Gründung einer Tagesgruppe. Der spezifische Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren


Mémoire (de fin d'études), 2007

133 Pages, Note: sehr gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Familie und Kinderwunsch im Wandel
1.1 Geburtenrückgang
1.2 Familie heute

2 Personenkreis, Betreuungssituation und gesetzliche Grundlagen
2.1 Personengruppe
2.2 Institutionelle Betreuungssituation der Kleinkinder
2.3 Gesetzliche Grundlagen

3 Bestandsaufnahme der öffentlichen Hilfen
3.1 Finanzielle Hilfen und Rechtsansprüche
3.2 Aufgaben der Jugendhilfe
3.3 Typen der außerhäuslichen Betreuung
3.4 Politisch geförderte Maßnahmen im Bundesland Hessen

4 Marktanalyse zur Gründung einer bedarfsorientierten Tagesgruppe
4.1 Kunden
4.2 Standort und Umfeldanalyse

5 Bedürfnisse und Entwicklungsthemen von Kleinkindern
5.1 Körperliche Entwicklung
5.1.1 Körperliche Veränderungen
5.1.2 Frühkindliche Untersuchungen
5.1.3 Ernährung
5.1.4 Pflege und Sauberkeitsentwicklung
5.1.5 Ruhe- und Schlafphasen
5.2 Soziale Entwicklung
5.2.1 Beziehungsaufbau
5.2.2 Körperliche Nähe
5.2.3 Autonomie und Abhängigkeit
5.2.4 Wutanfälle und Trotzverhalten
5. 3 Motorische und kognitive Entwicklung
5.3.1 Befriedigung der kindlichen Neugierde
5.3.2 Laufenlernen und Bewegungsdrang
5.3.3 Spielen
5.3.4 Kontakt zu Gleichaltrigen
5.3.5 Sprachentwicklung und Kommunikation
5.3.6 Bildungsprozesse

6 Darstellung der geplanten Tagesgruppe
6.1 Leistungsumfang
6.1.1 Offener Spielkreis
6.1.2 Zusätzliche Angebote
6.1.3 Elternseminare
6.1.4 Beratungsangebote und Vernetzung
6.1.5 Betreuung, Förderung und der pädagogische Alltag in der Spielgruppe

7 Organisationsstruktur der Einrichtung
7.1 Träger der Leistung und seine Aufgaben
7.2 Personalstruktur
7.3 Räumlichkeiten
7.4 Melde- und genehmigungspflichtige Voraussetzungen sowie Versicherungen
7.5 Qualitätssicherung
7.6 Voraussetzungen für die Nutzung der Angebote
7.7 Besondere Merkmale und das Marketing der Einrichtung

8 Finanzierung
8.1 Exemplarischer Kostenplan
8.1.1 Einnahmen
8.1.2 Platzkosten

Zusammenfassung der Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Tabellen- und Schemaverzeichnis

Bilder- und Abbildungsverzeichnis

Anhang
A. Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen
für Kinder
B. Gründungsprotokoll
C. Satzungserfordernisse
D. Mustersatzung
E. Einrichtungskonzeption
F. Betreuungsvertrag
G. Das Berliner Eingewöhnungsmodell
H. Kalkulationsgrundlage der Finanzierungsposten
I. Gesprächsprotokolle

Einleitung

Ähnlich einem Gewebe, das aus Kette und Schuss besteht, sind Bedürfnisse von Kleinkindern eng mit den Bedürfnissen der Familien verwoben. Vor diesem Hintergrund beschreibe ich in der nachfolgenden Arbeit die Gründung einer Einrichtung, die beiden Bedürfnissen entspricht.

Die Tagespresse verspricht: „Durchbruch bei der Kleinkind-Betreuung“ (Berliner Morgenpost vom 15.05.2007) – „Verdreifachung der Krippenplätze bis 2013“ (Spiegel Online 12.06.2007) – „Hessen steckt mehr Geld in Betreuung“ (Darmstädter Echo 04.08.2007).

So oder ähnlich überschlagen sich derzeit Pressemeldungen zum Thema Kindertagesbetreuung.

Man könnte glauben, die Öffentlichkeit sei aus einem Dornröschenschlaf erwacht und die Problematik in der Kindertagesbetreuung sei erst seit gestern ein aktuelles Thema.

Man liest und hört dagegen nur wenig über den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuungsplätze oder über eine sozialpolitische Förderung für Familien, die einer familienfreundlichen Infrastruktur bedürfen. Ich bin selbst vor gut eineinhalb Jahren Mutter geworden und staune über die unterschiedlichen Argumente, die für eine Fremdbetreuung plädieren. Daneben erlebe ich fast täglich eine familienunfreundliche Umwelt. Diese Thematik hat mich bewogen eine Kindertagesgruppe gründen zu wollen, die den spezifischen Bedürfnissen von Kleinkindern, aber eben auch denen von Eltern Rechnung trägt.

In der vorliegenden Arbeit beschreibe ich die Lage der heutigen Familie und gehe davor auf die Entwicklung ein, wie es zu der gegenwärtigen Situation gekommen ist. Dabei hebe ich die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien mit kleinen Kindern hervor. Im Anschluss skizziere ich die gesetzlichen und rahmenpolitischen Eckpunkte der Familienpolitik. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird von der aktuellen Familienpolitik auf das Jahr 2013 vertagt und ab diesem Zeitpunkt sollen ad hoc zahlreiche Plätze entstanden sein. Im Bundesland Hessen wurde zu Beginn des Jahres 2007 das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zugunsten der Gleichstellung von institutioneller

Kindertagesbetreuung und privater Kindertagespflege bzw. Tagesmutterstellen bereits geändert. Die Beschreibung der institutionellen Hilfen und der gesetzlich gleichgestellten Kindertagespflege ist ein weiterer Bestandteil der vorliegenden Arbeit.

Nach der Vorstellung der aktuellen Modelle wende ich mich der konkreten Planung zur Gründung der Tagesgruppe zu. Ich überprüfe die Bedürfnisse der Familien mittels einer Kunden-, Standort- und Umfeldanalyse. Dem folgend wende ich mich den Entwicklungsthemen und den Bedürfnissen der Kleinkinder zu. Dabei möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass ich für die Diplomarbeit eine begrenzte Themenauswahl treffen musste. Im Besonderen bei Kleinkindern sind die Entwicklungsthemen wie auch die Bedürfnisse von Kleinkindern sehr bunt und gestalten sich für jedes Kind einzigartig.

Im Anschluss verbinde ich die familiären Bedürfnisse mit den Bedürfnissen von Kleinkindern und gründe eine Einrichtung, deren Schwerpunkt auf der Unterstützung von und für Familien liegt.

Das Kapitel über die Organisationsstruktur der Einrichtung bietet eine Übersicht über die erforderlichen Schritte auf dem Weg zu einer Initiativeinrichtung.

Die Herausarbeitung der besonderen Merkmale der Einrichtung und das abschließende Fazit runden diese Arbeit ab.

1 Familie und Kinderwunsch im Wandel

„Kaum eine gesellschaftliche Institution ist

so beständig wie die Familie,

aber von kaum einer Institution hieß es so häufig,

dass ihr Zerfall unmittelbar bevorstünde.“

(Schütze 2006, S. 171)

Das folgende Kapitel gibt einen historischen Rückblick und die Merkmale eines Wandels der Institution Familie. Anhand der vergangenen Epochen skizziere ich die Lebensumstände und Entwicklungen, die zu den Veränderungen geführt haben.

