Einführung einer Berufsausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelgewerbe in Tunesien

Mit Fokus auf der Projektbeschreibung


Projektarbeit, 2011

43 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Beschreibung/ Vergleich/ Bewertung (der beruflichen Bildung für Hotelberufe)
2.1 Gesetzliche Zustandigkeit
2.1.1 Das Gesetz „loi n° 2008-10“
2.2 Die Traeger der Aus- und Fortbildung (Lernortbereiche)
2.3 Begründung der Ausbildungsverhaltnisse
2.4 Inhaltliche Regelung der Ausbildung
2.5 Qualifizierungsniveaus
2.6 Die Modalitaten der Erstausbildung im Hotelgewerbe
2.6.1 Alternance
2.6.2 Apprentissage
2.7 Lehrende
2.8 Zusammenfassung

3. Vorstellung projektrelevanter Institutionen und Zustandigkeiten
3.1 Ministerium für Berufliche Bildung und Arbeit (MFPE)
3.2 Ministerium für Tourismus (ONTT)
3.3 Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés/ des Conseillers)
3.4 Agentur für Berufliche Bildung (ATFP)
3.5 Centrum fuer die Ausbildung der Ausbilder (CENAFFIF)
3.6 Branchenverband der Hoteliers (FTH)

4. Auftragsklarung
4.1 Anlass des Vorhabens
4.2 Vorgeschichte der aktuellen Situation
4.3 Bevorstehende Anderungen bei Realisierung des Pilotprojekts
4.4 AuBere Bedingungen
4.5 Ziele des Vorhabens
4.6 Zusammenfassung

5. Vorstudie zur Machbarkeitsstudie
5.1 Strategische Notwendigkeit der Machbarkeitsstudie
5.2 Die Situation der Ausbildungszentren
5.3 Die Situation der Ausbildungsbetriebe
5.4 Ressourcen/ Zeitrahmen/ Kosten

6. Projektplanung
6.1 Arbeitspakete
6.2 Termine
6.3 Ressourcen- und Kosten
6.4 Risiken
6.5 Projektergebnis

7. Ausblick
7.1 Die Zukunft des tunesischen Tourismus
7.2 Die Chancen des tunesischen Tourismus durch die neue Struktur

8. Anhang Planungsinstrumente
8.1 Projektstrukturplan
8.1.1 Tabellarische Form
8.1.2 Organigramm-Form
8.2 Vorgangsliste
8.3 Terminplanung
8.4 Kostenplanung
8.5 Risikomanagement
8.5.1 Risikodiagramm
8.5.2 Risikotabelle

9. Anhang
9.1 Tabellenverzeichnis
9.2 Literaturverzeichnis
9.3 Abkürzungsverzeichnis
9.4 Fremdsprachliche Begriffe
9.5 Aktionsplaene FTH und CENAFFIF
9.5.1 Aktionsplan CENAFFIF
9.5.2 Aktionsplan FTH

Vorwort

Als ehemaliger Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland, vor allem für Hotelberufe, blicke ich auf über zehn Jahre Berufserfahrung mit Auszubildenden, die nach dem Dualen System ausgebildet wurden, zurück. In den vergangenen drei Jahren und im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit war ich in Tunesien Mitglied eines bereits abgeschlossenen Projekts zur Förderung der Nachhaltigkeit einer unternehmensorientierten Berufsausbildung. In diesem Zusammenhang war meine Expertise als Hotelbetriebswirt und Ausbilder für das Hotel- und Gaststattengewerbe bei der staatlichen Agentur für Berufliche Bildung Tunesiens (Agence Tunisienne de la Formation Professionnelle/ATFP) gefragt.

Vermittelt durch das Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) und integriert in den nationalen Strukturen der beruflichen Bildung des Landes, begleitete ich wahrend der Konsolidierungsphase des in Tunesien in den 90er Jahren entstandenen Ausbildungssystems schulische und betriebliche Ausbilder, Schuldirektoren und technische Schulkoordinatoren bei deren taglichen Arbeit. Zur padagogischen Abteilung der AFTFP pflegte ich regen Kontakt sowie auch zu Hoteliers und Mitgliedern des Branchenverbands der Hoteliers (FTH).

Heute, wo das unterstützende Projekt seitens der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen wurde und das Bildungssystem in die sog. Ausbauphase übergegangen ist, stehe ich den gastronomischen Ausbildungszentren der ATFP weiterhin überwiegend beratend zur Seite und unterhalte die Kontakte zu allen Beteiligten der betrieblichen Berufsausbildung. Die Ausbildung für Hotelberufe in Tunesien steckt aber trotz vieler Bemühungen in einer schweren Krise. Ergebnisse aus Umfragen, die von Reiseveranstaltern regelmaBig durchgeführt werden, lassen darauf schlieBen. Sinkende Besucherzahlen, vor allem wiederkehrender Besucher, verdeutlichen dies. Die Qualitat der Ausbildung genügt nicht, um dem internationalen Wettbewerb standzuhalten. Die Ursachen sind vielfaltig, aber nicht unüberwindbar. Eine sofortige Kehrtwende bei der Organisation der beruflichen Ausbildung und eine klarere Ausrichtung am deutschen Modell waren aber dafür dringend notwendig. Mit dieser Machbarkeitsstudie soll festgestellt werden, ob und wie ein solches Vorhaben durchgeführt werden könnte, welche Schwierigkeiten dabei zu überwinden sind, aber auch, welche Chancen und Risiken mit einer solchen Umstrukturierung verbunden sein könnten.

