Leichte Sprache als Mittel zur Barrierefreiheit. Eine vergleichende Textanalyse von Nachrichtenbeiträgen am Beispiel der MDR-Website


Tesis de Máster, 2020

90 Páginas, Calificación: II (Master)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kommunikation
2.1 Betrachtungsweisen der Kommunikation
2.2 (Kommunikations-/Sprach-)Barrieren – Begriffsbestimmung
2.3 Die Barrierefreiheit und ihre rechtlichen Grundlagen

3 Leichte Sprache
3.1 Verständlichkeit von Texten
3.2 Bestimmung des Begriffs Leichte Sprache
3.3 Entstehung und Entwicklung von Leichter Sprache
3.4 Adressatengruppe und Anwendungsbereiche
3.5 Regeln für die Leichte Sprache
3.5.1 Wörter
3.5.2 Zahlen und Zeichen
3.5.3 Sätze
3.5.4 Texte
3.5.5 Gestaltung und Bilder
3.6 Zusammenfassende Zwischenbemerkungen

4 Empirische Untersuchungen
4.1 Ziele und Forschungsfrage
4.2 Untersuchungsmethodik
4.2.1 Untersuchungskorpus
4.2.1.1. Mittlerdeutscher Rundfunk
4.2.1.2. Texte
4.2.1.3. Kriterien für die Wahl von Texten
4.2.2 Untersuchungsmethoden
4.3. Darstellung der Analyseergebnisse
4.3.1 Wörter
4.3.2 Zahlen und Zeichen
4.3.3 Sätze
4.3.4 Texte
4.3.5 Gestaltung und Bilder
4.4 Diskussion der Untersuchungsergebnisse
4.4.1 Wörter
4.4.2 Zahlen und Zeichen
4.4.3 Sätze
4.4.4 Texte
4.4.5 Gestaltung und Bilder

5 Abschluss und Ausblick

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Anhänge

1 Einleitung

In der heutigen Welt werden wir ständig vom Überangebot an Informationen begleitet. Manche von diesen Informationen bleiben im Gedächtnis, andere werden von unserem Gehirn ignoriert. In dieser Informationsüberflutung wird ebenfalls das Fachwissen vermittelt, das für viele Rezipienten kompliziert und unverständlich ist. Verwaltungstexte, Gesetze, Bedienungsanleitungen sowie alle Arten von Verträgen bringen uns ab und zu um den Schlaf. Noch viel schwieriger sind all diese Textsorten für die Menschen, die wegen geistiger Behinderung Defizite in der Sprachkompetenz aufweisen. Demzufolge müssen sie sich bei der Informationsbeschaffung fast ausschließlich auf die Hilfe der Anderen aus ihrem nahen Umfeld verlassen. Im Hinblick darauf herrscht also ein Handlungsbedarf, den Menschen mit geringer Lesekompetenz und/oder eingeschränktem Sprachverständnis den Zugang zu Informationen zu gewährleisten und ihrer Ausgrenzung entgegenzuwirken. Eine große Erleichterung ist diesbezüglich die sog. Leichte Sprache (abgekürzt als LS), die Gegenstand dieser Arbeit ist.

Das Konzept der Leichten Sprache beruht darauf, Texte in einer einfachen, leicht verständlichen Sprache zu verfassen und somit mögliche Kommunikationsbarrieren zu überwinden, die den Behinderten eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung erschweren. Die mittels der Leichten Sprache erleichterte Erfassung von Informationen gibt den Menschen mit eingeschränktem Sprachverständnis die Möglichkeit, aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen, was gesetzlich verankert ist. Vor diesem Hintergrund ist die Zugänglichkeit der LS-Texte in allen Lebensbereichen erforderlich, in denen das Textverständnis den geistig Behinderten Schwierigkeiten bereiten kann. Neben den Informationen, die in Fachtexten, wie in den bereits erwähnten Verwaltungsdokumenten oder Gesetztexten übermittelt werden, sind für diese besondere Gruppe von Rezipienten auch andere Textsorten von besonderer Bedeutung, wie z.B. Nachrichtenbeiträge, mit Hilfe deren die potenziellen Leser sich über aktuelle gesellschaftliche, politische sowie kulturelle Themen informieren können und die im Fokus der empirischen Untersuchungen dieses Forschungsvorhabens stehen sollen.

Die vorliegende Arbeit setzt sich aus einem theoretischen und einem empirischen Teil zusammen. Der erste Teil beginnt mit einer Auseinandersetzung mit dem Begriff der Kommunikation und ihren Betrachtungsweisen (s. Kap. 2.1). Weiterhin wird die Definition der Kommunikations- bzw. Sprachbarriere erklärt, dabei wird auf konkrete Typen von diesen Barrieren näher eingegangen (s. Kap. 2.2). Angeführt werden überdies die rechtlichen Grundlagen für eine barrierearme Information und Kommunikation. Mittels dieser Rechtsvorschriften sollte die Teilhabe der Behinderten am sozialen Leben ermöglicht werden.

Das nächste Kapitel setzt sich mit dem Konzept Leichter Sprache als Mittel zur Überwindung von Sprachbarrieren auseinander. Als Einführung in das Thema wird auf den Begriff der Verständlichkeit von Texten eingegangen. Es wird zudem beleuchtet, welche Eigenschaften ein Text aufweisen soll, damit er als verständlich betrachtet werden kann (s. Kap. 3.1). Den Inhalt dieses Kapitels bilden ferner die Begriffserläuterung von Leichter Sprache (s. Kap. 3.2), Angaben zur Entstehung und Entwicklung des Konzepts (s. Kap. 3.3) sowie die Bestimmung dessen Zielgruppe, die primär geistig behinderte Menschen und sekundär andere Profitierende, wie etwa Deutschlernende oder Migranten, umfasst (s. Kap. 3.4). Im letzten Unterkapitel werden in Anlehnung an das vom Netzwerk Leichte Sprache veröffentlichten Regelwerk Die Regeln für Leichte Sprache die LS-Regeln zusammenfassend dargestellt. Diese sollen dem Original entsprechend in fünf Kategorien unterteilt werden. Hierzu werden jeweils passende Beispiele für die Regelumsetzung angegeben (s. Kap. 3.5).

Im Rahmen der empirischen Untersuchungen des vorliegenden Forschungsvorhabens wird eine vergleichende Analyse von ausgewählten Nachrichtenbeiträgen in der Standardsprache und deren jeweiligen Entsprechungen in Leichter Sprache durchgeführt (s. Kap. 4). Die Analyse ist die Basis zur Bearbeitung der Forschungsfrage und sollte daher als eine kritische Auseinandersetzung mit der praktischen Umsetzung von LS-Regeln in LS-Texten betrachtet werden. Den Bezugspunkt stellen hierfür konkrete Vorgaben und Kriterien zur Gestaltung von Texten in Leichter Sprache hinsichtlich deren Inhalts, Layouts und Beschaffenheit dar, welche im Regelwerk Die Regeln für Leichte Sprache vom Netzwerk Leichte Sprache vorgestellt wurden. In den einzelnen Unterkapiteln werden zunächst das Ziel der empirischen Untersuchungen und die entsprechende Forschungsfrage (s. Kap. 4.1), die gewählte Untersuchungsmethodik (s. Kap. 4.2) und schließlich die gewonnenen Analyseergebnisse präsentiert (s. Kap. 4.3). Das Untersuchungskorpus umfasst acht Online-Nachrichtenbeiträgen aus der Webseite des Mittlerdeutschen Rundfunks, dessen Auftrag und Beitrag zur Unterstützung von geistig Behinderten in einem separaten Unterkapitel dargestellt werden (s. Kap. 4.2.1.1). Ferner werden die für die Analyse gewählten Texte vorgestellt sowie die dabei herangezogenen Wahlkriterien erläutert (s. Kap. 4.2.1.2-4.2.1.3). Als Letztes kommt die Beschreibung der in der Untersuchung verwendeten Methode (s. Kap. 4.2.2).

