Leben bis zum bitteren Ende? Aktive Sterbehilfe in der Diskussion (10. Klasse Praktische Philosophie)


Plan de Clases, 2020

14 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Teil A - Darstellung der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge
Leitgedanken
Legitimation
Reihenstruktur
Kompetenzerwartungen der Unterrichtsreihe
Überlegungen zur Sachstruktur/fachliche Zusammenhänge

Teil B - Darstellung der gezeigten Unterrichtsstunde
Themenformulierung der Unterrichtsstunde
Stundenziel
Teilziele
Lehr- und Lernausgangslage
Überlegungen zur Sache für die Stunde
Aktualität
Schwerpunktsetzung und Reduktion
Methodischer Schwerpunkt
Stundenverlaufsplan

Quellen

Teil A - Darstellung der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge

Leitgedanken

Der Tod ist ein jeden Menschen betreffendes und für jeden unumgängliches Thema. Argumente und Positionen, wie mit ihm umgegangen werden kann, sollten deswegen gerade auch jungen Menschen zugänglich gemacht werden. Manche Schülerinnen und Schüler (kurz SuS) haben vermutlich schon mit dem Tod ihnen nahestehender Menschen Erfahrungen gemacht. Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Tod und Sterben“ im Fach Praktische Philosophie ermöglicht es den Lernenden, eine eigene Position zu entwickeln, zu kommunizieren und zu reflektieren. Ethische Überlegungen werden gerade bei Themen angeregt, bei denen es eben keine „einfache“ Antwort gibt.

Dabei werden die Themen Tod, Sterben und Suizid in unserer Gesellschaft häufig tabuisiert. Während in früheren Zeiten die Menschen zu Hause im Kreis der Familie aufwuchsen und starben, sterben die meisten Menschen heutzutage in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Oft wird dabei der Tod soweit wie möglich hinausgezögert, auch wenn es keine Chancen mehr auf ein würdiges und selbstbestimmtes Leben gibt.

Legitimation

Das übergeordnete Reihenthema zur Sterbehilfe ist der Tod an sich und das Leiden während des Sterbeprozesses. Jeder Mensch erlebt im Laufe seines Lebens Leid und wird mit dem Tod konfrontiert. Gerade die SuS kennen in dieser Altersphase diese Problematik aus dem häuslichen Umfeld, ob von ihren Großeltern, Urgroßeltern oder Haustieren und wissen, wie es sich anfühlt, einen geliebten Menschen oder ein geliebtes Haustier zu verlieren. Dabei verschließen oftmals nicht nur Jugendliche die Augen vor dem Leid.

Aufgrund dessen, dass das Thema Tod und vor allem suizidale Gedanken und Handlungen in der heutigen Gesellschaft ein ausgeklammertes Thema darstellen, über welches nur ungern geredet und vornehmlich geschwiegen wird, ist es umso wichtiger, dass die SuS lernen mit dieser Thematik umzugehen und dazu in der Lage sind, sich mit ihr auseinanderzusetzen. Ab der mittleren Adoleszenz ist davon auszugehen, dass SuS dazu in der Lage sind, sich tiefer in das Thema einzudenken und Verständnis aufzubringen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass sie die Problematik des Todes ausblenden bzw. verdrängen, was sich z.B. durch autoaggressives Verhalten in dieser Altersphase äußern kann.1 Durch die Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung legitimiert sich das Thema somit auf der inhaltlichen Ebene.

Sowohl der Kernlehrplan 2 für die Gesamtschulen des Landes Nordrhein-Westfalen als auch der schulinterne Lehrplan der Gesamtschule Barmen3 sehen im Fach Praktische Philosophie im Verlauf des 10. Jahrgangs den Umgang mit der Thematik des Sterbens vor. Der Fragenkreis 7 „Die Frage nach Ursprung, Zukunft und Sinn“ besitzt in beiden Curricula den inhaltlichen Schwerpunkt „Sterben und Tod“. Aus diesem Grund wurde das Vorhaben mit dem gleichen Namen versehen, obgleich hier inhaltlich alle Freiheiten gelassen wurden.