Zunächst beschreibe ich die Lebensläufe der Familie mit Beginn der Industrialisierung, danach wende ich mich den Geburtenrückgängen zu und erläutere abschließend die Lebensumstände der heutigen Familie.

Familie im Umbruch zur Moderne

Die Familien in der Bundesrepublik Deutschland die wir heute kennen, lassen sich nicht nach einem bestimmten Muster beschreiben. Während man noch vor der Industrialisierung von der Familie als „Großes Haus“ spricht, in dem generationsübergreifend gelebt und gearbeitet wird und Kinder in den Alltag integriert sind, kommt es nach der Verstädterung und der zunehmenden Errichtung von Industriegebieten zu einer Wende der Lebensumstände (vgl. Böllert u. a. 2006, S. 18 f.).

Die Aufteilung der Arbeit in Beruf und Hausarbeit wird notwendig, da die Erwerbsarbeit das Individuum von zu Hause wegholt und ganz in Anspruch nimmt. Vor der Industrialisierung sind beide Geschlechter, trotz sozialer Hierarchie, aufeinander angewiesen, sie sichern beide die Existenz und zeugen den Nachwuchs, Leben und Arbeit sind eine selbstverständliche Einheit.

Erst mit der Industrialisierung werden die Bereiche Arbeit und Privatleben räumlich, sachlich und sozial scharf voneinander getrennt. Die bürgerliche Kleinfamilie entsteht am Wendepunkt zur Moderne.

Der Wandel der Familie wird begleitet durch den Wandel der Geschlechterrollen.

Im Zeitalter der Moderne sind Frauen und Männer keineswegs gleichgestellt, für Frauen existieren keine Bildungschancen. Erst mit dem Aufstieg der Sozialdemokratie bricht der Widerstand gegen die politische Gleichberechtigung der Frauen, die Gesellschaft öffnet sich generell auch für bürgerliche Frauen.

1908 werden Frauen an Universitäten zugelassen, Frauenbildung und Frauenstudium sind von nun an möglich. Frauen erobern immer mehr öffentliches Terrain und nutzen den Ausbau des Schulwesens. Die Ideen von einem Bewusstsein für die eigene Person mit Wünschen und Bedürfnissen entsteht (vgl. Beck-Gernsheim 2006, S. 72).

Beispiele für Veränderung im öffentlichen Leben sind die Öffnung der Schwimmbäder – diese werden zu Familienbädern und sind nicht mehr nach Geschlechtern getrennt – und das Beilegen von Frauenseiten in den Tageszeitungen- es entstehen die ersten Frauenzeitschriften.

Die Ausbreitung des tertiären Dienstleistungssektors bietet Frauen ein breiteres Spektrum für Berufsbetätigung als bisher.

Dies sind nur einige Beispiele aus den Anfängen der deutschen Frauenbewegung Frauen kämpften und kämpfen heute noch für eine absolute Gleichstellung der Geschlechter.

Ein politisches Mitgestaltungsrecht erlangen Frauen erstmals 1919 mit dem aktiven und passiven Wahlrecht (vgl. Frevert 1986, S. 166 ff).

Auch im Bereich der Kindeserziehung hat ein Wandel stattgefunden. Die Qualität der Kindeserziehung und die Standards der Kinderpflege erhöhen sich mit der Revolutionierung des Erziehungswesens, es entsteht ein weitaus höherer Anspruch im Sinne einer humanen Erziehung und natürlicher Entwicklung. Kinder werden fortan nicht mehr als junge Erwachsene angesehen, die keine eigenen Bedürfnisse haben und bis auf die Versorgung mit Verpflegung und Kleidung einfach nur mitlaufen (vgl. Beck-Gernsheim 2006, S. 80 ff.).

Das Interesse am Kind und seiner persönlichen Entwicklung steigt an.

Im Zeitalter der Aufklärung liefern Pädagogen wie Rousseau, Pestalozzi, Wichern, Fliedner und Fröbel Entwürfe, die entscheidenden Einflüsse auf die Erziehung von Kindern beinhalten. Eine positive Einstellung zu Kindern und die Ausbildung von Kindergärtnerinnen sind zentrale Elemente der neuen Konzeptionen (vgl. Bock 2001,

S. 986 f.).

Erziehung, die sich bis dahin auf Beaufsichtigung und körperliche Maßregelung beschränkte, wird durch ein bewusstes Bild von pädagogischen Leitbildern, wie

z. B. die Bedeutung von Bildung für den weiteren Lebensweg, vermittelt.

Angemessene Pflege und Hygiene bewirken, dass die Säuglingssterblichkeit zurückgeht.

„Die Endeckung des Kindes“ hat aber auch negative Folgen Kinder sollen diszipliniert mit einem hohen Leistungsdruck aufgezogen werden: um den hohen Anforderungen der modernen Industriegesellschaft Genüge zu tun. Zum anderen erfordert es ein Mehr an mütterlichem Arbeitsaufwand, um den Leistungsanspruch zu erfüllen (Beck-Gernsheim 2006, S. 73).

Familie während und nach den Kriegsjahren

Während des Nationalsozialismus werden die Familien auseinandergerissen, Männer müssen an die Front und hinterlassen Frauen und Kinder.

Die Frauenbewegung und mit ihr auch die möglichen Veränderungen der Frauenrolle kommen zum Stillstand, die nationalsozialistische Propaganda will die Frau gänzlich aus dem öffentlichen Leben ausschließen. Sie wird ganz auf ihre so genannten natürlichen Aufgaben als Ehefrau reduziert und verpflichtet dem Land gesunden Nachwuchs zu liefern.

Es herrscht ein Mutter-, kein Frauenbild. Die Mutter gilt zwar als wichtigste Staatsbürgerin, angesprochen werden aber nur deutsche, arische, gesunde und politisch loyale Mütter. Die Angleichung der Geschlechter soll unterbunden werden: Wenn Frauen mit Männern um Macht, Beruf und Geld konkurrierten, würden sie ihre ordinären Pflichten und Aufgaben als Mütter vernachlässigen (vgl. Frevert 1986, S. 200).

Unmittelbar nach Kriegsende ist der Lebensstil in Westdeutschland geprägt durch Zusammenbruch und große Zerstörung. Wohngebiete deutscher Städte sind größtenteils zerbombt und die Priorität ist auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrung und Wohnraum gelegt.

Der Krieg ist für die männliche Bevölkerung zwar augenscheinlich vorbei, für die Frauen geht er aber weiter. Sie stehen vor kaum lösbaren Versorgungs-problemen und sind zudem häufig auf sich allein gestellt, da viele Männer in Gefangenschaft oder im Krieg gefallen sind.

