Verfassungsgerichtsbarkeit in Slowenien - Unabhängige Rechtssprechung?


Term Paper, 2004

15 Pages


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Gliederung

1) Einleitung

2) Slowenien
2.1) Chronologie Sloweniens
2.2) Verfassungsgeschichte Sloweniens

3) Verfassungsgerichtsbarkeit
3.1) Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit
3.2) Verfassungsgerichte in Mittel- und Osteuropa (MOE)

4) Der Verfassungsgerichtshof in Slowenien
4.1) Zuständigkeiten
4.2) Aufhebung von Gesetzen oder Verordnungen
4.3) Zusammensetzung und Wahl der Richter des Verfassungsgerichts
4.4) Die innere Organisation
4.5) Verfahren vor dem Verfassungsgericht
4.5.1) Das Kernkraftwerk Krško
4.5.2) Rechtsbeistand in Gerichtsverfahren
4.5.3) Mindestalter für das Richteramt
4.5.4) Staatenlose
4.6) Ombudsmann

5) Schluss und Bewertung

6) Literatur- und Quellenverzeichnis

1) Einleitung

´Justicia est fundamentum regni` - ein juristisches Sprichwort aus der Antike. Doch erst mal eine funktionierende und unabhängige Rechtssprechung haben. Gerade in jungen Demokratien, so auch in Mittel- und Osteuropa, ist das nicht leicht. Slowenien gehört auch zu den Transformationsländern dieser Region, doch scheint das Land seinen Nachbarn um einiges voraus zu sein. So galt Slowenien, laut Freedom House, schon 1997 mit einem Index von 1.5, als sehr freie Demokratie[1] und konstant lehnen die Slowenen mit 70% die Abschaffung des Parlaments und der politischen Parteien ab[2]. Der sonst noch dominierende Regimekonflikt gilt in Slowenien als überwunden. Ebenso ist eine personelle Kontinuität bei politischen Spitzenämtern zu beobachten[3].

Doch steht es auch so gut um das slowenische Verfassungsgericht? Mit dieser Arbeit versuche ich eine Antwort auf diese Frage zu finden. Im ersten Kapitel meiner Arbeit gehe ich zunächst auf die Geschichte Sloweniens, auch verfassungsrechtlich ein. Im nächsten Abschnitt beschreibe ich kurz die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit und ihre Verbreitung in Mittel- und Osteuropa. Im Anschluss stelle ich das slowenische Verfassungsgericht, seine Zuständigkeiten, seine Zusammensetzung, seine innere Organisation, sowie einige Urteile vor.

2) Slowenien

Das Gebiet des heutigen Sloweniens liegt, dank seiner geographisch günstigen Lage, am Schnittpunkt verschiedener Handels- und Kulturwege zwischen Nord und Süd, Ost und West. Die Nation hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich.

2.1) Chronologie Sloweniens

Am 29. Oktober 1918 war es soweit, in Zagreb wurde das ´Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen` gegründet (ab 1929 ´Königreich Jugoslawien`). Für die Slowenen bedeutete es das Ende der gefühlten Sklaverei im Habsburger Kaiserreich[4].

Durch die Folgen des 2. Weltkriegs zerfällt das Königreich und ab 1941 entwickelte sich eine Befreiungsfront des slowenischen Volkes, in der die Kommunistische Partei die Kontrolle übernahm und das Unternehmen zur sozialistischen Revolution umfunktionierte. Im Herbst 1943 fiel dann der Beschluss, Slowenien in das neue Jugoslawien mit einzubeziehen. Ende 1945 erfolgte die Gründung der ´Föderativen Volksrepublik Jugoslawien` (FLRJ), mit Slowenien als Bundeseinheit. 1948 kommt es zum Bruch mit der Sowjetunion[5]. 1963 wurden neue Verfassungen verabschiedet und es folgte die Umbenennung in ´Sozialistische Föderale Republik Jugoslawien` (SFRJ), Slowenien wird zur ´Sozialistischen Republik Slowenien` und ist der am stärksten zum Westen hin orientierte Teilstaat. Es kommt hier zu einer schnellen wirtschaftlichen Entwicklung. Vor allem in den 1950er Jahren gehen die Slowenen weg von der Landwirtschaft hin zur Industrialisierung. 1965/66 wurden Wirtschaftreformen und die wirtschaftliche Dezentralisierung der Teilrepublik beschlossen[6]. 1980 stirbt Tito, der jugoslawische Staatschef.. Die Forderungen nach Unabhängigkeit in Slowenien werden immer lauter. Ab 1987 veröffentlichen Intellektuelle in der „Nova revija“ (Neue Rückschau) Artikel, in denen sie eben diese fordern. Sie werden dabei von der slowenischen Regierung unterstützt[7]. Am 7. Dezember 1989 schließen sich die slowenischen Oppositionsparteien zum Wahlbündnis ´Demos` zusammen und im Januar 1990 tritt Slowenien aus dem Bund der Kommunisten aus. Somit war der Weg frei für die ersten freien Wahlen am 8. April 1990, bei denen ´Demos` einen deutlichen Sieg (54%) davontrug[8]. Das Referendum zur Unabhängigkeit wurde am 23. Dezember 1990 abgehalten, genau ein Jahr vor Verabschiedung der neuen Verfassung. In diesem Referendum sprachen sich, bei einer rekordverdächtigen Beteiligung von fast 93%, über 88% der Slowenen für die Unabhängigkeit aus[9]. Die Unabhängigkeit erklärte die Republik am 25. Juni 1991 und sie hatte einen Angriff der jugoslawischen Volksarmee zur Folge, der aber von den Slowenen erfolgreich abgewehrt wurde. Schon nach zehn Tagen wurde ein Waffenstillstand unterzeichnet[10].