Zum Abschluss erfolgt eine zusammenfassende Diskussion der Untersuchungsergebnisse. Die Arbeit endet mit einem Fazit und Ausblick, in dem die aus der Untersuchung hervorgehenden Schlussfolgerungen knapp zusammengefasst und kommentiert werden.

2 Kommunikation

Kommunikation ist ein grundlegendes Wesen des menschlichen Zusammenlebens. Damit Menschen zusammen koexistieren können, müssen sie untereinander Informationen austauschen. Zur Kommunikation kommt es immer dann, wenn einer der Kommunikationsteilnehmer eine Mitteilung übermittelt und anderer diese rezipiert.

Kommunikation ist eine Erscheinung, die uns vom Anfang unseres Lebens an begleitet. Bereits das erste Weinen des Neugeborenen ist eine Nachricht an die Anderen.

2.1 Betrachtungsweisen der Kommunikation

Der im Alltag gängige Terminus Kommunikation stammt nach Duden aus dem Lateinischen (communicatio) und bedeutet „Mitteilung“ oder „Unterredung“. Im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache wird er erstens als „Zusammenhang, Verbindung“ und zweitens als „zwischenmenschlicher Verkehr, Verständigung, besonders mit Hilfe von Sprache, Zeichen“ definiert.

Ferner erklärt Köbler (1995, 225) den Kommunikationsbegriff in seinem Etymologischen Rechtswörterbuch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zeiträume. Im 16 Jh. war die Bedeutung von Kommunikation als eine „Mitteilung“ zu verstehen, im 20 Jh. hingegen als „Informationsaustausch“.

Schließlich legt Bußmann (2008, 346f.) Kommunikation im weiteren Sinne als „jede Form von wechselseitiger Übermittlung von Information durch Zeichen/Symbole zwischen Lebewesen (…) oder zwischen Menschen und Daten verarbeitenden Maschinen“, fest. In engerer, sprachwissenschaftlicher Hinsicht hingegen versteht sie darunter „zwischenmenschliche Verständigung mittels sprachlicher und nichtsprachlicher Mittel wie Gestik, Mimik, Stimme u.a.“.

In der einschlägigen Literatur erfährt der Kommunikationsbegriff also insgesamt unterschiedliche Betrachtungsweisen und wird somit nach Rost-Roth (2010, 155f.) unterschiedlich verwendet, „um auf Prozesse der Informationsvermittlung zu verweisen“ (ebd.). Dementsprechend gibt es keine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung von Kommunikation. Durch die Entwicklung der digitalen Medien erweiterte sich der Bedeutungsumfang dieses Begriffs weitgehend. Im Folgenden soll auf einige Betrachtungen von Kommunikation exemplarisch eingegangen werden.

Meggle (1997, 5) setzt Kommunizieren mit dem kommunikativen Handeln gleich. Nach ihm hat eine kommunikative Handlung immer ein Ziel und einen Adressaten. Als Beispiel gibt er ein Geräusch des Pfiffes auf der Straße. Meggle glaubt, dass diese „Pfeiffhandlung“ einen weiteren Zweck haben muss, als nur den Pfiff zu produzieren. Damit meint er „ein[en] Versuch, auch noch etwas anderes zu bewirken“ (ebd.). Der Pfiff ist mithin eine Kommunikationsart bzw. ein Kommunikationsakt. Für Meggle muss ein Handeln nicht unbedingt erfolgreich sein, aber es bleibt sowieso ein Kommunikationsversuch (vgl. auch ders. 2003, 341f.).

Ähnlich – als sprachlich-kommunikative Handlung – wird Kommunikation ebenfalls von Michel (1988, 19f.) betrachtet. Darunter versteht er die Gesamtheit von Tätigkeiten – sowohl schriftlichen als auch mündlichen, wie etwa schriftliche Formen, z.B. Korrespondenz, Zeitungsartikel, Schulaufsätze einerseits und private oder berufliche Gespräche, Diskussionen, Vorträge andererseits. In diesem Zusammenhang sei die Tatsache betont, dass die zwischenmenschliche Kommunikation nicht nur sprachlich, sondern auch zugleich para- und nonverbal erfolgt. Mit den paraverbalen Kommunikationsanteilen werden melodische, dynamische und temporale Parameter gemeint, die auditiv als Sprechmelodie, Betonung, Rhythmus, Sprechgeschwindigkeit und Pausierung wahrgenommen werden (vgl. Grzeszczakowska-Pawlikowska 2020, 24f.). Die nonverbalen Ausdrucksmittel hingehen umfassen nach Dorsch et. al. (1994, 516f.) Mimik, Blickverhalten, Gestik, Körperhaltung und Körperbewegung sowie Kinesik. In der kommunikativen Wirklichkeit manifestieren sich die ersteren in der Sprechweise bzw. im Sprechstil, die letzteren konstituieren den Körperausdruck (vgl. u.a. Grzeszczakowska-Pawlikowska ebd., 25ff.). Die außersprachlichen Signale machen den integralen Bestandteil der Kommunikation aus und können, ebenso wie die sprachlichen Ausdrucksmittel, unter Umständen auch zu Missverständnissen führen (vgl. z.B. Argyle 1992, 15).

Ferner gehen Burkart/Hömberg (2012, 11ff.) in ihrer Auseinandersetzung mit dem Kommunikationsbegriff von drei Kommunikationstheorien aus. Sie betrachten Kommunikation als:

- Prozess der Zeichenübertragung;
- interaktiven Vorgang und
- umweltabhängiges Phänomen.

In dem ersten Fall wird Kommunikation als „störungsfreie Übertragung der dabei zu vermittelnden Zeichen” (ebd., 11) aufgefasst. Dieser Betrachtung liegt die Mathematische Theorie der Kommunikation von Shannon/Weaver (1948) zugrunde, die sich in den 1940er Jahren mit den Phänomenen im Bereich der Telekommunikation beschäftigten. Aus dieser mathematischen Perspektive besteht der Kommunikationsprozess darin, dass jede Mitteilung des Sprechers mittels eines Geräts kodiert wird, und dann wieder dekodiert, um an den Rezipienten zu gelangen (vgl. ebd.).

Unter Kommunikation als interaktivem Vorgang ist es wiederum zu verstehen, dass einem Kommunikationspartner immer ein zweiter zugeschrieben ist. Dabei spielt die Interpretation von Zeichen eine bedeutende Rolle. Die sich unterhaltenden Personen müssen für die verwandten Zeichen ihre gleiche Bedeutung im Kopf verschlüsselt haben, um untereinander einen gelungenen Informationsaustausch zu vollziehen (vgl. ebd., 12).

Der letzten Auffassung nach stellt Kommunikation ein unverzichtbares Element des kommunikatives Geschehens dar, das sozial und gesellschaftlich geprägt ist. Burkart/Hömberg (ebd., 14) greifen dabei auf das kommunikative Prinzip des Marxismus – „keine Produktion ohne Kommunikation und keine Kommunikation ohne Produktion“ – zurück. In diesem Sinne gehen marxistische Kommunikationswissenschaftler davon aus, dass Kommunikation stets mit den gesellschaftlichen Arbeits- oder Produktionsprozessen in einem engen Zusammenhang steht, die die Wirtschaft antreiben und zum Wachstum des Kapitals beitragen.