Die Sorge um ausreichend Nahrung, Kleidung und Kindeserziehung liegt in den Händen der Frauen, ihre bisherige Arbeitsleistung führen sie unter erschwerten Bedingungen und unter erheblichem Zeitaufwand fort. Nahrungsmittel z. B. können meist erst nach stundenlangem Schlangestehen erworben werden „und es gehörten viel Phantasie und Einfallsreichtum dazu, aus Gries, Graupen und Kartoffeln Tag für Tag ein verdauliches Gericht zu zaubern.“ (ebd., S. 248) auch wird die Arbeitsplatztrennung für Frauen und Männer aufgehoben: Sofern Frauen keine Kinder oder hilfsbedürftige Angehörige zu pflegen haben, werden sie zu Pflichtarbeiten – gegen ein geringes Entgelt – herangezogen.

Es gilt Schuttberge von zerstörten Wohnräumen, Fabrikanlagen und Straßen wegzuräumen und Schwerstarbeit zu leisten. Solange es an männlichen Arbeitskräften fehlt, werden Frauen für alle möglichen Arbeiten eingesetzt, wenn auch überwiegend in an- und ungelernten Positionen (vgl. ebd., S. 249).

Es herrscht ein anhaltender Frauenüberschuss, zudem werden die Frauen selbstbewusster, sie müssen und können gut alleine zurechtkommen. Die Mutter wird zum Mittelpunkt der Familie und dass sie sich dem Mann unterordnet, ist keine Selbstverständlichkeit mehr.

Hohe Scheidungsziffern und Witwen sowie Frauen, die notgedrungen auf eine Ehe verzichten müssen, da junge, heiratsfähige Männer nicht aus dem Krieg heimgekehrt waren, spannt das bisherige familiäre Verhältnis.

Familie in der Wirtschaftswunderzeit

Nach der spannungsgeladenen und durch Konflikte beherrschten Nachkriegszeit droht der Familie als engster und kleinster Kreis der Gesellschaft eine fortschreitende Krise, die aber letztlich zu einer Stabilisierung und Regeneration des Familienlebens führt.

Nach einer soziologischen Studie von Helmut Schelsky aus dem Jahr 1955 wird die Familie als „letzte Grundlage der sozialen Zuflucht und Sicherheit“ (ebd., S. 253) bezeichnet und durch gesetzliche Grundlagen[1] manifestiert.

Das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 soll ein Übriges tun, um das in Bewegung geratene Geschlechterverhältnis und somit auch die Familie zu stabilisieren. Das so genannte männliche Ernährermodell findet im konservativen Wohlfahrtstaat Deutschland seinen Ausdruck (vgl. Z[2] Pinl 2003, S. 6).

Zu den Funktionen des Mannes gehört, dass er grundsätzlich die Familie erhält und ernährt, während die Frau das Herz der Familie sein soll.

Die Familien verändern sich, die Frau ist nur noch zuständig für den Haushalt und die Kindeserziehung, der Mann für den Erhalt und das Ernähren der Familie. Die Familie der 60er - Jahre ist geprägt durch die „traditionelle geschlechtsspezifische Arbeitsteilung“ (Schütze 2006, S. 174).

Damit tritt die Rolle der Frau als Mutter und Ehefrau wieder in den Vordergrund.

Die Frau bildet die Grundlage für familiäre Interaktion, der Preis für die Familienidylle ist der Ausschluss vom öffentlichen Leben und im Besonderen von der Erwerbsarbeit. Der Mann verliert auch, er ist als Hausvater eine natürliche Autorität, spielt aber in der Familie vor Ort nur eine emotionale Nebenrolle (vgl. ebd., S. 174).

Doch auch wenn die Alleinverdiener-Ehen staatlich gefördert und gewollt sind, setzt sich immer mehr das „Ernährer-Dazuverdienerin-Modell“ durch, denn Frauen wollen und können sich auch mit wachsendem Wohlstand nicht an das Frauenbild der nur glücklichen Hausfrau und Mutter halten (vgl. Pinl 2003, S. 6).

In den späten 60er-Jahren mangelt es zusätzlich auf dem Arbeitsmarkt an Arbeitskräften und die Wirtschaft greift gerne auf die Arbeitskraft von Frauen zurück. Schlagworte wie das Drei-Phasen-Modell (Berufsarbeit – Familienphase – Berufsrückkehr), die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Doppelrolle sind Bezeichnungen aus dieser Zeit, die bis heute Bestand haben und noch immer fast ausschließlich an Frauen haften (vgl. ebd., S. 7).

In den Siebzigern ist bereits die dritte Phase, die Berufsrückkehr, aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen nicht oder nur mit einer Teilzeitstelle möglich. Mit der Bildungsreform und der Möglichkeit, als Frau einen qualifizierten Berufabschluss zu machen, verbessert sich die Arbeitssituation für Frauen, gesetzliche Veränderungen taten ein Übriges.

Das erste Gesetz von 1977 zur Reform des Ehe- und Familienrechts weicht im persönlichen Bereich feste Strukturen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe wird durch das Partnerschaftsgesetz abgelöst. Die Erwerbstätigkeit hat einen festen Stellenwert in der Biografie von Frauen und die gesetzliche Regelung wandelt das öffentliche Bewusstsein (vgl. Bertram 1991, S. 160).

Ein weiterer Schritt zur Gleichstellung wird 1979 mit der Einführung des Mutterschaftsurlaubs gemacht: Frauen können nach der Geburt eines Kindes in den vorher ausgeübten Beruf zurückkehren, sofern sie die Betreuungssituation ihres Kindes geregelt haben (vgl. ebd., S. 161).

Durch diese Entwicklungen entstehen für Familien neue Spannungsverhältnisse. Die Stärkung der Rechte der Frauen und die Wahlmöglichkeiten zwischen Beruf und Familie sowie die Demokratisierung der Familie ergeben zunehmende Erwerbsarbeit von Frauen, steigende Scheidungsziffern und sinkende Geburtenzahlen (vgl. Schütze 2006, S. 174).

1.1 Geburtenrückgang

Der demografische Wandel skizziert das Verhältnis von Bevölkerungsstrukturen wie sinkende Geburtenzahlen im Verhältnis zum Altern der Bevölkerung (vgl. BiB 2004, S. 9) und vollzieht sich in Deutschland schon seit 100 Jahren. Bisher haben sich zwei große Geburtenrückgänge ereignet.

Der Geburtenrückgang bezieht sich auf „die durchschnittliche Anzahl der von einer Frau geborenen Kinder (…), in zweiter Linie auf Kinderlosigkeit überhaupt.“ (Schütze 2006, S. 176).

Im Jahre 1890 hat jede Frau im Durchschnitt 4,68 Kinder geboren, im Jahr 1915 waren es 2,92 Kinder. Innerhalb von 25 Jahren ist das Geburtenniveau massiv gesunken (vgl. BiB 2004, S. 19).

Während der Kriegsjahre herrschen starke Schwankungen in der Geburten- entwicklung. „Timing-Effekt – das Vorziehen oder Nachholen von Geburten im Biographieverlauf“ (ebd., S. 20).

Mitte der 60er-Jahre gibt es erneut ein Geburtenhoch, das deutsche Wirtschaftswunder kombiniert mit hoher Heiratsneigung und einer hohen Wertigkeit der Familie. Um 1965 beginnen die Geburtenzahlen zu sinken, heute sind sie auf einem Niveau von 1,38 Kindern (vgl. ebd., 23).