Reihenstruktur

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kompetenzerwartungen der Unterrichtsreihe

Dieses Vorhaben bietet viele Möglichkeiten, den SuS neues Fachwissen und viele weitere Kompetenzen zu vermitteln. Es soll einen fortschreitenden Aufbau einzelner Kompetenzen auf personaler, sozialer, sachlicher und methodischer Ebene ermöglichen. Die Kompetenzerwartungen und zentralen Inhalte in den Jahrgangsstufen 9./10. des Kernlehrplanes für das Fach Praktische Philosophie in Nordrhein-Westfalen setzten hierbei klare Ziele, die durch dieses Vorhaben erreicht werden sollen.

Im Hinblick auf die personale Kompetenz, lernen die SuS ihre Gefühle differenziert wiederzugeben und diese anhand vorgegebener Fallbeispiele zu analysieren. Sie ordnen bestimmte Denkweisen, Äußerungen und Handlungen, hier in Bezug auf selbstverletzendes Verhalten, als Vermeidungsverhalten ein. Sie reflektieren dabei die Verantwortung, die sie dem eigenen Leben und genauso ihrem Umfeld gegenüber haben und stärken somit ihre Empathiefähigkeit. Die SuS äußern ihre Ansichten, z.B. über die routinierte Sterbe- und Trauerbegleitung in Hospizen und Krankhäusern und stellen diese den Mitschülern vor. Des Weiteren bewerten die SuS komplexe Sachverhalte und Fallbeispiele innerhalb dieser Reihe und diskutieren diese angemessen. Darüber hinaus bekommen die SuS die Möglichkeit durch angebotene Perspektivwechsel in verschiedene soziale Rollen zu schlüpfen, diese authentisch darzustellen und zu diskutieren.

Hierbei erfolgt der fließende Übergang in die soziale Kompetenz: Die SuS denken sich in die Perspektive anderer Menschen hinein und argumentieren aus dieser Sichtweise heraus, was eine Toleranzentwicklung auf Seiten der SuS gegenüber ihren Mitmenschen und deren Meinung unterstützen sollte. Weiterhin erfahren die SuS in dieser Unterrichtsreihe verantwortliches Verhalten in der Gesellschaft zu reflektieren und erkennen dahinterstehende Werte.

Die Sachkompetenz wird erweitert, indem die SuS gesellschaftliche Probleme in ihren Ursachen und der geschichtlichen Entwicklung erfassen, diese aus Sicht moralischer, politischer, philosophischer und persönlicher Standpunkte diskutieren und bewerten. Darüber hinaus erarbeiten die SuS ideengeschichtliche Standpunkte heraus, mit denen Sie ihren eigenen Standpunkt argumentativ festigen.

Methodisch bearbeiten die SuS philosophische Gedanken und Texte, definieren Fachbegriffe korrekt und verwenden diese angemessen in der eigenen Argumentation. In diesem Kontext sollten die SuS widersprüchliche Argumente entlarven und diese durch geeignete Alternativen ersetzen können. Moralische Dilemmata werden von den SuS erkannt und beurteilt.

