Die Grundzüge des Weimarer Schulkompromisses und seine Bedeutung für den Ausbau des gegliederten Schulwesens


Term Paper (Advanced seminar), 2006

19 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Weimarer Verfassung von 1919, vierter Abschnitt: Bildung und Schule

3. Die Grundzüge des Weimarer Schulkompromisses

4. Die Bedeutung des Weimarer Schulkompromisses für das gegliederte Schulwesen

5. Fazit

6. Bibliographie

1. Einleitung

Nach dem politischen Zusammenbruch des Kaiserreichs im Jahre 1918 versuchten drei in Opposition stehende Parteien ihre politischen Kräfte vollkommen zu entfalten, indem sie jeweils versuchten, die Eliten des Kaiserreichs in Bereichen wie Wirtschaft, Kirche und auch im Bildungswesen zu entmachten.

So entstand eine Neuordnung des gegliederten Schulwesens nach dem Ende der Kaiserzeit im vierten Abschnitt der Weimarer Reichsverfassung. Pädagogische Experten forderten u.a. den Ausbau des Schulwesens durch eine neue Einheitsschule und die Trennung von Kirche und Staat. Diese Neuordnung unterschied sich in vielen Punkten von der Struktur der Schulen im Kaiserreich. Dennoch kam es trotz dieser neuen Ideen nicht zu einer völligen Umstrukturierung des Schulwesens, da es u. a. zwischen den Parteien zu keiner allgemeinen Einigung kam und sie es daher nicht schafften, die Eliten des Kaiserreichs zu entmachten. So entstand schließlich der Weimarer Schulkompromiss.

In dieser Arbeit möchte ich die Grundzüge des Weimarer Schulkompromisses erläutern und analysieren. Dazu werde ich mich im zweiten Kapitel auszugsweise mit den Artikeln der Weimarer Verfassung von 1919 befassen, die für die Strukturierung von Bildung und Schule von Bedeutung sind.

Auf der Grundlage dieser Artikel wird es im dritten Abschnitt um die wesentlichen Regelungen des Schulkompromisses gehen, u.a. um die Frage, inwieweit das gegliederte Schulwesen tatsächlich umstrukturiert wurde.

Im vierten Kapitel werde ich herausarbeiten, welche Ideen des Schulkompromisses für den Aufbau des gegliederten Schulwesens von Bedeutung sind. Haben manche Strukturen vielleicht noch bis heute Bestand? Besitzt unser heutiges Schulsystem noch Ideen des Weimarer Schulkompromisses? Auch diese Fragen versuche ich in diesem Kapitel zu beantworten.

Im fünften und letzten Abschnitt werde ich schließlich die Ergebnisse dieser Arbeit kurz herausstellen.

Meine Arbeit hat folglich die Funktion, die Grundzüge des Weimarer Schulkompromisses darzustellen und anhand dieser Grundlage festzustellen, welche Bedeutung dieser für den Aufbau des Schulwesens bis in die heutige Zeit besitzt.

2. Die Weimarer Verfassung von 1919, vierter Abschnitt: Bildung und Schule

Um die Strukturen des Weimarer Schulkompromisses zu verstehen, ist es zwingend notwendig, die Artikel zu der Gestaltung von Bildung und Schule im vierten Abschnitt der Weimarer Reichsverfassung von 1919 darzulegen, nämlich die Artikel 142 bis 150. Aufgrund dieser Artikel kam es, wie schon erwähnt, zwischen den einzelnen Parteien teils zu heftigen Diskussionen, die es schließlich nicht ermöglichten, die Ideen des Schulkompromisses vollständig umzusetzen. Die Ideen der preußischen Revolutionsregierung waren grob der „Ausbau aller Bildungsinstitutionen, insbesondere der Volksschule. Schaffung der Einheitsschule. Befreiung der Schule von jeglicher kirchlicher Bevormundung. Trennung von Staat und Kirche.“[1]

Artikel 142

Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Der Staat gewährt ihnen Schutz und nimmt an ihrer Pflege teil.

