassungsgerichtshof in Slowenien
4.1) Zuständigkeiten
4.2) Aufhebung von Gesetzen oder Verordnungen
4.3) Zusammensetzung und Wahl der Richter des Verfassungsgerichts
4.4) Die innere Organisation
4.5) Verfahren vor dem Verfassungsgericht
4.5.1) Das Kernkraftwerk Krško
4.5.2) Rechtsbeistand in Gerichtsverfahren
4.5.3) Mindestalter für das Richteramt
4.5.4) Staatenlose
4.6) Ombudsmann
5) Schluss und Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Unabhängigkeit und Effizienz der Verfassungsgerichtsbarkeit in Slowenien. Im Zentrum steht die Analyse, ob das Gericht trotz des historischen Erbes und politischer Einflüsse in der Lage ist, als unabhängige Kontrollinstanz zum Schutz der Verfassung und der Menschenrechte zu agieren.
- Verfassungsrechtliche Entwicklung Sloweniens von 1947 bis zur Gegenwart
- Vergleichende Einordnung der slowenischen Verfassungsgerichtsbarkeit im MOE-Raum
- Struktur, Organisation und Zuständigkeiten des slowenischen Verfassungsgerichtshofs
- Analyse ausgewählter Urteile zur Unabhängigkeit und Grundrechtssicherung
Auszug aus dem Buch
4.5.4) Staatenlose
In Folge der Unabhängigkeit und Souveränität Sloweniens, gab es eine Frist zur Beantragung der slowenischen Staatsbürgerschaft, die am 25. Februar 1992 endete. Wer diesen Termin verpasste, wurde aus den Meldelisten gestrichen und verlor sein Aufenthaltsrecht. Zumeist waren dies Bürger, die aus den anderen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens kamen, aber in Slowenien lebten. Ihr Status wurde von der Republik Slowenien zunächst nicht eindeutig gelöst. Diesen Mangel erklärte das Verfassungsgericht Anfang 2003 in einem Urteil (U-l 246/02) für verfassungswidrig, da in Slowenien schließlich die Rechtsstaatlichkeit zu wahren sei. Daher verpflichtete das Verfassungsgericht den Gesetzgeber dazu, den Betroffenen die Staatsbürgerschaft jetzt rückwirkend zu verleihen. Dem Urteil kam die Staatsversammlung im November 2003 nach.
Doch es formierte sich Widerstand gegen diese Entscheidung. Eine Gruppe von etwa 30 Abgeordneten, um den ehemaligen Premier Alojz Peterle, wollte ein Referendum zu diesem ´Problem` abhalten. Das Parlament sprach sich jedoch am 8.12.2003 dagegen aus, worauf hin die Initiatoren vor das Verfassungsgericht zogen. Doch das Gericht schmetterte ihre Klagen mehrmals ab. Zum eine machte das Verfassungsgericht darauf aufmerksam, dass seine Urteile zu befolgen seien (U-ll-3/04) und zum anderen gab es der Staatsversammlung recht, die eine Abhaltung des Referendums versagte, um den Gesetzgebungsprozess nicht zu verzögern (U ll-4/04 und U-ll-5/04).
Zusammenfassung der Kapitel
1) Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Fragestellung nach der Unabhängigkeit der slowenischen Rechtssprechung innerhalb der jungen Demokratie.
2) Slowenien: Das Kapitel bietet einen historischen Überblick, von der Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen bis zur Unabhängigkeitserklärung 1991.
3) Verfassungsgerichtsbarkeit: Es werden die theoretischen Grundlagen der Verfassungsgerichtsbarkeit beleuchtet, insbesondere das Kelsen’sche Modell und dessen Verbreitung in Mittel- und Osteuropa.
4) Der Verfassungsgerichtshof in Slowenien: Dieser Hauptteil beschreibt detailliert die Zuständigkeiten, Organisation, Wahlprozesse sowie die konkrete Spruchpraxis des slowenischen Verfassungsgerichts.
5) Schluss und Bewertung: Das Fazit kommt zu dem Ergebnis, dass die slowenische Verfassungsgerichtsbarkeit heute effizient und unabhängig arbeitet, auch wenn sie anfangs politisch aktiv war.
Schlüsselwörter
Verfassungsgerichtsbarkeit, Slowenien, Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit, Verfassung, Menschenrechte, Normenkontrolle, Transformation, Verfassungsbeschwerde, Staatsbürgerschaft, Gewaltenteilung, Demokratisierung, Rechtssprechung, Ombudsmann, Gesetzesaufhebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Struktur, die Geschichte und die praktische Wirksamkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Slowenien.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten zählen die historische Verfassungsentwicklung des Landes, die Organisation des Verfassungsgerichtshofs und dessen Rolle bei der Absicherung demokratischer Prozesse.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, ob das slowenische Verfassungsgericht eine tatsächlich unabhängige Rechtssprechung ausübt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine politikwissenschaftliche und rechtshistorische Analyse, ergänzt durch eine Untersuchung relevanter Urteile und aktueller Fallbeispiele.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Kompetenzen, der Richterwahl, der internen Organisation sowie der Prozessführung des Verfassungsgerichtshofs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Verfassungsgerichtsbarkeit, Rechtsstaatlichkeit, Transformation und unabhängige Justiz in Slowenien beschreiben.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Verfassungsgerichts im Fall der Staatenlosen?
Sie wertet das Urteil als Indiz für die richterliche Unabhängigkeit, da das Gericht entgegen der damaligen öffentlichen Meinung zugunsten der Betroffenen entschied.
Welche Funktion hat der Ombudsmann in Slowenien?
Der Ombudsmann fungiert als „Hüter der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, der unabhängig Ermittlungen anstellen und Empfehlungen aussprechen kann.
- Quote paper
- Petra Dutt (Author), 2004, Verfassungsgerichtsbarkeit in Slowenien - Unabhängige Rechtssprechung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90508