Einleitung

Das Duale System der beruflichen Bildung im deutschsprachigen Raum ist ein weltweit bekanntes und begehrtes Ausbildungsmodell für zukünftige Facharbeiter der unterschiedlichsten Branchen. Es befahigt die Absolventen, eine qualifizierte Beschaftigung aufzunehmen, und sichert gleichzeitig den Fachkraftebedarf der Zukunft. Es tragt damit entscheidend zur Wettbewerbsfahigkeit eines Landes, bzw. eines Wirtschaftsraumes bei. Das System ist gekennzeichnet durch die Aufteilung der Ausbildung auf unterschiedliche Lernorte, die sich in der Tragerschaft einer staatlichen beruflichen Bildungseinrichtung und einem qualifizierten Ausbildungsbetrieb der freien Wirtschaft oder des öffentlichen Diensts befinden. Es können bei Bedarf auch überbetriebliche Lerneinrichtungen genutzt werden. Die öffentlichen beruflichen Bildungseinrichtungen (Berufsschulen) übernehmen dabei die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte. Sie bieten somit vor allem Unterricht in Fachern mit konkretem beruflichem Bezug.

Obwohl sich das Duale System der beruflichen Bildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz, in deren sich sehr ahnelnden Form, erwiesenermaBen bewahrt hat, ist es so in keinem anderen Staat anzutreffen. Dies ist u.a. auf die Geschichte der technischen Qualifikationsbedürfnisse, die Entwicklung der Berufsstande sowie auf die politischen Entscheidungen der einzelnen Staaten zurückzuführen.

Heute versuchen immer mehr Lander, diese gröBte Qualifizierungsmaschinerie deutschsprachiger Lander für Facharbeiter zu kopieren und bei sich einzuführen. Aber im Szenario einer erfolgreichen Implementierung und dauerhaften Erhaltung eines solchen Systems spielen staatliche und nicht-staatliche Akteure verschiedener Ebenen kompensierende Rollen. Nur so kann sichergestellt werden, dass unverzüglich nach einer beruflichen Ausbildung Fachkrafte in die Arbeitswelt integriert werden können und auch integriert werden.

Investitionen seitens Unternehmen wirtschaftsstarker Nationen in Tunesien, einem Land mit niedrigem bis mittlerem Lohnniveau, aber auch die eigenen nationalen Vorhaben und Privatinvestitionen lieBen dort den Bedarf an qualifizierten Kraften steigen. In früheren Zeiten auch in der tunesischen Tourismusindustrie. So kam es, dass die Regierung dieses aufstrebenden Landes in der Vergangenheit den Versuch unternahm, die Nachfrage nach Fachpersonal durch die Implementierung eines eigenen Modells der beruflichen Bildung zu befriedigen und zugleich den zukünftigen Fachkraftebedarf zu sichern. Hierbei orientierten sie sich zunachst an dem überwiegend verschulten französischen System, spater an dem deutsche System mit seinem groBen Anteil an betrieblicher Ausbildung und zuletzt an dem komplexen und umstrittenen Modell „Approche par compétences“, das aus Kanada importiert wurde.

Nach dem Attentat von Djerba im Jahr 2002 brach der tunesische Tourismus stark ein. Kurz darauf, im Mai 2003, wurde ein deutsch-tunesisches Projekt ins Leben gerufen, das die in Tunesien bereits teilweise eingeführte betriebliche Ausbildung nachhaltig fördern sollte (pérennisation de la formation avec l'entreprise). Es gab offensichtlich immer wieder Bestrebungen, die Tourismusindustrie u.a. auch über die berufliche Bildung zu fördern. Vor dem Hintergrund der unplanmaBigen Verschmelzung verschiedener Ausbildungsmodelle unterschiedlicher Lander ist es jedoch zwischenzeitlich zu einer sich widersprechenden Vorgehensweise bei der Ausbildung für Hotelberufe gekommen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden immer wieder bilaterale Projekte geplant und durchgeführt, die bei der Gründungs-, Konsolidierungs- und Ausbauphase von nationalen Bildungssystemen unterstützend und parallel abgewickelt werden. Aber leider, so wie in Tunesien, nicht immer mit dem erwarteten Erfolg. Trotz immer wieder leicht ansteigender Besucherzahlen nach touristischen Tiefs kann davon ausgegangen werden, dass sich Tunesien bis zu einer Erneuerung seines touristischen Angebots in der Niedergangsphase des Lebenszyklusmodells von Touristendestinationen befindet. Die zeitweise angestiegenen Besucherzahlen sind in den letzten Jahren nur durch drastischen Preisverfall erzielt worden, der vor allem Gaste mit schwacher Kaufkraft angezogen hat und die Leistungen qualitativ so sinken lieB, dass sich viele Hotelbetriebe nicht mehr als Ausbildungsort eignen. Dies hat einen selbstzerstörerischen Prozess ins Rollen gebracht, der nur unter gröBten Anstrengungen aufgehalten werden könnte.

