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Konkordate – Vertragsform der Zukunft?

Title: Konkordate – Vertragsform der Zukunft?

Term Paper (Advanced seminar) , 2007 , 13 Pages , Grade: 2

Autor:in: David Liebelt (Author)

Theology - Practical Theology
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1919 wurde die Separation von Staat und Kirche eingeführt. Jedoch kam es durch eine allzu ‚harmonische Trennung‘ in Deutschland zu einem ‚hinkenden Verhältnis‘ - das heißt, dass es nie eine vollständige Trennung gab: Der Staat zieht weiterhin die Kirchensteuer ein, christliche Feiertage werden gesetzmäßig abgesichert und es werden – seit Mauerfall und Osterweiterung vermehrt – bilaterale Verträge mit der katholischen Kirche, so genannte Konkordate, geschlossen, die „(…) in der Bundesrepublik faktisch eine herausgehobene Bedeutung haben. Es gibt keine anderen wichtigen gesellschaftlichen Organisationen, mit denen der Staat derartige Vereinbarungen in oft feierlicher Form trifft, als nur die Religionsgemeinschaften.“ Solche Vereinbarungen haben in Deutschland die Besonderheit, dass sie von den einzelnen Ländern ohne Zustimmung des Bundes getroffen werden dürfen. Die Frage der Seminararbeit ist nun diese: Haben Konkordate eine Zukunft? Diese Frage ist allgemein gestellt und soll auch im Allgemeinen behandelt werden. Es geht also nicht allein um ein bestimmtes Bundesland oder um ein bestimmtes Konkordat – etwa das Badische. Vielmehr soll die Vertragsform des Konkordats auf Nachhaltigkeit und eventuelle Mängel hin ‚abgeklopft‘ werden. Die Seminararbeit stellt damit die Verschriftlichung des in Sankt Peter gehaltenen Referats dar und wurde mit den in der darauf folgenden Diskussion heraus-gearbeiteten Details erweitert. Weiterhin wurden aus entsprechenden Aufsätzen ausführliche Zitationen hinzugefügt, da das glatte Eis sowohl völkerrechtlicher, als auch kirchenrechtlicher Regelsysteme nicht ohne kompetente Stützen beschritten werden sollte – hier allerdings wurde, mit Rücksicht auf ein gewisses ‚ideologisches‘ Gleichgewicht, vermehrt aus den Schriften des konkordatären Kirchenkritikers Gerhard Czermak quotiert.
Im Einzelnen bemüht sich die Seminararbeit um folgende Probleme:

So soll zuerst nach den Gründen für den Vertragsschluss gefragt werden: Wer profitiert mehr? Die Kirche oder der Staat, oder ist das Verhältnis ausgewogen? Auch soll gefragt werden, ob das Konkordat überhaupt ein Völkerrechtsvertrag ist – als was es sich ja definiert oder, ob es nicht andere Möglichkeiten staatlich-klerikaler vertraglicher Vereinbarungen gibt. Weiterhin soll der innerkirchliche Konkordatsstatus nach dem Zweiten Vatikanum analysiert werden, um dann noch einmal auf das historische Wesen der Konkordate einzugehen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Gründe für den Vertragsschluss

III. Ist das Konkordat überhaupt ein Völkerrechtsvertrag?

IV. Vorwurf der Überflüssigkeit

V. Konkordate nach dem Vatikanischen Konzil?

VI. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Relevanz und Nachhaltigkeit von Konkordaten als vertragliches Instrument zwischen Staat und katholischer Kirche. Ziel ist es, die Motive für solche Vertragsschlüsse zu analysieren, ihre völkerrechtliche Natur zu hinterfragen und zu bewerten, ob das Konkordat angesichts gesellschaftlicher Veränderungen ein zukunftsfähiges Modell darstellt.

  • Rechtliche und politische Legitimation von Konkordaten
  • Analyse des Nutzens für Staat und Kirche
  • Debatte um die Überflüssigkeit von Staatskirchenverträgen
  • Auswirkungen des Zweiten Vatikanischen Konzils auf das Konkordatswesen
  • Spannungsfeld zwischen priviligierter Stellung der Kirchen und staatlicher Neutralität

Auszug aus dem Buch

IV. Vorwurf der Überflüssigkeit

Mag das Konkordat auch in seinem Rechtscharakter eine feste Größe im Regelwerk vertraglicher Vereinbarungen sein, ist doch festzustellen, dass die schiere Masse an derartigen Einzelkontrakten gerade in Deutschland ungewöhnlich ist, denn: „In keinem Staat der Welt ist in der Gegenwart das Staatskirchenvertragsrecht in so starkem Maße ausgebaut wie in der Bundesrepublik Deutschland.“ Darum auch lassen viele Spezialisten gegen die Konkordate Bedenken - zumindest in gewisser Beziehung – gelten, oder melden trotz erkennbarer Sympathie für eine Modernisierung des Vertragsrechts ernsthafte grundsätzliche Bedenken an, ob das Instrument des Staatskirchenvertrags angesichts der religionssoziologischen Veränderungen (Fehlen bzw. Schwinden des volkskirchlichen Charakters der Großkirchen) wirklich ein zukunftsträchtiges Modell sein kann: „Schlechthin überflüssig sind in einem Land wie der Bundesrepublik mit größtmöglicher Religionsfreiheit Vereinbarungen, die nur die zahlreichen religionsrechtlichen Garantien des GG oder auch sonstigen Bundesrechts z.T. wörtlich zu wiederholen. Notwendig sind Regelungen im Bereich der vom GG etablierten Gemeinsamkeiten (deren Ausmaß freilich sehr streitig ist). So bedarf es der Absprachen über den Einsatz und die Bezahlung der im staatlichen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrer und die Art und Weise der Zulassung zur Militär- und Anstaltsseelsorge - nur diese ist durch den Verfassungstext garantiert - im einzelnen. Damit ist aber nicht gesagt, daß die konsentierten Regelungen in Form eines Vertragsgesetzes erfolgen müssen, und vielfach geschieht das auch - zweckmäßigerweise - in Form von Verwaltungsabkommen, die als öffentlich-rechtliche Verträge einzustufen sind. Die Ablösung von Staatsleistungen z.B. kann aber nur per Parlamentsgesetz erfolgen (Art. 138 S.1 WRV).“

