Reaktionen der deutschen Ostseestädte auf die Expansionsversuche Erich Menveds


Trabajo, 2007

22 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Fremdherrschaft

3. Historischer Kontext

4. Erich Menved

5. Lübeck

6. Rostock

7. Wismar

8. Stralsund

9. Schluss/Zusammenfassung

10. Bibliographie

1. Einleitung

Mit dieser Arbeit soll gezeigt werden, auf welche Art und Weise die norddeutschen Hansestädte der Ostsee auf die vom Dänenkönig Erich VI. Menved zu Anfang des 14. Jahrhunderts betriebene Expansion reagierten und wie sie versuchten, sich ihre gerade stark aufkeimende Unabhängigkeit zu bewahren.

Untersucht werden die Städte Lübeck, Wismar, Rostock und Stralsund, die alle unterschiedliche Wege fanden, mit dem dänischen Usurpator umzugehen. Lübeck zum Beispiel stellte sich schon früh unter die Schutzherrschaft Erichs, allerdings wohl eher als Wahl des „kleineren Übels“[1] gegenüber einer Herrschaft der Holsteiner. Rostock und Wismar unterwarfen sich erst nach längeren Kämpfen und Stralsund erkaufte den Frieden.

Die benutzte Literatur stammt fast ausschließlich aus jüngerer Zeit, die benutzten Quellen divergieren in dieser Hinsicht. Als aktuell aus der Zeit heraus können die Hanserecesse betrachtet werden, außerdem die Mecklenburgischen Urkundenbücher. Bei den Chronisten ist es etwas anders. Ernst von Kirchberg schrieb seine Reimchronik etwa 1378/79 und war somit nur etwas näher an den Geschehnissen als Detmar, der seine Chronik der Stadt Lübeck als Auftragsarbeit ungefähr 1395 beendete. Beide unterscheiden sich in machen Punkten, im Großen und Ganzen aber geben sie die Geschehnisse relativ gleich lautend wieder.

Unter den Autoren der Sekundärliteratur beruft man sich sowohl auf Detmar, als auch auf Kirchberg, manchmal auch auf beide. Allerdings ist somit der Rahmen der Forschung ganz eindeutig abgesteckt. Außer diesen beiden Chronisten bleiben den Autoren nur die Urkundenbücher und Hanserecesse. Aufgrund dieser Einschränkung ist auch die Sekundärliteratur relativ eingeengt. Selten findet man einen Widerspruch wie bei Techen (s. u. Kapitel Wismar).

Innerhalb der Arbeit wird jeder Stadt ein Kapitel gewidmet werden, um eine übersichtliche Betrachtung der einzelnen Städte zu gewährleisten. Vorab wird der Begriff der (Fremd-) Herrschaft gedeutet werden, kurz soll auf den historischen Kontext eingegangen werden und ein Kapitel befasst sich mit der Person Erich Menveds. Abschließen soll die Arbeit eine Zusammenfassung der Ereignisse, ein Vergleich der einzelnen Städte.

2. Fremdherrschaft

Wenn untersucht werden soll, ob und wie sich die Bürger der norddeutschen Städte gegen den Versuch der Usurpation durch Erich Menved gewehrt haben, muss auch auf den Begriff der Fremdherrschaft eingegangen werden.

Das Lexikon des Mittelalters gibt keine Definition von Fremdherrschaft, wohl aber von Herrschaft. Da Fremdherrschaft im Grunde die Herrschaft eines Fremden in einem bestimmten Territorium bezeichnet, kann also über den Begriff der Herrschaft auf Fremdherrschaft geschlossen werden.

Das Lexikon des Mittelalters zitiert Heinrich Mitteis und seine Definition von Herrschaft als „rechtlich normierte Befehlsmacht“, als einen „legitimierten Anspruch auf fremdes Tun“.[2] Doch setzt dieser Herrschaftsbegriff einen für das MA nicht angemessenen statischen Rechtsbegriff voraus, der vorgibt, die sich fortdauernd verändernde Rechtsentwicklung gleichsam objektiv fixieren zu können. Da in der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte Rechtslage und Geltendmachung von Rechten häufig nicht zu unterscheiden sind, ist Herrschaft im Sinne eines heuristischen Forschungsbegriffs zu definieren „als ein rechtlich begründeter Anspruch auf fremdes Tun, mit welchem Befehls- (Gebots-)befugnisse meist verbunden sein werden. So eingegrenzt, scheint der Herrschaftsbegriff aber auch unverzichtbar, will man nicht zu noch unschärferen Termini - wie etwa 'Gewalt' - oder offenbaren Anachronismen wie 'Obrigkeit' (ein Begriff des 15./16. Jh.) oder 'Hoheit' (17./18. Jh.) seine Zuflucht nehmen.“[3]