Der Ausweg aus dieser Krise ist - neben der Erneuerung des touristischen Angebots - die Reformierung der beruflichen Bildung der entsprechenden Berufe als Teil eines systemischen Reformansatzes. Dies beinhaltet die Trennung der Umsetzung der operationellen Aufgaben der beruflichen Bildung von der politischen Ebene und die Übertragung dieser Verantwortung auf die Ausbildungsbetriebe. Eine der grundlegenden Voraussetzungen, um ein solches Projekt erfolgreich umzusetzen, ist die Anpassung der entsprechenden Gesetze an die Projektziele. Um jedoch die gewünschten Anderungen herbeizuführen und die Effekte einer echten Reform in ihrer Gesamtheit wirken zu lassen, sind eine Reihe von relevanten Institutionen und Interessensgruppen angesprochen.

Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass unter dem Aspekt der Jahrhunderte zurückreichenden Geschichte der beruflichen Bildung im deutschsprachigen Raum sowie der gesellschaftlichen Entwicklung und bisheriger Regierungs-Qualitat Tunesiens nur im Zusammenhang einer umfassenden Darstellung der genannten Punkte, d. h. unter Einschluss der gesamten schulischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Landes, exakt erklart werden kann, welche Faktoren einer erfolgreichen Einführung eines solchen Bildungsmodells im Wege stehen könnten und warum das aktuelle Bildungssystem für das Hotel- und Gaststattengewerbe für gescheitert erklart werden kann. Dies ist aber im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie nicht durchführbar und auch nicht zielführend. Deshalb beschranken sich die Ausführungen im Hauptteil dieser Machbarkeitsstudie, anknüpfend an die Einschatzungen* des deutsch-tunesischen Projekts von 2003, auf die Untersuchung der Realisierungsmöglichkeiten dieses damals noch fernen Ziels. Dazu gehört einerseits die Untersuchung der aktuellen Regelungen für berufliche Bildung samt deren Effekte und andererseits die Analyse der Institutionen, deren Beitrage zur erfolgreichen Umsetzung von Bedeutung sind. Dabei sind die Überprüfung der Handlungsfahigkeit dieser Institutionen sowie die Beschreibung der notwendigen MaBnahmen, die durch diese für die Anpassung an neue Strukturen getroffen werden müssten, von zentraler Bedeutung. Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen ferner die Botschaft transportieren, dass die Ziele und Ergebnisse des Projekts nicht nur auf die technische Umsetzung reduziert werden dürfen, sondern dass es die Umsetzung der Ziele auch erlauben würde, zu dem tieferen vorherrschenden Problem des zentralistisch-hierarchischen Organisationsdenkens über die Veranderungseffekte zu grundlegenden Erfahrungen zu kommen, die im Laufe der Zeit durch Reflektion zu einer deutlichen Entwicklung des Bildungssystems führen könnten.

* im Operationsplan 2003-2005 des deutsch-tunesischen Projekts pérennisation de la formation avec l'entreprise wurde eingeschatzt, dass die zwei Modalitaten der tunesischen Berufsausbildung die Tendenz haben, zu einer betrieblichen Berufsausbildung zusammenzulaufen.

Nach einer Beschreibung des tunesischen Bildungssystems und Vorstellung relevanter Institutionen werde ich die Projekt-Auftragsklarung eingehend darstellen. Eine sich an die Auftragsklarung anschlieBende Untersuchung soll die Durchführbarkeit dieser Machbarkeitsstudie sicherstellen.

Die Beschreibung der Arbeitspakete sowie die Zuordnung der dafür verantwortlichen Personen gehen einer ausführlichen Planung und Darstellung der Durchführung vor.

2. Berufliche Bildung in Tunesien

2.1 Gesetzliche Zustandigkeit

Die gesetzlichen sowie die administrativen Zustandigkeiten obliegen einzig und allein dem Staat, vertreten durch das Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit sowie durch die für das Berufsbild zustandigen Fachministerien. Die operationellen Aufgaben der beruflichen Bildung werden von der Planung über ihre Durchführung bis hin zu den Lernerfolgskontrollen, Abschlussprüfungen und Zertifizierungen von regierungspolitischer Ebene umgesetzt. Bis auf den Teil der sog. betrieblichen Ausbildung, delegiert der Staat keine weiteren Aufgaben auf andere potenziell Zustandige der gewerblichen Wirtschaft, wie beispielsweise die Handwerks-, Industrie- oder Handelskammern.

