Wie nach der Weisung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges Kollegium bilden, so sind in gleicher Weise der Papst als Nachfolger des Petrus und die Bischöfe als Nachfolger der Apostel untereinander verbunden .
Mit diesem Canon beginnt Teil II, Sektion I, Kapitel 1 des Codex Iuris Canonici aus dem Jahre 1983. Diese Kapitel befasst sich mit unter dem Aspekt der „Höchsten Autorität der Kirche“ mit dem Papst und dem Bischofskollegium. Wie schon im Canon 330 deutlich wird, spielt neben dem Papst, als Nachfolger Petrus das Bischofskollegium eine entscheidende Rolle in der katholischen Kirche. Die vorliegende Arbeit untersucht die Institution Bischofskollegium unter der Berücksichtigung des Codex Iuris Canonici.
Hierbei geht die Arbeit auf die rechtliche Grundlage und Bedeutung des Kollegiums ein und untersucht die Rechte und Pflichten, die die Mitglieder des Bischofskollegiums innehaben. In einem nächsten Schritt wird die Rolle des Papstes geklärt und die Zusammenarbeit des Papstes und des Bischofskollegiums während eines Ökumenischen Konzils beleuchtet. Abschließend wird die Arbeit versuchen, die als Arbeitstitel aufgestellte These „Monarchisch bestimmt oder kollegial vereint“, mit den erarbeiteten Aspekten zu klären. Hierzu werden die Canones 336 bis 342 herangezogen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- De collegio Episcoporum – Das Bischofskollegium
- Can. 336 CIC - Ursprung und Bedeutung des Bischofskollegiums
- Can. 337 CIC-Ausübung der Höchstgewalt
- Can. 338 - Die Rolle des Papstes im Konzil
- Can. 339 Teilnehmer des Konzils
- Can. 340-Unterbrechung bei Sedisvakanz
- Can. 341 - Rechtsverbindlichkeit der Dekrete
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Stellung des Bischofskollegiums innerhalb der katholischen Kirche anhand des Codex Iuris Canonici (CIC). Sie beleuchtet die Entstehung und Bedeutung des Kollegiums, die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder sowie die Rolle des Papstes in diesem Kontext.
- Die rechtliche Grundlage und Bedeutung des Bischofskollegiums
- Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bischofskollegiums
- Die Rolle des Papstes im Bischofskollegium
- Die Zusammenarbeit des Papstes und des Bischofskollegiums während eines Ökumenischen Konzils
- Die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Papst und Bischofskollegium
Zusammenfassung der Kapitel
- Das erste Kapitel befasst sich mit dem Ursprung und der Bedeutung des Bischofskollegiums, wobei die Rolle des Papstes als Haupt des Kollegiums hervorgehoben wird.
- Das zweite Kapitel erläutert die Möglichkeiten, wie das Bischofskollegium die Höchstgewalt durch die apostolische Sukzession ausüben kann, sowohl durch Ökumenische Konzile als auch durch ein vereintes Handeln aller Bischöfe.
- Die Arbeit beleuchtet die Rolle des Papstes während eines Konzils und die Teilnahme von Bischöfen an diesen Versammlungen.
- Die Arbeit untersucht, wie die Kompetenz des Bischofskollegiums bei einer Sedisvakanz geregelt ist.
- Das letzte Kapitel behandelt die Rechtsverbindlichkeit von Dekreten, die vom Bischofskollegium erlassen werden.
Schlüsselwörter
Bischofskollegium, Papst, Codex Iuris Canonici, Höchstgewalt, Ökumenisches Konzil, kollegiales Handeln, Sedisvakanz, Rechtsverbindlichkeit, hierarchische Gemeinschaft.
- Arbeit zitieren
- Jens Albers (Autor:in), 2006, Das Bischofskollegium - Monarchisch bestimmt oder kollegial vereint?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90992