Schließlich ist unter dem soziologischen Aspekt allein schon das menschliche Verhalten eine Kommunikationsart (vgl. Watzlawick et al. 1969, 53). In diesem Sinne behauptet Watzlawick, man könne nicht nicht kommunizieren, und unterscheidet dabei fünf folgende Axiome zur Kommunikation:

- In jeder zwischenmenschlichen Situation besteht ein Zwang zur Kommunikation.
- Jede Kommunikation enthält Inhalts- und Beziehungsaspekte.
- Die Interaktionsstruktur wird stark beeinflusst durch die individuellen Vorstellungen vom Ablauf der Kommunikationsprozesse.
- Kommunikation wird durch digitale und analoge Modalitäten bestimmt.
- Kommunikationsabläufe können annähernd symmetrisch oder komplementär sein (zit. nach Wagner 1999, 28).

Die oben erläuterten Betrachtungsweisen von Kommunikation weisen insgesamt deutlich auf die Komplexität des kommunikativen Prozesses hin. Im Hinblick auf das Ziel der vorliegenden Arbeit, das Instrument zur Gestaltung von kommunikations-barrierefreien Texten zu untersuchen, sollen hier abschließend eben die sozialen Komponente der Kommunikation und das Kommunizieren als Handeln besonders hervorgehoben werden. Diese zwei Betrachtungsperspektiven sind für die weiteren Ausführungen von grundlegender Bedeutung.

2.2 (Kommunikations-/Sprach-)Barrieren – Begriffsbestimmung

Laut dem Sprach-Brockhaus (1984, 85) bedeutet Barriere bzw. Sprachbarriere „ein kommunikatives, geistiges oder gesellschaftliches Hindernis, Behinderung”. Nach Duden wird sie als eine „Absperrung, die jemanden, etwas von etwas fernhält”, definiert. Im Folgenden soll diese kommunikative Erscheinung näher eingegangen werden.

Bei Kommunikationsbarrieren handelt es sich nach Schubert (2016, 15ff.) um die Umstände, die den Menschen die Teilnahme an der Kommunikation verhindern, erschweren, langsamer oder teilweise unerreichbar machen. In diesem Sinne sind diese Barrieren grundsätzlich graduell. Im alltäglichen Leben passieren sie, Schubert (ebd.) zufolge, uns allen. Nicht alle von ihnen aber sind für uns von großer Bedeutung. Im Allgemeinen unterscheidet Schubert sechs Typen von Barrieren, die nun näher erläutert werden:

- Sinnesbarrieren – wenn ein Mensch eine Nachricht nicht wahrnehmen kann, weil einer seiner Sinne nicht funktioniert (z.B. das Sehvermögen, das Gehör);
- Fachbarrieren – wenn ein Mensch eine Mitteilung nicht verstehen kann, weil ihm ein ausreichendes, fachliches Wissen fehlt;
- Kulturbarrieren – wenn ein Mensch eine Mitteilung nicht versteht oder falsch versteht, weil es ihm eine kulturelle Vorbedingung fehlt (z.B. sprachliche Ausdrücke in verschiedenen Sach- oder Rechtstexten);
- Kognitionsbarrieren – wenn ein Mensch eine Mitteilung nicht versteht, weil er nur im Stande ist, ihre sprachliche Seite wahrzunehmen, abgesehen von der inhaltlichen, kognitiven Seite – in diesem Fall ist der Rezipient von der gedanklichen Struktur der Aussage überfordert, was meistens bei den indirekten Äußerungen, Verneinungen oder Bedingungen erfolgt;
- Sprachbarrieren – wenn ein Mensch eine Mitteilung nicht versteht, weil sie in einer anderen, ihm nicht bekannten Sprache formuliert ist;
- Fachsprachenbarrieren – wenn ein Mensch imstande ist, eine Mitteilung wahrzunehmen, aber nicht hundertprozentig richtig zu verstehen, weil seine Fremdsprachkenntnisse nicht ausreichend sind (z.B. bei Unkenntnis von fremdsprachlichen Fachtermini oder Kollokationen).

Nach Jekat et al. (2014, 7ff.) sind Kommunikationsbarrieren in vier Bereichen angesiedelt:

- im Bereich des Sprachkodes (→ unterschiedliche Sprachen);
- der sprachlichen Vielschichtigkeit;
- des Mangels an inhaltlichem Sachverstand und
- im Bereich von nicht ausgebildeten oder nicht funktionsfähigen Sinne.

Die oben genannten Barrieren beziehen sich auf das physische Vermögen und die Kompetenzen des Rezipienten. In der Diskussion um die Kommunikationsbarrieren wird eben die Perspektive des Empfängers angenommen. Jekat et. al. (ebd., 7f.) erklären, dass die Annahme der Empfänger-Sichtweise (→ Barrieren sind vom Empfänger determiniert), sinnvoll ist. Sie begründen es damit, dass eine bestimmte Barriere für verschiedene Menschen im unterschiedlichen Ausmaß behindernd sein kann. Sie betonen aber zugleich, dass die Ursache für Hindernisse im Kommunikationsprozess ebenfalls auf der Seite des Senders liegen kann.

Schließlich erwähnt Zaraysky (1997) in ihrer Betrachtung von Kommunikationsbarrieren konkrete sozialkulturelle bzw. psychologische Aspekte, die in einem sprachlich-kommunikativen Prozess zu Missverständnissen führen können. Im Einzelnen sind es:

- die unterschiedliche semantische Wahrnehmung eines Phänomens – so kann beispielsweise der Krieg von einem Volk als Tragödie oder als Niederlage betrachtet werden, von einem anderen aber als Ausdruck politischer Ambitionen;
- Unterschiede in der Moral der einzelnen Menschen – die Menschen respektieren unterschiedliche gesellschaftliche Normen und Einschränkungen, so kann beispielsweise die Gastfreundlichkeit eines Menschen von einem anderen als Ausdruck der Aufdringlichkeit empfunden werden;
- die emotionale Unterschiedlichkeit – je nach dem Charaktertyp verhalten sich die Menschen mehr oder weniger emotional, was bei Kommunikationsablaufen auch stören kann.

In Bezug auf die Tatsache, dass die Kommunikation in verschiedenen Lebensbereichen zustande kommt und unterschiedlich definiert wird (s. Kap. 1.1), kann die Klassifikation von Kommunikationsbarrieren lediglich auf einer universellen Ebene stattfinden.

2.3 Die Barrierefreiheit und ihre rechtlichen Grundlagen

Mit dem Adjektiv barrierefrei werden nach Duden grundsätzlich „Bauten, Verkehrsmittel, sonstigen Einrichtungen, [gemeint die] keine Barrieren, Hindernisse aufweisen […] und von den Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis oder fremde Hilfe nutzbar [sind]”. Im rechtlichen Sinne wird dieses Adjektiv, so nach dem Bundesgleichstellungsgesetzt (BGG) (2002), folgendermaßen definiert:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.1

Dieser Definition ist zu entnehmen, dass Barrieren in verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens vorkommen können – nicht nur in der materiellen Umgebung, sondern auch – wie bereits in Kapitel 2.2 diskutiert – in der Kommunikation. In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff der Barrierefreiheit eben im Kontext der Kommunikation verwendet.

