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Das Steuergeheimnis: §30 Abgabenordnung

Title: Das Steuergeheimnis: §30 Abgabenordnung

Term Paper , 1999 , 21 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Mark-Oliver Würtz (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Allgemeine Einleitung zum § 30 der Abgabenordnung

Das Steuergeheimnis ist in der BRD im 4. Abschnitt § 30 der Abgabenordnung geregelt. Die Wahrung des Steuergeheimnis stellt ein Grundpfeiler dieser Abgabenordnung dar. Es wird als rechtsstaatliche Grundprinzip betrachtet, wenn auf der einen Seite der Steuerpflichtige seine Verhältnisse vollständig offenbart, andererseits dieser Offenbarungspflicht kein Geheimhaltungspflicht gegenübersteht. Eine Fehlentscheidung der betreffenden Instanzen durch Offenbarung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen ist unter Strafe gestellt. In meiner Abhandlung zum Steuergeheimnis §30 AO beziehe ich mich zum größten Teil auf den Kommentar zum AO von Tibke / Kruse Ausgabe September 1994. Passagen, die ich aus anderer Literatur entnommen habe, werden im Anhang II aufgeführt.

Historischer Entwicklung des Steuergeheimnis

Die Grundzüge des heutigen Steuergeheimnis wurden bereits 1906 im Preußischen Steuerrecht verwirklicht. Im Preußischen EinkStG § 57 vom 19.06.1906 und im Gesetz über einen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 03.07.1913 § 62 sowie im BesitzStG § 82 vom gleichen Tag waren Bestimmungen darüber enthalten. Ferner wurde schon im Wehrbeitragsgesetz angeordnet, daß die Strafverfolgung wegen Verletzung des Steuergeheimnisses nur im gerichtlichen Verfahren stattzufinden hat.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Allgemeine Einleitung zum § 30 der Abgabenordnung

1.2 Historischer Hintergrund

1.3 Zweck der Vorschrift

1.4 Das Steuergeheimnis hat keinen Verfassungsrang

2. Inhalt des § 30 AO

2.1 Anwendungsbereich des § 30 AO

2.2 Begriffe und Definitionen

2.2.1 Durch das Steuergeheimnis geschützte Objekte

2.2.2 Der Geheimnisschutz und seine Voraussetzungen

2.2.3 Begriffsdefinition : Offenbaren, Verwerten, des Datenabrufs

2.3 Die befugte Offenbarung, Verwertung und der Datenabruf

2.3.1 Steuerliche Zwecke als Offenbarungsgrund

2.3.2 Sondervorschriften als Grundlage der Offenbarung

2.3.3 Offenbarung mit Zustimmung des Betroffenen

2.3.4 Offenbarung zur Durchführung eines Strafverfahrens

2.3.5 Öffentliches Interesse als Grundlage der Offenbarung

2.4 Vorsätzlich falsch gemachte Angaben

2.5 Der Datenabruf und seine Befugnisse

3. Rechtsfolgen bei einer Verletzung des Steuergeheimnisses

4. Fazit

4.1 Sollen Steuerlisten offengelegt werden ?

4.2 Persönliche Würdigung des § 30 AO Steuergeheimnis

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem § 30 der Abgabenordnung (AO) auseinander. Das primäre Ziel ist es, den Zweck, den Anwendungsbereich sowie die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Steuergeheimnisses in der Bundesrepublik Deutschland umfassend darzustellen und zu analysieren.

  • Historische Entwicklung und rechtliche Einordnung des Steuergeheimnisses
  • Definition des geschützten Personenkreises und der geschützten Objekte
  • Voraussetzungen für eine befugte Offenbarung oder Datenabruf
  • Diskussion der Offenlegung von Steuerlisten und der Vernetzung von Behörden

Auszug aus dem Buch

1.3 Zweck der Vorschrift

Zweck des Steuergeheimnis ist es, dem Steuerpflichtigen einen Schutz zu gewähren. Dieser Schutz gewinnt an Bedeutung, um so schärfer die gesetzlichen Bestimmungen über die Steueraufsicht und die Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen sowie dessen Rechtsvertreter und dritter Personen werden.

Dieses wird deutlich, da nach § 40 die Besteuerung nicht ausgeschlossen wird auch wenn ein Verhalten, das den steuerpflichtigen Tatbestand bildet, gegen ein gesetzliches Verbot oder Gebot oder gegen die guten Sitten verstößt.

