Guantanamo. Die meisten Menschen denken wahrscheinlich beim Lesen des Namens der Stadt, an der südlichen Küste Kubas, zuerst an die Verletzung von Menschenrechten. Völlig zu Recht, denn nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001, errichtete die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika dort Gefangenenlager auf einem Marinestützpunkt, in denen sie hunderte Gefangene unter unmenschlichen Haftbedingungen inhaftierte. Die Haft sollte angeblich der Verhinderung weiterer terroristischer Akte und der Gewinnung von Informationen über das Terrornetzwerk "Al-Quaida" dienen. Die Verhör- und Foltermethoden führten international zu scharfer Kritik und sehr viel Aufsehen.
Doch wie kam es überhaupt erst dazu, dass die USA einen Marinestützpunkt auf Kuba betreiben? Handelt es sich bei dem Stützpunkt um US-amerikanisches Staatsgebiet? Ist Guantanamo Bay eine amerikanische Enklave?
Kuba hat die Kontrolle über Guantanamo Bay schon vor langer Zeit an die USA verloren, die allermeisten Zeugen der Zeit, in der es noch nicht zu den USA gehörte, sind bereits verstorben. Doch seit nunmehr über 50 Jahren bestreitet Kuba die Rechtmäßigkeit und fordert den Abzug der US-Amerikaner, bisher ohne Erfolg. Zurecht?
Diese Seminararbeit untersucht nicht die völkerrechtswidrige Behandlung der Gefangenen, sondern den rechtlichen Status der Marinebasis. Der Autor beginnt mit einem Blick auf die historische Entwicklung, gefolgt von einer völkerrechtlichen Betrachtung der Umstände und widmet sich zum Schluss der Frage, ob Guantanamo Bay eine amerikanische Enklave ist.
Es existiert leider nur eine geringe Anzahl deutschsprachiger Literaturquellen zum vorliegenden Thema, die meisten Bücher und Artikel, die sich mit Guantanamo Bay beschäftigen, fokussieren sich auf die Gefangenenlager, sodass der Autor nur Zugriff auf eine begrenzte Anzahl an Quellen hatte.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Historische Entwicklung
1.1 Unabhängigkeitskampf im 19. Jahrhundert
1.2 „Platt Amendment“ 1901
1.3 Pachtverträge über Guantanamo Bay und Bahia Honda 1903
1.4 Abschaffung des „Platt Amendment“ 1934
1.5 Forderung nach Abzug der USA 1960
2 Völkerrechtliche Prüfung der Pachtverträge
2.1 Kubas Argumente gegen die Wirksamkeit der Pachtverträge
2.2 Vertragsverletzung
2.2.1 Völkerrechtliche Normen
2.2.2 Anwendung des Artikel 60 Absatz 3 lit. b) WVRK
2.2.3 Ergebnis
2.3 „Ungleiche Verträge“
2.3.1 Vertragsschluss
2.3.1.1 Völkerrechtliche Normen
2.3.1.2 Dem Vertrag widersprechende zwingende Völkerrechtsnormen
2.3.1.3 Ergebnis
2.3.2 Einfluss der kubanischen Revolution
2.3.2.1 Völkerrechtliche Normen
2.3.2.2 Anwendung des Artikel 62 Absatz 1 WVRK
2.3.2.3 Ergebnis
3 Ist Guantanamo eine amerikanische Enklave?
Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit untersucht den rechtlichen Status der Marinebasis Guantanamo Bay unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts, um zu klären, ob das Gebiet eine amerikanische Enklave darstellt und welche völkerrechtlichen Argumente für eine Beendigung der Pachtverträge durch Kuba sprechen.
- Historische Entwicklung der kubanisch-amerikanischen Beziehungen und der Pachtverträge
- Völkerrechtliche Analyse von Vertragsverletzungen gemäß WVRK
- Untersuchung des Konzepts „ungleicher Verträge“ im Kontext des Völkerrechts
- Anwendung der „clausula rebus sic stantibus“ auf die Pachtverträge
- Einordnung von Guantanamo Bay als „unechte Exklave“ statt Enklave
Auszug aus dem Buch
2.2 Vertragsverletzung
Die kubanische Regierung stellt nicht eindeutig klar, durch welche Handlungen die USA den Vertrag verletzen aber laut Tams/Brown kommen insbesondere drei Aspekte in Frage: Erstens existieren entgegen des Verbots aus Artikel 3 des Vertrages vom 02. Juli 1903 viele Geschäfte und Unternehmungen in Guantanamo Bay. Zweitens lieferten die USA entgegen ihrer Pflicht aus Artikel 4 desselben Vertrags nicht alle Flüchtlinge an Kuba aus. Und drittens könnte die nicht im Vertrag vorgesehene Nutzung der Marinebasis als Gefangenenlager einen Vertragsbruch darstellen.