Der Text des obigen Gesetztes zielt darauf, dass alle Menschen zur uneingeschränkten Teilhabe an der Gesellschaft gleichberechtigt sind. Zur Gewährleistung dieser gesellschaftlichen Partizipation sind alle Staaten durch die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) rechtmäßig verpflichtet2. Von Deutschland wurde diese Konvention 2009 ratifiziert, sie gilt im gleichen Maße wie das Bundesgleichstellungsgesetzt (BGG) (vgl. Welti 2013, 24) und lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar.3

Laut dem 9 Artikel der Behindertenrechtskonvention (BRK) sollten die Vertragsstaaten bestimmte Maßnahmen unternehmen, um allen Behinderten die physische Umwelt, Transportmittel, Information und Kommunikation sowie andere öffentliche, den Bürgern bereitstehende Anlagen und Dienste zugänglich zu machen (Art. 9 S. 19 BKR). Das Dokument schreibt zugleich vor, was diese unabhängige Lebensführung und selbstbestimmte Teilhabe der Behinderten am sozialen Leben konkret ermöglicht. Eins der Elemente ist die Beseitigung von Kommunikationsbarrieren, d.h. die hindernisfreie Informationsbeschaffung und der Informationsaustausch.

Um die Vorgaben für die barrierefreie Kommunikation, also den barrierearmen Zugang zu Informationen, die leichte Lesbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten, entstand im Jahr 2002 das Gesetz die „ Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) “. Es betrifft die Gestaltung von Websites und besagt Folgendes:

Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen. (BITV 2002, §2)4

Diese Bundesrechtsverordnung gilt für alle Internetauftritte und allgemein verfügbare Internetangebote „der Träger öffentlicher Gewalt” (BITV 2002, §1), also der Behörden der Bundesverwaltung, nicht aber für die privaten oder kommerziellen Websites. Diese aber können auch gemäß diesem Gesetz gestaltet werden5.

Im Jahr 2011 erfolgte eine Novellierung der BITV. In der Anlage 2 zu dieser Verordnung wurden die Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in der Kommunikation vorgebracht. Eins der Instrumente ist die Leichte Sprache (LS) (vgl. Maaß et al. 2014, 53). Laut Begründung zur Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0 vom 12. September 2011, sind „die Alternativen […] bereitzustellen, um die Umwandlung von Nicht-Text-Inhalten zu ermöglichen; zum Beispiel in Großschrift, Braille, Sprache, Symbole oder Leichte[r] Sprache” (BITV 2.0 2011, 10).6

Die angegebenen Erklärungen weisen deutlich darauf hin, dass dieses oben erwähnte Instrument von Leichter Sprache in hohem Maße für die Menschen mit Behinderungen gedacht ist. Dennoch darf sich die Zielgruppe nicht nur auf Behinderte eingeschränkt werden. Auf Verständnisprobleme können darüber hinaus auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Nichtmuttersprachler/-innen, die die Sprache des Ziellandes erst lernen, stoßen (s. auch Kap. 3.3). Im Kontext der barrierefreien Kommunikation ist die Zugänglichkeit von Informationen von durchaus großer Bedeutung. Sie ermöglicht nämlich den Menschen unter anderem die rechtlichen Texte zu verstehen, sodass das Recht der freien Meinungsäußerung nicht verhindert wird.

Auf das Phänomen von Leichter Sprache wird im Kontext der Kommunikationsbarrieren und Barrierefreiheit in dem darauffolgenden Kapitel näher eingegangen.

3 Leichte Sprache

3.1 Verständlichkeit von Texten

Auf der Suche nach einer Definition der Leichten Sprache stößt man des Öfteren auf das Adjektiv verständlich bzw. auf das Nomen Verständlichkeit. Daher ist es in dem vorliegenden Zusammenhang angebracht, zunächst diese beiden Begrifflichkeiten näher zu erläutern. Die Verständlichkeit ist eine „zusammenfassende Bezeichnung für Eigenschaften der Textgestaltung, die den Verstehensprozess und das Behalten eines Textes beeinflussen“ (Bußmann 2002, 736). Ein verständlicher Text soll „so beschaffen [sein], dass man [...] [ihn] begreifen, verstehen, nachempfinden kann“ (Der Sprach-Brockhaus: 1984, 757).

Nach Kercher (2013, 56) lässt sich Verständlichkeit nicht eindeutig definieren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Texte immer im Hinblick auf einen konkreten Leser bzw. eine konkrete Lesergruppe als verständlich gelten (vgl. ebd., 59). In dieser Hinsicht fasst er Verständlichkeit als eine Art Interaktion zwischen dem Text und seinem Rezipienten auf (vgl. ebd., 58). Für das Verständnis sind darüber hinaus auch konkrete Kommunikationsprozessmerkmale, wie z.B. Situation, Kanal oder Mitteilungsinhalt von Bedeutung (ebd.).

Ähnlichen Standpunkt vertritt auch Christmann (2004, 33) und führt ihn am Beispiel eines juristischen Textes vor. Den Rechtsanwälten wird ein solcher Text keine Schwierigkeiten beim Verstehen bereiten, für die Leien kann er hingegen möglicherweise unverständlich sein. Das zeigt, dass nicht nur objektive Merkmale der Inhaltsstruktur von Bedeutung sind, sondern auch die Interaktion zwischen dem Text und seinem Rezipienten. Deswegen sollen diese zwei Aspekte bei der Verständlichkeitsforschung berücksichtigt werden (vgl. ebd., 33f.).

Bei der textseitig orientierten Analyse werden in Bezug auf die Verständlichkeit, so Langer et al. (2011, 24ff.), hauptsächlich folgende Textmerkmale berücksichtigt:

- sprachliche Einfachheit;
- kognitive Gliederung/Ordnung;
- Kürze/Prägnanz;
- anregende Zusätze.

Damit ein Text bei der Rezeption nachvollziehbar ist und somit als verständlich betrachtet werden kann, sollte sich dieser innerhalb der vier oben genannten Dimensionen der Textverständlichkeit durch Folgendes auszeichnen:

(1) einfache sprachliche Formulierung; bekannte, anschauliche Wörter; kurze Sätze mit deutlicher Gliederung; Erklärungen zu den schwierigen, fachlichen bzw. fremden Wörtern keine Nominalisierung → sprachliche Einfachheit;
(2) folgenrichtig aufeinander bezogene Sätze; sinnvolle Reihenfolge; kohärente Inhaltsstruktur; übersichtliche Textverteilung; sichtbare Hervorhebungen → kognitive Gliederung/Ordnung;
(3) Verzicht auf überflüssige Informationen; Abschweifungen; Umständlichkeit; Wiederholungen; Füllwörter und leere Phrasen → Kürze/Prägnanz;
(4) Auslassung von Ausrufen; rhetorischen Fragen; wirklichkeitsnahen Beispielen; direktem Ansprechen; Reizwörtern oder witzigen Redewendungen → anregende Zusätze (vgl. ebd.; auch Christmann 2004, 34f.).

Der Gegenstand der leserseitig orientierten Analyse sind demgegenüber die „kognitiven Aktivitäten und Fähigkeiten des Rezipienten“ (Christmann 2004, 34). Der Verstehensprozess eines Textes unterstützen dabei vier Teilkompetenzen (vgl. Spearritt 1972, 100f.):

- Kenntnis der Wortbedeutungen;
- Schlussfolgerungen innerhalb des Lesens qua Sinnverstehens;
- Nachvollzug der Textstruktur und Textgliederung;
- Identifizierung der Intention des Textes bzw. des Autors.

Nach Groeben (1982, 23) sind innerhalb dieser Fertigkeiten noch weitere spezifische Fähigkeiten der Textrezipienten zu unterscheiden, wie z.B. kritisches Denken, die Beurteilung der Gültigkeit von Aussagen, das Erkennen des impliziten Textsinns oder die Verbindung von Informationen mit eigenem Wissen und eigener Erfahrung (vgl. ebd., 20f.). Das Textverständnis hängt also, um noch einmal zu betonen, nicht nur von sprachlichen Textmerkmalen bzw. von seiner Struktur ab. Es wird zugleich vorausgesetzt, dass der Textrezipient bestimmte oben erwähnte Kompetenzen nachweist.