Es wird aber auch die Auffassung vertreten, Staat-Kirche-Verträge dürften keinesfalls darauf abzielen, den staatlichen Gesetzgeber für die Zukunft zu binden, da dies gegen den ordre public der demokratischen Staatsordnung verstoße: „In Zeiten und Rechtsordnungen, die keine umfassende Religionsfreiheit auf der Basis der institutionellen Trennung von Staat und Religion garantieren, können Verträge einen gewissen Schutz vor staatlichen Übergriffen bieten. In unfreiheitlichen Systemen besteht eine besondere Gefahr der Instrumentalisierung der Verträge zur Systemstabilisierung und der Benachteiligung von religiösen Minderheiten.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik der Konkordate ein und hinterfragt deren Bedeutung und Zukunftsperspektive im Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland.

II. Gründe für den Vertragsschluss: Dieses Kapitel beleuchtet die Motive hinter Konkordatsabschlüssen, insbesondere die Absicht, die Nähe zwischen Staat und Kirche zu festigen und beiderseitige Vorteile zu sichern.

III. Ist das Konkordat überhaupt ein Völkerrechtsvertrag?: Es erfolgt eine juristische Auseinandersetzung mit der völkerrechtlichen Natur von Konkordaten und den verschiedenen Theorien zu deren Rechtscharakter.

IV. Vorwurf der Überflüssigkeit: Hier wird die Kritik an der hohen Dichte von Staatskirchenverträgen in Deutschland thematisiert und deren Notwendigkeit im Kontext der Religionsfreiheit hinterfragt.

V. Konkordate nach dem Vatikanischen Konzil?: Das Kapitel untersucht, wie sich das Zweite Vatikanische Konzil und dessen Kirchenverständnis auf die Bewertung und Anwendung von Konkordaten ausgewirkt haben.

VI. Resümee: Die Arbeit schließt mit einem historischen Rückblick und der Feststellung, dass trotz kritischer Stimmen eine anhaltende Hinwendung zum Vertragsstaatskirchenrecht zu beobachten ist.

Schlüsselwörter

Konkordat, Staat, Kirche, Staatskirchenrecht, Völkerrecht, Religionsfreiheit, Konkordatsschluss, Kirchenvertrag, Zweites Vatikanisches Konzil, Rechtsnatur, Gesetzgeber, Parlament, Konfessionsfrieden, Kulturhoheit, Institution

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Bedeutung und Funktion von Konkordaten als Verträge zwischen Staat und katholischer Kirche im Kontext der Bundesrepublik Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die juristische Legitimation, die politische Motivation für den Abschluss solcher Verträge und die Debatte um deren Zukunftstauglichkeit.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob Konkordate in einem modernen, säkularen Staat überhaupt noch eine Zukunft haben oder ob sie als Instrumente überflüssig geworden sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristisch-theologische Seminararbeit, die auf einer Analyse von Fachliteratur, rechtlichen Grundlagen wie dem Grundgesetz und der Auswertung von kirchenkritischen sowie kirchlichen Positionen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die Motive für den Vertragsschluss, die völkerrechtliche Einordnung, die Kritik an der Überflüssigkeit und die Auswirkungen nachkonziliarer Entwicklungen auf das Konkordatswesen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Konkordat, Staatskirchenrecht, Völkerrecht, Religionsfreiheit und Institution geprägt.

Wie steht das Zweite Vatikanische Konzil zur vertraglichen Absicherung?

Das Konzil betont die Eigenständigkeit der Kirche, wobei Konkordate heute eher als Ausdruck einer partnerschaftlichen Kooperation („sana cooperatio“) denn als bloße Privilegiensicherung verstanden werden.

Warum gibt es in Deutschland eine so hohe Dichte an Konkordaten?

Die hohe Dichte erklärt sich aus einer historisch gewachsenen Tradition, die auch nach 1945 und durch die Wiedervereinigung fortgesetzt wurde, um das Verhältnis von Staat und Kirche verfassungsrechtlich abzusichern.

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Details

Title
Konkordate – Vertragsform der Zukunft?
College
University of Freiburg  (Kirchenrecht)
Course
Interdisziplinäres HS „Badisches Konkordat“
Grade
2
Author
David Liebelt (Author)
Publication Year
2007
Pages
13
Catalog Number
V90594
ISBN (eBook)
9783638045544
ISBN (Book)
9783638941921
Language
German
Tags
Konkordate Vertragsform Zukunft Interdisziplinäres Konkordat“
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
David Liebelt (Author), 2007, Konkordate – Vertragsform der Zukunft?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90594
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