2.2.1 Völkerrechtliche Normen
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 1903 gab es viele heutige völkerrechtliche Normen noch nicht, sodass der Vertragsschluss nicht völkerrechtswidrig war und die Parteien den Vertrag gemäß „pacta sunt servanda“ generell erfüllen müssen laut Artikel 26 WVRK. Allerdings kann es bei völkerrechtlichen Verträgen aufgrund von Vertragsverletzungen zum Wegfall der Vertragsbindung gemäß Artikel 60 Absatz 1 WVRK kommen, wenn eine erhebliche Verletzung eines zweiseitigen Vertrags vorliegt. Laut Artikel 60 Absatz 3 WVRK liegt eine erhebliche Verletzung in einer nicht zulässigen Ablehnung des Vertrags oder in der Verletzung einer für die Erreichung des Vertragsziels oder Vertragszwecks wesentlichen Bestimmung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Historische Entwicklung: Dieses Kapitel zeichnet den Weg Kubas zur Unabhängigkeit, das „Platt Amendment“ sowie den Abschluss und die Entwicklung der Pachtverträge für die Basis Guantanamo nach.
2 Völkerrechtliche Prüfung der Pachtverträge: Hier wird die Wirksamkeit der Pachtverträge anhand des allgemeinen Völkerrechts, möglicher Vertragsverletzungen und des Konzepts der „ungleichen Verträge“ geprüft.
3 Ist Guantanamo eine amerikanische Enklave?: Dieses Kapitel klärt die begriffliche Einordnung von Guantanamo Bay und grenzt den Status des Gebiets von einer echten Enklave ab.
Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass Kuba gute Chancen hätte, das Pachtverhältnis völkerrechtlich zu beenden, wobei es sich bei der Basis um eine „unechte Exklave“ handelt.
Schlüsselwörter
Guantanamo Bay, Pachtverträge, Völkerrecht, WVRK, USA, Kuba, Vertragsverletzung, Ungleiche Verträge, Selbstbestimmungsrecht, Souveränität, clausula rebus sic stantibus, Unechte Exklave, Marinestützpunkt, Platt Amendment, Historische Entwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den rechtlichen Status des Marinestützpunkts Guantanamo Bay aus völkerrechtlicher Perspektive.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die historische Genese der Pachtverträge, deren völkerrechtliche Prüfung auf Wirksamkeit sowie die begriffliche Einordnung als Enklave oder Exklave.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob Guantanamo Bay eine amerikanische Enklave ist und ob Kuba völkerrechtlich begründete Argumente für die Beendigung der Pachtverträge vorbringen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor verwendet eine rechtswissenschaftliche Analysemethode unter Anwendung einschlägiger Normen des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WVRK).
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert mögliche Vertragsverletzungen, die Anwendbarkeit des Konzepts „ungleicher Verträge“ sowie den Einfluss der kubanischen Revolution auf die Fortgeltung der Pachtabkommen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Völkerrecht, Pachtvertrag, Souveränität und „unechte Exklave“ geprägt.
Warum hält der Autor die Pachtverträge für möglicherweise nichtig?
Aufgrund des Widerspruchs zu zwingenden Normen des Völkerrechts, wie dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, sieht der Autor die Verträge nach Artikel 64 WVRK als nichtig an.
Warum ist Guantanamo nach Ansicht des Autors keine Enklave?
Da das Gebiet direkt an internationale Gewässer grenzt, erfüllt es nicht die strikte Definition einer Enklave, die eine vollständige Umschließung durch fremdes Staatsgebiet erfordert.
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- Johann Steinke (Author), 2019, Guantanamo. Enklave auf fremdem Boden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/907578