In der Verständlichkeitsforschung liegen mittlerweile auch andere Konzepte und Modelle vor. Ihre genaue Besprechung würde jedoch den thematischen Zusammenhang dieser Arbeit sprengen, sodass sie im Weiteren nicht diskutiert werden. Im Allgemeinen liefern sie konkrete Kriterien, die einen Text bezüglich dessen verständlichkeitsrelevanter Merkmale prüfen bzw. bewerten lassen (vgl. dazu Heringer 1979, 265; Biere 1991, 25ff.; Göpferich 2002, 153).

Im Hinblick auf die Leichte Sprache ist Verständlichkeit ihre Hauptvoraussetzung und somit ein relevanter Begriff in der diesbezüglichen Diskussion. Die Annahme, dass Texte erst hinsichtlich einer konkreten Adressatengruppe als verständlich bestimmt werden können, macht die Ausrichtung der Leichten Sprache auf ihre Hauptrezipienten, wie etwa Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten oder Menschen mit geistiger Behinderung (s. auch Kap. 3.4), sowie die konkreten Regeln zur Gestaltung LS-Texten – (s. Kap. 3.5) durchaus plausibel.

3.2 Bestimmung des Begriffs Leichte Sprache

Der Begriff der Leichten Sprache wird von der Organisation Netzwerk Leichte Sprache (s. Kap. 3.2) selbst folgendermaßen erläutert:

Leichte Sprache ist eine sehr leicht verständliche Sprache. Man kann sie sprechen und schreiben. Leichte Sprache ist vor allem für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten. Aber auch für andere Menschen. Zum Beispiel für Menschen, die nur wenig Deutsch können. Für Leichte Sprache gibt es feste Regeln. Menschen mit und ohne Lern-Schwierigkeiten haben die Regeln gemeinsam aufgeschrieben. Jeder kann die Regeln für Leichte Sprache lesen.7

Nach Maaß (2015a, 11) ist Leichte Sprache „eine Varietät des Deutschen, die im Bereich Satzbau und Wortschatz systematisch reduziert ist.“ Maaß hebt zugleich hervor, dass ein Textrezipient über kein umfangreiches sprachliches Wissen verfügen muss, um einen LS-Text zu verstehen. Hinzu kommt die besondere visuelle Form von derartigen Texten, die ihre Erkennbarkeit und „visuelle Wahrnehmbarkeit“ (ebd., 14) beeinflusst.

Aus linguistischer Sicht wird der Begriff von Varietät als „Realisationsmuster des Sprachsystems“, oder als „typische Verwendungsweise […] eines sprachlichen Systems“ (Nabrings 1981, 180) definiert. Kessel/Reimann (2010, 139) stellen fest, dass Varietäten „Sprach(gebrauchs)formen [innerhalb einer Sprache sind], die sich durch bestimmte aussprachliche Charakteristika (aus den Bereichen Phonetik/Phonologie, Wortschatz, Satzbau, usw.) beschreiben werden können.“ Diese Voraussetzungen erfüllt auch Leichte Sprache. Darüber hinaus weist sie zusätzliche Merkmale auf (vgl. Maaß ebd., 12). So findet sie Anwendung ausschließlich in geschriebener Form. Bei der Textherstellung ist grundsätzlich eine Konsultation mit potenziellen Adressaten erforderlich, die als Prüfer die Verständlichkeit von LS-Texten bestätigen oder nicht (ausführlicher zur Adressatengruppe s. Kap. 3.3). Die Wiedergabe des Inhalts eines Ausgangstextes unter Beachtung von LS-Regeln ist schwierig und nimmt viel Zeit in Anspruch (ausführlicher zu LS-Regeln s. Kap. 3.4). Deswegen nennt Maaß (ebd.) die Leichte Sprache eine „geplante“ Varietät, die nicht spontan abläuft, sondern einen Planungsvorlauf braucht. Die weitere Besonderheit bezieht sich, so Maaß (ebd., 12), auf die LS-Benutzer, die eine „passive“ Gruppe darstellen: obwohl die Rezipienten Ausformulierungen in Leichter Sprache empfangen, produzieren sie selbst keine solchen Aussagen, d.h. sie kommunizieren miteinander mit Hilfe keiner Leichten Sprache. Auch die LS-Textproduzenten verwenden diese Varietät im Alltag nicht. Diese Situation bestimmt Maaß als „fehlende Sprechergemeinschaft“ (ebd.).

Als eine Varietät gilt Leichte Sprache ebenfalls bei Bock (2014, 18), die bei diesem Phänomen auf etwas andere Aspekte hinweist. Sie bezeichnet diese Sprachvariante als „primär funktional oder primär gruppenspezifisch“ (ebd.). Die Funktionalität besteht darin, den kommunikativ beschränkten Lesern einen Zugang zu Informationen zu gewährleisten und ihre Verständigung zu ermöglichen. Dabei spricht Bock (ebd., 36) explizit von Lesern, weil sie – ebenso wie Maaß (ebd., 12) – festhält, dass Leichte Sprache lediglich für die schriftliche Form von Kommunikation entwickelt wurde. Nicht weniger wichtig ist die Tatsache, dass Leichte Sprache ihre Funktion, im Gegensatz zu modellhaften Varietäten, auf thematisch unterschiedlichen Kommunikationsebenen erfüllen kann. Dabei thematisieren die LS-Texte vielfältige Inhalte aus dem Politik-, Arbeits-, Medizin-, oder Kulturbereich. Schließlich werden die LS-Textproduktionen nicht nur auf eine bestimmte Textsorte reduziert (vgl. ebd., 37f.).

In ähnlicher Weise wie Maaß definiert Bock auch die LS-Benutzer und bezeichnet diese als keine „Sprechergemeinschaft […], sondern eine Adressatengemeinschaft“ (ebd., 37). Leichte Sprache als Varietät kommt keiner konkreten Gruppe zugute, d.h. es gibt keinen konkreten Benutzerkreis, wie im Fall von anderen Varietäten, der sich der Leichten Sprache als internes Kommunikationsmittel bedienen würde. Sie findet keine Anwendung in mündlicher Kommunikation, sondern wird zur Kommunikation mit den Hauptrezipienten (s. auch Kap 3.3) bzw. zur Übermittlung einer schriftlichen Mitteilung eingesetzt. Überdies wird Leichte Sprache mit Hilfe dieser Zielgruppe geschaffen und entwickelt, was für Bock noch ein weiteres Argument dafür ist, das diese Varietät gruppenspezifisch ist.

Kellermann (2014, 7) zufolge ist die Begriffsbestimmung von Leichter Sprache insofern schwierig, dass es sich dabei um keinen geschützten Begriff handelt. Deswegen werden von verschiedenen Organisationen unterschiedliche Regeln festgelegt und eingesetzt (ausführlicher dazu s. Kap. 3.4). Kellermann definiert diese Sprachvariante in Bezug auf das Ziel, d.h. „Menschen mit Leseschwierigkeiten die Teilhabe an Gesellschaft und Politik zu ermöglichen“ (ebd.) und führt zugleich einige Eigenschaften von LS-Texten auf, wie etwa kurze Sätze, keine Nebensätze, Gebrauch von bekannten Wörtern oder Verzicht auf schwierige Begriffe. Ferner weist sie auf die Übersichtlichkeit von Schrift und Bildern hin.