Das heißt, daß der Steuerpflichtige verpflichtet ist unter Umständen auch Tatbestände dem Finanzamt mitzuteilen, die nach außersteuerrechtlichen Bestimmungen unter Strafe gestellt sind. Logische Folge dieser Bestimmung ist, daß diesem Offenbarungsprinzip ein Steuergeheimnis steht, welches den Steuerpflichtigen schützt. Dieser Schutz ist wichtig, da der Steuerpflichtige seine gesamten Verhältnisse der Finanzbehörde darlegen muß.

Das Steuergeheimnis ist auch in besonderen Maß im öffentlichen Interesse, weil es wesentlich zur möglichst vollständigen Erfassung der steuerpflichtigen Sachverhalte beiträgt. Allerdings kann der Schutz des Steuergeheimnis im öffentlichen Interesse nicht weiter reichen als der Schutz des Steuergeheimnis im Interesse des Steuerpflichtigen ( BFH Urteil vom 25.04.1967 VII 151/60, BStBl. III 1967, 572 = StRK AO § 22 R.11).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die gesetzliche Verankerung des Steuergeheimnisses in der Abgabenordnung ein und beleuchtet dessen historische Entwicklung sowie den Zweck der Norm.

2. Inhalt des § 30 AO: Das Hauptkapitel detailliert den Anwendungsbereich des § 30 AO, definiert geschützte Begriffe, erläutert die Kriterien für eine rechtmäßige Offenbarung und behandelt den automatisierten Datenabruf.

3. Rechtsfolgen bei einer Verletzung des Steuergeheimnisses: Hier werden die strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Steuergeheimnisses dargelegt.

4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, diskutiert die Problematik der Offenlegung von Steuerlisten und bietet eine persönliche Würdigung des Autors bezüglich einer möglichen behördlichen Vernetzung.

Schlüsselwörter

Steuergeheimnis, Abgabenordnung, § 30 AO, Finanzbehörde, Offenbarung, Datenabruf, Steuerpflichtiger, Datenschutz, Amtsgeheimnis, Steuerstrafrecht, Wirtschaftskriminalität, Rechtsstaatlichkeit, Geheimnisschutz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und Bedeutung des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung (AO) in der Bundesrepublik Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den zentralen Themen gehören die Definition des Geheimnisschutzes, die Voraussetzungen für eine befugte Offenbarung von Steuerdaten an Dritte oder andere Behörden sowie die Rechtsfolgen bei Verletzungen dieser Vorschrift.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine fundierte Analyse darüber, wie das Steuergeheimnis den Steuerpflichtigen schützt, ohne dabei das öffentliche Interesse an einer gleichmäßigen Besteuerung und der Strafverfolgung zu untergraben.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor stützt sich vorwiegend auf eine kommentierende Analyse einschlägiger Literatur (insbesondere Tibke/Kruse) sowie die Auswertung von Urteilen und Gesetzestexten zur Interpretation der Paragrafen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert den Anwendungsbereich, die Begriffe des Offenbarens und Verwertens, die Rechtfertigungsgründe für eine Offenbarung sowie den automatisierten Datenabruf durch Finanzbehörden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Steuergeheimnis, Abgabenordnung, Datenschutz, Offenbarung, Amtsgeheimnis und Steuerstrafrecht charakterisiert.

Wie bewertet der Autor die Offenlegung von Steuerlisten?

Der Autor lehnt die allgemeine Offenlegung von Steuerlisten ab, da dies die Entfaltung der Persönlichkeit des Steuerpflichtigen unangemessen gefährden würde.

Welchen Vorschlag macht der Autor zur Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit?

Der Autor schlägt eine stärkere Vernetzung der Behörden vor, um Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen, betont jedoch, dass dies eine entsprechende Anpassung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes erfordert.

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Details

Title
Das Steuergeheimnis: §30 Abgabenordnung
College
University of Applied Sciences Bremen  (FB Wirtschaft)
Course
Steuerrecht
Grade
1,3
Author
Mark-Oliver Würtz (Author)
Publication Year
1999
Pages
21
Catalog Number
V9063
ISBN (eBook)
9783638158725
ISBN (Book)
9783638746410
Language
German
Tags
Hausarbeit Steuerrecht Abgabenordnung Steuergeheimnis
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mark-Oliver Würtz (Author), 1999, Das Steuergeheimnis: §30 Abgabenordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9063
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