Die Gründe für den ersten Geburtenrückgang liegen im Übergang von der hierarchischen Ständegesellschaft zur modernen Industriegesellschaft. Erwerbsarbeit findet nicht mehr nur zu Hause statt. Für Frauen eröffnet sich der Arbeitsmarkt, viele verlassen die ländliche Umgebung und wandern in Großstädte ab. Erstmals haben Frauen eine Wahlmöglichkeit, die aber auch mit Gefahren verbunden ist: Isolation, Entwurzelung und mangelnde soziale Absicherung sind die Risiken der neuen Freiräume (vgl. Beck-Gernsheim 2006, S. 58 f.).

Mutterschaft hingegen kann Frauen zu ökonomischer Absicherung verhelfen. Andererseits erwachen die „ersten Ahnungen und Ansprüche einer eigenen Person.“ (ebd., S. 68). Frauen befinden sich in einem Dilemma: Einerseits wird die Mutterschaft idealisiert, andererseits ist der Wunsch nach Eigenständigkeit und Selbstbestimmung entfacht, Abtreibung ist ein mögliches und praktiziertes Mittel

zur Geburtenkontrolle (vgl. ebd., S. 79). Ein weiteres Motiv, die Kinderzahl einzuschränken, ist „Geburtenkontrolle auch aus Liebe zum Kind.“ (ebd., S. 80).

Die Ansprüche der Kinderpflege sind angestiegen, der damit verbundene Arbeitsaufwand hat zugenommen. Diese Entwicklung bewirkt eine höhere Konzentration der Mütter auf das Kind und gleichzeitig nehmen die Geburten ab.

Nach der Kriegszeit setzt der so genannte Baby-Boom ein. Bedingt durch die Idealisierung der Familie gelten die 50er- und 60er-Jahre als geburtenstarke Jahrgänge. Ehe und Gründung einer Familie beherrschen den Werdegang junger Menschen, als Frau und Mutter auf Berufstätigkeit zu verzichten ebenso (vgl. ebd., S. 7).

Nach 1965 begannen die Geburtenzahlen wieder zu sinken. Nicht das Kinderkriegen an sich wird infrage gestellt, sondern vielmehr wird die Anzahl der Kinder, die eine Frau bekommt, begrenzt (vgl. Beck-Gernsheim 2006, S. 101 f.).

Die Ursachen dafür sind vielfältig, von Autonomiebestrebungen der eigenen Person bis zur finanziellen Belastung, die durch Kinder entsteht, und nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (vgl. BiB 2004, S. 22).

Zudem öffnet sich das Bildungssystem für Frauen aufgrund wirtschaftlicher Anforderungen. Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, werden politische Maßnahmen ergriffen, das Bildungsniveau in der Bundesrepublik Deutschland, im Besonderen der Mädchen und Kinder aus der Unterschicht, zu erhöhen. Die Öffnung des Bildungswesens, die damit verbundene Möglichkeit zu besserer Qualifizierung und somit besseren Berufschancen spiegelt sich in der Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen wider (vgl. Beck-Gernsheim 2006, S. 88).

Die Lage für alle jungen Frauen verändert sich mit dem freien Zugang zu Verhütungsmitteln, somit wird der Kinderwunsch zu einer grundlegenden Entscheidung zwischen Beruf und Familie. Die Pille hat den Geburtenrückgang zwar nicht direkt ausgelöst, denn die Motivation, Geburten zu begrenzen, war bereits vorhanden, sie bot aber eine praktikable Methode (ebd., S. 103).

Beck-Gernsheim spricht von einem „paradoxen Effekt: Kinderhaben wird gleichzeitig zum Wunsch und zur Frage.“ (ebd., S.103)

1.2 Familie heute

Gegenwärtig gibt es immer seltener Ehen und Familien. Die Zahl der Single- Haushalte steigt an und das Heiratsalter steigt beständig, dennoch ist „quantitativ betrachtet die Verschiebungen nicht so sehr zwischen den einzelnen Familienformen (…) vielmehr die Veränderungen im Verhältnis familialer zu anderen Lebensformen“ bemerkenswert (Böllert u. a. 2006, S. 24).

Schütze spricht vom allgemeinen Zerfall der Familie, aufgrund der Modernisierung leben die Menschen nicht mehr in Verbindung zur Allgemeinheit. Der Einzelmensch gestaltet sein so genanntes eigenes Leben, ohne Schutz der Gemeinschaft auf sich allein gestellt und verzichtet durch die Stärkung seiner Rechte und Unabhängigkeiten auf den Verwandtschaftsverband der Familie (vgl. Schütze 2006, S. 172).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Laut Statistischem Bundesamt lebt 2003 in Deutschland von der männlichen und weiblichen Bevölkerung im Alter von 18 und mehr Jahren, wie die schematische Darstellung 1 zeigt, der größere Teil der Gesellschaft ohne Kinder.

Schema 1[3]

Dabei setzen sich die Lebensformen der kinderlosen Bevölkerung wie folgt zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1

Heute existieren neben der traditionellen Familie zahlreiche andere Modelle, wie z. B., nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende und die so genannten Patchwork-Familien, in denen Kinder aufwachsen.

Die unterschiedlichen Lebensformen sind in der Tabelle 2 dargestellt. Es leben fast achtzig Prozent der ledigen Kinder unter 18 Jahren bei Ehepaaren oder in

eheähnlicher Lebensform zusammenleben. Das Statistische Bundesamt gibt in diesem Kontext keine Auskunft, ob die Familienform auch die Herkunftsfamilie des Kindes ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2

Hinzu kommt die Veränderung der Lebensformen der Kinder: Im Jahr 2000 lebten noch etwa 19 Prozent der minderjährigen, ledigen Kinder ohne Geschwister in einem Haushalt (vgl. Engstler u. Menning 2003, S. 28), im Jahr 2003 ist die Zahl der Einzelkinder auf 24,9 % gestiegen (vgl. DESTATIS 2004, Tabelle A1-15).

Begleitet wird die familiäre Verschiebung auch durch das steigende Alter der Eheschließenden: War 1991 das durchschnittliche Erstheiratsalter bei Frauen 26,1 und bei Männern 28,5 Jahre, ist es schon im Jahr 2000 bei Frauen 28,4, und bei Männern 31, 2 Jahre (vgl. Engstler u. Menning 2003, S. 65). Das durchschnittliche Alter der Frauen bei der ersten Geburt eines Kindes ist ebenso rasch von 1991 bis 2000 von 26,2 auf 28,3 Jahre angestiegen (vgl. ebd., S. 65).

Den Wandel verursacht haben verschiedene Faktoren wie die Verlängerung der Ausbildungszeiten, die Alterungsentwicklung der Bevölkerung, die zunahme von Scheidungen und die Akzeptanz nicht ehelicher Lebensformen (vgl. ebd., S. 65).

Zudem hat das „Spannungsverhältnis zwischen Familie und Gesellschaft“ (Schütze 2006, S. 174) zugenommen.

Familie und Erziehung sind zunehmend zur Privatsache geworden, Beziehungen zur Verwandtschaft, Nachbarschaft und der Gemeinde verlieren an Bedeutung, das familiäre Leben und die Kindeserziehung werden abgeschottet von der Öffentlichkeit praktiziert. „Dadurch fehlen besonders in Krisen und Konfliktsituationen oftmals hinreichend stabile und Halt gebende Beziehungsnetze.“ (Z Weiß 2007, S. 80)

Weitere Merkmale des Wandels der Familien lassen sich an Erziehungsunsicherheiten der Eltern von Kleinkindern ausmachen.