2.1.1 Das Gesetz „loi n° 2008-10“

Vergleichbar mit dem deutschen Berufsbildungsgesetz (BBIG) stellt das Gesetz „loi Nr. 2008-10 vom 11. Februar 2008 relative a la formation professionnelle“ die wichtigste rechtliche Grundlage für die Berufsausbildung dar. Der Geltungsbereich ist die berufliche Aus- und Fortbildung. Es beinhaltet kaum arbeitsrechtliche Komponenten, sondern reguliert vielmehr die Ausbildungszyklen, die Ausbildungsmodalitaten, die Berufsbezeichnungen, die Zulassungsvoraussetzungen und die Trager der Aus- und Fortbildung samt den Vertragsbeziehungen zwischen den Beteiligten.

2.2 die Trager der Aus- und Fortbildung (Lernortbereiche)

Sind staatlich geführte oder staatlich genehmigte private berufliche Bildungsstatten, Ausbildungsbetriebe der freien Wirtschaft oder Ausbildungsstatten der Unternehmen der freien Wirtschaft mit eigenen genehmigten schulischen Bildungsstatten.

Ein wesentlicher Unterschied zu deutschem Recht ist, dass es in Tunesien auch privaten Gesellschaften, Kollektiven, Fachministerien, etc. ausdrücklich gestattet ist, berufliche schulische Bildungsstatten zu gründen und zu führen, die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führen. Die Qualifizierung durch private betriebliche Bildungstrager mit schulischen Ausbildungsstatten ist im Hotel- und Gaststattengewerbe jedoch kaum bekannt.

2.3 Begründung der Ausbildungsverhaltnisse

Die rechtliche Grundlage, auf der die Ausbildungsverhaltnisse beruhen, ist, wie in Deutschland, der Ausbildungsvertrag. Bis auf die Ausnahme im Ausbildungsmodell „Apprentissage“, ein Modell mit relativ geringer Bedeutung, auf das ich aus gegebenem Anlass spater noch naher eingehen werde, wird aber der Ausbildungsvertrag nicht etwa nach Privatrecht zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden oder dessen gesetzlichem Vertreter, sondern zwischen den Berufsschulen und den Ausbildenden geschlossen. Die Vertrage sind faktisch öffentlich-rechtliche Vertrage. Die Auszubildenden selbst gehen somit keinen verbindlichen Vertrag ein. Diese Entbindung der Azubis aus der vertraglichen Verantwortung führt zu massiven Problemen bei deren Prasenz wahrend der sog. betrieblichen Ausbildungsphasen. Abbrüche und haufige Wechsel in andere als die vorgesehenen Betriebe sind an der Tagesordnung. Teilweise werden die betrieblichen Ausbildungsphasen gar nicht absolviert und nur auf dem Papier bescheinigt.

Aussagen zum Vertragsverhaltnis bei der Ausbildung in Betrieben, die zugleich eigene schulische Ausbildungsstatten betreiben, sind im Gesetz nicht zu finden.

2.4 Inhaltliche Regelung der Ausbildung

Durch erlassenen Rechtsakt (décret 2004-512 du prémier mars 2004) verpflichtet der Gesetzgeber alle berufsbildenden Institutionen zur Anwendung der offiziellen Lehrplane, die nach bestimmten MaBgaben und Regelungen durch das Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit (MFPE) und das zustandigen Fachministerium -im Falle des Hotel und Gaststattengewerbes das Ministerium für Tourismus (ONTT) - genehmigt werden. Für die Entwicklung der Curricula ist das Centre National de Formation de Formateur et d'Ingénierie de Formation/ CENAFFIF (Ministerialbehörde für Lehrerausbildung und Bildungskonzeption) zustandig. Diese Behörde unterliegt dem MFPE. Die offiziellen Lehrplane entsprechen in etwa der deutschen Ausbildungsordnung (AusbV) nach § 25 BBIG, wobei im Hotel- und Gaststattengewerbe hinsichtlich des Gegenstandes der Ausbildung (Mindestfertigkeiten und -kenntnisse) in allen Lehrplanen aller Ausbildungszyklen nur unzureichende Aussagen zu finden sind. Dies hat aus fachlicher Sicht sehr negative Auswirkungen auf die Qualitat der Ausbildung, denn in Abhangigkeit des Ausbilders wird sowohl der praktische als auch der fachtheoretische Unterricht i.d.R. ohne Unterrichtsplanung vom Repertoire/ Fachwissen des Lehrenden gepragt. Dies wirkt sich auch negativ auf die im folgenden Punkt beschriebenen Qualifizierungsniveaus aus.