Überlegungen zur Sachstruktur/fachliche Zusammenhänge

Sterbehilfe ist in Deutschland ein stark umstrittenes Thema und auch eine rein rechtlich heikle Angelegenheit. Viele Deutsche reisen daher in ein anderes Land, um die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe zu nutzen. Es gibt vier Arten von Sterbehilfe (aktive, passive, indirekte Sterbehilfe sowie die Beihilfe zur Selbsttötung), die ethisch und rechtlich komplett verschieden voneinander zu beurteilen sind. In der hier vorgestellten Stunde soll es insbesondere um die Differenzierung dieser Arten gehen. Daher sollen diese Arten der Sterbehilfe an dieser Stelle sorgfältig aufgeführt werden: Die erste ist die sogenannte „aktive Sterbehilfe“ oder auch Euthanasie genannt. Diese Art beschreibt die gezielte Tötung eines Menschen z. B. durch die Verabreichung von Tabletten, Spritzen oder ähnlichem. Sie ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt, sogar wenn die Tötung der ausdrückliche Wunsch eines Menschen ist. Sollte die betroffene Person nicht mehr in der Lage sein, diesen Wunsch zu äußern, so kann zum Beispiel eine Patientenverfügung Aufschlüsse geben. Sollte der Wille der Person nicht vorliegen oder eindeutig geäußert worden sein, so wird die Tat als Mord oder Totschlag aufgefasst.4 Das Verbot der aktiven Sterbehilfe ist im Paragrafen §216 (StGB) manifestiert:

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.5

Diese Regelung findet man auch in der Schweiz und Österreich wieder. In der Schweiz hingegen ist aktive Sterbehilfe nur strafbar, wenn sie privat und nicht von einem Arzt unter Einhaltung von einigen bestimmten Regelungen und Kriterien geleistet wurde. Sollte jedoch die Person selbst und freiwillig ein Präparat zur Herbeiführung des Todes einnehmen, welches zuvor von einer anderen Person organisiert wurde, so liegt gemäß Schweizer Rechtsauffassung keine Sterbehilfe, sondern straflose Beihilfe zur Selbsttötung vor.

Die zweite Art ist die „passive Sterbehilfe“. Sie bewirkt ein Sterbenlassen, insbesondere dadurch, dass eine lebensverlängernde Behandlung bei einem unheilbar kranken Menschen nicht weitergeführt oder gar nicht erst aufgenommen wird. Sie setzt sein Einverständnis voraus und ist rechtlich zulässig.6

Zum Schluss gibt es noch die "Beihilfe zur Selbsttötung“. Sie beschreibt die Selbsttötung mit Hilfe einer Person, die ein Mittel hierfür bereitstellt. Eine Selbsttötung liegt aber nur dann vor, wenn die betroffene Person noch in der Lage ist, den letzten Schritt selbst zu tun, um die Tötung eigenhändig vorzunehmen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein und die andere Person vollendet die todbringende Handlung, so liegt kein Suizid mehr vor und es kommt eine Strafbarkeit durch §216 des Strafgesetzbuches zur Geltung. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, da der Suizid sich nicht gegen dritte Personen richtet und daher kein Tötungsdelikt ist, sodass auch die Hilfe hierzu keine strafbare Handlung darstellt.

Allgemein ist zu sagen, dass es sich bei dem Thema um ein sehr schwieriges und sensibles handelt und es deshalb wichtig ist, dass man diesem respektvoll entgegentritt.

Teil B - Darstellung der gezeigten Unterrichtsstunde

Themenformulierung der Unterrichtsstunde

Stundenziel

Die Schülerinnen und Schüler benennen Arten von Sterbehilfe und diskutieren eine mögliche Lockerung der deutschen Gesetze, indem sie Pro- und Kontraargumente in einer Fishbowl-Diskussion formulieren und gegeneinander abwiegen.

Teilziele

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,

- den Begriff "Sterbetourismus" zu erläutern, indem sie sich der unterschiedlichen Gesetze in Deutschland und der Schweiz bewusst werden.
- die Meinungen und Argumentationen verschiedener Parteien zum Stundenthema wiederzugeben, indem sie Texte erschließen.
- sprachlich angemessen und begründet zu argumentieren, indem Sie innerhalb der Diskussion auf Pro- und Kontraargumente eingehen.

Lehr- und Lernausgangslage

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Überlegungen zur Sache für die Stunde

Für SuS der Jahrgangsstufe 10 ist das Thema Tod altersbedingt sehr heikel, da der kindliche Schutzraum kontinuierlich abnimmt. Insbesondere in der Adoleszenz tritt das oben beschriebene Phänomen auf, dass die Jugendlichen die bestehenden Ängste vor dem Sterben verleugnen und verdrängen. Die Entwicklung der Jugendlichen in dieser Phase wird durch den Verlust signifikanter Personen gestört, sodass ihr Selbstkonzept nun belastet wird.7 Dies bedeutet jedoch auch, dass sich die SuS sehr an die sterbenden Personen hängen, sodass das Thema Sterbehilfe vielleicht eine Hilfestellung sein kann, um den Tod ein wenig besser zu akzeptieren und so auch zu erkennen, dass ein Leiden mitunter schlimmer sein kann als der Tod. Häufig fehlen Erfahrungen mit gelungenen frühen Trauerprozessen. Auch hier kann das Thema Sterbehilfe eine Tür aufmachen und zeigen, dass es manchmal besser ist loszulassen und vor allem auch, dass die Jugendlichen keine Schuld trifft, wenn Sie den Sterbenden gehen lassen.

Aktualität

§217 des Strafgesetzbuchs stellt seit 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Androhung des Freiheitsentzugs von bis zu drei Jahren unter Strafe. Am 26.02.2020 beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass dieser Paragraf gegen das Grundgesetzt verstößt und zwingt die regierenden Parteien erneut an den Verhandlungstisch. Einer der Gründe für dieses hin- und her liegt in der zu bestimmenden hierarchischen Ordnung unserer Werte. Was wiegt schwerer: das Recht auf individuelle (Entscheidungs-)Freiheit oder der Wert des Lebens an sich?

Schwerpunktsetzung und Reduktion

Der Schwerpunkt dieser Stunde liegt in der Erarbeitung und dem Verständnis für die Problematik der Sterbehilfe. Die SuS sollen zu Beginn des Unterrichts selbstständig die in Deutschland herrschende Rechtunsicherheit herausarbeiten, indem sie den „Sterbetourismus“ bildhaft kennenlernen. Erst im zweiten Schritt werden die unterschiedlichen Arten der Sterbehilfe erarbeitet. Hier soll insbesondere auf die momentane Rechtslage in Deutschland eingegangen werden. Diese Stunde dient somit zum einen der Genese von Fachwissen und zum anderen der Perspektiverweiterung zum Thema Tod. Die ethische Analyse, die sich dann mit den Problemen und Chancen der Sterbehilfe auseinandersetzt, wird intensiv in der Fishbowl-Diskussion eingegangen, da es unvermeidlich ist, dass die SuS die verschiedenen Varianten der Sterbehilfe direkt miteinander in Bezug setzten und versuchen werden, für sich selbst Antworten zu finden.

Auf das Aufzeigen von Alternativen soll in dieser Stunde verzichtet werden. Zwar ist die Besprechung des Hospizes sehr bedeutsam, findet aber im Rahmen dieser Stunde keinen Platz mehr und wird deshalb zu einem späteren Zeitpunkt der Reihe stattfinden.

[...]


1 Vgl. Deutsche Depressionshilfe

2 Vgl. Kernlehrplan Praktische Philosophie 2008

3 Schulinterner Lehrplan der Gesamtschule Barmen im Fach Praktische Philosophie, 2017

4 Vgl. Schmiedebach/Woellert, 2008, S. 19

5 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

6 Vgl. Caritas Deutschland

7 Vgl. Günther, 2013, S. 27

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Leben bis zum bitteren Ende? Aktive Sterbehilfe in der Diskussion (10. Klasse Praktische Philosophie)
Calificación
1,0
Autor
Año
2020
Páginas
14
No. de catálogo
V909562
ISBN (Ebook)
9783346227287
Idioma
Alemán
Notas
enthält keine Arbeitsblätter und Material
Palabras clave
Unterrichtsentwurf, Unterrichtsbesuch, Referendariat, Gesamtschule, Realschule, UB, UPP, Entwurf, Stundenverlaufsplan, Philosophie
Citar trabajo
Christoph Höveler (Autor), 2020, Leben bis zum bitteren Ende? Aktive Sterbehilfe in der Diskussion (10. Klasse Praktische Philosophie), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/909562

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