Es gibt keine allgemeingültige Orientierungshilfe für Eltern, der Wandel der Familie, die Veränderungen im nahen Umfeld der Familie und die Vielfalt von Erziehungsstilen stellen Eltern vor neue Themen, die mit vielen Fragen zum adäquaten Verhalten den Kindern gegenüber verbunden sind (vgl. ebd., S. 79).

Daneben lassen sich Beruf und Kind nur schwer miteinander vereinbaren und wenn, dann oft nur mit erheblichen finanziellen und beruflichen Einbußen, längere Unterbrechungszeiten schaden meistens der Erwerbsbiografie.

Bei einem Paar mit realisiertem Kinderwunsch fällt ein volles Gehalt weg, dazu kommt eine zusätzliche Belastung durch die Lebenshaltungskosten für das Kind (vgl. Engstler u. Menning 2003, S. 77).

Den Aspekt, dass es einem Handwerker kaum möglich ist als Alleinverdiener seine Familie zu unterhalten, soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen eines Handwerkers im Bundesland Hessen beläuft sich auf 1.885,90 Euro[4]. Allein die Warmmiete für eine 3-Zimmer- Wohnung, beispielsweise in Groß-Zimmern, beträgt etwa 800,00 Euro[5] monatlich.

Laut der amtlichen Statistik leben im Jahr 2000 etwa 12 % der Paare mit minderjährigen Kindern und 31 % Alleinerziehende in relativer Armut, im Gegensatz zu 3,7 % der Paarhaushalte ohne Kinder (vgl. ebd., S. 154).

Hinzu kommen emotionale Einbußen bei voller Erwerbstätigkeit, die Zeit für die Familie ist geringer. Diese Tatsache macht besonders Familien mit kleinen Kindern unzufrieden (vgl. Schütze 2006, S. 173).

Schütze fordert eine Anpassung der Wirtschaft und der Gesellschaft an die Familie und nicht umgekehrt, da beide ein ökonomisches Interesse an der Institution Familie haben, die die zukünftigen Renten und Pflegeleistungen trägt (vgl. ebd., S. 175). Es scheint „wichtiger, die Arbeitsorganisation für Frauen und Männer so umzustrukturieren, dass Eltern und Kinder mehr Zeit füreinander haben, als die pädagogische Verwaltung der Kindheit zu intensivieren.“ (ebd., S. 177).

Allerdings soll laut dem BMFSFJ[6] gerade der Ausbau der Kindertages-betreuung das zentrale familienpolitische Projekt der nahen Zukunft charakterisieren. Hochwertige Betreuungsangebote sollen die Bildungschancen der Kinder erhöhen und den Familien zu größerer finanzieller Sicherheit verhelfen (vgl. BMFSFJ (a) 2005, S. 15). Konkrete Ziele der Familienpolitik sind gute Kinderbetreuung neben familienfreundlicher Infrastruktur und die Balance zwischen Beruf und Familie (vgl. ebd., S. 11).

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass 59 % der Eltern fehlende Betreuungs-angebote für unter dreijährige bemängeln, 60 % wünschen sich flexible Öffnungszeiten,

54 % Angebote für Notfälle und 53 % eine Ganztagsbetreuung.

Den Wünschen der Eltern sollen die geplanten 230.000 neuen Betreuungs-plätze für unter dreijährige Rechnung tragen und somit einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit leisten (vgl. ebd., S. 19).

Unterstützt wird das politische Vorhaben durch die wirtschaftliche Situation im demografischen Wandel. Wirtschaftliche Interessen, „demografische Entwicklung plus Fachkräftemangel plus ungenutztes Erwerbspersonen-potenzial – üben Druck auf die Unternehmen in Deutschland aus, sich einer Familienbewussten Personalpolitik zu öffnen.“ (vgl. BMFSFJ (b) 2007, S. 33).

So gesehen sind Mütter, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, derzeit ein ungenutztes Arbeitspotenzial (vgl. ebd., S. 32).

Dem gegenüber stehen zwei Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland, der Art. 6 Nr. 2 Satz 1 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ und der Art. 6 Nr. 4 GG: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Laut einer Umfrage bei Familien ziehen in Ostdeutschland 9 %, in Westdeutschland 0 % eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Partner mit einem Kleinkind in Betracht, für Teilzeitarbeit votierten die Frauen aus Westdeutschland mit 23 %, aus Ostdeutschland mit 54 % (vgl. Schütze 2006, S. 175). Schütze hält es aufgrund der Ergebnisse für wahrscheinlich, dass der Wunsch, Zeit mit seinen Kleinkindern zu verbringen und der Berufstätigkeit in Teilzeit nachzugehen, den Wertvorstellungen der heutigen Familie am ehesten entspricht (vgl. ebd., S. 175).

Beck-Gernsheim plädiert für ein gezieltes politisches Handeln: Um Partnerschaft, Gleichberechtigung, Emanzipation herzustellen muss ein „Umbau der Institutionen“ stattfinden (Beck-Gernsheim, 2006, S. 147), um somit die Familien zu stärken und die Kinderfrage zu lösen.

2 Personenkreis, Betreuungssituation und gesetzliche Grundlagen

Das Kind ist das Teuerste,

was eine Nation hat.

(Brecht 1980, S. 65)

Aus dem Wandel der Familien ergeben sich unterschiedliche sozialpolitische, gesellschaftliche und gesetzliche Handlungsansätze. Alle zu bearbeiten würde den Rahmen der Arbeit sprengen. An dieser Stelle möchte ich den Personen-kreis der Akteure insoweit eingrenzen, dass ich meine Untersuchungen auf Familien mit Kindern und Alleinerziehende, im Besonderen mit kleinen Kindern bis drei Jahre, beschränke.

Im folgenden Kapitel wende ich mich der Personengruppe, den Konsequenzen, die sich aus dem familiären Wandel für sie ergeben, und den dazugehörigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu.

2.1 Personengruppe

Ein Kind ist ein gezeugter und geborener Mensch, der mit der Vollendung der Geburt die Rechtsfähigkeit des Menschen nach § 1 BGB[7] erhält und damit auch alle Grundrechte des Grundgesetzes. Die Rechte der Kinder sind in der Bundesrepublik Deutschland durch das weltweite UN-Übereinkommen der

Kinderrechtskonvention, im Grundgesetz durch das „so genannte staatliche Wächteramt gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG[8] (Borsche 2001, S. 950) sowie im SGB VIII[9]

konstitutionell festgeschrieben. Laut § 7 SGB VIII ist die Begriffsbestimmung im

Absatz 1 wie folgt geregelt: „Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist(…)“.

Weitere Differenzierungen in den Rechtsvorschriften regeln beispielsweise Schulpflicht, Geschäftsfähigkeit, Aufenthaltsbestimmung und andere wichtige

Angelegenheiten. Indirekt ist auch im Artikel 6 GG ein Grundrecht der Kinder auf Pflege und Erziehung in der Familie geregelt.

Gesetzliche Grundlagen, die für die Kindertagesbetreuung relevant sind, beschreibe ich im nachfolgenden Kapitel. Weitere Definitionen für die Unterscheidung von Phasen innerhalb der Kindheit, zur Bestimmung der Alters-gruppen finden sich in Bereichen der Medizin, Psychologie und Pädagogik.