2.5 Qualifizierungsniveaus (cycles de cursus de la formation initiale) Resultierend aus einem Dekret für die nationale Klassifizierung von Arbeitsstellen (Décret n° 94-1397 du 20 juin 1994, fixant la classification nationale des emplois), in dem eine Einstufung von Arbeitsstellen und deren entsprechende Bedürfnisse an Vorbildung vorgenommen wird, schreibt tunesisches Recht in Bezug auf die berufliche Qualifizierung sehr explizit vor, dass in Abhangigkeit der Vorbildung der Schulabganger drei unterschiedliche „Ausbildungszyklen“ mit je eigener Berufsbezeichnung zu durchlaufen sind. Das bedeutet, dass innerhalb einer zu erlernenden Disziplin in drei verschiedene Niveaus kanalisiert wird. So heiBen beispielsweise die Ausbildungsgange für den Beruf „Koch“ für Schulabganger, die das neunte Schuljahr, das elfte oder das Abitur abgeschlossen haben, respektive:

a) „cycle de certificat d'aptitude professionnelle/ CAP“ (Ausbildungsgang mit dem Abschluss „Zertifikat für berufliche Befahigung in der Küche“)
b) „cycle de brevet de technicien professionnel/ BTP“ (Ausbildungsgang mit dem Abschluss „Professioneller Küchentechniker“) und
c) „cycle de brevet de technicien supérieure/ BTS“ (Ausbildungsgang mit dem Abschluss „Gehobener Techniker für die Küche“).

Diese Regelung ist für alle Berufe verbindlich. Somit gibt es für alle Berufsgruppen die Bezeichnungen CAP, BTP und BTS.

In dem Versuch, durch frühestmögliche Klassifizierung der beruflichen Abschlüsse von vornherein den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, steckt ein hohes MaB an Unverstandnis der Branche.

Bedenkt man noch, dass im Sektor des Hotel- und Gaststattengewerbes aus fachlicher Sicht faktisch keine Rahmenlehrplane existieren, drangt sich die Frage auf, worin sich die fachliche Ausbildung der verschiedenen Qualifizierungsniveaus überhaupt unterscheidet.

2.6 Die Modalitaten der beruflichen Erstausbildung

Hierrunter versteht man die Unterscheidung von zweierlei Ausbildungsmodellen hinsichtlich der Intensitat des schulischen bzw. des betrieblichen Anteils, des Abwechslungsrhythmus zwischen Schule und Betrieb und der rechtlichen Vereinbarung, die das Ausbildungsverhaltnis begründet.

2.6.1 Alternance (Abwechslung)

Es wird unterschieden zwischen: wird auf Grundlage eines de facto öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb durchgeführt. Die Ausbildungsdauer betragt zwei Jahre und gliedert sich in sechs Blöcke zu ca. 15 Wochen, die abwechselnd in der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb absolviert werden. Die schulischen Ausbildungsperioden umfassen sowohl praktischen als auch theoretischen Unterricht, der auch allgemeinbildende Facher und Fremdsprachen beinhaltet. Der fachpraktische Unterricht umfasst ca. zwei Drittel der Unterrichtszeiten. Genau an diesem Punkt drangen sich weitere Probleme auf, die den mangelnden Fachinhalten der Lehrplane zuzuschreiben sind. Obwohl der fachpraktische Unterricht zu einem groBen Teil dazu genutzt wird, die Verpflegung des gesamten Schulpersonals sowie der angegliederten Schülerinternate sicherzustellen, und es aufgrund von typischen Essgewohnheiten, Zeitdruck und niedrigen Verpflegungsbudgets meist zu einer einseitigen Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen kommt, ist diese Art und Weise der Hinführung zum Beruf dennoch legitimiert, da die offiziellen Lehrplane diesen Interpretationsspielraum zulassen. Erstrebenswert ware hier die Erhöhung der Anteile betrieblicher Ausbildung durch Umkehrung der Ausbildungsverantwortung auf die Partnerbetriebe des Dualen Systems und die Einführung verbindlicher Fachlehrplane.

2.6.2 Apprentissage

Bei dieser Variante wird das Ausbildungsverhaltnis durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden oder dessen gesetzlichem Vertreter begründet. Die Ausbildung findet, unter Vorbehalt einer zeitlich verhaltnismaBig geringen schulischen Ausbildung, in den Betrieben der freien Wirtschaft statt. Die regelmaBige Ausbildungsdauer betragt zwei Jahre. Die Altersgrenze liegt bei dieser Modalitat bei 20 Jahren. Auffallig sind bei diesem Ausbildungsmodell die Ahnlichkeiten mit dem so erfolgreichen Modell deutschsprachiger Lander. Beide sind wenig verschult, die Auszubildenden sind Betriebsangehörige und obliegen der Fürsorge des Unternehmens. Dies begründet sich durch den privatrechtlichen Ausbildungsvertrag, der auch arbeitsrechtliche Komponenten beinhaltet. Aufgrund der einfachen Zulassungsvoraussetzungen (abgeschlossene neunte Klasse), dem starken praktischen Bezug und der Betitelung de Berufsbezeichnung (CAP) wird dieser in Tunesien aber stigmatisiert. Und Obwohl die Durchlassigkeit des Bildungssystem den Erwerb der nachst höherer Qualifizierung ermöglicht, bleibt das Modell Apprentissage dennoch unattraktiv, da die curricularen Inhalte der höher angesiedelten Zyklen (BTP, BTS) keine bessere fachliche Ausbildung garantieren und somit für den CAP- Absolventen eine zeitaufwandige Wiederholung der fachlichen Ausbildung darstellen würde. Trotz der Stigmatisierung hat aber die Modalitat Apprentissage die entscheidenden Vorteile, die sich unmittelbar aus dem Abhangigkeitsverhaltnis zwischen dem Ausbildenden und dem Azubi ergeben, namlich die Übernahme der Verantwortung für die inhaltlich und organisatorisch geregelte Ausbildung durch den Ausbildenden und die Einbindung der Auszubildenden in die Vertragspflichten eines Berufsausbildungsvertrags. Der höhere betriebliche Ausbildungsanteil ist ein weiteres Plus.