2.2) Verfassungsgeschichte Sloweniens

Die ´Volksrepublik Slowenien` erhielt ihre erste Verfassung 1947, die auf der Grundlage der jugoslawischen Verfassung von 1946 ausgearbeitet wurde. Hauptaussage der damaligen Verfassung war die einheitliche Staatsgewalt und der demokratische Zentralismus.

Agrarreformen wurden umgesetzt, Privateigentum verstaatlicht und die Staatsgewalt in den Organen der Kommunistischen Partei Jugoslawiens konzentriert. Es gab Racheakte gegen Kollaborateure, Repressionen gegen Regimekritiker und die Einschränkung der Glaubensfreiheit. Doch schon 1948 kam es zum Bruch zwischen Tito und der UdSSR und es begannen Tendenzen der Dezentralisierung und Selbstverwaltung der Teilrepubliken der Föderation[11].

Nach der Verfassung von 1947 war das höchste Staatsorgan die Volksversammlung, die nur unregelmäßig zusammentraf, mit dem Präsidium. Zusammen bildeten sie das Staatsoberhaupt und kontrollierten die Regierung. 1953 wurde in Slowenien ein Verfassungsgesetz erlassen, indem festgeschrieben wurde, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (!), die Staatsordnung auf dem Gesellschaftseigentum der Produktionsmittel, sowie der Arbeiterselbstverwaltung und der Selbstverwaltung der lokalen Gemeinschaften basiere. Die Volksversammlung blieb weiterhin die zentrale politische Institution, jedoch wurden dazu noch der ´Rat der Republik` und der ´Rat der Arbeiter` eingeführt. Abgeschafft wurden dagegen die Regierung und das Präsidium. Ihre Funktionen wurden an die Volksversammlung übertragen[12].

1963 wurden in Jugoslawien und den Teilrepubliken neue Verfassungen verabschiedet, was eine endgültige Niederlage für die großserbischen Bestrebungen bedeutete. Diese neue Verfassung bildete in Slowenien die Basis für tief greifende Wirtschaftsreformen hin zur Marktwirtschaft. Außerdem stärkte sie die Stellung der Teilrepublik gegenüber der Zentralgewalt in Belgrad. Und als erster sozialistischer Staat führte die Föderation damit auch die Verfassungsgerichtsbarkeit ein[13].

1974 wurde wieder eine neue Verfassung verabschiedet, die konföderale Elemente enthielt. Slowenien erhielt einen neuen Status im Verbund und Zuständigkeiten bei der Verteidigung und der Außen- und Geldpolitik. Änderungen der Verfassung der Föderation waren von nun an nur noch mit Zustimmung der Teilrepubliken möglich. Die slowenische Verfassung untermauerte die Souveränität der slowenischen Nation und die Staatlichkeit Sloweniens und legte die integrale Selbstverwaltung fest, d.h. lokale Gemeinschaften bekamen eigene Zuständigkeiten und der Bund der Kommunisten verlor an Einfluss. Als 1987 Milošević die Führung des Bundes der Kommunisten übernahm, trat er für Zentralisierung und gegen weitere Verfassungsänderungen ein. In Slowenien kam es dann 1990 dennoch zu einer Verfassungsänderung, unter anderem wurde das „Sozialistisch“ vor ´Republik Slowenien` getilgt, um Gegenposition zu Belgrad zu beziehen. Diese geänderte Verfassung war bis zur Verabschiedung einer gänzlich neuen, Ende 1991, in Kraft[14].

[...]


[1] Vgl. Diamon, Larry: Developing Democracy, Toward Consolidation; London 1999; S. 279.

[2] Vgl. Ebd.

[3] Vgl. Ismayr, Wolfgang: Die politischen Systeme der EU-Beitrittsländer im Vergleich; in: Aus Politik und Zeitgeschichte B5-6/2004; S. 12f.

[4] Vgl. Prunk, Janko Dr.: A brief history of Slovenia, Historical background of the republic of Slovenia; Ljubljana 1994; S. 47.

[5] Vgl. Ebd. S. 59-65.

[6] Vgl. Ebd. S. 68f.

[7] Vgl. Prunk, Janko Dr.: The Origins of an Independent Slovenia; in: Fink-Hafner, Danica/Robbins, John R.: Making a new nation: The formation of Slovenia; Gateshead 1997; S. 28.

[8] Vgl. Prunk, Jank Dr.: The Origins of an Independant Slovenia; S. 29.

[9] Vgl. Lukšič, Igor: Das politische System Sloweniens; in: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen Systeme Osteuropas; Opladen 2002; S. 607.

[10] Vgl. Prunk, Janko Dr.: The Origins of an Independent Slovenia; S. 29f.

[11] Vg. Lukšič, Igor: Das politische System Sloweniens; S. 604f.

[12] Vgl. Ebd. S. 605.

[13] Vgl. Lukšič, Igor: Das politische System Sloweniens. S. 605.

[14] Vgl.Ebd. S. 605f.

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Verfassungsgerichtsbarkeit in Slowenien - Unabhängige Rechtssprechung?
College
University of Regensburg
Author
Year
2004
Pages
15
Catalog Number
V90508
ISBN (eBook)
9783638045414
ISBN (Book)
9783638941341
File size
445 KB
Language
German
Notes
16 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 8 Internetquellen.
Keywords
Verfassungsgerichtsbarkeit, Slowenien, Unabhängige, Rechtssprechung
Quote paper
Petra Dutt (Author), 2004, Verfassungsgerichtsbarkeit in Slowenien - Unabhängige Rechtssprechung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90508

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