In der sozialen Pädiatrie wird die Zeit von der Geburt bis zum 12. Lebensmonat

als Säuglingsalter bezeichnet, die Zeit vom Ende des Säuglingsalters bis zur

Schulzeit wird als Kleinkindesalter in zwei Perioden, dem Kriech- und Kinder-gartenalter, unterschieden (vgl. Wiskott 1977, S. 4.14).

Die Psychologie benennt die Zeit zwischen der Geburt und dem Beginn der Geschlechtsreife als Kindheit. Dabei wird zwischen Neugeborenem bis zum zehnten Lebenstag, Säugling bis etwa 1,5 Jahre, Kleinkind zwischen zwei bis sechs Jahren und Schulkind im Alter von sieben bis vierzehn Jahren differenziert (vgl. Brockhaus 2001, S. 292). Die Kindheit wird in der Pädagogik in fünf Stufen, von der

Geburt bis zur Geschlechtsreife, angeordnet: Beginnend mit Säuglingsalter, Kleinkindalter, Kindergartenalter, frühes Schulalter und mittleres Schulalter.

Bei der Differenzierung sind primär individuelle Bildungs- und Entwicklungsphasen bezeichnet, die genauen Altersangaben sind zweitrangig (vgl. Horney u. a. 1970, S. 58 f.).

Für die vorliegende Arbeit möchte ich mich bei der Bezeichnung der Altersstufen an der Differenzierung aus dem Fachgebiet der Pädagogik orientieren: a) Säugling – Kind im 1. Lebensjahr, b) Kleinkind – Kind im 2. und 3. Lebensjahr und c) Kindergartenkind – Kind im 4. bis 7. Lebensjahr.

Dabei ist im Besonderen die Stufe des Kleinkindes für die Arbeit relevant.

2.2 Institutionelle Betreuungssituation der Kleinkinder

Die Lebenswelt der Kleinkinder verändert sich mit dem Wandel der Familie, das Ergebnis der steigenden Häufigkeit von Berufstätigkeit der Mütter, der Anstieg der Zahl der Alleinerziehenden, begleitet durch finanzielle Not, und der Abbau innerfamiliärer Hilfe wirken sich auf den Wunsch nach und den Bedarf an öffentlicher Kleinkinderbetreuung aus.

Laut der amtlichen Statistik liegt die Platz-Kind-Relation, institutionelle Angebote und Tagespflege, bundesweit bei 13,7 %, hat sich vom Jahr 2002 zum Jahr 2005 um 25 % verdichtet (vgl. BMFSFJ (c) 2006, S. 6) und soll nachhaltig weiter ausgebaut werden.

Weitere Argumente für die frühe institutionelle Betreuung von Kleinkindern sollen Studien wie z. B. die PISA-[10] oder die IGLU-[11] Studie liefern, die den Bildungsstand und die Problematik im Bildungswesen dokumentieren (vgl. Schäfer 2005, S. 11).

Die Veröffentlichung der Studien bewirkt zudem ein steigendes Interesse der Eltern am Bildungsniveau ihrer Kinder (vgl. ebd., S. 12), damit rückt auch der Bildungsbegriff in den Vordergrund und die private Erziehung in die Öffentlichkeit.

Weitere Gründe für die Kleinkinderförderung liefern Gehirnforscher, die in den ersten Lebensjahren des Menschen die höchste Lernfähigkeit und Grundsteinlegung für weitere Lernprozesse sowie die besondere Bedeutung von Sozialkontakten, die sich positiv auf die kognitive Entwicklung auswirken, ansiedeln (vgl. Einsiedler 2005, S. 2). Des Weiteren spricht Einsiedler von einer permanenten historischen Überbewertung der mütterlichen Betreuung und befürwortet die zusätzliche Krippen- und Tagesmutterbetreuung, die überdies wichtige Entwicklungsimpulse geben kann (vgl. ebd., S. 8).

Eine weitere Bestätigung für die frühe institutionelle Betreuung liefern Belege über vernachlässigte Kleinkinder, deren Eltern ihrer Aufgabe und ihrer Pflicht für die Grundversorgung der Kinder nicht nachkommen (vgl. Engfer 2002, S. 801 f.).

Dagegen beschreibt Textor die Betreuungssituation der heutigen Kindheit bedingt durch den Ausbau der Angebote und die Dauer von Betreuung als kritisch überinstitutionell (vgl. Textor 1993, S. 8). Freiräume und unbeaufsichtigtes Spiel könnt in der heutigen Gesellschaftsstruktur nicht mehr stattfinden, Kinder müssten sich dem Alltag der Erwachsenen anpassen und verbrächten den größten Teil ihrer Zeit in Institutionen. Sie müssten sich in diesen „Sonderumwelten (…) mit verschiedenen Bezugspersonen, Normen, Regeln, Erwartungen und Anforderungen“ (ebd., S. 9) auseinandersetzen.

Forschungsarbeiten im Sinne einer wissenschaftlichen Längsschnitt- Untersuchung sind in der Bundesrepublik Deutschland defizitär, in Anbetracht des großflächigen Ausbaus der Betreuungsangebote für unter Dreijährige müssten „dringend Untersuchungen über die Konsequenzen einer sehr frühen Fremdbetreuung durchgeführt werden, wobei auch die Betreuungsdauer zu berücksichtigen wäre.“ (I[12] Textor, S. 5).

Qualitative Forschungsarbeiten dagegen belegen die Vorteile von Tagesbetreuung in den ersten Lebensjahren. Sofern die Tagesbetreuung eine hohe Qualität aufweist, beeinflusse sie positiv „die kognitive und soziale Entwicklung von Kindern.“ (I Wüstenberg, S. 1)

2.3 Gesetzliche Grundlagen

Im ersten Abschnitt habe ich davon gesprochen, dass Kinder Rechte haben;

die Grundlage bietet zum einen die KRK[13]. Die Organisation Vereinte Nationen, in der fast alle Staaten der Erde vertreten sind, hat sich 1989 auf dieses verbindliche Übereinkommen geeinigt. Inhaltliche Schwerpunkte der 54 Artikel umfassen Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern.

Als weitere Rechte auf internationaler und europäischer Ebene sind das Haager Minderjährigen-Schutzabkommen und das Europäische Schutzabkommen zu nennen. Eine Konvention des Europarates soll die europäischen Staaten bei der Umsetzung der KRK unterstützen.

Borsche fordert in seinem Aufsatz die Europäische Union dazu auf, die geplante Grundrechte-Charta zu verabschieden und somit einheitliche Regeln für Kinder und Jugendliche in Bezug auf Recht und Förderung für ganz Europa anzugleichen (vgl. Borche 2001, S. 952).

In der Bundesrepublik Deutschland werden neben den Grundrechten alle

Rechte, Leistungen und Förderungen für Kinder und Jugendliche bundeseinheitlich im SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder und Jugendhilfe) geregelt.

Das 1991 in Kraft getretene Gesetz mit 105 Paragrafen ist keine starre Institution, vielmehr ist das Gesetz ein sich ständig verändernder Prozess, der ausgebaut und novelliert wird.