2.7 Lehrende

Das padagogische Personal besteht aus zweierlei Ausbilderstatus, den des Formateur (Ausbilder) und den des Conseiller d'apprentissage (Fachberater für Ausbildung). Diese sichern laut Gesetz die Ausbildung und die Betreuung in beiden Lernorten, in den Berufsschulen und in den Ausbildungsbetrieben, wobei sich Tutoren aus den Reihen des Personals der Ausbildungsbetriebe an der Ausbildung und Betreuen der Auszubildenden beteiligen. Fachausbilder und Fachberater sind im Sektor der Hotelerie in den meisten Fallen gehobene Fachkrafte aus dem jeweiligen Beruf. Sie verfügen über das brevet de technicien supérieur (BTP) und haben zusatzlich eine dreimonatige padagogische Grundbildung durchlaufen. Betriebliche Tutoren sind in der Regel gewerbliche Arbeiter und ausgebildete Fachkrafte. Wahrend die Formateurs ausschlieBlich in der Berufsschule unterrichtend tatig sind, haben die Conseillers d'apprentissage neben der theoretischen Unterrichtung und praktischen Unterweisung in der Berufsschule auch die Verantwortung für die Sicherung der Ausbildung im Betrieb. Das heiBt, dass diese die Ausbildungsbetriebe regelmaBig besuchen müssen, um den Ausbildungsstand der Azubis zu überprüfen und gegebenenfalls mit den betrieblichen Tutoren die Ausbildungsinhalte zu beraten.

Der Gesetzgeber versucht mit diesen Regularien, die betriebliche Ausbildung qualitativ zu sichern, vergisst aber dabei den beruflichen Bildungseinrichtungen und den Ausbildungsbetrieben Durchführungskonzepte mitzuliefern. Zum einen existieren weder betriebliche Rahmenausbildungslehrplane noch betriebliche Ausbilder, zum anderen sehen sich die Conseillers d‘apprentissage vor einer Schar von Ausbildungsbetrieben, die schon aus logistischen und materiellen Gründen in den meisten Fallen nicht persönlich kontaktiert werden können. Ziel sollte es hier sein, die schulischen Ausbilder von der betrieblichen Ausbildung abzukoppeln und sie verstarkt auf ihren Erziehungsauftrag in den Schulen vorzubereiten.

Folgende Tabelle soll im Überblick noch einmal die Rahmenbedingungen und Akteure der beruflichen Bildung sowohl in Tunesien als auch in Deutschland aufzeigen.

Abb. 1 Vergleich Duale Systeme der beruflichen Bildung Deutschland/ Tunesien (Hotelberufe)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.8 Zusammenfassung

Das tunesische System für die berufliche Bildung der Hotelberufe ist differenziert ausgepragt und verfügt tragerbedingt in vielen Fallen über die notwendigen Sachmittel, um eine qualifizierte berufliche Bildung durchzuführen. Über zehn staatliche, spezifische (sektorielle) Fachschulen für gastronomische Berufe sowie verschiedene kulinarische Plattformen in polyvalenten Ausbildungszentren sind auf das nationale Gebiet verteilt. Dem zur Seite stehen über 900 Hotels nationaler und internationaler Hotelketten, die gröBtenteils als Ausbildungsbetriebe geeignet sind. Das System ist staatlich-zentral geführt. Die Ausbildung wird vom Staat geplant, ausgeführt und kontrolliert. Die Gesamtverantwortung ist einseitig.

Das schlechte Abschneiden Tunesiens bei Beurteilungen durch Besucher und Reiseveranstalter ist direkt dem Unvermögen des Dienstleistungspersonals zuzuschreiben, und die Ursache ist deshalb direkt bei der beruflichen Bildung zu suchen. In Reiseberichten, E-Foren, Hotelreklamationsbüchern und letztendlich in den Auswertungen der Reiseveranstalter wird vernichtende Kritik an der Destination geübt.