Die Freiheit von Kunst und Wissenschaft ergibt sich im Rahmen der Grundgesetze, was im Seminar erarbeitet wurde.

Artikel 143

Für die Bildung der Jugend ist durch öffentliche Anstalten zu sorgen. Bei ihrer Einrichtung wirken Reich, Länder und Gemeinden zusammen.

Die Lehrerbildung ist nach den Grundsätzen, die für die höhere Bildung allgemein gelten, für das Reich einheitlich zu regeln.

Die Lehrer an öffentlichen Schulen haben die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten.

In diesem Artikel geht es zunächst im ersten Abschnitt um die Finanzierung der Schulen durch die genannten Instanzen Reich, Länder und Gemeinden. In einem Schreiben des preußischen Kultusministers Haenisch an de Reichsminister des Innern vom 9. Oktober 1919 erläutert er die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Verfassung. Nach Haenisch bestehe in der Finanzierung einer neuer Gedanke, denn „bei der Durchführung dieser Bestimmung wird es sich im wesentlichen um die finanzielle Beteiligung des Reichs an den Ausgaben für die öffentlichen Schuleinrichtungen handeln, die in Preußen zur Zeit in der Hauptsache von den Gemeinden mit starker finanzieller Beteiligung des Staates getragen werden.“[2] Dies stieße jedoch auf Hindernisse, so Haenisch, da das Land Preußen nach Ende des Kaiserreichs nicht die erforderlichen finanziellen Mittel besitzt, um dieses Gesetz umzusetzen (vgl. Führ 1972).[3] So sollte dafür das Reich eintreten. Die finanzielle Beteiligung des Reichs sollte in einem Reichschulgesetz gefordert werden. Dieser Abschnitt enthält einen wichtigen Gedanken, der auch für die heutige Schulstruktur von Bedeutung ist: die Finanzierung von Schule wird auf mehreren Ebenen vollzogen, nämlich durch das Zusammenwirken von Reich, Ländern und Gemeinden.

Im zweiten und dritten Abschnitt geht es um die Einheitlichkeit der Lehrerbildung. Diese kann nach Haenisch nur durch ein Reichsgesetz verwirklicht werden. Dies zeigt eine neue Tendenz, denn die Einheitlichkeit soll sowohl im Zuge der Volkschulbildung als auch an allen höheren Schulen erfolgen. Dazu ist wieder die Finanzierung des Reichs notwendig, was Haenisch wiederum als Problem ansieht.[4] Wie Führ anmerkt, ist die Reformierung der Lehrerbildung eine unumweichliche Konsequenz: „Hatte Preußen bislang stets auf eine reichsgesetzliche Regelung gedrängt, so zog es nun die Konsequenz aus dem Versagen des Reichs. Auch in der Mehrzahl der übrigen Länder wurde jetzt die Lehrerbildung reformiert.“[5]

Artikel 144

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates, er kann die Gemeinden daran beteiligen. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte ausgeübt.

[...]


[1] Zymek, Bernd: Schulen. In: Handbuch der Deutschen Bildungsgeschichte. Band IV. Hrsg. v. Christa Berg. 1870-1918. München 1991. S.162.

[2] Führ, Christoph: Zur Schulpolitik der Weimarer Republik. Weinheim 1972. S.178.

[3] Ebd.

[4] Ebd.

[5] Ebd. S.79.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Die Grundzüge des Weimarer Schulkompromisses und seine Bedeutung für den Ausbau des gegliederten Schulwesens
College
University of Duisburg-Essen  (Fachbereich Bildungswissenschaften)
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
19
Catalog Number
V90818
ISBN (eBook)
9783638052320
File size
436 KB
Language
German
Keywords
Grundzüge, Weimarer, Schulkompromisses, Bedeutung, Ausbau, Schulwesens
Quote paper
Anna Sarah Bossmann (Author), 2006, Die Grundzüge des Weimarer Schulkompromisses und seine Bedeutung für den Ausbau des gegliederten Schulwesens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90818

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Grundzüge des Weimarer Schulkompromisses und seine Bedeutung für den Ausbau des gegliederten Schulwesens



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free