1999 wurde der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im § 24 SGB VIII eingeführt, 2005 wurde im Besonderen die Tagesbetreuung unter Dreijähriger durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz und das Kinder- und Jugendhilfe-weiterentwicklungsgesetz geändert und verbessert (vgl. Wabnitz 2007, S. 10). Das TAG[14] und das KICK[15] sollen helfen den Umfang und die Qualität von Kinderbetreuungsangeboten und Kindertagespflege weiterzuentwickeln und auszubauen, bislang haben die Änderungen im Besonderen die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 22 – 26 SGB VIII) betroffen.

In der Ausführung der Gesetze herrscht nach § 26 SGB VIII Landesrechtsvorbehalt. Ebenso sind im § 82 SGB VIII die Aufgaben der Länder geregelt. Der Bund verpflichtet die Länder zu einem gleichmäßigen Ausbau von Institutionen und Angeboten (vgl. Schellhorn 2007, S. 473).

Das Land legt den Inhalt und den Umfang der Fördermaßnahmen, die methodische und organisatorische Ausgestaltung, die Form der Tagespflege und der Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern in Ausführungsgesetzen fest.

Bedingt durch den föderalistischen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland, existieren derzeit 16[16] verschiedene Ausführungsgesetze, die den „Elementarbereich des Bildungssystems“ regeln (vgl. Schellhorn 2007, S. 169).

Am 01.01.2007 ist das HKJGB[17] in Kraft getreten und ersetzt das frühere Hessische Kindergarten-Gesetz, es umfasst 58 Paragrafen für den Bereich der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (vgl. Wabnitz 2007, S. 10). Im Zuge der Neuregelung des HKJGB wurde auch das Landesförderprogramm zur Förderung der Tagesbetreuung von Kindern neu geregelt.

Für die weitere Bearbeitung werde ich mich an dem Hessischen Ausführungsgesetz orientieren, da die geplante Tagesgruppe ebenfalls im Bundesland Hessen entstehen soll. Für das Land Hessen ist das maßgebliche Landesausführungsgesetz das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, vervollständigt durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Förderrichtlinien.

3 Bestandsaufnahme der öffentlichen Hilfen

Im siebten Familienbericht des BMFSFJ werden insbesondere drei tragende Säulen der Familienpolitik benannt. Dazu zählen zum einen eine ausgewogene Infrastruktur, die bedarfsgerecht Dienstleistungen anbietet, wie z. B. anpassungsfähige Öffnungszeiten bei Ämtern und öffentlichen Dienstleis-tungen.

Zum anderen geht es um die Zeit an sich für ein gemeinsames Familienleben, z. B. die Verbindlichkeit von Öffnungs- und Schließzeiten der Kinderbetreu-ungseinrichtungen und eine Bündelung familienbezogener Unterstützungen rund um die Kinderbetreuung sowie monetäre Unterstützungen (vgl. BMFSFJ (d) 2007, S. 6).

Im folgenden Kapitel stelle ich finanzielle, institutionelle und sozialpolitische Hilfen vor, im Besonderen die neuen Regelungen betreffend das Elterngeld, neue Handlungsfelder in der Jugendhilfe, familienergänzende, institutionelle und angeglichene Angebote in der Kindertagesbetreuung sowie sozialpolitische Initiativen.

3.1 Finanzielle Hilfen und Rechtsansprüche

Zu den staatlichen finanziellen Hilfen für Familien und Alleinerziehende zählen der Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld, Kindergeldzahlungen, Steuererleichterungen und die Elternzeit sowie Erziehungsgeldzahlungen.

Regelungen zum Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld sind im Mutterschaftsgesetz festgeschrieben, es gilt ausschließlich für Arbeitnehmer-innen (vgl. BMFSFJ (e) 2006, S. 7).

Frauen genießen während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung Kündigungsschutz (vgl. § 9 Mutterschutzgesetz). Zusätzlich gibt es vorgeschriebene Schutzfristen, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung dürfen Frauen nicht beschäftigt werden (vgl. §§ 3 u. 6 Mutterschutzgesetz), sie erhalten während dieser Zeit Mutterschaftsgeld, das der Höhe ihres Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft entspricht (vgl. § 13 Mutterschutzgesetz).

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Es beträgt für das erste, zweite und dritte Kind je 154,00 Euro monatlich, 179,00 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Ein Kinderzuschlag von 140,00 Euro kann zusätzlich bei Niedrigeinkommen[18] (vgl. BMFSFJ (b) 2007, S. 24) beantragt werden.

Vergünstigungen im Steuersystem sind der Kinderfreibetrag, der für das sächliche Existenzminimum eines Kindes im Jahr 3.648,00 Euro beträgt. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes beläuft sich auf 2.160,00 Euro jährlich bei Ehepaaren, 1.080,00 Euro bei Alleinerziehenden (vgl. ebd., S. 24).

Die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das im Januar 2007 novelliert wurde, geregelt.

Der Anspruch auf Elternzeit ist im § 15 BEEG wie folgt geregelt: Arbeitnehmer haben einen Anspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, das Arbeitsverhältnis zur Betreuung ihres Kindes zu unterbrechen (vgl. BMFSFJ (g) 2007, S. 93).

Eine Neuerung des Gesetzes beinhaltet den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, bis zu 30 Wochenstunden, dadurch erhalten „verstärkt auch Väter die Chance, sich

an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.“ (ebd., S. 63) Die Elternzeit kann somit zwischen den Partnern aufgeteilt werden.

Das Elterngeld, benannt als „wichtiger Meilenstein einer zukunftsorientierten Familienpolitik.“ (ebd., S. 3 f.), soll im Besonderen ein Anreiz für junge Paare und Erwerbstätige sein, sich aktiv um die Betreuung des Nachwuchses zu kümmern. Gezahlt werden 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 1.800,00 Euro. Die Anspruchsdauer beläuft sich auf 12 Monate mit einer optionalen Erhöhung auf 14 Monate, wenn der Partner zwei Monate die Elternzeit beansprucht (vgl. ebd., S. 10). Für nicht erwerbstätige Elternteile, die die Elternzeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes nutzen, beläuft sich die Höhe des Elterngeldes auf 300,00 Euro monatlich, bei der gleichen Bezugsdauer (vgl. ebd., S. 10). Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für die volle Bezugsdauer von maximal14 Monaten (vgl. ebd., S. 15).

Die wesentliche Reform besteht aus der dynamischen Anknüpfung an das Erwerbseinkommen und der Einführung der so genannten Partnermonate, die eine „lange Freistellung für Kindererziehung“ (BMFSFJ (b), 2007, S. 24) besonders attraktiv für Väter machen soll.

Schlattmann und Tietze mahnen in diesem Zusammenhang an, dass die finanziellen Hilfen bei Weitem nicht dem tatsächlichen Bedarf der Familien mit Kindern entsprechen und die Gefahr der Verarmung besonders groß ist (vgl. Schlattmann u. Tietze 2002, S. 20 f.).

3.2 Aufgaben der Jugendhilfe

Die Jugendhilfe als eigenständige Disziplin im Sektor der Sozialpolitik steht im Zuge des gesellschaftlichen Wandels, im Besonderen bei der Familien-Umorganisation, vor neuen Aufgaben.