Die Ursachen sind nicht monokausal, denn der tunesische Fremdenverkehr befindet sich in einem Teufelskreis, zu dem auch Investoren und Reiseveranstalter in erheblichem MaBe beigetragen haben. Es fallt oft schwer zu bestimmen was Ursache und was Wirkung ist.

Die Rahmenbedingungen des beruflichen Bildungssystems müssen verandert werden, um aus diesem Zirkel auszubrechen. Die bürokratischen Hürden, die sich dahinter verbergen, sind mit dem entsprechenden politischen Willen ohne groBe personelle oder finanzielle Anstrengungen überwindbar. Der Fokus sollte sich dabei vor allem auf die Dezentralisierung und Abkoppelung der Verantwortlichkeiten richten sowie auf die Festschreibung konkreter fachlicher und allgemeinverbindlicher Ausbildungsinhalte.

3. Projektrelevante Institutionen

3.1 Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit (MFPE)

Aufgrund von Umstrukturierungen in diversen Ministerien wurden vor kurzem alle Belange der beruflichen Bildung vom Ex-Ministerium für Erziehung und berufliche Bildung auf das neue Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit übertragen. Das neue Ministerium ist im Rahmen der allgemeinen Staatspolitik damit beauftragt, Grundsatzentscheidungen zu treffen, angestrebte Ziele zu definieren und die strategische Ausrichtung festzulegen. Es ist in diesem Zusammenhang damit beauftragt, Plane und Programme zu erarbeiten, diese in Kraft zu setzen und die Resultate zu evaluieren. Im Zusammenhang mit Gesetzeserganzungen zur Diversifizierung der Verantwortung für die inhaltlich und organisatorisch geregelte Ausbildung obliegt es dem Minister bzw. den Ministerialbeamten, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verfassen.

3.2 Ministerium für Tourismus (vertreten durch ONTT)

Als zustandiges Fachministerium für das Hotel- und Gaststattengewerbe nimmt die ONTT eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des angestrebten Projekts ein. Bereits in den 60er Jahren, als der tunesische Tourismus in den Anfangen stand, gründete es im Rahmen eines deutsch-tunesischen Projekts eine renommierte Hotelfachschule in Bizerte. Heute ist das Ministerium der führende Ausbildungstrager für die Berufe der Touristik sowie der Gastronomie und unterhalt landesweit acht berufliche Fachzentren.

Durch Prasidentenerlass wurde diesem Ressort im Jahre 2005 schlieBlich die Verantwortung übertragen, Vorschlage für Fachlehrplane, die ihr Ressort betreffen, zu überprüfen und zu genehmigen.

Auch bei diesem Ministerium könnte im Zusammenhang mit der Anpassung des Gesetzes zur beruflichen Bildung an die Projektziele ein Gesetzesentwurf verfasst werden. Eine entsprechende Kooperation mit dem Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit ist ebenso denkbar. Was jedoch die dringend benötigten Fachlehrplane betrifft, so hangen die Projektziele von beiden Ministerien ab. Des weiteren müssten sich die Organisationsstrukturen dieser Behörde dem Pilotprojekt dahingehend anpassen, dass Strukturen zur Aufsicht der Ausbildung nach der neuen Modalitat geschaffen werden.

3.3 Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés/ des Conseillers)

Bis zur teilweisen Abtretung ihrer Kompetenzen - bedingt durch die politischen Ereignisse - übte die Abgeordnetenkammer als legislatives Organ der tunesischen Verfassung die Gesetzgebungsmacht aus. Sie verabschiedete Gesetze und war befugt, inhaltliche Verordnungsermachtigungen an die Regierung zu erteilen. Sie gilt auch in der Zukunft weiterhin als maBgeblich beim Zustandekommen von Gesetzen. Seit dem Ministererlass vom 26. Februar 2003 verfügte die Abgeordnetenkammer über einen standigen Ausschuss für die Koordination der beruflichen Bildung (comission permanente pour la coordination de la formation professionnelle). Dieser bereitete u.a. die ihm zugetragenen Parlamentsarbeiten in allen Zusammensetzungen vor und gab Empfehlungen zu Vorschlagen oder Dossiers, die dem Parlament zur Begutachtung oder Entscheidung übermittelt wurden. Antrage auf Genehmigung von Lehrplanen und Gesetzesvorlagen zu Erganzungen des Berufsbildungsgesetzes fielen ebenso darunter. Es bildete somit das Nadelöhr, durch das Vorschlage der Ministerien für Tourismus und für berufliche Bildung und Arbeit geschleust werden mussten. Heute, wo die Abgeordnetenkammer zu einer vorübergehenden Verfassungsbildenden Kammer umgestaltet worden ist, stellt sich die Frage, ob dieser standige Ausschuss für berufliche Bildung überhaupt noch existiert. Entscheidungen, die die Genehmigung von neuen Lehrplanen betreffen, obliegen dem zufolge wahrscheinlich ausschlieBlich den zustandigen Ministerien.