Auf die visuelle Form von LS-Texten machen nicht zuletzt auch Schädler/Reichstein (2015, 41) aufmerksam. Im Hinblick auf die Verwendung von Bildern in den LS-Texten definieren sie das Phänomen der Leichten Sprache als „vereinfachte mit Piktogrammen illustrierte Sprache“.

Den obigen Ausführungen ist zu entnehmen, dass Leichte Sprache eine bestimmte Variante bzw. Varietät des Deutschen darstellt, die als ein barrierefreies Kommunikationsmittel anzusehen ist. Als solches ist sie, um noch einmal ausdrücklich hervorzuheben, für eine konkrete Adressatengruppe bestimmt. Die Funktion von Leichter Sprache ist, Informationen auf eine möglichst klare und verständliche Art und Weise zu übermitteln, was durch die Anwendung entsprechender Regel zur Gestaltung von LS-Texten gewährleistet wird. Auf diese Problematik wird in Kapitel 3.4 näher eingegangen.

3.3 Entstehung und Entwicklung von Leichter Sprache

Das Konzept der Leichten Sprache stammt ursprünglich nicht von Deutschland ab (vgl. Maaß 2015a, 18). Als Pionier gilt die US-amerikanische Organisation People First (vgl. ebd.), die 1974 mit dem Ziel gegründet wurde, Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung zu unterstützen und für ihre Rechte einzutreten (vgl. Bock 2014, 18f.)8. Im Jahr 1997 wurde von People First ein Konzept namens Easy Read erschaffen, das an der Erstellung von Texten in verständlicher Sprache ausgerichtet ist. Seine deutsche Entsprechung ist eben die Leichte Sprache (vgl. auch Bock 2014, 18f.; Kellermann 2014, 8).

An der Entwicklung der Leichten Sprache hat u.a. der im Jahr 2001 in Deutschland gegründete, analoge Verein Mensch zuerst seinen Anteil (vgl. Bock 2014, 18). Der Verein hat zwei erste Wörterbücher in Leichter Sprache veröffentlicht (vgl. Kellermann 2014, 8). 2006 wurde in Deutschland das Netzwerk Leichte Sprache eingerichtet. Derzeit ist es eine führende Organisation, die die LS-Texte schafft und barrierefreie Kommunikation betreibt (vgl. Bock ebd.). Der Satzung des Vereins ist zu entnehmen, dass dieser zum Zweck hat, den Menschen mit Behinderung bzw. Lernschwierigkeiten zu helfen und ihre Erziehung und Bildung durch die Verwendung und Propagierung der Leichten Sprache zu unterstützen9. Das Ziel wird dadurch realisiert, dass der Verein verschiedene Weiterbildungsveranstaltungen organisiert und den betroffenen Menschen die Teilhabe an diesen Aktionen ermöglicht. Darüber hinaus werden LS-Texte in Zusammenarbeit mit den Vereinsmitgliedern bearbeitet, sodass das Konzept der Leichten Sprache mit ihrer Hilfe weiterentwickelt wird (vgl. ebd.).

In anderen europäischen Ländern, z.B. in Finnland, Estland, Dänemark, Belgien, Norwegen, Schweden oder in den Niederlanden kommen auch lokale Varianten von Leichter Sprache vor (vgl. Tjarks-Sobhani 2012, 27). In Finnland heißt sie Selkokieli (vgl. ebd.), in Schweden lättlässt (vgl. Bock ebd., 18) und das englische Pendant ist, wie etwa in den Vereinigten Staaten, unter der Bezeichnung easy-to-read oder plain language zu finden (vgl. Maaß 2015a, ebd.).

Die Entwicklung und Verbreitung der Leichten Sprache in Europa verdankt man insgesamt der Organisation Inclusion Europe, die 1988 entstand und den Menschen mit geistiger Behinderung unterstützt. Inclusion Europe vereinigt verschiedene europäische Länder, die im Rahmen der Erstellung von leicht verständlichen Texten miteinander kooperieren. Die Staaten arbeiten Richtlinien und Kriterien aus, die zur Gestaltung der Texten in Leichter Sprache dienen (vgl. Maaß ebd., 19). Im Jahr 2009 erstellte die Organisation ein Regelwerk zu Leichter Sprache, das unter dem Namen Project Pathways auf ihrer Webseite veröffentlicht wurde (vgl. Maaß ebd., 19; auch Kellermann 2014, 8).

3.4 Adressatengruppe und Anwendungsbereiche

Mit Hilfe der Leichten Sprache sollen Texte verständlich und klar sein. Somit soll deren Verständnis erleichtert werden. Die Zielgruppe von Sprachproduktionen in Leichter Sprache sind, wie bereits in Kapitel 2.3 erwähnt, geistig behinderte Menschen, die als Menschen mit Lernschwierigkeiten bezeichnet werden (vgl. Maaß et al. 2014, 56). Von Menschen mit Lernschwierigkeiten sprechen hauptsächlich Organisationen, die sich mit der Gestaltung und Verbreitung von Leichter Sprache beschäftigen (s. auch Kap. 3.2). Das erklärt sich daraus, dass der Ausdruck „geistig behindert” oft als diskriminierend wahrgenommen wird (vgl. Netzwerk Leichte Sprache 2013a, 1). Zugleich stößt die Benennung „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ auf Kritik, weil sie vom wissenschaftlichen Standpunkt aus für eine andere Gruppe gilt, nämlich für diejenigen Menschen, die „eine umfängliche Beeinträchtigung ihres schulischen Leistungsvermögens aufweisen und deren IQ mindestens 70 beträgt” (Maaß et al. ebd.). Bei den geistig Behinderten hingegen liegt der Intelligenzquotient unten 70 (vgl. ebd.).

Für die Menschen mit der geistigen Behinderung ist das Verstehen von Texten in der Standardsprache genauso schwer wie „Treppen für den Rollstuhlfahrer” (Winter 2010, 28). Schwenck (2012, 26) erwähnt dazu, dass diese primäre Adressatengruppe heterogen ist. Sie begründet es nämlich damit, dass die geistige Behinderung sich auf verschiedene Art und Weise und im unterschiedlichen Ausmaß äußert. Dadurch sind die Bedürfnisse der geistig Behinderten bezüglich der Erstellung von LS-Texten ungleich (vgl. dazu auch Maaß et al. ebd.).

In der Broschüre für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die in Kooperation mit dem Netzwerk Leichte Sprache erstellt wurde, sind darüber hinaus weitere Zielgruppe angesprochen10:

- Menschen mit Demenz;
- Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen;
- Menschen, die nicht so gut lesen können.

Die letzte Gruppe umfasst u.a. Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss sowie funktionale Analphabeten. Unter funktionalen Analphabeten versteht man Menschen, die ihre Schulbildung zwar beendet, aber ihre Lesekompetenz nicht ausreichend entwickelt haben. So sind sie in der Lage, einzelne Wörter und Sätze zu lesen und zu verstehen, sie sind jedoch nicht imstande, den Inhalt vollständiger Texte nachzuvollziehen (vgl. Maaß et al. ebd., 57). Laut der Leo-Studie von 201111 handelt es sich um 7,5 Millionen Menschen, die im Hinblick auf mögliche Behinderungsursachen eine recht homogene Gruppe von Rezipienten darstellen (vgl. ebd., 58).