Als geläufigste Herrschaftstypen sind Rechtspositionen von politischem Gewicht zu erwähnen. Das Objekt dieser Typen ist ein Verfassungssubstrat, so im Falle der Grundherrschaft, Lehnherrschaft, Stadtherrschaft, Kirchenherrschaft und Landesherrschaft.[4]

Herrschaft kann sich aber auch ausschließlich oder doch ganz überwiegend gerade auf die Person des der Herrschaft Unterworfenen beziehen, wie etwa im Falle der Leibherrschaft oder der Vormundschaft.

Es gilt als schwierig, gemeinsame Merkmale aller dieser Herrschaftsformen festzustellen, da „der einzelne Typus in sich nicht als ein auf alle möglichen Fälle anwendbares Modell beschrieben werden kann“. Es lassen sich allerdings einige wenige Elemente erkennen, welche in den meisten Herrschaftsverhältnissen gegeben sein werden und daher als Merkmale aller Typen als charakteristisch für mittelalterliche Herrschaft betrachtet werden dürfen. Dazu gehört vor allem die Gehorsamspflicht im Falle der Ausübung herrschaftlicher Rechte, also etwa die Pflicht zur Fron, zur Lehnsfolge, zum Erscheinen im Gericht, zu Abgabenleistung. Andererseits ist der Herrschaftsinhaber verpflichtet, Schutz zu gewähren. „In dieser Wechselbezüglichkeit der gegenseitigen Pflichten im Rahmen eines Herrschaftsverhältnisses spiegelt sich dessen personale Struktur wider. Die Beziehung wird erforderlichenfalls durch einen Zins oder eine andere dem Herrn zu leistende Gabe äußerlich erkennbar gemacht.“[5]

Wenn man nun diese Maßstäbe anlegt, um die „Herrschaft“ Erich Menveds im norddeutschen Raum zu betrachten, so muss man zumindest teilweise die Erfüllung bestimmter Merkmale als gegeben ansehen. So war Erich als Lehnsherr des Herrn von Rostock (Nikolaus II. von Werle) ab 1301 dessen „Herr“ und Nikolaus somit an die Gehorsamspflicht gegenüber Erich gebunden. Auch die Stadt Rostock wäre an diese Pflicht gebunden, doch man wird sehen, wie die Rostocker Bürger damit umgingen.

Als Kriterium für den Herrn wurde die Gewähr von Schutz genannt. Im Falle Lübecks wählte der Rat der Stadt Erich tatsächlich zum Schutzherrn, in diesem Fall kann aber von politischer Einflussnahme weniger die Rede sein; Erich wurde dafür von der Stadt bezahlt, dass er sie beschützte.

[...]


[1] Zimmerling, Die Hanse, S. 127

[2] Willoweit, Herr, Herrschaft: Herrschaft als wissenschaftliche Kategorie, in: Lexikon des Mittelalters Online, http://ulb-as01.uni-muenster.de/dbdb/start/661.jclient Stand: 13.04.2007

[3] Willoweit, ebd.

[4] Willoweit, Herr, Herrschaft: Die verfassungsgesch. Struktur und Bedeutung der Herrschaft, in: Lexikon des Mittelalters Online, http://ulb-as01.uni-muenster.de/dbdb/start/661.jclient Stand: 13.04.2007

[5] Willoweit, ebd.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Reaktionen der deutschen Ostseestädte auf die Expansionsversuche Erich Menveds
Universidad
University of Münster  (Historisches Seminar)
Curso
Widerstand gegen Fremdherrschaft um 1300
Calificación
2,7
Autor
Año
2007
Páginas
22
No. de catálogo
V90655
ISBN (Ebook)
9783638045599
ISBN (Libro)
9783640543793
Tamaño de fichero
462 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Reaktionen, Ostseestädte, Expansionsversuche, Erich, Widerstand, Fremdherrschaft, Menved, Hanse, Stralsund, Lübeck, Dänemark
Citar trabajo
Florian Kuhne (Autor), 2007, Reaktionen der deutschen Ostseestädte auf die Expansionsversuche Erich Menveds, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90655

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Reaktionen der deutschen Ostseestädte auf die Expansionsversuche Erich Menveds



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona