Ist Leiharbeit ein prekäres Beschäftigungsverhältnis?


Trabajo Escrito, 2016

27 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinitionen
2.1 Definition Leiharbeit
2.2 Definition Normalarbeitsverhaltnis
2.3 Definition Atypische Beschaftigungsverhaltnisse
2.4 Definition Prekares Beschaftigungsverhaltnis

3. Die Gruppe der Leiharbeiter
3.1 Personenbezogene Daten
3.1.1 Alter
3.1.2 Tatigkeiten
3.1.3 Geschlecht
3.1.4 Berufsabschluss
3.1.5 Nationalitat
3.2 Beschaftigungsbezogene Daten
3.2.1 Branchen
3.2.2 Einkommen
3.2.3 Beschaftigungsformen der Leiharbeit
3.2.4 Beschaftigungsdauer
3.2.5 Zu- und Abgange in Arbeitslosigkeit
3.2.6 Vor Eintritt in Leiharbeit
3.3 Der „typische" Leiharbeiter

4. Leiharbeit als prekares Beschaftigungsverhaltnis
4.1 Einkommen / Bruttolohn
4.2 Soziale Sicherung
4.3 Beschaftigungsstabilitat
4.4 Beschaftigungsfahigkeit

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1; Altersgruppen Leiharbeit

Abbildung 2; Tatigkeiten Leiharbeit

Abbildung 3; Geschlecht Leiharbeit

Abbildung 4; Berufsabschluss Leiharbeit

Abbildung 5; Nationalitat Leiharbeit

Abbildung 6; Branchen Leiharbeit

Abbildung 7; Bruttoentgelte Leiharbeit

Abbildung 8; Beschaftigungsformen Leiharbeit

Abbildung 9; Beschaftigungsdauer Leiharbeit

Abbildung 10; Fluss Arbeitslosigkeit Leiharbeit

Abbildung 11; Vor Eintritt in Leiharbeit

1. Einleitung

Leiharbeit - wenn dieses Wort fallt, ertönen die Alarmglocken vieler Menschen. Ein unwürdiges Arbeitsverhaltnis, welches den letzten Ausweg aus der Arbeitslosigkeit darstellt oder, nach Beendigung eines Arbeitsverhaltnisses, vor eben jener bewahren soll. Die negative Konnotation, die diese, zunachst sachliche Beschreibung eines Arbeitsverhaltnisses erhalt, resultiert besonders aus der öffentlichen Wahrnehmung von Leiharbeit und der medialen Stilisierung. Durchsucht man das Onlineportal der Süddeutschen Zeitung nach dem Begriff „Leiharbeit", so findet man nahezu nur negative Überschriften - „Auf ekelige Art verheizt", „Verliehen und Verraten" oder „Sklaven des Aufschwungs" (vgl. Süddeutsche.de 2016), sind nur eine kleine Auswahl aus dem Portfolio der negativen Konnotierungen der Leiharbeit durch die Medien. Natürlich kann man so den Eindruck gewinnen, dass Leiharbeit grundsatzlich ein prekares Arbeitsverhaltnis darstellt. Dieser Frage, namlich ob Leiharbeit immer und grundsatzlich ein prekares Arbeitsverhaltnis darstellt, möchte ich in dieser Hausarbeit auf den Grund gehen.

Zu klaren ob Leiharbeit ein prekares Beschaftigungsverhaltnis ist, ist nicht nur für die Erwerbssituation wichtig, viel mehr kann es als Startpunkt eines Abrutschens in eine allgemein prekare Lebenssituation angesehen werden. In seinem für die Bundeszentrale für politische Bildung verfassten Artikel, kommt Rainer GeiBler zu dem Schluss: „Ob jemand in Armut gerat oder nicht, hangt sehr stark von seiner Situation auf dem Arbeitsmarkt ab." (Rainer GeiBler 2014). Robert Castel bezeichnet die Prekaritat als „soziale Verwundbarkeit". Diese „soziale Verwundbarkeit" erzeuge die Gefahr sozialer Ausgrenzung (vgl. Rainer GeiBler 2014). Wir nehmen Prekaritat also als soziale Ausgrenzung wahr. Eine Ausgrenzung, die haufig ihren Ausgangspunkt in einem prekaren Beschaftigungsverhaltnis hat. Der gröBte Faktor hierfür ist eine Einkommensarmut, welche haufig durch ein prekares Beschaftigungsverhaltnis ausgelöst wird (ebd.).

Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, anhand empirischer Daten eine Art „typischen" Leiharbeiter zu erstellen, dessen Situation auf dem Arbeitsmarkt sich dann anhand von herausgearbeiteten Kriterien untersuchen lassen muss. Hierfür werden statistische Daten kombiniert. AbschlieBend wird die Frage, ob der „typische" Leiharbeiter in einem prekaren Beschaftigungsverhaltnis arbeitet ebenso beantwortet, wie die Frage nach einer generellen Prekaritat der Leiharbeit.

2. Begriffsdefinitionen

Um die Grundfrage dieser Hausarbeit, namlich ob jedes Leiharbeitsverhaltnis prekar ist, beantworten zu können, müssen zunachst einige Begrifflichkeiten geklart werden. Hierbei bietet es sich an, zunachst den Begriff der Leiharbeit zu definieren. Im weiteren Verlauf benötigt man des Weiteren Definitionen eines „Normalarbeitsverhaltnis" (NAV), eines „Atypischen Beschaftigungsverhaltnisses" und die Definition eines prekaren Beschaftigungsverhaltnisses.

2.1 Definition Leiharbeit

Die Definition von Leiharbeit ist im Wesentlichen bereits aus dem Gesetzestext zu entnehmen. Der erste Paragraph des „Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung" (AÜG) definiert „Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tatigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis. Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend." (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2016). Man kann bereits aus dem Gesetzestext zwei grundlegende Voraussetzungen für ein Leiharbeitsverhaltnis erkennen. Zunachst bedarf die Leiharbeit dreier Parteien. Der Leiharbeitnehmer steht beim Verleiher unter Vertrag. Der Verleiher entleiht nun den Leiharbeitsnehmer an den Entleiher. Es besteht also ein Arbeitsverhaltnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher und eine vertragliche Vereinbarung über Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher.

Der zweite grundlegende Punkt eines Leiharbeitsverhaltnisses besteht nun darin, dass die Vereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher zwangslaufig zeitlich befristet ist.

2.2 Definition Normalarbeitsverhaltnis

Frank Oschmiansky, Jürgen Kühl und Tim Obermeier definieren für die „Bundeszentrale für politische Bildung“ (bpb) sechs Kriterien, die alle erfüllt sein müssen, damit von einem „Normalarbeitsverhaltnis“ gesprochen werden kann.

Neben einer dauerhaften Vollzeitbeschaftigung, muss es sich um eine unbefristete Vollzeitbeschaftigung handeln, die eine regelmaBige monatliche und subsistenzsichernde Vergütung vorsieht (vgl. Frank Oschmiansky et al. 2014). Des Weiteren muss die Möglichkeit einer kollektiven Interessenvertretung durch Betriebsrat oder Gewerkschaft gesichert sein und eine Identitat von Arbeits- und Beschaftigungsverhaltnis bestehen. Zudem muss eine vollstandige Integration in die sozialen Sicherungssysteme gewahrleistet sein (ebd.).

Ahnlich ist die Definition des Statistischen Bundesamtes, jedoch fehlt der Unterpunkt zur kollektiven Interessenvertretung, Leiharbeit wird hierhin aber bereits kategorisch ausgeschlossen1 (Statistisches Bundesamt 2016).

2.3 Definition Atypische Beschaftigungsverhaltnisse

In Abgrenzung zum NAV, definieren Keller und Seifert für die bpb fünf Merkmale für ein atypisches Beschaftigungsverhaltnis. Anders als beim NAV, bei dem alle sechs Kriterien erfüllt sein müssen, handelt es sich bereits bei einer Übereinstimmung mit den folgenden Merkmalen um ein atypisches Beschaftigungsverhaltnis (vgl. Berndt Keller und Hartmut Seifert 2009). So sehen Keller und Seifert jede Form der Teilzeitarbeit, bei der „ [...] die regelmaBige Wochenarbeitszeit und entsprechend das Entgelt reduziert[...]" (ebd.) sei, als atypisches Beschaftigungsverhaltnis an. Ebenso Formen einer geringfügigen oder befristeten Beschaftigung, sowie jede Form der Leiharbeit oder eine „Neue Selbststandigkeit"2 (vgl. ebd.).

2.4 Definition Prekares Beschaftigungsverhaltnis

Waren die Definitionen der vorrangegangen Begriffe noch eindeutig und leicht verstandlich, ist dies bei der Definition eines prekaren Beschaftigungsverhaltnisses nicht mehr ganz eindeutig. In ihrer Expertise für die NRW-Landtagsfraktion der SPD, stellt Claudia Weinkopf drei Definitionen zur Verfügung.

Das „Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung" (IAB) definiert prekare Beschaftigungsverhaltnisse als „[...] Arbeitsverhaltnisse mit niedrigen Löhnen, die haufig nicht auf Dauer und Kontinuitat angelegt sind, keine Absicherung durch die Sozialversicherung und nur geringe arbeitsrechtliche Schutzrechte aufweisen." (IAB 2009 in Claudia Weinkopf et al. 2010)

Laut der Definition von Klaus Dörre ist ein Beschaftigungsverhaltnis immer dann prekar, „[...] wenn die Beschaftigten aufgrund ihrer Tatigkeit deutlich unter ein Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert und mehrheitlich anerkannt wird. Beschaftigungsunsicherheit und Löhne unterhalb des Existenzminimums sind aus der Arbeitskraftperspektive zentrale Merkmale für Prekaritat." (Dörre 2005 in Claudia Weinkopf et al. 2010)

„In Anlehnung an den Thesaurus der International Labour Organisation (ILO) kann prekare Beschaftigung als Erwerbsform gekennzeichnet werden, die den Beschaftigten nur geringe Arbeitsplatzsicherheit gewahrt, ihnen wenig Einfluss auf die Ausgestaltung der Arbeitssituation ermöglicht, sie nur begrenzt arbeitsrechtlich absichert und die deren materielle Existenzsicherung durch Arbeit daraus folgend erschwert.“ Diese dritte Definition liefert Cornelia Lang (Lang 2009: 166 in Claudia Weinkopf et al. 2010).

Da alle Betrachtungen artverwandt sind, biete es sich an, bei einer allgemeinen Definition eine Kombination aus den drei vorgestellten zu verwenden. So schlagen Keller und Seifert vor, die Prekaritat eines Beschaftigungsverhaltnisses in vier Dimensionen zu unterscheiden. Zunachst muss „[...] ein die materielle Existenz sicherndes Einkommen, wie üblich definiert als mindestens zwei Drittel des Medianlohnes, wobei zwischen Individual- und Haushaltseinkommen zu unterscheiden ist“ (Berndt Keller und Hartmut Seifert 2009) vorliegen, damit keine prekares Beschaftigungsverhaltnis besteht. Auch ist es von Nöten, dass eine „Integration in die Systeme sozialer Sicherung“ (ebd.) gewahrleistet ist, andernfalls ist das Beschaftigungsverhaltnis prekar. Die beiden letzten Punkte befassen sich mit der Beschaftigungsstabilitat3 und der Beschaftigungsfahigkeit4. Hierbei ist es wichtig, dass einzelne Punkte in Kombination auftreten können, dies aber nicht nötig ist, um von einem prekaren Beschaftigungsverhaltnis sprechen zu können (vgl. ebd.)

3. Die Gruppe der Leiharbeiter

Bevor man entscheiden kann, ob Leiharbeit immer ein prekares Beschaftigungsverhaltnis darstellt, muss man zunachst die Gruppe der Leiharbeiter betrachten, um zu wissen, wie diese sich zusammensetzt. Hierzu werden zunachst zwei Unterkategorien eingeführt. Wahrend sich die erste Kategorie mit personenbezogenen Daten auseinandersetzt, zeigt die zweite Kategorie berufsbezogene Daten auf. AbschlieBend sollte sich ein Bild eines „typischen" Leiharbeiters zeichnen lassen.

3.1 Personenbezogene Daten

Die personenbezogenen Daten dienen dem Gesamtverstandnis von Leiharbeit. Durch diese Daten ist es möglich, einen Überblick über die persönliche Situation des „typischen“ Leiharbeiters zu bekommen. Die Bundesagentur für Arbeit führt hierfür fünf Merkmale ein. Alter, Tatigkeit, Geschlecht, Berufsabschluss und Nationalitat werden zur Beschreibung herangezogen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2016a).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1; Altersgruppen Leiharbeit

Eigene Darstellung, Daten (Bundesagentur für Arbeit 2016a)

Die Abbildung 1 zeigt die Altersstruktur der Leiharbeiter in Abgrenzung zur Altersstruktur der Beschaftigten insgesamt. Auf der x-Achse sind drei Altersgruppen abgebildet, die y-Achse zeigt den prozentualen Anteil jeder Altersgruppe an der Gesamtzahl.

Aus der Abbildung 1 kann man ein deutliches Ungleichgewicht der Altersstruktur der Leiharbeiter erkennen. Circa 50 Prozent der Leiharbeiter sind jünger als 35 Jahre. Diese Altersgruppe stellt somit, anders als bei der Anzahl der Beschaftigten insgesamt, die gröBte Untergruppe dar. Hiernach folgt die Gruppe der Leiharbeiter zwischen dem 35ten und 55ten Lebensjahr. Die kleinste Gruppe ist die der Leiharbeiter jenseits des 55ten Lebensjahres. Zusammengefasst fallt der Anteil der Altersgruppen im Bereich der Leiharbeiter bestandig mit steigenden Alter, wahrend sich die Verteilung der Beschaftigten insgesamt eher als Pyramide darstellen lasst, die in der Gruppe der 35 bis 55-jahrigen ihre Spitze findet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2; Tatigkeiten Leiharbeit

Eigene Darstellung, Daten (Bundesagentur für Arbeit 2016a)

Die Abbildung 2 zeigt den Berufsabschluss der Gruppe der Leiharbeiter im Vergleich zur Gruppe der Beschaftigten insgesamt. Auf der x-Achse sind vier Kategorien aufgezeichnet, die y-Achse zeigt den prozentualen Anteil der einzelnen Kategorien an der Gesamtzahl.

Die Abbildung 2 zeigt eine Ungleichverteilung der Tatigkeitsbereiche der Leiharbeiter im Vergleich zu den Tatigkeitsbereichen der Beschaftigten insgesamt. Besonders groB ist diese Ungleichheit im Bereich der Tatigkeiten als „Helfer“. Hier sind über 50 Prozent der Leiharbeiter verhaftet, wahrend nur circa 20 Prozent der Beschaftigten insgesamt in diesem Bereich arbeiten. In den Tatigkeitsbereichen der Fachkrafte, Spezialisten und Experten stellt sich ein umgekehrter Verlauf dar, hier dominieren die Beschaftigten insgesamt die Leiharbeiter eindeutig.

3.1.3 Geschlecht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3; Geschlecht Leiharbeit

Eigene Darstellung, Daten (Bundesagentur für Arbeit 2016a)

Die Abbildung 3 zeigt die Geschlechter der Leiharbeiter in Abgrenzung zur Gruppe der Beschaftigten insgesamt. Auf der x-Achse erkennt man die Unterteilung des bipolaren Geschlechtermodells, die y-Achse zeigt den prozentualen Anteil je Gruppe.

Abbildung 2 zeigt, dass die Aufteilung der Geschlechter, die in einem Beschaftigungsverhaltnis sind, sich deutlich von der der Leiharbeiter unterscheidet. Sind bei den Beschaftigten insgesamt noch 49 Prozent Frauen und 51 Prozent Manner, sind bei den Leiharbeitern 70 Prozent Manner und 30 Prozent Frauen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4; Berufsabschluss Leiharbeit

Eigene Darstellung, Daten (Bundesagentur für Arbeit 2016a)

Die Abbildung 4 zeigt den Berufsabschluss der Gruppe der Leiharbeiter sowie der Beschaftigten insgesamt. Hierfür sind auf der x-Achse drei Kategorien aufgezeichnet. Die y-Achse zeigt den prozentualen Anteil an der Gesamtmenge.

Aus der Abbildung 4 kann man erkennen, dass der erworbene Berufsabschluss geringere Unterschiede aufweist als die vorangegangenen Abbildungen. Zwar ist die Anzahl der Leiharbeiter ohne Berufsabschluss deutlich höher als bei der Gesamtzahl der Beschaftigten, das Gros der Leiharbeiter hat aber, genau wie die Gruppe der Beschaftigten insgesamt, einen Berufsabschluss. Bei einem akademischen Berufsabschluss, liegt der Wert der Beschaftigten insgesamt dann wieder deutlich über dem der Leiharbeiter.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5; Nationalitat Leiharbeit

Eigene Darstellung, Daten (Bundesagentur für Arbeit 2016a)

Die Abbildung 5 zeigt die Anzahl an Leiharbeitern, die deutscher oder nicht-deutscher Staatsbürger sind. Hierzu sind auf der x-Achse zwei Kategorien, die Staatsbürgerschaft namlich deutsch und nicht-deutsch zu sehen. Auf der y-Achse ist der prozentuale Anteil der Gruppe zu erkennen.

Der Anteil der nicht-deutschen Arbeitnehmer ist in der Gruppe der Leiharbeitnehmer doppelt so hoch wie in der Gruppe der Beschaftigten insgesamt, dies zeigt die Abbildung 5. Anders ausgedrückt; Jedes zehnte Beschaftigungsverhaltnis in der Bundesrepublik besteht mit einem nicht-deutschen Staatsbürger, dies entspricht 10 Prozent. Bei den Leiharbeitern ist wiederum circa jeder fünfte Arbeitnehmer nicht deutscher Staatsbürger.

3.2 Beschaftigungsbezogene Daten

Bei den beschaftigungsbezogenen Daten handelt es sich ins besonders um solche Daten, die eine bestimmte Positionierung auf dem Arbeitsmarkt erahnen lassen. Branchen, Einkommen, Beschaftigungsdauer sowie Zu- und Abgange in, respektive aus Arbeitslosigkeit sind für die Erstellung des „typischen“ Leiharbeiters somit ebenso unabdingbar, wie die bereits beschriebenen personenbezogenen Daten.

3.2.1 Branchen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6; Branchen Leiharbeit

Eigene Darstellung, Daten (Bundesagentur für Arbeit 2016a)

Die Abbildung 6 zeigt die unterschiedlichen Branchen in denen Leiharbeiter eingesetzt werden.

Auf der x-Achse ist der prozentuale Anteil der Gesamtanzahl der Leiharbeitsverhaltnisse zu erkennen. Die y-Achse zeigt die in sieben Kategorien zusammengefassten Branchengebiete.

[...]


1 „Unter einem Normalarbeitsverhaltnis wird ein abhangiges Beschaftigungsverhaltnis verstanden, das in Vollzeit und unbefristet ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerin- nen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall." (Statistisches Bundesamt 2016)

2 "Neue Selbstandigkeit", welche die alte freiberufliche, wie bei Anwalten oder Arzten, erganzen soll, wurde durch den im Rahmen der Hartz- Gesetze 2003 eingeführten Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG" bzw. "Familien-AG") gefördert. Dieser ist inzwischen mit dem ahnlichen Instrument des Überbrückungsgeldes zum Gründungszuschuss zusammengelegt worden (ab August 2006) (Berndt Keller und Hartmut Seifert 2009)

3 „bezogen auf ein möglichst ununterbrochenes Beschaftigungsverhaltnis, das sich durchaus auf verschiedene Arbeitsplatze beziehen kann" (Berndt Keller und Hartmut Seifert 2009)

4 „Der Begriff Beschaftigungsfahigkeit bzw. 'Employability' bezeichnet die Fahigkeit einer Person, eine Beschaftigung zu finden und in Beschaftigung zu bleiben." (IAB 2016)

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Ist Leiharbeit ein prekäres Beschäftigungsverhältnis?
Universidad
University of Siegen
Curso
Grundlagen der Sozialpolitik
Calificación
1,3
Año
2016
Páginas
27
No. de catálogo
V909397
ISBN (Ebook)
9783346222671
ISBN (Libro)
9783346222688
Idioma
Alemán
Palabras clave
Leiharbeit, Prekarität
Citar trabajo
Anónimo, 2016, Ist Leiharbeit ein prekäres Beschäftigungsverhältnis?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/909397

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