Vom Phänomen der Leichten Sprache können ebenso, wie bereits oben erwähnt, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, wie etwa Migranten, profitieren. Die LS-Texte können ihnen „eine frühe Partizipation an der Informationsgesellschaft ermöglichen” (Maaß et al. 2014, 58). Insgesamt kann Leichte Sprache zu ihrer weiteren sprachlichen Entwicklung beitragen, sodass standardsprachliche Texte von ihnen leichter rezipiert werden können. In diesem Sinne können auch Nicht-Muttersprachler, bzw. Deutschlernende von Leichter Sprache profitieren (vgl. ebd.). Diesbezüglich hebt Maaß (2015a, 14) hervor, dass die LS-Texte sich an alle Menschen richten, „denen standardsprachliche oder fachsprachliche Texte Probleme bereiten.“ Sie bezieht sich dabei ebenfalls auf Menschen, die keine Leseproblemen haben. Diese Ansicht begründet sie damit, dass Verständnisprobleme bei der Perzeption von Texten in der heutigen Welt sehr oft vorkommen. Dies ergibt sich zum einen aus einer großen Menge von veröffentlichten, unverständlichen Fachtexten; zum anderen ist es auf die Schwierigkeit der Kommunikation zwischen Laien und Experten zurückzuführen (vgl. Maaß 2015b, 5).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei der Entstehung von Leichter Sprache der Adressatenkreis von bedeutendem Wert war. Dennoch ist die Erstellung von Texten in Leichter Sprache insofern schwer, dass die Hauptzielgruppe sehr uneinheitlich ist und unterschiedliche Bedürfnisse hat. Neben den primären Adressaten, d.h. geistig behinderten Menschen, profitieren von LS-Texten potenziell auch weitere Personen, wie etwa Deutschlernende oder Menschen mit Leseschwierigkeiten. In allen diesen Fällen trägt die Verwendung von Leichter Sprache insgesamt zum besseren Verständnis von Texten bei.

3.5 Regeln für die Leichte Sprache

Die Gestaltung von Texten in Leichter Sprache bedarf bestimmter Regeln. Wie bereits in Kap. 3.1 erwähnt, ist kein grundsätzlich geltendes Regelwerk vorhanden, das von allen Organisationen, die Leichte Sprache propagieren, konsequent verwendet wird. Diese Verbände erstellen ihre eigenen Regelkataloge, die dazu beitragen sollen, LS-Texte möglichst verständlich zu gestalten und somit ihren Adressaten den Zugang zu Informationen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen (vgl. Schwenck 2012, 11). Es liegen mittlerweile viele sich ähnliche Veröffentlichungen vor, in denen LS-Regeln besprochen werden. Alle fordern u.a. die Vereinfachung von Texten, indem man bei deren Gestaltung z.B. auf schwierige Wörter oder schwierige Strukturen verzichtet, keine Fremdwörter verwendet, nur eine Aussage pro Satz gebraucht (ausführlicher dazu s. Kap. 3.4.3) oder ein langes Wort mit dem Bindestrich unterteilt (vgl. Kuhlmann 2013, 43; Schwenck ebd.). Manche Regelwerke enthalten lediglich eine kurze Auflistung von LS-Prinzipien in Form von Tipps, andere stellen eine umfangreiche Sammlung mit Erklärungen und Beispielen dar (vgl. Schwenck ebd.).

Im Folgenden sollen drei Publikationen, die im aktuellen Diskurs über die Leichte Sprache relevant sind und eine Grundlage für die meisten LS-Texte bilden, exemplarisch näher dargestellt und miteinander verglichen werden:

- das Regelwerk Informationen für alle. Europäische Regeln, wie man Informationen leicht lesbar und leicht verständlich macht von Inclusion Europe (2009)12 ;
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (2011) Anlage 2 Teil 213 und
- das Regelwerk Die Regeln für Leichte Sprache vom Netzwerk Leichte Sprache (2013)14.

Alle hier genannten Ratgeber sind im Internet abrufbar und können kostenlos heruntergeladen werden.

Das Regelwerk von Inclusion Europe unter dem Titel Informationen für alle. Europäische Regeln, wie man Informationen leicht lesbar und leicht verständlich macht entstand im Rahmen des Projekts Pathways – Wege zur Erwachsenen-Bildung von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Es umfasst allgemeine europäische LS-Regeln, die in 15 Sprachen der EU-Mitgliedstaaten niedergeschrieben wurden15. Der Ratgeber beinhaltet Vorgaben zur Erstellung von leicht verständlichen Texten, in denen Informationen in geschriebener wie auch in audio-visueller Form übertragen werden (vgl. Inclusion Europe 2009, S. 32-40). Die LS-Regeln des Pathways-Projekts, die ausschließlich für das Geschriebene gelten, umfassen 14 Seiten und werden selbst in Leichter Sprache formuliert. Der Ratgeber enthält ein zusätzliches Kapitel mit dem Titel „Allgemeine Regeln für leicht verständliche Informationen“. In diesem Kapitel befinden sich Informationen darüber, was man vor dem Verfassen eines Textes beachten oder wie man einzelne Informationen ordnen soll. Die Vorgaben zur Erstellung von LS-Texten wurden in folgende Unterkapitel unterteilt (vgl. ebd., 3):

- Gestaltung und Format;
- Schrift;
- Wörter;
- Sätze;
- Wie man einen Text schreibt;
- Wie Ihr Text aussehen soll;
- Wie man dem Leser zeigt, dass der Text in Leichter Sprache ist;
- Bilder;
- Regeln für die deutsche Sprache.

Mit der zweiten Publikation liegt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vor. Diese ist insofern von durchaus großer Bedeutung, als sie von deutschen Staatsorganen bei der Gestaltung ihrer Internetauftritte angewandt werden muss (ausführlicher dazu s. Kap. 2.3). Diese Verordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2011 ausgefertigt. Im zweiten Teil der zweiten Anlage befinden sich Vorgaben für die Bereitstellung von LS-Texten. Die 13 durchnummerierten Regeln sind nicht in Leichter Sprache aufgelistet, sondern in einer Sprache verfasst, die für die gesetzlichen Texte typisch ist. Die Regeln von 1 bis 6 betreffen die Lexik und Syntax. Die nächsten zwei legen fest, wie eine Information strukturiert sein soll. Die Vorgaben von 9 bis13 beziehen sich auf die Textgestaltung selbst. Im Vergleich zu den beiden anderen Regelwerken sind die BITV -Hinweise sehr kurz formuliert und es sind keine Beispiele für deren praktische Umsetzung vorhanden.

Das letzte hier zu besprechende Regelwerk vom Netzwerk Leichte Sprache erschien 2013 und wurde in ähnlicher Form vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2014 herausgegeben. Während in der Publikation vom Netzwerk Leichte Sprache hauptsächlich Regeln für die Gestaltung von Texten in Leichter Sprache beschrieben wurden, enthält das Heft vom BMAS auch zusätzliche Informationen, wie z.B. Meinungen der Betroffenen, Regeln für Treffen und Tagungen oder Regeln für Leichtes Internet (vgl. BMAS 2014). Die in Leichter Sprache verfassten Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache umfassen 32 Seiten und sind in folgende Unterkapitel unterteilt (vgl. o. das Regelwerk Die Regeln für die Leichte Sprache vom Netzwerk Leichte Sprache 2013):

- Wörter;
- Zahlen und Zeichen;
- Sätze;
- Texte;
- Gestaltung und Bilder.

Anschließend soll jeder Text entsprechend geprüft werden. Somit ist das Prüfen ein fester Teilprozess in der Erfassung von LS-Texten. Damit beschäftigen sich Menschen mit Lernschwierigkeiten, die einschätzen sollen, ob ein Text genug verständlich für sie ist (vgl. ebd., 3). In dem Verein Netzwerk Leichte Sprache arbeiten Übersetzer, Prüfer und andere Vereinsmitglieder zusammen, die sich für die Gestaltung von Texten und die Verbreitung von Leichter Sprache engagieren.