Das Auflösen der Großfamilie, der Trend zu Ein-Kind-Familie, die steigenden Scheidungsziffern, der sich auch daraus ergebende Anstieg der Alleinerziehenden und die Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen eröffnen neue Handlungsfelder. Die Familien werden zunehmend kleiner der Anteil an Einzelkinder nimmt immer mehr zu.

Die Konsequenz muss sein, sozialstrukturelle Angebote zu schaffen, in denen Kinder Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen können (vgl. Münchmeier 2000, S. 30),

Kinder sind immer mehr auf institutionelle Angebote angewiesen, um andere Kinder zu erleben und somit einen Gemeinschaftssinn entwickeln zu können (vgl. ebd., S. 33 f.).

Weitere Ansatzpunkte für die Intervention der Jugendhilfe lassen sich in der Auflösung in der Beständigkeit der Familie finden, dazu zählen Scheidungen und Trennungen die „auf einen (…) Verselbständigungsprozeß der Kinder wirken“ (ebd., S. 33).

Hinzu kommt die häufige Berufstätigkeit von Müttern, die weitere Anforderungen an die Jugendhilfe stellt, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

Der Alltag der Kinder verändert sich insofern, dass es bestimmte Orte für bestimmte Tätigkeiten gibt. Neben dem Wohnort gibt es Spielorte, Orte an denen man andere Kinder trifft und Lernorte, „der Kinderalltag unterliegt der Verinselung: Kinder müssen sich der Logik und den Regeln dieser Institutionen unterwerfen, (…) und (…) sich in unterschiedlichen sozialen Kontexten jeweils situationsadäquat zu verhalten.“ (ebd., S. 33).

Qualitativ kann sich die Jugendhilfe nur in dem Rahmen bewegen, der sozialpolitisch zur Verfügung steht, um die neuen Aufgaben sinnvoll bewältigen zu können. Hierzu bedarf es der „Unterstützung die sich natürlich auch auf die personelle und finanzielle Ausstattung bezieht.“ (vgl. ebd., S. 53)

Die gesetzliche Regelung und die konkrete Aufgabenbeschreibung der Jugendhilfe sind im SGB VIII § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) festgeschrieben.

Des Weiteren ist der § 27 (Hilfe zur Erziehung) SGB VIII besonders nennenswert, darunter fällt unter anderem die sozialpädagogische Familienhilfe.

Begründet in den unterschiedlichen Anforderungen an die Jugendhilfe und der Vielfalt der Aufgaben stellt der Sektor der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege den größten Arbeitsbereich der Jugendhilfe dar (vgl. Wabnitz 2007, S. 12).

Laut SGB VIII werden alle Maßnahmen der Kindertagesbetreuung, Einrichtungen, in denen Kinder sich ganze Tage oder Teile eines Tages aufhalten, mit dem Oberbegriff „Tageseinrichtungen“ definiert und geregelt in den §§ 22 – 26 SGB VIII dabei gibt es keinerlei begriffliche Abgrenzung der einzelnen Institutionen.

Die Tagespflege wird eigens im § 23 SGB VIII benannt. Die Ausgestaltung der Erziehung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung und in der Tagespflege erfolgt wie bereits erwähnt in fast jedem Bundesland verschieden. Ebenso unterschiedlich sind die Kosten für den Besuch der Tagesbetreuung geregelt.

Im folgenden Abschnitt stelle ich verschiedene außerhäusliche Formen von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren vor. Ich werde die unterschiedlichen Institutionen, Maßnahmen sowie die rechtlichen Grundlagen am Beispiel des Landes Hessen beleuchten.

3.3 Typen der außerhäuslichen Betreuung

Es lassen sich zurzeit im Bundesland Hessen zwei verschiedene institutionelle Angebote für die Kleinkindbetreuung sowie die Tagespflege die benennen.

Geregelt im § 25 HKJGB (Tageseinrichtungen für Kinder) umfasst „gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.“ ( Wabnitz 2007, S. 20)

Im § 25 HKJGB Abs. 2 Satz 1 ist die Kinderkrippe für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und im Satz 4 die altersübergreifende Tageseinrichtung für Kinder benannt.

Die Tagespflege „als eigenständige Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, zugleich als Alternative zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ (vgl. ebd., 16) ist nach § 23 SGB VIII im § 29 HKJGB geregelt und bietet eine rechtlich gleichwertige Wahlmöglichkeit zur Förderung in einer Tageseinrichtung.

Nach § 24 SGB VIII besteht auf keine der genannten Einrichtungen ein gesetzlicher Rechtsanspruch, das TAG vom 01.01.2005 und das KICK vom 01.10.2005 sollen die Kriterien zum Ausbau von Kindertageseinrichtungen verschärfen. Wesentliche Merkmale der Ausbaugesetze sind:

a) die Gleichstellung der Tagespflege zu anderen Tageseinrichtungen,
b) die Weiterentwicklung der Qualität von Angeboten,
c) die Unterstützung der Kommunen bei der Bedarfsermittlung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung

(vgl. BMFSFJ (h) 2004, S. 4 f.), jedoch weiterhin ohne Rechtsanspruch.

Die strukturellen Unterschiede stelle ich in der nachfolgenden Tabelle unter Einbeziehung der rechtlichen Grundlagen vor.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zu der konzeptionellen Ausrichtung der drei vorgestellten Betreuungs-möglichkeiten sind folgende Indikatoren zu benennen:

[...]


[1] Grundgesetz Art.6 Satz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“

[2] Z = Zitat aus einer Quelle in einer Zeitschrift, siehe „Zeitschriftendokumente“

[3] Schematische Darstellungen und Tabellen sowie ihre Quellen: siehe Tabellenverzeichnis.

[4] Quelle: Bruttogehalt im Handwerk und Nettorechner siehe Internetdokumente

[5] Quelle: Warmmiete siehe Internetdokumente

[6] BMFSFJ = Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

[7] BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

[8] Art. 6 Abs. 2 Satz 1 u. 2 GG = „1. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

[9] SGB VIII = Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)

[10] PISA = Programme for International Student Assessment

[11] IGLU = Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (die internationale Bezeichnung lautet: PIRLS: Progress in International Reading Literacy Study)

[12] I = Zitat aus einer Quelle aus dem Internet, siehe Internetdokumente.

[13] KRK = Kinderrechtskonvention

[14] TAG = Tagesbetreuungsausbaugesetz

[15] KICK = Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz

[16] 16 Bundesländer

[17] HKJGB = Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch

[18] Niedrigeinkommen = die Mindesteinkommensgrenze, die nach dem Mindestbedarf von Arbeitslosengeld II berechnet wird (vgl. BMFSFJ (f) 2007, S. 3)

Fin de l'extrait de 133 pages

Résumé des informations

Titre
Gründung einer Tagesgruppe. Der spezifische Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren
Université
University of Applied Sciences Darmstadt
Note
sehr gut
Auteur
Année
2007
Pages
133
N° de catalogue
V90824
ISBN (ebook)
9783638035637
ISBN (Livre)
9783640632770
Taille d'un fichier
1525 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gründung, Tagesgruppe, Berücksichtigung, Betreuungsbedarfes, Kinder, Jahren
Citation du texte
Johanna Götte (Auteur), 2007, Gründung einer Tagesgruppe. Der spezifische Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90824

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