Haben Führungskräfte Anspruch auf Teilzeit?

§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz


Seminararbeit, 2007

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz
2.1 Die Entstehung und Zielsetzung
2.2 Die Gesetzessystematik

3 Leitende Angestellte

4 § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
4.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
4.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis
4.3 Anforderungen an die betrieblichen Gründe § 8 Abs. 4 TzBfG
4.3.1 Unverhältnismäßig hohe Kosten
4.3.2 Keine geeignete zusätzliche Arbeitskraft
4.3.3 Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
4.3.4 Beeinträchtigung der Organisation bzw. des Arbeitsablaufes

5 Teilzeitarbeit für Führungskräfte nach Erkenntnissen einer Fallstudie
5.1 Zielstellung und Vorgehensweise der Untersuchung
5.2 Gründe für Teilzeitdefizite bei Führungskräften
5.3 Teilzeit für Führungskräfte aus Sicht des Unternehmens
5.4 Teilzeitarbeit aus Sicht der betroffenen Führungskräfte
5.5 Teilzeitarbeit einer Führungskraft zwischen Wunsch und Wirklichkeit

6 Schlussbetrachtung

Quellen

1 Einleitung

Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem ständigen Wandel. Dies ist maßgeblich zurückzuführen auf die zunehmende Globalisierung, mit der sich neue Anforderungen an die Gesellschaft ergeben. In diesem Zusammenhang wächst die Nachfrage nach flexiblen Arbeitsmodellen. Diese sollen ein modernes Gleichgewicht zwischen den bestehenden sozialen Zielsetzungen und den betrieblichen Erfordernissen schaffen.

Ein mögliches Arbeitszeitmodell ist die Teilzeitarbeit. Diese hat sowohl Vorteile für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. So ist es den Mitarbeitern eines Unternehmens möglich gemacht worden, eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erzielen. Die Ausgestaltungsformen der Teilzeitbeschäftigung sind zudem sehr individuell und lassen sich somit problemlos an die unterschiedlichen Bedürfnisse anpassen. Für die Arbeitgeber ist dieses Modell eine zweckmäßige Alternative zu den traditionellen Arbeitsverträgen. In dem Kontext der Globalisierung der Wirtschaft, der Abschaffung der Lagerhaltung und der damit einhergehenden just-in-time-Produktion sowie der konjunkturellen oder saisonalen Schwankungen, steigt auf der Arbeitgeberseite das Bedürfnis nach innovativen und flexiblen Lösungen. Weiterhin hat das Eingehen auf die Teilzeitwünsche der Mitarbeiter eine höhere Motivation zur Folge, was wiederum zur Steigerung der Arbeitsqualität und der Produktivität eines Unternehmens führt.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz soll dazu beitragen, die flexible Organisation der Arbeitszeit zu etablieren. Dies gilt für alle Ebenen eines Unternehmens, einschließlich der qualifizierten und leitenden Stellungen. Der Arbeitgeber von heute ist kaum mehr in der Lage, alle Unternehmensfunktionen selbst auszuführen. Es werden besonders fähige Personen benötigt, um die Probleme zu analysieren, Vorschläge zu unterbreiten und somit die unternehmerischen Entscheidungen maßgeblich mitzubestimmen. Diese leitenden Angestellten haben einen erheblichen Einfluss auf die Führung des Unternehmens.

Vor dem Hintergrund beschäftigt sich diese Arbeit mit der Umsetzbarkeit der Teilzeitarbeit im Bezug auf die Führungskräfte eines Betriebes. Es wird ausgeführt werden, welche Gründe für eine Ablehnung eines Teilzeitantrages sprechen können, oder ob allein diese Schlüsselposition eines leitenden Angestellten womöglich schon einen betrieblichen Grund zur Ablehnung eines Teilzeitanspruchs darstellt. Zu diesem Zweck wird vorerst darauf eingegangen welche Tatbestandsmerkmale, dem Gesetz nach, einen leitenden Angestellten ausmachen. Wichtig ist hier vor allem, dass deutlich gemacht wird, welche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Führungskräften ausgeführt werden. Darauf folgend wird der Teilzeitanspruch gemäß § 8 TzBfG dargelegt. Auf diesen Erkenntnissen der Gesetzestexte aufbauend, wird dann eine Fallstudie über Führungskräfte in Teilzeitarbeit beschrieben. Sie soll zeigen ob es in diesem Punkt Defizite gibt, von wem diese ausgehen und wie sich die Umsetzung der Teilzeitarbeit auf der Führungsebene eines Unternehmens in der Praxis gestaltet.

2 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz

2.1 Die Entstehung und Zielsetzung

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz trat mit Wirkung zum 01. Januar 2001 in Kraft. Das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 über arbeitsrechtliche Vorschriften ist somit abgelöst worden. Die Grundlage für das Gesetz ist die EG-Richtlinie 97/81 vom 15. Dezember 1997 in Verbindung mit der von den Europäischen Sozialpartnern geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit.[1] Diese Richtlinie beinhaltete im § 6 die Umsetzungsbestimmungen. Darin wurde festgelegt, dass die Richtlinie fünf Jahre nach Erlass des Ratsbeschlusses in deutsches Recht umzusetzen ist.[2] Dem ist die Bundesregierung nachgekommen und somit haben Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge seit dem Jahr 2001 eine moderne Grundlage erhalten.

Mit dem Gesetz soll die Entfaltung der Teilzeitarbeit vor allem auf der freiwilligen Basis gefördert werden und zukünftig zu einer modernen, wie auch flexiblen Organisation der Arbeitszeit führen. Durch den generellen Anspruch auf Teilzeitarbeit, der nun für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich ausdrücklich geregelt ist, soll der Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit erleichtert werden.

Die Zielsetzungen des Gesetzes werden in § 1 TzBfG aufgezählt. Dazu gehört zum Ersten die Förderung der Teilzeitarbeit, bezogen auf eine Ausweitung in allen Berufsgruppen und ebenso bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen gem. § 6 Abs. 1 TzBfG. Weiterhin wird die Festlegung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge als Ziel definiert. Die Verhinderung der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern ist das letzte formulierte Ziel des § 1 TzBfG.

[...]


[1] Dr. Knoll, Steffen, Dr. Wolff Manfred: http://www.callcenterprofi.de/binary/newsletter01-05.pdf?sid, [callter]Recht, 20. 09. 2007.

[2] Richtlinie 97/81/EG des Rates v. 15. 12. 1997.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Haben Führungskräfte Anspruch auf Teilzeit?
Untertitel
§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz
Hochschule
Hochschule Merseburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V90629
ISBN (eBook)
9783638048255
ISBN (Buch)
9783638943109
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Haben, Führungskräfte, Anspruch, Teilzeit
Arbeit zitieren
Claudia Haferkorn (Autor:in), 2007, Haben Führungskräfte Anspruch auf Teilzeit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90629

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