In folgenden Unterkapiteln sollen ausschließlich die LS-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache ausführlicher dargestellt werden. Die Wahl ist nämlich damit begründet, dass in vielen einschlägigen Publikationen im Bereich der Leichten Sprache eben auf dieses Regelwerk zurückgegriffen wird. Somit dienen diese Regeln meistens als Grundlage bei der Erstellung von LS-Texten. Aus diesem Grund sollen sie auch zu der anschließend vorzunehmenden empirischen Analyse von Texten in Leichter Sprache herangezogen werden, welche das übergeordnete Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens darstellt (ausführlicher dazu s. Kap. 4). Die darauffolgende Unterteilung der LS-Regeln nach Kategorien wurde dem Original Die Regeln für Leichte Sprache vom Netzwerk Leichte Sprache entnommen.

3.5.1 Wörter

Die Texte in Leichter Sprache sollen möglichst einfach sein. Folglich sollten in solchen Texten weitgehend kurze, einfache und treffende Wörter verwendet werden, die allgemein bekannt sind und zur alltägliche Sprache gehören. Das Netzwerk Leichte Sprache gibt hier für folgende Beispiele an:

- SCHLECHT – Omnibus vs. GUT – Bus;
- SCHLECHT – genehmigen vs. GUT – erlauben.

Darüber hinaus ist es auch erforderlich, dass die verwendeten Wörter nicht zu allgemein sind und den gegebenen Sachverhalt genau beschreiben, z.B.:

- SCHLECHT – Öffentlicher Nahverkehr vs. GUT – Bus und Bahn.

Wenig bekannt können auch die Fach- oder Fremdwörter sein, deshalb sollten sie ebenso vermieden werden, z.B.:

- SCHLECHT – Workshop vs. GUT – Arbeits-Gruppe.

Wenn sich jedoch ein schwer verständliches oder langes Wort nicht vermeiden lässt, dann sollte dieses erklärt werden. Solche Erklärungen können sowohl direkt im Text auftreffen, als auch an seinem Ende, z.B.:

- SCHLECHT – berufliche Rehabilitation vs. GUT: Herr Meier hat einen schweren Unfall. Jetzt lernt er einen anderen Beruf. Das schwere Wort dafür ist: berufliche Rehabilitation.

Im Falle längerer Begriffe schlägt das Netzwerk Leichte Sprache vor, einen Bindestrich zu benutzen, der die Lesbarkeit von Texten verbessern soll, z.B.:

- SCHLECHT– Bundesgleichstellungsgesetz vs. GUT – Bundes-Gleichstellungs-Gesetz.

Eine weitere Regel besagt, dass für denselben Sachverhalt im Text immer dasselbe Wort stehen sollte. Wenn man z.B. an einer Stelle das Wort Tablette verwendet, dann sollte man im weiteren Teil des Textes nicht zwischen Tablette und Pille wechseln, weil es für die Rezipienten zu kompliziert ist. Unerwünscht sind ferner Abkürzungen, z.B.:

- SCHLECHT – d.h. vs. GUT – das heißt.

Dennoch sind einige geläufige, populäre Abkürzungen, wie etwa WC oder LKW erlaubt, allerdings unter der Bedingung, dass die Prüfer ihre Zustimmung dazu geben.

Eine mögliche Verständnisbarriere für die LS-Rezipienten stellen ebenfalls bestimmte Nomen-Verb-Verbindungen dar. Aus diesem Grund sollten durch entsprechende Verben ersetzt werden, z.B.:

- SCHLECHT – Morgen ist die Wahl zum Heim-Beirat vs. GUT – Morgen wählen wir den Heim-Beirat.

Als Nächstes empfiehlt sich auch auf Passivformen – zugunsten von Aktivformen – zu verzichten, z.B.:

- SCHLECHT – Morgen wird der Heim-Beirat gewählt vs. GUT - Morgen wählen wir den Heim-Beirat.

Ebenso sollte man auch Konjunktivformen vermeiden, z.B.:

- SCHLECHT – Morgen könnte es regen vs. GUT – Morgen regnet es vielleicht.

Des Weiteren ist es erforderlich bei der Bestimmung der Zugehörigkeit statt Genitivs Dativ zu verwenden, z.B.:

- SCHLECHT – das Haus des Lehrers vs. GUT – das Haus von dem (bzw. vom) Lehrer.

Die Spezialisten aus dem Netzwerk Leichte Sprache gehen schließlich davon aus, dass die Wörter nicht, kein wie auch Negationspräfixe, wie un- leicht zu übersehen sind. Deshalb ist es wichtig auf negative Ausdrücke zu verzichten und stattdessen positive Formulierungen zu verwenden, z.B.:

- SCHLECHT – Peter ist nicht krank vs. GUT – Peter ist gesund.

Wenn die positive Ausdrucksweise aber doch unmöglich ist, sollte man das verneinende Wort deutlich markieren, z.B. mittels des Fettdrucks.

[...]


1 <https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html> (22.5.2020)

2 <https://www.behindertenrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-3102> (22.5.2020)

3 <https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a729-un-konvention.html> (22.5.2020)

4 <https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html> (22.5.2020)

5 <https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung> (22.5.2019)

6 <https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/barrierefreie-informationstechnik-verordnung-2-0.html> (22.5.2020)

7 <https://www.leichte-sprache.org/das-ist-leichte-sprache/> (22.5.2020)

8 <https://peoplefirstltd.com/about-us/what-we-do/> (22.5.2020)

9 <https://www.leichte-sprache.org/wp-content/uploads/2017/09/Satzungbarrierefrei10-11-2013.pdf> (22.5.2020)

10 <https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a752-leichte-sprache-ratgeber.html> (22.5.2020)

11 <https://alphabuendnis-mitte.de/2017/09/22/die-leo-level-one-studie-untersucht-funktionalen-analphabetismus-in-deutschland/> (22.5.2020)

12 <https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwiHmNTc4KKXmAhVO5oKHURbBQgQFjAAegQIARAC&url=https%3A%2F%2Feasy-to-read.eu%2Fwp-conttent%2Fuploads%2F2014%2F12%2FDE_Information_for_all.pdf&usg=AOvVaw1xtMZRKVrFEzYT9jj72Y8q> (22.5.2020)

13 <https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html> (22.5.2020)

14 <http://www.leichtesprache.com/dokumente/upload/21dba_regeln_fuer_leichte_sprache.pdf> (22.5.2020)

15 <https://easy-to-read.eu/de/europaische-standards/> (22.5.2020)

Final del extracto de 90 páginas

Detalles

Título
Leichte Sprache als Mittel zur Barrierefreiheit. Eine vergleichende Textanalyse von Nachrichtenbeiträgen am Beispiel der MDR-Website
Universidad
University of Lodz  (Institute of German Philology at the University of Lodz)
Curso
German philology
Calificación
II (Master)
Autor
Año
2020
Páginas
90
No. de catálogo
V907163
ISBN (Ebook)
9783346255426
ISBN (Libro)
9783346255433
Idioma
Alemán
Palabras clave
Leichte Sprache, einfache Sprache, Barrierefreiheit, barrierefreie Kommunikation, geistig Behinderte, Partizipation, easy language, simple language, barrier-freedom, barrier-free communication, people with mental disabilities, participation
Citar trabajo
Paulina Bednarek (Autor), 2020, Leichte Sprache als Mittel zur Barrierefreiheit. Eine vergleichende Textanalyse von Nachrichtenbeiträgen am Beispiel der MDR-Website, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/907163

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