3.4 Agentur für berufliche Bildung (ATFP)

Die 1993 gegründete Agentur ist dem Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit unterstellt und ist mit aktuell 136 Ausbildungseinrichtungen und jahrlich ca. 50.000 (fünfzigtausend) ausgebildeten Abgangern der gröBte Bildungstrager Tunesiens. Die ATFP ist eine Behörde nicht administrativen Charakters, die zur Aufgabe hat, die strategischen Ziele des Staates in puncto berufliche Erstausbildung zu konkretisieren. Sie organisiert die berufliche Erstausbildung für eine breite Palette von Berufen, angefangen von der Beschaffung von Grundstücken für neue Bildungsstandorte und der Planung der Immobilien bis hin zur Berufsberatung von Schulabgangern und zur Integration von fertigen Fachkraften in den Arbeitsmarkt. Im Jahr 2003 gründete die ATFP in Hammamet ihr erstes berufliches Fachzentrum (Centre Sectoriel) für das Hotel- und Gaststattengewerbe. Es folgte 2005 ein weiteres im touristischen Zentrum von Tabarka. Die ATFP führte auBerdem weitere gastronomische Ausbildungsgange in bereits bestehende polyvalente Bildungszentren ein. Gemessen in der Anzahl der Abganger ist die ATFP heute, noch vor der ONTT, Tunesiens gröBter Bildungstrager für Berufe des Hotel- und Gaststattengewerbes. Dies ist nicht zuletzt einer Ausbildungsoffensive zuzuschreiben, die in den letzten Jahren leider zu mehr Qualifikation auf dem Papier als bei den Fertigkeiten und Kenntnissen der Ausbildungsabganger geführt hat. Bei einer Gesetzeserganzung zur Diversifizierung der Verantwortung für die inhaltlich und organisatorisch geregelte Ausbildung auf den Ausbildenden müssten sich die ATFP ebenso wie die ONTT organisatorisch verandern. Die Konzentration würde sich für die vom Pilotprojekt betroffenen Azubis auf die schulische Ausbildung und Ausbildungsaufsicht richten.

3.5 Centrum für die Ausbildung der Ausbilder (CENAFFIF)

Ein weiteres Instrument des Ministeriums für berufliche Bildung und Arbeit ist das CENAFFIF. Wie die ATFP hat diese nationale Behörde keinen administrativen Charakter. Ihre Aufgaben sind primar auf die Ausbildung der Ausbilder ausgerichtet, die in staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen tatig werden. Sie legt die Ausbildungsmethoden fest und konzipiert hierzu das didaktische Material. Des weiteren ist sie mit der Konzeption von Lehrplanen für die berufliche Erstausbildung beauftragt. Hierzu organisiert das CENAFFIF Lehrplanausschüsse mit Vertretern aus den Reihen der Fachausbilder, Methodologen und Arbeitgeber. Vor dem Hintergrund erganzungsbedürftiger Lehrplane und betrieblicher Ausbildungsrahmenplane ist das CENAFFIF im Zusammenhang mit dem angedachten Projekt von zentraler Bedeutung. Die Behörde ware aufgerufen, die vorhandenen Lehrplane zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren.

3.6 Branchenverband der Hoteliers (FTH)

Die Fédération Tunisienne dHotellerie ist ein Zusammenschluss privater Hotelunternehmer. Die Aufgaben des Verbands definieren sich vor allem aus den Interessen der Investoren. Es besteht in dieser Hinsicht eine enge Bindung zur ONTT, mit der auch kollektive MaBnahmen für die Promotion des touristischen Angebots durchgeführt werden. In puncto berufliche Aus- und Fortbildung ist die Institution nicht aktiv, jedoch als Arbeitgebervertreter immer beratend gefragt. Im Zuge der Beteiligung der Arbeitgeberkreise bei der Entwicklung von Fachlehrplanen ist diese in den entsprechenden Lehrplanausschüssen vertreten. Als sehr hilfreich für die Erreichung der Ziele dieser Machbarkeitsstudie ist das Kontaktmanagement zu den FTH Mitgliedern zu beurteilen. Dieses sollte von der FTH übernommen werden, um durch gezielte Fragenstellungen zu messen und festzustellen, wie hoch die Bereitschaft zur Anstellung von Auszubildenden unter den angestrebten Bestimmungen seitens der Verbandsmitglieder ist und welche Ausbildungsbetriebe für das Pilotprojekt zu favorisieren sind.

[...]

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
Einführung einer Berufsausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelgewerbe in Tunesien
Untertitel
Mit Fokus auf der Projektbeschreibung
Autor
Jahr
2011
Seiten
43
Katalognummer
V907061
ISBN (eBook)
9783346225085
ISBN (Buch)
9783346225092
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tunesien, Berufliche Bildung, Tourismus, Revolution, ATFP CENAFFIF
Arbeit zitieren
José Bonetti (Autor:in), 2011, Einführung einer Berufsausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelgewerbe in Tunesien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/907061

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